Pester Lloyd, Oktober 1875 (Jahrgang 22, nr. 226-252)

1875-10-27 / nr. 248

k­­ssvtmtmtut für die österr.­imat,soa­ür den Pester Lloyd« seen-and azate; für den en KLoydr (tor en=|, bendblatt) fammt es ablett für u, Abendblatt) nebst ber Gratig=Beis Lande u F Korfiwirthigaft“ epegmieifidien" "|, ,und tele nn « be Fr Budapest zait woflverf. „SAuftritten Frauen - Beitung‘ Ganzjáhrl id K 22.— Ganzjáhrl. fl. 24.— Für Budapes Fü Poftverf. albjährlich „ 11.— Halbjährlich „ 12.—­­ Ganzjährlic fl. 28.— Ganzjahrl. fl. 30.— Slasse­n 5.50 Bierteljährl. n 6.— N­h 14.— A­N 15.— Monatl­ v 2— Monatid „ 2201 Bierteljährl., 7.— eelähel. 7.50 IRtt separater Wortversendung des AbendBlattes 1 ff. vierteljähriich mehr. Da pränumerirt flv Budapes in der Dominitration vo­n Sefter , em aaffe Nr. 14, I. 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Oktober. 2.0 em. —­­ nn en een ...-...--....«.,—...,»-—».—.-—-.,-—-.-,----..--—«---, ———« ».—«————s.-—- «.--..«..-.....-.- ———.—-.««- —.—­­ EZEKEN ne azzá Die allgemeine Einkommensteuer und die Aktiengesells­chaften. M. &. gibt bekamntlich keine Steuer, gegen welche nicht eine Anzahl direkt oder indirekt durch dieselben betroffener Staatsbürger die Hinwendung erhebt, daß vermöge deren Einführung oder Erhöhung eine ungerechte Belastung erfolgt, und selbst in England, mo der zu den öffentlichen Prädikat der Leidenschaftslosigkeit beizulegen berechtigt wäre. E 3 kann daher nicht überraschen, daß diese in der Natur des Steuerzahlers wurzelnde Abwehr-V Bestrebungen höhtem Maße geltend machen,­­­ gewissermaßen die unleugbare Thatsache der fehlerhaften Lastenvertheilung, welche allen Remonstrirenden das stets wiederkehrende um widerlegliche Ar­­gument zur Verfügung stellt: Ehe die proportionale Vertheilung der Lasten erfolgt, it es ungerecht, und mehr zuzumuthen, da sich herausstellen wird, daß ganze Klaffen der Bevölkerung noch nicht den gebührenden tragen ! Keineswegs sich gerechtfertigt durch gegen „allgemeine* Ginsommensteuer überhaupt — wie földe mit Gefegentwurf vom 11. September gründung zuzulassen scheint. Man rechnet in Handelskreisen die Ausdehnung der „allgemeinen“ Einkommensteuer auf die Willen- Gesellschaften, vornehmlich in diese Kategorie nicht gerecht­­fertigte Besteuerung und motivirt diese Anschauung wie folgt: Betriebe von Industrie engeren Sinne geistigen und sonstigen unter 3. und den gemeinnbringenden Beschäftigungen und Geschäften, 6. aus in und ausländischen Lebensrenten, Obligationen u. dal. zu entrichten ft und zwar wird bei Uh­ren-Gesellschaften der sechsfache Steuer­­betrag des sechten Jahres (vom Finanzausschusse modifizirt auf den fünffachen) als V Basis der Berechnung angenommen und es sind hie­­von 3", Perzente zu bezahlen, die ganz die Aktiengesellschaft eigentlich den im 4. nicht genann­­als Staatssteuer anzuh­­ieben sind. Nun hat aber als K­olektiv­ an die Aktionäre was der mit dieser Auffassung auch dasjenige völlig Motivenbericht zum Gelegentwurfe über die österreichische Personal-Cinfommensteuer sagt. 63 heißt in demselben wörtlich „Steuerpflichtig follen sein a) nur physische Personen, und­ b) jene Korporationen, zusteht. Daß kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder Einkommens der Kor­­poration nur physische Personen, nicht auch Gefell­ die Besteuerung gezogen werden können, folgt von selbst aus der Natur dieser Steuer, deren Aufgabe es ja ist, das Einkom­­men des Ginzel-Individuums, wie solches von diesem seiner vielseitigen Beziehungen zu anderen Individuen gewonnen wird, zur ziffermäßigen Darstellung zu bringen. Eine solche N Rechts­­beziehung besteht auch zwischen dem Ginzel-Individ­uum und der von der juristischen Eigenschaft derselben absieht und führen unter welcher somit nur für das ersteres sie mit Be­­ziehung auf die einzelnen Mitglieder ins Auge faßt, eben nur eine besondere Form repräsentirt, Mitglied ein Einkommen beschafft wird. Das Einkommen der Gestelligaft ist Spez­ial-Einfommens der ein­­zelnen Mitglieder; und besteuern, ohlone das lettere frei zu laffen, würde selbs­­vertändlich zu einer Doppelbesteuerung der Veranschlagung sammt­ Reineinfommens außer zu laffen, um die Doppelbesteueru­ng zu ver­meiden,u­­m ohlone die Duchführbarkeit einer Personal- Einfommensteuer überhaupt in N­tellen — ganz unzulässfig.