Pester Lloyd, Februar 1875 (Jahrgang 22, nr. 26-48)

1875-02-23 / nr. 43

N . Pränumerationd-Bedingnisse : Für den«Pester Lloyd«(Mot­aen-n.Abendblattkürden nebst der Gratis-Beilage:W blatt für Land-u.For·stworths Hanzijndapcflfl.22.—Ganz1.m.gkoflvets.fl.24.—— Halbt. 11.——Halb1. Viertelj. ,,»5.50Viertelj. ,, Monatlich,,,,2.—Monatlich,, » „Bester Lloyd“ (Morgen und Abend» D­em blatt) sammt „Wochenblatt für Land- und haft,Sorstwirthschaft“ und große Ausgabe der · .,Jltusriertenfrauenszeitung·« »12·—Ganz1.f.83ndapcflfl.28.— Ganz·j.m.2kaflvers.fc.30.— Redaktioms- und Expeditions - Burean Dorotheagaffe Nr. 14, erften Stod. Inserate und Grnshaltungen für den Offenen Sprech­­saal werden im Graeditions-Bureau angenommen. Manuskripte werden in Reinem Italle zurückgereift. Einzelne Nummern 8 kr. in allen Verschleisslokalen. ,, » MI separater Poffversendung­­[ 6.—] Halbs. 47 2.20 1 Bierteli. » « 14— Halbj. » «15.— ,,7.­—Viertelj. » " ·· · ·· deggbendstnltc 51si.vierteljährlich mehr. 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L...k.Der Handelsminister hat vor längerer Zeit den niederösterr.Gewerbeverein aufgefordert,sich über die Abände­­rungen­,die bei einer eventuellen Erneuerung des zwischen Oester­­reich und Ungarn geschlossen­en Zoll-und Handelsbündni­sses im Interesse der österreichischeandustrie wünschenswerth scheinen, gutachtlich zu äußern.Die Abtheilung für Handel-und Volkss­wirthschaft des genannten die Großindustrie Oesterreichs repräsen­­tirenden Vereins,hat Monate hindurch sich mit diesem Gegenstand beschäftigt und das Ergebniß ihrer Berathungen in einem Elaborate zusammengefaßt,das von dem,durch seine schriftstellerischen Ar­­beiten bekannten­ Sekretär der Nationalbank Leonhardt ver­­faßt,wie kein zweites die Ansichten von Oesterreichs Handel und Industrie ausdrückt Es soll schon in der nächsten Woche dem Minister überreicht werden und h­untet folgendermaßen I Derniederösterr.·Gewerbeverein wurde von Sr Exzellenz des Herrn Handelsminister aufgefordert,die Bestimmungen des B­oll- und Handelsbühnenisfes mit Ungarn auf Grund der bis­­herigen Erfahrungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und über die volkswirthschaftlichen Wirkungen desselben und ins­­besondere über die Frage, in m welchen Britten etwa Abänderungen Bestimmungen wünschensnwerth wären, sein Gutachten zu erstatten. Angesicht der hochwichtigen Interessen, welche durch dieses Handelsbündnis berührt werden, kann es der niederösterl. Ge­­werbeverein nur als seine patriotische Pflicht betrachten, der an ihn gerichteten Aufforderung nachzukommen. „Bevor in die einzelnen Bestimmungen des Zoll- und Han­­delsbündnisses „eingegangen wird, erscheint er nothwendig, die Natur des Diesfältigen Vertrages, und die daraus fließenden Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Der­­ Zoll- und Handelsvertrag mit Ungarn vom 24. Dezem­­ber 1867 ist seinem Wesen nach nir nur ein wirthschaftlicher, sondern zugleich ein staatsfinanzieler und politischer, ein Brin­­sipienvertrag. Er hatte ion bei seiner Erb­tung den 3med, die allzu herben Konsequenzen des dualistiren Systems zu mildern, ‚oder, wie die Negierung im Reichsrathe erklärte „wenigstens in den wichtigsten materiellen Beziehungen die Einheit des Neides aufrechtzuerhalten.“ Inwiefern der Inhalt des Vertrages diesen ausgesprochenen Zweck erfüllt hat, wird aus der weiteren Erörterung erkennbar werden. Der zugleich politische und finanzielle Charakter des Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn geht schon aus dem Umstande h­rvor, dab der Abschluß desselben in ernsten Zusammenhange mit dem eher einkonmen zwischen Oesterreich und Ungarn über die Staatsschuld und über die Duotenbeiträge zu den gemeinsamen Auslagen gebracht wurde. Der politische und prinzipielle Charakter des Vertrages tritt aber noch prägnanter hervor, wenn man erwägt, daß das Zoll- und Handelsbü­ndniß, obwohl zweiundzwanzig Artitel umfassend, doch nur in sehr wenigen Punkten positive materielle Bestimmungen über woirt­schaftliche Angelegenheiten enthält, in den meisten Ar­­tikeln dagegen nur prinzipielle Bestimmungen trifft, oder auf exit später abzuschließende Webereinfommen und zu exlaffende Gefete hin­weist, w­elche aber zum ‚Theile selbst heute, nach siebenjähriger Briffamf­it des Zolbündnisses noch nicht zu Stande gebracht sind-­­Dieser Charakter des "Zoll- und Handelsbim­pniten in... möglich, seinen inhalt ar anäner wäre­n auch die politische Seite Degselben zu berühren. · Das Zoll-und