Pester Lloyd, Februar 1877 (Jahrgang 24, nr. 32-59)

1877-02-14 / nr. 45

; a ' :’ J « Abonnement für die Offerr.-ungar. Monarchie: Für den „Bester Lloyd" Morgen und Abendblatt“ (Ersgeint auch Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertag.) b­­udapest : mit Postversendung : Banzjährlich ee Bierteljábri. n 5.50 | Öanzjährl. fi. 24.— Bierteljábri. „ Dalbjübri. m 14— Monatlich „ 2— |Halbjährl. „ 12— Monatlich „ zuit separater Volkversendung des Abenndblattes . . Für die i­uslrirte Frauenzeitung . . . - eh ULB das Wochenblatt für Land- u. Forstwirtschaft „ 1.— » " " " " Fr, man pränumerirt für Zndapest in der Administration beg „Pefker Lloyd“, Dorotheagafie vagi Fr 14, I. Stod, außerhalb Budapest mitteln­ Postanweisungen für alle Postämter. Beilagen werden angenommen für 1 fl. per 100. — Dieselden sind franco an die Expedi­­tion bes „Petter Lloyd“ zu senden. 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Bostamtein Zh­eit 10 fl. 18 Kr., für Franke­rei bei uns 10 fl. 50 Tr., bei Havas, Laffite & Co. in Paris Place de la Bourse 98 Xrcé.85 G., Nordamerika bei uns 10 fl. 50 Er. nd Me aklärt für die Surfei bei uns 10 fl. 40 tr., bei den baseldft aufgestellten f. fl. Wofterpeditionen 7 fl ÜBEL re Sn ann ESZRE UNTERE TS­EBE AT KKOSKZSZSSZERET 1 —. Eingabe der Budapester Handels- und Gewerbekammer an das Kommunikations - Ministerium in Angelegen­heit der Erhöhung der Kofaltarife Em. Crzellenz! Die achtungsvoll gefertigte Kammer vermei­­det im Bewußtsein ihres geieglichen mit moralischer Verantwort­­lichkeit verbundenen Berufes jede nicht fur wichtige Motive be­­gründete Inanspruchnahme der Aufmerksamkeit der hohen Regie­­rung. Die Kammer fühlt ih allerdings verpflichtet, so oft sie ber­eufs Wahrung oder Förderung irgend­welcher kommerzieller oder industrieller Interessen durch ihre aus dem prak­ischen Leben ge­­schöpften Erfahrungen die hohe Regierung in deren Entschließungen für das allgemeine Wohl unterftüsen zu können glaubt, ihre Stimme zu erheben, doch weiß sie in den Fällen, wo ihr diesbezüg­­liches Auftreten nur den gewünschten Erfolg hat, sich im Bewußt­­sein erfüllter Pflicht dabei zu beruhigen, was zu ändern nicht in ihrer Macht steht. Wenn daher Em. Ornellenz auf unsere Hingabe vom 19. August v. 3. 3. 1662, in melcher mir die aus der Er­­höhung der Sofaltarife für die Produktion und den Verkehr ent­­springenden wesentlichen Nachtheile, sowie die Gefährdung der emporialen Wichtigkeit der Hauptstadt Hervorgehoben und Em­ Er­­zellen, um Beseitigung der geschilderten Weberstände ersucht haben, geant­wortet hätten, daß die Tarife in der That bedeutend erhöht­­ wurden, daß aber die Regierung die Erhöhung aus höheren Nachsichten, melche die aus dieser Maßregel für die Produktion und den Handel entspringenden Nachtheile paralysiren, für nothwendig und motivirt hält, so hätte die Kammer diesen Er­­laß, wenn auch mit Bedauern, zur Kenntniß genommen. In dem boden Erlaffe Em. Erzellenz vom 21. Dezember vorigen Jahres, 3. 16335 wird jedoch der Nachweis versucht, daß die im verflos­­senen Jahre als Folge des Kartellvertrages publizirten neuen Tarife nicht wesentlich erhöht woorden sind und somit die oben erwähnte Beichmwerde der Kammer unstichhaltig sei. Dem gegenüber hält es die Kam­mer für ihre Pflicht, im Nachstehenden nochmals darzuthun, daß die in den Kreisen der hauptstädtischen Kaufleute und Syndu­­striellen nach dem Erscheinen der neuen Tarife zu Tage getretene allgemeine Bestürzung, welche die Kammer zum mehr erwähnten Ein­­schreiten veranlaßt hat, in der That begründet und berechtigt war. Was zunächst die zur Motivirung des Kartel-Abschlusfes in dem Erlasie Em. Erzellen, angeführten Argumente anbelangt, erlauben wir uns zu bemerten, daß die Kammer nicht gegen den Kartell- Vertrag als solcjen, sondern nur gegen die nachtheiligen Folgen des­ felden ihre Stimme erhebt. Wenn jener Vertrag nichts Anderes hervorgerufen hätte, als die in Folge einer bis ins Cxtreme getrie­­benen Konkurrenz ü­bermäßig herabgedrückten Tarife wieder auf ihr na­­türliches Maß zurückzuführen, so hätte auch die Kammer dagegen nichts einzuwenden, weil auch das verfrachtende Publikum nicht wünschen­ann, daß den Eisenbahn-Unternehmungen, ala­o Hauptfaktoren des modernen Verkehrs, die unentbehrlichen Bedingungen ihrer Existenz entzogen werden. Allein die kartellirten Eisenbahnen sind — wie die bisherigen Erfahrungen bemessen — weit über die als 3med des K­artellvertrages bezeichnete Grenze Hinausgegangen. Die Lokaltarife­­ wurden nicht blos „in mehreren solchen Verkehrsrichtungen, welche unter dem Druce der Konkurrenz bisher immer größere Konzessio­­nen zur machen gezwungen waren“, nut blos „bei solchen Eisen­­bahnen, welche nicht im Stande waren, auf nur ihre Selbstlosten zu deden“, sondern wie die unter A. beigeschlossene Tabelle bemeist, als auf der Linie V Budapest-Baztas der Desterreichischen Staats- Eisenbahn Gesellschaft wesentlich erhöht, hinsichtlich welcher Linie doch keine jener Nachichten vorhanden war. Aus dieser Tabelle ist er­­figtlich), daß die, Oesterreichische Staats-Eisenbahn-Gesellschaft, dem von den ungarischen Staatsbahnen gegebenen Beispiele folgend, ihre Getreidefrachträge bei Sendungen von 10.000 Kilogr. durchschnittlich um 8,02%, bei Sendungen von 5000 Kilogr. um 18.599, bei Sen­­dungen unter 5000 Kilogr­­am 35.4% erhöht hat; zieht man aber noch das Silber-Auto mit 15% in Betracht, so beträgt die Erhöhung 93.29, resp. 33.59 und 50.4%. Em. Erzellenz bemerkten wohl diesbezüglich, daß die Oester­­reichische Staatseisenbahn-Gesellschaft wo immer innerhalb der Grenzen ihrer konzessionsmäßigen Tariflüge geblieben ist, allein eben der Umstand, daß jene konzessionsmäßige Berechtigung der­ Oester­­reichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft im Kartellvertrag nicht ent­­sprechend bescränkt worden ist, bemeist es augenfällig, mit wie wenig Borfidt jener Vertrag abgeschlossen wurde ; er bemeint, wie begrü­ndet unsere Besorgniß war, daß der Leinenantheil der aus der Verkehrstheilung entspringenden Vortheile um den Preis einer wesentlichen Belastung unseres Verkehrs der Oesterreichischen Staats­­eisenbahn-Gesellschaft zufallen werde. Eine weitere wagtheilige Kon­­sequenz des Kartellvertrages besteht darin, daß in Folge des Auf­­hörens der Konkurrenz nothmendigerweise auf das Streben nach P­ervollkommmung des Verkehrs und das Entgegenkommen gegenüber dem verfrachtenden Bublitum aufhört, in welcher Beziehung zur Zeit eines lebhafteren Verkehrs zahlreiche Klagen mit Sicherheit zu gemärtigen sind. Um die in Aussicht stehenden Uebelstände nur mit einem Bei­­spiele zu illusteiren, erwähnen wir, daß der Umstand, m wonach die fartellerten Eisenbahnen nicht gleichmäßig­­ mit Betriebsmitteln ver­­sehen sind, zur Folge haben wird, daß die österreichische Staats­­eisenbahn-Gesellschaft zur Zeit eines lebhafteren Verkehrs nach Ber­­trachtung des Fartellmäßig auf sie entfallenden Stahtenantheiles ihre Betriebsmittel auf denjenigen ihrer Linien verwenden wird, auf welche der Kartell-Vertrag sich nicht erstrebt ; die ungarischen Eisen­­bahnen aber werden wegen der Unzulänglichkeit ihrer Betriebsmittel nur im Stande sein, den kartellmäßig ihnen abkommenden Antheil zu verfrachten. Hinsichtlich der Re­aktion sind wir so frei, zur Rechtfertigung unseren Standpunktes eine Aeußerung anzuführen, melde Gm. Garzellenz in der am 29. November 1876 abgehaltenen Sigung des Abgeordnetenhauses gemacht und meldje folgendermaßen lautet: „Ich betraggte Dasjenige nicht als eine unberechtigte Mefattie, was einem Seven öffentlich gewährt wird; dies ist eine vollkommen berechtigte Refaktie, eine unberechtigte Refaktie aber ist es, wenn im Geheimen und dles Einzelnen, nicht aber dem ganzen Handel eine Mefattie gegeben wird.” Im Laufe derselben Sitzung haben Em­ Erzellenz zugestanden, daß solche öffentliche Refaktion, die von Jedermann beansprucht werden können, von den ungarischen Staatsbahnen auch nach Abschluß des Kartels gewährt werden und gleichzeitig hinzu­­gefügt, daß der Geschäftssinn den Bahnverwaltungen vieles Ver­­fahren diktive, daß dieselben nämlich dort, wo es durch Herab­­fegung der Frachträge möglich, ist, den Verkehr zu heben und zu erweitern. Dies nothmendigerweise thun müssen. Diesen Prinzipien schließt sich die achtungsvoll gefertigte Kammer unbe­­dingt an; sie perkorreszivt die blos Einzelnen geheim gewähr­­ten Refaktien , hält jedoch die öffentlichen Refaktien, die von jeder­­mann in Anspruch genommen werden können, für nothwendig, ja unvermeidlich ; denn nur mit Hilfe der festeren kann man dem Tarif jene Grastizität verleihen, vermöge deren sich derselbe den wechselnden Handels-Konjunkturen anpassen fan und es sowohl den Kaufleuten ermöglicht, die für den Geschäftsverkehr sich darbie­­tenden Gelegenheiten auszuwügen. Diese öffentlichen Re­aktion bil­­den daher einen ergänzenden Bestandtheil des offiziellen Tarifs, das Aufhören derselben vertheuert die Fracht um den Betrag der Refaktie und ist in seinen für Ledermann fühlbaren Wirkungen identisch mit der Erhöhung des Tarifs selbst. Bei der Vergleichung der älteren und der neuen Tarife müssen demnach auch diese öffent­ unmöglich machen, und so auch den Eisenbahnen­­ die Möglichkeit der Berfrachtung entziehen. Dies also und mat die Rücksicht auf den Handel war die Ursache, daß nicht auch die ausländischen Tarife in größerem Maße erhöht worden sind. ··Beachtenswerth ist ferner noch die Erwägung.