Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1879 (Jahrgang 26, nr. 225-251)

1879-10-10 / nr. 233

€ i­ - A­­­ ­­G Session um = Das Abgeordn­ete ungaus — Sagt „Belt Naple" — siebt sig in den erften fonftituttven Ügenden wesenden Deputirten. Damit die Sektionen Die große Zahl der ab­­und Yusihülfe fich ton­stituiren können, ist nämlich­ nach der Hausordnung die absolute Majorität der Mitglieder erforderlich. Da diese Bedingung nicht er­üllt war, konnte ein wählten Ausfgüffe fs bis fest noch nicht konstim­iren. Theil der ausgelosten Sektionen und der ges­ten den Mitgliedern eines Ausschusses, u. zw. eines solchen, der zuerst seine Thä­­tigkeit zu begimmen hätte, ist 3. 5 noch nicht ein einziges in Budapest anwesend. Mach viermonatlichen Ferien hätte man in der That ein wenig mehr Eifer von unseren Vollevertretern einwarten künnen. = Die Schlagregenuns>HKommission v3 -Abgeord­­netenhauses beschloß in ihrer Heutigen Gignna, den Finanzminister Webergabe der 10jährigen Gebahrungs-Aus­weife über das Staatsvermögen, welche zur Weberprüfung bei ihm exliegen, auf­­fordern. Mit der­ Ücbernahme der Akten und Dokumente w­urde Jäjes Brilepsy betraut und sollen die Verhandlungen über diesen Gegenstand wo vor Schluß dieses Monats in der Kon­mission aufgenommen werden. — Der Raffationshof hat in einer seiner jüngsten­ Plenarfigungen bezüglich der Geltendmachung der Ansprüche en­traffener kon­zessionaler Lehrer gegen die Glaubensgemeinden folgenden Befchub gefaßt : n­­enn auch die Feststellung der Ansprüche konfessioneller Lehrer um Abfertigung gegen die betreffenden Glaubensgemeinden am Sinne des G.­A. XXXII . 1875 auf den administrativen Weg gehört und die so festgestellte Abfertigungssumme auch in admini­­rativem Wege eingei­ieben werden kannt, fo tt doch — mit Rüd­­t darauf, daß die richterliche Rechtshilfe jenen personen, Die ihre jeglichen A­nsprüche außerhalb des Morozeimweges nicht geltend können, nicht vorenthalten werden darf — der die Abferti­­ung fordernde Lehrer in dem Falle, wenn er im administrativen Wege mit seiner Forderung abgewiesen wird oder den im admini­­srativen Wege erhaltenen günstigen Bescheid auf Diesem TBege nicht vollstweden fahren kann, berechtigt, seinen Anspruch vor dem ichter im Brozeßwege geltend zu machen.“ Am Anlaß zu dieser Entscheidung dienten zwei Fälle, in wel­­cher die betreffenden Lehrer ihre ihnen vom Kultusministerium bereits­­gesprochene Abfertigung im administrativen Wege von den be­­weffenden Glaubensgemeinden nicht­ hereinbringen konnten und­­ deshalb den Vrozebrieg betraten, der ih­n nun nach der Entschei­­­­dung des Raffationshofes offen Steht, nicht wenig gehemmt doch der jung beobachtete und das 6 . (Einzelne Nummern skh in allen Berichterfiloralen.) SEL­ERS Budapest, 10. Oktober. — In heutigen Morgenblatte haben wir über die Ab­­hiedg- and Antritts-Zeremonie, Die sich gestern im Minister um die Auswärtigen in Wien abspielte, des Ausführ­­hen Berichtet. Wie uns brieflich mitgetheilt wird, soll es bei in der That sehr rührend zugegangen sein und Graf­novák­) namentlich­ war tief ergriffen. Er ilustrirte damit ein eignes Wort, Daß „gern seheiden“ noch nicht „Teicht­scheider" heiße. Wohin der Craft in dem weiten Saale den lenkte, er sah überall ergebene Anhänger und Freunde, von­ welchen fie immer Abschied zu nehmen, einem Manne wie Andrássy, bei dem Kopf und Herz immer auf derselben Seite sind, sehr schwer fallen mußte. Heute Nachmittags ver Kb Graf Andriffyßien, um bleibend zu ung zurüidzufehren. Er findet hier in seinem Vaterlande so viele politische und pere­­inliche Freunde und Anhänger, daß er um jene nicht wird zu werben brauchen. Den Gefühlen, mit denen Graf Edrajiy bei seiner Rückkehr in die Heimath von dem ruhig abenden Theile der Bevölkerung empfangen wird, Haben Dir bereits iin dem Artikel unseres Morgenblattes Ausdruck ergeben. ,Von­ dem­ neuen Minister Barotes Haijnterle­­ rduusg­ eschrieben,daß­ fewerstes­ Erscheinen vor der1 »mten seines Ressortscqu diese einen gü­nstigen,wer­­ueu erweckenden Ein­dru­ck rachte.Baron Haymerle spricht Bond und elegant und weiß die WorteU Johl zuI Wählen. ·zeigte sich seinen Beamten gegenüber äußerst liebens­­ürdig u­n­d schlug gleich vom Beginnekm einen freund­­­­ichen,leutsekigchon an,der ihnen den Uebergang von dem bisherigennister zu seinem Nachfolger wesentlich er­­­leichtern wird. Man spricht in der politische­n­ Welt von einem wich­­tigen Idee 11 a1istatis die zwischen Bchens Baden,V·erli1H und St.