Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1879 (Jahrgang 26, nr. 225-251)
1879-10-10 / nr. 233
€ i - A G Session um = Das Abgeordnete ungaus — Sagt „Belt Naple" — siebt sig in den erften fonftituttven Ügenden wesenden Deputirten. Damit die Sektionen Die große Zahl der abund Yusihülfe fich tonstituiren können, ist nämlich nach der Hausordnung die absolute Majorität der Mitglieder erforderlich. Da diese Bedingung nicht erüllt war, konnte ein wählten Ausfgüffe fs bis fest noch nicht konstimiren. Theil der ausgelosten Sektionen und der gesten den Mitgliedern eines Ausschusses, u. zw. eines solchen, der zuerst seine Thätigkeit zu begimmen hätte, ist 3. 5 noch nicht ein einziges in Budapest anwesend. Mach viermonatlichen Ferien hätte man in der That ein wenig mehr Eifer von unseren Vollevertretern einwarten künnen. = Die Schlagregenuns>HKommission v3 -Abgeordnetenhauses beschloß in ihrer Heutigen Gignna, den Finanzminister Webergabe der 10jährigen Gebahrungs-Ausweife über das Staatsvermögen, welche zur Weberprüfung bei ihm exliegen, auffordern. Mit der Ücbernahme der Akten und Dokumente wurde Jäjes Brilepsy betraut und sollen die Verhandlungen über diesen Gegenstand wo vor Schluß dieses Monats in der Konmission aufgenommen werden. — Der Raffationshof hat in einer seiner jüngsten Plenarfigungen bezüglich der Geltendmachung der Ansprüche entraffener konzessionaler Lehrer gegen die Glaubensgemeinden folgenden Befchub gefaßt : nenn auch die Feststellung der Ansprüche konfessioneller Lehrer um Abfertigung gegen die betreffenden Glaubensgemeinden am Sinne des G.A. XXXII . 1875 auf den administrativen Weg gehört und die so festgestellte Abfertigungssumme auch in adminirativem Wege eingeiieben werden kannt, fo tt doch — mit Rüdt darauf, daß die richterliche Rechtshilfe jenen personen, Die ihre jeglichen Ansprüche außerhalb des Morozeimweges nicht geltend können, nicht vorenthalten werden darf — der die Abfertiung fordernde Lehrer in dem Falle, wenn er im administrativen Wege mit seiner Forderung abgewiesen wird oder den im adminisrativen Wege erhaltenen günstigen Bescheid auf Diesem TBege nicht vollstweden fahren kann, berechtigt, seinen Anspruch vor dem ichter im Brozeßwege geltend zu machen.“ Am Anlaß zu dieser Entscheidung dienten zwei Fälle, in welcher die betreffenden Lehrer ihre ihnen vom Kultusministerium bereitsgesprochene Abfertigung im administrativen Wege von den beweffenden Glaubensgemeinden nicht hereinbringen konnten und deshalb den Vrozebrieg betraten, der ihn nun nach der Entscheidung des Raffationshofes offen Steht, nicht wenig gehemmt doch der jung beobachtete und das 6 . (Einzelne Nummern skh in allen Berichterfiloralen.) SELERS Budapest, 10. Oktober. — In heutigen Morgenblatte haben wir über die Abhiedg- and Antritts-Zeremonie, Die sich gestern im Minister um die Auswärtigen in Wien abspielte, des Ausführhen Berichtet. Wie uns brieflich mitgetheilt wird, soll es bei in der That sehr rührend zugegangen sein und Grafnovák) namentlich war tief ergriffen. Er ilustrirte damit ein eignes Wort, Daß „gern seheiden“ noch nicht „Teichtscheider" heiße. Wohin der Craft in dem weiten Saale den lenkte, er sah überall ergebene Anhänger und Freunde, von welchen fie immer Abschied zu nehmen, einem Manne wie Andrássy, bei dem Kopf und Herz immer auf derselben Seite sind, sehr schwer fallen mußte. Heute Nachmittags ver Kb Graf Andriffyßien, um bleibend zu ung zurüidzufehren. Er findet hier in seinem Vaterlande so viele politische und pereinliche Freunde und Anhänger, daß er um jene nicht wird zu werben brauchen. Den Gefühlen, mit denen Graf Edrajiy bei seiner Rückkehr in die Heimath von dem ruhig abenden Theile der Bevölkerung empfangen wird, Haben Dir bereits iin dem Artikel unseres Morgenblattes Ausdruck ergeben. ,Von dem neuen Minister Barotes Haijnterle rduusg eschrieben,daß fewerstes Erscheinen vor der1 »mten seines Ressortscqu diese einen günstigen,werueu erweckenden Eindruck rachte.Baron Haymerle spricht Bond und elegant und weiß die WorteU Johl zuI Wählen. ·zeigte sich seinen Beamten gegenüber äußerst liebensürdig und schlug gleich vom Beginnekm einen freundichen,leutsekigchon an,der ihnen den Uebergang von dem bisherigennister zu seinem Nachfolger wesentlich erleichtern wird. Man spricht in der politischen Welt von einem wichtigen Idee 11 a1istatis die zwischen Bchens Baden,V·erli1H und St.