Handelsbündniß 1nit Ungarn·wird gegen­­über allen bekannten Handelsverträgen im Wesentlichen dadurch charakterisirt: » · 1.Daß darin zwei Staaten sich verpflichten,künftig über gewisse Angelegenheiten Verträge in­«einander·abzu­schließen; z.daß darin zwei Staaten auf die Selbständigkeit ihrer Ges­e­tzgebung für diese Angelegenheiten·Verzicht·leisten;· 7.daß darin gleichwohl eine menschinschaftliche Berathung oder Entscheidung dieser Fragen perhqrreszirt,und der Fall der Eriichteinigung zwischen beiden Gesetzgebungen nicht vorgesehen wird; 4.daß ebenso keinem Theile die Möglichkeit geboten­ wird, von dem Bundesgenossen innerhalb einer gegebenen Zeit,die Er­­hjllung des Vertrages fordern zu können,endlich dadurch ; 5.daß der Handelsvertr­ag für manche Gegenstände weniger wesentlicher Art,die Uebereinstimmung 111 bei den Reichs1­älften vorschreibt,während er Angelegenheiten,welche für den Handel von fundamentaler Bedeutung sind, eine getrennte und verschiedene Behandlung in beiden Reichshälften zugelassen w­urde. Die Konsequenzen dieser Prinzipien des Zoll- und Handels­­bündnises mit Ungarn sind von weittragender Berentung. Wenn schon im bürgerlichen Verfehre die Uebernahme der Verpflichtung, einen Vertrag zu Schließen nicht ganz unbedenklich ist, so wird der Fall nur umso schwieriger, wenn es zwei Staaten mit eigener Geiesgelung und Verwaltung sind, die sich ein solches Vertragsversprechen leisten. Das Zoll- und Handelsbündniß reprä­­sentirt aber im allen jenen Punkten, in welchen die beiden Bundes­­genossen nur im Allgemeinen die Zusage und die Verpflichtung übernommen haben, bezüglich einzelner Gegenstände in Ueberein­­stimmung vorgehen zu wollen, nichts anderes, als eine beiderseitige Verpflichtung, hierüber einen Vertrag zu schließen, jedoch mit der Veschärfung, daß hiedurch jeder der beiden Theile nach der Sach­lage sich des Rechts begibt, bezüglich di­eser Gegenstände selbst unbeinhadtet und außerhalb der vereinbarten Bestim­mungen, über­haupt nach irgendwelcher Richtung hin noch Verfügungen selbstän­­dig zu treffen. Jeder Theil ist daher in den betreffenden Gegen­­ständen an die Zustimmung des anderen Theiles gebunden und der augenbllckliche Stand wirthschaftlicher Angelegenheiten fan, möge eine Reform derselben noch­ so dringend erscheinen, in seiner Weise abgeändert werden, wenn ein Bundesgenosse der beabsichtigten Re­form seine Zustimmung versagt oder so lange er auch nur diese Zustimmung verzögert. Daraus können aber für die Volkswirtcc­­haft sehr wesentliche Nachtheile entstehen, zumal der Weg, den derartige Gegenstände behufs ihrer Entscheidung zurücklegen müssen, ein Sehr weitläufiger ist. Nach dem Zol- und Handelsbündnisse­it der Zeitraum, wie lange in jedem einzelnen alle die Verpflichtung, einen Vertrag zu schließen, zu dauern habe, nicht fir­rt. Der eine Theil kann durch Negation oder einfache Verzögerung des Gegen­­standes beliebig lang um Worte gehalten und an der selbständigen Regelung der Angelegenheit gehindert werden. Nach bürgerlichen Rechte erlitt die Verpflichtung, einen Vertrag zu Schließen, wenn der Vertrag binnen einer Jahr nit zu Stande kommt. In dem Vertrag mit Ungarn ist, wie gesagt, ein Bräflufintermin nicht festgelegt und die dort ausgesprochene gegenseitige Verpflichtung beider Staaten, über gerwifse Angelegenheiten nur im Hinverständ­­nisse zu verfügen, bleibt daher doch unbestimmte Zeit und auch dann aufrecht, wenn ein Theil es selbst ablehnt, in eine Verhand­­lung einzutreten. Selbst in diesem alle it dem anderen Theile eine selbständige Regelung und Entscheidung des betreffenden Gegenstandes nicht gestattet. In solcher Weise kann die Geseb­­gebung des einen Theile bezüglich wichtiger wirthschaftlicher Fragen volländig lahm­gelegt und zur Stagnation verurtheilt sein, weil der andere Theil bezüglich vieler Fragen das Bedürfniß zu einer Gefäßesänderung nicht empfindet oder weil er die vorgeschlagene Nenderung nicht zusagend findet. Aber wenn selbst auf beiden Seiten in allen Fragen das­ vollkommenste Entgegenkommen vorausgefegt werden dürfte, so würde die Form, in welcher die im Handelsbündniß bezeichneten Gegenstände behufs gleichartiger Entscheidung in beiden Sleid­e­­gebieten zu behandeln sind, nicht minder Bedenken erregen. Die Ausgleichsgefege vom Jahre 1867, welche den Dualismus zum lei­­tenden Staatsprinzip erhoben, sind von dem Grundgedanken aus­­gegangen, daß die Monarchie aus zwei selbständigen, unabhängigen Staaten bestehe, wenen jedoch eine eng begrenzte Anzahl von