Pester Lloyd, Oktober 1872 (Jahrgang 19, nr. 227-253)

1872-10-18 / nr. 242

BEE­R Is­ m ge­s jee b · müßten — sollen wir al’ bas risfiren und über all’ bas leichten Muthes Hinweggehen, so lange noch Aussicht vor­­handen ist, durch den Reihen der eine Transaktion mit der Nationalbant unseren Zmwed, wenn auch nicht in so vollständigem Maße, aber body unseren Bedürfnissen entsprechend, können. Eine solche Selbständigkeit, wie sie unser ‚Inter­­esse unabweislich e­rheifcht; einen solchen Einfluß der unga­­rischen Regierung, wie er für jeden Fall muß, und eine solche jeder wirthschaftlichen Entwicklung und erreichen zu realisizi werden Höhe der Dotation, wie sie von un unseren Kreditbe­­dürfnissen gefordert wird, all’ das würde uns doch ein Ab­­kommen im Sinne der gekennzeichneten Vorschläge gewährleistet. Mehr anzustreben, Hieße sie in Widerspruch gegen mit den Konsequenzen der konkreten Lage, sich mit Gerin­gerem zu begnügen, füge einer Untersragung unserer Kräfte und Mittel gleich. Der ungarische Finanzminister, — dessen möge man in Wien eingedent sein — hat in der vorliegenden Frage die weitaus überwiegende Mehrheit der Nation für sich, vor Allem diejenige Stimme, welche in Gewicht die fällt. Entscheidung über Krieg und Frieden. Bietet sie nu8 den Krieg, so werden wir die Machtmittel einer Nation gegen das Gewicht einer Bank in die Wagschale werfen; aber den Frieden diktiren, lasfen wir uns nicht und durch ein caudinisches Zoch gehen wir nicht ! Im Deikpartei den Händen am ihm ersten der Nationalbank in’ Liegt nun · 4 Der, 17. Oktober. % Nach der fachlichen Darstellung, die wir in unserem­­ jüngsten Meorgenblatte von dem gegenwärtigen Stadium er Bankfrage gegeben, erübrigt uns für heute nur zu untersuchen, inwiefern die in Vorschlag gebrachte Art der Lösung dem Interesse beider Theile der Monarchie ent­­spricht. Beider Theile, sagen wir, denn allerdings legen wir volles Gewicht darauf, daß die Bankfrage nicht vom einseitigen nationalen Gesichtspunkte aus­geurtheilt werde. Wie unzulässig es uns auch büntt, das staatsrechtliche moment über Gebühr in diese rein unwirthischaftliche Ange­legenheit hineinspielen zu lassen, so geben wir doch ohne Bedenken zu, daß eine sorgsame Pflege der wechselseitigen materiellen Bedürfnisse im Geiste unseres staatsrechtlichen Verhältnisses zu Oesterreich gelegen ist. Nicht der starre Buchstabe des Gesees soll das verbindende Element zwischen den zwei Staaten der Monarchie bilden, es sollen vielmehr die lebendigen Faktoren in Wirksamkeit treten, welche vor­­zugsweise geeignet sind, die Gegenseitigkeit und die Soli­­darität zwischen den Völkern Oesterreichs und Ungarns zur faßbaren Wahrheit zu machen. Gern wollen wir daher in Geltung bestehen lassen, was man drüben „Die wirth­ T­haftliche Einheit” nennt, vorausgeseßt, dag man dar­unter nichts anderes, als die gerechte Würdigung und Wahr­­nehmung der beiderseitigen wirthischaftlichen Interessen begreift. Wie verhält sich nun der geplante Modus der Lö­­sung zu den Bedingungen, welche man drüben im Namen der wirthischaftlichen Einheit in den Vordergrund stellt ? Wir glauben, daß selbst die Voreingenommenheit gegen die ungarischen Ansprüche eine Differenz in dieser Nich­tung herauszufinden nicht im Stande sein wird. Bus nächst it eine wirthschaftliche Loslösung, eine absolute Sonderstellung Ungarns gar nicht beabsichtigt ; es sol­­los der Dualismus auch in der Verfügung über die Zirkulationsmittel plaggreifen, ein Dualismus, wie er nicht nur nothwendig gefordert werden muß, sondern auch billigerweise gefordert werden darf. Es kann das us­teresse Oesterreichs in seiner Weise alteriren, wenn Die Ungarn zur Verfügung gestellten Fonds von einer selb­­ständigen ungarischen Ban unter Wegyde der unga­­rischen Regierung verwaltet werden. a. Diese For­­derung muß so natürlich erscheinen, daß ein Wider­­spruch gegen dieselbe einer Vergewaltigung des unga­ tischen Interesses gleich füge. Die Wortdauer des heuti­­gen Verhältnisses, wenn sie überhaupt praktisch möglich wäre, würde nicht die „wirthschaftlice Einheit”, sondern die absolute Unterordnung