Pester Lloyd, August 1874 (Jahrgang 21, nr. 176-199)
1874-08-02 / nr. 177
å»-« der heutigen ie Reichstag greiften ist mit igung 8. gejählosfen zu betrachten ; eine meritorische Verhandlung findet nicht mehr statt, der Präsident wird nur je in Bedürfnig Sigungen abhalten hassen, um eimaige ! Allein der Fluch der unfruchtbaren Bemühung sollte euntten des Oberhauses zu erledigen oder fanktionirte ©eete zu promulgiren. Schauen wir nun auf die Leistungen es Reichstages während dieser Seksion zurück, so drängt uns abermals die alte Wahrnehmung auf, daß einer geräuschvolle Tätigkeit mit geringem positiven Erg entfaltet wurde. Zwar an bedeutsamen legislatorien Schöpfungen hat es diesesmal nicht gefehlt , im Gene der „Lustiggefeßgebung Hat das Abgeordnetenhaus Klägen von fer ansehnlichem spezifischen Gehalt erledigt und auf dem Gebiete der Parlamentsreform wurden Intompatibilitätsgefes, die Wahlnovelle und eine wichtige Modifikation der Hausordnung zu Ende berathen, u dem Neichstage dennoch nicht weichen, denn was ein Dieter Session Wichtiges hervorgebracht, das ist, Dann der Haltung der Magnatentafel, entweder todt an den Strand geworfen worden, oder hart abermals der Entscheidung der Magnatentafel, um ins praktische Leben eingeführt werden zu können. Die im Abgeordnetenhause erledigten Gelegentwürfe über das Notariat und die Advokatenordnung sind wieder zu langem Schlaf gebettet und Niemand weiß zu jagen, wann sie auferstehen werden. Das Ikkompatibilitätsgefeg wurde im Oberhause gar nicht in Verhandlung gezogen, und daß die Wahlnovelle ‚nicht ebenfalls ein tedter Buchstabe bleibe, das hängt jebtzig und allein von derBereitwilligkeit der Magnatentafel ab, der Vorlage auf kurzem Wege ihre Zustimmung geben. Diesesmal ist also die Arbeitsamkeit des Abgeordnetenhauses duch den Einfluß der Magnatentafel nhezu paralysirt worden, und wenn Iepiere den Beruf, dem überhaftenden Ungesüir der Wolfsvertretung die Igel anzulegen, so hat sie ihn in wunderbarer Weise s geübt. Davon indessen später , angesichts der dürftigen materiellen Resultate der parlamentarischen Wirksamkeit drängt es zunächst, den Geist der Geießgebung und Die ustellation des Parlaments, wie sie während dieser Zeit Erscheinung traten, ins Auge zu fassen, und diese sind allerdings ungleich beruhigender und verheigungsvoller als vor Monaten sich darstellten. . Man wird unschwer erkennen, daß die richtungslose Manier, der Mangel an tiefem Ernst und der unklare Drang nach Vermirklichung fernliegender, mit dem Wolfs wuptsein nicht übereinstimmender Prinzipien, wie sie in urmnvollen Perioden den Geist unserer Geiäßgebung beherrschten, nunmehr so gut wie gefunden sind. Weder Hallinven fi) auf der einen Seite die Ideen mehr unter Ruinflub augenbliclicher Stimmungen, noch leitet man an der andern Seite den Maßstab für die Bedürfnisse des Zaudes aus abstrakten Theorien ab. Es beginnt die Herraft eines Systems und dieses baut sich nicht auf Schlagarten und nicht auf entlehnten Formeln auf, sondern auf der Erkenntniß von den bewegenden Kräften im Bolte und von den Postulaten eines kontinuirlichen, unwohlvermittelten Wortichritts. Nicht deutlicher hätte dies zu Tage treten können, als bei Behandlung der Wahlnovelle. Wie gering auch die Summe der Prinzipien sein mag, die ihr zu Grunde liegen, 10 bot sie doch ihr weiten Spielraum für Die Verwerbung extremer Tendenzen, rechts und links, und anterschiedlichen Versuchen zur Nealifirung von Extravaganzen hat es ja auch nicht gefehlt ; auf der einen Seite wollte man den Nahmen des Entwurfs auseinanderreißen, in die Ungeheuerlichkeit des allgemeinen Stimmrechtes EDERÉGYRE dies feudaler Zeit aufgewärmt, um ihnen neuerdings Formkaptthalt zu geben ; aber die ausschlaggebenden Elemente aus den zwei großen Parteien des Neichstages fanden sich auf der gemeinsamen Basis des fonservirenden Gedankens in besseren Sinne zusammen und wenn auch einige Differenzpunkte bestehen blieben , so hat doc