Angelegen­­heiten „gemeinsam“ sei. Für diese gemeinsamen Angelegenheiten, zu deren Berathung und Entscheidung Haben die Ausgleichsgeseke in den Delegationen Organe geschaffen, welche zwar eine gemein­­same Berathung nit ermöglichen, aber da die Formel für eine gemeinsame, definitive Entscheidung bieten. Neben dieser, eigentlich gemeinsamen Angelegenheiten, fonnte­ aber das Handels­­bündniß nur umhin, ene zweite Kategorie von ge­meinsamen Angelegenheiten, nämlich solche An­­gelegenheiten zu bezeichnen, die in beiden Staaten nach gleichartigen Stunvfagen geordnet werden sollen, und worüber deshalb Ver­­fügungen nur in beiderseitigem Hinverständnisse getroffen werden können. Das Han­delsbü­ndniß beging aber den Widerspruc, Fir diese geneinsamen Angelegenheiten zweiter Kategorie sein gemein­­sames Forum zu schaffen, sondern ihre Behandlung den beiderseiti­­gen G­efeggebungen und Negierungen zu überlassen. Das Han­delsbü­ndniß ging von der Fiktion aus, daß bezüglich dieser Ange­­legenheiten zwischen beiden Theilen der Monarchie eine Einigung stets erzielt werden wird und erzielt werden muß, und es ignorirte voll­­ständig die Frage, was denn zu geschehen habe, wenn zwei, zwar an ihr gegenseitiges Hinverstädniß gebundene, sonst aber doch voll­­kommen selbständige Staaten sich über bestimmte Gegenstände nicht al einigen vermögen. H Zudem ist es ein sehr breitspuriger Weg, den diese gemein­­samen Angelegenheiten zweiter Kategorie zurücklegen müssen. Zwi­­schen dem österreichischen und dem ungarischen Ministerium, den beiden Häufern des österreichischen Meichgraths und den beiden Häusern der ungarischen Reichstags, also zwischen jede Faktoren muß volle Uebereinst­mmung erzielt sein, bis ein Diesbeziüglicher Gelegentwurf der Sanktion der Krone unterzogen werden kann. Die Vereinbarung zwischen den Ministerien und der doppelte par­­lamentarische Apparat erfordern aber viel Zeit, mehr als oft Dr­u ElEk einer wirtscchaftlichen Angelegenheit zu Ge ote steht. Nicht das geringste Bedenken aber richtet figg dagegen, daß durch das österr.-ung. Zoll- und Handelsbü­ndniß das Prinzip der Interessenvertretung, das der österreichischen Berfaffung zu Grunde liegt, geradezu auf den Kopf gestellt erscheint. 68 ist eine That­­facet, daß in Folge dieses Bündnisses über nteressen der österreichifgen Bolfswirthschaft in Letzer Linie in Budapest entschieden wird. Ueber die vitalsten nteressen der österreichhschen Bolfswirthschaft treffen Faktoren eine Entscheidung, welche diese Interessen nicht kennen; es entscheidet über dieselben mit gleich­­bereitgtem Botum auch eine Bolfsvertretung, welche nicht aus dem Vertrauen österreichischer Wähl­srschaften hervorgegangen ist und ein Ministerium, welches nicht dem österreichischen Reichsrathe verantwortlich gegenübersteht. Wohl mwissend, daß Ungarn in der Lage it, durch sein einfaches „Nein“ die Gefetgebung Oesterreichs in wichtigen Belangen lahmzulegen, wird sich Desterreich nothge­­drungen zu manchen Konzessionen und Modifikationen herbeilassen müssen, um seine wirtbschaftliche Gefeggebung nicht endlich in einen Zustand der Erstarrung und BVersteinerung verfallen zu sehen. In solcher Art wird sich schließlich zwar ein System von BZmangslagen und legislatorisgen Kompensationen herausbilden, aber Niemand wird behaupten wollen, daß dabei die wirthschaftlichen Interessen der Monarchie die ihren gebührende intensive und rationelle Pflege finden können. Entgegen dieser Auffassung könnte geltend gemacht werden, daß, ebenso wie Oesterreich von Ungarn, umgekehrt in den be­treffenden Angelegenheiten auch Ungarn von Desterreich abhängig sei, daß also der Verzicht auf die Gelbständigkeit der Gefeggebung beide Bundesgenossen treffe und daß andererseits die Lebernahme gewisser Verpflitungen und Beschränkungen in der Natur jedes Vertrages gelegen sei. Diese Hinwendungen wären aber nicht ge­­eignet, um die eben dargestellten Bedenten zu zerstören. Es ist gar nicht zu bezweifeln, daß gegebenen Falles dur die Schwerfälligkeit des Apparats oder durch Meinungsverschieden­­heiten zwischen den beiden Bundesgenossen ‚auch Ungarn sich gehindert finden kann, dringend nöthige mirthichaftliche Maß­­regeln zu treffen, wenn auch bisher, semweit eg an der Regierung und Reichsvertretung Oesterreichs, lag dieser Fal nicht vorgenom­­men sein dürfte. Aber wenn selbst für Ungarn dieser Fall praktisch würde, so könnte darin nur ein Grund mehr gefunden werden, um, so weit dies möglich ist, die Ursachen zu beseitigen, aus welchen diese Verzögerungen und Hemmnisse entspringen Dazu kommt aber, daß in Oesterreich, ab­ dem in der Kultur mehr vorgeschrittenen Lande, nie die Aufgabe an: Dem anaebahnn Zieler­gang vom Agricultur-Staate zum Industrie-Staate, zu, wol er - -«·«»-.....