Pester Lloyd, Februar 1881 (Jahrgang 28, nr. 31-58)
1881-02-14 / nr. 44
j Ybonnement für die österr.—ungar.Wonarchke Fürdens-Pester Lloyd«(Morgen-UndAbendblatt) (Erscheint auchsziontag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) amt Yoffversendung: fl. 5.50 | Ganzjahrt. fl. 24.— Bierteljährt. fl. n 2— | Halbjührl. „ 12.— Monatlich Ben .Fütx-sudapests Ga113«1·fchrl»tchfl-22.—Vierterjährit. Haldxabrksch«u.s.monauich ZEITManier Fortversetdung des xwendskalth Türdiescustrimzkramnzeimng..-.-....,,2.- = so Man promunerirt für Yudapest in der Administration beg „„Yester Llond“, Dorothergaffe v. 14, I, Stod, außerhalb Budapest mittelst Postanweisung durch alle Postämter. .. ff. 1.— viertelfäßetig mehr. 6. 9. in der Administration, Dorotheagaffe Nr. 14, ersten GStod, ferner : in den Annoncen-Expeditionen Leopold Lang Gisellaplab Nr. 3. 2 Haasenstein & Vogler, D910-e theagaffe Nr. 115 AV. Goldberger, Servitenplatz. Sufertionspreis nach aufliegendem Tarif, Unfrantivte Briefe werden nicht angesnommen. IT Suferafe und Einschaltungen für den Offenen Sprechsaal werden angenommen, Budapest Achtundzwanzigster Jahrgang, Suferafe werden angenommen im Auslande: In Wien: Dei A. Oppelik, Sturbenbastei Nr.2; JR. Mosse, Geiler, Stätte Nr. 2; Hinasenstein , Vogler, Walfischgasse Nr. 10; A. Niemetz, Altervorstadt, Geogafse Nr. 12. Annoncen-Expedition Heinrich Schnick, en.-Ag. von ©. 2. Daute & Eo., E. Wollzeile 12, Wien, Kotter & Cie. L, Niemerg. 13. — Paris: Agence S, Place de la Bonrse. furi a. DW. G. L. Daube & Comp; Abonnement für das Ausland (Morgen: u. Abendblatt.) Vierteljährig: Für Deutschland: Bei uns mit direkter Grenzbandsendung 9 fl., beim nähren Rostamte 13 ME. 76 Pf.; für die Donau-Fürstentgümern: bei uns 9 fl., 17 grc8. 20 Cent. ; für Staften bei uns 10 fl. 50 fl., 6. Boftamte in Triest 10 fl. 18 Tr.; für Stauteic) bei und 10 fl. 50 fl., bei Havas, Laffite u. 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Redaktion und Administration Dorothengaffe Nr. 14, erften Sto, Manuskripte werden in Reinem Stab zrüdigefkelikt 7 Einzelne Nummern 9 kr, in allen Terseleske ze b. nächsten Postamte 1 BIR . a Anz. 198 VA Budapest, 13. Feber. — Vor mehreren Monaten schon Hatten wir gemeldet, daß die deutsche Heeresverwaltung im Begriffe stehe, die Fußtruppen mit einem „Gelegenheits-Repetitgewehre“ zu bewaffnen. Es sind nämlich schon im vorigen Sommer einige Kompagnien des Garde-Schigenbataillon mit derlei Gewehren »probeweise betheilt worden, bei welchen das gewöhnliche ordonnanzmäßige Manier-Gewehr mit einem vom Mechaniter Löwe fonstrierten, nach Bedarf raj aufstellbaren und abnehmbaren Patronenmagazin versehen war. Nun trifft aus Berlin die überraschende Meldung ein, Daß trog der unlgemein günstigen Ergebnisse, welche die mit Diesent Gelegenheits-Magazinsgewehre ausgerüstete Truppe auf der Schießstätte wie bei Mandvern erzielt hatte, Ende Jänner dennoch das Garde-Schügen- Bataillon angewiesen wurde, die neue Waffe abzugeben und Dieselbe wieder gegen Die alten Manfer - Gewehre, Muster 1871, umzutauschen. Der an der Spite der Bewaffnungs-Kommission stehende General der Infanterie C. Groß, genannt v. Schwarzhoff, hat nämlich am 1. Jänner dem Kriegsministerium einen Bericht erstattet, in welchem der Gelegenheits-Pepetiver als für den Kriegsgebrauch unzweikmäßig erklärt wurde. Namentlich sollen zwei Umstände gegen Dieses Gewehr geltend gemacht worden sein: erstens it das Anbringen des Magazins an den Gewehrkolben mitten in der Aufregung des Gefechtes zu komplizirt. Dann aber ist der Mechanismus so subtil und Heifer, daß der Sand oder die Erde, welche umseglbar in den Apparat gelangt, wenn der Schüge auf dem Boden liegend feiert, bei der heutigen Kampfmeile regelmäßig der Fall ist, das Funktioniren des Mechanismus gerade im entscheidenden Momente des Schnellfeuers behindert. — Damit it Die Angelegenheit der Spetirgewehre für Jahre hinaus in Deutschland in ablehnendem Sinne erledigt, was uns mit lebhafter Freude erfüllt, denn nun wird hoffentlich auch bei uns die Agitation für das sehr festspielige Magazinsgewehr endlich