Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1873 (Jahrgang 20, nr. 225-251)

1873-10-10 / nr. 233

, 1 . s » s 4 kj hm A een. BEND TT DES PESTE (Einzelne Nummern forten 4 fr. 3. 38.) IHR ; 140 ra Freifag, 10. Okfober. en na ANNIE AGYA »W- ­­­—.­«.In«Angelegenheit der Gebührenbemessun­g von börsenschiedsgerichtlichen Urtheiten­ finden wir heute im Am­tsblatt folgendes Comm­ unique,aus welches wir selbstver­­ständlich noch zurückkommen werden.«· 3 at Aufklärung, respektive zur Orientirung über die im , Bester Lloyd” Nr. 229 unter der Ueberschrift „Ein Appell an den a Finanzminister” erschienene Mittheilung möge Folgendes jenen: Der in Kraft bestehende Gebührentarif, Bost 59, Punkt 4 Sagt, in Korrespondenzen der Kaufleute und Gewerbetreibenden, welche Gegenstände ihres Geschäftes oder Ge­werbebetriebes betreffen, " insofern s je ein auf Gegenstände ihres Betriebes bezügliches Ge­­s­üft enthalten, aber nicht zur Ausstellung von Wechseln, Obliga­­tionen, Anmessungen und von andern dort besonders bezeichneten Urkunden benügt werden, solange gebührenfrei sind, als sie in vor Gericht kommen. In Valle sie aber vor Gericht gebraucht werden, unterliegen sie den für die betreffenden Rechtegeschäfte und Urkunden festgelegten Gebühren, die nach 88, 22, 45 und 46, bevor von den fraglichen Korrespondenzen bei Gericht Gebrauch gemacht wird, zu entrichten sind. Nachdem nun das Gefech den Umstand, ob das Gericht nur wegen einiger aus dem Rechtegeschäfte hervorgehenden Fragen oder wegen des ganzen Nechtegeschäftes in Anspruch genommen wird, ‚unberückschtigt gelassen hat, so ist es klar, daß falls von den Brie­­fen bei Gericht Gebrauch gemacht wird, die entfallende Gebühr voll­­ständig zu entrichten ist. » ·Bezüglich der Urtheile des Pesteeraaren-und Effektenbör­­sengerichtes,da dieses als Schiedsgericht fungert,verordnet Post 96 des Gebührentarifs Folgendes: « Urtheile der Schiedsgerichte unterliegen,wenn der Werth des Prozeßobjektes 50 fl.nicht übersteigt,einer Gebühr von 50 kr. für­ jede Ausfertigung,wenn derselbe über 50 bis 100 fl.beträgt, einer Gebühr von 1 fl.25kr.undn­enn das Prozeßobjekt 200 fl. a Aher sein oder nicht absehäsbar ist, einer Gebühr von 2 fl. 50 Kr. ein seine Urkunde über das Rechtsgeschäft ausgestellt wurde, dann ist das Urtheil des Schiedsgerichtes all ein über das betreffende Rechtegeschäft angefertigtes Dokument zu betrachten und davon die Gebühren, der Qualität des Geschäftes angemessen, laut den hierauf bezüglichen Gebührentarifen zu entrichten ; doch kann diese Gebühr niemals weniger betragen, «13 unter dem oben ange­­gebenen Titel der Stempelgebühr von dem Uxtheile entrichtet wer­den . »Die Urtheile des Schiedsgerichtes sind,wenxtdcherth des strittigen Objektes mehr als LOO.aus·macht,binnen acht Tagen demebührenbemessungsamte mitzutheilen,welches,xvenxtkechte Urkunde über das Rechtsgeschäft ausgestellt wurde,die für das Urtheil zu entrichtenden Gebühren nach dem oben bezeichhneten Maßstabe bemißt,wetn jedoch eine Urkunde ausgestellt,die­ Ent­­richtung der daraus entfallenden Gebühren aber nicht nachgewiesen wurde,so bemißt es außer den Urtheilsgebühren auch die Ge­­bühren für das Rechtsgeschäft und zwar in­ erhöhtem Betrage. ·Nachdem das Finanzministerium es in Erfahrung gebracht, daß in den Geschäftskreisen die briefliche Form über ihre Grenzen der Gebührentarife hinaus benützt zu werden pflegt-Indaßpen solchen Priesen die Gebühr oft selbst dann nicht entrichtet wird, wenn dieselben vor Gericht benützt­ werden,hat er die betreffenden­­ königlich­en Finanzdirektoren angewiesen,sich im Wege einer Stem­­pelrevision davon zu überzeugen,ob beim Börsengerichte der oben angegebene Gebührentarif eingehalten wird.­­ Auf dieser Verordnung beruhen das Vorgehen und die Ver­­fügung der Pester Finanzdirektion,gegen welche jeder Interessirten der Berufung offen steht. Bartel, wenn sie durch dieselben sich für geschädigt hält, der Weg " Wie , Reform" mittheilt, ist Hexe Vinzenz; Weninger in Angelegenheit der Ansehens:Negstiationen nach Wien gereift. Man hoffe in amtlichen Kreisen, daß bis Ende dieses Monats der Anleihekontrast als Vräliminare abgeschlossen sein, und daß der Reichstag der Ipartikulirung desselben kein Hinderung in den Weg legen werde.