-...-1.s.-y7fsrkezohecgekegellcl­ell · en b­ewegen muß, als dies möglicherweise in­ngarn als zweckmäßig erkannt wird. Die dur die Natur des Vertragsverhältnisses gegebene V­erchränkung in der Selbständigkeit der Gereggebung aber ist Speziell bei­­ dem österr.-ungar. Handels­bündnisse insoferne gesteigert, als es im Allgemeinen sonst jedem Staate jederzeit freisteht, Unterhandlungen mit fremden Staaten über handels­­politische oder Verkehrsfragen, wenn sie nicht zu einer Einigung führen, abzubrechen und diese Fragen innerhalb des eige­­nen Gebietes nach eigenem Gr­effen zu entschei­­den, während dieser Ausweg den Kompaziszenten des österr.­­ungar. Handelsbü­ndnisses verschlossen bleibt. Webrigens kann mehr die Frage aufgeworfen werden, ob es für den Umweg gleichartigen Vorgehens durchaus nothmend­ g­ift, eine bindende Verpflichtung in Bezug auf künfzig zu treffende Vereinbarungen zu übernehmen ? Die tägliche Erfahrung ehrt, daß selbst zwischen Staaten, die verschiedenen Hemisphären angehören, Verträge, die im gegen­seitigen Iinteresse gelesen sind, auch ohne irgend­welche Verpflich­­tung abgeschlossen werden, Verträge einzugehen, die dem Untereffe des einen oder anderen Theiles entgegenlaufen, kann aber noch feinem Theile zugemuthet werden, und in solchen Falle den einen oder andern Theil zur Überleugnung seiner Ssnteressen zr­ingen zu wollen, B Zoll- und Handelsbündnisses liegen. kann doch nicht in­ der Absicht des Streitende wie die Erfahrung zeigt — sein Vertrag wider­ der Verpflichtung — zu Stande for­men und diese Verpflichtung sich somit als zwecklos darstellen. Das Prinzip des Zoll- und Handelsbündnisses, wonaci­ge wise Angelegenheiten als gemeinsam erklärt und beide Staaten verpflichtet werden, dieselben getrennt aber doch gleich­­artig zu behandeln, dieses Prinzip­ mit allen daraus fließenden Konsequenzen vom Standpunkte der wirthschaftlichen Interessen als entschieden bedenklich und nachtheilig, ja als unaus­­führbar bezeichnet werden. Der schlagendste B­reis dafür liegt in den Unmstande, daß bisher, während des siebenjährigen Bestandes des Zoll­­m­­onate, und Handelsbündnisses Der niederösterreichische Gewerbeverein ist sich bemußt, daß manche der hier geschilderten Kalamitäten eine nothwendige Folge bei Nothwendigkeit hält fi jedoch zips eine Milderung. li, daß fie Ihaftlicher Angelegenheiten, die beiden ständige, [eiteren nicht völlig behoben werden können. Er Deshalb dringend münschenswerth ist. Von diesem­ Standpunkt glaubt der niederösterreichisshe Gewerbeverein mit vol­ler Ueberzeugung dafür eintreten zu dürfen, daß bei einer Erneue­­rung des Zoll und Handelsbündnisses der Anhalt desselben thun- Licht auf positive Bestimmungen besehränzt, daß Verpflichtungen zu späteren Vereinbarungen über die gleichartige Angelegenheiten nur bei deren gleichmäßige Behandlung eine ganze Heihe daß der politischen Alterirung dieses Prin­­Uebeistände mög­­Behandlung wirth- unbedingter Unerläßlichkeit übernommen, daß den beiderseitigen Legislativen ihre volle Selbst­­ständiglett, vücsichtlich aller Angelegenheiten zurücgegeben werde, nicht durch wen Zwed 068 Zoll­­und Handelsbündnisses, zunächst durch die Zolleinheit beider Staa­­ten unbedingt geboten ersceint, endlich jene unwirthsschaftlichen Behandlung in eine als Bei­ath fungirente, aus Jachmännern beider Länder­­gebiete zusammengefeste Körperschaft unterzogen werden. Von diesem­ prinzipiellen Standpunkte ausgehend wird sich diese Darstelluug inm Nachfolgendem mit den einzelnen­ Bestimmun­­gen des Zoll-und Handelsbündnisses zu beschäftigen­ haben­. Konzessionsurfunde und der Statuten emittirten Aktien und Prio­­ritäts-Ob­ligationen bis zu je 15.000 Stüd, aber immer Aktien und Obligationen in gleicher Anzahl einzulösen, und fi­e dieselben neue Prioritäts-Obligationen bis zu solchen Nominalbeträgen zu geben, welche durch die für die ursprünglichen Aktien und Obligationen garantirten 5 p&t. Zinsen gedecht werden. Diese Konvertirung der genannten Werthe muß jedoch bis zum Ende des Jahres 1877 be­­merkstelligt werden; nach Verlauf dieser Trift darf eine weitere Konvertirung nit stattfinden. Auf Verlangen der Gesellschaft wird der Staat bewilligen, daß sie die genannten Prioritäts- Obligationen mit einem höheren oder einem niedrigeren als einem fünfperzentigen Zinsfuß emittiven dürfe, mit dem Bedeuten jedoch, daß der jährliche Betrag der Zinsen und Amortifation zusammen­­genommen die staatlich garantirte Binsen- und Amortifations- Diete nicht Übersteigen darf, welche erfordert würde, wenn die Obligationen mit 5 pg t. Verzinsung emittirt würden. . Die Amor­­tifation der neuen Obligationen beginnt am 1. Jänner 1878 und dauert so lange wie die Amortifation der Briovitäts-Obligationen Serie I. Den Amortifationsplan wird die Regierung feststellen. — Bei der am 7. Feber [. 