Pester Lloyd, November 1874 (Jahrgang 21, nr. 252-276)

1874-11-01 / nr. 252

— . ·— · É 7 h Mimmung auf Mangel an Pflichtgefühl und patriotischer Opferwilligkeit zurückführen. Solche engherzige Auffassung darf den durchwegs intelligenten und von ihrer Bedeutung für ıba8­ Staatewesen durchdrungenen Faktoren des Han­dels und der I­ndustrie nicht zugemuthet werden und die Braris wird es ja eflatant an den Tag bringen, daß sie im der Erfillung ihrer Bürgerpflichten nicht leicht über­­boten werden können. Aber der reelle Sinn dieser Kreise sträubt sich zuvörderst gegen Lasten, deren Natur den wirtsschaftlichen Maßstab nicht verträgt und deren absolute, unvermeidliche Nothmendigkeit erst erwiesen werden muß, und zweitens konnte man sich nicht leichterdings eines trän­­senden Gefühls erwehren, als man aus den ersten Publi­­kationen der Entwürfe den Eindruck gewann, daß eine ein­­seitige Belastung der von Staatswegen ohnehin nicht sonderlich geförderten Iinteressen des Handels und Kapi­­tals beabsichtigt sei. Dieser Eindruck wurde auch durch die weiteren Vorlagen nicht gemildert und ist es schon schlimm genug, wenn eine Klasse der Bevölkerung sich gemchster­­­­magen als Hintangeregtes und nur bei der DBesteuerung —­ vorzugsweise in Ansprucg genommenes Element betrachten darf, so wird das Peinliche der Wahrnehmung noch ge­­­­steigert, wenn fi­e solche Wederbürdung nur einmal aus der Staatsraison ein stichhaltiges Argument abgeleitet werden kann. Es kann gewiß feinem denkenden Menschen in «"’g­laubte man mit Recht verlangen zu dürfen, den Sinn, die Nothwendigkeit einer Vermehrung der Staatseinnahmen zu leugnen und sicherlich konnten die­­ Handelstreife sich nicht bereden, daß diese Nothwendigkeit gerade an ihnen spurlos vorübergehen würde; allein man wollte zunächst den Berfuch zur bessern Auslegung der vorhandenen Steuerquellen angestellt missen und dann daß für alle Schichten der Steuerträger mit gleichem Maß gemessen, und daß seiner Kategorie der Besteuerten eine Begünstigung auf Kosten der übrigen einge­­ räumt werde. In dieser Hinsicht hat aber die vorgestrige Sigung 08 Abgeordnetenhauses zwei beruhigende Momente gebracht, aus welchen ersichtlic ist, daß man ernstlich an die bessere Ausnüßung der Steuerquellen denkt, welche zur Zeit noch unerschlossen oder nur höchst dürftig ausgebeutet im Grundbefih vorhanden sind, und daß die Grund­­feuer keine begünstigte Ausnahme von der allgemeinen Steuererhöhung bilden wird. Der Antrag des Abgeord­­neten St oT! einerseits und andererseits der Wunsch des Finanzministers, daß die Katasterkommission sobald als möglic an die Arbeit gehe, damit der Gefegentwurf über Regelung des Katasters je eher ins Leben treten könne, ‚sie zeigen jedenfalls, daß der ernste Wille besteht, die Lüden des Grundsteuergefeges auszufüllen und auch den unbewegl­en Befig zu erhöhten Leistungen heranzuziehen. Die Berechtigung des vom Abgeordneten Stoll eingebrach­­ten Beschlußantrages muß wohl nicht ausführlich erörtert­­ werden. Selbst in normalen Zeiten und unter günstigen Finanzverhältnissen dürfte es nicht geduldet werden, daß ausgedehnte Kultursomplere sich entweder Dee Besteuerung gänzlich entziehen oder in ganz unzureichendem, Hinter den gejeglichen Zeitstellungen weit zurückbleibendem Maße, seibutär gemacht werden , um mie viel weniger wäre, eine olche Nachricht heute am Plate. Nun möchte angesichts der Berheigung des Finanzministers, daß das Kataster­­­gefeb sobald als möglich ins Leben treten sol, der Antrag Stol’s vielleicht überflüssig ersceinen ; allein wenn man trägt, daß die praktischen Resultate des Katastergefekes­­ in einer Reihe von Fahren sich zeigen können, daß es aber dem Finanzminister darum zu thun sein sein muß, jedes Steuerobjekt Sofort dienstbar zu machen, so wird man schon im Synteresse des Staatsihages dem erwähnten Antrag nur beipflichten müssen. Ka, wir glauben, daß der