Ungarns unter die öster­­reichische Exekutive bedeuten, welche doch der Bank gegenüber bestimmte Rechte ausübt und­­­ieselben somit auch in den Beziehungen zu Ungarn geltend machen kann. Allerdings würde das Bank­nstitut in Ungarn einen selbständigen Charakter tragen ; allein die Apo­­stel der dionomischen Einheit können daran seinen Anstoß nehmen, wenn es ihnen wirklich nur um Rarität, nicht um Superiorität zu thun ist. Wenn die Borsdglage des ungarischen Ministeriums angenommen werden, dann steht eine und dieselbe Firma zwei selbständigen, aber homo­­genen Anstalten in zwei verschiedenen Zentralen vor — das ist Alles. Laßt sich Jonah prinzipiell gegen eine solche Zweitheilung des Bankinstituts nichts ein­wenden, so kann nur mehr der praktische Modus der Ausführung Gegenstand der Erörterung sein; aber auch in dieser Hin­­fit dürfte die geplante Lösung eine begründete Besorgniß nit aufkommen lassen. Käme zuvörderst die Höhe der Dotation in Betracht, so würden unsere cisleithanischen Yreennde, die jahraus jahrein das rührende Klagelied von der großen Ueberbiürdung anstimmen, melde Desterreich aus dem Quotenverhältnisse resultiven sol, gewiß seinen Grund zur Beschwerde haben, wenn dasselbe Quotenver­­hältniß nun auch bei der Dotirung der ungarischen Banf­­abtheilung maßgebend wäre. Sind 68 plt. der Lasten für Oesterreich zu hoch gegriffen, so kann Die 68pctg. Banfootation nicht als zu niedrig gegriffen erscheinen. In diesem Punkte ist eine Differenz gewiß nicht zu befü­rh­ten. 8 bliebe somit lediglich die Nachsicht auf die Zirkulation und den Werth der Noten zu erwägen — in­­­ieser Bez­­iehung aber wird man wohl zugeben, daß die Einheit der Firma, die absolute Ausschließung einer Werthverschie­­denheit der Noten aus der Kombination und in einer hoffentlich nicht fernen Zukunft auch Die Herstellung der Baluta die sichersten Garantien für die ungehemmte Zirkus­lation und den Wustausch der Geldzeichen bieten. Wenn zwischen zwei ganz fremden Anstalten ein Kartel in Bezug auf die gegenseitige Honorirung der Karjensteine u. s. w. erfolgreich bestehen kann, so ist es gar nicht denkbar, da­ zwei in ihrem Ursprung verwandte, wenn auch von­ein­­ander völlig unabhängig operirende Institute einander diese natürliche Begünstigung vorenthalten sollen, zumal wenn einmal die Herstellung der Baluta zur Wahr­­heit wird. Bom österreichischen Gesichtspunkte ließe sich Demnach, soweit unsere Einsicht weicht, gerechter Weise gegen den in Vorsschlag gebrachten Modus der Lösung nichts Eünstliches einwenden. Aber hierzulande, aber vom Gesichtspunkte unseres eigenen Interesses! Wir wissen es ja, weil hochfliegende Hoffnungen durch eine solche Regelung der Bankfrage zu­nichte würden. Der Gedanke einer völlig unabhängigen ungarischen Bank hat in letterer Zeit wie ein Waldbrand an sich gegriffen und selbst in solchen Kreisen Eroberungen gemacht, die sonst einer fanguinischen Anschauung nicht zu­gänglich sind. Mandy’ schöne Ilusion würde nun zerstört, vielleicht auch manch’ weitgehende private Aspiration tödt­­lich getroffen. Allein es gilt, sich unbefangen und vor­­urtheilsfrei mit den thatsächlichen Zuständen abzufinden, und mit diesen verträgt sich der Optimismus schlechterdings nit. Gewiß und unzweifelhaft ist Eines, was immer von gegnerischer Seite vorgebraght werden mag: das Ausgleichs­­gejeb und selbst die Bedingungen „wirthschaftlicher Einheit”, welche legtere durch die Bollz und Handelsverträge am wirksamsten gewahrt werden, fünnen nun und nimmer mehr "als prinzipielle Hindernisse gegen die Herr­stellung einer ganz unabhängigen ungarischen Hetzelbank gelten. Aber — gestehen wir es nur unummunden — mir haben nicht gegen das Prinzip, sondern vorzugsweis gegen die Schwierigkeiten der prakttschen Ausführung zu kämpfen. Nicht aus eigener Kraft wären wir im Stande, diese neue Schöpfung hervorzurufen, wir müßten an die auswärtigen Geldkräfte appelliren und ob wir uns auch versichert .. dürfen, daß sich Unternehmer zahlreich genug fün­­en, so dürfen wir doch die dominirende Stellung der ge­waltigen Geldmächte des Wiener Bankinstituts