·daß das eins­fertige Bestreben nach Ermäßigung der direkten Tarifede Inter­­essen des vaterländischen handels nicht genügen kann.Ohne dahgt die gegenwärtige Höhe der direkten Tarife zu billigen,erlauben wir ung nur zu betonen, daß vom Standpunkte unseres Handels ebenso wichtig die Forderung ist, daß die Lofaltarife nach den wichtigeren Handelsplägen des Landes möglichst auf das Maß der direkten Ta­­rife reduzirt werden. Nur eine solche Tarifpolitik, melde beide Gesichtspunkte gleichmäßig berücksichtigt, melde die Wechselmwirkung zwischen den direkten und den Lokaltarifen nie außer Acht läßt, kann den Interessen unserer Produktion und unseres Handels in Wahrheit entsprechen ; nur eine solche Tarifpolitik kann die schäd­­lichen Wirkungen der Differential-Tarife paralysiren und das politi­­sche Zentrum unseres Landes, Budapest, auch zum Emporium un­serer Produktion und unseres Handels erheben. Was oben am Beweis der Erhöhung der ausländischen Ta­­rife angeführt wurde, kann aug auf den neuen Tarif­ der Theiß­­bahn mit dem Bemerfen angewendet werden, daß hier die Fracht nicht nur durch die Abschaffung der öffentlichen, für Ledermann zu­gänglichen ARefaktie vertheuert, sondern außerdem noch der­ offizielle Tarif, wie dies auch Em. Erzellenz anerkennen, troß der in einzel­­nen Relationen vorgenommenen Ermäßigungen in seiner Totalität dennoch­ in empfindlicher Weise erhöht worden ist. Die hieraus resultirende bedeutende Frachterhöhung für Getreidesendungen, welche bei 10.000 Kilogr. durchschnittlich 16,1%, bei geringeren Qualitäten aber durchschnittlich 22,2% beträgt, ist in der unter C beigeschlosse­­nen Tabelle nach Stationen detaillirt ausgewiesen. Hinsichtlich der ungarischen Staatsbahnen haben auch En. Grzelenz zugegeben, daß eine Tariferhöhung eingetreten ist, zugleich aber hinzugefügt, daß die Tariflage dieser Bahnen selbst nach der erfolgten Erhöhung noch immer niedriger sind als die irgend einer andern vaterländischen Bahn, und um dies zu erhärten, sind im Straffe Em­ Erzellenz die auf Getreidesendungen von 100 Kilogr. bezüglichen Tariftüge der königlich ungarischen Staatsbahnen, der Oesterreichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft, der Theißbahn und der Nordostbahn nebeneinander gestellt. Diese vergleichende Zu­­sammenstellung ist jedoch, wohl nur aus Zufall, blos bis zu Ent­­fernungen von 25 Meilen durchgeführt, was wir umso mehr bedauern, weil die Ausdehnung der Vergleichung auf Distanzen von mehr als 25 Meilen den Beweis geliefert hätte, daß die oben berührte Behauptung nicht stichhaltig ist. Wenn man z. B. die auf Getreidesendungen von 100 Kilogr. bezüglichen­­ Tariflage der königlich ungarischen Staatsbahnen und der Theikbahn vergleicht, so ist ersichtlich, daß der Tariftag der ungarischen Staatsbahnen bis zu 20 Meilen niedriger ist; bei 25 Meilen ist derselbe fon mit dem betreffenden Tarifjast der Theißbahn gleich, über 25 Meilen hinaus gestaltet sich das Verhältniß folgendermaßen: 30 Meilen 35 Meilen 40 Meilen Königl. ungar. Staatsbahnen 68.4 76.9 85.3 Theiß-Eisenbahn 65.7­71.9­78.5 €8 zeigt sie daher, daß der Tarif der königl. ungarischen Staatsbahnen nicht der billigste ist, sondern eben für weitere Ent­­fernungen den Verkehr vertheuert. Wir erkennen demnach wohl an, daß die ungarischen Staatsbahnen noch immer die Regulatoren des Verkehrs sind, ja sie reguliren denselben, aber in einer falschen Richtung, insofern sie duch die unzeitgemäße Erhöhung des Tarifs andere Eisenbahnen zu einem gleichen Vorgehen ermuthigen. Heuß erst überraschend ist die im Hohen Erlaffe enthaltene Argumentation, melde sich gegen die von uns erhobene Beschmerde tichtet, daß nämlich die neuen Sofaltarife den Getreideverkehr zum Neachtheile des Budapester Getreidehandels und besonders der Buda­­peter Mühlen-Industrie nach Wien Hinlennen. Zur Widerlegung dessen erwähnen Em. Grzellenz, daß z. B. die Frachterhöhung bei den von Debregzin direkt nach Wien lautenden Tariffägen größer ist, als bei den von Debregzin nach Budapest lautenden Tarifsäden. Diese