Inhalt des Stoll’schen Antrages nothwendig einen integrirenden Theil der neuen Finanzpläne bilden misse, wenn diese nicht schlechtweg auf die Vermehrung der Lasten, sondern auf auf die zried­­mäßigere Ausnübung der vorhandenen Steuergattungen ab­­u zielen, und wird erst der Beweis geboten, daß es um eine solahe Binanzpolitik Ernst ist, daß man nicht einen eins­eitigen Druck ausüben, sondern alle Kräfte gleich­­mäßig dem Staatsinteresse dienstbar machen will, dann daß Die Faktoren des Handels und der Industrie willig und opferfreudig die Piloten erfüllen werden, welche die Lage des Xan ihnen auferlegt. Im Diesen Kretsen herrscht ohne Zweifel lebhaftes­ Verständniß für die Aufgaben des Staates und für die Forderungen der heutigen Situation, und es ist nun einmal unvermeidlich, alle Kräfte für die Befreiung des Landes aus einer ebenso beschämenden , als uunerträglichen Finanz Misere anzuspannen, dann wird Niemand zurückbleiben wollen, der Herz und Sinn für die Regenerirung des ungarischen Staates hat. Wer tragen­­ Tann, der trage, was Die Ungunst der Verhältnisse ihm auferlegt — das muß heute unbedingt die Bard­e aller Bürger dieses Landes sein. Halten auf Die Steuer­­­entwürfe des Herren v. Ghyczy die eindringliche Kritik nicht aus; ist auf der Erfolg derselben zum Teil ein problematischer und werden sie auch jedenfalls eine genaue Sichtung durch die Kommission und den Neid­etag erfahren, so muß so das Biel, in welches sie anstreben, unbedingt erreicht werden, und dieses Ziel läßt sich eben nicht anders als durch die weitere­nanspruchnahme der­­ Boltsleistungen erreichen. Darüber ist eine­ Täuschung nicht möglich. Eine Steuererhöhung kann nicht länger umgangen werden ; sie mag allerdings unter Formen plabgreifen, welche der ökonomischen Entwicklung mehr förderlich und dem allgemeinen Wohlstand weniger schädlich sind, aber plaßgreifen muß sie denn body und ihre Konsequenzen er — heb­en gebieterisch die Unterordnung und die Opfer willig­­keit Aller. Da gilt es, sich in das Unvermeidliche zu fügen. An der Legislative wird es sein, manch unberechtigte Härten der Gelegentwürfe zu beseitigen oder zu mildern ; an der Bevölkerung ohne Ausnahme wird es sein, dem Staate die Mittel zu gewähren, die zu seinem selbständigen­­ Bortbestande nöthig sind. Und noblesse oblige, möchten mir jagen. Je entwickelter das politische­­ Verständniß einer Gesellschaftstraffe ist, desto Ichhafter werden sic­h in ihr alle Tugenden des Staatsbürgers manifestiren. gesellschaftg-Steuer­n erwartet.Gewisse Luxussteuern, welche anderwärts wegen des schädigenden Einflusses ge­­mieden werden, den sie auf die Konsumtion des fragli­­chen Industrie-Erzeugnisses üben künnten, dürften bei uns sogar den Neben­vortheil bieten, daß sie den entspre­­chenden Heimischen Erzeugnissen größere Beachtung zuführen und bis zu einem gemilsen Grad als Korrektiv der für uns finanziell und industriell ungünstigen Grenz Eingangszölle dienen. Weberdies möchte ich, indem ich die ausgedehntere Inanspruchnahme der Luxussteuer befürworte, Teptere in jenem weitern Sinne verstanden wissen, wo sie mit der Konsumtion S teuer nahezu zusammenfällt, so: meit Diese nicht Gegenstände des allgemeinen alltäglichen Lebensbedarfes trifft. Es bildet heute ein von der Theorie und Brauns aller Kulturstaaten anerkanntes Artem, daß der Fiskus, wärs auch nur im eigenen wohlverstandenen Interesse, die schaffende Thätig­­keit möglichst zu sehonen und sich mehr an die verzehrende zu­­ halten habe; jede Schädigung der schaffenden Thätigkeit: beeinträchtigt? — von anderen staats- und volfswirthschaftlichen Nachtheilen abgesehen — die Steuerfähigkeit der Zukunft . Hingegen wird die Be­lastung und eventuell Verkürzung der konsumirenden Thä­­tigkeit in der Regel nur individuelle Schädigung oder Bes­chränkung nach sich ziehen. An das müßte gerade in Un­garn sehr beachtet werden. Der Konsum, soweit er