Pester Lloyd, August 1874 (Jahrgang 21, nr. 176-199)

1874-08-02 / nr. 177

å»-« der heutigen ie Reichstag g­reiften ist mit igung 8. gejählosfen zu betrachten ; eine meritorische Verhand­­l­ung findet nicht mehr statt, der Präsident wird nur je in Bedürfnig Sigungen abhalten hassen, um eimaige ! Allein der Fluch der unfruchtbaren Bemühung sollte euntten des Oberhauses zu erledigen oder fanktionirte ©e­­ete zu promulgiren. Schauen wir nun auf die Leistungen es Reichstages während dieser Seksion zurück, so drängt uns abermals die alte Wahrnehmung auf, daß eine­­r geräuschvolle Tätigkeit mit geringem positiven Er­­g entfaltet wurde. Zwar an bedeutsamen legislatori­­en Schöpfungen hat es diesesmal nicht gefehlt ,­ im Ge­ne der „Lustiggefeßgebung Hat das Abgeordnetenhaus Klägen von fer ansehnlichem spezifischen Gehalt erle­­digt und auf dem Gebiete der Parlamentsreform wurden Intompatibilitätsgefes, die Wahlnovelle und eine wicht­ige Modifikation der Hausordnung zu Ende berathen, u dem Neichstage dennoch nicht weichen, denn was ei­n Dieter Session Wichtiges hervorgebracht, das ist, Dann der Haltung der Magnatentafel, entweder todt an den Strand geworfen worden, oder h­ar­t abermals der Entscheidung der Magnatentafel, um ins praktische Leben eingeführt werden zu können. Die im Abgeordneten­­hause erledigten Gelegentwürfe über das Notariat und die Advokatenordnung sind wieder zu langem Schlaf gebettet und Niemand weiß zu jagen, wann sie auferstehen wer­­den. Das Ikkompatibilitätsgefeg wurde im Oberhause gar nicht in Verhandlung gezogen, und daß die Wahlnovelle ‚nicht ebenfalls ein tedter Buchstabe bleibe, das hängt jebt­zig und allein von der­­Bereitwilligkeit der Magnaten­­­tafel ab, der Vorlage auf kurzem Wege ihre Zustimmung­­ geben. Diesesmal ist also die Arbeitsamkeit des Abge­­ordnetenhauses duch den Einfluß der Magnatentafel nhezu paralysirt worden, und wenn Iepiere den Beruf­­, dem überhaftenden Ungesüir der W­olfsvertretung die Igel anzulegen, so hat sie ihn in wunderbarer Weise s geübt. Davon indessen später , angesichts der dürftigen materiellen Resultate der parlamentarischen Wirksamkeit drängt es zunächst, den Geist der Geießgebung und Die ustellation des Parlaments, wie sie während dieser Zeit Erscheinung traten, ins Auge zu fassen, und diese sind allerdings ungleich beruhigender und verheigungsvoller als vor Monaten sich darstellten. . Man wird unschwer erkennen, daß die richtungslose­­ Manier, der Mangel an tiefem Ernst und der unklare Drang nach Vermirklichung fernliegender, mit dem Wolfs­ wuptsein nicht übereinstimmender Prinzipien, wie sie in urmnvollen Perioden den Geist unserer Geiäßgebung be­­herrschten, nunmehr so­ gut wie gefunden sind. Weder Hallin­ven fi) auf der einen Seite die Ideen mehr unter Ru­­influb augenbliclicher Stimmungen, noch leitet man an der andern Seite den Maßstab für die Bedürfnisse des Zaudes aus abstrakten Theorien ab. Es beginnt die Herr­­aft eines Systems und dieses baut sich nicht auf Schlag­­arten und nicht auf entlehnten Formeln auf, sondern auf der Erkenntniß von den bewegenden Kräften im Bolte und von den Postulaten eines kontinuirlichen, unwohlvermittelten Wortichritts. Nicht deutlicher hätte dies zu Tage treten können, als bei Behandlung der Wahlnovelle. Wie gering auch die Summe der Prinzipien sein mag, die ihr zu Grunde liegen, 10 bot sie doch ihr weiten Spielraum für Die Verwerb­ung extremer Tendenzen, rechts und links, und an­terschiedlichen­­ Versuchen zur Nealifirung von Extra­­vaganzen hat es ja auch nicht gefehlt ; auf der einen Seite wollte man den Nahmen des Entwurfs auseinanderreißen, in die Ungeheuerlichkeit des allgemeinen Stimmrechtes ED­ERÉGYRE di­es feudaler Zeit aufgewärmt, um ihnen neuerdings Form­kaptthalt zu geben ; aber­ die ausschlaggebenden Elemente aus den zwei großen Parteien des Neichstages fanden sich auf der gemeinsamen Basis des fonservirenden Gedankens in besseren Sinne zusammen und wenn auch einige Dif­­ferenzpunkte bestehen blieben , so hat