nicht aus dem Auge verlieren. Welche Sicherstellung wäre uns ge­­boten, daß nicht die Aktien der ungarischen Bank binnen Kurzem, mindestens zum großen Theile, in den Rest­ der Wiener Geldmächte übergingen, die dann in der Leitung dieses Amstitutes einen — eben nur dur die Machtsphäre der Regierung beschränkten — überwiegenden Einfluß aus­­üben mwirden, und wenn dies geschähe, mit wem sonst hät­­ten wir es dann wieder zu thun, als eben mit den Aktio­­nären der Wiener Nationalbank? Auf Ummegen, aber unvermeidlich, geriethen wir dann in dieselben Hände, denen man heute um jeden Preis entrinnen möchte, und wer könnte sagen, ob diese unfreiwillige Wiederkehr­ung zum Bortheile anschlagen würde? Und der fortwährende Kriegszustand, in welchem wir uns besten fals gegen die Wiener Finanzkräfte befänden, und die Schwierigkeiten, die einer Zirkulation unserer Noten in DOesterreich bereitet würden, und die Britische Lage während der Uebergangszeit und all die Erschütterungen, welche die Umgestaltung unse­­rer finanziellen Verhältnisse unausbleiblich heraufbeschwolren Wert, 17. Oktober. —n— Und noch einmal das Normalkriegs­budget! Der Beschluß der reichsräthlichen Delegation, behufs Zeststellung eines solchen eine sechgliedrige Kom­­mission zu ernennen, welche im Einvernehmen mit einer gleichen Kommission der ungarischen Delegation vorzugehen hätte, veranlaßte das „Beiti Napis“ zu der Bemerkung, daß diese Kommissionsarbeiten aus dem Grunde zu seinem Erfolge führen künnten, weil man figh dabei mit der In­neren Heeresorganisation beruten müßte, dieselbe aber nach §­ 11 des XII. Gelegartifel3 vom Jahre 1867 ein ausschließliches Varrecht der Krone bilde. Wir glauben nun, diese Folgerung sei entschie­­den falsch. Welche Aufgabe fiele denn den beiden Kommissionen zu , doc gewiß nur dieselbe, welche bisher jedesmal von den Ausschiffen der Delegationen besorgt wurden. Die Ausschüsse konnten bei der Prüfung der ein­­zelnen Anläße es nicht vermeiden, sich ebenfalls mit orga­­nisatorischen Angelegenheiten zu befassen. Wenn z. B. die Delegationen beschlossen, oder doch beschließen wollten, die Standeserhöhung von 40 Lieutenants im geographischen Institute nicht zu be­willigen, oder statt der Feldmarschall­­lieutenants nur Generalmajore als Stellvertreter bei den Generalkommanden fungiren zu lassen, oder im Personale des Kriegsministeriums einen Feldmarschalllieutenant als Sektionschef zu streichen, oder den Posten eines General: Remontirungsinspektors eingehen zu lassen u. s. w., u. s. w., so greifen diese Anträge, beziehungsweise Beschlüsse der Dilegation doc au auf das organisatorische Gebiet hinüber, allerdings nur insoferne,als es sich um die Geldfrage handelt. Tinden fi z. B. 40 Lieutenants, welche lediglich aus Patriotismus oder der Ehre wegen sich im geographi­­schen Institute die Finger wand und die Augen blind zu zeichnen bereit sind, so hat gegen deren Ernennung, bezie­­hungsweise Vermehrung des Personalstandes im genannten Institute von Seiten der Krone, die Delegation geseklich gar nichts einzuwenden. In dem Augenblicke aber, wo diese Offiziere auch Anspruch auf Besoldung erheben, muß denn doc auch die Volfsvertretung gefragt werden. Eine Prüfung der Budgetposten ohne auf die, der die organischen Bestimmungen bedingte Nothwendigkeit oder Entbehrlichkeit der einzelnen Anlage einzugehen, ist ja gar nicht mögld. Nur wenn man mit Bßan­­ 9gabten zu­ a­rbeiten ji entscliehen wollte bildet das organisatorische Beld ein Nolime tangere für die Boll­vertretungen 6o 3 B. in Preußen während der nächsten drei Jahre. Hier hat Moon eine Durchschnitts­­rechnung gemacht. Er verlangte ein P­orzent der Bevüske­­rung als Präsenzstand unter den Waffen halten zu dürfen, und berechnete jeden Kopf mit 365 Gulden in unserem Gelde. Die weitere Verwendung der sich daraus ergeben­­den Summe von 14375 Millionen Gulden öfterr. Währ. (für ganz Preußen-Deutschland) blieb nun — als jährliches Ordinarium — der Kriegsverwaltung anheimgestellt, welche nunmehr blos mit dem außerordentlichen Erforderniß vor dem Berliner Neichetage erscheint. So lange man