zur Ruhe kommen. Es ist durchaus Teine leichte Aufgabe, sich in der Sluth von Versionen und Gerüchten aller Art, die sich an die Mission Mr. Göfdhen’s in Berlin und Wien und an die beschleunigte Abreise des deutschen Botschafters Grafen Hasfeldt knüpfen, zurechtzufinden. Wenn man sich’S Die faure Arbeit nicht verdrießen läßt, das Korn von der Spreu zu sondern, vertrauenswürdige Mittheilungen von bloßen Kombinationen zu scheiden, so ergibt sich folgendes Nefume des Sachverhalts: Mr. Göfdhen’s Mission in Berlin, man tam fäglich von einer solchen reden, war wohl nicht durchaus erfolgreich, aber auch keineswegs ganz resultatlos. Mit der Proposition, daß Die Mächte sich binden sollen, für den Fall des Scheiterns der gegenwärtig in Aussicht genommenen Verhandlungen in Konstantinopel Die Berliner Konferenz - Beschlüsse al aufrecht anzuerkennen ud dann an sofort auf die Tagesordnung zu sehen, scheint es nicht recht vorwärts gegangen zu sein. Solch eine Er Härung sagt entweder nur ganz Selbstverständliches, oder sieht, wenn mehr als Selbstverständliches hineingelegt wird, geradezu inopportun. Weit sympathischer konnten wohl die Vereicherungen des englischen Staatsmannes berühren, daß das Kabinet von St.Yantes jede isolirte Aktion perhorveszive und nach wie vor das größte emwicht darauf lege, im Einklange mit den übrigen europäischen Meächten vorzugehen. Diese Versicherung mag die Brüche gebildet haben an der weiteren Proposition, daß nunmehr Deutschland in Det Bordergrund treten und die Leitung jener Transaktionen übernehmen möge, welche der Bereitbarung der Möchte gemäß, demnächst in Konstantinopel eröffnet werden sollen. Solch eine Einladung war fon wiederholt und stets in ber ehrendsten Weise an den Fürsten Bismarc ergangen, er hat sie stets zurückgewiesen. Den Berichten der „Agence Rufe” und der „politischen Korrespondenz" zufolge sei ex Diesmal im Spätereffe des Friedens und in der guten Absicht, das europäische Konzert zu konsolidiren, sich ün der That bereit gefunden zu haben, durch, den Botschafter des Deutschen Reiches in Konstantinopel Die Mächte von der Meächte dirigiren zu lassen. Wenn irgendein Diplomat hiefür eine besondere Brädestination besigt, solt es Graf Habfeldt, der sich einerseits des besonderen Vertrauens des Sultans erfreut, andererseits in seiner stets bewährten Korrektheit und Unparteilichkeit der beste Mittelsmann für den Verkehr der Botschafter untereinander ist. Unter diesen Auspizien dürfte also wohl die diplomatische Mftion der Mächte alsbald nach dem Eintreffen des Grafen Hasfeldt in Konstantinopel ihren Anfang nehmen. Die geheime Korrespondenz von Kabul — so wird die in Kabul aufgefundene Sammlung von Briefschaften, die gegenwärtig der Oeffentlichkeit übergeben werden, genannt — verdient größere Aufmerksamkeit, als ihe im Der kontinentalen Presse gemeiniglich zugewendet wird. Die Auffen haben allerdings seinen Grund, mit der Sache besonderes Aufgebens zu machen und sie zeigen gute Miene zum bösen Spiele, inden sie mit beispielloser Unverfrorenheit erklären, diese Korrespondenz werde die Engländer endlich darüber aufklären, daß Nußland nichts D Verrätherisches gegen sie unternommen habe. Bei den Nuffen ist solch eine Taktik in all ihrer Dreistigkeit wohl begreiflich. Was soll man aber Dazu sagen, wenn englische N Regierungs-Organe, die „Daily News" an der Spige, in den Ton der russischen Blätter einstimmen und nur um ihr Mürhehen an dem früheren Kabinett Beneonsfield zu Fühlen, sie in Bethenerungen erschöpfen, Daß es die Kuffen so böse nicht gemeint, Daß sie nur einen At der Nothiwehr geplant und was dergleichen Nebensarten mehr. Wozu diese Bethenerungen, an deren Wahrheit man selber nicht glaubt und noch viel weniger Andere glauben zu machen vermag? =Der gestrige Ministerrath hat sich— tie , Egyetértés" wissen will — auch mit der Frage beschäftigt, macht der Gefegenumwurf betreffend die Modifikation des Wehrgefeges im Reichstage verhandelt werden sol. — Auf Grund der im Ministerium für Aderdan, Gewerbe und Handel gepflogenen Berathungen hat das genannte Ministerium die Gründung einer Gewerbeunterrichts- Kommission beschlossen. Das Regulativ für die Organisation dieser Kommission it folgendes: §. 