·Petersburg,der noch auf den Besuch des Fürsten Bismarck in Wien Bezug haben sol.Fürst OrIoff,der jüngstijcher,dieses Thema mit dem Fürsten Bismarck konferirte,weist gegenwärtig bei dem Fürsten Gortschakoff in Baden-Baden Fürst Bismarck seinerseits soll durch die Unterredung,die»er vor einigen Tager mit dem General Chk111sz,den gEZokschalker Frcmkreichs am ruffischanofe,gepfloget,in seiner Friedhjfs- Jueichnbrliner Telegramm der»Moruinanst«finden wir eixchkrt Erkleirungsiür diese Errscheinuung.Es wird1cti111"sich dort erzählt,daß die politischen Kreise der wittfchen .Reichshauptstudt in voller Kennmiß derernstan Ip strengmögen sind,welche die Nc1iion(1·C-PaTiente RußlandIns ausgesetzt verfolgt,um Frankreich zu einer Allianz oder wenigstens zu dem Versprechen seiner Unterstützung für einen gewissen Fall zu bewegen.Auch ist die demonstrative Methode,ist der diese russischeit Kreise ihre Sympathien für den französischen Gesandten und für Brantreich zur Schau tragen, nicht unbemerkt geblieben. Aber man weiß auch in Berlin, daß all diese Ber ihren Zweck verfehlt haben daß Herr de Chanzy in seiner Weise von seiner bisherigen freundlichen, aber vorsichtig neutralen Haltung abgemischen nicht mehr · ··· lejnt die beste Friedens-Garantie.Wenn FrankreichMer tt und daß er derdee einer rassisch-französischen Allianz zugethan it als je vorher. Das ist in der meinschaft mit den russischen Leiedensstören zurichweift, dann bleiben sie auf sig angewiesen und folglich unsz gefährlich. Aus dem Reichstage. Präsdent Szlávy eröffnet die heutige Sigung des Aögeordnetenhanges nach 10 Uhr. Schriftführer: Ba 018, Markus, Meonyanskiy. — Auf den Minister-Fauteuils: ihn, Tröfort Szapary, Syende Bedetovich, Kemény, Bauler. Das Beotofoll der fetten Gitung wird authentizier. Präsident meldet die Petitionen des Neutram Romttala und der Stadt Theresiopel in Angelegenheit der Modifikation des G.U. VII. 1875 und der Bestimmungen über die Basis zur Berechnung des Katastral-Neineinkommens; ferner die vom Abgeordneten Gruft Simonyi eingereichte Retition des Budapester Ginwolners Paul Bachs in Angelegenheit der ungarischen Benennung eines Arzneimittels ; endlich eine Eingabe Michael Szeles, in welcher dieser seine frühere Petition wegen Auflasfung eines gemeingefährlichen Steinbruches bei Fülel zurüdnimmt. — Diese Gesuche werden an den Petitions-Ausschuß geleitet. Präsident meldet, daß einem Schreiben des Abgerichteten Radislaw Zichy-Nubido zufolge, dieser teil3 wegen eines Augenfeidens, theils weil ser der ungartigen Sprache nicht genügend műdjetig sei, die Schrift an ihrer-Stelle nicht annehmen könne ; die Nemmaplwird später erfolgen. Gerner meldet der Präsident das von uns bereit erwähnte at der Ausschuß-Konfisrierungen. Robann Kazy legt den Bericht der Wirthchafts-Kommisston über das Ditober- Budget des Hauses vor; der Bericht wird nach Erledigung der Tagesordnung zur Bewathung gelangen. Das Haus wählt dann die drei Husshüfte, deren Entsendung der legten Lisung beschlossen wide, nämlich den volkswirtschaftlichen, ferne der Anschub zur Vorberathung des Gefeentves über das Estaatsbürgerrecht und jenen zum WVorberathung des zesentwurfes Über die Verwaltung von Bosnien und der Herzego: das Wahlresultat wird noch in der heutigen Sigung bekannt mit dem bisherigen im Ganzen übereinstimmt. Medner empfiehlt die Annahme der im Berichte enthaltenen Vorschläge. (Zustimmung.) Der Bericht wird im Allgemeinen als Basis der G Spezialdebatte angenommen. , Nach den aufklärenden Bemerkungen des Nussschuß-Präsidenten VET ebig wird von eher punktweisen Berathung der Vorschläge des Ausschusses abgesehen und dieselben angenommen; desgleichen wird der Beschlußantrag ohne Debatte acceptirt. Damit ist der Bericht erledigt. Das