Pester Lloyd, Dezember 1884 (Jahrgang 31, nr. 331-359)

1884-12-03 / nr. 333

, i­­x 18 ! E Abonnement für die öfferr.-unger. Benanáte für den „Kefter Lloyd" Morgen und ÜAbendb (Erigeint aug Dientag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) ü­­ ait­ersendung: „Banzjährlig ee. N näpft, fl. a. Gonzjäßer. fl. a . Bierteljehel, Halbjährlig „ 11.— Monatlich xv 2.—­­ Halbjährl. „ 12.— Monatlig Mit separater Fortversendung des AbendBlattes Für die I­nfirirte Frauenzeitung. « +­­ rer­gy 2.— 99 99 Insertionspreis nach aufliegendem Zarif, Niemetz, Alfervorstadt, Seegasse Ar. 12; Heinrich Schäleck, 1, Wollzeile 414, M. Dukes, Alois Herner, 1, Schulerstraße. — Paris? Agence Havas, ne porn eigene pente safe | Granit Bet Deen int­ange | EiNZEINE Num­mern 5 kr. in Alan "Verschleissiokalen. | zu asds Kern Parakturs aonferate und Griffhaltungen für Den Offenen­­ Sprechfaul torrdben angenommen: Budape tat­ in der Anministration, Einmddreißigster Inbegang. e­s ff. 1.— vierteljägring mehr. 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Seit dem Bekanntwerden der Kurial-Entscheidung, mit welcher der Anfechtungsfrage gegen eine vor Ausbruch des Konkurses vorgenommene gerichtliche Grekation stattgegeben wurde"), hat sich der betheiligten Reife ein Gefühl des Unbehagens bemächtigt. Mit Bargen fragt man sich, ob wohl die neue Phase, welche das D Ver­­bitt des obersten Handelssenates in unserem Rechtsleben maxiirt, dasjenige, was es intendirte, auch erreichen werde ? Wird sie einem Segel gleich den Kurs unseres Berfehtslebens beschleunigen oder nur ein Ballast sein, dessen man sich je­d­er zu entledigen hat, soll nicht anders unter öffentlicher Kredit dem Untergang gemeiht werden ? Die richtige Beantwortung dieser Fragen hängt lediglich von dem Gesichtspunkte ab, unter welchem­ man die Entscheidung ins Auge faßt. Entkleidet man sie nämlich ihrer Motive, betrachtet man blos ihren deflaratorischen Theil, welcher ung gelegentlich eines fon­ Treten Falles die Thatsache offenlegt, daß der formelle Konkurs Schon vor der Eröffnung desselben materielle Wirkungen äußert, so kann ihr heilsamer Einfluß auf Handel und Verkehr gewiß nicht geleug­­net werden. Sa, es war in diesem Sinne hoch an der Zeit, auch bei uns von maßgebender Seite daran erinnert zu werden, daß das rare Regime des Konkursgejeges vom Jahre 1840 und mit demselben das goldene Zeitalter der absoluten oder doc nur wenig beschränkten Dispositionsfähigkeit des Schuldners vor formaler Konkurzeröffnung zu Ende sei. Die Lehre, daß sowohl der Gemeinschuldner wie aug der Einzelgläubiger mit dem fristigen Zeitpunkte der materiellen Insolvenz zu rechnen habe, ist anderwärts troß des weiten Weges, den sie von der paulianischen Klage bis zum neuen englischen und französischen System zurüczulegen hatte, überall heimisch, und ob­­schon das Konfuragefeg vom Jahre 1881 dieselbe auch bei uns zum Ausdruck brachte, war es doch der erste offenfundige Fall, in welchem das Gejes­aug in der Judifatur zur prak­tischen Verwertdung gelangte. So freudig wir aber auch das Verbift der Kurie seiner äußern Crscheinung nach begrüßen, so wenig vermögen wir uns trog aller Deferenz, die wir den Enunziationen unseres Obersten Gerichtshofes stets entgegenbringen, mit den Motiven des Urtheils und den in denselben niedergelegten Anschauungen und Folgerungen zu befreunden. Dieselben entsprechen unserer Ansicht nach weder den Sintentionen des Gefeggebers, noch dem MWortlaute des Gesekes, ja sie gehen in gemisser Nichtung weit über die vigo­­roferte Auffassung hinaus, der