Thatsache kann nicht in Zweifel gezogen werden, weil Wien bekanntlich von Debreczin weiter entfernt ist, als Bu­dapest, somit auch die in der ersteren Relation vorgenommene verhältnißmäßig geringere Erhöhung vermöge der größeren Meilenzahl den früheren Zah­ftagen gegenüber eine größere Differenz ergibt, als eine auf der viel kürzeren Linie Debreczin -Budapest vorgenommene grö­­ßere Tariferhöhung. Allein diese Argumentation steht, mit der von der Kammer erhobenen ’Beschwerde in seinem Zusammen­­hange. Für den Getreidehandel und die M­ühlen-Industrie Budapestő ist Die ‚Stage von Wichtigkeit, welcher, Unterschied zwoischen dem Tarif des gebrochenen und des direkten DBer­­kehr3 besteht und die­­ Beschwerde der Kammer war darauf gerichtet, daß die bedeutende Erhöhung der Zofaltarife den gebrochenen Ber­kehr über Budapest gegenüber dem direkten Verkehr nach Wien so sehr vertheuert, daß der Verkehr nothwendigerweise zur­ Umgehung Budapests veranlaßt wird. Aus der unter D beigeschlossenen Tabelle, in welcher wir die neuen Tarife von diesem Gesichtspunkte aus ver­­gleichen, ist ersichtlich, daß in Betreff des Getreides die Tariffage z. B. des von Debregzin über Budapest gehenden gebrochenen Ver­­kehrs nach den früheren Tarifen nur um 10.7 fr. größer waren, als die direkten Tariftüge nach Wien, während jegt diese Differenz 23.8 fr. beträgt. Wir haben die Nachtheile dieser so bedeutenden Erschherung des gebrochenen Verkehrs in unserer früheren Eingabe eingehend ent­­wickelt. Diese Nachtheile sind so eflatant, daß wir und zur weit­­en Beleuchtung derselben nur auf einige Bemerkungen beschränken. Wenn der Großhändler die Produkte in verschiedenen Theilen des Landes in kleineren Partien einläuft, weiß er in den meisten Fällen noch nicht, wo es ihm gelingen wird, dieselben wieder zu verlaufen. Eo muß daher im Lande ein­ genügende Aussichten zum Absatz bietender Ort vorhanden sein, wo die in kleineren Partien zusammengelauf­­ten Produkte gesammelt und so lange aufbewahrt werden können, bis ich zu deren Verwertdung eine günstige Gelegenheit bietet. Zu einem solchen Sammelplan ist unstreitig unsere Hauptstadt in erster Linie berufen, weil einerseits wegen ihrer zentralen Lage die Vermittlung des Exportes in verschiedenen Richtungen nach dem Auslande von hier aus am zweckmäßigsten bemerkstelligt werden kann, andererseits aber weil die hauptstädtische Mühlen, Spiritus- und Borstenvieh­­hattungs­ndustrie zu den regelmäßigen und sichern Käufern der hier angehäuften Getreidevorräthe gehören. Das nach Budapest­ ge­brachte Getreide wird aber durch die hohen Sofaltarite so sehr ver­­theuert, daß es, wenn es zufälliger Weise hier seinen Abfig findet, nach dem Auslande aus dem Grunde schon kaum erportirt werden kann, weil es nicht im Stande ist, mit dem aus der Provinz nach dem viel billigeren direkten Tarif erportirten Getreide zu konkurriren. Juden also die Zufuhr des Getreid­es nach Budapest mit einem so großen Nisifo verbunden ist, muß sie not­wendigerweise immer mehr und mehr abnehmen, wird die Versorgung unserer Mühlen und sonstigen industriellen Unternehmungen mit Getreide mehr und mehr erschwert und es wird, wie wir uns in unserer früheren Eingabe anzurdeuten erlaubten, die emporiale Wichtigkeit u unserer Hauptstadt gefährdet. Diese Gefahr bedroht nicht so sehr die Kaufleute, als vielmehr die oben erwähnten Industrie-Unternehmungen, denn der Kaufmann kann, wenn er zur Ueberzeugung gelangt, daß in unserer Hauptstadt die für den erfolgreichen ‘Sortbetrieb des Geschäftes erforderlichen Vor­­bedingungen nicht vorhanden sind, sein Geschäft nach Wien ver­­legen ; die Mühlen und sonstigen industriellen Unternehmungen aber sind an den Ort gebunden und werden daher durch jene Ungunst der Verhältnisse in ihrer Existenz bedroht. · Die achtungsvoll gefertigte Kammer schließt sich ganz der A 11- sicht an Exzellenz an,daß die Vortheile,welche dem gebrochenen Verkehr durch die auf dem hiesigen Bahnhofe der Oesterreichischen Staatsbahn­ errichteten­ Lagerräu­me gewährt werden.nur em·ge­­ringen Thecle des Verkehrs zugutekommen und daß det und·1·ese Lagerräumke zur Beseitigung der schädlichen Wirkungen der Diffe­­rential-Tarife durch mts ungenügend sind Betreffs des Hinweises Ew.Exze·ll­enz au1f die zu errichtenden öffentlichen­ Lagerhäuser er­­lauben wir uns jedoch zu bemerken,daß die schädlichen­ Folgen der Differential-Tarife, welche dem hiesigen Handel bereits so große Nachtheile gebracht haben, gegenwärtig bestehen, und daß es