·Peters­bu­rg,der noch auf den Besuch des Fürsten Bismarck in Wien Bezug haben sol.Fürst OrIoff,der jüngstijcher,dieses Them­a mit dem Fürsten Bismarck konferirte,weist gegenwärtig bei dem Fü­rsten Gortschakoff in Baden-Baden Fürst Bismarck seinerseits soll durch die Unterredung,die»e­r vor einigen Tage­r mit dem General Chk111sz,den gEZokschalker Frcmk­­reichs am ruffischanofe,gepfloge­t,in seiner Friedhjfs- Jueichnb­r­­liner Telegramm der»Moruinanst«finden wir eixchkrt Erkleirungsiür diese Errscheinuung.Es­ wird1cti111"sich dort erzählt,­daß die politischen Kreise der wittfchen .Reichshauptstudt in voller Kennmiß derernstan Ip strengmögen sind,welche die Nc1i­ion­(1·C-PaT­ien­te RußlandIns­ ausgesetzt verfolgt,um Frankreich zu einer Allianz oder wenigstens zu dem Versprechen­ seiner Unter­­stützung für einen gewissen Fall zu bewegen.Auch ist die demonstrative Methode,ist der diese russisch­eit Kreise ihre Sympathien fü­r den­ französischen Gesandten und für Brantreich zur Schau tragen, nicht unbemerkt geblieben. Aber man weiß auch in­ Berlin, daß all diese Ber ihren Zweck verfehlt haben daß Herr de Chanzy in seiner Weise von seiner bisherigen freundlichen, aber vorsichtig neutralen Haltung abgemischen nicht mehr · ··· lejnt die beste Friedens-Garantie.Wenn FrankreichMer tt und daß er der­dee einer rassisch-französischen Allianz zugethan it als je vorher. Das ist in der meinschaft mit den russischen Leiedensstören zurichweift, dann bleiben sie auf sig ange­wiesen und folglich un­­sz gefährlich. Aus dem Reichstage. Präsdent Szlávy eröffnet die heutige Sigung des Aögeordnetenhanges nach 10 Uhr. Schriftführer: B­a 018, Markus, Meonyanskiy. — Auf den Minister-Fauteuils: ihn, Tröfort Szapary, Syende Bedetovich,­­ Kemény, Bauler. Das Beotofoll der fetten Gitung wird authentizier. Präsident meldet die­­ Petitionen des Neutram Romt­­tala und der Stadt Theresiopel in Angelegenheit der Modifikation des G.­U. VII. 1875 und der Bestimmungen über die Basis zur­­ Berechnung des Katastral-Neineinkommens; ferner die vom Abge­­­­ordneten Gruft Simonyi eingereichte Retition des Budapester Gin­­wolners Paul Bachs in Angelegenheit der ungarischen Benennung eines Arzneimittels ; endlich eine Eingabe Michael Szeles, in wel­cher dieser seine frühere Petition wegen Auflasfung eines gemein­­gefährlichen Steinbruches bei Fülel zurü­dnimmt. — Diese Gesuche werden an den Petitions-Ausschuß geleitet. Präsident meldet, daß einem Schreiben des Abgerichte­­ten Radislaw Zichy-Nubido zufolge, dieser t­eil3 wegen eines Augen­­feidens, theils weil ser der ungartigen Sprache nicht genügend műdje­tig sei, die Schrift an ihrer-Stelle nicht annehmen könne ; die Nemmapl­­wird später erfolgen. Gerner meldet der Präsident das von uns bereit erwähnte at der Ausschuß-Konfisrierungen. Robann Ka­zy legt den Bericht der Wirthchafts-Kommisston über das Ditober- Budget des Hauses vor; der Bericht wird nach Erledigung der Tagesordnung zur Bewathung gelangen. Das Haus wählt dann die drei Husshüfte, deren Entsendung der legten Lisung beschlossen wide, nämlich den volkswirtsch­­aftlichen, ferne der Anschub zur Vorberathung des Gefeent­­ves ü­ber das Estaatsbürgerrecht und jenen zum WVorberathung des zesentw­urfes Über die Verwaltung von Bosnien und der Herzego: das Wahlresultat wird noch in der heutigen Sigung bekannt mit dem bisherigen im Ganzen übereinstimmt. Medner empfiehlt die Annahme der im Berichte enthaltenen Vorschläge. (Zustimmung.) Der Bericht wird im Allgemeinen als Basis der G Spezial­­debatte angenommen. , Nach den aufklärenden Bemerkungen des Nussschuß-Präsidenten VET e­big wird von eh­er punktweisen Berathung der Vorschläge des Ausschusses abgesehen und dieselben angenommen; desgleichen wird der Beschlußantrag ohne Debatte acceptirt. Damit ist