Pester Lloyd, Februar 1875 (Jahrgang 22, nr. 26-48)
1875-02-23 / nr. 43
N . Pränumerationd-Bedingnisse : Für den«Pester Lloyd«(Motaen-n.Abendblattkürden nebst der Gratis-Beilage:W blatt für Land-u.For·stworths Hanzijndapcflfl.22.—Ganz1.m.gkoflvets.fl.24.—— Halbt. 11.——Halb1. Viertelj. ,,»5.50Viertelj. ,, Monatlich,,,,2.—Monatlich,, » „Bester Lloyd“ (Morgen und Abend» Dem blatt) sammt „Wochenblatt für Land- und haft,Sorstwirthschaft“ und große Ausgabe der · .,Jltusriertenfrauenszeitung·« »12·—Ganz1.f.83ndapcflfl.28.— Ganz·j.m.2kaflvers.fc.30.— Redaktioms- und Expeditions - Burean Dorotheagaffe Nr. 14, erften Stod. Inserate und Grnshaltungen für den Offenen Sprechsaal werden im Graeditions-Bureau angenommen. Manuskripte werden in Reinem Italle zurückgereift. Einzelne Nummern 8 kr. in allen Verschleisslokalen. ,, » MI separater Poffversendung[ 6.—] Halbs. 47 2.20 1 Bierteli. » « 14— Halbj. » «15.— ,,7.—Viertelj. » " ·· · ·· deggbendstnltc 51si.vierteljährlich mehr. Man pranumertrtsur Budapest im Expeditimbureau des»Pesterleyd«,außerhalb Budapest mittelst VBostanweisungen durch alle Bostämter, zweiundzwanzigster Jahrgang. Quferate werden angenommmen ? R. Moffe, Seilerstätte Nr. 2; Sanfenstein , Bo In Budapeft in der Adiniftration; ferner : in den Annoncen-Erpeditionen der £. fangifer, Walfifchgaffe Nr. 10; A. temet, Alfervo & Comp., Thonethof, Maria-Baleriagaffe; SHaafen-|ftadt, Seegaffe Nr. 12; &. £. Pande & Comp. fein & Bogfer, Gifelaplat Nr. 1. — Iofef Yanfay, Marimiliangaffe. — Paris: Savas £affitfe Baron Sändorgaffe Nr. 20, I. Stod Nr. 16. —|&omp., Place de la Bourse. — In Wien: Bei A. Oppelif, Wollzeile Nr. 22; Beilagen werden angenommen für 1 fl. per 100. — Dieselben sind franco an die Gypedition bed -,Pe«serLloyd«'zu senden. 9. £. Danube & Comp. Frankfurt a. Mi: "«· (Original-Korrespondenz des,,Pefter Lloyd«".) Wien, 21, Feber. L...k.Der Handelsminister hat vor längerer Zeit den niederösterr.Gewerbeverein aufgefordert,sich über die Abänderungen,die bei einer eventuellen Erneuerung des zwischen Oesterreich und Ungarn geschlossenen Zoll-und Handelsbündnisses im Interesse der österreichischeandustrie wünschenswerth scheinen, gutachtlich zu äußern.Die Abtheilung für Handel-und Volksswirthschaft des genannten die Großindustrie Oesterreichs repräsentirenden Vereins,hat Monate hindurch sich mit diesem Gegenstand beschäftigt und das Ergebniß ihrer Berathungen in einem Elaborate zusammengefaßt,das von dem,durch seine schriftstellerischen Arbeiten bekannten Sekretär der Nationalbank Leonhardt verfaßt,wie kein zweites die Ansichten von Oesterreichs Handel und Industrie ausdrückt Es soll schon in der nächsten Woche dem Minister überreicht werden und huntet folgendermaßen I Derniederösterr.·Gewerbeverein wurde von Sr Exzellenz des Herrn Handelsminister aufgefordert,die Bestimmungen des Boll- und Handelsbühnenisfes mit Ungarn auf Grund der bisherigen Erfahrungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und über die volkswirthschaftlichen Wirkungen desselben und insbesondere über die Frage, in m welchen Britten etwa Abänderungen Bestimmungen wünschensnwerth wären, sein Gutachten zu erstatten. Angesicht der hochwichtigen Interessen, welche durch dieses Handelsbündnis berührt werden, kann es der niederösterl. Gewerbeverein nur als seine patriotische Pflicht betrachten, der an ihn gerichteten Aufforderung nachzukommen. „Bevor in die einzelnen Bestimmungen des Zoll- und Handelsbündnisses „eingegangen wird, erscheint er nothwendig, die Natur des Diesfältigen Vertrages, und die daraus fließenden Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Der Zoll- und Handelsvertrag mit Ungarn vom 24. Dezember 1867 ist seinem Wesen nach nir nur ein wirthschaftlicher, sondern zugleich ein staatsfinanzieler und politischer, ein Brinsipienvertrag. Er hatte ion bei seiner Erbtung den 3med, die allzu herben Konsequenzen des dualistiren Systems zu mildern, ‚oder, wie die Negierung im Reichsrathe erklärte „wenigstens in den wichtigsten materiellen Beziehungen die Einheit des Neides aufrechtzuerhalten.