Pester Lloyd, August 1872 (Jahrgang 19, nr. 177-201)

1872-08-01 / nr. 177

vest,31.Juli."’ U­n dendiegesblättern macht gegenwärtig eine No­­tiz die Runde, welche ein so grelles Licht auf unsere gesell­­schaftlichen Zustände wirft, dak wir uns nicht der publizistis­­chen Pflicht entziehen können, dieselbe einer Besprechung zu unterziehen. Die Mängel und Unebenheiten einer haltlos gewordenen Geießgebung , die widerwärtige E­rbschaft einer überwundenen Epoche, die Mißbräuche alter, hästiger, noch nicht beseitigter Institutionen, wirken erfahrungsgemäß viel praktischer , wenn sie im praktischen Leben plöglich und nie­derschmetternd auftreten, als die abstraften Erdrierungen über die Nothiwendigkeit ihrer Befeitigung. May legte je noch so überzeugend, noch so schlagend, noch so eindringlich sein, das im Alltagsleben empfundene und erfahrene Uebel fest sich tiefer an und wühlt in kräftiger Weise alle Fibtern menschlicher Empfindung auf. Alle theoretische Beweisfüh­­rung über die Reform des Wahlgefeges wird nicht die Wir­­kung haben, welche dann eintreten muß, wenn bei der Borz­nahme einer Wahl der eine oder der andere Staatsbürger die verlegende Beleidigung wird heimnehmen, nicht zur Urne zugelassen worden zu sein. Alle „gründlichen und waren ge­­schriebenen Darlegungen gegen die Tortur, gegen die empö­­renden Mißbräuche einer kannibalischen Strafprotekorlesung haben nicht so tief die Geister in wulfanische Erregung ge­­bracht, als der Fall des unglücklichen Calas , welcher nach der­­ Vertheidigung Voltaire’s zum Ausgangspunkt der seither eingetretenen Reformen geworben. Längst schon hatten ernste und gelehrte Schriftsteller von tiefer ethischer Denkweise das gottlose und freiheittödtende und nationalökonomisch Degene­­rirende Wesen der Klöster dargelegt, bis einzelne ruchbar ges­torbene Beispiele die Entrüstung allgemein und unausrott­­bar gemacht hatten. Aus diesem Grunde erbliden wir in der einzelnen Zehntsache, welche von einem ungeheuren Miß­­stande unserer Gefeßgebung Zeugniß ablegt, nicht die verein­­zelte Thatsache, sondern das bewegende Element zu seiner Beseitigung , einen helfenden Faktor zum ausführenden Fortschritt. Die Thatsache, von welcher wir sprechen, besteht in Folgenden : Aus einer gefetzlichen gemischten Ehe eines Pro­­testanten mit einer katholischen Frau wurde ein Mädchen geboren, welches im Sinne der bestehenden Gebete katholisch getauft wurde. Wer stellt sich aber den Schreden der Eltern vor, als sie aus dem Z Taufscheine versahen, bak trog bey bei­­gebrachten Trauungszeugnisses das Kind als unehelich, die Stau als unverheirathet eingeschrieben wurde. Zum Ber­­ktankniffe dieser Thatsache braucht kaum angeführt zu wer­­den, daßs die gemischten Ehen zwischen den verschiedenen geistlichen Konfessionen nach ungarischem Gefege gestattet sind. Obwohl nun die katholische Geistlichkeit in der Regel ihre Assistenz bei den Trauungen folcher Ehen verweigert, so bietet das Gefeß boch eine Hauphabe zur giltigen Vollziehung solcher Ehen, inden es der vom nichte­atholischen Seelsorger vorgenommenen Trauung volle staatliche Giltigkeit zuschreibt. Auf diese Weise werden die meisten gemischten Ehen z­wischen Katholiken und Protestanten in protestantischen Kirchen und von protestantischen Geistlichen eingesegnet, weil die Betreffenden in den un­witigen Selaturen einer auf dem Standpunkte des „non possumus“ steßenden katholischen Geistlichkeit nicht aussexen wollen. Die Ehe hat aber dieselbe staatliche Giftig­­kett, als ob sie in der fath. K­irche eingegangen worden wäre. Auf diese Weise hat das ungarische See die gemischten Ehen zwischen den Angehörigen der verschiedenen christlichen Konfessionen möglich gemacht, weil die durch keine intoleranten Kirchengefege gebundenen protest­antischen Geistlichen die Trauung niemals versagen. Die gemischten Ehen sind also auf diesem Umiwege gefeglich garantirt. Wie, steht es aber mit den Kindern aus solcher Ehe? Das Gefeg über die „N Reziprozität der s christlichen Kon­­fessionen” (LILI. Ges..Art. vom 8. 