der Bericht erledigt. Das Haus geht man an die Berathung des Berichtes des Sälußrechnungs-Ausfgusses über das Resultat der 1875er Abrech­­nung zwischen Ungarn und Kroatien und über die Serb­imer in den auf die Jahre 1873 und 1874 beziglichen Abrechnungen. Berichterstatter Gabriel Nagy erörtert die Angelegenheit, um welche es sich handelt. Es ist bekam­tlich davon die Rede, daß Kroatien-Slawonien in den erwähnten Jahren in Folge einer un­richtigen Berechnungsbasis um 820.177 fl. 51. fl. mehr bezogen habe, als ihm geießlich gebühre. Der Ausschuß beantragt demnach, der Finanzminister sei anzumelfen­, für die Widerstattung dieser Summe zu sorgen und eine Modalität festzustellen, nach welcher ein solches Anwachen der Borschußsummen in Zukunft zu vers­meiden wäre. “ Finanzminister Graf Szapáry stellt den Antrag, der Ausschußbericht möge zur­ Begutachtung der in Angelegenheit des finanziellen Ausgleichs mit Kroatien entsendeten Regnitolar Depu­­tation zugewielen werden. A Paul Szontägh (Gömör) : Ein solcher Antrag wäre nur annehmbar, wenn der vorliegende Ausschuß-Bericht nicht klar und erschöpfend genug wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die in Nede stehenden Sırthümer hätten Yängit ins Meine gebracht werden sollen. Die Negritolar-Deputation hat weder den Beruf noch die Eignung, diese Angelegenheit zu verhandeln. Er bittet den Minister, seinen Antrag zurückzunehmen. Daniel Arrá­nyit tadelt das Vorgehen des Ausschusses und fragt, ob die froatische Landesregierung über die Trage vern­ommen wurde, damit nicht wieder das auf einen Beibluh fafse, den es später vertifiziren muß. Leopod Sta­n (Kivat) tritt dafür ein, daß der Antrag des Inanzministers angek­o­mmen werde, den dieser entspreche der Ge­rechtigkeit und die Kroaten würden in der Annahme einen Beweis der bürderlichen Sympathie seitens 028 Haufes sehen. Thaddäus Brileßty vertheidigt in fachlicher­­ Weise das Vorgehen des Ausschusses gegen den Vorwurf Stanyr’s und bemerkt noch, Dab auch der Stant3-Nehuungshof in der Sache korrekt vor­gegangen sei. , · · ·Ernst Suztanyi:Ein Fehler ist geschehen­—aber Nie­­mand soll und woll besät­ verantwortlich sein­——Aber EineL­ maß doch die SchuldtungenPYas die Zuweisung der Frage auf die Requiko­anks Deputat mabe Tr und so sei diese nicht zur Beratlt­ng der Angelegenheit berufen, weshalb er den Antrag des Finanzministers ablehnt und Die sofortige Berathung wünscht. Karl Mihalovics erklärt sich Fire den Antrag des Fi W .. ausgeh·t·.ist falsch, daher t1ts—ccuch«­­Mies,smas·e»r..auf»der­selben aufbauthrechtig(S0 Rediser unterbreitete Antrag verl­mgt nicht, daß die­ser vom Kegniko­er-Deputation wiabhängig vom Neicstage über diese Frage beschließe, fordern Daß sie ihr Gutachten über dieselbe abac­e. Für diesen Antrag spricht Thon folgender Umstand: Der Schlubrec­­hu­ngs-Ausschuß will den Finanzminister anmelsen lassen, daß er die fragliche Forderung von Kroatien eintreibe. Der Abgeordnete Szi­lágni wünscht, daß die Negierung sich äußere, ob sie es für richtig hält, daß diese Forderung eingetrieben werde. Bevor die Regierung ihre Ar­ nicht hierüber äußert, und bevor der Finanzminister diese Wertung ab­spü­rt, will er darü­ber int Heinen sein, wie Diese M­eilung durchgeführt, werden sol, und schon deshalb ist es an­gezeigt, Daß die Negrikolar-Deputation, als das berufenste Organ, ihre Gutachten über Diese Prage abgebe. Durch Dires Vorgehen wird das Gefeg nicht im geringsten verleht und die Frage wird . Er empfiehlt seinen Antrag zur Annahme­­ Zustimmung rechts. Yıgult Bulßfy entwickelt, das vom Minister vorgeschla­­gene Verfahren entspreche nicht dem bestehenden Gefete, weshalb er den Antrag ablehnt. Alabärsjiolnsx verkaclft aus dem Wortlaute des Gesetzes ebenfalls nach 7,1:1 weise 11,daß diev­eifung an die Reguikodir-Depu­­tation unzulässig sei. Finanzminister Graszapáry wiederholt das von ihm bereits Gesagte und betont namentlich, daß die Deputation nicht Die­b­ habe, die Angelegenheit zu erledigen, sondern zu begut­­achten. Es folgt die Abstimmung ; vor derselben verlassen die Staaten den Gaal, da sie in dieser Frage nicht mitzustimmen haben. In der