“ Inwiefern der Inhalt des Vertrages diesen ausgesprochenen Zweck erfüllt hat, wird aus der weiteren Erörterung erkennbar werden. Der zugleich politische und finanzielle Charakter des Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn geht schon aus dem Umstande hrvor, dab der Abschluß desselben in ernsten Zusammenhange mit dem eher einkonmen zwischen Oesterreich und Ungarn über die Staatsschuld und über die Duotenbeiträge zu den gemeinsamen Auslagen gebracht wurde. Der politische und prinzipielle Charakter des Vertrages tritt aber noch prägnanter hervor, wenn man erwägt, daß das Zoll- und Handelsbündniß, obwohl zweiundzwanzig Artitel umfassend, doch nur in sehr wenigen Punkten positive materielle Bestimmungen über woirtschaftliche Angelegenheiten enthält, in den meisten Artikeln dagegen nur prinzipielle Bestimmungen trifft, oder auf exit später abzuschließende Webereinfommen und zu exlaffende Gefete hinweist, welche aber zum ‚Theile selbst heute, nach siebenjähriger Briffamfit des Zolbündnisses noch nicht zu Stande gebracht sind-Dieser Charakter des "Zoll- und Handelsbimpniten in... möglich, seinen inhalt ar anäner wären auch die politische Seite Degselben zu berühren. · Das Zoll-und Handelsbündniß 1nit Ungarn·wird gegenüber allen bekannten Handelsverträgen im Wesentlichen dadurch charakterisirt: » · 1.Daß darin zwei Staaten sich verpflichten,künftig über gewisse Angelegenheiten Verträge in«einander·abzuschließen; z.daß darin zwei Staaten auf die Selbständigkeit ihrer Gesetzgebung für diese Angelegenheiten·Verzicht·leisten;· 7.daß darin gleichwohl eine menschinschaftliche Berathung oder Entscheidung dieser Fragen perhqrreszirt,und der Fall der Eriichteinigung zwischen beiden Gesetzgebungen nicht vorgesehen wird; 4.daß ebenso keinem Theile die Möglichkeit geboten wird, von dem Bundesgenossen innerhalb einer gegebenen Zeit,die Erhjllung des Vertrages fordern zu können,endlich dadurch ; 5.daß der Handelsvertrag für manche Gegenstände weniger wesentlicher Art,die Uebereinstimmung 111 bei den Reichs1älften vorschreibt,während er Angelegenheiten,welche für den Handel von fundamentaler Bedeutung sind, eine getrennte und verschiedene Behandlung in beiden Reichshälften zugelassen wurde. Die Konsequenzen dieser Prinzipien des Zoll- und Handelsbündnises mit Ungarn sind von weittragender Berentung. Wenn schon im bürgerlichen Verfehre die Uebernahme der Verpflichtung, einen Vertrag zu Schließen nicht ganz unbedenklich ist, so wird der Fall nur umso schwieriger, wenn es zwei Staaten mit eigener Geiesgelung und Verwaltung sind, die sich ein solches Vertragsversprechen leisten. Das Zoll- und Handelsbündniß repräsentirt aber im allen jenen Punkten, in welchen die beiden Bundesgenossen nur im Allgemeinen die Zusage und die Verpflichtung übernommen haben, bezüglich einzelner Gegenstände in Uebereinstimmung vorgehen zu wollen, nichts anderes, als eine beiderseitige Verpflichtung, hierüber einen Vertrag zu schließen, jedoch mit der Veschärfung, daß hiedurch jeder der beiden Theile nach der Sachlage sich des Rechts begibt, bezüglich dieser Gegenstände selbst unbeinhadtet und außerhalb der vereinbarten Bestimmungen, überhaupt nach irgendwelcher Richtung hin noch Verfügungen selbständig zu treffen. Jeder Theil ist daher in den betreffenden Gegenständen an die Zustimmung des anderen Theiles gebunden und der augenbllckliche Stand wirthschaftlicher Angelegenheiten fan, möge eine Reform derselben noch so dringend erscheinen, in seiner Weise abgeändert werden, wenn ein Bundesgenosse der beabsichtigten Reform seine Zustimmung versagt oder so lange er auch nur diese Zustimmung verzögert. Daraus können aber für die Volkswirtcchaft sehr wesentliche Nachtheile entstehen, zumal der Weg, den derartige Gegenstände behufs ihrer Entscheidung zurücklegen müssen, ein Sehr weitläufiger ist. Nach dem Zol- und Handelsbündnisseit der Zeitraum, wie lange in jedem einzelnen alle die Verpflichtung, einen Vertrag zu schließen, zu dauern habe, nicht firrt. Der eine Theil kann durch Negation oder einfache Verzögerung des Gegenstandes beliebig lang um Worte gehalten und an der selbständigen Regelung der Angelegenheit gehindert werden. Nach bürgerlichen Rechte erlitt die Verpflichtung, einen Vertrag zu Schließen, wenn der Vertrag binnen einer Jahr nit zu Stande kommt. In dem Vertrag mit Ungarn ist, wie gesagt, ein Bräflufintermin nicht festgelegt und die dort ausgesprochene gegenseitige Verpflichtung beider Staaten, über gerwifse Angelegenheiten nur im Hinverständnisse zu verfügen, bleibt daher doch unbestimmte Zeit und auch dann aufrecht, wenn ein Theil es selbst ablehnt, in eine Verhandlung einzutreten. Selbst in diesem alle it dem anderen Theile eine selbständige Regelung und Entscheidung des betreffenden Gegenstandes nicht gestattet. In solcher Weise kann die Gesebgebung des einen Theile bezüglich wichtiger wirthschaftlicher Fragen volländig lahmgelegt und zur Stagnation verurtheilt sein, weil der andere Theil bezüglich vieler Fragen das Bedürfniß zu einer