Haus geht man an die Berathung des Berichtes des Sälußrechnungs-Ausfgusses über das Resultat der 1875er Abrechnung zwischen Ungarn und Kroatien und über die Serbimer in den auf die Jahre 1873 und 1874 beziglichen Abrechnungen. Berichterstatter Gabriel Nagy erörtert die Angelegenheit, um welche es sich handelt. Es ist bekamtlich davon die Rede, daß Kroatien-Slawonien in den erwähnten Jahren in Folge einer unrichtigen Berechnungsbasis um 820.177 fl. 51. fl. mehr bezogen habe, als ihm geießlich gebühre. Der Ausschuß beantragt demnach, der Finanzminister sei anzumelfen, für die Widerstattung dieser Summe zu sorgen und eine Modalität festzustellen, nach welcher ein solches Anwachen der Borschußsummen in Zukunft zu versmeiden wäre. “ Finanzminister Graf Szapáry stellt den Antrag, der Ausschußbericht möge zur Begutachtung der in Angelegenheit des finanziellen Ausgleichs mit Kroatien entsendeten Regnitolar Deputation zugewielen werden. A Paul Szontägh (Gömör) : Ein solcher Antrag wäre nur annehmbar, wenn der vorliegende Ausschuß-Bericht nicht klar und erschöpfend genug wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die in Nede stehenden Sırthümer hätten Yängit ins Meine gebracht werden sollen. Die Negritolar-Deputation hat weder den Beruf noch die Eignung, diese Angelegenheit zu verhandeln. Er bittet den Minister, seinen Antrag zurückzunehmen. Daniel Arrányit tadelt das Vorgehen des Ausschusses und fragt, ob die froatische Landesregierung über die Trage vernommen wurde, damit nicht wieder das auf einen Beibluh fafse, den es später vertifiziren muß. Leopod Stan (Kivat) tritt dafür ein, daß der Antrag des Inanzministers angekommen werde, den dieser entspreche der Gerechtigkeit und die Kroaten würden in der Annahme einen Beweis der bürderlichen Sympathie seitens 028 Haufes sehen. Thaddäus Brileßty vertheidigt in fachlicher Weise das Vorgehen des Ausschusses gegen den Vorwurf Stanyr’s und bemerkt noch, Dab auch der Stant3-Nehuungshof in der Sache korrekt vorgegangen sei. , · · ·Ernst Suztanyi:Ein Fehler ist geschehen—aber Niemand soll und woll besät verantwortlich sein——Aber EineL maß doch die SchuldtungenPYas die Zuweisung der Frage auf die Requikoanks Deputat mabe Tr und so sei diese nicht zur Beratltng der Angelegenheit berufen, weshalb er den Antrag des Finanzministers ablehnt und Die sofortige Berathung wünscht. Karl Mihalovics erklärt sich Fire den Antrag des Fi W .. ausgeh·t·.ist falsch, daher t1ts—ccuch«Mies,smas·e»r..auf»derselben aufbauthrechtig(S0 Rediser unterbreitete Antrag verlmgt nicht, daß dieser vom Kegnikoer-Deputation wiabhängig vom Neicstage über diese Frage beschließe, fordern Daß sie ihr Gutachten über dieselbe abace. Für diesen Antrag spricht Thon folgender Umstand: Der Schlubrechungs-Ausschuß will den Finanzminister anmelsen lassen, daß er die fragliche Forderung von Kroatien eintreibe. Der Abgeordnete Szilágni wünscht, daß die Negierung sich äußere, ob sie es für richtig hält, daß diese Forderung eingetrieben werde. Bevor die Regierung ihre Ar nicht hierüber äußert, und bevor der Finanzminister diese Wertung abspürt, will er darüber int Heinen sein, wie Diese Meilung durchgeführt, werden sol, und schon deshalb ist es angezeigt, Daß die Negrikolar-Deputation, als das berufenste Organ, ihre Gutachten über Diese Prage abgebe. Durch Dires Vorgehen wird das Gefeg nicht im geringsten verleht und die Frage wird . Er empfiehlt seinen Antrag zur Annahme Zustimmung rechts. Yıgult Bulßfy entwickelt, das vom Minister vorgeschlagene Verfahren entspreche nicht dem bestehenden Gefete, weshalb er den Antrag ablehnt. Alabärsjiolnsx verkaclft aus dem Wortlaute des Gesetzes ebenfalls nach 7,1:1 weise 11,daß dieveifung an die Reguikodir-Deputation unzulässig sei. Finanzminister Graszapáry wiederholt das von ihm bereits Gesagte und betont namentlich, daß die Deputation nicht Dieb habe, die Angelegenheit zu erledigen, sondern zu begutachten. Es folgt die Abstimmung ; vor derselben verlassen die Staaten den Gaal, da sie in dieser Frage nicht mitzustimmen haben. In der Abstimmung