1. Für die genden zur Organisation, ntwidhung und Inspektion der Hausindustrie wird als ständiges Organ der Unterrichts- und Handelsministerien in Budapest eine ständige Kommission gebildet. Dieselbe besteht aus einem Präsidenten, 8 Mitgliedern und einem Schriftführer, welche durch die beiden Minister im Einvernehmen auf die Dauer eines Jahres ernannt werden. ».§.2.In der Kommission zx werden außer dem Präsidenten das Unterrichts-und das Handelsministerium durch je 2 Mitglieder,die Budapester HandelH und Gewerbekammer,der Landes-Industrie-VermittlerLgnizes-Gewerbeverein,der Zentrals Hausindustrievereint durch je 1 Mitglied vertreten. Der Präsident hat das Recht, im Nothfalle außerhalb der Kommission stehende Sachverständige zu den einzelnen Situngen der Kommission zu berufen. § 3. Aufgabe der Fachkommission ist es, Stellung und Bedürfnisse der Hausindustrie und des gemerblichen Unterrichts machsam zu verfolgen, die systematische Ertheilung des Unterrichts zu beaufsichtigen und zur Förderung desselben Verbesserungsvorschläge zu erstatten. Insbesondere Gutachten abzugeben : a) in Angelegenheit der Organisation des gewerblichen Unterrichts im Lande; b) für die Nuítrüiung der Aufsichts-Organe ; c) bezüglich der Erhaltung der bestehenden und der Errichtung neuer Lehrwerktätten, und hinsichtlich der Staatsunterstüßung für Dieselben ; d) Hinsichtlich der Weitstellung der Ordnung des theoretischen und praktischen Unterricht in den Lehrwerkstätten ; ‚e) in den Fragen des praktischen Gewerbe-Unterrichts ; 1) über die in einzelnen Gegenden einführbaren häuslichen Industriezweige; 8) in Den Lagen der Gemerbe- Museen; b) Hinsichtlich der Gemerbe-Ausstellungen ; i) über Borziehrungen zur systematischen Gestaltung einzelner Industriezweige, wie der Leinen, Tuchindustrie u. U. zu häuslichen Gemerben ; k) beins figtligg der Sträflings-Industrie. 5. 4. Die Kommission erledigt ihre Agenden theils in Plenar-, theils in engeren Komit&-eibungen. ‚In Shlenar-Sigungen sind zu verhandeln alle jene Angelegenheiten, welche mit wichtigeren prinzipiellen, organisatorischen oder exekutiven Verfügungen zusammenhängen. Zu den Plenar-Sibungen sind fünstliche Ausschuß-Ditglieder unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Alle übrigen Angelegenheiten werden durch das engere Komite verhandelt werden, welches aus dem Präsidenten, den Vertretern der im $. 2 erwähnten beiden Ministerien und dem Schriftführer besteht. Dieses engere Komite ist überdies berufen, in Fragen der Hausindustrie und des gewerblichen Unterrichts die Beständigung zwischen dem Ministerium für Kultus und Unterricht einerseits und dem Ministerium für Aderbau, Handel und Gewerbe andererseits durch mündliche Verhandlungen zu erleichtern, von den von Geite der einzelnen Ministerien getroffenen Verfügungen die Kenntniß zu verschaffen, die projektivten Verfügungen zum Gegenstande des Meinungs-Austausches zu machen und in Folge Aufforderung der betreffenden Minister Gutachten abzugeben. $. 5. Der ständige Fach-Ausschguß hält monatlich einmal seine Plenar-Lisung. Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit je eines Delegirten der beiden Ministerien und mindestens zweier Vertreter der Körperschaften nothwendig. $. 6. Ueber die Verhandlungen der Kommission sind doppelte ee anzufertigen und jedem der beiden Ministerien zu überenden. te — Den Bericht über die gesteige Berathung im Bertvalltungs:Aussehnte des Abgeordnetenhauses Antrag Tiba vs) ergänzen wir durch das Nachfolgende : Der Minister-Präsident hat nichts dagegen, wenn in einem neuen Paragraphen gesagt wird, dabunter die Bestimmungen des Gefeges betreffend die Verantwortlichkeit der Verwaltungsbeamten auch die Polizei-Organe zu fallen haben, aber so speziell dem Gedanken Ausdruck zu geben, hält er für nicht zwedentsprechend, umsoweniger, als dann eventuell Disziplinarfälle, welche hier nicht vorgesehen sind, aber eventuell doc fhy ereignen, gar nicht zur Berhandlung kommen