1868), welches die oben angeführten Bestimmungen ü­ber die gemischten Ehen enthält, verfügt auch über die Konfession der aus gemischten Ehen hervorgehenden Kinder, und zwar, um dem von katholischen Seiftlihen getriebenen Unwesen mit den unwärbigen ever falten ein Ende zu machen, auf die Weise, daß die Knaben der Konfession des Vaters, die Mädchen aber der der Mut­­ter zu­ folgen haben. Die Folge dieser Verfügung besteht aber darin, dak die Kinder je nach ihrem Geschlechte und ihrer Konfession in andere Matrikel eingetragen werden, daß daher die katholisch getauften Kinder wieder der Kompetenz der katholischen Geistlichkeit unterworfen werden. Wenn nun die Katholische Geistlichkeit tolerant und gesegesachtenn wäre, so ‚wu­rden aus diesem legten Umstande feine Konflikte ent­stehen, denn auf Grund de­s geselichen Trauungszeugnisses des protestantischen Geistlichen müßte sie Die Ehe als geseh­­lich anerkennen und hienach die Eintragung in die Matrikel vollziehen. Oft, ja vielleicht in den meisten Fällen geschieht dies auch ohne Anstend. Aber es kommen doch immer Fülle vor, wo der betreffende Geistliche Die gemischte Ehe als uns giftig ansteht, das produzirte Trauungszeugniß als ungefeg­ Ict zurückweist, in dem Zusammenleben ein Konfubinat er­­leitet, die aus folcher Ehe hervorgehenden Kinder als unehe­­lich in die Matrifel einführt. An dem besprochenen Falle ist Ieitere Eventualität eingetreten, der katholische Geistliche hat ein aus einer staatlich geistlichen Ehe hervorgegangenes Kind als unehelich in die Matrifel eingeführt, eine staatlich anerkannte, vollgiftige Ehe als Konfubinat bezeichnet. Und man glaube ja nicht, daß diese willkürliche, anmaßende Ein­­tragung ein blinder Schlag des Geistlichen wäre, von keinen wesentlichen Folgen begleitet. Nach den bestehenden Gefäßen ist die Eintragung des Geistlichen das allein giltige, maßge­­bende Zeugniß über den Emvilstand des Neugeborenen, alle Be­­hörden, alle Gerichte des Landes miülsten dieselbe respektiven, zur Grundlage ihrer Entscheidung machen. Wenn es sich über die Rechte des Kindes handelt, um seine Erbrechte, um seine Ehrenrechte, immer wird die Eintragung des Geist­­lichen von Entscheidung sein; eine Eintragung, welche für ungefeglich und ungiftig erklärt, was nach dem staatlichen Befehl giftig und rechtskräftig is. Auf diese Weise bringt die Katholische Geistlichkeit die gemischten Ehen wieder unter ihre Botmäßigkeit ; alle vorsichtigen Klauseln des Gefeges er­­teilen sie al­ ohnmächtig, denn die Katholische Kirche rät nun an den Kindern wegen des Ungehorsams der Eltern, sie drüht von aus verpönten Ehen hervorgehenden Kindern die Schande der unehelichen­ Eintragung auf, und hat auf diese Weise das tolerante Hefe in sein Gegentheil verwandelt. Die Angelegenheit, so wurde weiter berichtet, ist dem Kultusminister unterbreitet worden. Jun, in diesem eflatan­­tem falle der Gefegesverachtung kann man wohl, so wird man vielleicht allgemein denfen, eine rasche, energische Abhilfe erwarten, denn der Staat k­ann es nicht dulden, daß der Diener einer Kirche das staatliche Gesetz mißachte, daß die seinen Händen anvertrauten Urfundsbücher mißbräuchlic ver­wendet werden. Der Staat kann es nicht geschehen Lassen, daß eine nach seinen Gefegen giltige Ehe von dem Diener einer Kirche als Konkubinat erklärt werde, und daß diese Erklärung nicht b­o8 eine theoretische Verwahrung, sondern mit der vollen Autorität geietlicher Zeugnisse ausgestattet werde ! " Es wäre nicht zu verwundern, wenn diese Erwägun­­gen allgemein die Erwartung auf eine Abhilfe auffommen ließen, den dem­ einfachen, gesunden Sinne ist es unbegreif­­­ten, das­s der Staat einer Kirche die Autorität übertragen hätte, seine eigenen ‚Gefege auszuführen, oder umzustoßen ; . daß der Staat sich seine Hauphabe bewahrt hätte, gegen die­ Berleugnung seiner Gefege einschreiten zu d­ürfen, daß mit einem Werte der Staat die Eingehung einer Ehe gestattet und für­ gefeglich erklärt, dagegen keine Macht besitz, den aus solcher Ehe Hervorgehenden Kindern die b­ürgerliche Ehre der ehelichen Geburt zu gewährleisten. Dem geieglichen Sinne kann es nicht einleuchten, daß, wenn der Staat er­­hört hat: „diese Ehe ist giftig und geietlich", derselbe seine "Macht in der Hand habe, der Kirche entgegenzutreten, welche verkündet : „die aus dieser Ehe hervorgehenden inter sind unehelich geborne Kinder." Und doch ist dem so. Wer unsere konfessionelle Gefeggebung fennt, dem wird es sein Geheimniß sein, daß der Kultusminister nach den gegenwärtig zu Recht ‚bestehenden­­ Bestimmungen wenig, sehr wenig zur Abhilfe der empörenden Unthat unternehmen kann. Er wird wohl dem betreffenden Geistlichen oder vielleicht auch dem im vorgefegten Bischofe sehr emspringliche Vorstellungen machen ; er wird bestrebt sein, im friedlichen Wege dieses Attentat auf die Gewissensfreiheit zu beseitigen ; wenn aber der Geistliche und der Bischof diesen Vorstellngen sein Ge­­hör scheinen, wenn sie auf einen Ausgleich nicht eingehen, so gilt die Entscheidung des Geistlichen und des Bischofs. Der­­zeit kann in Ungarn ein giftiges, geießliches Geburtszeugniß nur von dem Geistlichen der betreffenden Konfession ausge­­stellt werden. Dieses Zeugniß allein