wird der Antrag des Finanzministers angenommen und betloffen, denselben, da er sich auf die Stegnitolav-Deputation bezieht, auch dem Oberhause zuzusenden. Präsident lodt hierauf das Resultat 008 Skrutiniums für die beste gewählten Kommilitonen verkünden. Dasselbe ent- Beder it unserem heutigen Morgenblatte mitgeteilten Sandiation. Präsident bittet, Diese Kommilstonen mögen ich nach der Penartigung Konstituiren. Pal Szontägh (Oömörv) erinnert daran, dab Dir. Schlußrechtungs-Ausschuß angewiesen wurde, einen Ausweis über die zehnjährige StaatshaushaltsGebahrung anzırfertigen. Redner hat Kenntniß davon,„ daß der Bericht Über Diesen Husmeis fertig it und daß der Finanzminister denselben an sich genommen. Er fragt den Minister, ob Dieser Ausweis wo vor der Budget-Verhandlung vorgelegt werden wird? Finanzminister Graf Szapáry erklärt, er werde den Bericht rechtzeitig zu vieltellen, damit der Schlußrechnungs-Ausschuß denselben noch vor der Budget-Verhandlung einreichen könne. Minister-präsident Ti Ba fielt den Antrag, das Haus möge bis zum 23. b. seine meritorischen Eigungen halten; bls zur Entgegennahme von Ausschuß- Berichten 2. mögen Gisungen stattfinden. Dieser Antrag wird ohne Bemerkung angenommen und die Lösung nach Berlefung des heutigen Protokolls geschlossen. we Zustimmmng zuchsetzentwürfe über die Erwerbung und den Verlust des ungarischen Staatsbürgerrechtes Das ungarische Staatsbürgerrecht wird nach den dermalen zu er bestehenden Gelegen und der gejetlichen Hebung er worden: a) ausgesprochenermaßen, Durch das sogenannte Indigenat , b) stillschweigend, durch die Erwerbung des Domizilrechtes, durch die Aufnahme munter die Steuerträger und durch längeren Aufenthalt im Inlande. Das Indigenat wird durch das Gefeg verliehen und der Indigena wird erst durch die Leistung des Staatsbürger-Eides zum ungarischen Staatsbürger , während das Staatsbürgerrecht Stillschweigend dur die Aufnahme unter die Staatsbürger und an ohne Gidesleistung in der oben angegebenen Weise erworben wird. Dieser legtere Modus der Erwerbung des Staatsbürgerrechtes, welcher nicht in einen Gefege, sondern auf altem und unununterbrochenem Herkommen begründet ist, is so unbestimmt und gibt zu so mancherlei Zweifeln Anlaß, daß das Ministerium des Innern gezwungen war. Denjenigen, die das ungarische Staatsbürgerrecht ttillschweigend bereits erworben hatten, auf ihre Ansuchen Heimathebereugungs-Urkunden auszustellen. In dieser Weise bildete sich der neueste Mus, nach m welchem das ungarische Staatsbürgerret auch durch ein vom Minister des Innern erwirktes Heimarhsbereitigungs-Dokument und die Leistung des Somagial-Eides erworben wurde. · Gleichwohl mach«t·e dieser Usus den stellschweigenden Erwerhtungs-Modiks des ungarischer Staatsbürgerrechtes nicht aufhiämk Die Rechtswirkung des durch ein Gefeb erworbenen Indigenat5 markie, daß der Indigena ungarischer Edelmann wurde, und wenn er im Auslande ein Standeshere gewesen war, auch bei ung seinen Titel und Rang behielt, ja bis 1840 auch Mitglied des Oberhauses wurde. xer stilltehmeigend oder durch eine vom Ministerium des tev erirkte Aufnahms-Urkunde das ungarische Staatsbürgerrecht erwarb, hatte hiedurch den ungarischen Adel nicht erworben ; bis 1848 erwarb er damit jene Rechte, im deren Besi; die nichtadeligen ungarischen Unterthanen waren; seit 1848 aber trat er in denen all jener Rechte, welche den ungarischen Staatsbürgern anstehen. Das im Wege der Heimathsberechtigung erworbene Staatsbürgerrecht hat nicht blos file die Rerson des Heimathsberechtigten, sondern nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gefeges auch für seine legitimen Nachkommen Geltung, ja es erstreut sich auch auf die legitime Sattin der Heimathsberechtigten, da nach unserem en Nedgte die Gattin an Titel und Rang ihres Gatten zYgel at. Dasselbe gilt auch für die stillschweigenden berechtigten. Weiter wird das ungarische Staatsbürrgerreät durch Abstammung und Heirath ‚erworben, insofern nach dem zu Recht bestehenden Mius die legitie Gattin und die legitimen Kinder eines ungarischen