3. abgehaltenen zweiten ordent­­lichen Generalversammlung der Balantaer Bezirks- Sparstaffe wurde Herr Samuel Berleß mit Akklamation zum leitenden Direktor hiedergemählt. Die seit 172 Jahren beste­­hende Anstalt hat mit einem Aktienkapital von 30.000 fl. bei einem N Revirement von 1,442 463 fl. 69 fl. ein Reinerträgniß ‚von 9311 fl. 57 fl. erzielt. Sie löst ihren 1874er Coupon (nach Bestrei­­tung der Tantiemen, Nemu­erationen und Dotirung des Neferne­­fonds) mit 8 fl. für jede der 1000 St. mit 30 fl. eingezahlten Ak­ien (vom 1. April L. 3. an) ein, was einer 26*/­perzentigen Berzinsung gleichkormmt. Geschäftsausweis der Best- B Vorstädtischen Sparfaffe vom Monat Jänner 1875. Einnahmen: Kaffereft vom 31. Dezember fl. 26.227.90, Einlagen fl. 37.018.85, eingelöste Bank­wechsel fl. 2386.—, eingelöste Kreditvereins-Wechsel fl. 61.907.—, rückgezogenes Anlagekapital fl. 20.000.—, in den der Servefond des Kreditvereines fl. 338.73, in den­­ Sicherheitsfond fl. 22.—, diverse Zinsen fl. 1295.56, auf Obligationsfond­ fl. 372 71 fl, Hauszinz fl. 296.—, in den Reservefond des Instituts fl. 10.—, zusammen fl. 149,874.75 — Ausgaben: NRüdgezahlte Einlagen und kapitalisirte Zinsen fl. 38.994.24, ausbezahlte laufende Binsen nach denselben fl. 60.75, eösomptirte Bankm­echsel fl. 25.005 93 Fr, essomptirte Kreditvereins-Mechiel fl. 40.234.—, aus dem Sicherheitsfond des Kreditvereines fl. 295.—, aus dem Reservefond des Kreditvereines fl. 45.—, Kreditvereinsspefen fl. 24.25, Konto pro Diversi Fl. 600.—, Gehälter der Beamten fl. 489.—, Negie­­ipefen fl. 519.20, angelegtes Kapital fl. 30.000.—, auf Werthpapiere fl. 1323.50, auf Hauszins-Konto fl. 86.73, Kaffereft­ am 30. Jänner fl. 12.206.15, zusammen fl. 149.374.75. Ber­ehts- Ausweis derGrsten Baaeser Handels und Gewerbebauf in Neusas pro 1874. Eingang: Karle-Saldo vom 31. Dezember 1873 fl. 13.884.17, eingegangene MWechsel fl. 1,347.268.23, Einlagen auf Bücheln fl. 243.054.80, Einlage auf Raffenscheine fl. 123.809, eingegangene Gffeften-Borschüffe fl. 17.535, eingegangene NReal-Kredite 31.967 fl. 1 £ r., Einzahlung der Sichersteller fl. 4365.71, diverse Kreditoren fl. 5,588.998,.09, veestomptivte Wechsel fl. 834.112.13, Zinsen fl. 57.723.23, Brovisionen fl. 10.09.45, Gebühren fl. 97, zu­­sammen 8,225.790.82. Ausgabe: Regie-Konto fl. 12.277,07, eöromptivte Wechsel fl. 1,383.209,32, Nadzahlungen auf Büceln fl. 278.646.43, Rüdzahlungen an die Giehersteller fl. 9815, MRüd­­zahlungen auf KRassenscheine log Beh­n­s­e 7.676 h­onär . 13.296, tee 2 LAKO E Debitoren 1. 5,246.268.04, Zinsen fl. 38.728.45, P­rovisionen fl. 2165.74, Kaffe-Salon pro 1. Jänner 1875- ff. 26.551.64, zusammen fl. 8,225.790.82. —Die Szts Endreer Sparkasse erzielte­ im Jahre 1874 einen Bruttos Gemini von fl 17,637..-­)8(nach fl.·40,·0­ 20 Hirtenkapital). Der Reservefond beträgt fl. 5823.81. &$ erübuigen zur Vert­eilung an die Aktionäre fl. 652228. Der Coupon ver mit fl. 40 eingezahlten Aktie dürfte demnach mit fl. 6 bis fl. 6’, eingelöt werden. · —DieJpolysciger Sparkasse hat nach einem Aktienkapitale von fl.30.000 einen Gewinn von fl.657.98 erzielt. Interessen vorhanden muß daher desselben noch Dualistischen Staatsprinzips des Ländergebieten erheilchen, einer unerläßlich 68 wird sind, trog sind überzeugt, Daß ohne jede dort, und wegen der vorstehend dargelegten "eine gleichartige mo von Bejtim­­werden nicht zur Ausführung gebracht Vorberathung dur­c ss s . e . Börfen- und Handelsnadjridjten. — Der „Ungar. Altionär“ ift in der Lage, den mit den d­em königlich ungarischen Kommunistations Ministterium und dem Bermaltungsratheder Nordostbahbnin ingelegenheit der Regelung der abschwebenden Differenzen abgeschlos­senen Vergleich seinem Wortlaute nach zu veröffentlichen Wir entnehmen, demselben Folgendes : Die Nordostbahn-G­eselihaft wird berechtigt, zur Urkonzentirung der Bau-Untern­ehmer und zur Redelung des aus dem Bau der Bahnen entstandenen Kostendefizits, ferner behufs Rückerstattung der Hälfte des nach den aus dem Auslande bezogenen Schienen ge­zahlten Zolles, zur Begleichung der an den Staat gestellten Scha­­denerlagsforderung im Betrage von 5.500.000 fl. neue Brioritäts- Obligationen zu emittiren, welche ohne Verlegung der Nächte der früheren Brioritäten-Befißer auf beide Bahnten­­ geuundbücherlich sicherzustellen sind. Diese Obligationen werden vom 1. Jänner 1875 an verzinst und von diesem Tage an wird die staatliche Garantie um 275.000 fl. und mit der zur Amortisation der neuen Prioritäts- Obligationen innerhalb der für die Prioritäten-Serie I anberaum­­ten Zeit erforderlichen Quote erhöht.