Abstimmung wird der Antrag des Finanzm­inisters angenommen und bet­loffen, denselben, da er sich auf die Stegni­­tolav-Deputation bezieht, auch dem Oberhause zuzusenden. Präsident lodt hierauf das Resultat 008 Skrutiniums fü­r die beste gewählten Kommilitonen verkü­nden. Dasselbe ent- Be­der it unserem heutigen Morgenblatte mitgeteilten Sandi­­ation. P­räsident bittet, D­iese Kommilstonen mögen ich nach der Penartigung Konstituiren. Pal Szontägh (Oömörv) erinnert daran, dab Dir. Schlußrechtungs-Ausschuß angewiesen wurde, einen Ausweis über die zehnjährige StaatshaushaltsGebahrung anzırfertigen. Redner hat Kenntniß davon,„ daß der Bericht Über Diesen Husmeis fertig it und daß der Finanzminister denselben an sich genommen. Er fragt den Minister, ob Dieser Ausweis wo vor der Budget-Verhandlung vorgelegt werden wird? Finanzminister Graf Szapáry erklärt, er werde den Be­richt rechtzeitig zu vieltellen, damit der Schlußrechnungs-Ausschuß denselben noch vor der Budget-Verhandlung einreichen könne. Minister-präsident Ti Ba fielt den Antrag, das Haus möge bis zum 23. b. seine meritorischen Eigungen halten; bl­s zur Entgegennahme­ von Ausschuß- Berichten 2. mögen Gisungen stattfinden. Dieser Antrag wird ohne Bemerkung angenommen und die Lösung nach Berlefung des heutigen P­rotokolls geschlossen. we­ Zustimmmng zuchsetzentwürfe über die Erwerbung und den Verlust des ungarischen Staatsbü­rger­­rechtes­ Das ungarische Staatsbürgerrecht wird nach den dermalen zu er bestehenden Gelegen und der gejetlichen­ Hebung er worden: a) ausgesprochenermaßen, Durch das sogenannte Indigenat , b) stillschweigend,­­ durch die Erwerbung des Domizilrechtes, durch die Aufnahme munter die Steuerträger und durch längeren Aufenthalt im Inlande. Das Indigenat wird durch das Gefeg verliehen und der Indigena wird erst durch die Leistung des Staatsbürger-Eides zum ungarischen Staatsbürger , während das Staatsbürgerrecht Still­schweigend dur­ die Aufnahme unter die Staatsbürger und an ohne Gidesleistung in der oben angegebenen Weise erworben wird. Dieser legtere Modus der Erwerbung des Staatsbürgerrechtes, welcher nicht in einen Gefege, sondern auf altem und unununter­­brochenem Herkomm­en begründet ist, is so unbestimmt und gibt zu so mancherlei Zweifeln Anlaß, daß das Ministerium des Innern gezwungen war. Denjenigen, die das ungarische Staatsbü­rgerrecht ttillschweigend bereits erworben hatten, auf ihre Ansuchen Heimathe­­bereu­gungs-Urkunden auszustellen. In dieser Weise bildete sich der neueste Mus, nach m welchem das ungarische Staatsbürgerret auch durch ein vom Minister des Innern er­wirktes Heimarhsberei­­tigungs-Dokument und die Leistung des Somagial-Eides erwor­­ben wurde. · Gleichwohl mach«t·e dieser Usus den stellschweigenden Erwer­­htungs-Modiks des ungarischer­ Staatsbürgerrechtes nicht aufhiämk Die Rechtswirkung des durch ein Gefeb erworbenen Indi­­genat5 mar­kie, daß der Indigena ungarischer Edelmann wurde, und wenn er im Auslande ein Standeshere ge­wesen war, auch bei ung seinen Titel und Rang behielt, ja bis 1840 auch Mitglied des Oberhauses wurde. x­er stilltehmeigend oder durch eine vom Ministerium des tev erirkte Aufnahms-Urkunde das ungarische Staatsbürger­recht erwarb, hatte hiedurch den ungarischen Adel nicht erworben ; bis 1848 erwarb er damit jene Rechte, im deren Besi; die nicht­­adeligen ungarischen Unterthanen waren; seit 1848 aber trat er in den­en all jener Rechte, welche den ungarischen Staatsbürgern anstehen. Das im Wege der Heimathsberechtigung erworbene Staats­­bürgerrecht hat nicht blos file die Rerson des Heimathsberechtigten, sondern nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gefeges auch für seine legitimen Nachkommen Geltung, ja es erstreut sich auch auf die legitime Sattin der Heimathsberechtigten, da nach unserem en Nedgte die Gattin an Titel und Rang ihres Gatten zYgel at. Dasselbe gilt auch für die stillschweigenden berechtigten. Weiter wird das ungarische Staatsbürrgerreät durch Ab­­stammung und Heirath ‚erworben, insofern nach dem zu Recht bestehenden Mius die­ legiti­e Gattin und die legitimen Kinder eines ungarischen Staatsbürgers, ferner