Gefäßesänderung nicht empfindet oder weil er die vorgeschlagene Nenderung nicht zusagend findet. Aber wenn selbst auf beiden Seiten in allen Fragen das vollkommenste Entgegenkommen vorausgefegt werden dürfte, so würde die Form, in welcher die im Handelsbündniß bezeichneten Gegenstände behufs gleichartiger Entscheidung in beiden Sleidegebieten zu behandeln sind, nicht minder Bedenken erregen. Die Ausgleichsgefege vom Jahre 1867, welche den Dualismus zum leitenden Staatsprinzip erhoben, sind von dem Grundgedanken ausgegangen, daß die Monarchie aus zwei selbständigen, unabhängigen Staaten bestehe, wenen jedoch eine eng begrenzte Anzahl von Angelegenheiten „gemeinsam“ sei. Für diese gemeinsamen Angelegenheiten, zu deren Berathung und Entscheidung Haben die Ausgleichsgeseke in den Delegationen Organe geschaffen, welche zwar eine gemeinsame Berathung nit ermöglichen, aber da die Formel für eine gemeinsame, definitive Entscheidung bieten. Neben dieser, eigentlich gemeinsamen Angelegenheiten, fonnte aber das Handelsbündniß nur umhin, ene zweite Kategorie von gemeinsamen Angelegenheiten, nämlich solche Angelegenheiten zu bezeichnen, die in beiden Staaten nach gleichartigen Stunvfagen geordnet werden sollen, und worüber deshalb Verfügungen nur in beiderseitigem Hinverständnisse getroffen werden können. Das Handelsbündniß beging aber den Widerspruc, Fir diese geneinsamen Angelegenheiten zweiter Kategorie sein gemeinsames Forum zu schaffen, sondern ihre Behandlung den beiderseitigen Gefeggebungen und Negierungen zu überlassen. Das Handelsbündniß ging von der Fiktion aus, daß bezüglich dieser Angelegenheiten zwischen beiden Theilen der Monarchie eine Einigung stets erzielt werden wird und erzielt werden muß, und es ignorirte vollständig die Frage, was denn zu geschehen habe, wenn zwei, zwar an ihr gegenseitiges Hinverstädniß gebundene, sonst aber doch vollkommen selbständige Staaten sich über bestimmte Gegenstände nicht al einigen vermögen. H Zudem ist es ein sehr breitspuriger Weg, den diese gemeinsamen Angelegenheiten zweiter Kategorie zurücklegen müssen. Zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Ministerium, den beiden Häufern des österreichischen Meichgraths und den beiden Häusern der ungarischen Reichstags, also zwischen jede Faktoren muß volle Uebereinstmmung erzielt sein, bis ein Diesbeziüglicher Gelegentwurf der Sanktion der Krone unterzogen werden kann. Die Vereinbarung zwischen den Ministerien und der doppelte parlamentarische Apparat erfordern aber viel Zeit, mehr als oft Dru ElEk einer wirtscchaftlichen Angelegenheit zu Ge ote steht. Nicht das geringste Bedenken aber richtet figg dagegen, daß durch das österr.-ung. Zoll- und Handelsbündniß das Prinzip der Interessenvertretung, das der österreichischen Berfaffung zu Grunde liegt, geradezu auf den Kopf gestellt erscheint. 68 ist eine Thatfacet, daß in Folge dieses Bündnisses über nteressen der österreichifgen Bolfswirthschaft in Letzer Linie in Budapest entschieden wird. Ueber die vitalsten nteressen der österreichhschen Bolfswirthschaft treffen Faktoren eine Entscheidung, welche diese Interessen nicht kennen; es entscheidet über dieselben mit gleichbereitgtem Botum auch eine Bolfsvertretung, welche nicht aus dem Vertrauen österreichischer Wählsrschaften hervorgegangen ist und ein Ministerium, welches nicht dem österreichischen Reichsrathe verantwortlich gegenübersteht. Wohl mwissend, daß Ungarn in der Lage it, durch sein einfaches „Nein“ die Gefetgebung Oesterreichs in wichtigen Belangen lahmzulegen, wird sich Desterreich nothgedrungen zu manchen Konzessionen und Modifikationen herbeilassen müssen, um seine wirtbschaftliche Gefeggebung nicht endlich in einen Zustand der Erstarrung und BVersteinerung verfallen zu sehen. In solcher Art wird sich schließlich zwar ein System von BZmangslagen und legislatorisgen Kompensationen herausbilden, aber Niemand wird behaupten wollen, daß dabei die wirthschaftlichen Interessen der Monarchie die ihren gebührende intensive und rationelle Pflege finden können. Entgegen dieser Auffassung könnte geltend gemacht werden, daß, ebenso wie Oesterreich von Ungarn, umgekehrt in den betreffenden Angelegenheiten auch Ungarn von Desterreich abhängig sei, daß also der Verzicht auf die Gelbständigkeit der Gefeggebung beide Bundesgenossen treffe und daß andererseits die Lebernahme gewisser Verpflitungen und Beschränkungen in der Natur jedes Vertrages gelegen sei. Diese Hinwendungen wären aber nicht geeignet, um die eben dargestellten Bedenten zu zerstören. Es ist gar nicht