doc im Wesentlichen die Uebereinstimmung der Anschauungen vorgewaltet. Das it ein sehr erfreuliches Zeigen der fortschreitenden Ab­­lärung im Prozesse unserer Gefeßgebung und diese Wand­­l­­ung ist so verheißungsvoll , daß wir mit großer Beruhi­­gung dem weiteren­­Berlauf des parlamentarischen Wirkens entgegensehen dürfen. Denn vor allen Dingen geht daraus hervor, daß die Macht der P­hrase ebenso wie der Kultus falsscher P­opularität, gebrochen ist — ein Sieg, der hier­­zulande nicht hoch genug veranlagt werden kann. Entschieden gebessert hat sich auch die Konstellation des Neid­etages. Im der herrschenden Partei zunächst hat eine bessere Disziplinirung der Geister plaßgegriffen. Der Individualismus ist zurückgetreten vor dem politischen Gedanken, und wenn auf hie und da persönliche Negun­­gen einen Widerspruch gegen die Gesete der Parteisolida­­rität befunden, so nehmen sie doch nimmer solche Dimen­­sionen an, daß die Gefahr einer Spaltung oder Zersplit­­terung der Kräfte zu besorgen stünde. Die Haltung der Parteien zu­einander aber hat ihre Schroffheit und ihren leidenschaftlichen Charakter verloren. Opposition um jeden­­, Kreis und eben so heftige Opposition gegen die Opposi­­tion, wie sie einmal in unserem Parlament gekauft, sie trüben jecht nicht mehr unser parlamentarisches Leben. Nicht mehr die absolute Machtfrage dominirt auf der einen Seite, und nicht mehr der Hartnädige Troß und der glühende Haß gegen diese Macht auf der anderen Seite. — Auch in dem Verhältnisse der Parteien zu­einander ist — endlich ein G­eDanke zur Geltung gekommen, der Gedanke nämlich, daß das nteresse des Baterlandes nichts an Ber ‚deutung verliert, gleichviel, ob es von der einen oder der anderen Partei verfochten wird, und daß dem Kampf der Meinungen für seinen Fall das Wohl der Gesammtheit zum Opfer fallen darf. Ohne Zweifel bedarf es, um zu solcher Erkenntniß zu gelangen, seiner tiefsinnigen For­­schung ; sie ist ja so einfach, daß sie sie Jedermann auf­­­­drängt ; allein nichtsdestoweniger ist es Thatsache, daß sie­­ erst fest zu Ehren gelangt it. Auf die Ursachen der Er­­­­scheinung zurückzugehen, ist wohl von Meberfluß ; es ge­­­nügt, daß die bessere Stimmung plaßgegriffen ; und daß sie von Dauer sein und wohlthätigen Einfluß auf die Ge­staltungen unseres parlamentarischen Lebens ausüben werde — dafür birgt auch der Takt und die Einsicht der Re­­uterung. Denn unleugbar hat die Regierung vornehmlichen Untheil an der Herbeiführung einer günstigern Konstella­­tion und neben der Thatkraft, die sie in allen Richtungen entfaltet, ist es nicht ihr geringstes Verdienst, daß sie mit sorgsamer Hand die freundlicheren Beziehungen zwischen­­ den P­arteien pflegt. Diese erfreulicheren Wahrnehmungen mögen ums Schablos Halten für das geringe Resultat an positiven, ins Leben eingeführten Schöpfungen ; allein als einen durch nichts zu erregenden Beruust würden wir es betrachten, wenn die mit Noth und Mühe zu Ende berathene und angenommene Wahlnovelle ebenfalls an der Prozedur der Magnatentafel scheitern würde. Wir sind gewiß die Leb­­ten, die dem Oberhause die Ausübung seines legislato­­rischen Berufes versümmert wissen möchten, und mehr als einmal haben wir die Ansicht verfochten, die Magnaten­­tafel müsse, so lange sie rechtlich besteht, in allen ihren Med­ien respektirt werden. Aber es kann in seinem Falle der Beruf der Magnatentafel sein, sich als Hinderniß — nicht gegen den Geist oder die Prinzipien eines Geld­es,­­sondern geradezu gegen die Schaffung von nothwendigen Arten der Legislative aufzupflanzen. Sie würde aber ein solches Hindernis bilden, wenn sie in eine weitläufige Debatte der Wahlnovelle eingehen wü­rde, denn durch eine Modifizirung des Entwurfs würde die Novelle für diese Session vollständig verloren gehen. Und wir meinen, die en ; auf der anderen würden die Neminiszenzen ein Nuhm begnügen, ohne weiters geord­­netenhaufe angenommenen Clabotate beigetreten zu sein. Bas an dieser Revelle vom konservativen Stand­punkte aus modifizirt