“ 68 liegt außerdem das ernste Bedenken nahe, ob dieser Zustieg zur Einkommensteuer in heutiger Zeit nur eine weitere Herabminderung der Aktienwerthe und diedurch einer Schä­­digung des für industrielle Z­ede ohnehin ins Wanksen gerathenen Assoziationsprinzips mit sichh führt. Ist es opportun — wenn es auch juridisch nicht anfechtbar sein sollte —, dort Staats-Revenu­en zu suchen, wo bedrohliche Blutleere herrscht? Wäre es nicht besser, leistungsfähige volfswirthschaftliche Sab­oren zu Anstrengungen zu veranlassen, ab­ der Stüße bedürftige? Schließlich ist zu erwägen, ob es fisialisch Lohnend ist, diese im Präliminare des Finanzministers im Ganzen auf 317.148 ff. Ertrag berechnete Einsommengattung auf Kosten der Industrie, des Geschäftsbetriebes und des Verkehrs einzuheben. Das Finanzministerium scheint auch nicht sehr überzeugt da­­von zu sein, daß sich diese Steuerpost vertheidigen Lasse, denn mwäh­­rend der Motivenbericht zu dem Gefekvorschlage über die „allge­meine“ Ginkommensteuer, über diesen nach dem Ginkommen aus Grundbefis, Hausbefis und Montanbefis verfügten Zuschlag eingehende Begründungen enthält, ut über bdiesen Kunft sein Wort der Motivirung zu finden. Man meine nur, die Ar­­sace hievon liege in dem geringen Belaufe von 317.148 fl., (im Vergleich mit dem aus dem Grundbefig mit 4,597.710 fl., aus dem Yausbefis mit 1,662.136 fl. berechneten Getrage des Zuschlages) denn der Zuschlag nach dem Einkommen aus Montanbetrieb ist nur auf 23.469 fl. präliminirt und wird dennoch eingehend motivirt, doch mit der im Finanzauss­chusse auf Antrag Wahr­­mann’s angenommenen Modifikation, daß nicht das Sechsfache, son­­dern das Fünffache des legten Sahres-Ge­rägnisses als Basis dienen solle, können wir ung nit beruhigen. Es unterliegt seinem Zweifel, daß den vorerwähnten Erwä­­gungen logische Konsequenz innewohnt und es ist noch zu bemerken, daß denselben auch von Männern zugestimmt wird, welche seinerlei persönliches Interesse daran haben, diese Steuer nicht wiederholt von dem Aktionär in seiner Eigenschaft als Staats­­bürger und als Mitglied der Gesellschaft eingehoben zu sehen, son­­dern denen Gerechtigkeit und Industrie-Förderung duch Assoziation am Herzen liegen. DieFonäursgesetz-Entwurf­-Enquete hielt gestern ihre sechste Sitzung ab,über­ deren Verlauf wir Folgen­­des erfahren : Den Barfiß führte Staatssekretär C3­em­egi, da der Justiz­minister duch den Todesfall seines­ Schwagers Georg v. Bartal verhindert war, der Situng zu präsidiren. Die er begann mit §. 60, welcher von der Befriedigung von Hypothekar-Forderun­­gen handelt, welche mehrere Immobilien ungetheilt belasten. Bei der Berathung wurde hervorgehoben, daß dieser Bara vaph mit den allgemeinen grundbücherlichen Anordnungen im­iderspruch es und bezüglich der Befriedigung der Gläubiger von anderen Prinzipien Sande­s 3 wurde betont das zweite Ah­ne, welches den Gläubigern bezüglich der auf mehreren Gütern ungetheilt faftenden Forderungen das Wahlrecht, Kraft dessen sie ihre vollständige Befriedigung aus jedem einzelnen Gute verlangen können, zugesteht,­ besonders aber die daraus für die nachfolgenden Gläubiger fließenden Konsequenzen seien mit den Prinzipien der Grundbuchs-Ordnung nicht vereinbar. Wenn nämlich ein Gläubiger das Simultan-Pfandrecht auf drei Güter A B C habe und nun aus dem Kauffhillinge des ersten seine volständige Befriedigung begehre und erhalte, if stehe nach dem Entwurfe dem nachfolgenden blos bezüglich A eine Hypothek befisenden Gläubiger das Hecht zu, jenen Theil des Kauffehillings von B, welcher dem Simultan-Gläubiger zufallen sollte, für sich in Anspruch zu nehmen, troßdem er dies­­bezüglich eine Hypothek besißt. Dies stehe im M Widerspruche mit der Grundbuch 3-Ordnung, daher solle der Paragraph gestrichen werden, umso mehr, da weder im preußischen Gefeße noch im deutschen Ent­­­wurfe