­­ « =Welch’riesige Summen der ungarische Staat den Eisen­­bahnen jährlich an Zinsengarantien bezahlt, und wie schwer­­ biese Last jet das Land drüht — Í greibt „Reform“ — weiß alle Welt. Nun erfahren wir aus den Wiener Blättern, daß Die österreichische Regierung eine Verordnung: erlassen hat, laut wel­­cher. die­­ Betriebs-Direktion der­­ Lemberg - Ezernoviczer Bahn suspendirt wird und der Verwaltungsrath fi mit einem Geb­e­­tűr, ab­ dem direkten Erolutionsorgan für ihre Beichlüffe, begnü­­gen muß. Mehnlich mil man es bei allen übrigen Eisenbahnen einrichten, welche Zinsengarantie erhalten. Unsere Regierung scheint dagegen noch gar nur daran ge­­dacht zu haben, um wieviel die Betriebskosten der Eisenbahnen verringert werden könnten, wenn die Betriebs-Direktionen, melche fest in Bett ihren Sit haben, in die Provinz verlegt würden, und die Eisenbahn verkehrt. So mwissen wir nu­­r um nur ein Beispiel anzuführen -- womit es sich motiviren ließe, daß die aus nicht wenigen Personen­­ bestehende Betriebs-Direktion der armen Bättapel-Zalanger Bahn in Pest ihren Sit haben müsse. Wohl befaßte der Ver­waltungssatz dieser Bahn fich mit der See, den Git der Betriebs-Direktion nach Kaposvár zu verlegen, wo die Beamten mit geringeren Gagen auslämen und die Geschäfte bes­­ser versehen könnten, doch hieß es bei der Beschlußfassung, es sei seine Ursache vorhanden, von der Praxis der übrigen Bahnen ab­­zu­weichen. Da die Wiener mit gutem Beispiele vorangegangen sind, dürften wir vielleicht die Negierung bitten, die Angelegenheit für wichtig genug zu halten, darüber ein wenig nachzudeuten. In die­sem Falle wird sie es vielleicht auch thun. sz Wie Nagyvárad" aus angeblich authentischer Duelle er­­fährt, ist­ der Lugoser griech.­Fath. Bischof Yohann Diteanu zum sgriech.­fath. Bischof von Grafwa­rdein ernannt worden. =Anläßlich der jüngsten Zuschrift des Ministers deannern an die Magistrate der drei Städte in Sachen der Uebernahme der hauptstädtischen Polizei empfiehlt»M.Polit.«im In­­teresse der öffentlichen Sicherheit zwei Erwägungen der­ Aufmerk­­samkeit des Ministers,welche übrigens derselben wohl auch bisher nicht ganz und gar entgangen sein dürften. «Erstens,­wie sehr wünschenswert bes sei,daß das Ueber­­gangsstadiumkixe kürzere Zeit währe und die Uebernahme in je ein­­facherer Weise undIe rascher bewerkstelligt werde.« So drinkend aber die Sache ist,fährt·«M.—P.«fort,so große Behutsamkeit erfordert sie auch. Derlei Ürhergangszustände sind immer mit Störungen des Geschäftsganges v­ebunden. Es ist sehr wünschenswerth, daß jede, selbst die geringfügigste Stedung in der gewohnten Thätigkeit der Polizei vermieden werde, denn der Dienst der öffentlichen Sicherheit darf seinen Augenblick feiern. Es ist demnach wünschensunwerth, daß alle jene geschulten Organe, welche in diesem Fache in Verwendung sind und ihren Blas bisher tadellos ausfüllten, welche die Lofal-Verhältnisse und die Personen fennen, im A behalten und je eher über ihre Zukunft be­­ruhigt werden, ein irgendwo, so wäre es sicherlich auf diesem Gebiete gefährlich, mit „vielversprechenden“ Dilettanten experimen­­tiren zu wollen, zumal in so £ritischer Zeit, wie sie sich in Folge­­ des allgemeinen Notbstandes den Winter über einstelen kann, und die in einzelnen auffälligen Verbrechen schon heute ihre schwarzen Schatten vor sich rockt wir haben seit Jahren konsequenz auf Uebernahme der P­o­­lizeigeschäfte durch die Staatsregierung gedrungen. Aber eben best­halb hüten wir, uns vor der Selbsttäuschung, die Polizei werde, tomie die Regierung ihre Agenden in die Hand nimmt, sofort, und [chon einfach dadurch, daß die Regierung dieselben übernimmt, befriedigender, mirtsamer werden. Die gute Polizei läßt sich nicht improvisiren, denn woher momentan gute Evelativ-Organe nehmen ? Die müssen erst erzogen, geschult, eingeübt werden. Ausgedehnte Personalveränderungen würden daher seinen anderen Erfolg haben, als daß sich anfangs unsere Polizeizustände, statt sich zu bessern, verschlimmern würden; dann aber künnten wir uns nur immer Kr gefaßt machen, daß das Prinzip selber angegriffen werden würde. “ Bezüglich der Kandidation für den Oberbürgermeisters Boften wird im „Ungarischen Lloyd“ Heute der, wie wir glauben, ganz praktische Vorschlag gemacht, die Negierung möge von dem „Primo, secundo, tertio loco“ abgehen und drei gleich tüchtige Männer nach der alphabetischen R Reihenfolge ihrer Namen in Antrag bringen, unter denen dann die Repräsentanz zu wählen hätte.