werden künnte — und mir eine solche Modifikation wäre im Oberhaufe möglich — das wühten wir wahrhaftig nicht, es sei denn die Herren empfänden Luft. Die ganze Anlage des Gefeges zu alteriren, die Qualifikation zu beschränken oder die Wahlfreiheit zu beeinträchtigen. Zu solchem Unternehmen wäre die Zeit un­­glücklich genug gewählt und wir glauben, die Voraus­­febung sei ganz unberechtigt, daß die Magnatentafel das Odium auf sich laden wollte, das Stillebentreten eines Gefeges, von welchem die Gesundung der Wolfsmoral und die Abstellung unerträglichlicher, die sozialen Verhältnisse arg bedrohender Mifbräuche bedingt sind. Denn in erster Reihe sind ja die konservativen Elemente berufen, dem Fortwuchern zerstörender Auswüchse im politischen und sozialen Leben entgegenzuwirken. | das mit € Cs begründet it, müssen wir auf linken 400 Millionen zwar nicht übersteigen dürfen, halb Dieses Betrages die durch Kommission nicht derung zu Verhältnisse wie dasjenige, in insbesondere auf finanziellem Gebiete und deine Ehe wir indessen auf das Meritum der Frage ette gehen und genauer untersuchen, inwiefern der in unserem heutigen Morgenblatte mitgetheilte Bericht der zur­ Kontrole der bestehenden Staatsschulden schwebenden Staatsschuld, meinsame Bürgschaft­ von und Ungarn gestellt­ wird; Gmundner, Ausseer und Halleiner Salinen in tabu­­Pfandieine duch die ziviulirenden Staatsnoten zu erregen u­ — so erstrebt die Garantie der beiden Hälften sich auch auf das aus diesem Zusammenhange der Staatsnoten zeit­­weilig sich ergebende Wius derselben. Das ist wurde auch nichts geändert. Ansicht der Kommission darin, daß duch 4 pg t. die Nachfrage belastenden Ausdrud, und die Staatsnoten daß verwundern, wenn aus einem welchem wir zu Oesterreich stehen, immer wieder einzelne strittige Fragen auftauchen, welche diesseits der Leitha auf zeitweilige Verminderung der Doch duch Budapest, 1. August, andere Weise interpretirt werden, als jenseits der Leitha, welche die Interessen des einen oder des anderen Theiles zu schädigen sehenen und von­ beiden Seiten disfutirt, von beiden Seiten interpretirt werden müssen, um foriest und gefeglich gelöst zu werden. Hinsichtlich der Staatssoulden tauchten wiederholt solche Differenzen auf, und die Zahl dieser Fragen ist jeßt um eine neue ver­­mehrt worden — um die Angelegenheit dr Salinen­­schwebenden entsendeten die Frage der Salinensteine ein wenig näher beleuchten. Diese Frage wird dur) den Ges.-Art. XV : 1867 geregelt und zwar in Verbindung mit der aus den Staatsnoten und aus der Scheidemüng­e 5 des zitirten Gefeßartikels sagt, daß die aus den Staatsnoten und aus der Scheidemünge bestehende schwebende Staatsschuld — im Betrag von 312 Millionen — unter Die PB fandieg keine im Betrag von 100 Millionen mit der Zirkulation der Staatsnoten in solcher Verbindung stehen. Die Bestimmung des Gesäßes und hieran trat, ein Umstand da­­zwischen, welchen die zur Kontrole der schwebenden Staats- Schulden entsendete Kommission als Gravamen hervorhebt und durch welchen sie die Bestimmungen des zitirten Gefeß­­artikels alterirt sieht. Diese8 Gravamen die Herabminde­­rung des Zinsfußes der Salinenscheine von den bisherigen 5 pet. auf dh diesen Pfands­ei­­nen bedeutend verringert wurde. Daß dies der Fall sei, kann ja nicht bestritten werden, denn während die Salinenschein­­zirkulation im Jahre 1867 97—99 Millionen betrug, ist sie in Folge der erwähnten Herabminderung des Zinsfußes von 98 Millionen auf 83 Millionen gefunden, hat sich demnach um 15 Millionen vermindert. Da nun um so viel mehr Staatsnoten emittirt werden müssen, Ansicht der Kommission, bewirkt, österreichische F­inanzminister nichts Anderes als daß Ungarn außer den gesehlich festgestellten 312 Millionen auch noch für weitere 15 Millionen die ge­­mein­same Bürgschaft übernehmen muß. , Benn es, meint die Kommission in ihrem in der Macht des cisleithanischen stünde, den Zinsfuß um 1 °­, herabzumindern, dann hätte er an das Net, den 1, 0,0 Treat jeß verhandelt Zinsfuß