sehr fraglich ist, ob wir zur Zeit der Eröffnung der öffentlichen Ager­­häufer noch einen Handel befigen werden, welcher dieselben in An­­spruch nehmen konnte. Das energische Auftreten Cm. Erzellenz gegen das von der österreichischen Staatseisenbahn-Gesellsc­haft bei der Tarif-Erhöhung befolgte vorschriftsunwidrige Vorgehen, sowie die in Folge dessen er­­folgte provisorische Außerkraftlegung des neuen Tarifs für Sen­­dungen von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten nehmen mir daufend zur Kenniniß, doch tönnen mir nicht umhin, unserem Bedauern dar­­über Ausdruck zu verleihen, daß das Ginschreiten Ew. Grzellenz nicht auch, bezüglich der zur Klasse A gehörenden wichtigeren Artikel, wie Spiritus, Petroleum, Gifen, Zuder u. f. mw. zu einem ähnlichen Resultate geführt hat. Da die österreichische Staatseisenbahn-Gesell­­schaft ihren neuen Tarif mit Außerab­tlasfung der in der Betriebs­­ordnung festgestellten drift in Anmendung gebracht hat; da dieselbe­n dadurch anerkannte, daß das Unrechtmäßige ihres Vorgehens selb­sie ihren neuen Tarif für Sendungen von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten auf 2 Monate suspendirte, kann mit Recht verlangt werden, daß diese Verfügung auch auf die wichtigeren, zur Klasse A gehörenden Artikel ausgedehnt werde und das umso mehr, als Die Kaufleute der betreffenden Branchen in Folge der plöglichen, jede kaufmännische Kalkulation vollständig vereitelnden Tarif-Erhöhung bedeutenden Schaden erlitten haben. Indem mir daher achtungsvoll um die Intervention Em. Erzellenz nach dieser Nichtung hin bitten, önnen wir kaum glauben, daß die erwähnte Eisenbahn-Unter­­nehmung die Erfüllung dieser bereitigten Forderung nach einem neueren energischen Einschreiten Em­ Erzellenz verweigern sollte. Hinsichtlich der Kundmachung der neuen Tarife hält die achtungsvoll gefertigte Kammer den vierzehntägigen Termin für äußerst furz. Der Handel mit Rohprodusten, welcher den michtig­­sten Zweig des Handels Ungarns bildet, wird nämlich überwiegend durch Termingeschäfte bemerkstelligt, verwöge melcher bedeutende Waarenmengen auf Monate im Borhinein verkauft und erit später verfrachtet werden. Für das Prosperiren des Produktenhandels ist es daher eine wesentliche Bedingung, daß die Tarife eine solche Stabilität besißen, daß der Kaufmann beim Anschluffe des Ge­­schäftes die zur Zeit der Lieferung zu zahlenden Urad­gebühren tenne und in Rechnung ziehen künne. Aus diesem Grunde hält die Kammer den Wunsch der hiesigen Kaufleute, daß die Frist für die Kundmachung neuer Tarife auf 3 Monate verlängert werde, für so wichtig, daß sie ss erlaubt, die Erfüllung desselben, selbst wenn dies nur im Wege der Legislative geschehen könnte, wieder­­holt der hohen Aufmerksamkeit Em. Erzellenz zu empfehlen.­­ Hinsichtlich des Silberagiozuschlags hat die Kammer mit Bef­friedigung zur Kenntniß genommen, daß Gm. Erzellenz, nachdem schon die Erfahrung von einigen Monaten die in unserer frühern Eingabe ausgesprochene Besorgniß vollkommen gerechtfertigt hat, sich von den schädlichen Folgen der Einhebung dieses Zuschlags über­­zeugten und bereits Verfügungen getroffen haben, daß dieser Zu­­schlag nach den ermäßigten Waarenklaffen nicht eingehoben werde. Die Kammer begrüßt diese Initiative Em. Erzellenz, mit umso grö­­ßerer Freude, als das Sch­wanksen der Palutaverhältnisse sich bei den Eisenbahn-Frachtfägen sehr empfindlich fühlbar macht. In Folge derselben ist der Kaufmann überhaupt nicht im Stande, be­­züglich der Frachtgebühren eine auch nur einigermaßen sichere Be­­rechnung zu machen und ist er bezüglich des Resultats seiner Ter­­mingeschäfte ganz dem Zufall überliefert: Der ausländische Kauf­­mann schüßt sich gegen­­ diese Gventualitäten durch einen derartigen Abschluß seiner Käufe, daß ihm die Waare frei auf der eigenen Bahnstation übergeben werde. In Folge bdessen fällt das ganze Risiko dem inländischen Handel zur Last. Der Zwischenhandel ver­­liert unter solchen Umständen, da er außer den Schwankungen der Breite auch noch den Schwankungen der Tarife und des Agios aus­­gelegt ist, jede Basis und mird zum reinen Spielball. Aus den angeführten Gründen bitten mir daher achtungsvoll, Em. Erzellenz wolle mit Ihrem ganzen Ginfluffe dahin wirken, daß die Einhe­­bung des Agrozuschlags nicht blos bezüglich der Körnerfrüchte, son­­dern bezüglich aller ermäßigten Waarenklaffen abgeschafft werde. . Ein Theil des Petitums der achtungsvoll gefertigten Kammer sgeint der Aufmerksanfeil Ev. Erzellenz