wir in der fremdländischen Gesett­­gebung und Ludikatur in Anfechtungsfragen begegnet sind, und wir fürchten, daß eine konstante Anwendung dieser Grundfüße den Han­delsverkehr empfindlich schädigen könnte. Eine kurze Analyse der M­etheilsgrü­nde soll das Gesagte e­rhärten : . Die Verstimmung endeg§.27 Punkt 2 des Konkursgesetzes, denen gemäß»die nach der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnuungss­antrageerf«gten Rechtshandl­ung­ en des-Gemein­­id d­er S, welche dem andern. Theile, Befriedigung: oder, Hyerung gewähren, sanfechtbar sind,­­vorausgefebt, daß­ dem Gläu­­­biger bei Annahme, der Befriedigung oder Sicherung , die’ Zahlungseinstellung, oder: der­ Eröffnungsantrag­­ bekannt war“ — erfahren zunächst eine dahin lautende Interpretation,­­ dab auch. die, doch zwangsweise Erolution erlangte Befriedigung und Sicherung­ unter diesem Punkte zu subsumiren sei, weil es sonst vom gefeß­­geberischen Standpunkte unmotivirt erscheinen würde, denjenigen Gläubiger, welcher eine dargebotene Leitung annimmt, einer Anfech­­tung auszufegen, denjenigen Gläubiger dagegen, welcher sich gegen den Willen eines vielleicht pflichttreuen Schuldners Befriedigung verschafft, von der Anfechtung zu befreien ; das wäre gerichtliche Hilfsvollstrebung einer Rechteverlegung. Daß das Gefäß überall nur R Rechtshandlungen die Gemeinschuldners al anfechtbar erklärt, während bei der Z­wangsvollfriedung nur die Rechtshandlung 023 Gerichtes vorliegt, steht — wie die Urtheils­­gründe behaupten. — b dieser Auffassung nicht entgegen, weil die Rechtshandlung des Gemeinschuldners hier durch­ das Erolations­­verfahren substituiet wird. Dieser Deduktion kann nicht überall beigetreten werden. Schon "der Umstand, daß die Bestimmungen des Geheges in Folge Anfechtung von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners sich als Ausnahme von jener allgemeinen Rechtsregel darstellen, nach welcher die von einer Handlungsfähigen Person vorgenommenen Rechtshandlungen bindend und giftig seien, mahnt daran, daß hier eine strenge Interpretation »laßzugreifen habe. Er muß andererseits auch festgehalten werden, Daß dem Gläubiger in der freien Ausübung seiner wohlerworbenen­­ Mechte nur so weit entgegengetreten werden dürfe, als dies die klar­e ausgesprocenen Intentionen des Gefeges erheirschen, darüber hinaus dem wachsamen Gläubiger — wie die Motive des deutschen Gefebes jagen — den Lohn seiner Sorgfalt­ entreißen, ihn zur Großmuth zwingen, einem­­ Verluste unterwerfen zu wollen, damit dem Prinzip des Konkurs-Anspru­chs der übrigen Gläubiger durch analoge Gesebes­­­anmendung noch weitere Konzessionen gemacht werden können, ist unstatthaft. Unter den Rechtshandlungen des Gemeinschuldners kann hie­­nach nur jene­ po­sit­iv­e­­ Thätigkeit desselben verstanden­­ wer­­den, durch welche die Verlebung des­ Befriedigungsrechts der Gläubiger bewirkt wird; das reine,negative Verhalten des Schuldners, wie es sich im Falle von­ Zwangsvollstrebungen dokumentirt, könnte als dessen Rechtshandlung nur dann­­ gelten,­ wenn­­ die Zwangsvoll­­­ ftrefung durch Kollusionen des Gemeinschuldners mit dem Gläubiger herbeigeführt worden wäre. Mft eine folge Kollusion nicht anzu­­nehmen, so kann das Nichtvorhandensein der positiven Thätigkeit des Schuldners durch keinerlei Kombination, am allerwenigsten aber durch gene als tropolent vorhanden erklärt werden, welche diese mangelnde Selbstthätigkeit des Schuldners durc das Grefations-Verfahren sud­­ftitwich sieht. 