kann von den Behör­­den, den Grichtsorganen als gefeh­lt angenommen werden, und wenn dieses Zeugniß die Geburt eines Kindes als un­­ehelich bezeichnet, so hat Meiniszer Pauler nichts dreinzureden. Wir fegen von Pauler voraus, daß er als der langjährige Versünder der Rechtsidee in seiner abstraften Wahrheit gleich und empört sein wird über diese Untergrabung des ehelichen Friedens; dennoch können wir von ihm seine Hilfe erwarten, denn er kann sie nicht Bieten. Warum er die Abhilfe nicht bieten kann, ist leicht ein­­zusehen. Der betreffende Geistliche, der die Matrifel führt, unterzieht sich damit einer staatlichen Amtshandlung, er geht als Bevollmächtigter des Staates vor, ihm ist die staatliche Autorität Übertragen, dennoch hat er die Matrifel nicht nach staatlichem Gesetz, sondern nach der Kirchenordnung zu führen. Der Kultusminister und seine Kollegen haben seine Amtsgewalt über den Geistlichen, wiewohl er eine staat­­liche Amtshandlung leistet; sie können ihm seine Instruk­tionen ertheilen und er nimmt auch solche nicht an. Ihm gebietet der Bischof, der Papst, die Kirchenordnung , aber nur das staatliche Gefeg, die staatlichen Organe. Er ist Staatsdiener, ohne aber dem Staate nach dem staatlichen Gefege zu dienen, sondern nach dem Gesete der Kirchenord­­nung. Er hat nur Rechte dem Staate gegenüber, aber seine Pflichten. Es ist das leidige Verhältniß, bei welchen der Staat seine Bürger, seine Interessen, seine Institutionen den firhlichen Organen auf Gnade und Ungnade ausliefert, in­­dem er Gnade hofft , aber zurückstoßende Unerbittlichkeit fin­det, wie in der besprochenen Geschichte eines untergrabenen Familienglückes. Und als ob und doch ein Trost geboten werden sollte bei der Erzählung der besprochenen traurigen Geschichte, wird endlich Hinzugefügt, daß der in Nebe stehende Fall auch die Legislative beschäftigen wird. Damit wäre wirklich der Weg angezeigt, auf welchem allein eine Abhilfe zu erwarten ist. Keine administrativen Dingregeln, sondern eine radikale legis­­lative Abhilfe muß gefordert werden. Al im Jahre 1868 das interkonfessionelle Gefäß dem­ Neichstage vorgelegt wurde, da hat die Kritik sich eingehen darü­ber ausgesprochen und nachgewiesen, daß es widerspruchsvoll, ungenügend, gefährlich sei; daß es den Frieden zwischen K­irche und Staat nicht herstellen werde; daß es den Bedürfnissen nicht entspreche. Damals sind diese Erwägungen nicht gehörig gewürdigt wor­­den. Die Erfahrung aber hat deren Stichhaltigkeit nachgew­iesen. Dem besprochenen Falle sind viele andere vorangegangen und nun wird es zur Evidenz, daß der Staat nach dem Stande der gegenwärtigen Gefeggebung nicht in der Lage sei, die Unanfechtbarkeit der von ihm als gefeglich anerkannten Ehen durchzufü­hren. Unaufschiebbar drängt die Zeit, die Geiet­­gebung betreffe der Ehe der Kirche zu entreißen und sie dem allein berechtigten Staate zurückzugeben. Als man im Jahre 1868, bei der Einführung der Zivilprogeß-Ordnung, den ersten Versuch machte, die Kompetenz der geistlichen Gerichte zu beseitigen, da stand diesem Vorhaben die Erwägung ent­­gegen, daß man seine geeigneten Organe zur Handhabung der bü­rgerlichen Ehe habe. Seither ist dieses Argument un­­wirksam geworden, denn in den neuorganisirten administra­­tiven und gerichtlichen Behörden bietet sich ein geeignetes Material hinzu dar. 8 geht eben nicht anders: Die Herrs­­chaft der Kirche in bürgerlichen Rechtssphären führt zu wer­­bangnißvollen Konflikten, welche man entweder gläubig und unterwirfig hinnehmen, oder aber auch­ vernunftmäßige In­stitutionen humaner Gesittung vollständig und konsequent ber­­eitigen muß. Das interkonfessionelle Gefeg vom Jahre 1868 ist weder gläubig und unterwäürfig, noch auch konsequent und durch­wegs vernunftmäßig, darum treibt es Vorfälle auf die Oberfläche, welche schließlich dazu drängen werden, die Halb­­heit aufzugeben, und den Staat in die volle Ausübung seiner Hoheitsrechte auch betreffs des Eherechtes einzufegen. =“ ® ist«­Pein großer UnterichkkdstWischenVesmbspothokhaUdenspins der Gegenfäße und der­ Absicht, die politischen Konsequenzen dieses vorhandenseing zu ziehen. Auf dem Gebiete der euro­­päischen Politik im engeren Sinne gibt es nicht einen einzi­­gen Punkt, auf welchem nicht eine Verständigung zwischen Rußland und Oesterreich-Ungarn möglich wäre, auf dem Ge­biete der Orientpolitik nicht einen, der nicht ruhen gelassen werden könnte. Alle­ Orientpolitik dreht sich in fetter Linie. um die Frage der Erhaltung oder Nichterhaltung­­ der euro­­päischen Machtstellung der Türkei, um die Frage der Be­schleunigung oder Retarbirung des Zerlegungsprozesses, der