über eine Konkurs-Ordnung ähnliche Bestimmungen vorkom­­men. Für die Beibehaltung des Paragraphen wurde geltend ge­­macht, daß der Simultan-Gläubiger doch das ihm jedenfalls zu­­stehende Wahlrecht bezüglich der Befriedigung seiner Forderung aus jeder Masse, auf welche er eine Hypothek befikt, den ihm nachfol­­genden Spezial-Hypothekar-Gläubigern einestheils ungerechten Nußen, anderntheils ungerechten Schaden zufügen kann, wenn nicht die so­­eben an einem Beispiele erläuterte Bestimmung des Entwurfes an­­nommen wird. Man dürfe durch zu starres Verthalten an einem Meiisipe nicht die Unmöglichkeit schaffen, daß Femandent. ein unge­­rechter Schaden zugefügt werden könne. Bezüglich der Stylisirung wurde aber bemerkt, daß das erste Ah­nen dieses Paragraphen die im §. 37 der österreichischen Kontur3-Ordnung niedergelegten­­Be­­stimmungen wiedergeben will, aber dieser Absicht nicht entspricht. Werner sei das zweite Alinea mangelhaft, da daselbst seine Bestim­­mung getroffen worden, in welcher Reihenfolge der teit der intabu­­lirten Forderungen abzuziehen sei, während die diesbezügliche Stelle des ON Konkurs-Gefeges auch diesbezüglich eine Verfü­­gung trifft.­­ Die Cnquéte nahm daher den Paragraphen in folgender Teilung an: , haftet eine BORDE UN ungetheilt auf mehreren zur onkursmasse gehörigen unbeweglichen Gütern, so hat jedes dieser Güter zur Befriedigung derselben mit jenem XTheilbetrage beizutra­­gen, welcher sich zu derselben verhält, wie der zu jedem einzelnen Gute nach Befriedigung der vorhergehenden Forderungen erübr­­­ende Rest des Griöfes zu Summe aller dieser Reste. Es steht dem­läubiger frei, seine Befriedigung aus jedem einzelnen Gute oder aus mehreren derselben zu verlangen, jedoch können die ihm aus diesen Gütern nachstehenden Gläubiger, beide in Folge jener Wahl weniger erhalten, als wenn er seine Befriedigung aus allen Gütern verhältnismäßig genommen hätte, fordern, daß aus dem Griöse der übrigen Güter derjenige Betrag, welcher nach dem­ obigen Verhält­­nisse davon auf seine Forderung entfallen wäre, ausgeschieden und an sie unbelastet abgeführt werde.” Nun gelangte er von den durch Kauptpfand ge­­sicherten Gläubigern handelnde Titel zur Berathung, € 8 wurde beschlossen, im Titel­ statt „kezi zálog" ,ingó zálog" zu fegen. Bei §. 61 wurde beschlossen, daß dessen Bestimmungen aus­­drüchlich auch auf das Einkommen aus den Mobilien Arwerbung haben sollen. §. 62, über die Rangordnung der Zoll-, Verzeh­­rungs- und anderen Steuer-Abgaben, wie auch der bezüglich Dieser Abgaben kk­ße Geldstrafen hinsichtlich der Befriedigung aus dem Griöse der betreffenden Mobilien, wurde nach Furzer Debatte unverändert angenommen. S. 63 bestimmt, daß die Gattmirthe be­zü­glich der dem Gaste gehörigen zurückbehaltenen Mobilien rücsicht­­ig der M Wohnungsmiethe, wie auch Arbeiter bezüglich der ihnen zur Arbeit übergebenen Mobilien ricksichtlich ihres Lohnes und ihrer Auslagen mit den Faustpfand­läubigern gleiche Rechte Dan sollten. Bei der Diskussion dieses Paragraphen wurde darauf auf­merksam gemacht, daß es noch andere Verhältnisse gibt, bei melden fraft­ besonderer Bestimmungen ein Yauftpfandregt besteht. Die Cngutéte beschloß, mit­­ Ablehnung eines auf die Leitstel­­lung einer, das Yauftpfandrecht prinzipiell regelnden Ber ftimmung gerichteten Antrags die einzelnen Fälle besonders zu präzisiren, und zwar wie folgt: „Den Faustpfandgläu­­biger stehen gleich 1. Verpächter wegen des laufenden und des für das lette Yahı rüdständigen H­infes, solche wegen anderer Forde­­rungen aus dem Wachtverhältnisse. 2. Vermiether wegen des lau­fenden und des für das legte Halbjahr vor der Eröffnung des Verfahrens rüllständigen Zinses im Sinne des 362., das gefekliche Pfandrecht regelnden Paragraphen der Prozesordnung. 3. Gast­­wirthe wegen ihrer Forderungen für Wohnung und Bewirthung des Gastes, in Ansehung der von demselben eingebrachten, von ihnen zu eidbehaltenen Laden; 4. Künstler, Werkmeister, Hand­­werker und­­ Arbeiter wegen ihrer Forderungen für Arbeit und Auslagen in Ansehung der von ihnen gefertigten oder ausgebesser­­ten, noch in ihrem Gemwahrsam befindlichen Sachen. 