die illegitimen Kinder einer BRSELDEN Staatsbürgerin als ungarische Staatsbürger betrachtet werden. Ueber den Berlust des Staatsbü­rgerrechtes enthalten unser: Gefeße seine Verfügung. ·· Nach der gesetzlichen Uebung ging das ungarische Staat­s­­bürgerrech­t nur auf eine Weise verloren­,Ivenn nämlich eine un­gareneigen Fremden heirathete.Solange eine solche Ehe dauerte, wurde die Fra ancht als ungarisc­­e Staatsbürgerin betrachtet. · Im Üebrigen herrschte die Rechtsarschauung,daß das unga­­rische Staatsbü­rgerrechtt weder durch Legitimation,noch durchs­ Exil­­wanderungwch durch längeren Aufenthalt im Auslande,noch auch durch die Aufnahme und d­er band eines fremden Staates ver­­lorengm·g. ·Diese Rechtsanschauung resultirte so häufige Kon­flikten­­it dem·A1·161mkde,daß der Minister deannem gezwungen1 war, Denjemgelch welche ihrer Militärpflicht Geinüge geleistet hattexi undum·eme··Ax·iswanderu­ngs-Lizenz einschritten,solche zu ertheilen. Diesnt zu knappen Umrissen der RechtszusTmId,der esdritt- gendxt·ob­1ve1fd:gmacht,daß die ErweberIng und der Verlust des ungarischen tagtsbürgerrechtes dm staatsrechtliche 11 Verhältnissen xmd den Interessen­ der Lcinder der ungarischen Krone entsprechend Seeherdztrcpes!1 Gesetz geregelt we­rde.­­Die staatsrechtlichen Verhältnisse des ungarischhiaates in Beziehung auf das ungarische Staatsbürgerrecht finden in den fol­­genden neueren Gefegen und Vek­ronungen Ausdruch: = 1. Nach Gef.-Art. XII: 1867 ist die auch durch die pragma­­tische Sanktion gewährleistete staatsrechtliche und administrative Sauna Ungarns und seiner Nebenländer ungekränzt zu wahren. 2. Nach Art. I der zwischen den Ländern, der ungarischen Krone und den Übrigen Königreichen und Ländern Sr. Majestät ge­­schlossenen und im Gef.-Art. XX : 1878 mnartikulieren Zölle und Handelsbündnisses hat jeder der beiden kompaziszirenden Theile sein eigenes Staatsgebiet. 3. Nach $. 1­003 Gef.-Art. XXX : 1868 bilden Ungarn und Kroatien-Slavonien und Dalmatien einen und denselben Staats­­verband. 4.Nach,§.10 desselben Gesetzes ist bezü­glich de­s"Staa­tsbü­r­­­gerrechtes und der Heimathsberechtigung die Legislative gemeinsam­, der en EBE jedoch bleibt Slowatien-Slavonien-Dalmatien vor­­­halten. 5. Das im §. 19 desselben Gesethes erwähnte Verhsttb, wonach weder Dalmatien reintorporirt, noch die Misgrene (die Ba­a) mit Kroatien-Slanmit in administrativer Hinsicht vereinigt ist, besteht auch Hewruten NOW, N 6. Nach §. 66 Denterhes trees bildet die Stadt Fiume und deren Gebiet ein der ungarischen Krone angeschlossenes besonderes Gebiet, bezüglich dessen Autonomie und der vielfältigen legislativen und administrativen Verhältnisse in gegenseitigem Einvernehmen Be­­. Nach den Beschlüssen des Abgeordn­etenhauses vom 15. März 1870 und des Froatisch-­anonischen Landtages vom 20. Mai desselben Jahres besorgt die Administration der Stadt und des Gebietes Fiume provisorisch das Ministerium. « 8..1z.mSinnedesa.l­.Befehls­ von 18.O«1871cm Zeit es · Jum·· gem­einsamens»Kriegsm­d­uster«111 Sachen der NeusOrganisatcon­ ­ yfdiegoskszwatiiichsiknnmxiidxk «III-Im­ 119;·L·4E1s deskfkon 112xandos behkcfssBermaltung dev kroatisch s slavy­­at, mijen. Vektärgrenze LÜTELTEZ Miliz­­­tärgrenze dem Ügramer Landes-Kommando und dieses Kommando“ hat auf dem genannten Gebiete denselben Wirkungskreis, welchen der Artikel II de 186Yer Frontish-slavanisch dalnatinischen Landtages der Ts­ kepatisch flavonifg-dalnetiniigen Landesregierung vorge­zeichnet hat. Mit Nachsicht auf Diese Staatsrechtlichen Verhältnisse und Zustände wird die Ausdehnung des Gefeges über das unga­­rische Staatsbü­rgerrecht nebst Ungarn (bieder gerechnet auch das in Ungarn wieder einverleibte Siebenbürgen und die ungari­e Po­li­­tärgrenze) auf Kroatien-Slavonien, die unter Miltärerwertung stehende kroatischflavonische Militärgrenze, auf die Stadt Fiume und ihre Bezm­­e empfohlen. Die Bollftrecung des Gewebes für Ungarn und Siame sor dem Minister des Junern, in Kroatien Slavonien dem Fuvatisch-flavonische dalmatinn­gen Banıs, in Der Troatisch-Tavonischen Miitärgrenze dem Agramer Landes Kommando ala der Verwaltungs-Behöi­de der