sich also nicht zu einer Banfhalirung verstehen will — was in fachmännischen Kreisen, nebenbei bemerkt, als das Beste und Kürzeste betrachtet wird —, so lange sind auch die Budgetberathungen von der Erörterung organisatori­scher Angelegenheiten nicht Loszulösen. Wie will man denn sonst anders untersuchen, ob dieser Bosten nothwendig oder nicht nothunwendig sei, wenn man Diese Prüfung nicht auf Grund des organischen Gefüges vor­­nehmen darf? Die Regierung hat sich ja selber mit aller Energie gegen jeden Kauf eheranft uich gewehrt und eine meritorische Behandlung der einzelnen An­lüge ge­ä­ndert; diese kann aber, wie gesagt, nur im Entgegenhalte zur Organisation erfolgen. Was also bisher jedes Jahr die Kriegsausschü­sse der Delegationen, unter voller Zusstimmung der Krone, gethan, das soll fest behufs Vereinfachung des Geschäftsganges ein für alle Mal, oder doch für einen ge­­wissen Zeitraum, durch die von der österreichischen­ Delega­­tion angeregten Et abgethan werden. Nach dieser von uns gegebenen Darstellung der Sachlage werden die vom " Naple" erhobenen Einwendungen wohl widerlegt erscheinen, und im Interesse eines ge­regelten Staatshaushaltes und der Zeit­­ersparung bei den Arbeiten der Legis­lativen richten wir daher nochmals an die ungarische Delegation die d­ringendste Forderung, dem Eingangs erwähnten Beschliffe der österreichischen Delega­­tion ohne Zögerung beitreten zu wollen. (Wir achten selbst , die rein persönlichen Anschauungen unseres geehrten Mit­­arbeiters in militärischen Dingen viel zu hoch, als daß wir dem vorstehenden Artikel die Aufnahme versagen soll­ten, behalten uns jedoch vor, unserseits zu dieser Frage erst dann Stellung zu nehmen, sobald sie unmittelbar an uns herantritt. D. Red.­ Veit, 17 Oktober. N: &3 hiege Eulen nag Athen tragen, wollte man darüber noch erst ein Wort verlieren, daß die Denkschrift der 25 Bischöfe, die zu Yulda „an Grabe des heiligen Bonifazius" versammelt waren, eine offene Kriegserklärung an die Adresse, nicht dieses oder jenes, fordern des modernen Staates überhaupt it. Die ultramontane Bolitis, die vor acht Jahren mit dem Syllabus und der Encyelica ihren Anfang nahm, ist recht in das Stadium getreten, wo Die Krisis akut wird und die Aktion unmittelbar bevorsteht. Zuerst stellten jene beiden Dokumente nur allgemeine theo­­retische Anschauungen auf; dann erhob das Ratifanische Konzil die darin enthaltenen Sage zu eben so vielen Dogmen der katholischen Kirche; jegt endlich hat die Cam­pagne begonnen, die den Regierungen seine andere Wahl läßt, als den Handschuh aufzunehmen, oder zu abdick­en. Die Kurie scheint fest entschlossen, es gerade in Deutschland zum Biegen oder Brechen zu treiben. So fest ist ihr Augenmerk darauf gerichtet, mit Hilfe der Jesuiten das bewußte Steinchen loszulösen, das dem Kolosse des wiedererstandenen Neic­es die Ferse zerbrödeln sol. Und doch hat sie gerade in diesem Kampfe die schwere Chance gegen sich, daß das „sacrificio del intelletto", daß gerade er deutsche, in Fulda versammelt gewesene Epis­opat be­­züglich der Unfehlbarkeitslehre vollzogen, Dessen Ansehen beim Volke schwer geschädigt. Wir müßten lügen,wenn wir sagen wollten,daß wir überhaupt in diesem Vorgehen etwas von der weitgreifen­­den Weltflugheit der Fänger Loyola’s erkennen. Im Gegen­­theil erscheint uns die ganze Prozedur in wahrhaft ver­­hängnißvoller Weise durch jenen „blinden Eifer“ ausge­­zeichnet, dessen Folgen auf den Urheber des­ Angriffes zurücfallen. War es schon eine folostale Verfennung der fastiichen Verhältnisse, daß man den Kaiser Wilhelm sehr gegen seinen Willen den Bismark’schen Argumenten zu­­gänglich machte, indem man ihn gerade an seiner empfind­­lichsten Stelle, in Betreff des Militärwesens, bezüglich des Falles Namfanovski Fränfte, so erscheint es uns als ein noch viel Ärgerer und schwerer wiegender Fehler, daß der Ultramontanismus seine Sache in Deutschland mit der des P­artikularismus verquicht. Immer waren wir der Mei­nung, daß der Jesuitenorden, der sich im ersten Jahr, Hunderte seines Bestehens, zur Zeit der Loyola, Xaver, Zavier, durch seinen