zu bezweifeln, daß gegebenen Falles dur die Schwerfälligkeit des Apparats oder durch Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Bundesgenossen ‚auch Ungarn sich gehindert finden kann, dringend nöthige mirthichaftliche Maßregeln zu treffen, wenn auch bisher, semweit eg an der Regierung und Reichsvertretung Oesterreichs, lag dieser Fal nicht vorgenommen sein dürfte. Aber wenn selbst für Ungarn dieser Fall praktisch würde, so könnte darin nur ein Grund mehr gefunden werden, um, so weit dies möglich ist, die Ursachen zu beseitigen, aus welchen diese Verzögerungen und Hemmnisse entspringen Dazu kommt aber, daß in Oesterreich, ab dem in der Kultur mehr vorgeschrittenen Lande, nie die Aufgabe an: Dem anaebahnn Zielergang vom Agricultur-Staate zum Industrie-Staate, zu, wol er - -«·«»-.....-...-1.s.-y7fsrkezohecgekegellclell · en bewegen muß, als dies möglicherweise inngarn als zweckmäßig erkannt wird. Die dur die Natur des Vertragsverhältnisses gegebene Verchränkung in der Selbständigkeit der Gereggebung aber ist Speziell bei dem österr.-ungar. Handelsbündnisse insoferne gesteigert, als es im Allgemeinen sonst jedem Staate jederzeit freisteht, Unterhandlungen mit fremden Staaten über handelspolitische oder Verkehrsfragen, wenn sie nicht zu einer Einigung führen, abzubrechen und diese Fragen innerhalb des eigenen Gebietes nach eigenem Greffen zu entscheiden, während dieser Ausweg den Kompaziszenten des österr.ungar. Handelsbündnisses verschlossen bleibt. Webrigens kann mehr die Frage aufgeworfen werden, ob es für den Umweg gleichartigen Vorgehens durchaus nothmend gift, eine bindende Verpflichtung in Bezug auf künfzig zu treffende Vereinbarungen zu übernehmen ? Die tägliche Erfahrung ehrt, daß selbst zwischen Staaten, die verschiedenen Hemisphären angehören, Verträge, die im gegenseitigen Iinteresse gelesen sind, auch ohne irgendwelche Verpflichtung abgeschlossen werden, Verträge einzugehen, die dem Untereffe des einen oder anderen Theiles entgegenlaufen, kann aber noch feinem Theile zugemuthet werden, und in solchen Falle den einen oder andern Theil zur Überleugnung seiner Ssnteressen zringen zu wollen, B Zoll- und Handelsbündnisses liegen. kann doch nicht in der Absicht des Streitende wie die Erfahrung zeigt — sein Vertrag wider der Verpflichtung — zu Stande formen und diese Verpflichtung sich somit als zwecklos darstellen. Das Prinzip des Zoll- und Handelsbündnisses, wonacige wise Angelegenheiten als gemeinsam erklärt und beide Staaten verpflichtet werden, dieselben getrennt aber doch gleichartig zu behandeln, dieses Prinzip mit allen daraus fließenden Konsequenzen vom Standpunkte der wirthschaftlichen Interessen als entschieden bedenklich und nachtheilig, ja als unausführbar bezeichnet werden. Der schlagendste Breis dafür liegt in den Unmstande, daß bisher, während des siebenjährigen Bestandes des Zollmonate, und Handelsbündnisses Der niederösterreichische Gewerbeverein ist sich bemußt, daß manche der hier geschilderten Kalamitäten eine nothwendige Folge bei Nothwendigkeit hält fi jedoch zips eine Milderung. li, daß fie Ihaftlicher Angelegenheiten, die beiden ständige, [eiteren nicht völlig behoben werden können. Er Deshalb dringend münschenswerth ist. Von diesem Standpunkt glaubt der niederösterreichisshe Gewerbeverein mit voller Ueberzeugung dafür eintreten zu dürfen, daß bei einer Erneuerung des Zoll und Handelsbündnisses der Anhalt desselben thun- Licht auf positive Bestimmungen besehränzt, daß Verpflichtungen zu späteren Vereinbarungen über die gleichartige Angelegenheiten nur bei deren gleichmäßige Behandlung eine ganze Heihe daß der politischen Alterirung dieses PrinUebeistände mögBehandlung wirth- unbedingter Unerläßlichkeit übernommen, daß den beiderseitigen Legislativen ihre volle Selbstständiglett, vücsichtlich aller Angelegenheiten zurücgegeben werde, nicht durch wen Zwed 068 Zollund Handelsbündnisses, zunächst durch die Zolleinheit beider Staaten unbedingt geboten ersceint, endlich jene unwirthsschaftlichen Behandlung in eine als Beiath fungirente, aus Jachmännern beider Ländergebiete zusammengefeste Körperschaft unterzogen werden. Von diesem prinzipiellen Standpunkte ausgehend wird sich diese Darstelluug inm Nachfolgendem mit den einzelnen Bestimmungen des Zoll-und Handelsbündnisses zu beschäftigen haben. Konzessionsurfunde und der Statuten emittirten Aktien und Prioritäts-Obligationen bis zu je 15.000 Stüd, aber immer Aktien und Obligationen in gleicher Anzahl einzulösen, und fie dieselben neue Prioritäts-Obligationen bis zu