63 t kann dahingestellt bleiben, inwieweit man durch subtile rechtsphilosoph­ische Spekulatio­nen zu dem Sache gelangen könnte, daß das Erefutionsverfahren fs als eine dem Willen des Erefuten entsprechende Thätigkeit dar­­stelt; nach den gangbaren Rechtsbegriffen fegt jedenfalls jede Substitution einen hiezu ertheilten Auftrag und jede Rechtshandlung den Willen des Handelnden voraus. Nun han­­delt aber wenigstens der Vollstreeungsrichter nicht m­it, sondern gegen den Willen des fachfälligen Schuldners; auch ist es nicht fein, sonden des Gläubigers Auftrag, dessen fi der Erolutionsrichter entledigt; er zwingt eben den gegnerischen Willen, daß er sich dem Willen des Gläubigers, oder wenn man so es dem in der Rechtsordnung manifestirten allgemeinen Willen enge. Er meist sich somit die Auffassung des Obersten Gerichtshofes als erkünstelt, so wird sie überhaupt hinfällig, wenn wir die Ent­­stehungsgeschichte des Gefebes einer Prüfung unterziehen: Das deutsche Konferögefeg, welches zum größten Theile unserem Gefeße als Vorwurf diente, weicht in dem bieher bezüglichen Abschnitte­­ von dem ungarischen Gefege wesentlich ab. Während nämlich das unga­­rische Gefeb von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners spricht, it im zweiten Sage des $. 23, Bunkt 1 des deutschen Gefees von Rechts­­handlungen überhaupt die Nede. Diese Abweichung in den beiden Gejebesterten ist, wie die Gründe des erstrichterlichen Urtheils mit einer Klarheit, die nichts zu wünschen übrig läßt, auseinanderfegen, feine zufällige, sondern eine bewußte. Das deuts­ch­e Gefes spricht eben darum von „Rechtshbandlungen im Allge­meinen“ und nicht blos von „Rehhtshbandlungen des Gemeinschuldner­s“, m weil es — entgegen der bis dahin in Preußen auf Grund der preußischen Konkursordnung aus­­gebildeten Ludikatur, welche Zwangsvolltretungen für unanfechtbar erklärte — auch die durch Zwangsvollstrebungen erwirkten Befriedi­­gungen und Sicherungen des Gläubiger mit in den Kreis der anfechtbaren Rechtshandlungen ziehen wollte Früher war e3 anders. Die preußische Kankusordnung sprach in den bisher bezüglichen SS. 100 und 101 Überall nur von Rechts­­geschäften und Rechtshandlungen des Gemeinschuldners; e3 konnte daher nicht anders kommen, als daß die­­ Tonflante. Wraris­­­ des­ preußischen Obertribunals in der­ Zwangsvollstretung nicht, die­ Handlung des Gemeinschuldners widerbliden vermogßte, und daß es daher alle im Wege der Erolution Konftiktirten vigterfichen Brandrechte von der Anfechtung erimirte. (5. Entscheid. Bp. 38, ©. 407 und 497 80. 51, ©. 416 flg.) Die Motive des deutschen Gefeges haben Diese der preußischen Sudifatur zu Grunde legende Auffassung r­eprobirt, und um darüber seinen Zweifel aufkommen zu lassen, daß nach dem­ deutschen Gefege auch Zwangsvollstredungen der Anfehlung unter­­liegen können, hat die Gefeßes-Kommilston die Fassung des Entwurfes, welche von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners spricht, mit dem,­jesigen Wortlaute vertauscht. Und so hat denn auch seit dem Snöslebentreten des deutschen Konkursgefeges die deutsche Ludikatur, eine andere Richtung genommen und auch die Zwangsvollsitredung in den Kreid der anfechtbaren R Rechtshandlungen mitein­bezogen. (6. Entscheid­ des Reichsgerichts Bd. 2 Nr. 101, ©. 374, 3.3 Nr. 111, ©.55,.9, 6 Nr. 11,­­©. 361... 80.7 Nr. 12, ©. 36 und Bd. 10 Nr. 8, ©. 