im Wesentlichen die Uebereinstimmung der Anschauungen vorgewaltet. Das it ein sehr erfreuliches Zeigen der fortschreitenden Ablärung im Prozesse unserer Gefeßgebung und diese Wandlung ist so verheißungsvoll , daß wir mit großer Beruhigung dem weiterenBerlauf des parlamentarischen Wirkens entgegensehen dürfen. Denn vor allen Dingen geht daraus hervor, daß die Macht der Phrase ebenso wie der Kultus falsscher Popularität, gebrochen ist — ein Sieg, der hierzulande nicht hoch genug veranlagt werden kann. Entschieden gebessert hat sich auch die Konstellation des Neidetages. Im der herrschenden Partei zunächst hat eine bessere Disziplinirung der Geister plaßgegriffen. Der Individualismus ist zurückgetreten vor dem politischen Gedanken, und wenn auf hie und da persönliche Negungen einen Widerspruch gegen die Gesete der Parteisolidarität befunden, so nehmen sie doch nimmer solche Dimensionen an, daß die Gefahr einer Spaltung oder Zersplitterung der Kräfte zu besorgen stünde. Die Haltung der Parteien zueinander aber hat ihre Schroffheit und ihren leidenschaftlichen Charakter verloren. Opposition um jeden, Kreis und eben so heftige Opposition gegen die Opposition, wie sie einmal in unserem Parlament gekauft, sie trüben jecht nicht mehr unser parlamentarisches Leben. Nicht mehr die absolute Machtfrage dominirt auf der einen Seite, und nicht mehr der Hartnädige Troß und der glühende Haß gegen diese Macht auf der anderen Seite. — Auch in dem Verhältnisse der Parteien zueinander ist — endlich ein GeDanke zur Geltung gekommen, der Gedanke nämlich, daß das nteresse des Baterlandes nichts an Ber ‚deutung verliert, gleichviel, ob es von der einen oder der anderen Partei verfochten wird, und daß dem Kampf der Meinungen für seinen Fall das Wohl der Gesammtheit zum Opfer fallen darf. Ohne Zweifel bedarf es, um zu solcher Erkenntniß zu gelangen, seiner tiefsinnigen Forschung ; sie ist ja so einfach, daß sie sie Jedermann aufdrängt ; allein nichtsdestoweniger ist es Thatsache, daß sie erst fest zu Ehren gelangt it. Auf die Ursachen der Erscheinung zurückzugehen, ist wohl von Meberfluß ; es genügt, daß die bessere Stimmung plaßgegriffen ; und daß sie von Dauer sein und wohlthätigen Einfluß auf die Gestaltungen unseres parlamentarischen Lebens ausüben werde — dafür birgt auch der Takt und die Einsicht der Reuterung. Denn unleugbar hat die Regierung vornehmlichen Untheil an der Herbeiführung einer günstigern Konstellation und neben der Thatkraft, die sie in allen Richtungen entfaltet, ist es nicht ihr geringstes Verdienst, daß sie mit sorgsamer Hand die freundlicheren Beziehungen zwischen den Parteien pflegt. Diese erfreulicheren Wahrnehmungen mögen ums Schablos Halten für das geringe Resultat an positiven, ins Leben eingeführten Schöpfungen ; allein als einen durch nichts zu erregenden Beruust würden wir es betrachten, wenn die mit Noth und Mühe zu Ende berathene und angenommene Wahlnovelle ebenfalls an der Prozedur der Magnatentafel scheitern würde. Wir sind gewiß die Lebten, die dem Oberhause die Ausübung seines legislatorischen Berufes versümmert wissen möchten, und mehr als einmal haben wir die Ansicht verfochten, die Magnatentafel müsse, so lange sie rechtlich besteht, in allen ihren Medien respektirt werden. Aber es kann in seinem Falle der Beruf der Magnatentafel sein, sich als Hinderniß — nicht gegen den Geist oder die Prinzipien eines Geldes,sondern geradezu gegen die Schaffung von nothwendigen Arten der Legislative aufzupflanzen. Sie würde aber ein solches Hindernis bilden, wenn sie in eine weitläufige Debatte der Wahlnovelle eingehen würde, denn durch eine Modifizirung des Entwurfs würde die Novelle für diese Session vollständig verloren gehen. Und wir meinen, die en ; auf der anderen würden die Neminiszenzen ein Nuhm begnügen, ohne weiters geordnetenhaufe angenommenen Clabotate beigetreten zu sein. Bas an dieser Revelle vom konservativen Standpunkte aus modifizirt werden