solchen Nominalbeträgen zu geben, welche durch die für die ursprünglichen Aktien und Obligationen garantirten 5 p&t. Zinsen gedecht werden. Diese Konvertirung der genannten Werthe muß jedoch bis zum Ende des Jahres 1877 bemerkstelligt werden; nach Verlauf dieser Trift darf eine weitere Konvertirung nit stattfinden. Auf Verlangen der Gesellschaft wird der Staat bewilligen, daß sie die genannten Prioritäts- Obligationen mit einem höheren oder einem niedrigeren als einem fünfperzentigen Zinsfuß emittiven dürfe, mit dem Bedeuten jedoch, daß der jährliche Betrag der Zinsen und Amortifation zusammengenommen die staatlich garantirte Binsen- und Amortifations- Diete nicht Übersteigen darf, welche erfordert würde, wenn die Obligationen mit 5 pg t. Verzinsung emittirt würden. . Die Amortifation der neuen Obligationen beginnt am 1. Jänner 1878 und dauert so lange wie die Amortifation der Briovitäts-Obligationen Serie I. Den Amortifationsplan wird die Regierung feststellen. — Bei der am 7. Feber [. 3. abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung der Balantaer Bezirks- Sparstaffe wurde Herr Samuel Berleß mit Akklamation zum leitenden Direktor hiedergemählt. Die seit 172 Jahren bestehende Anstalt hat mit einem Aktienkapital von 30.000 fl. bei einem N Revirement von 1,442 463 fl. 69 fl. ein Reinerträgniß ‚von 9311 fl. 57 fl. erzielt. Sie löst ihren 1874er Coupon (nach Bestreitung der Tantiemen, Nemuerationen und Dotirung des Nefernefonds) mit 8 fl. für jede der 1000 St. mit 30 fl. eingezahlten Akien (vom 1. April L. 3. an) ein, was einer 26*/perzentigen Berzinsung gleichkormmt. Geschäftsausweis der Best- B Vorstädtischen Sparfaffe vom Monat Jänner 1875. Einnahmen: Kaffereft vom 31. Dezember fl. 26.227.90, Einlagen fl. 37.018.85, eingelöste Bankwechsel fl. 2386.—, eingelöste Kreditvereins-Wechsel fl. 61.907.—, rückgezogenes Anlagekapital fl. 20.000.—, in den der Servefond des Kreditvereines fl. 338.73, in den Sicherheitsfond fl. 22.—, diverse Zinsen fl. 1295.56, auf Obligationsfond fl. 372 71 fl, Hauszinz fl. 296.—, in den Reservefond des Instituts fl. 10.—, zusammen fl. 149,874.75 — Ausgaben: NRüdgezahlte Einlagen und kapitalisirte Zinsen fl. 38.994.24, ausbezahlte laufende Binsen nach denselben fl. 60.75, eösomptirte Bankmechsel fl. 25.005 93 Fr, essomptirte Kreditvereins-Mechiel fl. 40.234.—, aus dem Sicherheitsfond des Kreditvereines fl. 295.—, aus dem Reservefond des Kreditvereines fl. 45.—, Kreditvereinsspefen fl. 24.25, Konto pro Diversi Fl. 600.—, Gehälter der Beamten fl. 489.—, Negieipefen fl. 519.20, angelegtes Kapital fl. 30.000.—, auf Werthpapiere fl. 1323.50, auf Hauszins-Konto fl. 86.73, Kaffereft am 30. Jänner fl. 12.206.15, zusammen fl. 149.374.75. Berehts- Ausweis derGrsten Baaeser Handels und Gewerbebauf in Neusas pro 1874. Eingang: Karle-Saldo vom 31. Dezember 1873 fl. 13.884.17, eingegangene MWechsel fl. 1,347.268.23, Einlagen auf Bücheln fl. 243.054.80, Einlage auf Raffenscheine fl. 123.809, eingegangene Gffeften-Borschüffe fl. 17.535, eingegangene NReal-Kredite 31.967 fl. 1 £ r., Einzahlung der Sichersteller fl. 4365.71, diverse Kreditoren fl. 5,588.998,.09, veestomptivte Wechsel fl. 834.112.13, Zinsen fl. 57.723.23, Brovisionen fl. 10.09.45, Gebühren fl. 97, zusammen 8,225.790.82. Ausgabe: Regie-Konto fl. 12.277,07, eöromptivte Wechsel fl. 1,383.209,32, Nadzahlungen auf Büceln fl. 278.646.43, Rüdzahlungen an die Giehersteller fl. 9815, MRüdzahlungen auf KRassenscheine log Behnse 7.676 honär . 13.296, tee 2 LAKO E Debitoren 1. 5,246.268.04, Zinsen fl. 38.728.45, Provisionen fl. 2165.74, Kaffe-Salon pro 1. Jänner 1875- ff. 26.551.64, zusammen fl. 8,225.790.82. —Die Szts Endreer Sparkasse erzielte im Jahre 1874 einen Bruttos Gemini von fl 17,637..-)8(nach fl.·40,·0 20 Hirtenkapital). Der Reservefond beträgt fl. 5823.81. &$ erübuigen zur Verteilung an die Aktionäre fl. 652228. Der Coupon ver mit fl. 40 eingezahlten Aktie dürfte demnach mit fl. 6 bis fl. 6’, eingelöt werden. · —DieJpolysciger Sparkasse hat nach einem Aktienkapitale von fl.30.000 einen Gewinn von fl.657.98 erzielt. Interessen vorhanden muß daher desselben noch Dualistischen Staatsprinzips des Ländergebieten erheilchen, einer unerläßlich 68 wird sind, trog sind überzeugt, Daß ohne jede dort, und wegen der vorstehend dargelegten "eine gleichartige mo von Bejtimwerden nicht zur Ausführung gebracht Vorberathung durc ss s . e . Börfen- und Handelsnadjridjten. — Der „Ungar. Altionär“ ift in der Lage, den mit den dem königlich ungarischen Kommunistations Ministterium und dem