Pester Lloyd, November 1874 (Jahrgang 21, nr. 252-276)
1874-11-01 / nr. 252
— . ·— · É 7 h Mimmung auf Mangel an Pflichtgefühl und patriotischer Opferwilligkeit zurückführen. Solche engherzige Auffassung darf den durchwegs intelligenten und von ihrer Bedeutung für ıba8 Staatewesen durchdrungenen Faktoren des Handels und der Industrie nicht zugemuthet werden und die Braris wird es ja eflatant an den Tag bringen, daß sie im der Erfillung ihrer Bürgerpflichten nicht leicht überboten werden können. Aber der reelle Sinn dieser Kreise sträubt sich zuvörderst gegen Lasten, deren Natur den wirtsschaftlichen Maßstab nicht verträgt und deren absolute, unvermeidliche Nothmendigkeit erst erwiesen werden muß, und zweitens konnte man sich nicht leichterdings eines tränsenden Gefühls erwehren, als man aus den ersten Publikationen der Entwürfe den Eindruck gewann, daß eine einseitige Belastung der von Staatswegen ohnehin nicht sonderlich geförderten Iinteressen des Handels und Kapitals beabsichtigt sei. Dieser Eindruck wurde auch durch die weiteren Vorlagen nicht gemildert und ist es schon schlimm genug, wenn eine Klasse der Bevölkerung sich gemchstermagen als Hintangeregtes und nur bei der DBesteuerung — vorzugsweise in Ansprucg genommenes Element betrachten darf, so wird das Peinliche der Wahrnehmung noch gesteigert, wenn fie solche Wederbürdung nur einmal aus der Staatsraison ein stichhaltiges Argument abgeleitet werden kann. Es kann gewiß feinem denkenden Menschen in «"’glaubte man mit Recht verlangen zu dürfen, den Sinn, die Nothwendigkeit einer Vermehrung der Staatseinnahmen zu leugnen und sicherlich konnten die Handelstreife sich nicht bereden, daß diese Nothwendigkeit gerade an ihnen spurlos vorübergehen würde; allein man wollte zunächst den Berfuch zur bessern Auslegung der vorhandenen Steuerquellen angestellt missen und dann daß für alle Schichten der Steuerträger mit gleichem Maß gemessen, und daß seiner Kategorie der Besteuerten eine Begünstigung auf Kosten der übrigen einge räumt werde. In dieser Hinsicht hat aber die vorgestrige Sigung 08 Abgeordnetenhauses zwei beruhigende Momente gebracht, aus welchen ersichtlic ist, daß man ernstlich an die bessere Ausnüßung der Steuerquellen denkt, welche zur Zeit noch unerschlossen oder nur höchst dürftig ausgebeutet im Grundbefih vorhanden sind, und daß die Grundfeuer keine begünstigte Ausnahme von der allgemeinen Steuererhöhung bilden wird. Der Antrag des Abgeordneten St oT! einerseits und andererseits der Wunsch des Finanzministers, daß die Katasterkommission sobald als möglic an die Arbeit gehe, damit der Gefegentwurf über Regelung des Katasters je eher ins Leben treten könne, ‚sie zeigen jedenfalls, daß der ernste Wille besteht, die Lüden des Grundsteuergefeges auszufüllen und auch den unbeweglen Befig zu erhöhten Leistungen heranzuziehen. Die Berechtigung des vom Abgeordneten Stoll eingebrachten Beschlußantrages muß wohl nicht ausführlich erörtert werden. Selbst in normalen Zeiten und unter günstigen Finanzverhältnissen dürfte es nicht geduldet werden, daß ausgedehnte Kultursomplere sich entweder Dee Besteuerung gänzlich entziehen oder in ganz unzureichendem, Hinter den gejeglichen Zeitstellungen weit zurückbleibendem Maße, seibutär gemacht werden , um mie viel weniger wäre, eine olche Nachricht heute am Plate. Nun möchte angesichts der Berheigung des Finanzministers, daß das Katastergefeb sobald als möglich ins Leben treten sol, der Antrag Stol’s vielleicht überflüssig ersceinen ; allein wenn man trägt, daß die praktischen Resultate des Katastergefekes in einer Reihe von Fahren sich zeigen können, daß es aber dem Finanzminister darum zu thun sein sein muß, jedes Steuerobjekt Sofort dienstbar zu machen, so wird man schon im Synteresse des Staatsihages dem erwähnten Antrag nur beipflichten müssen. Ka, wir glauben, daß