­­ Die Rede, welche Crzhischof Haynald bei der Trauer­­feier in Grlau gehalten, wird heute von „Petit Naple“ besprochen. . Man gewinne den Eindruck, als hätte man es mit der Kanzelrede " eines französischen SJ zu thun, der das Landvoll für die Restauration bearbeitet. Siebenfalls sei das Rezept der Ultramon: " = don" kann den Plänen, welche die sichtlich der Arrondirung der Munizipien hegt, nicht beiftim- Regierung hin­ men, da nach denselben die administrative Gintheilung ebensom wenig der justiziellen , entsprechen wird, als die politische Neur Dr ch der obigen und finanzadministrativen. Und daß diese verschiedent­­­lichen Eintheilungen einander vollständig deden, lihe 3med der großen Reform hingestellt. Gintheilung fertig geworden, Arrondirung der Komitate Noüdsicht genommen worden wűre, was dem Bürger _ . Ab Zeit,Mühe und Geld sparen würde·dies:varjaalsce·rec·g·ent­­ splekneemeenekung. Nun ist die Justiztelle ohne daß aus die bevorstehende"· Will man letzterer gerecht werden,dann muß die schon festgestellteT Justizeitxtheil ungeändert werden.Nun folgt die Eintheilung der Wahlbezirke. Dielen die Eintheilung in Selbstverwaltungssteuerbe­­ziefe ; bei jeder dieser Eintheilungen müssen andere Rücksichten vor oben gehalten werden; jede dieser Eintheilung wird also ein anderes­ Resultat ergeben. Al das hat die Regierung außer Acht gelassen und will doch ihr Arrondirungsgefeg schon im Laufe des Winters durchbringen. „Hon“ wünft auch noch, die Eintheilung befanden lofale Sintereffen berührt, der Leptere, auch die Komitate befragt­ werden sollen, zerstü­ckt werden.­­ Zu der im „Hon“ ilustrirten (in unserem heutigen Mor­­genblatte erwähnten) Analogie zwischen Bazaine und Görgey bemerkt das , Bester Journal”: Wir glauben, daß es nicht unsere Aufgabe sein kann, alte Wunden aufzureißen und sein Gift in die N­arbenfurche zu gießen. Görgey gehört der Geschichte an, und die Geschichte hat über ihn zu richten. Keiner von uns hat das Mehr, dem Defini­­tiven Urtheile vorzugreifen, das sie fällen wird; das Urtheil der Einzelnen ist nur ein­ Baustein zum Gebäude, das zu erheben einzig und allein die Geschichte berufen. Für den Genius der Nation wird ein Sühnopfer verlangt! Das unser­miürdigste Sühnopfer ist­­ ehrliche, unermüdliche Arbeit bis zur vollen Aufrichtung der Nation! Der Genius unserer Nation hat den Blik nach vorne, und nit nach rücwärts geliört, in einer blühenden Zukunft, und nicht in dem Düster der Vergangenheit findet er Befriedigung und Genugthuung. Heute hat Ungarn traß er seine freie Ber­­fassung wieder, und die Bande aufrichtigster Loyalität knü­pfen es an sein Herrscherhaus. Und dann ist wahrlich die Sorge um Ge­genwart und Zukunft schon schwer genug, es wäre mehr als b­o­­rischt, und heute damit zu beschäftigen, Leidenschaften wachzurufen, die bereits seit Langem verraucht, Schmerzen zu mweden, die seit langem fehläimmern ! = Die unter Borfis des Heren Handelsministers zusammenge­­tretene Enquêtekommission zur Durchberath­ung des Berg­­gefegentwurfes hat heute ihre Arbeit und die definitive For­­mulirung des erwähnten Gesetes beendigt, welches nun in kürzester Zeit der Beschlußfassung­ des Ministerrathes vorgelegt werden wird. Das Resultat der Engusteberathungen, über deren Verlauf wir von kurze Mittheilungen gebracht, wollen wir in Folgendem zusammenfassen : Im ersten Hauptfuüd über die allgemei­­nen Bestimmungen wurden die darin festgestellten P­rinzi­­pien: Auflassung des Berghoheitsrechtes, Bergfreiheit aller im Entwurfe näher bezeichneten nugbearen Mineralien mit Einfluß der Kohle und Ausschluß des Kochsalzes, Erwerbsfähigkeit­ eines Bergwerkbefigers, unverändert­ beibehalten und erlitt dieses Haupt­­ftüd nur insoferne eine Wenderung, als der von den Maßen han­­delnde $., in welchem als gejegliches Maß die Wiener Klafter an­gegeben war, mit Rücsicht, darauf gestrichen wurde, daß nach Borz lage eines neuen Gejeges über Maße und Gewichte, ab­ Maße in den seinerzeit gejeblichen Metern angegeben wurden. - I zweiten Hauptstück über das Schürfen fand man es nöthi,unter die vom Schürfen ausgenomn­enen Plätze die eingeschlossenen Haus-und Ziergärten aufzunehmen; ferner­ mußte für die Großgrube zu Felsöbänya,da mittlerweile der zwischen dem Aerar und den sogenannten Unternehmean standene Rechtsstreit durch einen Vergleich endgültig angetragen wurde,bezüglich der nunmehr entstandenen besonderen Verältnisse vorgesort werden,was nach mittlerweile eingelangter Aeußerung der dbetheiligten Bergbauunternehmer im§.17 auch festgestellt wäre. ·Das IV.Hauptstück über erlitt inso·ferne eine Renderung,­­ resparater Revier der Raum, bis die Verleihung als man den §. 