künnte — und mir eine solche Modifikation wäre im Oberhaufe möglich — das wühten wir wahrhaftig nicht, es sei denn die Herren empfänden Luft. Die ganze Anlage des Gefeges zu alteriren, die Qualifikation zu beschränken oder die Wahlfreiheit zu beeinträchtigen. Zu solchem Unternehmen wäre die Zeit unglücklich genug gewählt und wir glauben, die Vorausfebung sei ganz unberechtigt, daß die Magnatentafel das Odium auf sich laden wollte, das Stillebentreten eines Gefeges, von welchem die Gesundung der Wolfsmoral und die Abstellung unerträglichlicher, die sozialen Verhältnisse arg bedrohender Mifbräuche bedingt sind. Denn in erster Reihe sind ja die konservativen Elemente berufen, dem Fortwuchern zerstörender Auswüchse im politischen und sozialen Leben entgegenzuwirken. | das mit € Cs begründet it, müssen wir auf linken 400 Millionen zwar nicht übersteigen dürfen, halb Dieses Betrages die durch Kommission nicht derung zu Verhältnisse wie dasjenige, in insbesondere auf finanziellem Gebiete und deine Ehe wir indessen auf das Meritum der Frage ette gehen und genauer untersuchen, inwiefern der in unserem heutigen Morgenblatte mitgetheilte Bericht der zur Kontrole der bestehenden Staatsschulden schwebenden Staatsschuld, meinsame Bürgschaft von und Ungarn gestellt wird; Gmundner, Ausseer und Halleiner Salinen in tabuPfandieine duch die ziviulirenden Staatsnoten zu erregen u — so erstrebt die Garantie der beiden Hälften sich auch auf das aus diesem Zusammenhange der Staatsnoten zeitweilig sich ergebende Wius derselben. Das ist wurde auch nichts geändert. Ansicht der Kommission darin, daß duch 4 pg t. die Nachfrage belastenden Ausdrud, und die Staatsnoten daß verwundern, wenn aus einem welchem wir zu Oesterreich stehen, immer wieder einzelne strittige Fragen auftauchen, welche diesseits der Leitha auf zeitweilige Verminderung der Doch duch Budapest, 1. August, andere Weise interpretirt werden, als jenseits der Leitha, welche die Interessen des einen oder des anderen Theiles zu schädigen sehenen und von beiden Seiten disfutirt, von beiden Seiten interpretirt werden müssen, um foriest und gefeglich gelöst zu werden. Hinsichtlich der Staatssoulden tauchten wiederholt solche Differenzen auf, und die Zahl dieser Fragen ist jeßt um eine neue vermehrt worden — um die Angelegenheit dr Salinenschwebenden entsendeten die Frage der Salinensteine ein wenig näher beleuchten. Diese Frage wird dur) den Ges.-Art. XV : 1867 geregelt und zwar in Verbindung mit der aus den Staatsnoten und aus der Scheidemünge 5 des zitirten Gefeßartikels sagt, daß die aus den Staatsnoten und aus der Scheidemünge bestehende schwebende Staatsschuld — im Betrag von 312 Millionen — unter Die PB fandieg keine im Betrag von 100 Millionen mit der Zirkulation der Staatsnoten in solcher Verbindung stehen. Die Bestimmung des Gesäßes und hieran trat, ein Umstand dazwischen, welchen die zur Kontrole der schwebenden Staats- Schulden entsendete Kommission als Gravamen hervorhebt und durch welchen sie die Bestimmungen des zitirten Gefeßartikels alterirt sieht. Diese8 Gravamen die Herabminderung des Zinsfußes der Salinenscheine von den bisherigen 5 pet. auf dh diesen Pfandseinen bedeutend verringert wurde. Daß dies der Fall sei, kann ja nicht bestritten werden, denn während die Salinenscheinzirkulation im Jahre 1867 97—99 Millionen betrug, ist sie in Folge der erwähnten Herabminderung des Zinsfußes von 98 Millionen auf 83 Millionen gefunden, hat sich demnach um 15 Millionen vermindert. Da nun um so viel mehr Staatsnoten emittirt werden müssen, Ansicht der Kommission, bewirkt, österreichische Finanzminister nichts Anderes als daß Ungarn außer den gesehlich festgestellten 312 Millionen auch noch für weitere 15 Millionen die gemeinsame Bürgschaft übernehmen muß. , Benn es, meint die Kommission in ihrem in der Macht des cisleithanischen stünde, den Zinsfuß um 1 °, herabzumindern, dann hätte er an das Net, den 1, 0,0 Treat jeß verhandelt