5. Diejenigen, welche etwas zum Nugen einer Sache verwendet haben, wegen des den noch vorhandenen Vortheil nicht übersteigenden Betrages ihrer Forderung aus der Verwendung in Ansehung der zurückbehaltenen Sache. 6. Diejenigen, denen nach dem Landelsnieiehnuche an gewissen Gegenständen ein Brandrecht oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in Ansehung dieser Gegenstände ; 7. Diejenigen, welche dur­ administrative oder richterliche Pfändung ein Bfandrecht erlangt haben in Ansehung der gepfändeten Gegenstände”. Nachdem durch diese Bestimmungen der Inhalt des §. 64 [chon zum Ausbruch ge­­bracht wurde, beschloß die Enquöte, denselben zu streichen. §. 65, welcher die Verfügungen über ein Berg­­werfs-Vermögen im Falle eines Konkurfes enthält, wurde durch Die Enquéte angenommen, jedoch mit dem Zulage, daß, wenn das Bergmerks-Vermögen, insofern es immobiler erb­gegenstand it, als Grundlage eines Simultan-Brandrectes dient, die Bestimmungen des §. 60 Geltung haben. Im vierten von den Konkurs-Gläubigern­­im Allgemeinen handelnden Abschnitte wurde §. 66 über die Verwendung der allgemeinen Konk­ursmasse mit einigen stylari­­schen Modifikationen angenommen. Bei §. 67, welcher die in die erste Klasse rangirenden Forderungen gegen die Konkursmasse auf­­zählt, wurde der vollständige einjährige Lohn der Dienstleute in Uebereinstimmung mit dem bei §. 55 geschehenen Amendement, als in die erste Klasse gehörig, erklärt. Ferner wurde bei der Berathung dieses Paragraphen ein Antrag gestellt, daß, nachdem auch der Er­­merb des Gemeinschuldners während der Dauer des Konkurses der Masse zufällt, die etwaigen Krankheit, Begräbnikkosten des Schuld­­ners in die erste Klasse der Forderungen aufgenommen werden­­ mögen. Die Enquete lehnte jedoch diesen Antrag ab und wies darauf hin, daß bezüglich dieser Kosten, wenn si­e während der Dauer des Konfurses erwachsen, eine mit bei der BVerfü­­­gung über die dem Gemeinschuldner aus der Konkursmasse zu les­­enden Alimentations-Beitrag getroffen werden wird; sind dieselben jedoch vor der Konkurs-Eröffnung erwachsen, so genießen dieselben sein Vorrecht. §. 67 wurde daher mit der bereits erwähnten Erwei­­terung angenommen. Bei dem die in die zweite Klasse rangigenden Forderungen bestimmenden $. 68 entspann sich bei dem ersten Ah­nen eine De­­batte, nach welcher die Enquéte aussprach, daß die wegen pflicht­­widriger Vermögens-Verwaltung erhobenen Schadenerlag-Ansprüche Minderjähriger und unter Kuratel Stehender gegen die Konkurs­­maffe des Vaters, Bormundes oder Kurators nur dann in die zweite Klasse rangiren, wenn dieselben binnen zwei Jahren vom Tage des Aufhörens des V­ormundschafts-Verhältnisses gerechnet, angestrengt werden. Das zweite Ah­nen dieses Paragraphen wurde auf Antrag eines Mitgliedes ohne Debatte gestrichen.­­S. 69, die dritte und legte Klasse der Forderungen betreffend, wurde ohne Be­merkung, S. 70 mit einigen stylarischen Modifikationen anges­nommen. Beis. L über die Bezahlung der Interes­­sen nach nicht intabulirten Forderungen, sprach die Enquéte mit Nachsicht auf die bereits bezü­glich der In­­teressen gefaßten Beschlüsse aus, dab die Interessen auf nach nicht intabulirten Forderungen in der vertragsmäßig stipulirten Höhe aus der Malse zu entrichten sind , ist bezüglich der Höhe des Berzenttages seine Bestimmung getroffen worden, aber doch der Berfallstag der Schuld bestimmt, so laufen die gejeglichen Zinsen, it endlich wieder bezüglich des Perzenttages, noch bezüglich der Ber­­fallsfrist einer Schuld eine Abmachung getroffen, so werden aus der Konkursmaffe Feine Binsen bezahlt. Diesen Beschlüssen gemäß werden die Bestimmungen des §. 71 geändert werden. Bei §. 72, in welchem jene Forderungen aufgezählt werden, welche gegen die Konkursmaffe nicht geltend gemacht werden kön­­nen, beschloß die Enquete einen Zufa aufzunehmen, aus dem er­­sichtlich wird, daß der hier gebrauchte Ausdruck Geldstrafen die Eintreibung, der im S. 62 erwähnten Geldstrafen nicht hindert. §. 