Bermaltungsratheder Nordostbahbnin ingelegenheit der Regelung der abschwebenden Differenzen abgeschlossenen Vergleich seinem Wortlaute nach zu veröffentlichen Wir entnehmen, demselben Folgendes : Die Nordostbahn-Geselihaft wird berechtigt, zur Urkonzentirung der Bau-Unternehmer und zur Redelung des aus dem Bau der Bahnen entstandenen Kostendefizits, ferner behufs Rückerstattung der Hälfte des nach den aus dem Auslande bezogenen Schienen gezahlten Zolles, zur Begleichung der an den Staat gestellten Schadenerlagsforderung im Betrage von 5.500.000 fl. neue Brioritäts- Obligationen zu emittiren, welche ohne Verlegung der Nächte der früheren Brioritäten-Befißer auf beide Bahnten geuundbücherlich sicherzustellen sind. Diese Obligationen werden vom 1. Jänner 1875 an verzinst und von diesem Tage an wird die staatliche Garantie um 275.000 fl. und mit der zur Amortisation der neuen Prioritäts- Obligationen innerhalb der für die Prioritäten-Serie I anberaumten Zeit erforderlichen Quote erhöht. Die Flüssigmachung der in Folge der Staatsgarantie zur geberben Vorfchürfe und die Mittler- Nutzung Diefer Borschülfe geschieht nach den Modalitäten, welche bezüglich der ursprünglichen Staatsgarantie in der über die Haupt- Linie der Gesellschaft handelnden Konzessionsurkunde festgestellt sind. Die Gesellschaft wird ferner ermächtigt, von dem im Sinne der ' gresktjistsoeriijte. gestern und heute HBaflersiann zuAndape MLLFeben Witterungschön;—bermometer-1-10,Barometer 28««s,««; nehmend. Effektengeschäft.Die Börse verkehrte heute in ziemlich geschäftsloser Haltung.Anlage werde behauptet,Banken matten Industriepapiere verkehrslos.Andchorbörse Oesterreichische Kredit 511221.70 eröffnend,drückten sich auf 220.80, schlossen221.10.Bodenkreditschlossen·’ls.25—73.5()ohne Geschäft. An der Mittagsbörse Qestekr.Kreditzu 221——221.30 gehandelt. schlossen221G.u.W.Bodenkreditzu 73259emachh blieben 73.25 ©. Ungarische Kredit 205.756. Spar und Kredit zu 51.75 getauft. Zandes-Zentral-Sparkaffe er Coupon fl. 8) 81 ©, 51.25 38. Gıfenbahn Anleihe 98 6. Ofibahn-Prioritäten II. Emission zu 72—72,50 gemacht, fehloffen 72.25 ©., 72.75 W. Brämsenlose 83 ©. Pester Bereicherungen zu 57—56 verkauft, blieben 56 ©. Straßenbahn zu 245 244 gemacht, blieben 244.50. 6. Mühlen matter. Spodium zu 180 gelauft. Schloffen so Seld. Schlid’she zu 120 offeritt. Bodenfredit-Gesellschafts-Brandbriefe zu 86.50 gesauft. Baluten und Devisen unverändert und geschäftslos. An der Abendbervie war es fest aber ruhig. Der Verkehr beschränkte ja auf Defterr. Kredit zu 221.90—221,30, Bodenkredit zu 73,50— 73.75 Getreidegeschäft In Weizen per Frühjahr wurden mehrere Abschlüsse gemacht und zwar zu fl. 4.57, 4,56, 4.55 und bleibt zu leterem Breite Waare, fl. 4.50 Geld; für Mais tat die Stimmung fest und wurde in Banater per Mai uni zu fl. 3.80 gemacht. Hafer unweihend zu fl. 2.02, 2.01, fl. 250 gemacht. Kohl-Meß 3 2000 Wegen per August-September ja b" 2040 Vieten zu fl. 19 per 150 Bio. gemacht, bleibt 0 Geld. F. Dombovár, 18. eber. Auch diese Mode hatten wir fortwährend Starken Frost, welcher unseren Straßen zugute kommt. Trogdem war die Zufuhr am legten Wochenmarktebelang 108 und wurden die zugeführten circa 1200 Wiegen Mais zu fl. 2.30—2.35 per Meden ziemlich war aufgekauft. In allen andern Urtikeln fast gar sein Geschäft. · I.Torzsa-18.Feber.Seit seinem letzten Berichte bald darauf Thauwetter;seit einigen Tagen jedoch trat strenge Kälte ein,doch hatten wir zwei Tage starken Schneefall,welcher den Winterjaaten hinlänglichen Schutz gegen die Kälte gewährt,daher Schneelag Schuh hoch liegt Die Straßen werden mit Schlitten befahren.Im Fruchtengeschäft geht es noch imer sehr flau und wird Alles bis aus lanfsamen zugedrückten Preisen verkauft.Wernotiettherkte Weizenfl.1.50,Gerstefl.3,Mischlingfl.«2.8(--2,fsk), Haufsamenfl.4,Haferfl.3.50—3.60.Brennholz wird in den Wäldern Bäcs,Torvarisch und Palanka zu fl.5—6 per Klafter gekauft.Unsere Oekonomen sind alle beschäftigt mit Holz einbringern da wir eine überaus strenge Kälte haben." S.J.O.Sioboly,18.Feber.Unsere Herbstsaaten sind mit einer 7—8z ölligen warnten Schneedecke versehen,tvas jedoch unsere Eigner noch nicht zu billigeren Verkäufen stimtittmoch Nachts zeigte das Theriometer 1L 30 unter Null.Gekauft wird xslseizen skspfd-fl.4.3)—40,Gerste7(s.1sd.fl.72,indessenka fl.1.704E.0.Alles per Zollzentner Maisfüerismn zu fl.4.50 per Kübel. Sch.u.1 I.Vajcr,18.Feber.Das Getreidegeschäft auf hiesigem Platze ist von den tonangebenden Märkten influid demzufolge auch Preise täglich mehr sich