könnten. — Szedersényi erklärt, es genüge ihm der Antrag nicht, er will die Verantwortlichkeit normirt sehen, aber wenn das betreffende Organ nicht in der Lage ist, den Schaden zu vergüten, auch hiefür eine Sanktion haben. — Graf Wädegen diese Frage für sehr wichtig, und wenn auch Deren Anregung grechtigt sei, so, kann er eben wegen der großen M Wichtigkeit nicht dafür sein, daß man sie hier sofort in Gefege xegle. Auch fürchtet er, man könne die Thätigkeit der Polizei- Organe doch zu weit gehende diesbezügliche Vestimmungen lähmen. Nachdem die Kompetenz der Polizei festgestellt und Bezug auf die bestehenden Gefege genommen sei, glaubt er, es sei hier nicht derert dazu. Er möchte nur auf solche Fälle die Verantwortlicheit bestränsfen, wo die Polizei den beim Griebe ohnehin zu streng gezogenen Wirkungskreis überstreitet. Nicht so allgemein mögen diese Bestimmungen aufgenommen werden, eher präzis Die speziellen Fälle. — Kidary findet es natürlich, daß Diese Frage angeregt wurde. Er hat aber wesentliche Bedenken gegen die vorliegenden Paragraphen. Wenn man Diese Frage lösen müsse, so muß zunächst gelten, daß darüber zu untheilen, ob der Verwaltungsbeamte seine Arie verlegt habe, nur der höchsten Sinstanz des betreffenden Beamten zustehe, so lange, bis wir Verwaltungs-Gerichtshöfe haben, finden Diele, daß der Beamte thatsächlich gefehlt, so wird auch dessen Verantwortlich fett in materieller Beziehung ausgesprochen werden. — Die zwei ersten Paragraphen findet er unnöthig, weil die betreffenden Be- Stimmungen jest fon in Kraft stehen. Daß diese Angelegenheit sei nicht endgültig gelöst, das erkern et an, aber man muß dies durch ein eigenes Gefäß thun; fest, so nebenbei Bestimmmengen zu treffen, würde Verwirrung anrichten. Er it darauf hin, daß in eventuellen Fällen der Minister und seinere gewiß nicht ohne Bedacht vorgehen werden. Es genügt, was diesbezüglich, im Gesete gesagt ist. Weitere Konzessionen, als der Minister fon gemacht, hält er nicht für väthli, — Guter will die fixenge, reelle Verantwortlichkeit der Polizei ausgesprochen sehen. Reinzipiell hat er seine Einwerdung gegen Tibad erhoben, man hat nur dessen Formulirung — fvitifirt. Das echt der. Geietgebung, Diese Verantwortlichkeit — auszusprechen , it — unbestreitbar. Ohne dieselbe Steuern wie einer Bolizei mit absoluter Vollmacht entgegen. Er sieht seinen Grund, einen Unterschied zwischen den Verwaltungsbeamten und Bolizeibeamten bezüglich der Verantwortlichkeit zu machen. Wenn die Gefeßgebung eine neue Organisation gemacht hat, so hat sie die Verantwortlichkeit ausgesprochen, z. B. bei den Richtern. 68 sind die Bestimmungen der von Tibad formulirren Paragraphen nicht überflüssig, und sie zum Theil auch den bestehenden Gelegen entsprechen, sieht Nednex nicht ein, warım man Dieselben nicht aufnehmen solle. Er will, die Polizei soll hier ein Gefeg erhalten, worauf sie ganz genau ihren Wirkungskreis, aber auch das Maß ihrer Verantwortlichkeit entnehmen könne. Nedner it Der Ueberzeugung, daß diese Paragraphen im Wesen entsprechend sind, und die Aufnahme der Bestimmung, daß die Polizei in fixafgerichtlichen, Disziplinärer und materieller Beziehung verantwortlich sei, in den Rahmen dieses Brfeges erscheint ihn somit als nothwendig. Dr Ministerpräsident bemerkt nach einer kurzen Polemik gegen Gulner zum Wesen der Frage übergehend, er finde in Tibad’s Antrag den Fehler, daß er weder allgemein gehalten, noch aber genaue Details enthalte, er hat von beiden etwas, das ist aber uns praktisch. — Er verwahrt sich dagegen, daß man den 3wed Habe, der Polizei eine absolute Macht zu verleihen. §. 10 und §. 