der Inhalt des Stoll’schen Antrages nothwendig einen integrirenden Theil der neuen Finanzpläne bilden misse, wenn diese nicht schlechtweg auf die Vermehrung der Lasten, sondern auf auf die zriedmäßigere Ausnübung der vorhandenen Steuergattungen abu zielen, und wird erst der Beweis geboten, daß es um eine solahe Binanzpolitik Ernst ist, daß man nicht einen einseitigen Druck ausüben, sondern alle Kräfte gleichmäßig dem Staatsinteresse dienstbar machen will, dann daß Die Faktoren des Handels und der Industrie willig und opferfreudig die Piloten erfüllen werden, welche die Lage des Xan ihnen auferlegt. Im Diesen Kretsen herrscht ohne Zweifel lebhaftes Verständniß für die Aufgaben des Staates und für die Forderungen der heutigen Situation, und es ist nun einmal unvermeidlich, alle Kräfte für die Befreiung des Landes aus einer ebenso beschämenden , als uunerträglichen Finanz Misere anzuspannen, dann wird Niemand zurückbleiben wollen, der Herz und Sinn für die Regenerirung des ungarischen Staates hat. Wer tragen Tann, der trage, was Die Ungunst der Verhältnisse ihm auferlegt — das muß heute unbedingt die Barde aller Bürger dieses Landes sein. Halten auf Die Steuerentwürfe des Herren v. Ghyczy die eindringliche Kritik nicht aus; ist auf der Erfolg derselben zum Teil ein problematischer und werden sie auch jedenfalls eine genaue Sichtung durch die Kommission und den Neidetag erfahren, so muß so das Biel, in welches sie anstreben, unbedingt erreicht werden, und dieses Ziel läßt sich eben nicht anders als durch die weiterenanspruchnahme der Boltsleistungen erreichen. Darüber ist eine Täuschung nicht möglich. Eine Steuererhöhung kann nicht länger umgangen werden ; sie mag allerdings unter Formen plabgreifen, welche der ökonomischen Entwicklung mehr förderlich und dem allgemeinen Wohlstand weniger schädlich sind, aber plaßgreifen muß sie denn body und ihre Konsequenzen er — heben gebieterisch die Unterordnung und die Opfer willigkeit Aller. Da gilt es, sich in das Unvermeidliche zu fügen. An der Legislative wird es sein, manch unberechtigte Härten der Gelegentwürfe zu beseitigen oder zu mildern ; an der Bevölkerung ohne Ausnahme wird es sein, dem Staate die Mittel zu gewähren, die zu seinem selbständigen Bortbestande nöthig sind. Und noblesse oblige, möchten mir jagen. Je entwickelter das politische Verständniß einer Gesellschaftstraffe ist, desto Ichhafter werden sich in ihr alle Tugenden des Staatsbürgers manifestiren. gesellschaftg-Steuern erwartet.Gewisse Luxussteuern, welche anderwärts wegen des schädigenden Einflusses gemieden werden, den sie auf die Konsumtion des fraglichen Industrie-Erzeugnisses üben künnten, dürften bei uns sogar den Nebenvortheil bieten, daß sie den entsprechenden Heimischen Erzeugnissen größere Beachtung zuführen und bis zu einem gemilsen Grad als Korrektiv der für uns finanziell und industriell ungünstigen Grenz Eingangszölle dienen. Weberdies möchte ich, indem ich die ausgedehntere Inanspruchnahme der Luxussteuer befürworte, Teptere in jenem weitern Sinne verstanden wissen, wo sie mit der Konsumtion S teuer nahezu zusammenfällt, so: meit Diese nicht Gegenstände des allgemeinen alltäglichen Lebensbedarfes trifft. Es bildet heute ein von der Theorie und Brauns aller Kulturstaaten anerkanntes Artem, daß der Fiskus, wärs auch nur im eigenen wohlverstandenen Interesse, die schaffende Thätigkeit möglichst zu sehonen und sich mehr an die verzehrende zu halten habe; jede Schädigung der schaffenden Thätigkeit: beeinträchtigt? — von anderen staats- und volfswirthschaftlichen Nachtheilen abgesehen — die Steuerfähigkeit der Zukunft . Hingegen wird die Belastung und eventuell Verkürzung der konsumirenden Thätigkeit in der Regel nur individuelle Schädigung oder Beschränkung nach sich ziehen. An das müßte gerade in Ungarn sehr beachtet werden. Der