nun auf 3, 2 und 1 °, herab­­zujegen, er hätte daher das Recht, die Zirkulation der Pfandscheine auf solche Weise gänzlich einzustellen, oder — was dasselbe ist ter der Bürgschaft Ungarns stehende schwebende Staats­­schuld um 100 Millionen und zwar ständig zu vermehren, was gegen das betreffende österreichische und ungarische Ge jeß verstößt." Daher richtet die Kommission gislative achtungsvoll die Bitte: nicht auf Die Gefege jungen, welche die Angelegenheit zulallen unter ordentlichen V­erhältnissen. Uebrigens wird an den ungarischen Finanzminister auffordern zu wollen, Dem InteresTen Des, 2 ande ALT DA KT Ö ET erwähnten Gesegen Geltung zu ver he Diener kellung Der Salinenscheine die nöthigen Schritte zu thun, ist dieser Antrag der Bestimmungen dieses Gesehes Feineswegs der Fall und der schwebenden Staatsschulden regeln; wir fünnen und daher weder mit der Auffassung der Kommission einverstanden er­­klären, noch mit dem heutigen Artikel des , Bejti Napló", welcher dieser Auffassung beistimmt, denn unseres Dafürhal­­tens beruht diese Auffassung auf einer Mitdeutung des betreffenden Gesetzes. Bei genauer Lesung Des G.A. XV. 1867 ergibt sich tar, daß nicht einmal der Buchstabe des GCefekeg die Auf­­fassung der Kommisstion rechtfertigt, indem die gemeinsame Bürgschaft auf den inneren Zusammenhang der Staats­­noten und Salinenscheine dafürr die unter ordentlichen Verhältnissen eintretende Ver­­mehrung oder Verminderung bezieht; jumiren, wenn Oesterreich doc die natürlichen Eventualitäten das Gefeß durch sie behauptet, dad­­urch ist zu fuch­­auf fünftliche Weise die Pfandscheine vermindert und die Staatsnoten fünftlich vermehrt ; das Gefeh bezieht sich — wir wiederholen er — auf der Präzedenzen und durch die von demselben ung zertrennlichen Umstände erz­gänzt. Und da stehen betreffs der duch die Pfandi­yeine und duch Die schwebenden Schulden von uns übernom­­menen Lasten bestimmte Thatfachen vor uns. im Jahre 1867 Ausdtruch, als das in Trage Die Besorg­­welchen die Staatsschulden-Kontrollkommission fest erfüllt ist, sind nämlich nicht neu ; sie fanden Garantie ist und hat, nach der sich auf die Kommission ge Desterreich nachdem aber die zusammen aber inner­­besteht nach der Berichte, un­­unter die bereits stehende Ge­­gal die Opposition dem die Verminderung der Pfandscheine und durch­ die Vermehrung der Staatsnoten dem Lande neue Lasten aufgelegt werden konnten. Das war demnach die Besorgniß vor einer Eventualität, welche die Staatsschulden-Kontrollkommission Yıite faktisch einge­­treten glaubt, indem übernehmen die Bermin­­der Salinenscheine um 15 Millionen und doch eine eben solche Vermehrung der Staatsnoten, Ungarn außer den 312 Millionen noch für 15 Millionen Staatsnoten die gemeinfame műüffe. Allein in Folge dev angeführten Bedenken der Opposition traf Fi­­nanzminister Lónyay seinerzeit ein neues Uebereinfommen als Ne­­id) abgefaßte, also der ‚Erklärung vor: rifte (S­­­eite überfestg „zur Bermeidung jedes Mikverständnisses und zur Abwendung jedes Zweifels erkläre ich im Namen des Ne­garifischen verantwortlichen Ministeriums, daß (est) dieses Uebereinfommen (betreffs $. 5 des 6.­A. XV : 1867) auch doch das Ministerium der übrigen Länder­er Majestät dahin interpre­­tiert wird, daß Duck­ diese Modifikation Ungarn kei­­nerlei neue fast zufallen kann, weil Dieses neue Ueberein­­fommen auch gar nicht anders ausgelegt werden kann, als daß in Uebereinstimmung mit der Feststellung der Staats­­noten der Zusammenhang, welcher zwischen den Staats­­noten und den Pfandscheinen besteht, definitiv aufhören muß und weil die Last der Einlösung der Pfand­­feine. Daher­­ auch der sie­ erregenden Staatsnoten ausschließlich die übrigen Länder Sr. Majestät angeht und weil jedes solche Plus ebenso durch ihre Hypothek gedecht ist wie jene Pfandbriefe, deren Erlagmittel dieses Blus blos ist, wie dies Alles ja im Zerte dadurch hervorgehoben ist, indem darin gesagt wird, daß mit den in den Paragraphen 1 und 2 festgestellten Jahresbeiträgen (d. i. in