nicht unerläßlicher Lebensbedarf ist, kann, ja solt bei uns zur Steuerlast relativ stark herangezogen werden, weil im Verhältniß zur schaffenden Thätigkeit, zum Erwerb, zum Kapitalsstand und zur K­apitalsvermehrung, der antiwirth­­schaftliche Luxus, mit anderen Worten : das Mißverhält­­niß z­wischen den verfügbaren Mitteln und dem Aufwande heute kaum in einem Lande Europas größer sein dürfte als bei uns, und zwar ohne Unterschied der Gesellschafts­ Schichten. Sollte auch die Luzussteuer in Ungarn uns neben dem fiskalischen den auf einfachere und spartanere Lebensweise hinzielenden zensorischen Charakter annehmen, den sie in den alten Republiken hatte, so wäre dieser Anachronismus faum zu beklagen. Andererseits ist eine Schonung, För­­derung der schaffenden und erwerbenden Thätigkeit eben­­falls kaum in irgend­einem europäischen Staate so sehr an­­­gezeigt als bei uns ; nur die schaffende und erwerbende Thätigkeit vermag Kapitalsbildend zu wirken ; die Kapitalbil­dung durch produktives Ringen und allgemeines Ansammeln ist aber für unser geldarmes Land eine der unerläßlichsten Barbedingungen der gesunden Entwicklung. Das sind nicht „Theorien“, das sind Thatsachen, die jedem auch nur­ halbwegs aufmerksamen Beobachter in die Augen springen. Seit 2—3 Jahren wird von oben herab in eindringlichster Weise die Nothwendigkeit der indu­­striellen Entwicklung Ungarns betont ; sie ist unmög­­lich ohne Kapitalsbildung. Wie soll aber diese sich voll­ziehen, wenn die produktive Thätigkeit, aus der allein sie resultiven Fann, entweder schon während des Schaffens jeleit oder im Momente, wo sie, dessen pefuniäre Ergebnisse behufs weiterer produktiver Thätigkeit tendensiren will, sich vom Fiskus in sehwerster Weise heimgesucht sieht? Und doch ist gerade Dies der hervorstehende Charakterzug der neuen Steuervorlagen ; sie warten nicht ab, bis der Ar­­beitsertrag gesichert, von demselben der aufzehrbare Theil ausgeschieden ist, um die Quote des Fiskus von Lehrerem einzufordern ; sie greifen bald die Produktion selbst, bald die Kapitalsbildung unmittelbarst an und unterbinden da­­duch den Nerv der Entwicklung für die Steuerfähig­­keit selbst. Das ist — man gestatte uns, das Kind beim rechten Namen zu nemmen — eine Art fiskalischer Raubwirthschaft, die wir, nicht vom prinzipiellen, sondern vom streng prafti­­schen, selbst vom reinfisialischen Standpunkte aus nicht entschieden genug bekämpfen zu können glauben. Angesichts der Trübsale der volfs- wie der staatswirthschaftlichen Lage wurde allgemein die Erwartung gehegt, die Regierung werde vor Allem vber wenigstens gleichzeitig auf Mittel und Wege zur Hebung der volkswirth­schaftlichen Lage bedacht sein. Nichts, absolut Nichts ist in dieser Richtung bisher auch nur projettirt. Es habe hiezu an Bett gefehlt und fehle noch, heißt es. Waffen wir die Ents­­chuldigung gelten, für das was te werth ist. Jedesfalls kann dies nicht hinreichender Grund sein, um im Gegentheil die ohnehin schon so bedauerliche volfswirthschaftliche Lage durch die bem­ußten Steuervorlagen noch mehr zu unter­graben... Doch ich vergesse,daß ich heute nicht kritisiren,son­­dern zustimmen,fast unbedingt zustimmen wollte.Es ist der Entwurf über die Jagdsteuer,welcher­ den Gegenstand dieses Artikels bilden sollte,und es bedarf nach dem Vorstehenden wohl kaum noch der ausdrücklichen Bemerkung,da sich diese Luxussteuer dem Prinzip nach entschieden billige.Auch gilt es nicht fü­r diese Luxus­­steuer,was vorhin zu Gunsten einer stärkeren Inan­­spruchnahme der Luxuskonsumtion gesagt worden;der Steuersatz von 12 fl.jährlich für die Jagdkarte dürfte eher zu hoch als­ zu niedrig­ gegriffen sein;in Frankreich, wo die Jagdkarte seit Jahrzehnten besteht,hatte man sie nach dem letzten Krieg,in Folge des ungeheuren Geld­­bedarfes,von 25 auf­ 16 Francs erhöht,aber bald wieder —weil ein starker Rückgang sich ergab—auf den alten Steuersatz