dem Rückgange neigen,wodurch weder Spekulanten noch auswärtige Reflektanten an dem Einkaufe sich betheiligen wollen und herrsche seit gerammer Zeit totale Leblosigkeit,nur unsere Dennlhändler wollen sichgmir noch weiterer Preisreduktionen nicht einverligen und kaufen zu Preisem die nackkrmer Richt und Rendinnt bieten,dieselben sind jedoch mit Vorräthen überhäuft,mit deren Entledigung sie zuzuwarten bemüssigt sind,unt eventuell Wierlufte zu erleiden. Untere heutigen nominellen Rotirungen sind: Weizen 85pfd. effekt. fl. 4.45—4.50 pr. Bolt Korn: 77 &0 pfp. fl. 329, Hilfe fl. 2.69 pr. 82 Pfund, Bromptmais je nach Erodenheit fl. 245—2.60 pr. Zollzier, Gerste mangelt, Futtermwaare fl. 2.50 pr. 70 pfund, Hafer fl. 3.60-3.65 pr. Wiener Zentner. Witterung anhaltend falt, der Seitenstand hat genügende Schneedecke und ist vor Frost geichüst, bereits die zweite und starre Gredede angenommen. B. W. Warasdin, 19. eber Das Maisgeschäft hat, da die Sendungen nach Triest seit einiger Zeit nachgelassen haben, an Lebhaftigkeit abgenommen ; dies im Rerein mit einer die Donau hat außergewöhnlich starken Zufuhr drühte den Preis um 10—15 fr. ‚hatten mir immer Kälte, herab undt ermöglichte es,daß schöner trockener Mahlmal an 2fl.5·-——-b0kr.vom Platze genommen werden konnte-Jnübrige" Zerealien war wenig erschienen.Haiden ist beliebt,notixt heuteg 2fl.50—60kr.p3r68-71Pfd.Auf bunte Bohnen hat die Nachfrage etwas abgenommen,doch sind die Preise fest,da unterens Vorrathe knapp und in festen Händen sich befinden.——Kornbedingt. 3fl.80kr.bis4·fl.Je nach Qualität per 80 Pfd.—VonA«n-« bausaaten sind Kleesaat und Hanfsaat sehr gesucht.»·, Kleesaat in allen Gattungen hat bedeutend im Preise angezogen, da sich in den produzirenden Nachbarländern eine Mißernte herausstellte. — Auf Rindschmalz ist gleichfalls starre Nachfrage, doch trifft dieselbe gelichtete Vorräthe an. ·Bäcs-«földvssr,20.·Feber.(Bericht von Adolf Löbl.)-s"s Sert denxä Feber haben wir einen strengen Winter,mitunter."» auch heftigen Schneefall,so daß jetzt unsere Saaten vor der Kälte,—x»«« welche gesternle Gad erreichte,geschüst sind.Ueber die Theiß und über den Kanal fahren die Wagen getrost hinüber.Eines solchen strengen MBinters gedenken unsere Defonomen schon lange nit. Die Sclittenbahn ist sehhr sehr gut. Im Geschäfte ist keine Veränderung eingetreten, nur Hafer hatte sich um 20 fr. wegen meinen vorigen Bericht gedrüht. : ·B.Prag, 21. Zeber. Die allgemeine Geschäftslage in Getreide hat sich so nicht günstiger gestaltet und bleibt der Verkehr auf den nöthigen inländischen Bedarf angewiesen. Der gestrige Getreidemarkt war nur schwach befahren, und man nur für Weizen eine animirte Kaufluft bemerkbar, alle anderen Fruchtsorten waren vernagplässigt. Notirt wurde: Weizen 80—92pf9. zu fl. 5.10 bis fl. 5.60, Rorn 80—84ypfb. zu fl. 4.20—60, Gerste 70 bis 78pfo. zu fl. 3.40—3.90, Hafer 44—48pfo. zu fl. 2.803,40, Zentner-Hafer fl. 5.20—25 transito per Wiener Zentner. Erbsen polnijge fl 5.80-6.%5, Linsen fl. 850-1050, Bohnen fl. 650—75, Hirfe fl. 6.50—7, Widen fl 480 bis fl. 5.10, Mais fl. 3.75—80, Raps in steigender Tendenz bei wenig Zufuhren und wurde für gute Waare fl. 6—6.20 per Magen gezahlt. Mahlprodukte bleiben bei großen Borräthen vernachlässigt, das Ausgebot der ungartigen Mühlen infuiet nur ungünstig auf unseren Verkehr und werden unsere Stablissements wieder die Breite zu ermäßigen haben, um einen besseren Abfall zu erzielen. Wir notiven : Weizenmehl Nr. 6 fl. 13, Nr. 1 fl. 12, Ne 2710, Ne. 38 Ne 4 fl 650, Salegries fl. 13. E Breslau,18. Leber. (29 oLlLe.) Bei äußerster Geschäftshilfe ‚beschränkten sie die legim öchentlihen Umfäße auf einige Detail-W Verläufe von polnischen und fehlerischen Ginschuren zu 65 bis 70 Thlr. an aufiker Fabrikanten, sowie von einer Bartie Gerbermwolle, welche nach der Rheinprovinz Abnahme fand. Am Uebrigen sind noch einige Böstchen Schlesicher ungemarchener Wolle von 18—25 Thlr. und serbische Gerber-Zadel ca. 23 Thle. im Ver fehr gemesen, von welchen letteren für Holland bezogen worden ist. Sesammt um lag ca. 300 Ztr., Breite unverändert. —« Am Roden-Kalender vom 22. bis 28. Seber 1875. 