der Staatsschuldenquote) Ungarn schon die Summen bezahlt, welche es zur Verzinsung und Amortifirung dieser Pfandscheine beitragen muß." Mit anderen Worten : Lónyay erklärte, daß auch­ das österreichische Ministerium bezüglich des mit demselben getroffenen Uebereinkommens der Auffassung Huldigte, da­ß­ongarum. blog Tur Die 312. Millionen Staatsnoten Die gemeinsame Garan­tie übernommen habe, daß es bezüg­li­cher 100 Millionen Salinenscheine schon in der auf 29,188.000 fl. Tirirten Staatsschuldenquote seinen Beitrag geliefert hat. Die Bürgschaft und der Beitrag Ungarns gehen weder bezüglich der Staatsnoten über diese Grenze hinaus. Der österreichische Finanzminister kann die Salinenscheine ver­­mindern und die Staatsnoten vermehren, d­och kann Ungarn, insofern die Staatsnoten die Summe von 312 Millionen überschreiten sollten. Darüber hinaus nicht belastet und nicht verantwortlich gemacht werden, da Diese Staatsnoten blos die Erlabmittel jener Pfandscheine sind, welche auf die österreichischen Salinen pfandrechtlich intabuiert sind, und deren Einlösung der österreichischen Hälfte obliegt. Andererseits wieder kann der österreichische Finanzminister die Pfand­­scheine vermehren und die Staatsnoten vermindern — doch ist Ungarn nicht verpflichtet zu den Zinsen und zur Amortisation der Pfandscheine mehr beizutragen, als die stabile Staatsschuldenquote, welche unveränder­­lt wat. Das Uebereinkommen ist also unserer Ansicht nach klar und verständlich und für Ungarn kann d­e jure aus dem Umstande,wenn die Salinenscheine verm­ehrt oder ver­­mindert werden,keine größere und neuere Last restlitren, als wir durch den G.­W. XV . 1867 übernommen haben. Die Herablegung des Zinsfußes der Salinenscheine alte­r irt daher das fragliche Gefeg in seiner Weise und die Staatsschilden-Kontrolstommission hat mehr guten Willen als Kenntnis der Sachlage an den Tag gelegt, als sie das Abgeordnetenhaus auf ein Gravamen aufmerksam machte, welches gar nicht vorhanden ist. Der ungarische Finanz­­minister könnte allenfalls seinem österreichischen Kollegen erklären, daß Ungarn nicht zu größern Lasten, zu einem­ höhern Mage der Verantwortlichkeit und Bürgschaft ver­­pflichtet werden dürfe als aus dem Webereinkommen resul­­tirt, welches diesbezüglich im Jahre 1867 zwischen den beiden Finanzministern getroffen und von Sr. Meajestät sanktionirt wurde, und daß er sich gegen alle etwaigen schädlichen Folgen verwahrt, welche aus der Reduktion des Pfandschein-Zinsfußes sich ergeben könnten ; allein das Sefeb und das ihm zur Basis dienende Uebereinkommen, sowie die Erklärung unserer Regierung sind so klar und deutlich, daß wir unsererseits auch eine solche Enunziation von Seite des Finanzministers fir überflüssig halten. Die die Ungarn Des feine nicht nisre, von Bedenken üt­wicht Wiandscheine wurde­ dem österreichischen der ee­ ıfunTperzentigen Paragraph mehrfach erwähnte Operation Finanzministers Bensfußes Unserer bescheidenen Ansicht nach — Forrest — und fann damals Finanzminister und las die die fich ge Bir «­te‘ " . Aus dem Reichstage. I U Das wesentliche Moment der heutigen Geltung des Abgeordnetenhauses ist die Annahme der von uns be­reits mitgetheilten und gekennzeichneten Modifikationen der Hausordnung. Nach der vorangegangenen geschlossenen Sigung war die Sache mindestens so weit erörtert, daß eine weitläufige Diskussion im Plenum vermieden werden konnte, und so beschränkte sich die Debatte fast ausschließ­­ließlich auf den Antrag Koloman Tipa’s, daß die vor­­bereitende Behandlung des Budgets fortan nicht mehr in dem Finanzausschusse, sondern im Plenum des Hauses, welches sie zu diesem Behufe als Kommission Konstituirt, zu geschehen habe. Der Gedanke, welcher diesem Vor­schlag zu Grunde liegt, richtet seine Sorge unverkennbar gegen den verwaltenden Einfluß, welchen der Finanzaus­­schuß auf die Gestaltung des Budgets auszuüben pflegt und dies wurde auch von einem Nenner der Lin­ien ganz un zweideutig ausgesprochen. Aus solchem Gesichtspunkte erörtert, mußte