55, welcher von ‚der Unanregtbarkeit der Verleihung handelte und frühen nicht zu Gunsten der Sicherheit des Bergbe­iges geändert wurde, in seiner ursprünglichen Fassung aufnahm, und zwar mit Rüdficht darauf, daßs die Verleihungs-U­rkunde nach einer bestimmten Zeitfrist nicht mehr angefochten werden könne. m selben Hauptfunde ist noch (§. 60) im Abrudbanya-Ve­­zu welchem Kubismaße mit 28.000 K­ubikmeter verliehen werden künnen, auf 20 Meter unter dem Niveau des Dilaer­a bestimmt worden und hiedurch sor­ohl die Steressen des Nerars, als der Privat- Bergbau-U­nternehmer berücksichtigt worden. Hier mußte an in einem neuen Paragraph, für die im Großgrubner Revier zu Felfübanya entstandenen neuen Gruben­­felder gesorgt werden. IV. Hauptíund von den Konzessionen erlitt bles der §. 79, meldet von den Aufbereitungs-Werkstätten handelt, eine unwesentliche Renderung, insoferne dies das Ge­werbe­­geset forderte. , Das VI .Hauptítüd über das Bergmwerfs Gigenthum,dann die Redgte un­d Bflichten der Bergbau-Unterneh­mer wurde in Folge einer Bemer­­kung des E. u. Justizministers um 2 Baragraphe vermehrt, durch welch­e die Uebertragung oder Belastung eines Bergbefiges, sowie die Sicherstellung im Falle der Grefation festgestellt und ferner ge­­sagt wurde, welches Verfahren bei der Führung der Bergbücher zur der NRang-D Ordnung der Hypothesar-Gläubiger zu beob­­achten sei. Im selben Hauptstüde mußte im §­ 105 besonders vorge­­solgt werden, daß dem Bergbau-Unternehmer das Recht zu den Vorarbeiten für Gruben-Eisenbahnen und Ausführung dieser Bah­­nen besonders gewahrt werde, ein Recht, welches derselbe auch im Sinne­­ des gegenwärtigen Gewebes befist. Der §. 108 über die Ar­­beitsleistung in Steifschürfen und verliehenen Grubenfeldern wurde besonders eindringlich und lange verhandelt, nachdem von einer Seite die Größe der verlangten Arbeit hervorgehoben wurde, da jedoch die Freischhrf-Gebühr nunmehr entfällt, mußte die größere Arbeitsleistung als 005 einzige Coercitiv gegen überm­äßige Öiku­­pirungen und hieraus entstehende Feldsperre erscheinen, demnach auch besagter Paragraph unverändert blieb, 8.109 jedoch insofern g­eändert wurde, als es genügend schien, zu bestimmen, im Gruben­­felde jede Haunt­trede in fahrbarem Zustande zu erhalten. Im VIE­H­auptstnde über die BVerhältnisse des Bergbaues zu den öffentlichen Kommuni­­kationsmitteln wurde der §. 143 mit Nachsicht auf eine Bemerkung des Kommunikationsministers insomell geändert, als für den gal vorgesorgt werden mußte, wenn die Entfernung, welche zwischen Bergbau einerseits und einem Kommunikationsmittel, d. h. Kanal oder Eisenbahn andererseits vorgeschrieben ist, nicht möglich wäre, einzuhalten. IX. Hauptstül über den gemeinschaftlichen Bergbau und die Gewerfsgarten. Auf Antrag des FE. ung. Justizministers wurde der 2. Ab­­fat des §. 154, betreffend die früher bergbücherlich eingetragenen und hypothetarisc­hen Bergantheile, gestrichen, hingegen hie­für in den Niedergangs­­stimmungen vorgesorgt, der §. 158 aber mit dem ergänzt, daß die Modalität des Versegens und der Gre­­fation von Kurfcheinen bestimmt wurde. "Um §. 160 wurde es prinzipiell ausgesprochen, daß die Kur­­fscheine von den Bergbehörden nur auf Verlangen des betreffenden Eigenthümers ausgestellt werden. Das XI. Hauptstüc, welches von dem Ver­hältnisse der Bergwertsbefiger zu i­hren Beam­ten und Arbeitern Handelt, erlitt mit Rücksicht auf das mittlerweile in’s Leben getretene Feinwerbegefeg wesentliche Rende­­rungen und wurden leitere im Sinne dieses Gefeges bei sämmt­­lichen Paragraphen vorgenommen, hingegen, der $. 222, welcher eigentlich nicht in dieses Hauptftüd gehört, in das Hauptftüd über die Strafen verfeht. Das XII Hauptftüd über die Bruderladen blieb mit Ausnahme einiger geringen Korrekturen im Prinzipe un­­verändert, nachdem Humanitätsrücsichten die Erhaltung dieser Be nit nur wünschenswertd erscheinen lassen, sondern mit Rücksicht darauf auch dringend gebieten, daß der Bergbau gute Arbeiter nur in dem Falle haben kann, wenn dieselben für ihr Alter, wo sie arbeitsunfähig werden, sowie die Witwen und Waisen möglichst gesichert sind.­­ Dasxl­lhauptstück von den Berg­pers­­abgaben blieb unverändert,demnach als stritte Bergwertsabgabe daß, nachdem, hinsichtlich bevor sie gebührausgelasen wurde.