Zinsfuß nun auf 3, 2 und 1 °, herabzujegen, er hätte daher das Recht, die Zirkulation der Pfandscheine auf solche Weise gänzlich einzustellen, oder — was dasselbe ist ter der Bürgschaft Ungarns stehende schwebende Staatsschuld um 100 Millionen und zwar ständig zu vermehren, was gegen das betreffende österreichische und ungarische Ge jeß verstößt." Daher richtet die Kommission gislative achtungsvoll die Bitte: nicht auf Die Gefege jungen, welche die Angelegenheit zulallen unter ordentlichen Verhältnissen. Uebrigens wird an den ungarischen Finanzminister auffordern zu wollen, Dem InteresTen Des, 2 ande ALT DA KT Ö ET erwähnten Gesegen Geltung zu ver he Diener kellung Der Salinenscheine die nöthigen Schritte zu thun, ist dieser Antrag der Bestimmungen dieses Gesehes Feineswegs der Fall und der schwebenden Staatsschulden regeln; wir fünnen und daher weder mit der Auffassung der Kommission einverstanden erklären, noch mit dem heutigen Artikel des , Bejti Napló", welcher dieser Auffassung beistimmt, denn unseres Dafürhaltens beruht diese Auffassung auf einer Mitdeutung des betreffenden Gesetzes. Bei genauer Lesung Des G.A. XV. 1867 ergibt sich tar, daß nicht einmal der Buchstabe des GCefekeg die Auffassung der Kommisstion rechtfertigt, indem die gemeinsame Bürgschaft auf den inneren Zusammenhang der Staatsnoten und Salinenscheine dafürr die unter ordentlichen Verhältnissen eintretende Vermehrung oder Verminderung bezieht; jumiren, wenn Oesterreich doc die natürlichen Eventualitäten das Gefeß durch sie behauptet, dadurch ist zu fuchauf fünftliche Weise die Pfandscheine vermindert und die Staatsnoten fünftlich vermehrt ; das Gefeh bezieht sich — wir wiederholen er — auf der Präzedenzen und durch die von demselben ung zertrennlichen Umstände erzgänzt. Und da stehen betreffs der duch die Pfandiyeine und duch Die schwebenden Schulden von uns übernommenen Lasten bestimmte Thatfachen vor uns. im Jahre 1867 Ausdtruch, als das in Trage Die Besorgwelchen die Staatsschulden-Kontrollkommission fest erfüllt ist, sind nämlich nicht neu ; sie fanden Garantie ist und hat, nach der sich auf die Kommission ge Desterreich nachdem aber die zusammen aber innerbesteht nach der Berichte, ununter die bereits stehende Gegal die Opposition dem die Verminderung der Pfandscheine und durch die Vermehrung der Staatsnoten dem Lande neue Lasten aufgelegt werden konnten. Das war demnach die Besorgniß vor einer Eventualität, welche die Staatsschulden-Kontrollkommission Yıite faktisch eingetreten glaubt, indem übernehmen die Berminder Salinenscheine um 15 Millionen und doch eine eben solche Vermehrung der Staatsnoten, Ungarn außer den 312 Millionen noch für 15 Millionen Staatsnoten die gemeinfame műüffe. Allein in Folge dev angeführten Bedenken der Opposition traf Finanzminister Lónyay seinerzeit ein neues Uebereinfommen als Neid) abgefaßte, also der ‚Erklärung vor: rifte (Seite überfestg „zur Bermeidung jedes Mikverständnisses und zur Abwendung jedes Zweifels erkläre ich im Namen des Negarifischen verantwortlichen Ministeriums, daß (est) dieses Uebereinfommen (betreffs $. 5 des 6.A. XV : 1867) auch doch das Ministerium der übrigen Länderer Majestät dahin interpretiert wird, daß Duck diese Modifikation Ungarn keinerlei neue fast zufallen kann, weil Dieses neue Uebereinfommen auch gar nicht anders ausgelegt werden kann, als daß in Uebereinstimmung mit der Feststellung der Staatsnoten der Zusammenhang, welcher zwischen den Staatsnoten und den Pfandscheinen besteht, definitiv aufhören muß und weil die Last der Einlösung der Pfandfeine. Daher auch der sie erregenden Staatsnoten ausschließlich die übrigen Länder Sr. Majestät angeht und weil jedes solche Plus ebenso durch ihre Hypothek gedecht ist wie jene Pfandbriefe, deren Erlagmittel dieses Blus blos ist, wie dies Alles ja im Zerte dadurch hervorgehoben ist, indem darin gesagt wird, daß mit den in den Paragraphen 1 und 2 festgestellten Jahresbeiträgen (d. i. in der Staatsschuldenquote) Ungarn schon die Summen bezahlt, welche es zur Verzinsung und Amortifirung dieser Pfandscheine beitragen muß." Mit anderen Worten : Lónyay erklärte, daß auch das österreichische Ministerium bezüglich des mit demselben getroffenen Uebereinkommens der Auffassung Huldigte, daßongarum. blog Tur Die 312. Millionen Staatsnoten Die gemeinsame Garantie übernommen habe, daß es bezüglicher 100 Millionen Salinenscheine schon in der auf 29,188.000 fl. Tirirten Staatsschuldenquote seinen Beitrag geliefert hat. Die Bürgschaft und der Beitrag Ungarns gehen weder bezüglich der Staatsnoten über diese Grenze hinaus. Der österreichische Finanzminister kann die Salinenscheine vermindern und die Staatsnoten vermehren, doch kann Ungarn, insofern die Staatsnoten die Summe von 312 Millionen überschreiten sollten. Darüber hinaus nicht belastet und nicht verantwortlich gemacht werden, da Diese Staatsnoten blos die Erlabmittel jener Pfandscheine sind, welche auf die österreichischen Salinen pfandrechtlich intabuiert sind, und deren Einlösung der österreichischen Hälfte obliegt. Andererseits wieder kann der österreichische Finanzminister die Pfandscheine vermehren und die Staatsnoten vermindern — doch ist Ungarn nicht verpflichtet zu den Zinsen und zur Amortisation der Pfandscheine mehr beizutragen, als die stabile Staatsschuldenquote, welche unveränderlt wat. Das Uebereinkommen ist also unserer Ansicht nach klar und verständlich und für Ungarn kann de jure aus dem Umstande,wenn die Salinenscheine vermehrt oder vermindert werden,keine größere und neuere Last restlitren, als wir durch den G.W. XV . 1867 übernommen haben. Die Herablegung des Zinsfußes der Salinenscheine alter irt daher das fragliche Gefeg in seiner Weise und die Staatsschilden-Kontrolstommission hat mehr guten Willen als Kenntnis der Sachlage an den Tag gelegt, als sie das Abgeordnetenhaus auf ein Gravamen aufmerksam machte, welches gar nicht vorhanden ist. Der ungarische Finanzminister könnte allenfalls seinem österreichischen Kollegen erklären, daß Ungarn nicht zu größern Lasten, zu einem höhern Mage der Verantwortlichkeit und Bürgschaft verpflichtet werden dürfe als aus dem Webereinkommen resultirt, welches diesbezüglich im Jahre 1867 zwischen den beiden Finanzministern getroffen und von Sr. Meajestät sanktionirt wurde, und daß er sich gegen alle etwaigen schädlichen Folgen verwahrt, welche aus der Reduktion des Pfandschein-Zinsfußes sich ergeben könnten ; allein das Sefeb und das ihm zur Basis dienende Uebereinkommen, sowie die Erklärung unserer Regierung sind so klar und deutlich, daß wir unsererseits auch eine solche Enunziation von Seite des Finanzministers fir überflüssig halten. Die die Ungarn Des feine nicht nisre, von Bedenken ütwicht Wiandscheine wurde dem österreichischen der ee ıfunTperzentigen Paragraph mehrfach erwähnte Operation Finanzministers Bensfußes Unserer bescheidenen Ansicht nach — Forrest — und fann damals Finanzminister und las die die fich ge Bir «te‘ " . Aus dem Reichstage. I U Das wesentliche Moment der heutigen Geltung des Abgeordnetenhauses ist die Annahme der von uns bereits mitgetheilten und gekennzeichneten Modifikationen der Hausordnung. Nach der vorangegangenen geschlossenen Sigung war die Sache mindestens so weit erörtert, daß eine weitläufige Diskussion im Plenum vermieden werden konnte, und so beschränkte sich die Debatte fast ausschließließlich auf den Antrag Koloman Tipa’s, daß die vorbereitende Behandlung des Budgets fortan nicht mehr in dem Finanzausschusse, sondern im Plenum des Hauses, welches sie zu diesem Behufe als Kommission Konstituirt, zu geschehen habe. Der Gedanke, welcher diesem Vorschlag zu Grunde liegt, richtet seine Sorge unverkennbar gegen den verwaltenden Einfluß, welchen der Finanzausschuß auf die Gestaltung des Budgets auszuüben pflegt und dies wurde auch von einem Nenner der Linien ganz un zweideutig ausgesprochen. Aus solchem