­ Die Flüssigmachung der in Folge der Staatsgarantie zur geberben Vorfchürfe und die Mittler- Nutzung Diefer Borschülfe geschieht nach den Modalitäten, welche bezüglich der ursprünglichen Staatsgarantie in der über die Haupt- Linie der Gesellschaft handelnden Konzessionsurkunde festgestellt sind. Die­ Gesellschaft wird ferner ermächtigt, von dem im Sinne der ' gresktji­stsoeri­ijte. gestern und heute HBaflersiann zu­­Andape MLLFeben Witterung­­schön;—b­erm­ometer-1-10,Barometer 28««s,­««; nehmend. Effektengeschäft.Die Börse verkehrte heute in ziem­­­lich geschäftsloser Haltung.Anlage werd­­e behauptet,Banken matten Industriepapiere verkehrslos.Andchorbörse Oester­­reichische Kredit 511221.70 eröffnend,drückten sich auf 220.80, schlossen221.10.Bodenkreditschlossen·’ls.25—73.5()ohne Geschäft. An der Mittagsbörse Qestekr.Kreditzu 221——221.30 gehandelt. schlossen221G.u.W.Bodenkreditzu 73259emachh blieben 73.25 ©. Ungarische Kredit 205.75­6. Spar­ und Kredit zu­ 51.75 getauft. Zandes-Zentral-Sparkaffe­­ er Coupon fl. 8) 81 ©, 51.25 38. Gıfenbahn Anleihe 98 6. Ofibahn-Prioritäten II. Emis­­sion zu 72—72,50 gemacht, fehloffen 72.25 ©., 72.75 W. Brämsen­­lose 83 ©. Pester Bereicherungen zu 57—56 verkauft, blieben 56 ©. Straßenbahn zu 245 244 gemacht, blieben 244.50. 6. Mühlen matter. Spodium zu 180 gelauft. Schloffen so Seld. Schlid’she zu 120 offeritt. Bodenfredit-Gesellschafts-Brandbriefe zu 86.50 ges­­auft. Baluten und Devisen unverändert und geschäftslos. An der A­bendbervie war es fest aber ruhig. Der Verkehr beschränkte ja auf Defterr. Kredit zu 221.90—221,30, Bodenkredit zu 73,50— 73.75 Getreidegeschäft In Weizen per Frühjahr wurden mehrere Abschlüsse gemacht und zwar zu fl. 4.57, 4,56, 4.55 und­ bleibt zu leterem Breite Waare, fl. 4.50 Geld; für Mais tat die Stimmung fest und wurde in Banater per Mai uni zu fl. 3.80 gemacht. Hafer unweihend zu fl. 2.02, 2.01, fl. 250 gemacht. Ko­hl-M­eß 3 2000 Wegen per August-September ja b" 2040 Vieten zu fl. 19 per 150 Bio. gemacht, bleibt 0 Geld. F. Dombovár, 18. eber. Auch diese Mode hatten wir fortwährend Starken Frost, welcher unseren Straßen zugute kommt. Trogdem war die Zufuhr am legten Wochenmarkte­belang­ 108 und wurden die zugeführten circa 1200 Wiegen Mais zu fl. 2.30—2.35 per Meden ziemlich war aufgekauft. In allen andern Urtikeln fast gar sein Geschäft. · I­.Torzsa-18.Feber.Seit­ seinem letzten Berichte bald darauf Thauwetter;seit einigen Tagen jedoch trat strenge Kälte ein,doch­ hatten wir zwei Tage starken Schneefall,welcher den Winterjaaten hinlänglichen Schutz gegen die Kälte gewährt,daher­ Schneelag Schuh hoch liegt Die Straßen werden mit Schlitten befahren.Im Fru­chten­­geschäft geht es noch im­­er sehr flau und wird Alles bis aus lanf­­samen zugedrückten Preisen verkauft.Wernoti­ettherkte Weizenfl.­1.50,Gerstefl.3,Mischlingfl.«2.8(­--2,fsk), Haufsamenfl.4­,Haferfl.3.50—3.60.Brennholz wird in den Wäldern Bäcs,Torvarisch und Palanka zu fl.5—­6 per Klafter gekauft.Unsere Oekonomen sind alle beschäftigt m­­it Holz einbringern da wir eine überaus strenge Kälte haben." S.J­.O.Sioboly,18.Feber.Unsere Herbstsaaten sind mit einer 7—8z­ ölligen warnten Schneedecke versehen,tvas jedoch unsere Eigner noch nicht zu billigeren Verkäufen stimt­ittmoch Nachts zeigte das Theriometer 1L 30 unter Null.Gekauft wird xslseizen skspfd-fl.4.3­)—40,Gerste7(s.1sd.fl.72,indessenka fl.1.704E.0.Alles per Zollzentner Maisfüerismn zu fl.4.50 per Kübel. Sch­.u.1­ I.Vajcr,18.Feber.Das Getreidege­­schäft auf hiesigem Platze ist von den tonangebenden Märkten influid­ demzufolge auch Preise täglich mehr sich dem Rückgange neigen,wodurch weder Spekulanten noch auswärtige Reflektanten an dem Einkaufe sich betheiligen wollen und herrsche seit gerammer Zeit totale Leblosigkeit,nur unsere Dennlhändler wol­­len­ sichgmir noch weiterer­ Preisreduktionen nicht einverligen und kaufen zu Preisem die nackkrmer Richt und Rendi­nnt bieten,dieselben sind jedoch mit Vorräthen überhäuft,mit deren Entledigung sie zuzuwarten bemüssigt sind,unt eventuell Wierlufte zu erleiden. Untere heutigen nominellen Rotirungen sind: Wei­zen 85pfd. effekt. fl. 4.45—4.50 pr. Bolt Korn: 77­­ &0 pfp. fl. 329, Hilfe fl. 2.69 pr. 82 Pfund, Bromptmais je nach Erodenheit fl. 245—2.60 pr. Zollzier, Gerste mangelt, Futter­­mwaare fl. 2.50 pr. 70 pfund, Hafer fl. 3.60-3.65 pr. Wiener Zentner.