73, der nicht genug präzis formulirt befunden wurde, nahm die Enquete in folgender Fassung an: „Ein Gläubiger, welcher abge­­sonderte Befriedigung beansprucht, kann dieselbe, wenn der Gemein- Schuldner auch persönlich für sie haftet, zur Konkursmafse geltend machen, aus derselben aber nur für den Betrag verhältnismäßige Befriedigung verlangen, zu m welchem er auf abgesonderte Befried­­­ung verzichtet, oder mit melchem er bei der leßteren ausgefal­­en it.“ 58. 74, 75 wurden mit stylarischen Modifikationen, 8. 76 unverändert, 8. 77 aber nur mit stylarischen Modifikationen angenommen. Hiemit war die Berathung über den materiellen Theil des Entwurfes beendet. Der präsidirende Staatssekretär sprach den Mitgliedern der Enquete im Namen des Justizministers den Dant für ihre Mitwirkung, aus und hob hervor, daß nun der Tert des Entwurfes im Sinne der durch die Enquete gefaßten Beischlüffe repidirt und umgearbeitet werden müsse. Die Enguete wählte daher ein Redaktions-Romits, dessen Mitglieder unter dem Vorsigße des­­ Staatssekretärs Karl Csemegi, die Herren Daruıvary, Manojlovics, Apaathy und Aralis sind. Bis dies Me­daktions-Romits seine Arbeit beendet haben wird, suspendirt die Enquete ihre Sibungen. Gedanke von der Nothunwendigkeit des Beitragens Lasten so seler und Volksbewußtsein übergegangen Ginbefenntnisse zu den seltenen Ausnahmen St­ein durch das Borangefehidete erklärlich, welchen die Einwendung ungerechter 3. aus Bergmetfäbetrieb, 4. aus dem Betriebe der zur legung verpflichteten Bereine, vertheilt , nachdem aber der Aktionär als Steuerträger allgemeine Einkommensteuer zu entrichten verpflichtet neue Steuerfat Gegenstand­steuer nach dem Einfommen die Individuum im Falle steuer überein­­schaften in summe Ges sieht, Proportional - Antheil wird — vielseitig Nesens herrscht, Er­werbsgesellschaft, deren Mitglied Der Gefebentwurf verfügt, daß die Aktiengesellschaft gleichfalls fein Jemand bei Unternehmungen einkommen, entrichten müßte, nach­steuert. — 68 stimmt , des sie deren Mitgliedern als gehören, denen von Grörterungen, 1. aus Grundbefit, ist, daß unrichtige wird jeder man bei uns in er eine spezielle Be­­2. aus Hausbejit, M­eh­rungs­­5. aus den ohnehin die ist, wü­rde wenn man einzelne die Gesammt aber mek be feines Ge­­Betracht da Laft und und Handels-Geschäften, demselben Objekt weshalb das der Gesammtbelastung die allgemeine Einkommen­­„allgemeine“ Ginfommen­­dasfelde es ist und I. 3. proponitt so gibt es insbesondere Fälle, bei aus Doppelt meld­e, Das Spezial-Ginfommen Gesellschaftsmitglied­er, be in Folge tr­eten, 24. Oktober. Das Gespenst der Weltausstellung verfolgt noch immer unser Handelsministerium. An den besten Tagen machten wieder die auf den Abbruch verkauften Pavillons viel von sich reden. Die Gemeinde Wien sett allerdings sehr spät und im vollsten Sinne des Worte gezwungen eine Kommission nieder, welche die Frage prüfen soll, ob die Eisenkonstruktionen für den Bau­ von Markthallen verwendbar wären. Man macht dabei aufmerksam, daß darüber nothwendig der für die Einreihung der Offerte festgefebte Termin­­ verstreichen müüsse. Die Gemeinderäthe aber zuden die Uchseln und meinen, die Negierung werde warten, bis die Kommune sich ausgesprochen haben wird. Die Regierung aber wartet nicht und ruft an dem Tage, wo die Kommission die Eignung der Konstruktionen für die Markthallen bejaht, findet der Bujchlag der Objekte an ein Privatkonsortium statt, das fest seine Absicht offen Tumd gibt, Dieselben an die Gemeinde mit möglichst großem Profit wieder zu verkaufen. Darüber it die DBevölkerung indignirt und Ministerium und Gemeinde schieben einander die Schuld an dem unerquidlichen Hergange zu. Derselbe st­indeg noch nicht endgültig abgeschlossen und hat auch ein direktes Interesse für Ungarn. Das zu den Pavillons verwen­­dete Gifen ist nämlich ausländisches und wurde die zollfreie Ein­­fuhr seinerzeit unter der Bedingung gestattet, daß der Zoll bei der­­ Wegführung vom Ausstellungsplage entrichtet werden müsse. Nun sind in den Pavillons 47.000 Zentner Gifen verwendet und würde der Zoll, wenn