Fivatisch-flavonischen Militär­­grenze zuger­iesen werden. Die Durchführung wäre nur in zwei Fällen aufrechtzuerhal­­ten, bei Kontrasigniung des Gejammt-Miniseriums, beziehungs­­weise des Ministeriums für Cer Majestät den König, doch anch in diesen Fällen wird Kroatien-Slavonien duch den Minister für Kroatien und Slavonien, welcher Mitglied des Ministeriums ist, repräsentirt. Der eine Fall ist, wenn Se. Majestät, absehend von dem grö­­beren Theile der ordentlichen Bedingungen fü­r die Naturalisation, die ungarische Staatsbürgerschaft verleiht. Dieser Fall b­ildet darum d­­ie Ausnahme,weil SeMaueftäx da an digcuat auch solchen Fremden verleihen könnet,welche nicht au­f dem Gebiete des Ungarischen Staates wol­ltei­.Bezüglich dieser ist also der kwatische Bmuss ohne djes nicht kompetent Der sweike Fansk,wenn­ Se.Majefititias Kriegszeiten über Gefukh um Entlassung arischem ungarischen Staatsverbande zu ent­­scheiden hat. In diesen Fällen wird die Ausnahme durch den außerordentl lichminstauct die allgemeine Gefah­r,bexxm­i1idst. · Der Schutz der ungarischen Staatsinteressen ist bechrfcq­­sung dieses Gesetzes der zweite Omtptgesichtspunkt · · Es ist nur sehr statji­lich),daß hier nur d­ie Interessen in Betracht kommen könnt,welche durch ein­ Gesetz zu­ schützen mögln erscheint­. Die Verhinderuug derrumwanderung ist ein solchesJixteresse, welch­es durch ein Gesetz über den Verlust oder Erwerb der·St(·ratS- bürgerschat nicht geschützt werden kann,denn dagegen kann ineinem solchen Gesetze nur die einzige Maßregel A 11m­al)b­efindet«c,dass die Auswanderuszx ohne Bewilligung mit Rechtsverlu­st geahndet werde. Beiunsznwinde ist nur die Ausstanderung der Szekler Von Belaim.Einst bekannt daß die Szöklernuvous Rokh,des Brodermerkswilxe 11,11ach Osten­ auswandern.Die Austm·­­dernden sind also vermögenslos und die Fürsicht vor Rechts Verlut hält diese nich­t zurü­ck.Diese Auswandmung wurde in Sieben­­bürgen durch Usas Jahre lang daselbstbestandene Auskwanderun­gs- Pax entweder gehindert noch auch beschränkt und doch hat dieses Pathit verschiedene Arten Von Rechtsverlust enthalthk.· ·· Nicht eineungehörige,sogenannte liberale Auffassung Mes, Welckte die Regimung Tun-subswa­ in den Gesetzeswurfkehre-Ver­­fügungen über die mit Rechtsverlust zn bestrafe1theimbefugte Aus­­wandermthnufzimehmim sondern die Ueberzeugnung,daß die 911­ s­­wanderung durch solche Maßregeln nicht verhindert werden kann De vornehmlichsten EJsN­Te«-«essen,welch-:bei Verfassung dieses Gesetze­s in Betracht kamen,imrm die folgende xn ·· l.Es liegt in unserem Interesse,daß das Gesetz prosidh bYs stimmender ungarischer Staatsbürger ist,auf welche szszekse die Staatsbürgerschaft erlangtinnd wie sie verloren wird,damit an Gesetz jene Zweifel bei­ebe,welche dadurch entstehen könnten,wenn mehreren­ aneinander unabhängig vorgehende Behörden berufe­n sindeder die ungarische Staatsbü­rgerschaft z1­ entscheiden und von ihrer Entscheidung mehrfache Politisch­e mit Perstrechte de ZV treffenden als­ hängen­­·· 2Es b­egkitt unserem Interesse,daß die Prinzipien des ungarisc­hen Staatsbilderrechtesz mit denen der westlichen Staaten­, nunnentlich aber mit denen in mittms in nächste­r Nachbars­chau stehenden Staatetiikbereinstimme.Weil die Fragedc Staatsbiirung­­schaft im Wesentlichen eine Frche des internationalen RechtesUt und die­ Anwendung des Gesetzes in den meisten Fällen eine­ KATE- kehr m­it dem Ansmndevoraussetz. J Es liegt in unserem Interesse,daßdachsetzgeniixxezid Rü­cksichthiehme auf die Konsequenzen des zwischen Ungarn und Oeftecreich bestehenden Verbandes,ohne daß unsere staatliche U­n­abhängigkeit au­ch mir im Gerixigstet x beeinträch­tigt würde. ·· 4.Es liegt in 1111ferekkrikiteresse,daß einerseits die Ew­wanderung 2kichterschkvert1 werde,andererseits dagegen xmisoläre ungarische Staatsbürger werdet­,die voraussichtlich nützliche Bürger des ungarischen Staates werden. ·»Die einzelne i­ Interessemive«ci­eden.e«inze·knenBestimmungen des·Entwurfs·zu­grunde liegen­,werden im speziellen Theile der Motivirung erwähnt. · Crudxtchat es nofhwendig,daß gegenwärtiges Gesetz an dem henrischen Rechtsquytk stehe und