­­ Witterung anhaltend falt, der Seitenstand hat genügende Schneedecke und ist vor Frost geichüst, bereits die zweite und starre Gredede angenommen. B. W. Warasdin, 19. eber Das Maisgeschäft hat, da die Sendungen nach Triest seit einiger Zeit nachgelassen haben, an Lebhaftigkeit abgenommen ; dies im Rerein mit einer die Donau hat außergewöhnlich starken Zufuhr drühte den Preis um 10—15 fr. ‚hatten mir immer Kälte, herab undt ermöglichte es,daß schöner trockener Mahlmal an 2fl.5·-­——-b0kr.vom Platze genommen werden konnte-Jnübrige" Zerealien war wenig erschienen.Haiden ist beliebt,notixt heuteg 2fl.50—60kr.p3r68-7­1Pfd.Auf bunte Bohnen hat die Nachfrage etwas abgenom­men,doch sind die Preise fest,da unterens Vorrathe knapp und in festen Händen sich befinden.——­Kornbedingt. 3fl.80kr.bis4·fl.Je nach­ Qualität per 80 Pfd.—VonA«n-« bausaaten sind Kleesaat und Hanfsaat sehr gesucht.»·, Kleesaat in allen Gattungen hat bedeutend im Preise angezogen, da sich in den produzirenden Nachbarländern eine Mißernte heraus­stellte. — Auf Rindschmalz ist gleichfalls starre Nachfrage, doch trifft dieselbe gelichtete Vorräthe an. ·Bäcs-«földvssr,20.·Feber.(Bericht von Adolf Löbl.)-s"s Sert denxä Feber haben wir einen strengen Winter,mitunter."» auch heftigen Schneefall,so daß jetzt unsere Saaten vor der Kälte,—x»«« welche gesternle Gad erreichte,geschüst sind.Ueber die Theiß und über den Kanal fahren die Wagen getrost hinüber.Eines­ s­­olchen strengen MBinters gedenken unsere Defonomen schon lange nit. Die Sc­­littenbahn ist sehhr sehr gut. Im Geschäfte ist keine Veränderung eingetreten, nur Hafer hatte sich um 20 fr. wegen meinen vorigen Bericht gedrüht. : ·B.Prag, 21. Zeber. Die allgemeine Geschäftslage in Ge­treide hat sich so nicht günstiger gestaltet und bleibt der Verkehr auf den nöthigen inländischen Bedarf angewiesen. Der gestrige Ge­­treidemarkt war nur schwach befahren, und man nur für Weizen eine animirte Kaufluft bemerkbar, alle anderen Fruchtsorten waren vernagplässigt. Notirt wurde: Weizen 80—92pf9. zu fl. 5.10 bis fl. 5.60, Rorn 80—84ypfb. zu fl. 4.20—60, Gerste 70­ bis 78pfo. zu fl. 3.40—3.90, Hafer 44—48pfo. zu fl. 2.803,40, Zentner-H­afer fl. 5.20—25 transito per Wiener Zentner. Erbsen polnijge fl 5.80-6.%5, Linsen fl. 850-1050, Bohnen fl. 650—75, Hirfe fl. 6.50—7, Widen fl 480 bis fl. 5.10, Mais fl. 3.75—80, Raps in steigender Tendenz bei wenig Zufuhren und wurde für gute Waare fl. 6—6.20 per Magen gezahlt. Mah­lprodukte bleiben bei großen Bor­räthen vernachlässigt, das Ausgebot der ungartigen Mühlen in­­fuiet nur ungünstig auf unseren Verkehr und werden unsere Stablissements wieder die Breite zu ermäßigen haben, um einen besseren Abfall zu erzielen. Wir notiven : Weizenmehl Nr. 6 fl. 13, Nr. 1 fl. 12, Ne 2710, Ne. 3­8 Ne 4 fl 650, Sale­gries fl. 13. E Breslau,­­18. Leber. (29 oLlLe.) Bei äußerster Geschäfts­­h­ilfe ‚beschränkten sie die legim öchentli­hen Umfäße auf einige Detail-W Verläufe von polnischen und fehlerischen Ginschuren zu 65 bis 70 Thlr. an aufiker Fabrikanten, sowie von einer Bartie Gerbermwolle, welche nach der Rheinprovinz Abnahme fand. Am Uebrigen sind noch einige Böstchen Schles­icher ungemarchener Wolle von 18—25 Thlr. und serbische Gerber-Zadel ca. 23 Thle. im Ver­ fehr gemesen, von welchen letteren für Holland bezogen worden ist. Sesammt um lag ca. 300 Ztr., Breite unverändert. —« Am Roden-Kalender vom 22. bis 28. Seber 1875. 