dasselbe an Ort und Stelle zerschlagen und dem­nach als Brucheisen behandelt würde, an 12.000 fl. betragen. Die Herren wollen aber, wie gesagt, ihre Waare als Konstruktions-Be­­standtheile an die Kommune verkaufen, dann beträgt der Zoll zwei Gulden per Zentner, im Ganzen also 94.000 fl. Dreißig P­erzent davon wären an Ungarn zu zahlen und das Sümmchen­st groß genug, daß man sich sicher darum sümmern wird. Unser Handels­­ministerium aber bat den ganzen Trödel um 160.000 fl. verkauft und von einer Zoll-Restitution mal weiter feine Nede. Das ist ein arger Fehlgriff, der zu einem interessanten Prozesse und wahrschein­­lich auch zur Nachgängigmachung des ganzen Geschäftes führen wird. Fu .. .,, .Yorsens untd Handelsnachrichten —Gewerkentag der Steirisch-kroatischen Glan­zkohlen-Gewerkschaft Am 23.d­.M.wurde in den Bureaurobriger Gewerkschaft der erste ordentliche Ge­­werkentag­ abgehalten­.Da der durch diese Gewerkschaft ins Leben gerufene Bergbau für Kroatien von der größten Bedeu­­tung ist,so war eigens zu diese­n Gewerkentage der königl.Berg­­raths und Berghauptmann v.Lazartovics aus Agram zufolge Reskript des­ hohen Ministeriums nach Wien gekommen, um als königl. Kommissär dieser Situng beizumahnen. Nachdem der aus­­führliche Geschäftsbericht verleren, dem General-Divertor für sein umsichtiges energisches Wirken der allseitige Dant ausgesprochen und seitens der Nevisoren die Bücher geprüft und vollständig in Ordnung befunden wurden, ward dem Dirertionsrathe das Abso­­lutorium für die abgelaufene Geschäftsperiode einstimmig ertheilt. Bei der hierauf vorgenommenen Neuwahl des Direktionsz Nathes wurden die bisherigen Mitglieder desselben mit S­ti­m­­meneinheit wiedergewählt, nämlich: T. E. Bergrath Nitter v. Hauer, Do und Gerichts-Advokat Dr. Mitter Biltor v. Raindl, Gutshefiger Ritter Stawenow Valjk­s von Kaiserwehr gleichzeitig General-Direktor, Gutsbefiter Graf Wa­l­­lis, Geloweisl­ Nahmann, Bergwerks-Befiter Gustav Schünemann. Der Königliche Kommissär ergriff, hierauf das Wort, bestätigte im Allgemeinen die Berichte des Dirersionsrathes in Bezug auf die ausgeführten Grubenarbeiten, wie die Großartigkeit der Kohlenlager und ermöbte durch seine ruhige klare fachmännische Darstellung dieses Unternehmens und dessen voraussichtlicher Zukunft ein so lebhaftes Interesse bei den Mitgemeinen, daß die Anträge des Di­­rektionsrathes, und zwar Aufnahme eines P­rioritätsansehens bis zum Betrage von 500.000 fl. zum Zwece des Baues einer Kohlen- Anschlußbahn zc. einstimmig, und der zweite Antrag: Lei­­stung einer Zubuße von eintarnfend Gulden für je­de Kurantheil von den bereits ausgegebenen 100 Stüdk Zehntel­kur antheilen, also zusammen eine Zubuße von 100.000 ff, welche innerhalb 6 Wochen einzuzahlen sind, mit allen gegen zwei Stimmen genehmigt wurde. — Die Betriebseinnahmen der ungari­schen und gemeinsamen Eisenbahnen im It­o­­nat September 1875. Gaut den auf Grund der offiziellen Daten zusammengestellten Aus­weifen betrugen die Einnahmen im Monat September: bei den königlich ungarischen Staatsbahnen: a) Nördlie Linien fl. 432.489, Plus gegen den gleichen Monat des Vorjahres fl. 48.081; b) südliche Linien fl. 50.004, weniger um fl. 156; c) &ömörer Industriebahnen fl. 29.194, mehr um fl. 6867; d) die Montanbahn Garam-Ber­­vengze-Schemnig fl. 3901, mehr um fl. 1752 ; e) die Mu­stolczzDiós­z­györer Eisenbahn fl. 464, weniger um fl. 248. Desterreichische Staats-Eisenbahn fl. 3.108.284, mehr um fl. 144.567. Desterreichische Sindbahn fl. 2,953.817, weniger um fl. 168.641. Theiß-Gifenbahn fl. 648.000, mehr um fl. 131.720. r­te Siebenbürger Gifenbahn fl. 123.768, mehr um fl. 12,966. AMlfeld-Fiumaner Eifenbahn fl. 123.773, weniger um fl. 25.068. Fünfficchen-Bareser Eisenbahn fl. 36.005, weniger um fl. 9136. Mohacs-Fünfkirchner Gisenbahn fl. 75.425, weniger um fl. 9858. Ungarische Ostbahn fl. 192.149, weniger um fl. 17.202. Kaschau-Oderberger Eisenbahn fl. 317.182, mehr um fl. 1117. Ungarisge Nordostbahn fl. 275.476, mehr um fl. 36 574. Arad-Temesvárer Gisenbahn fl. 19.000, weniger um fl. 3427. Ungarisge