die Annahme des An­­trags von Seite der Majorität selbst dann ausge­schlossen sein, wenn seiner Realisirung seine praktischen Hindernisse entgegenstünden. Die Majorität des Hauses hat selbstverständlich keine Ursache, irgend­ein Mißtrauen gegen die Intentionen des vorzugs­weise aus Mitgliedern der Rechten bestehenden Ausschusses walten zu haffen und eben­­sowenig durfte sie die Vorauslegung zugeben, daß ihr ei­gener Wille und ihre eigene Entschliegung vorweg dur den Finanzausschuß absorbirt werden künnen. Zudem lassen sie die praktischen Bedenken, welche sich gegen den Antrag geltend machten, durchaus nicht ignoriren. Die Behand­­lung des Budgets in einer Kommisstion, welche aus dem ganzen Hause besteht, würde zunächst nichts Anderes als die Verlängerung der Budgetverhandlungen um das Zwei­­fache bedeuten, ganz abgesehen davon, daß eine fachge­m­ü­ß­e­ Vorbereitung des Budgets unter solchen Umstän­­den geradezu unmögli) wäre. Der Antrag wurde daher, freilich nur mit Schwacher Majorität abgelehnt, da die Sachsen und die Kleine Gruppe derjenigen Abgeordneten, die sie mit Vorliebe , konservativ" tituliven, für Herrn v. Zipa eintraten. Im Uebrigen war die heutige Verhandlung die legte meritorische in dieser Session und nächsten Dienstag wird der Reichstag bis einundzwanzigsten Oktober vertagt werden. II. Du, dem Berichte in unserem jüngsten Abendblatte haben wir über die heutige Situng des Abgeordnetenhauses noch Volgendes nachzutragen : BERN i­ August Bul$Eky referirt seitens der Bibliothek­-Kom­­mission. Johann Leonyay legt den Bericht der vierten Untersu­­chungs-Kommission in Sachen des (in deutscher­ Sprache abgefaßten) Wahlprotokolls des Abgeordneten Drdödy vor. Die Kommission hat­ den genannten Abgeordneten nach Analogie des (gestern ge­­meldeten, Valles Baußnern) für verifizirt erklärt, schließt sich jedoch im Uedrigen dem (weiter unten erwähnten) diesbezüglichen Beschluß­­antrage der fünften Untersuchungskommission an. ag. Referent Rad­ocya berichtet hierauf namens der Immu­­nitäts-Kommission über die Angelegenheit des Abgeordneten Emerhd Stanescu Der Arader Sinmohrer Johann Dobos, wegen Fälschung und Betrug gerichtlich verfolgt, war flüchtig ge­­worden. Gegen den Abgeordneten Stanescu wurde die nne ertattet, der flüchtige Dobos sei in seiner — Stanescu’3 — M Woh­­nung und im Verkehr mit ihm, gesehen worden. Der Pester Fönigl. Gerichtshof bittet auf Grund dieses Thatbestandes, den mehrgenann­­ten Abgeordneten wegen Vorschubleistung zu verbrechrischen Hand­­lungen verfolgen zu dürfen, m­a­n ist er erklärt, und nachdem bindung durchaus nit nadg­eg das Anfuchen abzumeisen. "Das Haus flieht sich diesem Antrage an. Kultus Halaffy referirt namens der 5. Untersuchungs­­kommission über den Beschlußantrag derselben: das Haus möge ausfliegen, daß die als Kreditive den Abgeordneten dienenden Wahlprototoll, insolange ein neues Wahlgeset diesbezüglich nicht meritorisch verfügt, nur dann Geltung haben sollen, wenn sie in der offiziellen Staatssprache verfaßt s­ind. Das Haus nimmt dert Beihhtßantrag an. Sik-nhchleit Folgt die Verhandlung über den (in unferent­a : vom 30. Juli mitgetheilten) Antrag des Abgeordneten Fi­nalen Rovád auf Abänderung mehrerer Paragraphen der Hau­sa ir 8. Die zu §. 97 beantragte Abänderung wird angenommen. Zu der Modilikation zu $. 98 bemerk­ or 6 d, e& fein “daselbst bei der Aufzählung der ständigen Ausfhum. TB Ber“­reffenheit mehrere weggeblieben. Er beantragt daher nachzutragen , den Wehr-, Bibliotheks-, Immunitäts-, Rechnungs und den ständigen Berifikationsausschuß.