Konsum, soweit er nicht unerläßlicher Lebensbedarf ist, kann, ja solt bei uns zur Steuerlast relativ stark herangezogen werden, weil im Verhältniß zur schaffenden Thätigkeit, zum Erwerb, zum Kapitalsstand und zur Kapitalsvermehrung, der antiwirthschaftliche Luxus, mit anderen Worten : das Mißverhältniß zwischen den verfügbaren Mitteln und dem Aufwande heute kaum in einem Lande Europas größer sein dürfte als bei uns, und zwar ohne Unterschied der Gesellschafts Schichten. Sollte auch die Luzussteuer in Ungarn uns neben dem fiskalischen den auf einfachere und spartanere Lebensweise hinzielenden zensorischen Charakter annehmen, den sie in den alten Republiken hatte, so wäre dieser Anachronismus faum zu beklagen. Andererseits ist eine Schonung, Förderung der schaffenden und erwerbenden Thätigkeit ebenfalls kaum in irgendeinem europäischen Staate so sehr angezeigt als bei uns ; nur die schaffende und erwerbende Thätigkeit vermag Kapitalsbildend zu wirken ; die Kapitalbildung durch produktives Ringen und allgemeines Ansammeln ist aber für unser geldarmes Land eine der unerläßlichsten Barbedingungen der gesunden Entwicklung. Das sind nicht „Theorien“, das sind Thatsachen, die jedem auch nur halbwegs aufmerksamen Beobachter in die Augen springen. Seit 2—3 Jahren wird von oben herab in eindringlichster Weise die Nothwendigkeit der industriellen Entwicklung Ungarns betont ; sie ist unmöglich ohne Kapitalsbildung. Wie soll aber diese sich vollziehen, wenn die produktive Thätigkeit, aus der allein sie resultiven Fann, entweder schon während des Schaffens jeleit oder im Momente, wo sie, dessen pefuniäre Ergebnisse behufs weiterer produktiver Thätigkeit tendensiren will, sich vom Fiskus in sehwerster Weise heimgesucht sieht? Und doch ist gerade Dies der hervorstehende Charakterzug der neuen Steuervorlagen ; sie warten nicht ab, bis der Arbeitsertrag gesichert, von demselben der aufzehrbare Theil ausgeschieden ist, um die Quote des Fiskus von Lehrerem einzufordern ; sie greifen bald die Produktion selbst, bald die Kapitalsbildung unmittelbarst an und unterbinden daduch den Nerv der Entwicklung für die Steuerfähigkeit selbst. Das ist — man gestatte uns, das Kind beim rechten Namen zu nemmen — eine Art fiskalischer Raubwirthschaft, die wir, nicht vom prinzipiellen, sondern vom streng praftischen, selbst vom reinfisialischen Standpunkte aus nicht entschieden genug bekämpfen zu können glauben. Angesichts der Trübsale der volfs- wie der staatswirthschaftlichen Lage wurde allgemein die Erwartung gehegt, die Regierung werde vor Allem vber wenigstens gleichzeitig auf Mittel und Wege zur Hebung der volkswirthschaftlichen Lage bedacht sein. Nichts, absolut Nichts ist in dieser Richtung bisher auch nur projettirt. Es habe hiezu an Bett gefehlt und fehle noch, heißt es. Waffen wir die Entschuldigung gelten, für das was te werth ist. Jedesfalls kann dies nicht hinreichender Grund sein, um im Gegentheil die ohnehin schon so bedauerliche volfswirthschaftliche Lage durch die bemußten Steuervorlagen noch mehr zu untergraben... Doch ich vergesse,daß ich heute nicht kritisiren,sondern zustimmen,fast unbedingt zustimmen wollte.Es ist der Entwurf über die Jagdsteuer,welcher den Gegenstand dieses Artikels bilden sollte,und es bedarf nach dem Vorstehenden wohl kaum noch der ausdrücklichen Bemerkung,da sich diese Luxussteuer dem Prinzip nach entschieden billige.Auch gilt es nicht für diese Luxussteuer,was vorhin zu Gunsten einer stärkeren Inanspruchnahme der Luxuskonsumtion gesagt worden;der Steuersatz von 12 fl.jährlich für die Jagdkarte dürfte eher zu hoch als zu niedrig gegriffen sein;in Frankreich, wo die Jagdkarte seit Jahrzehnten besteht,hatte man sie nach dem letzten Krieg,in Folge des ungeheuren Geldbedarfes,von 25 auf 16 Francs erhöht,aber bald wieder —weil ein starker Rückgang sich