­­­­ In diesem Hauptstücke waren Renderungen unsowertnöthig, als die Maße, nach welchen die Abgaben zu entrichten sind, in Metermaße ausgedrückt wurden. XIV. Hauptfund von den Bergbehörden. Einer eingehenden Erörterung erlag die Frage, ob eine 2. BR nämlich die Oberbergbehörde zu errichten sei­­n Berücksichtigung helfen, daß si sämmtliche Bergbaube­­rufe für drei­nftanzen ausgesprochen haben und der dreifache nfranzenzug in Ungarn von jeher und Ball in administrativer als gerichtlicher Beziehung in Anwendung ist, entschied man­­ für die Beibehaltung der Oberbergbehörde. Maßgebend war, hiefür noch der Um­stand, daß hiedurch die Kollegiale daher kostspieligere Einrichtung der Bergbehörden erster Instanz wegfäll. ·a­s Hauptstück von den Strafen erlitten­­als es mit den bestehenden Gewerbege­­setzen in­ Einklang gebracht werden,daherum einige Paragraphe vermehrt,sowie für die Strafe des unbefugten Bergbaues vorge­­sorgt werden mußte. le.Von dem Erlöschen der Bergbaube­­rechtigungen. · ·· In diesem Haisttstücke fanden keine prinzipiellen­ Aen­­derungen statt und wurde blos die Reihenfolge der Paragraphe :logisch geordnet,inwiefern er die§§.270-271hinter§s277-dek §.280hinter den§.285 gesetzt 1v1er de. leL Hauptstück von den Pfand-und Porrechten auf Berg­­werke und der an­gehörig­ Fällen der Exekution und des Kon­­kurses blieb unverändert.« « XVIII.Hauptstück von den Uebergangsbestimt­tungen. Hier war die Aufnahme einiger neuen Paragraphenöblig, inwiefern für die nach dem bisherigen Berggesetze erworben­en Freischürse und Verleihungen,deren Lichte,Behandlung,A««l­etts­­leistung,Abgaben u.s.w.vorgesorgt werden mu­ßte.Ferner·mü·szte der durch die 1871er Kommission­ gelöschte§·.299 mit Rücksicht auf Fen im Ill.Hauptstäd­e restim­irten§.55 nieder ausgenommen werden. ’« . Die Frage über die Neservatwälder und die Hütteneinlö­­sung wurde nunmehr einer eingehenden Verhandlung unterzogen und endlt nach Erwägung der obwaltenden Verhältnisse festger­stellt: „daß jene Wald- und Weidefeld­tuten, welche durch die Bergbauunternehmer entweder auf Grund älterer Verträge oder Verleihungen, oder eines alten Gebrauchs in Anspruc genommen werden, durch gegen­wärtiges Gefeb unberührt bleiben, jedoch diese Verhältnisse, sowie die Verhältnisse der Hütteneinlösung durch ein besonderes Gefeß geregelt werden.” = In der jüngsten Nummer des „Sogtud. Közlöny" werden die Bestimmungen des 6.A 53. 1873 über die gemischten Ehen behandelt und wird der Nachweis geführt, daß troßdem, daß §. 12 dieses Gefetes, wonach Kinder aus gemischten Ehen, je in dem Geschlechte, der Religion des Vaters oder der Mutter zu folgen haben, die Löbliche Absicht hat, vollkommene Gleichberechtigung in dieser Beziehung zwischen den verschiedenen Konfessionen herzustel­­len, das Gefäß seinem Zwecke doch nicht entspreche und sogar die Wirren noch zu vermehren geeignet sei. Zur Rechtfertigung dieser Behauptung wird folgender Fall angeführt: Ein katholischer lediger Mann will sich mit einer durch das Konsistorium von ihrem Gatten für immer geschiedenen Katho­­likin verheirathen. Um diese Ehe eingehen zu können, wird Die Tran Brotestantin und auf Grund der Vergünstigung des ermahn­­ten Geseßartikels wird die Trauung, trogdem der katholische Geist­­liche die Aufbietung und die Entlassungsurkunde verweigert, doch den protestantischen Geistlichen vollzogen. Nun wird in dieser Ehe ein PEN geboren. Da ist Alles in Ordnung. Das Kind wird als ehelicher in den Schoß der protestantischen Kirche aufgenommen. Wie aber, wenn das Kind ein Knabe ist? Der protestantische Geistliche darf ihn nicht taufen, wei” der Knabe der Religion des Baters folgt. Der katholische Geist:«die aber erkennt nach seinem Eichengefege die Ehe nicht für eine giftige an, betrachtet das Ver­­hältniß als Bolyandrie und die Kinder als Eulude oder gar im Ehebruch erzeugte , und der 8. 