Staatsbürgers, ferner die illegitimen Kinder einer BRSELDEN Staatsbürgerin als ungarische Staatsbürger betrachtet werden. Ueber den Berlust des Staatsbürgerrechtes enthalten unser: Gefeße seine Verfügung. ·· Nach der gesetzlichen Uebung ging das ungarische Staatsbürgerrecht nur auf eine Weise verloren,Ivenn nämlich eine ungareneigen Fremden heirathete.Solange eine solche Ehe dauerte, wurde die Fra ancht als ungarisce Staatsbürgerin betrachtet. · Im Üebrigen herrschte die Rechtsarschauung,daß das ungarische Staatsbürgerrechtt weder durch Legitimation,noch durchs Exilwanderungwch durch längeren Aufenthalt im Auslande,noch auch durch die Aufnahme und der band eines fremden Staates verlorengm·g. ·Diese Rechtsanschauung resultirte so häufige Konfliktenit dem·A1·161mkde,daß der Minister deannem gezwungen1 war, Denjemgelch welche ihrer Militärpflicht Geinüge geleistet hattexi undum·eme··Ax·iswanderungs-Lizenz einschritten,solche zu ertheilen. Diesnt zu knappen Umrissen der RechtszusTmId,der esdritt- gendxt·ob1ve1fd:gmacht,daß die ErweberIng und der Verlust des ungarischen tagtsbürgerrechtes dm staatsrechtliche 11 Verhältnissen xmd den Interessen der Lcinder der ungarischen Krone entsprechend Seeherdztrcpes!1 Gesetz geregelt werde.Die staatsrechtlichen Verhältnisse des ungarischhiaates in Beziehung auf das ungarische Staatsbürgerrecht finden in den folgenden neueren Gefegen und Vekronungen Ausdruch: = 1. Nach Gef.-Art. XII: 1867 ist die auch durch die pragmatische Sanktion gewährleistete staatsrechtliche und administrative Sauna Ungarns und seiner Nebenländer ungekränzt zu wahren. 2. Nach Art. I der zwischen den Ländern, der ungarischen Krone und den Übrigen Königreichen und Ländern Sr. Majestät geschlossenen und im Gef.-Art. XX : 1878 mnartikulieren Zölle und Handelsbündnisses hat jeder der beiden kompaziszirenden Theile sein eigenes Staatsgebiet. 3. Nach $. 1003 Gef.-Art. XXX : 1868 bilden Ungarn und Kroatien-Slavonien und Dalmatien einen und denselben Staatsverband. 4.Nach,§.10 desselben Gesetzes ist bezüglich des"Staatsbürgerrechtes und der Heimathsberechtigung die Legislative gemeinsam, der en EBE jedoch bleibt Slowatien-Slavonien-Dalmatien vorhalten. 5. Das im §. 19 desselben Gesethes erwähnte Verhsttb, wonach weder Dalmatien reintorporirt, noch die Misgrene (die Baa) mit Kroatien-Slanmit in administrativer Hinsicht vereinigt ist, besteht auch Hewruten NOW, N 6. Nach §. 66 Denterhes trees bildet die Stadt Fiume und deren Gebiet ein der ungarischen Krone angeschlossenes besonderes Gebiet, bezüglich dessen Autonomie und der vielfältigen legislativen und administrativen Verhältnisse in gegenseitigem Einvernehmen Be. Nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses vom 15. März 1870 und des Froatisch-anonischen Landtages vom 20. Mai desselben Jahres besorgt die Administration der Stadt und des Gebietes Fiume provisorisch das Ministerium. « 8..1z.mSinnedesa.l.Befehls von 18.O«1871cm Zeit es · Jum·· gemeinsamens»Kriegsmduster«111 Sachen der NeusOrganisatcon yfdiegoskszwatiiichsiknnmxiidxk «III-Im 119;·L·4E1s deskfkon 112xandos behkcfssBermaltung dev kroatisch s slavyat, mijen. Vektärgrenze LÜTELTEZ Miliztärgrenze dem Ügramer Landes-Kommando und dieses Kommando“ hat auf dem genannten Gebiete denselben Wirkungskreis, welchen der Artikel II de 186Yer Frontish-slavanisch dalnatinischen Landtages der Ts kepatisch flavonifg-dalnetiniigen Landesregierung vorgezeichnet hat. Mit Nachsicht auf Diese Staatsrechtlichen Verhältnisse und Zustände wird die Ausdehnung des Gefeges über das ungarische Staatsbürgerrecht nebst Ungarn (bieder gerechnet auch das in Ungarn wieder einverleibte Siebenbürgen und die ungarie Politärgrenze) auf Kroatien-Slavonien, die unter Miltärerwertung stehende kroatischflavonische Militärgrenze, auf die Stadt Fiume und ihre Bezme empfohlen. Die Bollftrecung des Gewebes für Ungarn und Siame sor dem Minister des Junern, in Kroatien Slavonien dem Fuvatisch-flavonische dalmatinngen Banıs, in Der Troatisch-Tavonischen Miitärgrenze dem Agramer Landes Kommando ala der