ergab—auf den alten Steuersatz zurückgreifen müssen. Die Steuer ist berechtigt,der Steuersatz richtig Wenn man nur nicht auch hier auf den sonderbaren Zug stieße, der die gesammtejn neuen Vorlagen charakterisirt!Er besteht darin,das erkorene Opfer,alias Steuerobjekt,gleichzeitig an mehreren Punkten anzugreifen.Im Rahmen des Gesetzes alsM ist das Jagdvergnügenbtber ein freies und unentgeltliches. Der Staat braucht Geld; er verlangt und ich verstehe mich dazu, ihm alljährlich 12 fl. für eine Jagdkarte zu zahlen. Daß ich aber, um diese Steuer bezahlen zu dürfen, noch ein stempelbeschwertes Gefuch einreichen muß (8. 3), also für Die Steuerzahlung besteuert werde, geht dody wahrlich über den Scherz. Mag sein. 39 habe den Geruchsstempel gezahlt, um die Jagdsteuer bezahlen zu dürfen, und habe die Jagdkarte ausgefolgt erhalten. Was fange ich nun mit derselben an? Wenn ich sie wirtlich benüten, d. h. jagen will, habe ich wieder das Gewehr anzumelden und für die einläufige Flinte 1 fl. für die zweiläufige Flinte 2 fl. zu zahlen. Zum drittenmal gezahlt, ehe ich auch nur einmal angelegt! und dabei ist im Interesse dieser Flintensteuer der Erwerb und Befig von Gewehren mit einer Minutiosität und Strenge gemaßregelt (8$. 19—24), deren sich ein Haynan’scher Belagerungszustand nicht zu schämen brauchte. Interessant, übrigens in voller Harmonie mit dem Vorangehenden, ist die Bestimmung des §. 17. Wenn der Jagdliebhaber das Unglück hat, die auf seine gestempelte Supplit hin für 12 fl. erlangte Jagdfarte zu verlieren, so muß er jedenfalls auf seine Kosten mittelst dreimaliger Inspertion im Amtsblatte die Tilgung erwirfen ; falls seine Jimeod-Natur all’ Diesen Liebenswürdigkeiten widersteht, kann er gegen Erlag von neuen 12 fl. und der Supplit- Stempel eine neue Jagdkarte erlangen der — bezahlten. Angeberei; sie wird im Jagdgefegentwurf wiederholt provozirt. Der Finanzminister mag hundertmal im Medie sein, dab die Gesebesatng, das Gefühl der Pflicht dem Staate gegenüber bei uns nicht genügend entwickelt sei und hierunter auch die Finanzen leiden ; das it wahr und erklärt sich Hinlänglich dar, die Zustände einer nahen Vergangenheit. Was zur Verbreitung und Erstarrung jener Gefäßesachtung , jenes Pflichtgefühls geschehen kann, muß in jeder Rücksicht gebilligt und unterstüßt werden. Die bezahlte Angeberei jedoch ist nicht nur das unliebsamste , sondern auch das ungeeignetste Mittel zu diesem Zweckk ; sie drühkt das moralische Niveau der Bevölkerung noch tiefer herab und steigert gewiß nit die Achtung und Anhänglichkeit für den Staat. Was bei den zur bezüglichen Weberwachung angestellten Organen (und an diesen wahrlich, fehlt es doch nicht) Pflichterfüllung ist, wird beim Bürger, der sich dafür bezahlen läßt, gemeine Angeberei ; mit der Entwicklung dieser sauberen Tugend läßt sich eine Staatsregeneration schwerlich erzielen. €. Horn. — Aus den Sektionen des Abgeordnetenhauses ist Nachstehendes zu berichten : Die I. Sektion beendete in ihrer heute Vormittags abgehaltenen Sigung außer dem Wahlgefege auch die übrigen den Sektionen zugewiesenen Gefegentwürfe, beziehungsweise Modifikationen. Es . von den am Gefegentwurfe über die Inkompatibilität gemachten Modifikationen nahm die Sektion mit 5 gegen 4 Stimmen die auf die Pächter und Eisenbahn-Direktionsräthe berüglichen an; hingegen wurde jene Modifikation, welche mit Berufung auf § 12 des Wahlgefeges Kene für inkompatibel erklärt, deren Namen in der Wählerliste nicht enthalten sind, verworfen. — Referent: Johann Radocza. Die diesbezüglich des Gefegentwurfes über das öffentige Notariat vom Oberhause gemachten Modifikationen wurden von der I, VII. und VIII. Sektion verhandelt. In der Sprachenfrage nahm die I. Sektion die Zahlung des Abgeordnetenhauses an, ebenso die VII. Sektion; die VIII. aber erklärte sich für den ministeriellen