28. eber, B Generalversammlung der­ser Regional - Sparkasse", 9 Uhr „Binfer Gemerber und Kreditbanf” , Detis-Tovírofer. Nachmittags. — Der Uhr Nachmittags. — Der „Romorner Regional-Sparkasfe‘‘, 10 Uhr Bormittags. — Der „Bäcs-Topolyaer Sparkasfe”, 9 Uher Bor­­mittags. — Der „P­reßburger Allgem. II. Bezirks-Sparkasfe‘, 10 Uhr Vormittags. — Der „Schütt-Sz­rdahelyer Sparlaffe”, 2 Uhr Nachmittags. — Der „Szegedin-Gsongráder Sparkasfe”, 9 Uhr Vormittags. — Der Nachmittags. — Der haft­e Muniacser Buchbrucerei- und P Verlags-Aktiengefell­­, Bannnnia" in Raskau, 3 Uhr Boltsbant", Nachmittag. — Des „Silleser Spar- und Kredit-Vereins‘, 3 Uhr Nachmittags. — Der „Allgemeinen Sparkaffe” in Steinamanger, mittags. Schaft in Esepregh”, faner Sparlaffe.” — Der „Galanthaer Sparlaffe”, 10 Uhr Vormittags. — Der „Temeser Sparlaffe” in Temesvar, 10 Uhr Vormittags. — Der „Galgöczer Sparkaffe, 9 Uhr Vormit­­tags. — Der „Debrecziner Handels- und Gewerbebant" 10 Uhr Vormittags im Hathhause. — Des , Szécsényer Sparkaffer Xereins”, 10 Uhr Vormittags. — Der „Szalonthaer Spar­­kaffe". — Der , Abauj-Szantóer Sparkaffe”. — Der „Sziget­­várer Spa­raffe‘, 9 Uhr Vormittags. — Der „Räsmarker Bank’, 10 Uhr Vormittags. — Der ", Neutraer Sparkaffe‘ 9 Uhr Vormittags. — Der „Kärolyfalvaer Sparfaffe" 10 Uhr Vormittags, 8 — Der „Nepezer Vormittags. Leutichau, Sparfaffe‘, 3 in 11 Uhr Vormittags. — Der „Seren “ 2 Uhr 3 ihr Nach­­Regional-Sparkasse-Ak­iengesell­ ,„N.-Bog­­x N s. Auszug aus dem Amtsblatte des ,, Közlöny. Pizitationen in Budapest: Am 8. März und den folgenden Tagen Kleider, Wäsche 2c., am 14. März und den fol­­genden Tagen Pretiosen, im K. ung. V­erlagamte. — Am 10. Mär 3 Uhr, Mobilien des Rudolf Steindl, Königsgaft. 73. — Am 27. Zeber 12 Uhr, Mobilien des Adolf Guthmann, P­alatin­­waffe 17. — Am 24. März 10 Uhr, Haushälfte Nr. 1007 in der Neuengafse, im Bester Grundbuchsamte. — Lieferung von Granit­­steinen am 15. März 10 Uhr, im neuen Stadthaufe, I. Stod, II. Depart. — Am 9. März 10 Uhr, Haus Nr. 228 der Johanna Weiß in Altofen, im: Ofner Grundbuchsamte. — Getreide in Kisbér, Bátolna und Mezöhegyes Dfferte bis 4. März 12 Uhr, zum­ Aderbau-Ministerium, Kizitationen in der­rovinz: In N­icRaroly: Am 22. März und 21. April 9 Uhr, Liegenschaft des Johann Szabó an Dre und Stelle. — In Kecstemét: Am 1. März und 2. April 9 Uhr, Liegenschaften des Stefan Rigó, im Grund­­buchsamte. — In Großwardein: Am 2 May 3 Uhr, Liegenschaften Des Andreas Motel, beim Königl. Gericht. — An £iptób (Baranya) : Am 23. Feber 1L Uhr, Liegenschaften des Simon Hageman, beim Ortsrichter. — In Schäßburg: Am 11. März 9 Uhr, Mobilien des Karl Dahinten, an Ort und Stelle. — In Doborupk Balágy, Szerednye, Baltáj Eserte$, Gajdos, N-Selmency, Köblös, Lehócs und Sglincz: Am 22. April und 24. Mai, Liegenschaften des Andreas Andrejsovits und David Elsaß, im Grundbuchsamte zu Ungvár. — In S­ W.­Ujhely: Am 10. März 9 Uhr, Liegen­­schaften des Aulius Nagy, im Grundbuchsamte. — An ALS o- Lendva: Am 4. März 10 Uhr, Brennholz, Faßhauben, Slipper und Weinpfähle des Friedrich Schönman im Szitvagyer Walde, an Ort und Stelle. — In Endred (Szathmar): Am 16. März 9 Uhr, Liegenschaft der Nojalia Uray, an Ort und Stelle. — Sn Szent-Márton: Am­­ 2 März, 9 Uher, Schnittwaaren des Bernhard Weiß, an Ort und Stelle — In Szepes-Dlafi: Am 16. Mär und 16. April 9 Uhr, Liegenschafts-Antheil der Susanna Szatoriß, im Stadthause — In B-S.-Mihaly (Sifenburg) : Am 26. März 9 Uhr, Liegenschaft der gr. Stettner, an Ort und Stelle. — In St-Lotthbard: Am 19 April und 19. Mai 9 Uhr, L­iegenschaft des Karl Gialer, im Stundbuchsamte. — In Sz­entes: Am 15. März und 15. April 9 Uhr, Liegen­schaften des Stefan Kerehtes, im Grundbuchsamt. — 9n 3:683aba: Am 5. April und 5. Mai 9 Uhr, Liegenschaften des Johann Kutzera, im Stadthaufe. — In Werfheg: Am 14. April und 14. Mai 10 Uhr, Liegenschaft des Selics Vera im Brundbuchsamte In Remenes-Dönyeß: Am 16. März und 15. April, 10 Uhr, Liegenschaften der Nofalia Sinko, geh. Rovacs, im. Gemeindehaufe. In Buzias: Am 19. ober IV Un, Haus des Georg Butin, im Gemeindehaufe — In ®yar­­mathca: Am 13. März und 13. April, 10 Uhr, Liegenschaft des Sosef Schneider, in Gemeindehaufe. Des Konstantin S Konfursenfließung in Budapest: TER VAM T ÉT KERUNK AT­RASSE ; " " . Deafjerstano : gsttterung:«· IwaneanFeber,·3«10««isberkIuLl,zun­ehmend. Bewölkt.. Vreßburg­,21FebenZILHLäTiJessEssL.zunei­­mend. Trockech Msziget,21.Feber,2«1«ssjlxe135’Il,abnehm­end. » Esszat manHFeber,3«4«über54«,·».­unverändert ,,« Tofaj, 21. Reber, 3' 07 über Na, abnehmen. Szelmos, 21. Feber, 2 ° 3 ° über Ruf, abnehmend. Szegedirk,2.Feber,4«5«über Niäfi,abnehmend. Arad, 20. Feber, 3" 1” unter Null, abnehmend ,, Gr.­Becskerek,20.Feber,0·9«über szLn--.1n11.erändert.Bewölkt.. —-:-:sschz,21.Feber,0«6«übersme.abnehwstd. ,, ·Hzitroxkiskbi,20.Feber,4'4«i.äbers«k­nil»abnehmend. » Sesse­,2().Feber,4'u"äberscukj.,abnehmend. » Was-w-20Feber,6«1«i's-be2:­kyfzunehmend. ,, :ILZt-Oksoxik1.:?U,Febek,2’3«ikkjerZEITWELALMEN­MMZI 5 » » 7

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