44 spret den Hav gegen diese Auffassung. Er Schlägt vor, daß in § 10, dessen 2. Ahnea in Schwebe geblieben, die Frage des Kosteit-Erfaßes statt des Schadenerfaßes eingefest werden möge und dann hier ein neuer Paragraph aufgenommen werde, in welchem gesagt wird, hab Die in Bezug auf Verantwortlichkeit in privatrechtlicher, strafgerichtlicher, vermögens- und disziplinarer Beziehung für die Verwaltungsbeamten bestehenden Normen auch für die hauptstädtische Polizei gelten sollen. — Bogantı hält es mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit dieser Frage für angezeigt, die Beschlußfassung zu vertagen. ES mögen der Antrag Tibad’s, sowie des Minister-Präsidenten Formulirung vervielfältigt und in der nächsten Ligung darüber entschieden werden. — Eugen Becky ist gegen die Vertagung und für den Vorschlag des Minister- Präsidenten. — Dasselbe erklärt Dat$ó. — E3 wird über Bogány’s Vertagungsantrag abgestimmt, derselbe wird abgelehnt. — Die Debatte wird somit fortgesetz. — Szebersényi meint, e3 sei angezeigt, in der Formulirung des Ministerpräsidenten die bestehenden einschlägigen Gefege zu zitiven. — Dr Minister-präsident findet das nicht als entsprechend. Wenn dies allgemein die Bestimmung steht, so gilt sie auch für die Folge, wenn ein neues Gejeh über die Verantwortlichkeit der Beamten geschaffen wird, ist aber das Zitat da, so muß dann später doch ein neues Gefes die Wirksamkeit der neuen Normen auf die Polizei ausgesprochen werden. TiHAad meint, die Formulirung solle man fest doch vertagen, er wollte das Prinzip festgestellt sehen; er ist mit der Formulirung des Minister-präsidenten nicht ganz einverstanden. ES verdient diese wichtige Frage eine eingehende Behandlung und so schlägt er vor, er möge eine neue Tertigung versucht werden, über welche man in der nächsten Lisung dann Schlüffig werden könne. — Der Ausschuß einigt sich schließlic dahin, daß ein Paragraph verfaßt werde, welcher mit Nachsicht auf die bestehenden Gefege allgemeine Bestimmungen enthält und dann Dieser neu formuliere Paragraph in der nächsten Sißung endgültig diskutirt werde. — Gleichzeitig wird, die beantragte Modifikation in Alben 2 de3 §. 10 acceptirt. Folgt 8. 47, welcher die Disziplinarbehörden für die hauptstädtische Polizei und deren verschiedene Ssustanzen anführt. Gulher findet eine Lüde in Vparagraphen beiveits der Polizeimann- Schaft. — Eugen BEchy_ bemängelt die Funktion von Polizeimännern als Mitglieder bei dem Disziplinargericht in Fällen der Degradation oder des Amtsverlustes von, der Mannschaft angehörigen Personen. Er möchte im Gerichte nur Beamte Fungiven sehen. — Hibary mweist auf den ähnlichen Vorgang bei der Wiener Polizei hin, dann darauf, daß immer weiten Frage die Korrektur für Mißbräuchere. — Der Minister-präsident erkennt an, etwaige daß betreffs der Mannschaft eine Ergänzung nothwendig sei. Er empfiehlt, diesbezüglich eine Modifikation für die Folge zu machen. Nach einem längere _ Gedanken - Austausch, welcher sie auf diverse Theile des Paragraphen erstrebt, wid auf XTibad’S Antrag der _ Paragraph punktweise vorgenommen. Bei Punkt 1 beantragt Madday, es möge über den Ober-Stadthauptman nicht die Disziplinar-Kommission des Verwaltungs-Ausschaffes, sondern mit Nachsicht auf seine hohe amtliche Stellung die £. Tafel in erster Instanz Disziplinar-Gericht sein; — der Antrag wird N und der Buntt 1 angenommen. — Zu Buntt 2 beantragt Szlávy die Weglassung des Schlußtages, Laut welchem der Ober-Stadthauptmann die polizeiliche Disziplinar-Kommission anhören sol. — E38 wird dieser Antrag angenommen und Punkt 2 in dieser Weise modifizirt acceptirt. Die weiteren Punkte, soweit sie sich auf die Disziplinar-Angelegenheiten der Beamten beziehen, werden im Sinne der Vorlage mit einigen stylarischen Aenderungen angenommen. — Weder die Feststellung der Disziplinar-Instanzen für die Mannschaft wird in der nächsten Ligung entschieden werden; dieselbe findet am Montag, 11 Uhr Vormittags, Statt. ár, TÉN 7 : sxastzprogramitt der vorachtiychvierziger ungariskhjen Oppositcm Vom Reichstags-Abgeordneten Albert Nämeth,der gegenwärtig unpäßlich ist und in Pußta-Csäßweilt,gehendem»Függetlenság««interessante Daten zur Geschichte der ungarischen Opposition der vierziger Jahre zu.Veranlassung zu dieser Mittheiltung hat der Umstand gegeben,daß vor Kurzem der Abgeordnete Ludwig Lang sich von Albert Nämeth Aufklärung darüber erbat,ob das Prograss ist der in den vierziger Jahren im ganzen Lande organisirtere Opposition von Kossuth oder von Deák entworfen wurde,und wann es zu Stande kam ? . Als