fert. Referenten: 1. Sektion Johann Nadocya, VII. Sektion Demeter Boncs, VIII. Sektion Desider Szilágyi. Die Modifikationen bezüglich der Advokatenordnung wurden in allen drei Sektionen angenommen ; nur bei der Frage über die Gerichtsbarkeit entschied in der VIII. Sektion, da die Stimmen getheilt waren, der Präsident. Weder die heutige Sigung des Zentralausschusses des Abgeordnetenhauses haben mir, im Nachtrage zu dem im Abendblatte mitgetheilten Berichte, noch Folgendes zu melden : Die vom Oberhause am 8.5 des Wahlgelegentwurfs vorgenommene Modifikation bezüglich des siebenbürgischen Wahlzensus, laut welcher das Wahlrecht in Siebenbürgen Denjenigen ertheilt werden soll, welche in großen und einen Gemeinden 8 fl. 40 fl. an direkter Steuer zahlen, die Personal,Ermwerbsteuer und den Grundentlastungs- sowie den Grundsteuerzuschlag nicht eingerechnet, wurde von der Majorität des Ausschusses abgelehnt und demnach der Grundsteuerzuschlag nicht zu der abzurechnenden Summe hinzugefügt. Baron Gabriel Kemény meldete al Referent der 1. Sektion ein Separatvotum an, welches die Modifikation des DOberhauses unterstüßt. Die auf die Erweiterung des § 12 bezügliche Modifikation wurde im Prinzip angenommen ; der Tert aber wurde folgendermaßen festgestellt : Die in den Punkten 1, 2, 3 und 4 erwähnten sind, falls sie ihre sonstige Wahlberechtigung nachweisen, in ein besonderes Verzeichniß aufzunehmen und besigen ausnahmsweise das Stimmrecht, wenn sie ihre Freisprechung, oder die Aufhebung des Konkurfes, die Abbüßung ihrer Strafe, oder den Ablauf der Frist, während welcher sie ihres Wahlrechtes verlustig geworden, durch rechtskräftige Urtheife, resp. durch ein Zeugniß der betreffenden Behörde vor dem Wahlpräses nachweisen. Die Modifikation zum $. 13 hat der Ausschuß im Prinzip angekommen, hat jedoch folgende Klaufel eingeschoben : „bis der Straffeder betreff3 der infamirenden Verbrechen verfügt“, ist Derjenige nicht mahlfähig, welcher nach dem Sinslebentreten dieses Geietes wegen Mord, Raub, Brandstiftung, Diebstahl, Hehlerei, ara Betrug, falscher Krida, Meineid verurtheilt wurde. « Zu§.81 wurde statt»Rivale«der vom Oberhause empfohlene Ausdruck»Gegenkandidat»«acceptirt. ·Im Falle Ablebens eines der Kandidaten und bei gleicher Stimmenzahl bei Neutpahle 11,oder bei Rücktritt eines der Kandidaten,wurde der auf die Erklärung der anderen Kandidaten zum eten Theil des 8. 82, prinzipiell nach der Modifikation des Oberhaufes aber mit Signorirung der von Oberhaufe vorgenommenen Tertigung folgendermaßen angenommen: „Wenn zwei Kandidaten die gleiche Stimmenzahl erlangt haben, so hat eine Neuwahl einzutreten, ausgenommen wenn mittlerweile einer der beiden Kandidaten von der Kandidatur zurücktritt, in welchem alle der ohne Gegenkandidaten gebliebene Kandidat zur Zeit des neuen Termines zum Reichstagsabgeordneten erklärt wird. Wenn eines der beiden Kandidaten mittlerweile bis zum Eintritte des neuen Termines verstorben ist, hat ebenfalls eine Neuwahl einzutreten. 7 Der Jurat zu §. 96, daß auch jener Fall zu rügen ist, wenn jiemand in Folge Bestehhung zu Gunsten irgend eines Kandidaten gestimmt oder nicht gestimmt hat, wuche acceptirt. Die Modifikation zu $. 104, daß die Parteikonferenz etwaige Ungzüge dem Dimizipalbeamten anzumelden habe, wurde wegen gleicher Abstimmung nicht erledigt, und wird dem ‚Hause angezeigt werden. Zun Referenten wurde Comund Szeniczeny gewählt welcher, wie mir im Abendblatte gemeldet, bereits in der heutigen Gitung den Bericht eingebracht hat. Der Rechnungsprüfungs-Ausschuß des Abgeordnetenhauses hielt heute um ı Uhr Nachmittags seine tonstituirende Sittung ab. Gewählt wurden: zum Präsidenten Friedrich Harkänyi, zum Schriftführer Michael Földváry. = „Törv, csarnok" theilt zwei wichtige Entscheidungen des Kassationshofes mit. Wie bereits mitgetheilt wurde, stengte