16 des zith­­en Gefetes, wonach bei unehelichen Kindern, wenn sie vom Vater anerkannt werden, auch die Bestimmung des §­ 12 zu gelten habe, macht die­ Sache noch vermirrter. , Aus diesem einen Beispiele ist ersichtlich,wie durch das er­­wähnte Gesetz die Lage nur noch verschlimmert ist,und wie,bei unseren eigenthümlichen Verhältnissen,es­ schon dringendeboten­ wäre,die alle Konfessionen umfassende Institution der obiga­­torischen Zivilehe einzuführen .Das Ministerium für Kultus und U­nterricht hat an die Universitäten,Rechtsakademien,Lyceen und Staatsprüfungskom­­missionen folgende Verordnung gerichtet: Damit die Lernfreiheit auch hinsichtlich der Realisirung jener Aufgabe des Unterrichtes an den Hochschulen welche sich auf die Au­sbildungür den wissenschaftlichen Fachberu­f bezieht,als ein so wirksame Mittel diene,wie sie ein unentbehrliches Erfordernis der zweiten Aufgabe des wissenschaftlichen Unterrichtes,nämlich der Kultivirung und Entwickelung der Wissenschaft ist,wurden solche die Lernsiechen­ regelnde Institutionen erforderlich,welche einerseits denjenigen Hörern,die diese Hochschu­le trzumeecke der Erlangung der Befähigung zu einem Fachberufe besuchen,beides­ Eintheilung der Studien zum Wegrweiser dienen,und andererseits dem Staate dafür Gewähr bieten,daß nur solche die Befährung zu einem Fachberufe erlangen,die an das diesbezüglich jenB nach jeder Richtung hinanreichen. Solche Institutionen sind:das Prüfungssystem und dessen strenge Anwendung,ferner die im Rahmen der Universität an ver­­schiedenen Orten bereits errichteten Seminarien. Nachdem ich das unsern Verhältnissen angemessenensieben­­trete under letzterst,—wie dies auch aus meisternde Reichstage vorelegten Gesetzentwürfe ersichtlich,—zufolge der zweifachen Angabe unserer Universitäten fürttöthig erachte,werde ich seiner­­zeit die Anordnungen treffen,welche zur Errichtung neuer Semina­­rien außer denen,die bereits bestehen,nöthig sind. Bis dies vollständig geschehen,wü­tschte ich im Interesse der Realisirung des ob erwähnten Zwecke ihre Aufmerksamkeit beson­­­ders auf die zweite Institution,auf die strenge Anwendung des Prüfunssystems und­ Reglements hinzulenken. So habe nämlich die Erfahrung ah daß die Prüfun­­gen und besonders die Prüfungen in Rechts- und Staatswissens­­chaften nicht mit jener Strenge abgehalten werden, welche der 3wec und die Aufgabe dieser Prüfungen erfordern würde. Wenn­ diese Prüfungen n­icht streng sind,so kann nicht blos die Lernfreiheit in ein allgemeines Nichtlernen ausarten,wofür be­­reits jetzt Beispiele vorgelernt werden könnten,sondern es würde, nachdem­ der Staat,demrinzipe der Lernfreiheit gemäß,mit seltenen Ausnahmen­ gestattet,daß Jeder seine anne in einer Meile und zu einer Zeit erwerbe, die seinen Verhältnissen am mei­­sten entspreche und im allgemeinen Interesse nur dazu verpflichtet, daß Derjenige, der die Befähigung für einen öffentlichen Sachberuf zu erlangen umwünscht, seine Kenntnisse durch eine Prüfung doku­­mentire, Durch die minder strenge Durchführung dieser Prüfungen der Staat der einzigen Gewähr beraubt­ werden, daß nur Solche sich den erwähnten Fachberufen widmen, welche die erforderlichen Kenntnisse besigen. · Indem ich alsot­nteresse des Unterrichts-und Gemein- 1w·esensz...... unter Last der Verantwortung auffordere,über die vorschriftsmäßige und·strenge2·Abhaltung der Prüfungen zu­ wachen,weise ich Sie zugleich an,diesem eine·Verordnung sämmt­­lichen Mitgliedern der Prüfungskommission mitzu theilen,und ihnen zanflichtzumachen,beiden Prüfungen one alle Parteilichkeit zu Werke zu gehen, und nur Denjenigen die Befähigung zuzuspre­­chen, welche den Anforderungen der Prüfung in jeder Hinsicht ent­­sprochen haben. — Während hier in Belt Organe des linken Zentrums denn doch die Nothwendigkeit der Delegationen und der gemein­­samen Ministerien anerkennen, wird — schreibt , Berti Napló­ — im Udvaarhelyer Stuhl, unter dem Patronate von­­ Reichstags- Abgeordneten, die dem linken Zentrum angehören, folgende Retition zur Unterschrift unter der Bevölkerung folportirt : „Hochgeehrtes Abgeordnetenhaus! Unter vielen Unglücks­­schlägen, welche in Letter Zeit unser Vaterland treffen, ist der vößte ohne Zweifel der, daß seit dem, gemeinsame Wngelegen- Bien anerkennenden Ausgleiche Told" eine Bast das Vaterland drückt, die weder mit unseren national-ökonomischen Interessen noch auch mit unserem zur Verarmung führenden Steuersysteme inso­­lange vereinbar ist, als wir nicht über eine selbständige Geldquelle verfügen können. Nicht, genug, daß über Gut und Blut der Nation ein in den Konstitutionellen Begriff nicht passendes Faiser­. fönigl. gemeinsames Ministerium ohne jede Einflußnahme des Reichstages disponirt ; nicht genug, daß eine jeder Verantwortlich­keit enthobene sogenannte Delegation unsere wichtigsten Staats­­interessen nach dem Gutdürfen der österreichischen Großmacht