Antwort an diese Frage übersandte Albert Nåmeth dem ,,Fuggetle11säg««zwei mit der Unterschrift des Grafen Ludwig Batthyány versehene Originalbriefe,welche an Nämeth,als den Bevollmächtigten der jazygis dy kumanischen Distrikte,gerichtet waren.Der eine dieser Briefe ist vom Jahre 1846,der andere vom Jahre 1847 datirt;beide tragen das Motto,welches Batthyány in seinem Siegel führte: : „Viam meam persequor“. (Ich verfolge meinen Tea.) Der erste Brief lautet: ‚.. Em. Wohlgeboren ! Die fortschrittliche, verfassungsmäßige Opposition, welche die Entwillung und zeitgemäße Umwandlung Ungarns in diesem Sinne auf dem Herzen trägt, hat sie das Ziel gesteh, die diese Entwicklung fordernden Zeitfrugen theils durch die mündliche Diskussion, theils im Wege der Zeitungen und Slugschriften zu erörtern und solchergestalt der Neffe näher zu bringen. Sie wird in dieser Angelegenheit am 15. März 1847 hier eine Berathung halten und werden Cw. Wohlgeboren ersucht, dies den Männern gleichen Sinnes in den rumanischen und Bácser Bezirken mitzutheilen und mit ihnen so zahlreich als möglich zur Berathung zu erscheinen. Ueber Ort und Zeit der Beratung wird Herr Sekretär Franz Pécsely (Hatvanergasse, Ezialy’sches Haus) nähere Auskunft erteilen. Beft, 26. Dezember 1846. · Ludwihatthy Guy. Der zweite Brief lautet: Em. Wohlgeboren ! Im Auftrage unserer am 15. März 1847 versammelten Prinzipiengenossen habe ich die Ehre, Em. Wohlgeboren die bei jener Gelegenheit gefaßten Beicgriffe mit der Bitte zu übersenden, Gw. Wohlgeboren wollen veranlassen, daß diese Besschlüsse so wasch als möglich und so Vielen als möglich mitgetheilt werden. Zugleich theile ich Em. Wohlgeboren mit, daß die Suni-Versammlung auf den 4. Juni I. 3. anberaumt ist, bei welcher Gelegenheit unsere Prinzipiengenossen ebenso zahlreich erscheinen mögen. Ueber Oit und Zeit der Berathung wird Herr Sekretär Franz Béczely (Hatvanergasse, Ezhátysches Haus) nähere Auskunft erteilen. Beft, 18. März 1847, Ludwig Batthyány. Zur nähern Erläuterung dieser Briefe und zur Charakterisirung der damaligen Verhältnisse ist zu bemerken, daß Albert Nemet, troß seines unendlichen Alters und teogdem er eigentlich im Heveser Komitat zujaufe war, durch, das Erelativ-somite der „verfassungsmäßigen Opposition” damit betraut wurde, in den jazygischrumanischen Distrikten die Bewegung zu beobachten, zu fördern und zu flävlen. Dieser Auftrag fand darin seine Begründung, daß jene Batrioten, die damals in Jazygien-Rumanien die Fahne des Wortscheitt3 aufpflangten und gegen die Macht zu Velde zogen, nament(ich) :Solef Pethes, Georg Sipos, Adolf Pickler, der unter den Kamen Tarnaparti Berichterstatter des „Petit Hirlap" war, doch den damaligen Oberkapitän Johann Szluha verfolgt und einz gefertert wurden. Dies vorausgefhht, Finnen wir die Frage beantworten, wer die oppositionelle Erklärung verfaßt hat. Kein Anderer als Gran Deuf, der dies im Auftrag einer am 15. März 1847 abgehaltenen Berathung bat. Graf Ludwig Batthyány war es, der die Er Härung zu dem Behufe beantragt hatte, damit mit Nacsicht auf die furchtsaneren Elemente all die Vorsicht geübt werde, welche die Verhältnisse und die Nänfe der Konservativen nothwendig machten. Die oppositionelle Erklärung lautet: ‚Oppositionelle Erklärung. Die Opposition hat in jedem konstitutionellen Wandel der Regierung gegenüber den natürlichen Beruf, bezüglich aller Interessen des Landes. Sowohl in Hnsicht auf Not und Geieglichkeit als auch auf Zmwelmäßigkeit und Nichtigkeit Kontrole zu üben. Wir, die wir und als Mitglieder der konstitutionellen ungarischen Opposition benennen, erklären also, daß wir es auch in Zutunfe für die Aufgabe der Opposition erkennen werden, deregierung gegenüber sowohl Hinsichtlich ihrer einzelnen Thaten und Berläumnisse, wie an ihrer gesammten Bolität fortwährend Kontrole zu üben und wir erklären, daß wie entschlossen sind, zum Erfolge dieser Konseole alle durch die Berfaffung gebotenen Mittel in geießlicher Weise zu benügen." Hierauf folgen die Grundprinzipien und Detaillirungen, wie = a Landtag von 1848 zu Gese geworden. Zum Schluffe