Westbahn fl. 151.855, mehr um fl. 205. Unga­­risch-galizische Bahn fl. 66.526, mehr um fl. 12.047. Donau-Drau- Bahn fl. 23.332, weniger um fl. 6024. Goeries-Tarnower Eisenbahn fl. 7125, mehr um fl. 83. Waagthal-Bahn fl. 29.487, mehr um fl. 2623. Diese Resultate, obzwar nicht besonders gut, können im Durchschnit als befriedigend bezeichnet werden, und steht die Theiß- Eisenbahn im Verhältnis zu ihrer Meilenzahl obenan. Die am linken Ufer der Donau befindlichen Eisenbahnen zeigen durch­­­gehends einen Ausfall gegen verfloffenes Jahr, was wohl in dem Umstande seine Erklärung findet, daß im Borjahre um diese Be tiode eine sehr lebhafte Ausfuhr von Mais stattfand, während sich heuer froß der sehr niedrigen Preise und der vorzüglichen Dualität das Geschäft in diesen Drtikel bisher noch nicht entmwickelt hat. Voraussichtlich wird der Export nun bald einen größern Auf ihmwung nehmen und dann tritt an die betreffenden Bahnen die Aufgabe heran, durch Beistellung genügender Fahrbetriebs-Mittel sowie rascher Expedition den Mangel an gedeckten Lagerräumen zum Theil zu paralysiren. — Die Bittoria-Ziegelei, meidhe seinerzeit mit einem Ak­ienkapital von 300.000 fl. gegründet worden, wurde bei der Stattgehabten Lizitation von einem aus Gläubigern und Aktionären bestehenden Konsortium um 9500 fl. verkauft. Der Grund allein war auf 1872 fl., die Defen auf 80.380­ fl. geschäßt. — AMusmetrs über die in der Zeit vom 17.—23. Oktober 1875 in der Station B Promontor auf und abgegebenen Wein-Duantitäten. Aufgabe 672 Bollgentner, Abgabe — Soilzentner. Mit angenommen Pxftng auf den Stati­­nen vom 16.bis 22.»Oktob­er«s­­ei zugeführt auf die Stationen gramm. « : Geschäfts-berichte. Budapest, 26. Oktober. Witterung: trüb und win Thermometer + 5 °, Barometer 7589 Millim.; Waffenstan zunehmend. is­t « Gffeffengeschäft Die Stimmung der Börse wa­­r eine entschieden günstigere, sowohl Anlagemert­e als an anten fanden mehr V­eghtung und erzielten bei regerem Geschäfte Kurzaufbesserungen. Baluten und Devisen­matter. An der 8 börse Defterr. Kredit zu 205.80-—­205.20, an der Mittagsbörse zu 205.50-—205.60 gehandelt. Munizipal eröffneten 18, gingen a 18.25, schloffen so Geld. Ungar. Kredit 198.50 G. ohne Sch Aigle zu 34.50 gekauft, blieben 34.75 ©. Franfor ungarische 33 Boden zu 57.50 geschloffen, blieben 57 ©. Spar und Kredit mehr begehrt, zu 73.50 gemacht, blieb 73.50 B. Ge­werbebant zu 210 ge­­macht, lieb so Geld. Eisenbahn-Anleihe zu 101.40 gemacht, schloffen 101.40 ©. Weinzehent zu 75 °, —75.50 gekauft, blieben 75 °, ©, 6% Bodenkredit-Gesellschafts-Pfandbriefe zu 83.25, Boh­e­­boden zu 80.90 geschloffen. Von Affekttanz-Rapieren wurden weiter­vereicherung zu 36—37 gekauft, blieben 36.75 ¥. Haza zu 50 ge­kauft, blieben 50 ©. Dulaten zu 5.36%),. 20-Francastüde 9.03, Silber 104.25, Raffenscheine 1.68", ©. Berlin Auszahlung zu 56.05 geschlossen. Die Abendbörse war ruhig, ariicher, sondern Banater Mais waren, in Machern pro März April gemacht wurden. 3 ae Weifkirchen. (Weinbericht.) Die Weinles­e­it und in der Umgegend­ beendigt, und hat das heurige Erzeugniß fü die bisherigen ungünstigen Weinfechtungen verchich­trng geleistet, indem das Ergebniß jemwohl in quantitativer als in qualitative Beziehung vorzüglich it. Duantitatio fiel dieselbe über alle­­ wartungen zwei bis dreimal so groß aus als vermuthet mur­de, daß Gebindemangel bei Beginn der Lese fühlbar war, welchem jedoch der eben begonnene Einlauf ein Ende machte. Mostgehalt ne von Weißmaische it 12—14—15 Grad und wird fl. 2—8 Eimer getauft. In Rothschwein und Schiller it das Ci­troghip mittelmäßig, die Dualität sehr gut. Schiller wiegt 10 bi 12—13 Grad und wird zu fl. 2—3 getauft. Belter und die Weinhändler betheiligen sich lebhaft beim Einkauf, und ist die Umfirmwung im Gesdhäfte als ein besonderes Glad zu Beten da ohne denselben die günstige Lese für die Weingartenbesiser kein genügende petuntäre Hilfe gemähren würde. b »n- B.Prag,2­1.Oktober Das Getreidegeschzoss verkehrte auf unserem Platze und am alten böhmischet­ Mark auch mit der verfloÆnen Woche unentschieden