ver­­mwaltet, so ist auch noch, um all dem die Krone aufzufegen, ein solches Sinfen des ängstlich bewahrten Nationalkredits einge­­treten, daß heute das Land in seinen Fritiicheften Tagen zur Deckung seines Staatsbedarfs unter 20 pt. ein Darlehen nicht geb. bekommen kann ; und wie beuten nun erst bei Privatdarlehen je Wucherer insbesondere das arme Bolt aus, das in Folge der Cholera und der knappen Ernte kaum mehr seinen Alltagsbedarf zu deden im Stande ist! Unter solchen, besorgnißerregenden Verhältnissen thut die Re­gierung nicht nur Nichts, sondern geht sogar so weit, den berech­­tigten Forderungen der Nation und dem deutlich ausgesprochenen illen des Landes ihr vor zu verschlieben , wie dies hinreichend aus­ der betrübenden Zbhatjadje hervorgeht, eh, Ministerpräsident eh­ am 20. August 1. 93. beschlossene Petition für ungeziemend erklärt und biemit­tet­­" Szlávy die in der Volksversammlung’zu Buda­­ner Pflicht Genüge gethan zu haben geglaubt hat,­ anstatt daß er auf den von der Volfsversammlung ausgesprochenen allgemeinen Wunsch des Landes ein beruhigendes Versprechen gegen Herstel­­lung einer selbständigen Zettelbank hätte geben sollen. Eben darum glauben wir, ohne vor der Strenge der Gewalt zurückzuschieden,, : unsere patriotische P­flicht zu erfüllen, wenn mir wegen der unver­­­­zeihlichen Saumseligkeit der verantwortlichen Regierung zu­ wenden unb­enöthigt sind­­und, solange es noch nicht zu spät ist, direkt an den Neidhetag as Abgeordnetenhaus in tiefer Verehrung zu bit­­ten: dasselbe wolle in ernster Erwägung der beängstigenden Beh­­ältnisse des Vaterlandes das Ministerium zur ehebaldigsten Grn­­ni eines entsprechenden Gelegentwurfes wegen Errichtung einer selbst t­a­hre durch das Vaterlan vor einer noch größeren Krise schützen.«« ändigen ungarischnationalen Zettelbant anweisen und (Vom Hofe.)Wie»Va(1-ösvetssis11yla1)«berichtet,hat der König noch am Tage seiner Ankunft in Gödöllö eittenpräch­­tigekismanzigendergeschossen.Prinz Luitpold von­ Bai­rn­ hat ebenfalls einige­ Zwölfcildererlegt.Der Hofarzt Dr.Wiederhoffer hat an einem Tage mit vier Schüssen vier Zwölfender zu Boden gestreckt.­Ihre Majestät die Königin­ dürfte auch einige Parforce­­jagden in der Umgebung von Szaba,Veresvar und Mogyordd mitmachm Der alte Holmes,der bisherige Stallm­eister,ist am 24.September im Alter von 1s Jahren gestorben.Er hatte vor 40 Jahren1 England verlassen und anfangs ithalien,da1u in Oesterreich beim Fürsten Trauttmansdorff gedient,wormit er in den Dienst ihrer Majestät trat. (Die Familie G’hyczy)wurde in letzter Zeit von zwei Unglücksfällen schmerzlich betroffen.Noch liegt der Neffe Kolomat Ghyczy’s,der Advokat Julius Ghyczy­,welcher,wie wir mitgetheilt haben,von einer Reise krank zurückgekehrt ist, schwer krank darnieder Außerdem wurde­ dies Witwe dessen gnaz« Ghyczy von einem Schlaganfall getroffen, der jedoch glückicher­­weise ohne gefährliche Folgen blieb. Die Wahlagitation an der U­niversität­ hat bereits begonnen. Wer wird Präsident des ZJuristen-Unter­­stütungsver­eins? Men wählen die Mediziner? Das sind die Jagen, welche die ganze Universitätsjugend bewegen. Die Juristen haben Adaz Timon fandidirt, welcher noch seinen Gegenkan­­didaten hat, doch nicht ohne Rivalen bleiben difte, wie Dies die Wahlvorgänge in den verfroffenen Jahren am besten beweisen. Im Y Industrieklasino) hielt gestern Abends Herr Ministerialrath Karl Keleti einen Vortrag über die Stellung unserer Ge­werbetreibenden in der Gesellschaft. Der Vortragende knüpfte an die Wiener Weltausstellung an, beiprag die Erfolge­­ und Errungenschaften unserer heimischen Gewerbe auf derselben, um dann auf die Bestrebungen überzugehen, die sich seit dem Be­­ginn der Bietziger Jahre geltend machten, um dem Gewerbestande eine würdige soziale Stellung zu verschaffen. Der Vortragende bespricht die Gründung des Schußvereines, die in den sechziger Jahren erfolgte Wiederaufrichtung des Landes-Industrievereines, die Organisation­­ des Landesgewerbebundes, rügt die Fehler, welche bei der leiteren gemacht wurden, um dann zum Schlufse eindring­­lifh für die Selbsthilfe der Gewerbetreibenden zu plaidiren. Der Vortrag wurde von der ziemlich zahlreich besuchten V­ersamml­ung mit lebhaften Beifall aufgenommen. (Bischof Szabó.) Soeben wird uns von tompeten­­erfreuliche Mittheilung, daß das Gerücht, als habe den Bischof von Steinamanger, Heren Dr. Gmerich Szabó, kürzlich der