gänzlich entgangen zu sein ; die Bitte nämlich, daß die Feststellung der Tarife Fünfzig un­­ter Mitreihtung von­­ Vertretern der Kaufleute und Idustriellen erfolge. Wir erlauben uns daher, die hohe Aufmerksamkeit Em­ Exzellenz umso mehr auf diesen Gegenstand zu lenken, als diese Bitte durchaus nichts Neues und Ungerwöhnliches enthält. Im Deutschen Reiche werden nämlich, in Betreff der auf die Tarife ber­züglichen Verfügungen auch fest schon regelmäßig die Handels- und Gewerbekammern vernommen, ja, bei den Pns, die Reform der Eisenbahntarife biziglichen, im Jahre 1875 gepflogenen Cnquéte- DBerhandlungen wurden außer den Vertret­en der Eisenbahnen in gleicher Anzahl auf Vertreter der Land­wirthe, Gewerbetreibenden und Kaufleute, zugezogen. Wenn mir die gefeglich bestimmte Stellung der Eisenbahnen in Betracht ziehen, vermöge welcher die­­selben als öffentliche Anstalten von Seite des Staates mit zahlreichen Begünstigungen und Privilegien bedacht werden, wenn mir in Ber­tracht ziehen, daß das Tarifsystem und die Höhe der Tarife auf die Entwicklung aller Zweige der Produktion und des Verkehrs einen tiefeingreifenden Einfluß ausüben, so erscheint der Wunsch des verfrachtenden Publikums wohl als ganz berechtigt, daß bei den auf die Tarife bezüglichen Verfügungen, nebst dem, im all­­gemeinen Interesse vorbehaltenen Einfluß der Regierung, auch ihm Gelegenheit­­ geboten werde, bei der vage, wie diese wichtige Ök­os­ee geregelt werden soll, seine Interessen geltend machen zu können. ‚Nachdem es uns, wie wir glauben, gelungen ist, nachzuweisen, daß die in der zweiten Hälfte des vertroffenen Jahres vorgenom­­menen Erhöhungen der Sokaltarife in der That bedeutend sind, daß diese Erhöhungen die Produktion und den Handel unseres Bater­­landes wesentlich beeinträchtigen und Die emporiale Bedeu­­tung unserer­­ Hauptstadt gefährden ; nachdem die Berechtigung einzelner, in unserer früheren Hingabe angeführten Beschwerden seit­­her durch die Erfahrung in so unzweifelhafter Weise erhärtet wurde, daß Em. Erzellenz sich veranlaßt sahen, zum Zind der Abhilfe Verfügungen zu treffen, können wir der Hoffnung nit ent­­sagen, daß Em. Erzellenz in Folge unserer vorliegenden achtungs­­vollen Eingabe die abschwebende Angelegenheit neuerdings ihrer hohen Aufmerksamkeit würdigen und die billigen Wünsche der durch und vertretenen Klas­sen geneigtest erfüllen werden. Dieser Eingabe liegen vier Tabellen bei. Tabelle A enthält Transportpreise der Oesterrteichishen Staatsbahn von den Stationen Drazias, Gzegled, Felegyháza, Gyertyamos, Kecsfemét, Kikinda, Monor, Droklános, Saagh, Szegedin, Szt. Hubert, Temesvár, Meridet na­ Budapest bis 1. Oktober und wag 1. Oktober und zeigt die Erhöhung bei 10.000, 5000 und unter 5000 Kilogramm für jede dieser Stationen Auf diesen 13 Stationen ergibt sich eine durchschnittliche Frachterhöhung bei 10.000 Kilogr. von 8.29, bei 5000 Kilogr. von 18.5%, unter 5000 Kilogr. von 35.499. Bei Hin­­zurechnung von 15 Berzent Silberagio demnach respeltive 23.2%, 335%, 50.4% Erhöhung. Tabelle B enthält die Getreide-Transportpreise von Buda­pest, Szolnot, Temesvár, Arad, Csaba, Debregzin, Großiwardein, Szatmár (per 100 Kilogr. in Markpfennigen) in Breslau, Magde­­burg, Leipzig, Dresden, Stettin, Berlin, Hamburg. Diese Tabelle konstatirt die Differenzen z­wischen der von Ende November 1875 bis Ende eber 1876 exkläsive Refaktie via Marchegg übliche Netto fragt und der laut Spezialtarif des Hannover-Magdeburg-Desterrei­­chsch-Ungarischen Eisenbahn-V­erbandes vom 15. Oktober 1876 ent­­fallenden, wobei sich als Differenzen 29,5%, 294%, 14,2%,­16.2%, 195%, 21.6%, 11.9% herausstellen. LTabelleC umfaßt die Transportpreise der Theiß-Eisenbahn von Arad, Abony, Esaba, Debreczin, Vegyvernes, Gyoma, Karczag, M.­Bereny, Nyiregyháza, Szerencs, Szolnos, Tolaj, B.-Ujfalı, Großmardein, Hadház, Kaba, Király, " telet, Kis-Uj-Szalas, Kötegyhäza, Kurtics, M-Kerebtes, Mezötur, B.-Ladany, Busta Pod, Sáp, Szajos, Szobopló, T.­53.Mitlós, Újfehértó sowohl nach Budapest (u. zw. vor 1. Juli 1876, nach 1. Juli 1876, nach 1. September 1876), als nach Wien (u. zw. vor 1. August 1876, nach 1. August 1876) und die Erhö­­hung bei jeder einzelnen Station. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt nach Budapest am 1. Juli 1876 : 22 °­,,%, am 1. September 1876: 16.19; nach Wien 6%. (Der am 1. September 1876 ins Leben getretene Tarif wurde um 5% err­mäßigt, jedoch nur bei mindestens 10.000 Kilogr. auf einem Srad­tbriefe.) Tabelle D enthält eine vergleichende­­ Zusammen­­stellung der früheren undjegigen Differen­zialtarife nach Wien, u. sm. nac. Reit, Vest-Wien, Fracht Wien im gebrochenen Verkehr, Fracht Wien im direkten Verkehr. Bezüglich der Staatsbahn-Stationen: Bazias, Ezeg­­eád, Gyertyamos, Kecstemét, Kikinda, Monor, Szegedin, Szt.