zurückgreifen müssen. Die Steuer ist berechtigt,der Steuersatz richtig Wenn man nur nicht auch hier auf den sonderbaren Zug stieße, der die gesammtejn neuen Vorlagen charakterisirt!Er be­­steht darin,das erkorene Opfer,alias Steuerobjekt,gleich­­zeitig an mehreren Punkten anzugreifen.Im Rah­­men des Gesetzes alsM ist das Jagdvergnügenbtb­er ein freies und unentgeltliches. Der Staat braucht Geld; er verlangt und ich verstehe mich dazu, ihm alljährlich 12 fl. für eine Jagdkarte zu zahlen. Daß ich aber, um diese Steuer bezahlen zu dürfen, noch ein stempel­­beschwertes Gefuch einreichen muß (8. 3), also für Die Steuerzahlung besteuert werde, geht dody wahrlich über den Scherz. Mag sein. 39 habe den Geruchsstempel gezahlt, um die Jagdsteuer­ bezahlen zu dürfen, und habe die Jagdkarte ausgefolgt erhalten. Was fange ich nun mit derselben an? Wenn ich sie wirtlich benüten, d. h. jagen will, habe ich wieder das Gewehr anzumelden und für die einläufige Flinte 1 fl. für die zweiläufige Flinte 2 fl. zu zahlen. Zum drittenmal gezahlt, ehe ich auch nur einmal angelegt! und dabei ist im Interesse dieser Flintensteuer der Erwerb und Befig von Gewehren mit einer Minutiosität und Strenge gemaßregelt (8$. 19—24), deren sich ein Haynan’scher Belagerungs­­zustand nicht zu schämen brauchte. Interessant, übrigens in voller Harmonie mit dem Vorangehenden, ist die Bestimmung des §. 17. Wenn der Jagdliebhaber das Unglück hat, die auf seine gestempelte Supplit hin für 12 fl. erlangte Jagdfarte zu verlieren, so muß er jedenfalls auf seine Kosten mittelst dreimaliger Ins­pertion im Amtsblatte die Tilgung erwirfen ; falls seine Jimeod-Natur all’ Diesen Liebenswürdigkeiten widersteht, kann er gegen Erlag von neuen 12 fl. und der Supplit- Stempel eine neue Jagdkarte erlangen­­ der — bezahlten. Angeberei; sie wird im Jagdgefegentwurf wiederholt provozirt. Der Finanzmini­­ster mag hundertmal im Medie sein, dab die Gesebes­­at­ng, das Gefühl der Pflicht dem Staate gegenüber bei uns nicht genügend entwickelt sei und hierunter auch die Finanzen leiden ; das it wahr und erklärt sich Hinlänglich dar, die Zustände einer nahen Vergangenheit. Was zur Verbreitung und Erstarrung jener Gefäßesachtung ,­­ jenes Pflichtgefühls geschehen kann, muß in jeder Rücksicht ge­billigt und unterstüßt werden. Die bezahlte Angeberei jedoch ist nicht nur das unliebsamste , sondern auch das ungeeignetste Mittel zu diesem Zweckk ; sie drühkt das mo­­ralische Niveau der Bevölkerung noch tiefer herab und steigert gewiß nit die Achtung und Anhänglichkeit für den Staat. Was bei den zur bezüglichen Weberwachung angestellten Organen (und an diesen wahrlich, fehlt es doch nicht) Pflichterfü­llung ist, wird beim Bürger, der sich da­­für bezahlen läßt, gemeine Angeberei ; mit der Entwick­­lung dieser sauberen Tugend läßt sich eine Staatsregene­­ration schwerlich erzielen. €. Horn. — Aus den Sektionen des Abgeordnetenhauses ist Nachstehendes zu berichten : Die I. Sektion beendete in ihrer heute Vormittags ab­­gehaltenen Sigung außer dem Wahlgefege auch die übrigen den Sektionen zugewiesenen Gefegentwürfe, beziehungsweise Mo­di­­fikationen. Es . von den am Gefegentwurfe über die Inkompatibi­­lität gemachten Modifikationen nahm die Sektion mit 5 gegen 4 Stimmen die auf die Pächter und Eisenbahn-Direktionsräthe ber­­ü­glichen an; hingegen wurde jene Modifikation, welche mit Beru­fung auf §­ 12 des Wahlgefeges Kene für inkompatibel erklärt, deren Namen in der Wählerliste nicht enthalten sind, verworfen. — Referent: Johann Radocza. Die diesbezüglich des Gefegentwurfes über das öffent­­ige Notariat vom Oberhause gemachten Modifikationen wurden von der I, VII. und VIII. Sektion verhandelt. In der Sprachenfrage nahm die I. Sektion die Zahlung des Abgeordneten­­hauses an, ebenso die VII. Sektion; die VIII. aber erklärte sich für den ministeriellen fert. Referenten: 1. Sektion Johann Nadocya, VII. Sektion Demeter Boncs, VIII. Sektion Desider Szilágyi. Die Modifikationen bezüglich der A­dvokatenord­nung wurden in allen drei Sektionen angenommen ; nur bei der Frage über die Gerichtsbarkeit entschied in der VIII. Sektion, da die Stimmen getheilt waren, der Präsident.