Verwaltungs-Behöide der Fivatisch-flavonischen Militärgrenze zugeriesen werden. Die Durchführung wäre nur in zwei Fällen aufrechtzuerhalten, bei Kontrasigniung des Gejammt-Miniseriums, beziehungsweise des Ministeriums für Cer Majestät den König, doch anch in diesen Fällen wird Kroatien-Slavonien duch den Minister für Kroatien und Slavonien, welcher Mitglied des Ministeriums ist, repräsentirt. Der eine Fall ist, wenn Se. Majestät, absehend von dem gröberen Theile der ordentlichen Bedingungen für die Naturalisation, die ungarische Staatsbürgerschaft verleiht. Dieser Fall bildet darum die Ausnahme,weil SeMaueftäx da an digcuat auch solchen Fremden verleihen könnet,welche nicht auf dem Gebiete des Ungarischen Staates wolltei.Bezüglich dieser ist also der kwatische Bmuss ohne djes nicht kompetent Der sweike Fansk,wenn Se.Majefititias Kriegszeiten über Gefukh um Entlassung arischem ungarischen Staatsverbande zu entscheiden hat. In diesen Fällen wird die Ausnahme durch den außerordentl lichminstauct die allgemeine Gefahr,bexxmi1idst. · Der Schutz der ungarischen Staatsinteressen ist bechrfcqsung dieses Gesetzes der zweite Omtptgesichtspunkt · · Es ist nur sehr statjilich),daß hier nur die Interessen in Betracht kommen könnt,welche durch ein Gesetz zu schützen mögln erscheint. Die Verhinderuug derrumwanderung ist ein solchesJixteresse, welches durch ein Gesetz über den Verlust oder Erwerb der·St(·ratS- bürgerschat nicht geschützt werden kann,denn dagegen kann ineinem solchen Gesetze nur die einzige Maßregel A 11mal)befindet«c,dass die Auswanderuszx ohne Bewilligung mit Rechtsverlust geahndet werde. Beiunsznwinde ist nur die Ausstanderung der Szekler Von Belaim.Einst bekannt daß die Szöklernuvous Rokh,des Brodermerkswilxe 11,11ach Osten auswandern.Die Austm·dernden sind also vermögenslos und die Fürsicht vor Rechts Verlut hält diese nicht zurück.Diese Auswandmung wurde in Siebenbürgen durch Usas Jahre lang daselbstbestandene Auskwanderungs- Pax entweder gehindert noch auch beschränkt und doch hat dieses Pathit verschiedene Arten Von Rechtsverlust enthalthk.· ·· Nicht eineungehörige,sogenannte liberale Auffassung Mes, Welckte die Regimung Tun-subswa in den Gesetzeswurfkehre-Verfügungen über die mit Rechtsverlust zn bestrafe1theimbefugte Auswandermthnufzimehmim sondern die Ueberzeugnung,daß die 911 swanderung durch solche Maßregeln nicht verhindert werden kann De vornehmlichsten EJsNTe«-«essen,welch-:bei Verfassung dieses Gesetzes in Betracht kamen,imrm die folgende xn ·· l.Es liegt in unserem Interesse,daß das Gesetz prosidh bYs stimmender ungarischer Staatsbürger ist,auf welche szszekse die Staatsbürgerschaft erlangtinnd wie sie verloren wird,damit an Gesetz jene Zweifel beiebe,welche dadurch entstehen könnten,wenn mehreren aneinander unabhängig vorgehende Behörden berufen sindeder die ungarische Staatsbürgerschaft z1 entscheiden und von ihrer Entscheidung mehrfache Politische mit Perstrechte de ZV treffenden als hängen·· 2Es begkitt unserem Interesse,daß die Prinzipien des ungarischen Staatsbilderrechtesz mit denen der westlichen Staaten, nunnentlich aber mit denen in mittms in nächster Nachbarschau stehenden Staatetiikbereinstimme.Weil die Fragedc Staatsbiirungschaft im Wesentlichen eine Frche des internationalen RechtesUt und die Anwendung des Gesetzes in den meisten Fällen eine KATE- kehr mit dem Ansmndevoraussetz. J Es liegt in unserem Interesse,daßdachsetzgeniixxezid Rücksichthiehme auf die Konsequenzen des zwischen Ungarn und Oeftecreich bestehenden Verbandes,ohne daß unsere staatliche Unabhängigkeit auch mir im Gerixigstet x beeinträchtigt würde. ·· 4.Es liegt in 1111ferekkrikiteresse,daß einerseits die Ewwanderung 2kichterschkvert1 werde,andererseits dagegen xmisoläre ungarische Staatsbürger werdet,die voraussichtlich nützliche Bürger des ungarischen Staates werden. ·»Die einzelne i Interessemive«cieden.e«inze·knenBestimmungen des·Entwurfs·zugrunde liegen,werden im speziellen Theile der Motivirung erwähnt. · Crudxtchat es nofhwendig,daß gegenwärtiges Gesetz an dem henrischen Rechtsquytk