der Abgeordnete Alexander CSify bei dem Verterben, Bezirksgericht contra E u. Finanzärat die Klage wegen Rückzahlung seines Beitrages zu dem Nationalansehen vom Jahre 1848 an, und hat 548 Bezirksgericht, nach Feststellung der Kompetenz, auch das Urtheil in dieser Angelegenheit geschöpft. Nun hat der Kassationshof, über Refurs des Gauforum-Direktorats diese ganze Verhandlung nebst Urtheil mit der Motivirung Taffirt, daß bis zur Entscheidung der ungarischen Legislative derartige Ansprüche nicht auf den gerichtlichen und Brozgeßmeg gehören, denn die staatet etlichen Zustände wurden doch die Gesehe vom Jahre 1867, welche die 1848er Gefege modifiziren und ergänzen, wieder hergestellt und geregelt; in diesen Gefegen it jedoch nicht enthalten, wer die duch die 1848er Regierung übernommenen Verpflichtungen zu befriedigen, und wie diese Befriedigung zu erfolgen habe. Die zweite Entscheidung wurde durch die in Folge der Vereinigung von Budapest geschaffenen Justizverhältnisse provozirt, und in voller Enthefigung gebracht. Die Frage war die, ob nach der Vereinigung der Städte in Pet domizilirende Parteien etwaige Kassationsbeschwerden gegen Entscheidungen und Beschlüsse von Ofner Gerichten innerhalb dreier oder acht Tagen einzubringen haben? Die Entscheidung ging dahin, daß, nachdem fest Bett und Ofen eine Stadt bilden, foldge Klagen binnen drei Tagen einzureichen seien. .:Nachdemsie Fälle vorgekommen sind,daß militär-ärztliche Elevenc(Einjährig-Freiwillige)den Unteroffizieren des Heeres die ihnen gebührenden militärischen Ehrenbezeugungen zu leisten unterließen,was zuweilen zu mißliebigen Auftritten führt,so hat das gemeinsame Kriegsministerium denselben das folgende Reskript ing Sicherung gebracht. .»Die als»innjährlige Freiwillige in der Präsenzdienstleistung befindlichen nulitär-wirztlichen Cleven,Apothekers Gehilfen u und thierärzliche Praktikantexc(ohne Dplom)«haben,in dem sie keine Chargen befreiden und sonah in der mindesten Soldklaffe und unteren Wirkungen des Fahneneides stehen, laut Dienstreglements die Verpflichtung, jedem der Charge nach Höher des Heeres, der Kriegsmarine und der beiden Landwehren die vorgeschriebene Ehrenbezeugung zu leisten und wird diese Bestimmung zur genauen Darnadachtung verlautbart.” = Wie dem , Naple" aus Hermanmstadt vom heutigen Tage telegraphirt rombe, it die Verifikation der Mitglieder Des behufs Wahl finden und wird unwahrscheinlich Bopa fn den Sieg davontragen, obwohl bei dem Umstande, daß die Abstimmung eine geheime i, nicht mit Gemeißheit vorausgesagt werden kann. =1. Dem seitens des F. ung. Justizministeriums herausgegebenen und bis Ende 1872 reichenden statistischen Werk über den Stand der Justizpflege in Ungarn sol, wie wir vernehmen, an ein statistisches Werk über den Stand der Justizpflege von Sabre 1873 folgen. Dasselbe soll bereits fertig und theilwweise auch schon dem Drud übergeben worden sein und wird aus zwei Teilen bestehen ; und zwar wird der erste Theil Auszüge ‚Nämetli der im Sabre 1873 erschienenen Justizgefete und Justiz-Ministerialverordnungen bringen, der zweite aber Daten über den Stand der Justizpflege in Ungarn, respettive Ausweise über die Thätigkeit des Justizministeriums und sämmtlicher f. Gerichte enthalten. Vorläufig wollen wir blos aus den uns zugefonmenen Berichten über die Thätigkeit des Justizministeriums mittheilen, daß daselbst die Restanzenanzahl mit Ende 1872 im Ganzen 183 Stück betrug, wozu im Laufe des Jahres 1873 weitere 41.134 Eingaben hinzukamen und somit sie 1873 zusammen 41.317 zu erledigende Geschäftsstufe vorlagen. Hievon wurden 41.173 erledigt und belief si die Restanzenzahl mit Ende 1873 auf blos 144 Geschäftsfuüde, waz bei jedoch zu bemerken ist, daß in den erwähnten Zahlen weder die bei dem Präsidium, noch die bei der Rechnungsabtheilung des Justizministeriums