weitumfassenden Gesichtskreis und Die Höhe seines Standpunktes auszeichnete, in unseren Tagen ein gar kleinlicher Geselle mit engbeschränktem Horizont und einer wahren Kirchthurms-Intelligenz geworden ist. Oder heißt es etwa nicht, den Wald vor Bäumen über­­sehen, wenn man, sie an ganz vereinzelte Erscheinungen Hammernd, nicht begreifen will, daß man nur die Stüße eines Strohhalmes gewinnt, wenn man mit jenen troftlosen Gesellen von Partikularisten gemeinsame Sache hat, die sie heute noch dem Zuge des deutschen V­ortes entgegen­­stemmen, ein einheitliches Staatswesen zu bilden ? . Simbellen acceptiven wir die Situation, wie sie nun einmal liegt. Mit der Fuldaer Konferenz hat der deutsche Episropat zunächst mit den Particularisten im Reiche, al­so mit Süddeutschland, zu partiren versucht, denn der Gnesener Erzbischof Ledohomfi hat das Dokument bekamnt­­lich nicht unterzeichnet. Das Gefüge des preußischen Bun­­des mit Einschluß des ehemaligen Nordbundes ist ein zu festes, als das man den Unterschriften aus der Rheinpro­­vinz, Westphalen, Schlesien allzu große Bedeutung beilegen könnte. Der Hauptaccent liegt also auf den Bischöfen aus dem Süden, die auch der Zahl nach bedeutend i über­­wiegen. Alles dreht sich mithin um die Frage, ob denn diese Herren, die unter Ketteler’s, des Mainzer Erzbischofs Führung, bei dem Stürme auf das deutsche Reich die Avantgarde bilden, in der eigenen Provinz an der Be­völkerung oder an nur an den Regierungen eine hin­­länglich starke Niedendedung haben, um dem eisernen Kanzler besonderen Schreden einzuflößen. Da fällt denn zunächst ins Auge, daß auf Baiern, nach dem jämmer­­lichen Fiasso, das die Gafser-Antrigue gemacht, einstwei­­len denn doc ganz sicher nicht zu rechnen ist. Dasselbe gilt von Württemberg, dessen Stände gerade vor zehn Jah­­ren die Ratifizirung der Convention mit Mom verweigerten. Unter dem Drude, den das Regiment Thun-Bach in Sü­d­­deutschland ausübte, war ein Luftrum vorher, zwei Jahre nach dem österreichischen Konkordate, das württembergische geschlossen worden. Allein die Stuttgarter Regierung war froh, als die Kammer es fast einstimmig annullirte. ‚Viel weniger noch als in Baiern und Württemberg hat die Kurie in Baden auf Unterstügung zu rechnen, nicht nur aus politischen und dynastischen, nein, au aus rein kirch­­lichen Motiven. Kaum war die badische Konvention mit dem heiligen Stuhle unter dem Donner der Kanonen von Solferino abgeschlossen, als die Karlsruher Kammer sie auch fon wieder annullirte , und die seitdem gegen ultra­­montane Uebergriffe im Ace Gefäßgebung ist schlechthin mustergiftig. Seit zehn Jahren it die Geistlichkeit durch das Schulaufsichtsgefäß auf Ueberwachung des Religions­­unterrichtes beschränkt. Den Er­ommunikationen ist ein Ende gemacht durch feharfe Gejege über den Mißbrauch der geist­­lichen Amtsgewalt und duch Purifizirung des obersten Gerichtshofes von ultramontanen Parteigängern. Die Ein­­führung der obligatorischen Zivilehe und das G Stiftungs­­gejeg, das alle Schul- und Stiftungsfonds durch Ueber­­weisung an die Gemeinden der flek­talen Agitation ent- 309, schlossen einstweilen den Kreis dieser Legislation ab. Bliebe­ne Hessen-Darmstadt als einziger Rüchalt wo Baron Dalwigt sich noch ein Jahr früher als Oesterreich mit Herrn v. Ketteler in Deainz sein Taschentonkordat zu­­rechtgemacht. Nun leider ist auch dies Paradies zerstört worden. Denn der neue Premierminister Hoffmann sprach in seinem AntrittSmanifeste von dem „vielen aufgehäuften Schutze, den er wegräumen miüsse“. Wenn er nun der Kammer in seiner Programmrede erklärt: „vor allen Dingen müsse der Rechtsboden zwischen dem Staate und der katholischen Kirche wieder flar- und sicher­­gestellt werden” — so ist wohl sein Zweifel, das das, unendlich oft von neun Zehntheilen der Darmstädter Kammer perhorreszirte Konforbätlein nunmehr ebenfalls den Weg alles Zleifches wandeln wird. Die Fuldaer Drohungen­­ werden daher VBismard schwerlich ins Bodshorn jagen! = Der Finanzanstehug hat in seiner heute Früh von 10 bis 3 Uhr abgehaltenen Gißung zuerst das Budget des Ministerpräsidenten, der