Schlag gerührt, völlig unbegründet leidet an Rheumatismen, gebrachte Nachricht dementirt, als in diesem Falle. Vom ungarischen Vereine „Silenör“, daß derselbe, einer der ältesten ungarischen Vereine im Auslande, in jeter Zeit nicht so unterfragt werde, wie et­ vers. diente. Die Ursache der Theilnahmslosigkeit und Unaufmerksamkeit mag in dem Umstande liegen, daß die durch Berlin reisenden oder dort fid, anfaltenden Ungarn nicht willen, wo die Vereinsloyalität figy befindet Wir erinnern daher daran, daß dieselbe fid­ Leipziger­ und daß jeden Montag und Donnerstag Vereinsabende abgehalten werden. Meber dann Drah den vermißten Kaufmann Drad,­ dessen Verschwinden wir bereits meldeten, bringt die , Brekb. 3ta." folgende nähere Daten: Laut Anzeige des Stuhlrichteramtes in Malaczta fuhr der in Haußbrunn ansäßige Spiritushändler Yo dortigen Fuhrmann nach Hohenaus, bestieg dort den nach Wien fahrenden Eisenbahnzug und ist von da aus spurlos verschwunden. Derselbe ist 53 Jahre alt, von mittlerer Statur, Er­­trug hat braune Augen, ein volles rundes Gesicht, Schwarze mit Grau gemischte Haare und Badenbart, ohne Sc­hnurrbart ; bei seinem Abgehen war er bekleidet mit einem licht­­grauen Ueberzieher, einem Laftanienbraunen Leibrod, grauer Hose und Gilet, Schwarzem runden Hut und Lederstiefletten. An dem Finger trug er einen goldenen Siegelring, gravirt mit „SZ. Drad“ bei fich an Baargeld 12.000 fl. und in Staatspapieren trübsinnig und dürfte fid a­n fester Seite die dergenesung vorhanden Straße Nr. 33 befindet, am "2. ist begriffen, daß gegründete Hoffnung 10.000 ff, war die legteren Tage daher ein Leid angethan haben, auf fei. Se. Hochhmn wiürden aber eben fest deraxt in Beffeiung baldige volständige MWie­­ist. Wir haben nie b. M. mit einem sehr Lieber eine von uns in Berlin) ‚erfähr Tagesneuigkeiten (Ernennungen.)Vor Justizminister wurden ernannt: August Lengyel beim Miskolczer Gerichtshof,Sigmund Jarabek beim Skalitzer,Ladislaus Hazay beim­ Ostk Beres­dner·und Karl Läßle beim·Blasendorfer Bezirksgerichte zu­ Kanzlistenz—vom Unterrichtsminister:Alois Breziger zu­m ordentlichen­ Professor an der Fiumaner Staatsmittelschule;— vom Finanzminister:Andreas Lengyel,Paul Szokol und Em.Tomasovsky zu Professoren an der Felsö-Bänyaer Figrktchyschule Franz Paczorsky zum Steueramtskontrolor ae. (Auszeichnun­gR Dem E. ung. Oberforstrath Samuel Scheiffel, wurde bei seiner auf eigenes Anfuchung erfolgten Pensionirung für seine duch 32 Jahre auf dem Felde der Forst­­wirthschaft geleisteten treuen und ersprießlichen Dienste die a. b. Zufriedenheit Gr. Majestät bekannt gegeben. Die Statuten­ des Rein­wechselseitigen Unter­­frügungsvereines wurden vom Handelsministerium genehmigt. , keine Cholerabulletins mehr.­ Das Amts­­blatt zeigt an, daß, nachdem­ die Cholera-Epidemie in Buda-pest als erloschen zu betrachten sei, die weitere Mittheilung von tägli­­chen Berichten entfällt. « Ori­entalische Rinderpest.­Nach den bis 25. September eingeladfenen amtlichen Mittheilungen ist das ganze Gebiet Ungarns von der Seuche frei,mit Ausnahme einer TaIma aus der im Pester Komitate gelegenen Nagy-Abonyer Pußta,die als seuchengefährlich abgesperrt wurde.­In Kroatien­ und Sla­­vonien hat die Widerpest in den Gemeinden Drosetim Lasko­­vec,Kozinscak,Kraljevec,Alt-und Novo-Cice­rczane,Pesce­­vicza,Kis-und Nagy-Buna,Otok,Petrovina,Ribnica,Skoplje, Horvathi,Drencec,Cerje,Krastelnica,Odra,Poljanec,Bo,Sissek, Bregovljani,Bidrovec,Goljak,Benzetic,Mrzljak­,Bodrovec, Zamrsje,Vukoder,Novaki,Vukovi1ja,Kopcevecz,Vukojevac,Lak­­tec,Popovec,Barkovec,Jarkopolje,Struza und Aspergeri des Agramer Komitates:Brod-MoravicaIznd Pec des Fiumaner Ko­­mitates:Trebes,Gubusevec and Klanjec des Warasdiner Komi­­tates;Fericance,Osilvac,Lacce,Podgarci,Bokinec,Boksic,Sapti­­novac,Ba­nkovec und ZdenJ des Veröpzeer Komita­tes geherrscht. Erloschen ist die Epidemie in der Gemeinde Godun des Agramer Komitates­,neu ausebrochen hingegen in den Gemeinden Gradici, Ciska-Poljana,Pod­rezxe,Igusch und Zarkovec desselben Kom­i­­tates.—In der Militärgret­ze hat die Rundpest nach dethr­­b­eilun­g des Militärkomman­dos in den Gemeinden Letinac,Pro­­kike,Szulac,Velikmnosinac,Mali-Kosmac,Unter-Skrad,Kostersko- Sello und Barstovic des OgulttIer Grenzbezirkes,Vlal­ovic,Ce­­peles,Pracno,Komarovo und Krastovica des ersten­ Banater Grenzbezirkes beherrscht.

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