nur solche Ämderungen treffe,we·lche·Unseri·­im Obtgon dargelegten­ Interessen erheischkn Dressend«die allgemeinen Gesichtspunkte,­welche bei der Schaffung­ des Entwurfs maßgebend waren. Sodann geht der Motivenbericht auf die Details 58 Ent­wurfs über. (r. Bien, 9. Oktober. Orig-Rorr) Heute wurden in beiden Häusern des Neichsrathes die Erklärungen verlesen, mit welchen die griechischen und feudalen Abgeordneten und „Herren“ ihren Eintritt in den Neichsrath zu motiviren bestrebt waren. Das malte Schriftstück, das den Namen einer Rechtsverwahrung kaum­ verdient, ist schon aus Prager Telegrammen seit zwei Tagen bekannt, und es hatte heute nur die Abgeordneten und Herrenhaus-Mitglieder nicht einmal mehr den Reiz der Neuheit. Im Abgeordnetenhause wurde denn auch das Schriftstück ziemlich gleichgiltig angehört. Man nahm es zur Kenntniß wie irgend­eine andere wenig belangreiche Aufgrift, und es wird nun im Mechio neben anderen ähnlich gearte­­ten Dokumenten für immer ausruhen. Nicht so glatt verlief die Sache im Herrenhause­ & war Herr v. Schmerling, der mit lebhaften Eifer daran ging, das Mesen dieser Erklärung zu zer­gliedern, sie einfach als nichtig und reatim­mwirksam dar­zustellen. Man kann wohl nicht anders, als in der Sache der Argumentation des Herrn v. Schmerling vollständig zu stimmen. Nachdem die feudalen Herren auf Gruundlage der Verfafsung, vie­leicht in Noüdsicht auf ihren Besit, gewiß aber nicht als Vertreter irgend eines Landes ins Herrenhaus berufen worden sind, nachdem sie in feierlicher Weise die Angelobung auf die Verfafsung geleistet haben, so­ll jede weitere Erklärung über die Motive, welche diese Herren zum Eintritt bestimmt haben, ganz und gar riesenlos. Für Karl Schwarzenberg, welcher dem Herrn v. Schmerling antwortete, konnte es auch gar nicht versuchen, Die Logik des Schriftstückes, das er eingebracht hatte, zu retten. Er half sich damit, daß er versicherte, er sei ihm genug, daß fein und feiner­ Rollegen Standpimff auf diese Art, dem Hanse zur Kerntniß gebracht wurde. Dem Hause aber fan im Grunde der Standpunkt der Herren Karl Schwarzenberg nd Genosfen gleicheiltig sein, und es hat gar seinen Grund, si weiter mit der Frage zu befassen, aus welchen Gründen und mit welchen vorbehalten und Hintergedaufen einige feudale Herren eingetre­­ten sind. OBerlitT,8.0kthber.(Orig.-Korr.)Jetztliösk--z nun das Ergebniß der Wahlen für­ den prestsch MLMthg Voll­­ständig vor und so darf man es sich der JON­EEEIJIVthChkeIkkDIIBdCV—’ Verlust der freisinnigen Pousteåen ein ganz beträchtlichsrisLNEW- mentlich herbeigeführt wurde durch die Überwiegenden­­ Landraths­­wahlen in den Provinzen Ost und Mostpreußen. Bier feierte der Konservatisung seine Orgien ete verschob zumeist den Schwerpunkt. Wenn man die Beytratte der freisinnigen Parteien zusammenrechnet, so ergeben die gewählten 35 Fortschrittler, 95 Nationalliberalen, 17 Shomwen und der eine Demokrat zusammen 148 Abgeordnete. Ihnen gegenüber stehen Die Konservativen mit 124 und die Freikonsernati­­ven mit 44 Siten, zusammen also mit 168 Mandaten da, eine Mehrheit, die dadurch nicht in Frage gestellt sind, daß neben ihnen noch 10 Polen, 2 Dänen und 1 Wölfe vorhanden sind, deren Gr­men sich nicht selten mit denen der Männer der Reaktion vereinen dürften. Abseits von Beiden stehen die Mirramontanen mit 90 Stimmen, welche 3 Mandate gewannen. Der Berlust der National­liberalen dürfte fid auf 70, derjenige der Fortm­ittler auf 30 be­­laufen, so daß die Zunahme der Konservativen fid­ etwa auf diese 100 Gite beläuft, die sid­ freilich noch auf die verschiedenen Fraktio­­nen der gyet, Neu- und Altkonservativen vertheilen.­­ Main wird an diesem Resultate drehen und deuteln,ohne doch im Stande zu sein,«durch noch so subtile Kommentare das End-« ergebniß zu ändern­ und seine Wirkungen eufzuhalten.Wen­ 1iese«it·x.­­"TrUfT-1«1«t-«i-s«t-1Xnglinisk Gefährteninhabem so könn­ten­ sich die libera­­­len Parteien mit dem Reichskanzler trösten,BGB-sich einigermaßen­«­­in der Lage des Goethe’schet·1Zauberkehrlings fühlt:»Die ich rief·,» die Geister,wer­ Mich nicht mehr los!