dieser Sigung beimwohnte, ver­handelt und das ordentliche Erforderniß, wie für das Jahr 1872 mit 329,080 fl. bewilligt. Da in dieser Summe die 200.000 fl. zur freien Disp­ortion des Ministerpräsidenten mitenthalten sind, ha­­ben die Mitglieder des Ausschusses von der Linken gegen diesen Posten ihre Verwahrung eingelegt. Das außerordentliche Erfor­­derniß, veranschlagt mit 60.000 fl. für Kosten der Kommis­­sion, welche die Gefegvorschläge auszuarbeiten hat, gab zu einer eingehenden Debatte Anlaß. Den nachdem das Unterhaus bei Verhandlung des 1871er Budgets für Kodifi­­kational-Arbeiten die Summe von 50.000 fl. nur unter der Be­dingung bewilligt hatte, daß nach Maßgabe der in den verschie­­denen Ministerien zu verfassenden Geiegvorschläge jeder Minister hinzu die einschlägigen Wachmänner berufen und zu deren Hono­­tirung vom Ministerpräsidenten die betreffenden Gelder erhalten könne, aber nach einem Amendement Franz Deáfs in keinem Falle die Kodifikationsarbeiten einer ständigen, mit festen Gehalten zu versehenden Kommission anvertrauen dürfe, sah sich der Finanz­ausschuß veranlaßt, zuerst obigen Titel zu streichen, unter welchem die Summe präliminirt erscheint; ferner, nachdem gegen diesen Beschluß des Unterhauses, welcher bei Verhandlung des Budgets von 1872 in der Lagung vom 7. Dezember 1871 ausdrücklich be­­tont wurde, das Ministerium durch eine ständige Kommission mit formellen Gehalten von 7000 fl. für den Vizepräsidenten, von 25.000 fl. für Ministerialräthe u. |. w. präliminirt, diesen ganzen Boranschlag einstimmig zu streichen und wie im vertloffenen Jahre nur 30.000 fl. für Kodifikationalarbeiten überhaupt einzustellen. Hierauf kam das Budget des Landesverthei­­digungsmi­nisters zur Verhandlung, für dessen ordentli­­ches Erforderniß 7.277.089 fl., um 669.387 fl. mehr als für 1872, veranschlagt sind. Weder diese seit Bestand D dieses Ministeriums fortwährende Steigerung des Budgets wurden von Seite des Un­­terstaatssek­etärs Hollan umfassende Aufklärungen gegeben, nach welchen die Vermehrung der Kosten eine natürliche Folge des 41. Artifeld 1868 über die Honvedarmee ist. Nach diesem Gesetz wurden 82 Bataillone Infanterie und 32 Eskadronen Husaren glei anfangs errichtet, seit dieser Zeit kommen jährlich 25.000 Nekruten dazu, und wenn dieselben aug in den beurlaubten Stand eingereiht werden, so müssen sie doc jährlich den Waffen­­übungen beimwohnen, daher befleidet, bewaffnet und für die Zeit besoldet werden. Seit 1868 sind neue 4 -Bataillons Infanterie und 8 Eskadrons Husaren mit Zustimmung der Legislative der stän­­digen Honvedarmee einverleibt worden, aber die beurlaubte Mann­schaft mitinbegriffen besteht die Honvedarmee aus 144 Bataillons Infanterie oder 144.000 Mann, und wird nach 6 Jahren 330.000 Mann zählen. Die Zahl der Hußaren-Geladrons beschränkt sich auf die ständigen 40 oder jede Gefadron, mit 150 Dann gerechnet auf 6000 Mann Hußaren, daher das Ministerium, um dieses Mitverhältnis zwischen Infanterie und Kavallerie auszugleichen, mit dem Budget für 1873 des zugleich die Errichtung von 18 neuen Eskadrons beantragt. Bei der speziellen Berathung veranlaßte der erste Boten „Zentralleitung“ mit 311,922 fl., um 4149 fl. mehr als für 1872 veranschlagt , wiederholte Einwendungen gegen diesen kostspieligen bureaufrat­schen Apparat, melcher an Kostspie­­ligkeit den gemeinsamen Kriegsministers übertrifft und die Administration nicht fördert, sondern erschwert, ja eine prompte Förderung der Geschäfte rein unmöglich macht. m Jahre 1868 fostete die Zentralleitung 53.000 fl, 4 Jahren 311.922 fl., eine Steigerung, welche ungerechtfertigt erscheint und nicht den ger­ü­nzften Hang zur Sparsamkeit bekundet. Hierauf wurde von Seite des Ministeriums daß dasselbe nicht nur die Verwaltung der Honvedarmee besorge, son­dern nach der Vorschrift des Gefeges auch die Agenden des gemein­­samen Kriegsministeriums vollziehen muß, ja diese, wie z. B. Mer­frutirung, Garnisonirung, Beurlaubung, überhaupt Vollzug des Wehrgefeges, mehr als die Hälfte der Geschäfte betragen, welche dem Landesvert­eidigungsministerium