Gesichtspunkte erörtert, mußte die Annahme des Antrags von Seite der Majorität selbst dann ausgeschlossen sein, wenn seiner Realisirung seine praktischen Hindernisse entgegenstünden. Die Majorität des Hauses hat selbstverständlich keine Ursache, irgendein Mißtrauen gegen die Intentionen des vorzugsweise aus Mitgliedern der Rechten bestehenden Ausschusses walten zu haffen und ebensowenig durfte sie die Vorauslegung zugeben, daß ihr eigener Wille und ihre eigene Entschliegung vorweg dur den Finanzausschuß absorbirt werden künnen. Zudem lassen sie die praktischen Bedenken, welche sich gegen den Antrag geltend machten, durchaus nicht ignoriren. Die Behandlung des Budgets in einer Kommisstion, welche aus dem ganzen Hause besteht, würde zunächst nichts Anderes als die Verlängerung der Budgetverhandlungen um das Zweifache bedeuten, ganz abgesehen davon, daß eine fachgemüße Vorbereitung des Budgets unter solchen Umständen geradezu unmögli) wäre. Der Antrag wurde daher, freilich nur mit Schwacher Majorität abgelehnt, da die Sachsen und die Kleine Gruppe derjenigen Abgeordneten, die sie mit Vorliebe , konservativ" tituliven, für Herrn v. Zipa eintraten. Im Uebrigen war die heutige Verhandlung die legte meritorische in dieser Session und nächsten Dienstag wird der Reichstag bis einundzwanzigsten Oktober vertagt werden. II. Du, dem Berichte in unserem jüngsten Abendblatte haben wir über die heutige Situng des Abgeordnetenhauses noch Volgendes nachzutragen : BERN i August Bul$Eky referirt seitens der Bibliothek-Kommission. Johann Leonyay legt den Bericht der vierten Untersuchungs-Kommission in Sachen des (in deutscher Sprache abgefaßten) Wahlprotokolls des Abgeordneten Drdödy vor. Die Kommission hat den genannten Abgeordneten nach Analogie des (gestern gemeldeten, Valles Baußnern) für verifizirt erklärt, schließt sich jedoch im Uedrigen dem (weiter unten erwähnten) diesbezüglichen Beschlußantrage der fünften Untersuchungskommission an. ag. Referent Radocya berichtet hierauf namens der Immunitäts-Kommission über die Angelegenheit des Abgeordneten Emerhd Stanescu Der Arader Sinmohrer Johann Dobos, wegen Fälschung und Betrug gerichtlich verfolgt, war flüchtig geworden. Gegen den Abgeordneten Stanescu wurde die nne ertattet, der flüchtige Dobos sei in seiner — Stanescu’3 — M Wohnung und im Verkehr mit ihm, gesehen worden. Der Pester Fönigl. Gerichtshof bittet auf Grund dieses Thatbestandes, den mehrgenannten Abgeordneten wegen Vorschubleistung zu verbrechrischen Handlungen verfolgen zu dürfen, man ist er erklärt, und nachdem bindung durchaus nit nadgeg das Anfuchen abzumeisen. "Das Haus flieht sich diesem Antrage an. Kultus Halaffy referirt namens der 5. Untersuchungskommission über den Beschlußantrag derselben: das Haus möge ausfliegen, daß die als Kreditive den Abgeordneten dienenden Wahlprototoll, insolange ein neues Wahlgeset diesbezüglich nicht meritorisch verfügt, nur dann Geltung haben sollen, wenn sie in der offiziellen Staatssprache verfaßt sind. Das Haus nimmt dert Beihhtßantrag an. Sik-nhchleit Folgt die Verhandlung über den (in unferenta : vom 30. Juli mitgetheilten) Antrag des Abgeordneten Finalen Rovád auf Abänderung mehrerer Paragraphen der Hausa ir 8. Die zu §. 97 beantragte Abänderung wird angenommen. Zu der Modilikation zu $. 98 bemerk or 6 d, e& fein “daselbst bei der Aufzählung der ständigen Ausfhum. TB Ber“reffenheit mehrere weggeblieben. Er beantragt daher nachzutragen , den Wehr-, Bibliotheks-, Immunitäts-, Rechnungs und den ständigen Berifikationsausschuß. 