eingelaufenen, daselbst erledigten und “auf circa 15.000 bis 20.000 sich belaufenden Geschäftsfuüce mitinbegriffen sind. Schließlich erwähnen mir noch, daß, obzwar im Justizministerium im Laufe des Jahre 1874 einige Geschäfts-Gebahrungsvereinfachungen in Anwendung kamen, dennoch die Zahl der bisher daselbst —eklusive der Präsidial- und Rechnungsabtheilungs-Geschäftsftäche — eingelaufenen Eingaben die Höhe von 32.000 erreicht hat, welche Zahl mit Hinzurechnung der noch bis Ende des laufenden Jahres zu gewärtigenden Eingaben sich mindestens auf die respektable Summe von 40.000 steigern wird. Nach einem neueren Ausweise haben die Sträflinge in den Landes-Strafanstalten Muniacs, Walten, Leopoldstadt und Sllava, ungefähr 3000 an der Zahl, in diesem Jahre mit verschiedenen Arbeiten zusammen über 40.000 fl. verdient, welche Beträge für sie angelegt werden und wovon jeder bei jenem Austritt den auf ihn entfallenden Antheil erhält. In Waisen wird in Negie gearbeitet ; in den übrigen Anstalten ist dieselbe an Unternehmer verpactet. In Maria-Nostra, wie sich gegen 300 weibliche Sträflinge befinden, gehört der O Verdienst dem Ouden . Der Barmherzigen Schwestern, welchen die Obhut der Sträflinge anvertraut ist. 5 Wien, 30. Oktober. Der parlamentarische Apparat ist in voller Aktion. In den Ausschüssen wird tüchtig darauf losgearbeitet — der Budgetausschuß hofft sogar schon Mitte November dem Hause verehren zu können — und selbst aus den Kommissionen des Herrenhauses erhält man einige Lebenszeichen, worauf man schließgen kann, daß auch dieses Haus aus feiner Sommer-Siefra herausgetreten it. Von der Unermüdlichkeit des Fortschrittsclubs in der Produktion von Interpellationen wird ihnen der Telegraph schon neue Proben gebracht haben. Heute hat derselbe eine neue Sinterpellation vom Stapel gelassen, deren Beantwortung dem Ministerium immerhin einiges Kopfzerbrechen machen wird, da die Herren nicht weniger alf eine Bekanntgabe sämmtlicher zur Durchführung der Kirchengesete bestimmten, geschehenen und beabsichtigten Administrativ- Maßnahmen fordern, eine Forderung, über deren Konstitutionelle Korrektheit sich streiten ließe. Eine zweite Frage, warum die Erträgnisse der Pfründenbesteuerung in das Budget pro 1875 nocht aufgenommen sind, erledigt sich bei den Schwierigkeiten, mit denen die bezüglichen Erhebungen verbunden sind, und von denen die vor wenigen Tagen erst gebrochene Renitenz des Olmüser Fürst-Erzbischofs in Bezug auf die Revenuen des Domkapitels Aufschluß gab, mit Leichtigkeit. Zu Approzimativ- Schägungen in das Budget sein Ort und die ziffermäßig genauen Steuer-Erhebungen werden zur Stunde kaum noch von allen Seiten vorliegen. Indep rüften sich die Klubs aufs Aktengefes. Nach Allem, was aus diesen für das profanum vulgus geheimnißvoll abgesperrten Räumen — sie öffnen sich mitunter nur einem besonders Bevorzugten — hervorbringt, hart des Regierungsentwurfs eine freundlichere Aufnahme, als nach dem anfänglichen Lärm einzelner Journale und einzelner Kreise über die „drafoniscjen" Bestimmungen des Gesethes zu erwarten fand. Man werden in dieser Frage möglicherweise dieselbe Wahrnehmung durchmachen, wie seinerzeit mit der Hilfsaktion, die in der von der Regierung proponirten Form unter großem Lärm als unannehmbar bezeichnet wurde und zulest noch über den Regierungsentwurf hinaus verschärft angenommen ward. Die Erfahrungen der verflossenen Jahre stehen dem Hause noch zu lebhaft vor dem Gedächtnisse, als daß man nur alle nur halbwegs zulässigen Skhaufelen am PBläb fände. Die Rede Ghyczgy'S hat hier sich einer besonders auszeichnenden Aufnahme zu erfreuen, einer besseren fast, als — wenn man nach dem ersten Gindrude derselben auf die ungarische Breffe schließen darf — in Budapest selbst. Freilich steht man hier der Frage akademisch gegenüber und ich möchte wohl zweifeln, ob Pretis