­Dubert, Femesvár, Wersheb, bei denen früher 73 tr. 6. 98. d­ur­ch­schnittliche Differenz abmaltete, während selbe jebt 14,4 tr. Silber (durchschnittlich) ausmacht und bezüglich der Thei­ß­­bahn-Stationen Arad, Abony, Csaba, Debreszin, Groß­­zwardein, Királyteles, Szerencs, Szolnot, bei denen die durchschnitt­­liche Differenz früher 9,6 kr. ö. W. betrug, während sie jeit 21.3 fr. Silber ist. Diese Differenzial-Frachten­ zu Ungunsten Pets ergeben sich bei 10.000 Kilogr. Aufgabe auf einem Frachtbriefe, bei kleineren Duanitäten sind sie noch ungünstiger, z. B.: Temesvaar-Peit vor 1. Oktober 34 °/,, fr., Belt-Wien 78*/,, fr. zusammen 163, direkt 159 Er., daher: Früher Differenz 4 Er., während nach 1. Ok­tober Temesvar-Pest 105 °/,, Er. Silber, Pest-Wien 103 fr. Silber, 15% Agrozuschlag 31 fr., zusammen 2839 °., fr. Silber, direkt 210 fr. Silber, daher jegt Differenz 39,9 fr. Silber (zwi­ I­en und 10.090 Kilogr. auf einem Frachtbriefe) vorhan­­en tt. « 9 . e­­d Dorfen- und Handelsnachrichten. (K­önigl. ungarische Treforfheine) Mt Ende Jänner blieben im Umlaufe 179 Stüd zu fl. 100 und 4907 Stüd zu fl. 1000, zusammen 5086 Stüd im­­Betrage von fl. 4,924.000; im Jänner wurden emittirt 3138 Stüd zu fl. 1000, dagegen eingelöst 15 Stüd zu fl. 100 und 1655 Stüd zu fl. 1000, fanach verblieben im Umlaufe 164 Stüd zu fl. 100, 6390 Stüd zu fl. 1000, zusammen 6554 Stüd im Gesammtbetrage von fl. 6,406.400. (Zunahme fl. 1,481.500, Beiter Erste vaterländische Sparfasse) Derfehrauswess pro Monat Jänner. Einnahme : Einlagen fl. 3,905.230 46 tr., diverse Gebühren fl. 15.567.30, einbezahlte Darlehens-Zinfen fl. 113.014.07, rüdgezahlte Effekten-Vorschüffe HM. 13.710, rüdgezahlte Wechsel 1,962.761.58, rüdgezahlte Hypothefar-Darlehen fl. 124.846, reesfomptirte Wechsel der ungarischen Provinz-Kreditinstitute und deren Zinsen fl. 3,025.490.16, emittirte Kasjenscheine fl. 96.500, Er lag in Konto-Korrent fl. 211.600, fremde Raffenscheine fl. 1,636.000, von der Theresienstädter und Franz-Lphefstädter Filiale übernommene fl. 617.000,­­ verloste Werthpapiere und eingelöste Coupons fl.228.829 73 tr., Pensionsfond fl. 686.85, Ertrag der Institushäuser fl. 243.63, Baarvorrath am 31. Dezember fl. 529.950.27, zuf. fl. 12,481.430.05. — Ausgaben: Nachgezahlte Einlagen fl. 3,180 074.18, bezahlte laufende Zinsen fl. 4049.02, extheilte Gffeftenvorschüffe fl. 36.000, essomptirte Wechsel fl. 1,597.482.65, Hypothelar-Darlehen fl. 78.430, Mechtel der ungarischen Provinz Kredit-Istitute und deren Zinsen fl. 2,638.786.54, eingelöste Kaffenscheine und deren Zinsen fl. 173.411. . 34 ff., Zahlungen in Konto-Korrent fl. 163.426.98, fremde Kaffen­­feine fl. 3,100.000, an die Theresienstädter und Franz-Spiel­­städter Filiale übergebene fl. 550.000, getaufte ertbpapiere fl. 61.066.96, bezahlte Pensionsbezüge fl. 786.39, Gehälter der Be­amten und Diener fl. 5044.34, Auslagen auf Institutshäuser fl. 965 55 fl., undvergütete Zinsen fl. 17.28, zum Bau des Künstlerhauses fl. 600, Spesen und Steuer fl. 31.128.07, Baarlaffe am 31. Jänner fl. 860.160.75, zusammen fl. 12,481.430.05. — T­heresien­städter Filiale: Einlagen fl. 1,753.796.18, radgezahlte Eins­lagen und deren Binsen fl. 1,733.927.50, eingelöste Kaffenscheine und deren Zinfen fl. 6253.18. — rad sol et kadba die fiale: Einlagen fl 421.025.58, radgezahlte Einlagen und deren Zinfen fl. 382.574.34, bezahlte Raffenschein-Zinfen fl. 206.25. (Gr.-Becsserefer Spartasie) Bilan vom 31. Dezember 1876. Aktiva: Kafle fl. 7684.12, Wed­el im Bortefeuille fl. 168.851.41, Efferten-V­orfhüffe sammt ausstehenden Binsen fl. 21.467.68, Hypothefar-Darlehen sammt ausstehenden Zin­­sen fl. 7338, drei Debitoren fl. 9010.73, diverse Werthe fl. 25.88, in vorhinein bezahlte Gehälter und Miethe fl. 694.99, Zusammen fl. 215.072.831. — Basijiva: Aktienkapital fl. 100.000, Sparem Tagen fl. 99.744.71, Stempel-K­onto fl. 71.74, Nefervefond fl. 4273.13, nicht ausbezahlte Präsenzmark­en fl. 12, vier Kreditoren fl. 708.74, translatorische Zinsen von Wechslern fl. 1063.07, Neingemwinn fl. 9199.42, zusammen fl. 215.072.81. »­­(De·sterreichische Staats-Eisenbahn1.)Die Einnahmen der fünften Betriebswoche vom 29.Jänner bis 4.Feber nach 53.822 P­ersonen