6 · Koloman Ttßaaccept trt ohne weiters das Prinzip,daßditz dem Hause vorliegenden Angelegenheiten nicht blos in den Sektonen, sondern gegebenen Falles»auch in ständigen Ausschüssen verhandelt werden sollen.Er adceptirt jedoch dieses Prinzip in der Voraussssetzung,daß bei der Wahl dreier Ausschüsse sämmtlichqurterschattirungen des Hauses Je nach ihrer numerischen Stärkebrixtgers maßen berücksichtigt werden und lebe nicht darauf,daß diesbeszüglich die Regierung eine Erklärung abgebe.Ferner wünscht Redner,daß die Mitgliederzahl der wichtigeren Ausschüsse vermehrt werde;der Wirthschafts-,Immunitäts-,Bibliotheks-und Rechnungsausschuß mögen nach wie vor aus sieben , alle übrigen Ausschüsse aber aus wenigstens 15 Mitgliedern bestehen. Schließlich mwünscht Redner, daß zu den Gißungen der Ausschüsse jeder Abgeordnete, auch wenn er nicht Mitglied des betreffenden Ausschusses i. Zutritt habe, und das hauptsächlich darum, damit jüngeren Abgeordneten, die mit dem Geschäftsgange des Hauses wo nicht vertraut sind, Gelegenheit, geboten sei, sich zu informiren. Redner trau diese seine Wünsche in einem Zusagantrag zu dem vorliegenden Paragraphen zusammen. D a Ministerpräsident Bitte schließt sich den Anträgen Tipa’s vollinhaltlich an, und gibt die seitens der Regierung gewünsche Erklärung bereitwillig dahin ab, daß das numerische Verhältniß der Parteien bei der Bildung der Ausfgüffe nach Willigkeit berücksichtigt werden solle und fügt wo hinzu, es sei geneigt dahin zu wirken, daß die Wahl in die Ausschüsse immer auf Grund vorhergehender Bartel-Konferenzbeschlüsse gesciehe. Das Haus nimmt fonad die Modifikation sammt den nachträglichen Amendement3 Kovad’ und Tika’s an. Hierauf beantragt Koloman Tika nacstehenden neuen Paragraphen in die Hausordnung aufzunehmen: „Der Staatsvoranschlag wird (nit wie bisher iminanzausschufse, sondern fortan) in der Plenarversammlung des Hauses, welches sich zu diesem Behufe als Komite konstituirt, festgestelt. Diese Komiteigungen des Hauses sollen, um die Verhandlung der sonstigen auf der Tagesordnung befindlichen Gegenstände nicht zu behindern, in der denn außer der Zeit der öffentlichen Plenarfisungen abgehalten werden.” « Nebner nimmt von jeder weitläufigeren Motivirung dieses Antrages Umgang und bemerkt nur, er bezwecke damit hauptsächlich, daß als Budget, wenn schon nicht ganz analog dem Borgange im englischen Parlament, so da mit möglichster Gründlichkeit behandelt werde. Franz BulpEy erklärt sich gegen den Antrag. Wenn das ‚Haus Bormittags die Theilnahme anftanze und lebhafte zu öffentliche Sigung halte, den nachmittägigen Komitefisungen, reine fon sein. Bmwar bleiben auch von den öffentlichen Situngen die Abgeordneten häufig weg, allein doch ziemlich in gleichem Verhältnisse von allen Parteien, so daß sich die Differenz der Voten meist gleich bleibe. In den Komitefigungen aber würden die Warteiverhältnisse ganz und gar verschoben und so nach dem Barteigeränte Thür und Thor geöffnet werden. In engerem Kreise sei eine Kapazitation noch, eher denkbar, in würden die Schleusen erhofft, daß dadurch der Veredfamkeit, deren Ergäfje schon fest Klagen Anlaß bieten, völlig unversiegbar werden. Die Berufung auf England sei haltbar, weil die englischen Zustände von den unftigen eben himmelweit verschieden sind. An Bey spricht sich Jung durch den EHE diesen welche der lettere über erstere über ein Ende nehmen werde. BR Ba der Abstimmung wird der Antrag Tipa’3 mit 71 gegen 68 Stimmen abgelehnt. Die Sbdiberungen zu den $$. 99, 102 und 103 werden ohne Bemerkung angenommten. Nach §.g103 beantragt Desidee Szilagyi folgenden neuen Paragraph einzufalten : gejeßt werde. jeder Abstimmung.” habe, den so werde naturgemäß so weiten Kreise aber Igon aus dem Grunde nicht für den Antrag Tipa’s aus, ar daß der Finanzausschuß seines He debete, nimmt Julis Shvarcz für Tin’ Antrag; ungebrüihrliche Beeinflussung der RegieN ·,· „Wenn ein Abgeordneter einen Antrag stellt, und dieser einem ständigen Nusfüuffe anneiejen DIR, usshuffe, auch wenn er nicht Mitglied desselben ist, i0 it der Antragsteler berechtigt, an den Verhandlungen über seinen Antrag im jedoch ohne entscheidendes Votum, theilzunehmen.