sich in der ottomanischen Herkuaft über die christlichen Volis­­stämme an der unteren Donau zu vollziehen scheint . Legt jene der betheiligten Mächte si die Verpflichtung auf, mn weder biz­iert noch inbirelt in diese Verhältnisse einzugreifen. Läßt sie dem natürlichen Schwergewichte der Entwickklung freien Lauf,­­so sind damit die nächsten Anhaltspunkte des Streites gewiß beseitigt. Was Rußland anbelangt, so wird es ihm nicht schwer fallen können, in dieser Richtung Beweise seines gu­­ten Willens zu geben. Man hat von der Erneuerung Der heil. Allianz ge­sprochen. &8 scheint ung indeß, als ob das eine recht un­geschierte Heranziehung einer Historischen Neminiszenz aller­­dings mehr als zweideutigen politischen Andenkens wäre. Zur Zeit der heil. Allianz hatte man etwas, was heute dem Be­wußtsein selbst der Machthaber entschwwunden ist, den Ge­­danken der Solidarität der konservativen Unteressen. Ober vielmehr, wie man das negativ ansbriichte, man sümpfte ge­­meinsam gegen das Prinzip der Revolution. Die Revo­­lution, das war natürlich jede praktische Konsequenz der Grundlage von 1789. Welcher Staat aber repräsentirt heute die konservativen Ideen und wäre es auch nur im Gimme der Abwehr? Etwa Preußen, das sich eben jegt zum Kampfe gegen den Absolutismus rüstet, oder das konstitutionalisirte D Oesterreich, oder Rußland, das sich kaum mehr der Dema­­gogie im eigenen Lande zu erwehren vermag? Kaum die Internationale bietet noch Stoff zu einer Verständigung der drei Mächte auf dem Gebiete der Freiheitsfragen und es wäre vielleicht wirklich am besten, die protektirten Konfe­­renzen einschlafen zu lassen. Eine Besorgniß in dieser Rich­tung scheint nie, die Hand auf’8 Herz, wenig gerechtfertigt. In der That ist es überhaupt nicht allzu viel, was wir von der bevorstehenden Begegnung der drei Monarchen in Berlin erwarten. So große Fragen, wie die zwischen ihren Staaten schwebenden, werden nicht in wenigen Unter­­redungen ergründet und definitiv in Ordnung gebracht. Aber entscheidend ist, daß der Ausgangspunkt gefunden, Der gute Wille, die Absicht der Verständigung allseitig Dokumentirt ist. In dem Meinungsaustausch der Personen wird allerdings eine gewisse Bürgschaft auch in fachlicher Beziehung gesucht werden dürfen. Wer möchte jener selbst nichts Positives zu schaffen, vom Standpunkte der­­ österreichisch-ungarischen In­­teressen begnügen wir uns vollständig damit, wenn er die Ge­fahren einer Störung des Friedens verringert, wenn er der Aufrechterhaltung der heutigen europäischen V­erhältnisse neue Garantien erfließt. Die österreichisch-ungarische Monarchie verlangt nichts, als Zeit für die vollständige Konsolidirung im Innern, die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Rechts­­ordnung Europa’s, den wirklichen Schub des allgemeinen Friedend. Für die Befriedigung so bescheidener und jeden­­falls so selbstloser Forderungen müssen si­­nmothswendig die Bedingungen finden Lassen. = Am Interesse der staatlichen Beaufsichtigung der serbischen Schulen hat Minister Bauler an die­ betreffenden Sculinspektoren folgende Verordnung erlassen: Se. Tatferl. und apostolisch königl. Majestät geruhten mit den allerhöchsten Entschliegungen vom 2. Juli und 6 April die vom serbischen National-Kirchenkongreß am 29. Juli 1871 unterbreiteten die serbischen Volksschulen (I) und die höheren Mädchenschulen 693­ betreffenden Vorsschriften, mit den im­mer I an den SS. 1, 2, 7, 14, 18, 31, 58 (beziehungsweise 61, 107, 108, 109), 97, 13, 183, 138 und 139 und im Reglement II am §. 4 angebrachten, theils im De­.­Art. XXXVIII ; 1868, theils in dem die Regelung des Me­tropolitanschulrathes und der Kirchendiö gesen genehmigenden aller­­högsten Entschließung vom 29. Mai 1871 begründeten Modificatio­­nen alergnädigst zu genehmigen. « Nachdem an den betreffenden Paragraphen der beiden Sta­­tuten die nöthigen Mo­dificationen bereits vorgenommen worden sind, und ich die Bublisirung der Statuten selbst im "Budapesti Közlöny", "Neptunitet Lapja" und ,Renveletet Tárgya" gleichzeitig veranlaßt habe, halte ich es für nothwendig, es Ihnen besonders zur Pflicht zu machen, daß Sie den griechische orientalisch-serbischen Volt­ und höheren Mäpchenschulen stets die erforderliche Aufmerksamkeit zu­ wenden; bei der wortschriftsmäßigen Inspizirung derselben mit der größten Pünktlichkeit darauf achten, ob und "wie in den Anstalten den gejeglichen Anforderungen und Bedingungen entsprochen wird? namentli­cher sich von dem Inhalte der daselbst im Gebrauch ste­­henden Schulbücher genaue Kenntniß verschaffen und über die ge­­wachten Wahrnehmungen mit zur Ausübung des im G.