stehe und nur solche Ämderungen treffe,we·lche·Unseri·im Obtgon dargelegten Interessen erheischkn Dressend«die allgemeinen Gesichtspunkte,welche bei der Schaffung des Entwurfs maßgebend waren. Sodann geht der Motivenbericht auf die Details 58 Entwurfs über. (r. Bien, 9. Oktober. Orig-Rorr) Heute wurden in beiden Häusern des Neichsrathes die Erklärungen verlesen, mit welchen die griechischen und feudalen Abgeordneten und „Herren“ ihren Eintritt in den Neichsrath zu motiviren bestrebt waren. Das malte Schriftstück, das den Namen einer Rechtsverwahrung kaum verdient, ist schon aus Prager Telegrammen seit zwei Tagen bekannt, und es hatte heute nur die Abgeordneten und Herrenhaus-Mitglieder nicht einmal mehr den Reiz der Neuheit. Im Abgeordnetenhause wurde denn auch das Schriftstück ziemlich gleichgiltig angehört. Man nahm es zur Kenntniß wie irgendeine andere wenig belangreiche Aufgrift, und es wird nun im Mechio neben anderen ähnlich gearteten Dokumenten für immer ausruhen. Nicht so glatt verlief die Sache im Herrenhause & war Herr v. Schmerling, der mit lebhaften Eifer daran ging, das Mesen dieser Erklärung zu zergliedern, sie einfach als nichtig und reatimmwirksam darzustellen. Man kann wohl nicht anders, als in der Sache der Argumentation des Herrn v. Schmerling vollständig zu stimmen. Nachdem die feudalen Herren auf Gruundlage der Verfafsung, vieleicht in Noüdsicht auf ihren Besit, gewiß aber nicht als Vertreter irgend eines Landes ins Herrenhaus berufen worden sind, nachdem sie in feierlicher Weise die Angelobung auf die Verfafsung geleistet haben, soll jede weitere Erklärung über die Motive, welche diese Herren zum Eintritt bestimmt haben, ganz und gar riesenlos. Für Karl Schwarzenberg, welcher dem Herrn v. Schmerling antwortete, konnte es auch gar nicht versuchen, Die Logik des Schriftstückes, das er eingebracht hatte, zu retten. Er half sich damit, daß er versicherte, er sei ihm genug, daß fein und feiner Rollegen Standpimff auf diese Art, dem Hanse zur Kerntniß gebracht wurde. Dem Hause aber fan im Grunde der Standpunkt der Herren Karl Schwarzenberg nd Genosfen gleicheiltig sein, und es hat gar seinen Grund, si weiter mit der Frage zu befassen, aus welchen Gründen und mit welchen vorbehalten und Hintergedaufen einige feudale Herren eingetreten sind. OBerlitT,8.0kthber.(Orig.-Korr.)Jetztliösk--z nun das Ergebniß der Wahlen für den prestsch MLMthg Vollständig vor und so darf man es sich der JONEEEIJIVthChkeIkkDIIBdCV—’ Verlust der freisinnigen Pousteåen ein ganz beträchtlichsrisLNEW- mentlich herbeigeführt wurde durch die Überwiegenden Landrathswahlen in den Provinzen Ost und Mostpreußen. Bier feierte der Konservatisung seine Orgien ete verschob zumeist den Schwerpunkt. Wenn man die Beytratte der freisinnigen Parteien zusammenrechnet, so ergeben die gewählten 35 Fortschrittler, 95 Nationalliberalen, 17 Shomwen und der eine Demokrat zusammen 148 Abgeordnete. Ihnen gegenüber stehen Die Konservativen mit 124 und die Freikonsernativen mit 44 Siten, zusammen also mit 168 Mandaten da, eine Mehrheit, die dadurch nicht in Frage gestellt sind, daß neben ihnen noch 10 Polen, 2 Dänen und 1 Wölfe vorhanden sind, deren Grmen sich nicht selten mit denen der Männer der Reaktion vereinen dürften. Abseits von Beiden stehen die Mirramontanen mit 90 Stimmen, welche 3 Mandate gewannen. Der Berlust der Nationalliberalen dürfte fid auf 70, derjenige der Fortmittler auf 30 belaufen, so daß die Zunahme der Konservativen fid etwa auf diese 100 Gite beläuft, die sid freilich noch auf die verschiedenen Fraktionen der gyet, Neu- und Altkonservativen vertheilen. Main wird an diesem Resultate drehen und deuteln,ohne doch im Stande zu sein,«durch noch so subtile Kommentare das End-« ergebniß zu ändern und seine Wirkungen eufzuhalten.Wen 1iese«it·x."TrUfT-1«1«t-«i-s«t-1Xnglinisk Gefährteninhabem so könnten sich die liberalen Parteien mit dem Reichskanzler trösten,BGB-sich einigermaßen«in der Lage des Goethe’schet·1Zauberkehrlings fühlt:»Die ich rief·,» die Geister,wer Mich nicht mehr los!