“ Der neue Paragraph wird angenommen. Zu der Modifikation zu§104 beantragt Koloman Tipa folgenden Zusatz:,,Wenn irgendein ständiger oder Fachausschuß dem Hause über einen ihm zugewiesenen Antrag Bericht erstattet, so kann der Minister, der Abgeordnete, welcher den Antrag gestellt hat, oder der Referent des Ausschusses verlangen, daß die Angelegenheit mit Ausschluß der Sektionen direkt auf die Tagesordnung des Hauses Das Haus hört über die gegentheilige Meinung höchstens zwei Abgeordnete und Tipa erklärt entscheidet dann in eine sich jeder enthalten zu wollen, und das Haus nimmt den Antrag an. » Die Modifikationen zu§§.111 und 112 werden unvermidert,jene zu 113·aber mit»dem von Thomas Päcitz beantragten undzusage : „beziehungsweise Sektionen 132.75, Staatsbahn 314.50, Trammay 154.—, Ütente 70.30, Breditlose 160. —, 1860er 108.25, Napoleon d’or 8.83—, 1864er 134.25, Yimzdufaten 5.28—, Silber 103.25, Sgrankfurt 92.10, London 110.—, , Bariser Wechsel —. —, Galizier 245.50, Atlas ——, Preuß. Raffenscheine. 1.62,, Zürlenlose 46.—, Wechslerbant —.—, Ungarifge Bofe ——, Neue Trammway —.—, Unionbant 119.—, Allgemeine Baubant 59.25, Anglo-Baubant 67.—, Nahbörse , Kredit 239. weiteren Motivirung zugewiesen“ angenommen. Schließlich macht Emerich Óu Bär darauf aufmerksam, daß in Folge der zu 8. 98 angenommenen Nenderung nunmehr auch die §8. 155, Ba und 4 en ond bet Anti in diesen legteren Paragraphen ist nämlich die Anzahl der Mitglieder angebe aus denen der Petitions-, der Werthschafts- und der Nehnungsausschuß zu bestehen haben. Da nun der S. 98 in seiner neuen Fassung bestimmt, daß jeder Ausfluß aus sieben, beziehungsweise fünfzehn Mitglieder zu bestehen habe, so steht nunmehr jeder einzelne der erstgenannten drei Paragraphen mit dem legtgenannten §. 98 im Widerspruche. _ ? 3 Redner beantragt, in den $$. 155, 206 und 213 überall den auf die Mitgliederzahl bezüglichen Parsus wegzulassen. Das Haus nimmt diesen Antrag an und werden die mehrgenannten Sparagraphen derart modifiziet. — Ferner nimmt das Haus noch den bereits mitgetheilten Beschlußantrag Ladislaus Szögyényis auf Reduktion der Mitglieder des ständigen Verifikationsausschusses von Taufdan, . · · Endlich wird beschlußf pet se ausgesprochen,daß in der gegenswärtigen Session keine meritorische Sigung mehr gehalten werde. Der Präsident wird ermächtigt, zur Uebernahme von Nuntien des Oberhauses und zur Moblitation der santtionirten, Geseße eine Sigung einzuberufen. Schluß um 2 Uhr. ; berechtigten meil Die Dieben Amtes sehr schlecht gewaltet die dieten ws menügend eine verbred Ber IE Velegr. Depefdien des Yeiler Lloyd. Wien, Wien, 1. August. (Orig- Telegramm.) Die Hauptverhandlung im Prozesse Ofenheim dürfte erst zu Beginn des nächsten Jahres stattfinden, da der Vertheidiger Ritter v. Ofenheim’s wider Die Einspruc zu erheben gedenkt. 1. August. Die „Internationale Korrespondenz” bementirt die Nachricht, daß der Austizminister mit der Umarbeitung des Aktiengefegentzwurfes beschäftigt sei, wiederholt umso entschiedener, als der Aktiengefegentwurf bereit der Gegenstand eingehenöfter Berathung eines Reichsrathsausschusses gebildet habe und auch die Einbringung eines neuen Entwurfes nur die fostbare Zeit verloren ginge. Berlin, 1. August. Die „Norddeutsche Zeitung“ sagt:. Die Entsendung des Deutschen Geschwaders in panien bee zmede nur den Schuß des Gigenthums der Deutsche in Spanien. — Fürst Bismarc erhielt anläßlich des Attentats” ein febr aner y Der rennendes Beglückwünschungsschreiben des Czaren. Mont, 1. August. Der „Agendia Stefani” meldet: Battian beschloß den Diözesen Straßburg und Met die unterstehende Yurisdiktion des Metropoliten Befangons zu entziehen und unmittelbar der Yurisdiktion des Batkans zu unterstellen. Nyds, 1. August. Ihre Majestät die Kaiserin von Desterreich ist heute 5 Uhr Morgens nach der Ueberfahrt bei stari bewegter Gee im besten Wohlsein hier angenommen und begab sich , mittelsteifenbahn nach Steephilcaidle sten, 1. August. (Eh iubturfe.) Kredit 237.75, franc. " ——, Anglo-Aufttian 150.—, Berlehreban? —.—, Som Anglo-Hungarin —. Auftition bieben allfällige Anklage REN,