­A. XXXVIII . 1868 angeordneten staatlichen Oberaufsichtsrechtes zeitweise Bericht zu erstatten. Ofen, 17. Juli 1872, um Saus und Braus zu sein, denn diesem ist Alles gestattet, sonst fehlt. Füred hat Heilshäse, die zum Wohle der Menschheit ausge­­beutet werden müssen; natürlich maßen darf dabei all an die Forge Zerstreuungen als wichtige Behelfe zum SHeilerfolge nicht vergessen werden. Viele „fromme Wünsche" haben sich hier in perma­­nenz erklärt, aber die frommen Eigenthümer lassen denn doch nicht die Hände im Schooße ruhen ;­es geht wohl langsam vorwärts, aber es geht und wird immer um Etwas besser. — Der aller Orten mo­­dern gewordene „Strife” hat auch hier unter den Füreder Kaufleuten Blab gegriffen ;­ dieselben sperrten sammt und sonders ihre Geschäfte, weil die Direktion auch einem hier gastirenden­ Galanterie­­händler Raum und Konzession zum Verkaufe von Waaren gestattete. Nach zwei Stunden öffneten sich jedoch wieder alle Läden und Bu­­den, denn dem fremden Maarenhänsler wurde post hoc nur die Kon­­­zession auf drei Tage verlängert. Wir wünschten, daß die Frauen hier bezüglich der Toilettirung „stirlen” würden und dur einfachere und bequemere Toiletten sich den Landaufenthalt hier bequemer und an minder toilettesüchtigen Damen zugänglicher machen möchten. Die Abendpromenade am Strande des Sees auf der Deutesplanade bietet wohl einen wunderschönen Anblick von Toiletten und Schmud ; aber nichtsdestomeniger ist und bleibt dieser Aufwand Formwidrig und fühnten dur­c Gefelligteitäfinn entbehrlich gemacht werden­ finden, muß höcstens ein — Xristofrat hat er die Novesle ver­­Beit, sl. Juli. + Wir haben bereits wiederholt von der bedeutsamen Wandlung Alt genommen, welche in unseren Beziehungen zu Rußland selt dem Amtsantritte des Grafen Andräsh ein­­getreten ist. Er durfte einiges Gewicht darauf gelegt wer­­den, wenn Rußland sich in seiner amtlichen Presse förmlich von den Ideen des Panslavismus lossagte, wenn er offiziell die Hand von den südflawischen Agitationen zurückzog und Anspringlichkeiten von dem Schlage der in Belgrad erschie­­nenen Orestovics iden Brochure begavonirte, wenn je Durch die Errichtung eines Generalkonsulates in Bejt die Pflege der Beziehungen in Oesterreich- Ungarn gewissermaßen in den Vordergrund stellte, und bm Gelegenheit des Besuches des Erzherzogs Wilhelm in Krasnoje-Celo­ ein besonderes Ent­­gegenkommen an den Tag hate. Es lag in alledem das un­­verkennbare Bestreben, gewissen Urtheilen und Vorurtheilen in Bezug auf Oesterreich-Ungarn zu entsagen und ein wär­­meres und freundschaftlicheres Verhältniß anzubahnen. Nach der allgemeinen Lage der österreichisch-ungarischen Monarchie, nach dem Friedensbedürfniß, das ihre Interessen beherrscht, konnten diese Bemühungen nicht anders, als auf die sympathischeste Aufnahme gerathen. Wie man immer im Einzelnen urtheilen mag, die Dreifatterzusammenkunft bedeutet den Frieden, und Rußland dekumentirt mit dem Entschlusse seines Monarchen den auf­richtigen Wurf der M­itarbeiterschaft an den Aufgaben des Friedens. Eine wesentliche Beschiebung der europäischen Veshältnisse ist damit offenbar eingetreten. Seit der Nieder­­lage Frankreichs war das Reich Peters des Großen die ein­­zige Deacht, der man­­ aktive Zwecke ihrer auswärtigen Politik zutrauen zu können glaubte. Die Haft, mit welcher es die prekäre Lage Europas unmittelbar nach dem Gige der deutschen Waffen ausbeutete, um die Ergebnisse des Krim­­krieges zu vernichten, die zahlreichen Machter­weiterungsver­­süuche, welche ihm im Oriente zur Last gelegt wurden, hatten etwas Besorgnißerregendes. Das apokryphe Testament Peter’s des Großen hat immer eine sehr reale Geltung behauptet in dem Glauben der Menschen. Dachte man überhaupt an eine akute Krisis der chronischen Krankheit der europäischen Ent­­wielung, so wurde sie stets mit der Politik des Petersburger Kabinets in Verbindung gebracht. « Und es war nicht zweifelhaft,gegen wen sich eventuell die Spitze dieser Politik richten würde.Nicht nur zahlreiche sachliche Differenzpunkte,sondern mehr noch die Art und Weise­,wie den­ Gegensätzen Ausdruck gegeben wurde,hatten Rußland und Oesterreich Ungarn in verschiedene politische Bahnen gedrängt Die österreichische Politik während des Kri­ttfeldzuges,der erneute Anschluß Oesterreich-Ungarns an die Westmächte in der letzten internationalen Phase der politischen Frage,hatte das Echo eines wüsten Kriegsge­­schreies,die populäre Forderung hervorgerufen­,mit einer militärischen Promenade nach Wien die Fragen am goldenen Horn zu lösen.Nahezu zwei Dezennien schwebte zwischen bei­­­den Staaten der Gedanke des gewaltsamen Aneinanderstoßens,­­des kriegerischen Zerhauens des gordischen Knotens. Die Berliner Zusammenkunft wird nun allerdings aus­­einandergehende Interessen nicht vereinigen,sachliche Bedtin­gungen der großen­ Politik nicht umschaffen können.Aber es Dr. Theodor Bauler m. p.