fester Preistendenz und haben mir bei Weizen eine Erhöhung von 10 fr. per Meten und in Hafer eine Steigende Tendenz von 20 fr. per Zentner zu re­gistriren. Der gestrige Getreidemarkt war nicht belangreich befahre und war der Ablas bei animirter Kaufluft verh. Notirt wurde Weizen 84-92pfd. fl. 450-6, Korn 80—82pfd. fl. 412 bi fl. 440, Gerste 72—76pfd. fl. 3.25—3.80, Hafer, 4agbi 50pfd. fl. 2.30—2.80, Hülsenfrüchte bleiben mit aus­nahme von Linsen vernachlässigt. Wir noti­en: Grbf fl. 6-7, Linsen fl. 8-10, Bohnen fl. 450—4.75, Birfe Tl. 55.3, Widen fl. 4.60—4.75, Mais fl 3.25, HNaps bleibt gut gefragt und wird bis fl. 7 per Medien gezahlt. Klee­­saaten verlehren in Heinen Pöjtchen bei stationären MBreifen, für weiße Saat mid fl. 32-42, fir vot­be Sa fl. 22—28, für s dhwedische fl. 32—43, gezahlt. Mahlp­ro­dukte sind in feinen Sorten etwas heiser , gefragt und wir noh­nt: Weizenmehl Nr. 0 fl. 14, Nr 1 fl. 12.75 Nr 2 fl. 11, Nr. 3 fl. 8, Mr. 4 fl. 6.75, Nr.5 fl. 550, Tafelgri fl. 13.75, Kornmehl weiß fl. 10, mittl fl 8.50, fdjmarzos fl. 8.50. »D­­­ee Auszugang demxemtschkattedes,,Flözkönykf,,« Konkurse in der Provinzx Gege in den Schönhorne Schaffen Johann Ulreic, Anmeldungen 22. bis 21. Novembe zum Königl. Gericht in Steinamanger. — Gegen den Pilviczer In Saffen Sosef Roller, Anmeldungen vom 19. bis 21. ne zum königl. Gericht, für den Weiter Landbezirk — Gegen, „StftteNrader Dampfmühl und Sägemaschin- Gesellschaft“, Anmeldungen vom 15. bis 17. Dezember zum königl. Gericht in Arad. — Gegen den Neu-Szt.-Ahrnaer Schnitt­waarenhändler Moriz Werner jun. Anmeldungen vom 1. bis 3. Dezember zum königl. Gericht in Arad. — Gegen den Tür:­enfaffen Saled Hartstein, Anmeldungen vom 1. bis 3. De­ber zum königl. Gericht in Erlau. E - Konkurs-Aufhebung in Budapeshdes,,Tjh Dietrichstein u.Komp.«,vom­ Budapester Handelssvun« Weelerit.­­ «­­dis gKocäkursQ Aufhebung iin Der Provinz: Der Berlaf­­fenidgart des Pfarrers Franz Nyári in Sgeged­n, vom königl. Gericht daselbit. · » Firma-Protokollkru·atgeniskdch»rov-117:B»«ms« königl.Gericht Großwardein:,,BarodsagerKohle·u­berwerkss UnternehmungA.Kunsch.«—.Be­ 1ML» königl GerichtArad.»­,Herman11 Walfisch«,Wech­sels·uxid.». Bankiergeschäfts-InhaberInArad. die­­­­ Bewegung derzkruchtschiffe« mit 3744 Metzen Weizen.——»Pancsova« schaft,beladen in Pancsova für eigene Rechnung mit 754S Metze Mais,für Koptovics m­it 1554 Metzen Mais,für Peter Jankopic mit 1110 Metzen Mais,der Pancsovaer Dampfmühle mit’ Metzen Weizen — «- »-«» Transitirt nach Naabk»Nacht«der Brüder Fichtl»,.".be.­— ladeninszivatz für Bachrackx mit,1935Metzen-We·izgxz,3492 MetzenHafer.—»Persida«des Dungerßky,beladeneVerbiß für eigene Rechnung mit ösLO MetzenHafer,BZZOMetzenMais-, Ruder-und grw­ppsäsiffkladungen der s.p.psrcv2k. Youngpsyam­pfsiijkspfahzHHeFeMcHaft vom 23. bis 24. Oktober. Angekommentiandapest:Schlepp Nr.68,Heladen mit 4788 Bentner Zmetichen; Schlepp Nr. 603, beladen mit 2377 Bir. Smeticten; Schlepp Nr. 371, beladen mit 2228 Zentner Bmetichien ; Schlepp Nr. 464 beladen mit 1975 Zentner Iwvetichien ; Schlepp Nr. 37, beladen mit 3700 Zentner Rinderholz; R-S. „Dexrcur“, beladen mit 6500 Zentner Weizen; R.-S. „Sodann beladen mit 7000 Zentner Frucht; RS. „Susanna“, beladen 6600 Zentner Hafer; Wlette, beladen mit 1400 Zentner Brennholz R-S. „Anton“, beladen mit 6900 Zentner Frucht ; Schlepp Nr. 18 beladen mit 5000 Sentner Weizen; Schlepp Nr. 185, beladen m 1.5450 Zentner Korn; Schlepp Mir. 445, beladen mit 5197 Zentn Weizen; Schlepp Nr. 375, beladen mit 5517 Zentner Frucht. W­­Zsafxerstand: Wetter-Sma- Budapest,26.Oktober,9«8«ü­berNul zunehmend Szegedin,26.Oktober,5 ° 3«über Null,zunehm­end. Amt­,25.Oktober,0«3«unter Null,zunehmend. öfft. Naay-Becskexet, 25. Oktober, 0" 07 unter Null, und. ee Berbäß, 25. Oktober, 5" 6" über Null. % Bezdan, 18. Oktober, 6 ° 6" über Null, abnehmend Efsegg, 26. Oktober, 5 ° 97 über Nu, zunehmend. Magnetisch­m Mitrovib, 25. Oktober, 9" 4" über Null, abnehmend. »»» Sissek,25.Oktober­,20­0««über Null,zunehmend. nn " »

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