­­ Weder die heutige Sigung des Zentralausschusses des Abgeordnetenhauses haben mir, im Nachtrage zu dem im Abendblatte mitgetheilten Berichte, noch Folgendes zu melden : Die vom Oberhause am 8.5 des Wahlgelegentwurfs vor­­genommene Modifikation bezüglich des siebenbürgischen Wahlzensus, laut welcher das Wahlrecht in Siebenbürgen Denjenigen ertheilt werden soll, welche in großen und einen Gemeinden 8 fl. 40 fl. an direkter Steuer zahlen, die Personal,Ermwerbsteuer und den Grundentlastungs- sowie den Grundsteuerzuschlag nicht eingerechnet, wurde von der Majorität des Ausschusses abgelehnt und demnach der Grundsteuerzuschlag nicht zu der abzurechnenden Summe hinzugefügt. Baron Gabriel Kemény meldete al Re­­ferent der 1. Sektion ein Separatvotum an, welches die Modifikation des DOberhauses unterstüßt. Die auf die Erweiterung des §­ 12 bezügliche Modifikation wurde im Prinzip angenommen ; der Tert aber wurde folgender­­maßen festgestellt : Die in den Punkten 1­, 2, 3 und 4 erwähnten sind, falls sie ihre sonstige Wahlberechtigung nachweisen, in ein be­­sonderes Verzeichniß aufzunehmen und besigen ausnahmsweise das Stimmrecht, wenn sie ihre Freisprechung, oder die Aufhebung des Konkurfes, die Abbüßung ihrer Strafe, oder den Ablauf der Frist, während welcher sie ihres Wahlrechtes verlustig geworden, durch rechtskräftige Urtheife, resp. durch ein Zeugniß der betreffenden Be­­hörde vor dem Wahlpräses nachweisen. Die Modifikation zum $. 13 hat der Ausschuß im Prinzip angekommen, hat jedoch folgende Klaufel eingeschoben : „bis der Straffeder betreff3 der infamirenden Verbrechen verfügt“, ist Der­­jenige­ nicht mahlfähig, welcher nach dem Sinslebentreten dieses Geietes wegen Mord, Raub, Brandstiftung, Diebstahl, Hehlerei, a­ra Betrug, falscher Krida, Meineid verurtheilt wurde.­­ « Zu§.81 wurde statt»Rivale«der vom Oberhause em­pfoh­­lene Ausdruck»Gegenkandidat»«acceptirt. ·Im Falle Ablebens eines der K­andidaten und bei gleicher­ Stimmenzahl bei Neutpahle 11,oder bei Rücktritt eines der Kandi­­daten,wurde der auf die Erklärung der anderen Kandidaten zum eten Theil des 8. 82, prinzipiell nach der Modifikation des Oberhaufes aber mit Signorirung der von Oberhaufe vorgenommenen Tertigung folgendermaßen an­­genommen: „Wenn zwei Kandidaten die gleiche Stimmenzahl er­langt haben, so hat eine Neuwahl einzutreten, ausgenom­men wenn mittlerweile einer der beiden Kandidaten von der Kandidatur zu­­rücktritt, in welchem alle der ohne Gegenkandidaten gebliebene Kandidat zur Zeit des neuen Termines zum Reichstagsabgeordne­­ten erklärt wird. Wenn eines der beiden Kandidaten mittlerweile bis zum Eintritte des neuen Termines verstorben ist, hat ebenfalls eine Neuwahl einzutreten. 7 Der Jurat zu §. 96, daß auch jener Fall zu rügen ist, wenn jiemand in Folge Bestehhung zu Gunsten irgend eines Kandidaten gestimmt oder nicht gestimmt hat, wuche acceptirt. Die Modifikation zu $. 104, daß die Parteikonferenz etwaige Ungzüge dem Dim­izipalbeamten anzumelden habe, wurde wegen gleicher Abstimmung nicht erledigt, und wird dem ‚Hause angezeigt werden. Zun Referenten wurde Comund Szeniczeny gewählt welcher, wie mir im Abendblatte gemeldet, bereits in der heutigen Gitung den Bericht eingebracht hat.