­ ­ Füred, 31. Juli. Wir leben auf der Höhe der she ! Und wenn auch eine Saison der anderen in Füred so ähnlich ist, wie ein Ei dem anderen, so dürfte wenn da wenigstens ein Bericht über diesen nationalen Kurort den Leser interessiren. Mit dem Am­atage hat die Kurzeit in Füred ihren Kulminationspunkt erreicht, insofern­ eine noch derart an N Raummangel laborirende Kurstation einen Höhepunkt einnehmen kann. Die Zubauten, die Füred in den lebten Jahren gewonnen, genügen nicht dem Andrange von Gästen, wie derselbe­ im Juli hier statthatte. Alles kommt im Heumonat zur Kur und Erholung und zur­­ Unterhaltung in das bereits sehr populär gewordene Füred. Zu dieser Zeit wird auch viel geplant und projektirt, aber immer nur an unmaßgebender Stelle. Der Eine baut sich das Luftschloß, da oder dort in der nächsten Zeit einen eleganten Kursalon aufführen zu lassen; der Andere bezeichnet die Wege und Stege, wo die Kurhalle ihren Lauf nehmen muß; der Dritte baut Feenpaläste am Strande des ungar­­ischen Meeres ; der Vierte erweitert in seiner Idee die Promenaden ; der Fünfte hebt no vor dem betreffenden Landtagsbeschlusse die — Regalien auf u. f. w. Dann verlassen die vor Entzüden Unzufrie­­denen Füred und Alles bleibt wieder — beim Alten, um aufs Jahr von anderen Gästen wieder neuerdings unnüt befrittelt zu messen. Es gibt seinen Sprung in der Natur und so möge daher auch hier nur langsam­, aber sicher vorgegangen werden zur Hebung des Kurortes und Konzentrirung der Kurgäste. Die nothwendigste Einrichtung, die hier fehlt, bleibt die Trinkhalle; eine solche muß vor Allem geschaffen werden; in dieser Beziehung müssen wir dem literarischen Dilettanten, der sich jüngstens in der Nubrit „Wünsche und Beschwerden” Ihres nefhasten Blattes versuchte, Gerechtigkeit widerfahren Lassen, obwohl er zum Wohle Füred’s nicht diesen Weg hätte betreten müssen. Noch nie hat Füred so viele Frauen b­eer­­bergt, als heuer, da gab und gibt es noch Frauen aller Stände und Bildungsgrade, und dennoch waren die Tänzerinen auf dem Annaball ein rarer Artikel; ein Beweis, daß dieser Ball es nicht ist, der die rauen nach Füred lodt und daß es vielmehr an der Zeit műre, dem Tanz­ und Musik­rouble in Füred noch engeren Spielraum zu fegen, denn Füred ist berufen, ein Kurort für ridende im strengsten in des Wortes und sein Tummelplak für Vergnügungssü­chtige zu sein. Ebensowenig als die Tanzunruhen sind in einem Kurorte die Steeplehaf Fahrten zu billigen, die hier nur zu oft die enge Straße unsicher machen. Daß bis jegt sein Unglück geschehen, it nur Ber­­dienst der Kutscher, welche die Vierer-Carroflen so gefihidt zu ba­nd­­haben verstehen, daß nur die Nofflebändiger bei vielen Fahrten an­gestaunt werden. An Kunstgewüsfen fehlt es hier auch nicht, wenn man das Gebotene als solche acceptirt. Mebrigens it Yatabärs Gesel­­lhaft bemüht, das Kurpublikum zu annuliren und hat heuer der be­­reit3 alternde Landesbaron nicht so viele Klagen, um den Musen­­tempel und den Musenpriestern unter die Arme­ zu greifen. Was dem Konzertmeister S­piller eingefallen, so vom Himmel bherab auf einmal in Füred zu konzertiren, kann wohl nicht nur durch den geringen materiellen Vortheil erklärt werden, den dieser bekannte und gutfituirte Birtuose sich von einem Konzerte in Füred versprechen konnte, dessen Erträgniß er mit dem Theaterdirektor theilen muß. Nur Lebterer kann es Spiller Dant willen, nach Füren gekom­­men zu sein, denn die Räume waren alle befegt und war es an diesem Tage,ebenso Noth an Logen in Füred, als es seit einigen Tagen Noth an Wohnungen gibt. Außer diesem Grandkonzerte hat es in Heinen Gesellschaften an „Kleine Konzerte” gegeben, bei mel­­chen die Gäste selbst und auch ein galtirender Arzt mitwirkte, der, wie man behauptet, ein sehr guter Sänger sein sol. — Um auf die „Wünsche und Beschwerden” zurückzukommen, ist es sein­­ Wunder, daß er bei der Zwitterstellung, die Füred noch als Kur- und Unterhaltungsort vorherrschend einnimmt, an solchen seinen Mangel gibt. Bon Jahr zu Tumult es mehr und meherd wer schon­ l­euketttagebieherkomm­t, ahrent äußert sich jedoch Füred des­­ Burt Tagesgesdicte. Weit, 31. Juli. Am Tage der Emission des großen Ansehens veröffentlichte das „Bien publ.”, bekanntlich ein halboffizielles Organ des Präsi­denten der französischen Republik, einen Artikel, welcher Gambetta und den sonstigen Boltsrednern