«sind ja doch«auch" surseäxie Bedürfstisfe die Weilen der hochkonservative 1-1·Bek wegung zu hochgestiegel1.Gerade in diesem UeberInaß des t7 Sieges der Konsevativen liegt füir Ziweifel die Geträge,daß dieser Sieg nicht lange vorhalten werde.Werm der Reichskanzler darauf gerechnet hatte,einen Freikonservativen das Präsidium übernehmen zu sehen,so durfte sich dieseC Erwartung nun schwerlich verwirklichen.Die Altkonservativen werden allein Die Früchte des Sieges genießen wollen, und nach der Stärke der Fraktionen haben denn nur noch die Nationalliberalen und die Ultramontenen Anspruch auf einen Sih im Präsidium. Das aber ist gerade das, was man im Regierungslager nicht gewünscht hat und man darf jedenfalls darauf gespannt sein. Dur welche Wendungen morgen die „Provinzial-Sorrespondenz” das bekannte Wort: „DO weh, ich habe gesiegt !* zu paraphrasiwen versuchen wird. « · B.Paris,6.Oktober(Orig.-Korr.)Die Rückkehr der Amnestisten bringt die Frage der Amnestie wieder in Fluß. Die Agitation, welche zu Gunsten der vollständigen und allgemeinen Amnestie in Bewegung ist, nimmt zu große Dimensionen an, als dag sie nicht neuerlich bis in die Kammer der Deputirten dringen sollte. Er Man hatte mit der halben Maftregel der bedingungsweisen Amnestie für die Gemäßigten zu viel und für die Vorgeschrittenen zu wenig gethan und so eine Frage nicht definitiv geschlossen, für deren en die Entfeidung man eigentlich in seiner Partei auf eine feste Stufe rechnen kann. Die Radikalen werden dem Kabinet mit dieser Frage noch fest unangenehme Stunden bereiten. So lange sie Blanqui als den Mauerbreer für die vollständige und allgemeine Annestie benügen wollten, standen sie außerhalb der Gefege und befanden sie sich im direkten Widerspruch mit der großen Majorität der Kammer, nunmehr aber, da die Annestisten in großen Messen zurückgeführt sind, ohne daß Baris von dem Ereigniß sonderlich berührt und ohne das die öffentliche Nähe und Ordnung nur im Mindesten getrübt worden wäre, und da die Agitation Fi) in gelegmäßigen Bahnen bewegt, kann nicht geleugnet werden, daß die Annette nie Anhänger gewinnt. Waddington hat bekanntlich erst vor wenige Wochen in seiner großen Rede in Aisne die Ammestiefrage als berendigt bezeichnet und auf Die Stärke gepocht, mit welcher das Ministerium allen zu weit gehenden Forderungen Widerstand leistete und zu leisten gedenkt. Er wird wohl bald Gelegenheit haben, von dieser Stärke neues Zeugniß abzulegen, denn die Aımnestiefrage steht Thon wieder im Vordergrunde der Diskussion und das Wort der „Republique guancatfe": „L’amnistie partielle entraine ’amnistie totale“ in die Zofung des Tages geworden. · · Gestem faudim ciique 1’"lct«åcitrvon beiläufig dreitaixfexte Menschen besuchtes Orceeting statt,MkcheZ zu Gunsten eines französish-amerikanishen Handelsvertrags s eine Resolution faßte, welche den Präsidenten der Republik und den Ministern 9908 Neußern und des Handels vorzulegen t und in welcher sie gebeten werden, drei Delegirte zu ernennen, melche sich mit den von der Regierung der Vereinigten Staaten bereits ernannten drei amerikanischen Delestivten zur Berathung der Grundzüge des fraglichen Handelsvertrages zu vereinigen hätten. Außerdem wird die Regierung gebeten, den Kammern gegenüber die Initiative zu ergreifen. Das Meeting hatte, wie man flieht, einen durchaus freihändlerischen Aufteih. Es wurde von der „Ligue permanente pour la defense des interêts des contribuables et des consommateurs“ einberufen und vom Senator Fancher de Caveil präsidirt Dieter, die Deplixten Daniel Rilfon und E. Menier und der Publiist Leon freihändlerischen Agitation, man eine Realisirung ihrer weitgehenden Pläne, sondern nur einige Konzernen zu hoff hat. Im Kabinet huldigen Tivard, Lepere "«einersicht mir nochcstärkt worden sein, «suche Es Refukta «stimmnmgen zu treffen sein werden. 7. HeimathsGotte an bilden welche vom gegenwärtigen Ministerium die Seele der ganzen die Liberalen ohne und Fremdnet holung des Berichtes des SchlußrechnungsAls Berichterstatter. 5 . Kürzen Worten das Verfahren von Schlußrechnungen. K- - § BI >