­­ 6 · Koloman Ttßaaccept trt ohne weiters das Prinzip,daßditz dem Hause vorliegenden Angelegenheiten nicht blos in den Sektonen, sondern gegebenen Falles»auch in ständigen Ausschüssen verhandelt werden sollen.Er adceptirt jedoch dieses Prinzip in der Vorausss­setzung,daß bei der Wahl dreier Ausschüsse sämmtlichqurter­­schattirungen des Hauses Je nach ihrer numerischen Stärkebrixtgers maßen berücksichtigt werden und leb­e nicht darauf,daß diesbes­züglich die Regierung eine Erklärung abgebe.Ferner wünscht Redner,daß die Mitgliederzahl der­ wichtigeren Ausschüsse ver­­mehrt werde;der Wirthschafts-,Immunitäts-,Bibliotheks-­und Rech­­nungsausschuß mögen nach wie vor aus sieben , alle übrigen Aus­­schüsse aber aus wenigstens 15 Mitgliedern bestehen. Schließlich mwünscht Redner, daß zu den Gißungen der Ausschüsse jeder Ab­­geordnete, auch wenn er nicht Mitglied des betreffenden Ausschusses i­. Zutritt habe, und das hauptsächlich darum, damit jüngeren Abgeordneten, die mit dem Geschäftsgange des Hauses wo nicht vertraut sind, Gelegenheit, geboten sei, sich zu informiren. Redner tra­u diese seine Wünsche in einem Zusagantrag zu dem vorliegenden Paragraphen zusammen. D a Ministerpräsident Bitte schließt sich den Anträgen Tipa’s vollinhaltlich an, und gibt die seitens der Regierung gewünsche Erklärung bereitwillig dahin ab, daß das numerische Verhältniß der Parteien bei der Bildung der Ausfg­üffe nach Willigkeit berück­­sichtigt werden solle und fügt wo hinzu, es sei geneigt dahin zu wirken, daß die Wahl in die Ausschüsse immer auf Grund vorher­­gehender Bartel-Konferenzbeschlüsse gesciehe. Das Haus nimmt fonad die Modifikation sammt den nach­träglichen Amendement3 Kovad’ und Tika’s an. Hierauf beantragt Koloman Tika nacstehenden neuen Paragraphen in die Hausordnung aufzunehmen: „Der Staatsvor­­ansc­hlag wird (nit wie bisher im­inanzausschufse, sondern fortan) in der Plenarversammlung des Hauses, welches sich zu die­­sem Behufe als K­omite konstituirt, festgestelt. Diese­ Komite­igun­­gen des Hauses sollen, um die Verhandlung der sonstigen auf der Tagesordnung befindlichen Gegenstände nicht zu behindern, in der de­nn außer der Zeit der öffentlichen Plenarfisungen abgehalten werden.” « Nebner nimmt von jeder weitläufigeren Motivirung dieses Antrages Umgang und bemerkt nur, er bezwecke damit hauptsäch­­lich, daß als Budget, wenn schon nicht ganz analog dem Bor­gange im englischen Parlament, so da mit möglichster Gründ­­lichkeit behandelt werde. Franz BulpEy erklärt sich gegen den Antrag. Wenn das ‚Haus Bormittags die Theilnahme an­ftanze und lebhafte zu öffentliche Sigung halte, den nachmittägigen Komitefisungen, reine fon sein. Bmwar bleiben auch von den öffentlichen Situngen die Abgeordneten häufig weg, allein doch ziemlich in gleichem Verhältnisse von allen Parteien, so daß sich die Differenz der Voten meist gleich bleibe. In den Komitefigungen aber würden die Warteiverhältnisse ganz und gar verschoben und so nach dem Barteigeränte Thür und Thor geöffnet werden. In engerem Kreise sei eine Kapazitation noch, eher denkbar, in würden die Schleusen er­hofft, daß dadurch der Veredfamkeit, deren Ergäfje schon fest Klagen Anlaß bieten, völlig unversiegbar werden. Die Berufung auf England sei haltbar, weil die englischen Zustände von den unftigen eben him­­melweit verschieden sind.­­ An­ Bey spricht sich Jung durch den EHE die­sen welche der lettere über erstere über ein Ende nehmen werde. BR Ba der Abstimmung wird der Antrag Tipa’3 mit 71 gegen 68 Stimmen abgelehnt. Die Sbdiberungen zu den $$. 99, 102 und 103 werden ohne Bemerkung angenom­mten­. Nach §.g103 beantragt Desidee Szilagyi folgenden neuen Paragraph einzufalten : gejeßt werde. jed­er Abstimmung.” habe, den so werde naturgemäß so weiten Kreise aber Igon aus dem Grunde nicht für den Antrag Tipa’s aus, ar daß der Finanzausschuß seines He debete, nimmt Julis Shvarcz für Tin’ Antrag; ungebrüihrliche Beeinflussung der Regie­­N ·,· „Wenn ein Abgeordneter einen Antrag stellt, und dieser einem ständigen Nusfüuffe anneiejen DIR, usshuffe, auch wenn er nicht Mitglied desselben ist, i0 it der Antragsteler berechtigt, an den Verhandlungen über seinen Antrag im jedoch ohne entscheidendes Votum, theilzunehmen.