nicht sehr gefallen haben mag. In dem Artikel wird nämlich unter ziemlich deutlicher Hin­­weisung auf die Gambetta­schen Wanderpredigten ansprüchlic be­­merkt, daß zum vollständigen Gelingen der Anleihe unbedingt nöthig‘ sei, die Bevölkerung nicht zu beunruhigen, das heißt: in den kom­menden Ferien seine aufregenden Neden zu halten. „Es ist — heu­­e weiter in dem genannten Blatte — nahezu Einvilch, zu Bunsten der Anleihe zu spreen. Alle Börsen im In- und Auslande haben sich geöffnet. Von Nuben it es aber, daß man sagt, daß wir nicht zu eraltirt sein dürfen. Die Anleihe ist zur Stunde unterschrieben, vielleicht zwei, vielleicht vier Mal G3 ist ein großer, positiver, prakt­­isscher Erfolg. Man muß ihn aber mit Kalten Blute in Auge rasfen. Man muß begreifen, daß die Subskription nicht das voll­­ständige Merk ist und das feste Unterbringen der Anleihe eine Lebens­­frage ist. Hier gilt das Wort: „Faites de bonne politique et je ferai de bonnes finances". In wir gestern von der Verlängerung des Gottesfriedens sprachen, dachten wir hauptsächlich an die feste Unter­­bringung der Anleihe. Jeder gute Bürger ist es sich und seinem Lande­ [chuldig, daß er während der nächsten Wochen seinen Groll zurückhält und seine Hoffnungen vertagt. (Jedenfalls ein schlechter Troft für die Unterzeichner der Anleihe, daß sie nur „einige Wochen“ auf Mulche in Frankreich rechnen sollen.) Betreffen wir nicht, was ein guter Theil der Anleihe vom Auslande unterzeichnet werden wird, daß die geringste Krisis alle Rententitel des Auslandes unserem Markte zuführen “werde. Die Regierung hat alle Borichtsmaßregeln ergriffen. ie hat auf ven­ europäischen Märkten die strengsten Instruktionen ertheilt, ‚damit man nur Subfreibenten zulasse, welche durch ernsthafte Einzahlungen gedeckt seien, und daß man die Spekulation nicht erleichtere. Ande­­rerseits hat sie sich durch ein Uebereinkommen mit den Banquiers altes Rapier gesiltert, welches für die Zahlungen an Deutschland noth­wendig it, um so den Wechselkurs nicht zu sehr zu erhöhen. Ent­­lich it die Bank bereit, die Bankbillets zu liefern, die­­ nothwendig sind. Auf dieser Seite ist Alles bereit ; es ist nur noch nöthig, die Ruhe, die Sicherheit, den ruhigen Verlauf der Vereinbarungen zu sichern. Die Vertagung der National-V­ersammlung, welcher den lei­­denschaftlichen Sigungen ein Ende macht, ist schon eine gute Sache. Das Botum der finanziellen Gefäße und des Militärgefeges­ ist ebenfalls ein Element der­ Beruhigung. Die­ öffentliche Meinung kan­n ich beruhigen. Keine ernste Thatsache, seine aufreizende Frage: liegt vor. Mögen daher die Bacanzen, wirkliche Ferien sein; möge sich jeder in dem­­ Stillschweigen auf die zukünftigen Arbeiten vorbe­­reiten , möge man die eifrigen Diskussionen vermeiden. . Niemals hatte Frankreich politische Valanzen nothwendiger. Seit mehr als zwei Jahren ist Frankreich in Erregung, zuerst in Schweden, dann von der Ermüdung und dem Schmerz niedergeschmet­­tert, endlich ruhiger, aber immer noch ermüdet. 63 bewarf der Rube. Es bedarf derselben in jedem Falle, aber besonders am Tage nach der riesigen Anleihe. Begreifen wir es Alle, bringen wir unsere Leidenschaften zum Schweigen ; lassen wir das Land aufathmen, die Anleihe fi tonform­­­er. Wir befinden uns in einer Lage, die einzig in ihrer Art ist. Während drei Monaten wird das ganze finanzielle Europa unser Leben leben; der Puls des euronäiscchen Vermögens wird drei Monate lang in Paris sein. 683 hängt von unserer Weis­­heit, ab, ob Europa in eine fieberhafte Erregung gerathen oder be­­ruhigt sein wird. Antworten wir auf sein Vertrauen mit einer wür­­digen, ruhigen und, fügen wir es hinzu, ehrlichen Haltung. Unsere Weisheit ist in einem solchen Falle ein Aft der kommerziellen Recht­schaffenheit. Wer die Ordnung flören und Nade füen wird, wird einen politischen Fehler, m­ehr einen antipatriotischen Akt, eine wirtl­­iche „Indelifateffe” begehen.“ — ee Die Ultramontanen haben auch in Belgien keine Aussicht mehr auf Triumphe. Selbst das Eler­rale Ministerium wagt es nicht, ihre rechtöverlegenden Wünsche zu erfüllen. Die Antwerpener Kom­­munalwahlen werden nicht annullirt werden. Die Prüfung wird nur zum Scheine, um die Form zu wahren, weiter betrieben ; es ist schon fest beschlossen, das Skrutinium giftig zu erklären. Der Minister des Innern hat dem Gouverneur von Antwerpen seine offiziellen Instruktionen ertheilt, für den Fall, das sich die permanente Er­u­­­tation von Antwerpen für die Annullirung der Wahlen aussprecen werde. Derselbe hat gleichfalls der Deputation zu verstehen gegeben, daß, sollte jener Fall eintreten, der