obliegen, hinzu ein ausgiebiges Personal erforderlich, welches übrigens nicht mehr vers­mehrt werde, da die heutige Wederschreitung von dem fl. wurden und erhöhten Hauszins herrühre. Nach längerer Diskussion stimmte der Ausschuß dem Präliminare bei. Die für Honvedanstalten, sowie Kriegsgericht, Zen­­tral-Monturs-Departement, Bewaffnungsausschuß und Kriegsschu­­len veranschlagten 67.113 nicht erwidert, bemängelt, desto mehr die für das Ludoniceum für 1 Jahr präliminirten 124.903 ff., da für das erste Studienjahr weder so viele Lehrer, ansehnliches Hilfspersonal erforderlich­ wäre, noch ein so das Ministerium den Schulplan vor, nach welchem 23 Lehrer durchaus nicht überflüssig erscheinen; es wurden daher nur bei dem Amts­­personal Dienern der Lithographen-Adjunkt, und einige andere kleinere Worten gestrichen. Die Refrutirungssorten mit 20.000 fl., die Aus­­Gulden — wenn auch wieder um 6000 fl. höher als für 1872 — wurden nach detaillirten Nufklärungen belassen und hierauf wegen vorgerücter Stunde die Lisung geschlossen, und die­ Fortlegung der Berathung über dasselbe Budget für heute Abends stimmt, = Hoffmann nach Ankunft Ihrer Majestät der Sigung beimohnen kann. Morgen und übermorgen hält der Finanzausschuß seine Sigung, da mehrere Mitglieder desselben diese zwei Tage hindurch vermutlich Früh und Nachmittags den Delegation zeigungen bei­­wohnen müssen. Die Universitäts­-Enqueste, deren Thätigkeit nicht blos die Angehörigen unserer Hochschulen — Hörer wie P­rofes­­soren —, sondern auf das gebildete Publikum des In- und Aus­­landes mit größtem­nteresse entgegengesehen hat, trat endlich gestern zusammen und feste ihre Verhandlungen heute fort, ohne dieselben zum Abschluß gebracht zu haben. Anwesend waren, unter dem Borsige des Herrn Unterrichtsministers August Tr & Fort, der Staatssekretär im Unterrichtsministerium Gedeon T­ar­nárty, die Sektionsräthe Dr. Franz Medäros und Dr. Markusovsfy; die Reichstagsabgeordneten Anton E38­en­­gery, Aladár Molnár, Dr. Julius Shvarcz, Dr. P lus Raus und Bischof Michael Horváth; die Universi­­tätsprofessoren Paul Hoffmann, 3. N Rupp, Friedrich Korányi, Raıl Than und Franz Toldy. Trogdem das Verhältnis zwischen Universität und Mittelsschule einerseits und zwischen der Hochschule und dem Polytechnikum andererseits zur Sprache kommen sollte, waren don merkswürdiger Weise wieder Vertreter des Gymnasiums, noch des Polytechnikums geladen ge» mesen. Die Verhandlungen nahmen bisher folgenden Verlauf: Bezüglich der ersten Frage, ob ein allgemeines oder ein blos auf die Bester Universität bezügliches Gefeg zu bringen sei,­­entschied sich die Enquete für ein allgemeines Uni­­­versitätsgefeg, welches jedoch in großen Zügen entworfen, der Entmwickklung eigenartiger, theilmeise Ioraler Verhältnisse Raum geben soll, so daß die allgemein giltigen Bestimmungen desselben, je nach den speziellen Bedürfnissen einer anderen Uni­­versität Modifikationen erleiden könnten. Der zweite Punkt, — welche Bestimmungen in das Ge­heg aufzunehmen seien, und welche auf dem Wege von Verord­­nungen geregelt werden sollen, — gab zu einer langwierigen ‚und ließlich doch im Grunde vejtitiatlosen Debatte Veranlassung. Ohl war die Enquete da aber einig, daß nur die wesent­­ligen und bleibenden Details im Gehege Ausdruck enden sollen, z. B. die Zahl der Fakultäten, die Stellung der Professoren, die Richtung der Prüfungen und Rigorosen u. f. m. — eine genaue Für­rung dieser Details gelang aber nicht, so das Dualität und Duantität der zu modifizirenden Punkte dem Scharf­­sinne der Negierung überlassen bleibt. Die dritte Frage, nach der Zahl der Fakultäten, gab zu langen und theilweise erregten Debatten D Veranlassung. Minister Trefort meinte nicht ohne Grund, daß diese Frage vor Al­lem wichtig ei, dergestalt, daß die durchzuführende Universitäts­­reform theilweise von der Lösung derselben abhänge. Daß, die medizinische und Ina Bau­en errichten, daß die bisherige, tem [ich ohne Grund sog. philosophische Fakultät in eine mathematische na­­turwissenschaftliche und eine philoso­pisch-philologisch-historische zu gliedern sei. Hierüber war die Enquete sofort einverstanden. Schwieriger gestaltete sich die Frage nach der Zukunft der th­eco­logis­ch­n Fakultät. Hier gingen die Ansichten wesentlich ausein­­ander.