heißt es: So haben wir denn unser Ziel und unsere Ansichten Funde gegeben. Um zur Erreichung unserer Ziele die Mittel den Umständen gemäß zu wählen, werden wir auch in Zukunft solche Zusammenkünfte halten. Doc halten wir es für unsere strikte Pflicht, indem wir so die geistige Einheit unserer Nichtung erstreben, auch die freie Bewegung der Prinizipien im eigenen reife und die gejegliche Selbstständigkeit derselben eiferfürchtig zu überwachen. · Wir hielten es für schädlich,·ja·gefährlich,wenn die Regierung,selbst zur Partei gestaltet,die geistige und materielle Kraft ihrer Macht dazu bewüßte, anstatt der freien und unabhängigen Kundgebung der Meinung, eine Alles in vorhinein billigende und fast unbedingt unterwürfige Majorität hervorzurufen und auch jene Bestrebung erklären wir Mir Konstitutionswidrig, welche die Ansicht propagirt, daß die Majorität nur in dem Falle der Regierung die Richtung angibt, wenn dies den Ansichten und niexeffen einer gewissen Partei günstig erscheint. Heft, 5. Juni 1847. Graf Ludwig Batthyány, Bräfident. recht, daß die Proflamiung der angenommenen Tagesordnung heute öffentlich in einem Theater stattzufinden habe. Rom, 13. Teber. Die heutige Volfsversammlung für das allgemeine Stimmrecht, welche von etwa 3000 Personen besucht war, genehmigte das vorgeschlagene allgemeine Stimmrecht und die dasselbe verlangende Tagesordnung. Sonst ist nichts Erwähnenswerthes vorgefallen, London, 13. Feber. Der Kriegsminister erhielt ein Telegramm vom Obersten Coffey, in welchem der Lektere um Verstärkung bittet. Der , Globe" erklärt, das Gerücht von dem Komplot der Fenier, in das Schloß Windsor in die Luft zu sprengen, sei erfunden. Die Königin gehet am 17. Feber dahin zurück. Die Zahl der strifenden Bergleute der Grafschaft Lancaster beträgt 3500. Die Ordnung wurde bisher nicht gestört. , Konstantinopel,13.Feber.(Orig.-Telegr.) Der«Vakit«bestätigt,daß der Deutsche Kaiser ein Handschreiben an den Sultan gerichtet hat Graf Rasolinski,deutscher Geschäftsträger in Konstantinopel, überreicht dasselbe in besonderer Audienz.Aug-Janan wird gemeldet,daß die Verhandlungen des dortigen Gouverneurs Mustafa Assim Pascha mit den Toska II-Häuptlingen von Erfolg begleitet waren.Die süd-albanesischen Stämme erklärten sich bereit,Truppen gegen Griechenland zu stellen.Seit dem 31.Jänner ist Mitrovica von Albanesen besetzt,die türkischen Beamten wurden nach Salonichi— gesandt. — Der russische Konsul in Tädris meldet, Dab ein neuer Einfall der Kurden in Persien bevorstehe. Be Belgrad, 13. Teber. (Orig.-Telegr.) Gestern traf mit einem Ertrafgift Here Bontonz hier ein. Er hatte heute eine Unterredung mit dem Minister Miatovics und eine Audienz beim Fürsten Milan. Für morgen ist er mit seinen Begleitern zur Hoftafel geladen. Die belgische Gruppe wünscht einen Theil des Bahnbaues von Bontonz zur AÁnstführung zu übernehmen, es sind jedoch keine Aussichten vorhanden, daß Herr Bontouz diesen Wunsch erfüllen werde. Hierandia, 13. Teber. (Orig.-Telegr.) Die „Miramar” wird am Dienstag Morgens hier erwartet, Resgierungs- und Lloyddampfer werden dieselbe auf Hoher See begrüßen. Alle Schiffe im Hafen werden flaggen, das Konsularkorps wird si, mit Ausnahme des belgischen Generalkonsuls, an dem Empfang nicht betheiligen, damit Derz selbe ein intimer österreichisch-ungarischer bleibe. Dr. Buschmann in Kairo wurde zum Neffearzt des Kronprinzen ernannt. Die Katholiken in Jerusalen werden eine Leibwache zum Schuge des Kronprinzen bilden. s . 6 Vebar. Depeldien d. „Xefler Lloyd“. Feien, 13. Teber. Der d Deutsche Botschafter Graf Haßfeldt ist heute Vormittags um 9 Uhr hier angezonmten. Nachdem er Mittags mit dem deutschen Botschafter Prinzen Neuß konferint hatte, begaben sie Beide zu dem Minister des Hempern, mit dem sie eine mehr als einstündige Unterredung hatten. Nonk,13.Feber.(Orig.-Telegr.)Meldung der"Presse":Das Miedings-Komike-telegraphirtean Garibaldi um Verhaftungsnthß regeln.Die Zugänge zum Kapitol werden streng bewacht,seitgesterntends sind die Truppen fonsignit. Som, 13. Feber. Nachdem die Polizei die Demonstration auf dem Kapitol verboten hatte, beschloß das Präsidium der Versammlung für das allgemeine Stimm- « Preßburg,13.Feber.