28. eber, B Generalversammlung derser Regional - Sparkasse", 9 Uhr „Binfer Gemerber und Kreditbanf” , Detis-Tovírofer. Nachmittags. — Der Uhr Nachmittags. — Der „Romorner Regional-Sparkasfe‘‘, 10 Uhr Bormittags. — Der „Bäcs-Topolyaer Sparkasfe”, 9 Uher Bormittags. — Der „Preßburger Allgem. II. Bezirks-Sparkasfe‘, 10 Uhr Vormittags. — Der „Schütt-Szrdahelyer Sparlaffe”, 2 Uhr Nachmittags. — Der „Szegedin-Gsongráder Sparkasfe”, 9 Uhr Vormittags. — Der Nachmittags. — Der hafte Muniacser Buchbrucerei- und P Verlags-Aktiengefell, Bannnnia" in Raskau, 3 Uhr Boltsbant", Nachmittag. — Des „Silleser Spar- und Kredit-Vereins‘, 3 Uhr Nachmittags. — Der „Allgemeinen Sparkaffe” in Steinamanger, mittags. Schaft in Esepregh”, faner Sparlaffe.” — Der „Galanthaer Sparlaffe”, 10 Uhr Vormittags. — Der „Temeser Sparlaffe” in Temesvar, 10 Uhr Vormittags. — Der „Galgöczer Sparkaffe, 9 Uhr Vormittags. — Der „Debrecziner Handels- und Gewerbebant" 10 Uhr Vormittags im Hathhause. — Des , Szécsényer Sparkaffer Xereins”, 10 Uhr Vormittags. — Der „Szalonthaer Sparkaffe". — Der , Abauj-Szantóer Sparkaffe”. — Der „Szigetvárer Sparaffe‘, 9 Uhr Vormittags. — Der „Räsmarker Bank’, 10 Uhr Vormittags. — Der ", Neutraer Sparkaffe‘ 9 Uhr Vormittags. — Der „Kärolyfalvaer Sparfaffe" 10 Uhr Vormittags, 8 — Der „Nepezer Vormittags. Leutichau, Sparfaffe‘, 3 in 11 Uhr Vormittags. — Der „Seren “ 2 Uhr 3 ihr NachRegional-Sparkasse-Akiengesell ,„N.-Bogx N s. Auszug aus dem Amtsblatte des ,, Közlöny. Pizitationen in Budapest: Am 8. März und den folgenden Tagen Kleider, Wäsche 2c., am 14. März und den folgenden Tagen Pretiosen, im K. ung. Verlagamte. — Am 10. Mär 3 Uhr, Mobilien des Rudolf Steindl, Königsgaft. 73. — Am 27. Zeber 12 Uhr, Mobilien des Adolf Guthmann, Palatinwaffe 17. — Am 24. März 10 Uhr, Haushälfte Nr. 1007 in der Neuengafse, im Bester Grundbuchsamte. — Lieferung von Granitsteinen am 15. März 10 Uhr, im neuen Stadthaufe, I. Stod, II. Depart. — Am 9. März 10 Uhr, Haus Nr. 228 der Johanna Weiß in Altofen, im: Ofner Grundbuchsamte. — Getreide in Kisbér, Bátolna und Mezöhegyes Dfferte bis 4. März 12 Uhr, zum Aderbau-Ministerium, Kizitationen in derrovinz: In NicRaroly: Am 22. März und 21. April 9 Uhr, Liegenschaft des Johann Szabó an Dre und Stelle. — In Kecstemét: Am 1. März und 2. April 9 Uhr, Liegenschaften des Stefan Rigó, im Grundbuchsamte. — In Großwardein: Am 2 May 3 Uhr, Liegenschaften Des Andreas Motel, beim Königl. Gericht. — An £iptób (Baranya) : Am 23. Feber 1L Uhr, Liegenschaften des Simon Hageman, beim Ortsrichter. — In Schäßburg: Am 11. März 9 Uhr, Mobilien des Karl Dahinten, an Ort und Stelle. — In Doborupk Balágy, Szerednye, Baltáj Eserte$, Gajdos, N-Selmency, Köblös, Lehócs und Sglincz: Am 22. April und 24. Mai, Liegenschaften des Andreas Andrejsovits und David Elsaß, im Grundbuchsamte zu Ungvár. — In S W.Ujhely: Am 10. März 9 Uhr, Liegenschaften des Aulius Nagy, im Grundbuchsamte. — An ALS o- Lendva: Am 4. März 10 Uhr, Brennholz, Faßhauben, Slipper und Weinpfähle des Friedrich Schönman im Szitvagyer Walde, an Ort und Stelle. — In Endred (Szathmar): Am 16. März 9 Uhr, Liegenschaft der Nojalia Uray, an Ort und Stelle. — Sn Szent-Márton: Am 2 März, 9 Uher, Schnittwaaren des Bernhard Weiß, an Ort und Stelle — In Szepes-Dlafi: Am 16. Mär und 16. April 9 Uhr, Liegenschafts-Antheil der Susanna Szatoriß, im Stadthause — In B-S.-Mihaly (Sifenburg) : Am 26. März 9 Uhr, Liegenschaft der gr. Stettner, an Ort und Stelle. — In St-Lotthbard: Am 19 April und 19. Mai 9 Uhr, Liegenschaft des Karl Gialer, im Stundbuchsamte. — In Szentes: Am 15. März und 15. April 9 Uhr, Liegenschaften des Stefan Kerehtes, im Grundbuchsamt. — 9n 3:683aba: Am 5. April und 5. Mai 9 Uhr, Liegenschaften des Johann Kutzera, im Stadthaufe. — In Werfheg: Am 14. April und 14. Mai 10 Uhr, Liegenschaft des Selics Vera im Brundbuchsamte In Remenes-Dönyeß: Am 16. März und 15. April, 10 Uhr, Liegenschaften der Nofalia Sinko, geh. Rovacs, im. Gemeindehaufe. In Buzias: Am 19. ober IV Un, Haus des Georg Butin, im Gemeindehaufe — In ®yarmathca: Am 13. März und 13. April, 10 Uhr, Liegenschaft des Sosef Schneider, in Gemeindehaufe. Des Konstantin S Konfursenfließung in Budapest: TER VAM T ÉT KERUNK ATRASSE ; " " . Deafjerstano : gsttterung:«· IwaneanFeber,·3«10««isberkIuLl,zunehmend. Bewölkt.. Vreßburg,21FebenZILHLäTiJessEssL.zuneimend. Trockech Msziget,21.Feber,2«1«ssjlxe135’Il,abnehmend. » Esszat manHFeber,3«4«über54«,·».unverändert ,,« Tofaj, 21. Reber, 3' 07 über Na, abnehmen. Szelmos, 21. Feber, 2 ° 3 ° über Ruf, abnehmend. Szegedirk,2.Feber,4«5«über Niäfi,abnehmend. Arad, 20. Feber, 3" 1” unter Null, abnehmend ,, Gr.Becskerek,20.Feber,0·9«über szLn--.1n11.erändert.Bewölkt.. —-:-:sschz,21.Feber,0«6«übersme.abnehwstd. ,, ·Hzitroxkiskbi,20.Feber,4'4«i.äbers«knil»abnehmend. » Sesse,2().Feber,4'u"äberscukj.,abnehmend. » Was-w-20Feber,6«1«i's-be2:kyfzunehmend. ,, :ILZt-Oksoxik1.:?U,Febek,2’3«ikkjerZEITWELALMENMMZI 5 » » 7