so entzückt gefeiert würde, wenn er dem österreichischen Parlamente aug nur mit einer Steuererhöhung säme! Damit soll das Verdienst der Vorurtheilslosigkeit, mit der man hier dem Minister Olenczy begegnet, durchaus nicht herabgewindert werden, sür wie die Sympathien, die man unisono dem Reformwerte jenseits der Leitha entgegenbringt, nicht unterfchäßt zu werden verdienen. Vielleicht könnte sich ein boshafter Politiker darüber moguiren, daß gewisse hiesige Organe speziel an der Konsolidirung der ungarischen Finanzen ein so großes Interesse nehmen, zumal e Organe sind, für melde die Inferiorität, Ungarns auf finanziellem Gebiete im Vergleiche zu der österreichischen Suprematie eine Axt Dogma bildete, allein solche Betrachtungen sollen hier seinen Raum finden. Die Friedhoffrage ist heute Vormittag feierlich begraben worden,in dem Domdechant Angerer die Weihe des Zentrale Friedhofs nach dem Ritus der katholischen Kirche vollzog.Damit ist hoffentlich die Sache abgethan,für den Gemeinderath jedoch noch nicht,insofern all die Proteste gegen die mit dem morgigen Tage erfolgende Schließung der alten Kirchhöfe sich häufen. Dem Proteste der Griechen ist Schon Halb und halb Folge gegeben , wie will man nach diesem den Ansprücen einzelner Familien auf weitere „Benügung” — ein fatales Wort — der Familiengrüfte entgegentreten ? "-.d"a.«r. ·m"an si·ch überzeugt haben, des Abgeordneten bezüglich die Budapest ZL Oktoben .Ueber das Dutzend Steuervorlagen hinaus,welche wir bereits kennen,stellt das am letzten Mittwoch vernommene Finanz-Expose weitere Luxussteuern in Aussicht.Hinzugefügt wurde jedoch,daß ihr anzuhoffendes Beträgniß die halbeållkillio xx Gulden nicht dürften die geplanten Steuern werden so nach,was die Objekte oder die Ansätze betrifft,sehr bescheiden gehalten sein.Wir können dies nur aufrichtig bedauern.Wenx schon der hochgeehrte Finanzminister mit so vielfachen und hohen Neuforderungen an die Steuertragenden herantreteIk.zikmüssmkglaubig war eine ausgedehnte Inanspruchnahme der Luxussteuer jedesfalls angezeigt .Man schreibt ihr geringe Ergiebigkeit zuz trifft sich doch ihrer Natur gemäß nur einen beschränkten Kreisvmk »Pflichtigen;auch pflege,da es sich um»entbehrliche«Geübersteigen« I. G. Bukarest, 25. Oktober. Gestern wurden die großen Manöver der rumänischen Armee in der Nähe von Bukarest zwischen Colentina und Plumbuita beendet. Die Armee war in zwei Theile getheilt, welche sich einander bekämpften und von denen der eine vom Fürsten Karl, der andere vom Kriegsminister loresco kommandirt wurde. Die Haltung war auf beiden Seiten sehr gut und insbesondere wurde bei dem Sturm auf das Kloster Blumbulla sowohl im Angriff als in der Vertheidigung das Außerordentlichste geleistet. Heute halten die Truppen Ruhetag, morgen findet die Vertheilung der Fahnen und die große Parade statt, welcher auch die Fürstin Elisabeth beiwohnen wird und zu diesem Zede heute aus dem Kloster Sinai nach Bukarest übersiedelt. Auf den Rath der fremden Offiziere wird die große Parade — zum erstenmal seit dem Bestehen des rumänischen Heeres — nicht in der Stadt, sondern auf dem Felde von Boniaffe stattfinden, welches etwa einer Viertelmeile von den DBarritren der Hauptstadt entfernt ist. Auf diesem Tfelde wird ein Altar errichtet, um welchen herum die Truppen in einem großen Karıe aufgestellt werden. Der Metropolit-Primas von Rumänien, umgeben von der hohen Geistlichkeit des Landes, wird alsdann unter Affistenz der Regimentskaplane die Einsegnung der zu vertheilenden neuen Fahnen vollziehen, worauf der Kommandant eines jeden Truppentheiles aus der Hand des Metropoliten die für seine Truppe bestimmte Fahne empfängt. Nach Beendigung dieser Zeremonie werden schürft und die Fürstin, umgeben von dem Generalstab, dem Konsularkorps, den Ministern und anderen Notabilitäten die Parade abnehmen .