Ausspruch von der Regierung für ungiftig erklärt werden würde, und was dieselbe daher weise daran thun würde, sich den Anschein des Maßhaltend und der In­­parteilichkeit zu geben, und auf ihr Vorhaben zu verzichten. Man versichert, daß der König diesem übrigens sehr vernünftigen Ent­­feln­ nicht fern steht. Die Gemüther in Antwerpen waren derart gereizt, daß die Annullirung von den bedenklichsten Folgen hätte sein onen. szssn­ee Das Ministerium war daher der Ansicht,daß es besser sei, Unruhen vorzubeugen,als dieselben später unterdrücken zu müssen. Dasselbe schmeichelt sich übrigen­s auch,da durch die Annullirank der engeren Wahl in Namur, melde seit gestern ein fait accompli ist, in Vergessenheit zu bringen, da der Gouverneur nicht in dem gefec:­lichen Termine von acht Tagen gegen den Ausspruch der Deputation Appell eingelegt hat. Man merk noch nicht, ob die dem Gouver­­neur von Antwerpen ertteil­en Instruktionen ih auch auf die Mah­­­len von Mecheln beziehen. 65 würde dies nur logisch sein, denn die Annullirung der Wahlen in Mecheln würde eine nach unerbittete Thatsache sein, als Frbst die ver Antwerpener Wahlen. Es handelt sich jedoch hier weder um Logik, noch um Gerechtigkeit. Das Minis­­terium fürchtet Antwerpen , aber vor Meceln ist vomselben nicht bange ; so ist die Frage in Wahrheit aufzufassen. Aus Madrid meldet man das Nachfolgende, welchs auf die Attentatsaffaire ein eigenthümliches Seitenlicht wirft: Neben den von allen Höfen einlaufenden Telegrammen , welche zu dem Miblingen des Attentats Glück wünschen, traf auch eines aus dem südfranzösischen Babenite Luhon ein, von Sagasta in seinem und im Namen seiner dort antretenden Kollegen und Barteigenossen (Romero Roblero, De Blas und Balaguer) an den König gerichtet. 63 ist eine lange Depesche, die, nachdem sie ihren Abscheu gegen das Attentat und ihren Dant der Vorsehung für dessen Miklingen aus­­gedrückt, beiläufig mit folgenden Worten schliebt : „Wir wünschen in­­brünftigst, daß eine unermüdliche Vorsicht, eine schnell schreitende Rechtspflege und eine exemplarische Bestrafung die Wiederholung von Thatsachen unmöglich machen, welche uns vor der gesammten civili­­sirten Welt entehren." Ein spezielles Interesse gewinnt dieses Tele­­gramm doch den Umstand, daß der bekannte italienische General Cialvini nach Luchon gekommen war und nach kurzem Aufenthalte, der zumeist von Konferenzen mit den genannten Spiben der spani­­schen Konservativen in Anspruch genommen worden sein soll, wieder abreiste. 63 war also doch etwas an dem Gerüchte, daß die Konser­­vativen jenseits der Byrenäen Allarte suchen, und wird dadurch das weitere Gerücht bekräftigt, daß nach Ablauf der Badesaison in Haris oder Brüsfel ein großes Meeting der spanischen Konservativen stattfinden soll. Am falpischen Meere berrfchte vieses Frühjahr allge­­meine Dürre. Dort ist diese Erscheinung in der Regel die Vorläu­­ferin der Hungersnoth. Nach der „Most. Ztg.” rief die anhaltende Dürre die Erneuerung eines alten heidnischen Gebrauchs hervor, welchen nicht nur die Mohamedaner , sondern auch die christlichen Bewohner mitmachten. Es fanden große Prozessionen nach einem hei­­ligen Orte statt. Bahllose Menschenmassen wälzten sich zu Fuß fort, hierauf folgte noch eine lange Wagenreihe mit Greifen, Frauen und Kindern, Gefunden und Gebrechlichen. Die Hauptrolle bei der Pro­­zession spielten Frauen mit Säuglingen. In weißen langen Gewän­­dern und unter sonderbaren Ausrufen traten diese Frauen aus der Menge, bildeten einen Kreis und legten ihre Kinder in der Mitte des Kreises auf den Boden. Hierauf machten die Antretenden einen Umzug um die Stelle, wo etwa 150 Säuglinge lagen, und erst dann nahmen die Mütter ihre Kinder w­ieder auf. Der ganze Alt stellte eine Weihe oder Darbringung der Kinder vor irgend­einem alten Gegen dar, und als sich bald darauf wirklich Regen einstellte, hieß­­ es, der zürnende Gott sei durch die Thräner der Kinder verfühnt worden. Man sieht , das Herrenthun steht an manchen Orten noch recht tief im Wolfe des Grannenreiches, denn im vorigen Jahre gab es im Kafanischen und anderwärts auch Gebräuche, die an das Herz­ventrum erinnerten und namentlich gegen die Choleragefahr gerich­­tet waren. F. C. Baris, 29. August. Geffern Früh um neun Uhr öff­­neten sich im Industrie-Balatte der elyfen­chen Welver, wo das Fi­­nanzministerium provisorisch seinen Si­ hat, in den zwanzig Maik­en von Maris und bei den sechzig Medhtelagenten die Bureaus, welche die Zeichnungen auf die Drei­ Milliarden­ Anleihe entgegennahmen. Edon Eamstan Abenn drängte sich der bunt,

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