­­ Der Rechnungsprüfungs-A­usschuß des Abge­­ordnetenhauses hielt heute um ı Uhr Nachmittags seine ton­stituirende Sittung ab. Gewählt wurden: zum Präsidenten Friedrich Harkänyi, zum Schriftführer Michael Földváry. = „Törv, csarnok" theilt zwei wichtige Entscheidungen des Kassationshofes mit. Wie bereits mitgetheilt wurde, stengte der Abgeordnete Alexander CSify bei dem Verter­ben, Bezirksgericht contra E u. Finanzärat die Klage wegen Rückzahlung seines Beitrages zu dem Nationalansehen vom Jahre 1848 an, und hat 548 Bezirksgericht, nach Feststellung der Kompetenz, auch das Urtheil in dieser Angelegenheit geschöpft. Nun hat der Kassations­­hof, über Refurs des Gauforum-Direktorats diese ganze Verhand­­lung nebst Urtheil mit der Motivirung Taffirt, daß bis zur Entscheidung der ungarischen Legislative derartige Ansprüche nicht auf den gerichtl­­ichen und Brozgeßmeg gehören, denn die staate­­t etlichen Zustände wurden doch die Gesehe vom Jahre 1867, welche die 1848er Gefege modifiziren und ergänzen, wieder herge­­stellt und geregelt; in diesen Gefegen it jedoch nicht enthalten, wer die duch die 1848er Regierung übernommenen Verpflichtungen zu befriedigen, und wie­­ diese Befriedigung zu erfolgen habe. Die zweite Entscheidung wurde durch die in Folge der Vereinigung von Budapest geschaffenen Justizverhältnisse provozirt, und in voller Enthefigung gebracht. Die Frage war die, ob nach der Vereinigung der Städte in Pet domizilirende Parteien etwaige Kassations­­beschwerden gegen Entscheidungen und Beschlüsse von Ofner Gerich­­ten innerhalb dreier oder acht Tagen einzubringen haben? Die Entscheidung ging dahin, daß, nachdem fest Bett und Ofen eine Stadt bilden, foldge Klagen binnen drei Tagen einzureichen seien. .:Nachdems­ie Fälle vorgekommen sind,daß m­ilitär-ärztlich­e Elevenc(Einjährig-Freiwillige)den Unteroffizieren des Heeres die ihnen gebührenden militärischen Ehrenbezeugungen zu leisten unterließen,was zuweilen zu mißliebigen Auftritten führt,so hat das gemeinsame Kriegsministerium denselben das folgende Reskript ing Sich­­erung gebracht. .»Die als»innjährlige Freiwillige in der Präsenzdienstleistung befindlichen nulitär-wirztlichen Cleven,Apothekers Gehilfen u und thier­­ärzliche Praktikantexc(ohne D­plom)«haben,i­n dem sie keine Char­­gen befreiden und sonah in der mindesten Soldklaffe und unter­en Wirkungen des Fahneneides stehen, laut Dienstreglements die Verpflichtung, jedem der Charge nach Höher­ des Heeres, der Kriegsmarine und der beiden Land­wehren die vorgeschriebene Ehrenbezeugung zu leisten und wird diese Bestimmung zur genauen Darnadachtung verlautbart.” = Wie dem , Naple" aus Hermanmstadt vom heutigen Tage telegraphirt rom­be, it die Verifikation der Mitglieder Des behufs Wahl finden und wird unwahrscheinlich Bop­a fn den Sieg davontragen, obwohl bei dem Umstande, daß die Abstimmung eine geheime i­, nicht­ mit Gemeißheit vorausgesagt werden kann. =1. Dem seitens des F. ung. Justizministeriums herausgege­­benen und bis Ende 1872 reichenden statistischen Werk über den Stand der Justizpflege in Ungarn sol, wie wir vernehmen, an ein statistisches Werk über den Stand der Justizpflege von Sabre 1873 folgen. Dasselbe soll bereits fertig und theilwweise auch schon dem Drud übergeben worden sein und wird­ aus zwei Teilen bestehen ; und zwar wird der erste Theil Auszüge ‚Nämet­­li d­er im Sabre 1873 erschienenen Justizgefete und Justiz-Mini­­sterialverordnungen bringen, der zweite aber Daten über den Stand der Justizpflege in Ungarn, respettive Ausweise über die Thätig­­keit des Justizministeriums und sämmtlicher f. Gerichte enthalten. Vorläufig wollen wir blos aus den uns zugefonmenen Berichten über die Thätigkeit des Justizministeriums mittheilen, daß daselbst die Restanzenanzahl mit Ende 1872 im Ganzen 183 Stück betrug, wozu im Laufe des Jahres 1873 weitere 41.134 Eingaben hinzu­­kamen und somit sie 1873 zusammen 41.317 zu erledigende Ge­schäftsstu­fe vorlagen. Hievon wurden 41.173 erledigt und belief si die Restanzenzahl mit Ende 1873 auf blos 144 Geschäftsfuüde, waz bei jedoch zu bemerken ist, daß in den erwähnten Zahlen weder die bei dem Präsidium, noch die bei der Rechnungsabtheilung des Justizministeriums eingelaufenen, daselbst erledigten und “auf circa 15.000 bis 20.000 sich belaufenden Geschäftsfuüce mitinbegriffen sind. Schließlich erwähnen mir noch, daß, obzwar im Justizmini­­sterium im Laufe des Jahre 1874 einige Geschäfts-Gebahrungsver­­einfachungen in Anwendung kamen, dennoch die Zahl der bisher daselbst —­ek­lusive der Präsidial- und Rechnungsabtheilungs-Ge­­schäftsftäche — eingelaufenen Eingaben die Höhe von 32.000 er­­reicht hat, welche Zahl mit Hinzurechnung der noch bis Ende des laufenden Jahres zu gewärtigenden Eingaben sich mindestens auf die respektable Summe von 40.000 steigern wird.