und 98.518 Tonnen Fracht betrugen fl. 498.039 (gegen fl. 640.083). Ausfall fl. 142.044. — Die Gesammt-Einnahmen seit 1. Jänner nach 278.384 Reisenden und 423.482 Tonnen waren fl. 2,233.225 (gegen fl. 3,273.227). Ausfall fl. 1,040.002. . &heiß-Eisenbahn.. Die Betriebs-Einnahmen nach den im Monate Länner beförderten 59.000 Reifenden und 56.000 Tonnen Fracht waren fl. 362.000 (gegen­ fl. 437.052 im Borjahre),­ Ausfall fl. 75.052 = fl. 17.17 %. Arad-Temesvárer Bahn) Die Betriebs - Ein­nahmen nach den im Monate Sänner beförderten 2900 Reisenden und 4600 Tonnen Fracht waren fl. 15.000 (gegen fl. 13.943 im alte) Mehreinnahme im Monat Sinner 1877 fl. 1057, gleich 58 %. op­e. Heldhafts- Perichte. Budapest, 13. Feber. Witterung: In der Nacht und Bor mittags Schneefall, dann Thaumetter ; Thermometer + 7%, Baros­meter 753,6 Min., Wassenstand steigend. Effettengeschäft Auf günstigere auswärtige Berichte hat fs die Stimmung der Börse für Anlagewert­e, Lose und Spekulations-Bapiere befestigt und die Kurse der Letteren haben rötere Avancen erzielt. Baluten und Devisen etwas matter. Der Ser sehr sehr beschränkt, weil die Spekulation aus ihrer reservirten Haltung immer nicht hervorgetreten ist. An der Vorbörse kamen nur einzelne Schlüffe in Dejterr. Kredit zu 147.70—148 vor, an der Mitttagsbörse Deiterr. Kredit zu 148.30—148.90 gemacht, blieben 148.80 Œ., 148.90 W., Ung. Kredit zu 118.25 gekauft, schlossen 118.25 Œ., Munizipal begehrt zu 15.50 gekauft, blieben 15.50 ©, Ung. Eisenbahn-Anleihe 99 ©., Ostbahn II. Priorität zu 69 °, ges­­chlossen, Wfandbriefe des Bodenkredit-Institut zu 86.50 gekauft, blie­­ben 86.50 ©. Mühlen etwas mehr gefragt, namentlich Grite Ofen Befter 865 ©., Louisen 169 6., Gijabethb 198 ©. ohne Schluß, 20.Francsstüde 9.82­6., Reichsmark 60.35 ©., London 123 6., Paris 48.70 ©. Ander·Abendbörse eröffn·teten Oesterr.Kredit 148.70,"· drückten sich bisns ja Ungar·Kredit zu 117.75—118gemacht,23 20­ Francsstücke 9.84—9.85.| Getreidegeschäft Kein Verkehr in Terminen. Getreide. Nagy Mih­ály, 11. Feber. (Julius Holländer.) Bor vier Wochen trat endlich das so sehnsuchtsvoll erwartete Frost­­wetter ein, und da­mir an Schneefall befamen und die Ganten gegen die raue Witterung geschürt sind, haben sich die Gemüther der Desonomen beruhigt. Wenn die Witterung einen normalen Verlauf haben wird, fünnen mir, nach dem guten Saatenstande zu urtheilen, das Beste hoffen. Im Getreidegeschäft ist nach der in meinem jüngsten Berichte gemeldeten Haufe, von flauen Budapester Berichten beeinflußt, merkliche Stille ein. Dies ver­­mochte jedoch die Haltung der Befiger in erster Hand nicht zu än­­dern und diese beharren bei ihren hohen Forderungen. Mehrere Händler leben sich auch in Folge dieser Haltung größerer Produz­zenten, in der Meinung, daß die Mattigkeit an den auswärtigen Märkten nur vorübergehend sein werde, verleiten, größere Weizen­einläufe, sow­ohl für prompt, als auch für Termine zu hohen Prei­­sen, welche in seinem Verhältnisse zu andermwärtigen Notizungen stehen, zu machen Die eingetretene mweichende Tendenz brachte jedoch­ endlich auch die hiesigen Händler zur N­atson und dieselben wurden zurüchaltender. Die reservirte Haltung der oberungarischen Müh­­len erwirkte aber noch immer seine Nachgiebigkeit bei Eignern, welche in Anbetracht des Umstandes, daß die Lager der Mühlen klein sind und dieselben nur von der Hand in den Mund leben, ferner in Er­­wägung, daß die Waaren ausschließlich in festen Händen sind, mit Bestimmtheit auf ein Entgegenkommen der Mühlen rechnen. Die Zufuhren sind troß der guten Fahrstraßen fortwährend klein, und notiren wir: Weizen fl. 11—12.25, Roggen fl. 850-920, Gerste, Braumaare fl. 7—8, Zuttergerste fl. 6, Hafer fl. 6.25, Mais fl. 66.25. (Alles ab biefiger Bahn per 100 Kilogramm.) «­­­ ­ l Auszug aus dem Amtsblatte „Budapefi Közlöny". Konkurs in Budapest: Gegen den Pester protokollisten Schneidermeister Moriz Rosenthal, Anmeldungen 26. bis Fi A zum biesigen E. Handels- und Wechselgericht, Litisfurator aus Nacz. Konkurse in der Provinz: Gegen den Ö-Becseer Are faffeen David Waldner, 3. bis 5. April zum Tt. Gericht Neu­­fat. — Gegen den Neufager Kaufmann ©. Krausmann, 3. bis 5. April zum Tf. Gericht daselbst. Sonfurs-Aufhebungen in der Provinz: Des D.­­S­.-Györgyer Insasfen Wilh. EsSapó, vom f. Gericht Szeghärd. — Des Tengeliczer Orunpbesigers Wilh. Csap­ó, vom 1. Gericht Szeghárd. Preßburg, Szatmár, 1 IR _ 7 — . 7­7­­­7 sn s- 7 a­7

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