“ Der neue Paragraph wird angenommen. Zu der Modifikation zu§­104 bean­tragt Koloman Tipa folgenden Zusatz:,,Wenn irgendein ständiger oder Fachausschuß dem Hause über einen ihm zugewiesenen Antrag Bericht erstattet, so kann der Minister, der Abgeordnete, welcher den Antrag gestellt hat, oder der Referent des Ausschusses verlangen, daß die Angele­­genheit mit Ausschluß der Sektionen direkt auf die Tagesordnung des Hauses Das Haus hört über die gegentheilige Meinung höchstens zwei Abgeordnete und Tipa erklärt entscheidet dann in eine sich jeder enthalten zu wollen, und das Haus nimmt den Antrag an. » Die Modifikationen zu§§.111 und 112 werden unvermi­­dert,jene zu 113·aber mit»dem von Thomas Päcitz beantragten undzusage : „beziehungs­weise Sektionen 132.75, Staatsbahn 314.50, Trammay 154.—, Ütente 70.30, Breditlose 160. —, 1860er 108.25, N­apoleon d’or 8.83—, 1864er 134.25, Yimzdufaten 5.28—, Silber 103.25, Sgrankfurt 92.10, London 110.—, , Bariser Wechsel —. —, Galizier 245.50, Atlas ——, Preuß. Raffen­­scheine. 1.62­,, Zürlenlose 46.—, Wechslerbant —.—, Ungarifge Bofe ——, Neue Trammway —.—, Unionbant 119.—, Allgemeine Baubant 59.25, Anglo-Baubant 67.—, Nahbörse , Kredit 239. weiteren Motivirung zuge­wiesen“ ange­nommen. Schließlich macht Emerich Ó­u Bär darauf aufmerksam, daß in Folge der zu 8. 98 angenommenen Nenderung nunmehr auch die §8. 155, Ba und 4 en on­d­ bet Anti in diesen legteren Paragraphen ist nämlich die Anzahl der Mitglieder ange­­be aus denen der Petitions-, der Werthschafts- und der Neh­nungsausschuß zu bestehen haben. Da nun der S. 98 in seiner neuen Fassung bestimmt, daß jeder Ausfluß aus sieben, beziehungs­­weise fünfzehn Mitglieder zu bestehen habe, so steht nunmehr jeder einzelne der erstgenannten drei Paragraphen mit dem legtgenannten §. 98 im Widerspruche. _ ? 3 Redner beantragt, in den $$. 155, 206 und 213 überall den auf die Mitgliederzahl bezüglichen Parsus wegzulassen. Das Haus nimmt diesen Antrag an und werden die mehrgenannten Sparagraphen derart modifiziet. — Ferner nimmt das Haus noch den bereits mitgetheilten Beschlußantrag Ladislaus Szögyényis auf Reduktion der Mitglieder des ständigen Verifikationsausschusses von Taufdan, . · · Endlich wird beschlußf pet se ausgesprochen,daß in der gegens­wärtigen Session keine meritorische Sigung mehr gehalten werde. Der Präsident wird ermächtigt, zur Uebernahme von Nuntien des Oberhauses und zur Moblitation der santtionirten, Geseße eine Sigung einzuberufen. Schluß um­­ 2 Uhr. ; berechtigten meil Die Diebe­n Amtes sehr schlecht gewaltet die dieten ws m­enügend eine verbred Ber IE Velegr. Depefdien des Yeiler Lloyd. Wien, Wien, 1. August. (Orig- Telegramm.) Die Hauptverhandlung im Prozesse Ofenheim dürfte erst zu Beginn des nächsten Jahres stattfinden, da der Verthei­­diger Ritter v. Ofenheim’s wider Die Einspruc zu erheben gedenkt. 1. August. Die „Internationale K­orrespondenz” be­mentirt die Nachricht, daß der A­ustizminister mit der Umarbei­­tung des Aktiengefegentzwurfes beschäftigt sei, wiederholt umso ent­­schiedener, als der Aktiengefegentwurf bereit der Gegenstand ein­gehenöfter Berathung eines Reichsrathsausschusses gebildet habe und auch die Einbringung eines neuen Entwurfes nur die fost­bare Zeit verloren ginge. Berlin, 1. August. Die „Norddeutsche Zeitung“ sagt:. Die Entsendung des Deutschen Geschwaders in panien bee zmede nur den Schuß des Gigenthums der Deutsche in Spanien. — Fürst Bismarc erhielt anläßlich des Attentats” ein febr aner­ y Der rennendes Beglückwünschungsschreiben des Czaren. Mont, 1. August. Der „Agendia Stefani” meldet: Battian beschloß den Diözesen Straßburg und Met die unterste­­hende Yurisdiktion des Metropoliten Befangons zu entziehen und unmittelbar der Yurisdiktion des Batk­ans zu unterstellen. Nyds, 1. August. Ihre Majestät die Kaiserin von Dester­­reich ist heute 5 Uhr Morgens nach der Ueberfahrt bei stari be­­wegter Gee im besten Wohlsein hier angenommen und begab sich , mittelst­eifenbahn nach Steephilcaidle­ sten, 1. August. (Eh iubturfe.) Kredit 237.75, franc. " ——, Anglo-Aufttian 150.—, Berlehreban? —.—, Som Anglo-Hungarin —. Auftition bieben allfällige Anklage REN,

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