­­ Nach einem neueren Ausweise haben die Sträflinge in den Landes-Strafanstalten Muniacs, Walten, Leopoldstadt und Sllava, ungefähr 3000 an der Zahl, in diesem Jahre mit ver­­schiedenen Arbeiten zusammen über 40.000 fl. verdient, welche Be­­träge für sie angelegt werden und wovon jeder bei jenem Austritt den auf ihn entfallenden Antheil erhält. In Waisen wird in Negie gearbeitet ; in den übrigen Anstalten ist dieselbe an Un­­ternehmer verpactet. In Maria-Nostra, wie sich gegen 300 weib­­liche Sträflinge befinden, gehört der O Verdienst dem Ouden . Der Barmherzigen Schwestern, welchen die Obhut der Sträflinge anver­­­traut ist. 5 Wien, 30. Oktober. Der parlamentarische Apparat ist in voller Aktion. In den Ausschüssen wird tüchtig darauf losgear­­beitet — der Budgetausschuß hofft sogar schon Mitte November dem Hause vereh­ren zu können — und selbst aus den Kommissionen des Herrenhauses erhält man einige Lebenszeichen, worauf man schließgen kann, daß auch dieses Haus aus feiner Sommer-Siefra herausgetreten it. Von der Unermüdlichkeit des Fortschrittsclubs in der Produktion von Interpellationen wird ihnen der Telegraph schon neue Proben gebracht haben. Heute hat derselbe eine neue Sinterpellation vom Stapel gelassen, deren Beantwortung dem Ministerium immerhin einiges Kopfzerbrechen machen wird, da die Herren nicht­ weniger alf eine Bekanntgabe sämmtlicher zur Durch­­führung der Kirchengesete bestimmten, geschehenen und be­absichtigten Ad­ministrativ- Maßnahmen fordern, eine For­­derung, über deren Konstitutionelle Korrektheit sich streiten ließe. Eine zweite Frage, warum die E­rträgnisse der Pfründenbesteuerung in das Budget pro 1875 no­cht aufgenommen sind, erledigt sich bei den Schwierigkeiten, mit denen die bezüglichen Erhebungen ver­­bunden sind, und von­ denen die vor wenigen Tagen erst gebrochene Renitenz des Olmüser Fürst-Erzbischofs in Bezug auf die Revenuen des Dom­kapitels Aufschluß gab, mit Leichtigkeit. Zu Approzimativ- Schägungen in das Budget sein Ort und die ziffermäßig genauen Steuer-Erhebungen werden zur Stunde kaum noch von allen Seiten vorliegen. Indep rüften sich die Klubs aufs Ak­tengefes. Nach Allem, was aus diesen für das profanum vulgus geheimniß­­voll abgesperrten Räumen — sie öffnen sich mitunter nur einem besonders Bevorzugten — hervorbringt, har­t des­­ Regierungsent­­wurfs eine freundlichere Aufnahme, als nach dem anfänglichen Lärm einzelner Journale und einzelner Kreise über die „drafoni­­scjen" Bestimmungen des Gesethes zu erwarten fand. Man werden in dieser Frage möglicherweise dieselbe Wahrnehmung durchmachen,­­ wie seinerzeit mit der Hilfsaktion, die in der von der Regierung proponirten Form unter großem Lärm als unannehmbar bezeichnet wurde und zulest noch über den Regierungsentwurf hinaus ver­­schärft angenommen ward. Die Erfahrungen der verflossenen Jahre stehen dem Hause noch zu lebhaft vor dem Gedächtnisse, als daß man nur alle nur halbwegs zulässigen Skhaufelen am PBläb fände. Die Rede Ghyczgy'S hat hier sich einer besonders aus­­zeichnenden Aufnahme zu erfreuen, einer besseren fast, als — wenn man nach dem ersten Gindrude derselben auf die ungarische­ Breffe schließen darf — in Budapest selbst. Freilich steht man hier der Frage akademisch gegenüber und ich möchte wohl zweifeln, ob Pretis so entzückt gefeiert würde, wenn er dem österreichischen