«sind ja doch«auch" su­rseäxie Bedürfstisfe die Weilen der hochkon­servative 1-1·Bek wegung zu hochgestiegel1.Gerade in­ diesem­ UeberInaß des t7 Sieges der Konsevativen liegt füir Ziweifel die Geträge,daß dieser Sieg nicht lange vorhalten werde.Werm der Reichskanzler darauf gerechnet hatte,einen Frei­­konservativen das Präsidium übernehmen zu sehen­,so du­rfte sich dieseC Erwart­ung nun schwerlich verwirklichen.Die Altkonservativen­ werden allein Die Früchte des Sieges genießen wollen, und nach der Stärke der Fraktionen haben denn nur noch die Nationalliberalen und die Ultramontenen Anspruch auf einen Sih im Präsidium. Das aber ist gerade das, was man im Regierungslager nicht ge­­wünscht hat und man darf jedenfalls darauf gespannt sein. Dur welche Wendungen morgen die „Provinzial-S­orrespondenz” das bek­­annte Wort: „DO weh, ich habe gesiegt !* zu paraphrasiwen ver­­suchen wird. « · B.Paris,6.Oktober­(Orig.-Korr.)Die Rückkehr der Amnestisten bringt die Frage der Amnestie wieder in Fluß. Die Agitation, welche zu Gunsten der v­ollständigen und allgemeinen Amnestie in Bewegung ist, nimmt zu große Dimensionen an, als dag sie nicht neuerlich bis in die Kammer der Deputirten dringen sollte. Er Man hatte mit der halben Maftregel der bedingungsweisen Amnestie für die Gemäßigten zu viel und für die Vorgeschrittenen zu wenig gethan und so eine Frage nicht definitiv geschlossen, für deren en d­­ie Entfeidung man eigentlich in seiner Partei auf eine feste Stufe rechnen kann. Die Radikalen werden dem Kabinet mit dieser Frage noch fest unangenehme Stunden bereiten. So lange sie Blanqui als den Mauerbreer für die vollständige und allgemeine Annestie benügen wollten, standen sie außerhalb der Gefege und befanden sie sich im direkten Widerspruch mit der großen Majorität der Kammer, nunm­ehr aber, da die Annestisten in großen Messen zurückgeführt sind, ohne daß Baris von dem Ereigniß sonderlich berührt und ohne das die öffentliche Nähe und Ordnung nur im Mindesten getrübt worden wäre, und da die Agitation Fi) in gelegmäßigen Bahnen bewegt, kann nicht geleugnet werden, daß die Annette nie Anhänger gewinnt. Waddington hat bekanntlich erst vor wenige Wochen in seiner großen Rede in Aisne die Ammestiefrage als ber­endigt bezeichnet und auf Die Stärke gepocht, mit welcher das Mini­­sterium allen zu weit gehenden Forderungen Widerstand leistete und zu leisten gedenkt. Er wird wohl bald Gelegenheit haben, von dieser Stärke neues Zeugniß abzulegen, denn die Aımnestiefrage steht Thon wieder im Vordergrunde der Diskussion und das Wort der „Re­publique guancatfe": „L’amnistie partielle entraine ’amnistie totale“ in die Zofung des Tages geworden. · · Gestem faudim ciique­ 1’"lct«åcitrvon beiläufig dreitaixfexte Menschen besuchtes Orceeting statt­,MkcheZ zu Gunsten eines fran­zösish-amerikanishen Handelsvertrags s eine Resolution faßte, welche den Präsidenten der Republik und den Ministern 9908 Neußern und des Handels vorzulegen t­ und in welcher sie gebeten werden, drei Delegirte zu ernennen, m­elche sich mit den von der Regierung der Vereinigten Staaten bereits ernannten drei amerikanischen Deles­tivten zur Berathung der Grundzü­ge des fraglichen Handelsvertrages zu vereinigen hätten. Außerdem wird die Regierung gebeten, den Kammern gegenüber die Initiative zu ergreifen. Das Meeting hatte, wie man flieht, einen durchaus freihändlerischen Aufteih. Es wurde von der „Ligue permanente pour la defense des interêts des contribuables et des consommateurs“ einbe­­rufen und vom Senator Fancher de Caveil präsidirt Dieter, die Dep­lixten Daniel Rilfon und E. Menier und der Publiist Leon freihändlerischen Agitation, man eine Realisirung ihrer weitgehenden Pläne, sondern nur einige Konze­rnen zu hoff hat. Im Kabinet huldigen Tivard, Lepere "«einersicht mir nochcstärkt worden sein, «suche Es Refukt­a «stimmnmgen zu treffen sein werden. 7. Heimaths­­Gotte an bilden welche vom gegenwärtigen Ministerium die Seele der ganzen die Liberalen ohne und Fremd­net­ holung des Berichtes des Schlußrechnungs­­Als Berichterstatter. 5 . Kürzen Worten das Verfahren vo­n Schlußrechnungen. K- - § BI >

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