­­ Bischof Horvard und Prof. Told­y für Bei­­behaltung dieser Fakultät waren, da die Theologie aus der Verbin­­dung mit der Hochschule Leben, Freiheit und Anregung sköpfe, im entgegengelegten Fall aber vertrocne und dem Leben gegenüber erstarre, spragchen sich Jul. Schwarcz und Raul Hoffmann entschieden gegen den Fortbestand der theologischen Fakultät an den Universitäten aus, da der gute Einfluß der Hochschule auf dieselbe nicht stattfinde, wie die Erfahrung zur Genüge lehrt, wogegen die Fakultät auf die Universität einen entschieden ungünstigen Ein­fluß ausübe, wie dies besonders an den Besschlüssen des Preizer Universitätssenates nur zu wahrnehmbar war. Auch Anton Csengery schlok sich dieser Auffassung an und meinte, die theologische Fakultät der Weiter Universität dürfe auch nur so lange fortbestehen, bis der Charakter des Universitäts-Fondes voll­­ständig klargelegt is. Da die Ansichten so weit auseinander gin­­gen und da bei dem privaten Charakter der Enquete eine Abstim­­mung nicht statthatte, so wurde auch sein Beschluß gefaßt, so daß die ganze Angelegenheit in der Schwebe blieb. Die Majorität neigte sich aber auffallend den Ansichten Gsengery's zu, der auch die Trennung Tirklicher und staatlicher Gebiete im Allgemei­­nen sehr energisch betonte. ·· Die vierte Frage,ob an den Hochschulen polytechnische Fakultäten zu errichten seien,wurd·e allgemein verneint,·— worüber man sich kaum wundern wird,wennZnan·berücksich­tigt, daß kein Polytechniker zu egen war,und daß die Uniersität einen Anschluß von polytechnike Fakultäten nicht sehr fühlte,und so mehr aber die Technik das Beurfutß empfand,mit der­ Hochschule in näheren Kontakt zu treten. Die sanfte Frage­ nach der­ Zukunft der Maturitä­ts­­prüfungen — gab zu s traurigen Bemerkungen Veranlassung. Die Gymnasien — noch mehr, freilich nur bei Gelegenheit, die Realiguren — wurden einer strengen, aber nur zu gerechten Kritik unterzogen. Das Ungenügende ihrer Leistun­gen, die nie Befähigung HERR Professoren, das Unpädagogische der Methode wurde in entschiedenster Weise bloßgelegt. Die Maturitätsprüfung Kurt wurde als zweikentsprechend erachtet, da die mandelnden­rüfungs-Kommissionen,­ wie sie in Belgien ohne rechten Erfolg wirken, als ganz unpraftisch, die von anderer Seite vorge­schlagenen Aufnahmsprüfungen an der Universität wurden als ganz undurchführbar befunden. Freilich bietet die Maturitäts­­prüfung gegenwärtig, bei dem traurigen Zustande der Gymnasien, gar feine Garantien. Dies liegt aber nicht an der Prüfung, sondern an den Prüfenden und dem theilweise ganz unsinnigen Modus der Prüfung. Werden die Gymnasien verbessert, so wird auch die Maturitätsprüfung eine bessere, zuwedentsprechendere sein und zu feinen Klagen Veranlassung geben. Die­ Angelegen­­heit blieb selbstverständlich unerledigt, da sie exit bei der Stage einer Reform der Mittelschulen merttorisch behandelt werden kann. Daß diese legtere nicht zu lange auf sich warten lassen möge, war der Wunsch man des Mitgliedes der Enquete, denn, ohne eine solche Reform bleibt auch die Universitätsreform eigentlich nur auf dem Papiere. · s· · Diese fünf Bunde wurden in der ersten Sigung der Enquite behandelt und so weit möglich erledigt. A 5 Die zweite Situng der Enquite behandelte bies die rechte der vorgelegten Fragen, die Angelegenheit der Lernfreiheit, mit welcher die Frage der­ bisher üblichen obligaten Lehrgegen­­stände und des vorgeschriebenen Stundenminimums zusammen­­hängt,­­ ohne zu einem endgiltigen Resultate zu gelangen. Be­sonders betheiligten sich die Universitätprofessoren Zoldy, Than KRaud, und Korányi an der inter zwei lagen für das Gulden, die Kosten der Buchhaltungs-Adjunkten, der Ministerpräsident nachdem erst Nndessen wäre legte ein Schreiber, bei den 2 Amtsdiener der Thürsteher, oberste Honvedkommando mit 43,546 6 Uhr die Bezirkskommanden mit 257,871

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