Par­lamente aug nur mit einer Steuererhöhung säme! Damit soll das Verdienst der Vorurtheilslosigkeit, mit der man hier dem Mi­­nister Olenczy begegnet, durchaus nicht herabgew­indert werden, sür wie die Sympat­hien, die man unisono dem Reformwerte jenseits der Leitha entgegenbringt, nicht unterfchäßt zu werden verdienen. Vielleicht könnte sich ein boshafter Politiker darüber moguiren, daß gewisse hiesige Organe speziel an der­­ Konsolidirung der ungari­­schen Finanzen ein so großes Interesse nehmen, zumal e Or­gane sind, für melde die Inferiorität, Ungarns auf finanziellem Gebiete im Vergleiche zu der österreichischen Suprematie eine Axt Dogma bildete, allein solche Betrachtungen sollen hier seinen Raum finden. Die Friedhoffrage ist heute Vormittag feierlich begraben­ wor­­­den,in dem Domdechant Angerer die Weihe des Zentrale Friedhofs nach dem Ritus der katholischen Kirche vollzog.Damit ist hoffent­­lich die Sache abgethan,für den Gemeinderath jedoch noch nicht,in­­sofern all die Proteste gegen die mit dem morgigen Tage erfolgende Schließung der alten Kirchhöfe sich häufen. Dem Proteste der Griechen ist Schon Halb und halb Folge gegeben , wie will man nach diesem den Ansprücen einzelner Familien auf weitere „Benügung” — ein fatales Wort — der Familiengrüfte entgegentreten ? "-.­d"a.«r­. ·m"an si·ch überzeugt hab­en, des Abgeordneten bezüglich die Budapest ZL Oktoben .Ueber das Dutzend Steuervorlagen hinaus,welche wir bereits kennen,stellt das am letzten Mittwoch ver­­­­no­mmene Finanz-Expose weitere Luxussteuern in Aus­­sicht.Hinzug­efügt wurde jedoch,daß ihr anzuhoffendes B­eträgniß die halbeållkillio xx Gulden nicht dürften die geplanten Steuern werden so nach,was die Objekte oder die Ansätze betrifft,sehr bescheiden geh­alten sein.­­Wir können dies nur aufrichtig bedauern.Wenx schon der hochgeehrte Finanzminister mit so vielfachen un­d hohen Neuforderungen an die Steuertragenden herantreteIk­­.zikmüssmkglaubig war eine ausgedehn­te Inanspruchnahme der Luxussteuer jedesfalls angezeigt .Man schreibt ihr geringe Ergiebigkeit zuz trifft sich doch ihrer Natur gemäß nur einen beschränkten Kreisvmk »Pflichtigen;auch pflege,da es sich um»entbehrliche«Ge­­übersteigen« I. G. Bukarest, 25. Oktober. Gestern wurden die großen Manöver der rumänischen Armee in der Nähe von Bukarest zwi­­schen Colentina und Plumbuita beendet. Die Armee war in zwei Theile getheilt, welche sich einander bekämpften und von denen der eine vom Fürsten Karl,­­ der andere vom Kriegsminister loresco kommandirt wurde. Die Haltung war auf beiden Seiten sehr gut und insbesondere wurde bei dem Sturm auf das Kloster Blum­bulla sowohl im Angriff als in der Vertheidigung das Außer­­ordentlichste geleistet. Heute halten die Truppen Ruhetag, morgen findet die Vertheilung der Fahnen und die große Parade statt, welcher auch die Fürstin Elisabeth beiwohnen wird und zu diesem Z­ede heute aus dem Kloster Sinai nach Bukarest übersiedelt. Auf den Rath der fremden Offiziere wird die große Parade — zum erstenmal seit dem Bestehen des rumänischen Heeres — nicht in der Stadt, sondern auf dem Felde von Boniaffe stattfinden, welches etwa eine­r Viertelmeile von den DBarritren der Hauptstadt ent­­fernt ist. Auf diesem­ Tfelde wird ein Altar errichtet, um welchen herum die Truppen in einem großen Karıe aufgestellt werden. Der Metropolit-Primas von Rumänien, umgeben von der hohen Geist­­lichkeit des Landes, wird alsdann unter Affistenz der Regiments­­kaplane die Einsegnung der zu vertheilenden neuen Fahnen voll­ziehen, worauf der Kommandant eines jeden Truppentheiles aus der Hand des Metropoliten die für seine Truppe bestimmte Fahne empfängt. Nach Beendigung dieser Zeremonie werden schürft und die Fürstin, umgeben von dem Generalstab, dem Konsularkorps, den Ministern und anderen Notabilitäten die Parade abnehmen .

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