(Orig.-Telegr.)Das Wasser steigt stetig,der heutige Stand beträgt AbetIds425Ce211. ·Paris,13·.Feber.(Boulevard-Verker.)3-X-ige Anleihe—.—,5sszige Rente 119.51,österreichische Goldente—.——,» ungarsche Gold Mente 94.43 italienische Fonds 88.42.Ruhig.· Paris-12.Feber(Orig.-Telegr.)Rohzucker 880 disponibel,still,per laufenden Monat 5057;weißer Zucker per laufenden Monat matt, 66.75, per März 66.80, per vier Monate vom März 67.25, vier Monate vom Mai 67.30; A Raffinade 111—112. . U London,12.Feber.(Zuckermarkt.)Zuckerschwach Amsterdam,12.Feber.(Getreidemarkt.)Weizen per laufendenYJ Monat Hll.fl.284.—=fl.11.55), per März Holländisch fl.—.—=l. per laufenden Monat Hl. fl. 246.— ( H1. fa — (= JB. .— Fr SU fl. —— fl ——) per SL — ), ‚ner Apell HU: ei Herbst SU. — (= fl. ——), per Frühjehr SE. flet Unrehnungstus: Hl. fl. 100 (= fl. 97.55.) Fracht Budapest- Amsterdam Hl. fl. —— (= fl. ——, Rewe jork, 12. Febr. (Drig.-Telegr.) Petroleum New York 9—, Petroleum Philadelphia 9—, Mehl, 450, Sped —.—, Weizen 119 [öfter v. Währ. fl. 10.75 per 100 Kilogr.), Fracht per amerit. Burgel von Nordamerika nach den englischen Häfen und mit diesen auf gleicher Höhe liegenden Kontinental-Landungsplägen 4, [= fl. —82'/, per 100 Kiloge.], Schmalz, Mare MWilcor 10 °%,, div. Fatzbantz 10 °,, Mais 58.— e 4: An emn Diener Börfericht, Original-Telegramm des „Bester Lloyd“) — 13. Feber. Die feste Tendenz übertrug sich an auf die Sonntags- Börse. Zu den Favorit-Papieren gehörten aug Ostbahne Brioritäten, dagegen war Silber-Niente, die gestern überstürzt stieg, matter. Alfeldbahn wurden für Berlin gekauft. · Es nolltem Oesterreichische Kredit-Aktien 288.20b15288.60, Anglobank129bis13().40,Unionbank117.30bis117-60,Bank- Verein 1128.75bis129.10,Ungarische Kreditbank263.50,« Alsdldbahnlså 76bis162.50,Nordbahn2345 bi32375, Kaschau-Oderberger135.50bis135.75,Staatsbahn»»» 286.25, Zombarden 108 bis 108.25, ungarische Nordostbahn 154. bis 154.25, Donau-Draubahn 152.50, Dampfschiff-Aktien 590 bis 591, ungarische Eisenbahn-Anleihe 126.5, Dbahn I. Em. 83.80, II. Gm. 102 bis 102.25, Papier-Rente 3.17 bis 73.12, Silber-N Rente 75.30 bis 75.05, ungarische Gold Rente 109.55 bis 109.65. ·· ·· Um 1211hrschlossenx Oesterreichische Kredit-Aktien288.30-ss Ungarische Kreditbank263.50,Akglobank129.5·(),11nio"ix·. bank117.50,Bankverein1129.10,Papier-Rente 73.10,St·l«ber-R»ente. 75.15,ungarische Gold-Rente 109.57«Zwanzig-Frasnes-" Stüde 9.364, Neidamark 57.85. ’ » Tagesneuigleiteth Tageskalender. — Montag, 14. geber. — Katholiken und Protestanten: Balentin — Gri hen: Christi Himmelfahrt — Suden: 15. Adar. 3 Universität3-Bibliothek von 3—7 Uhr. Hademie-Bibliothek von 3—7 Uher. 14 Landwirthschaftliches und Landes - Lehrmritt Museum im Röttelet, geöffnet von 10—12 und von 2—AU Ausstellung imt Künstlerkante von 9—5 Uhr. Rational-Mujeum von 9—1 Uhr. Thiergarten: Den ganzen Tag über geöffnet, Die Reise der Kaiserin - Königin Morgen Mittags tritt ihre Majestät vom Westbahnhofe die Reife an. In ihrer Begleitung finden sich Gräfin Festetics, Oberste hofmeister Baron Nopcsa, der Leibayt Dr. Lang, der Sekretär der Kaiserin-Königin Here Feifalik und der Direlion für Hof-Eisenbahnfahrten Hofrath v. Claudy. Der Hofzug verstäßt präzis 12 Uhr 30 Minuten Wien. Die Neffe geht über Brüssel, woselbst ein dreieinhalbstündiger Aufenthalt zur Begrüßung de belgischen Majestäten in Aussicht genommen ist. (Das am 29. v. M entsendete KRomit des Landes-Unterffügungsvereins zum „Nothchen Kreuz“) hielt vorgestern eine Gebtung unter de Borfige des Grafen Mulius Károlyi Der Landes-Frauen Unterfrügungsverein war in der Sigung durch Graf Albert Apponyi, Baron Edelsheim-Gyulai, Emerich Svanka, Graf Gedeon Raday , Graf Ferdinand Zichy vertreten. Der Borfigende feh mim einen Brief des Obersthofmeister Ihrer Majestät der Königin verlesen, demgemäß bei Ihren Majestiäten die vom Präsidenten Grafen Iulius Karolyi zur allerhöchsten Kenntniß gebrachte Absicht der Vereinigung des Trauen mit DEM 3 _ «