33.) E35 Stehen einander also nach dem Besagten zwei Systeme diametral gegenüber: das alte preußische und "das" gene »-Deuntsche Sysem,­ beide: sind dadurch markirt, daß Die preußische Konkursord­nung nur die Rechtshandlungen des Gemeinschuldners, die deutsche dagegen jede Rechtshandlung überhaupt für anfecht­­bar erklärt. Nun hat aber das ungarische Gefes nicht den Wortlaut des deutschen, sondern des preußischen Gefeges adoptirt, indem es — wie dieses — nur die Nehtschhandlungen des Gemeinschuldners als anfechtbar er­klärt und zum Meberfluß bedient es sie auch noch des­ im­­ deutschen Gefete bewusten Wortes „gewähren“ gegenüber dem Auto­­druck „Annahme”, welcher ebenfalls nur bei freiwilliger Nedergabe der Befriedigung und Sicherung zutrifft. Er leidet daher seinen­ Zweifel, daß alle Konsequenzen, welche aus der verschiedenen Fassung des preußischen und deutschen Geieges abgeleitet werden, auch­ auf die verschiedere Fassung des ungarischen und deutschen Gefeges An­­wendung zu finden haben; man mußte sonst behaupten, daß die­­ganze obige Kontroverse, welche sich in den Motiven des deutschen­ Gefäßes widerspiegelt, der ungarischen Gefebgebung unbekannt war, eine Annahme, die jedoch shon dart­m ausgeschlossen erscheint, weil’ — wie bereits erwähnt — das deutsche Gef die­ Grundlage der ungarischen Gefegesthätigkeit bildete. Es schent 15­­ daher, ganz nie gerechtfertigt, daß die Entscheidung der Ku­cie die tr den Motiven des d­eutschen Gefeges niedergelegten Anschouungen trog der von dem deutsches verschiedenen ungarischen Gefegestextes bei uns zur Gel­­tung bringen will. Geradezu drafonisch müssen mir aber jene weitere Auffassung des Handelssenats der Kurie nennen, nach melcher gegen den Gläubi­­ger ein Beweis für dessen Kenntniß von dr Zahblungs­einstellung des Sc­huldners Thon in dem Umstande zu erbliden wäre, daß der Schuldner bei Vornahme der Erolution er­­klärte, nicht zahlen zu können. So fgrnv er auch eine erschöpfende Defi­­nition der Zahlungseinstellung zu Fonfteuiven ist, so meidet es doch tei­nen Zweifel, daß unter derselben nur die äußerlich zum sichtbaren Gy ficheinung gelangte Leberschuld­ung des Schulenes ver­standen werden kann. Sie ist daher nicht blos aus sırbjektiven, sondern­ vorwiegend aus objektiven Momenten zusam­mengefetz. Die einfache Erklärung des Nietzahlenkönnens, welche­ ja eben die Vorauslegung einer jeden Zwangsvollstrebung bildet, künfte:höchstens mun dort von Bedeutung sein, wo sie bereits auch allen anderen Gläubigern gegen­­­über in offenkundiger­­ Weife abgegeben wurde. Mit man daher Zwangsvollstiedungen gegen Kaufleute überhaupt nicht unmöglich machen, so kann man dieser Nıiffassung gewiß nicht das Wort reden ; sie führt in ihren Konsequenzen dahin,­­jeden Gläubiger, falls der Schuldner nicht freiwillig zahlt, auf das Konkursverfahren zu ver­weisen. Der Gläubiger hat sich fortan zu hüten, seine Schuldner zu sagen, wiss er sich nicht unmmüge Kosten verursachen ; mit einem Worte, er ist — wie der verdien­stvolle Kom­mentator des ungarischen Kons fursgefeßes bereits bemerkte — eine­ auf dem Konkurse und­ nicht auf der Zwangsvollstrebung aufgebaute neue Rechtsordnung, deren­ Inaugurierung­ uns in dem Wrtheile angekündigt wird, von der aber leider zu fürchten steht, daß sie unserem Handel und Verkehr, kaum von segensreicher Wirkung sein werde. selbst begarf zu Felde zu ziehen. . wir demselben nicht beipflichten, weil wie der wissenschaftlichen Er­­örterung der Angelegenheit nicht aus dem Wege gehen wollen. Wire heute beschränken wir uns auf nacstehende Bemerkungen: Die prinzipielle Geste der Entscheidung des­ Obersten Gerichts­­hofes Eniminiet in dem Gate, daß­ die Anfechtung auf Grund des 8. 27 Buntt 2 des Koeninvögelebes auch dann stattfindet, wenn die astgefochtene Sicherstellung oder Befriedigung im Wege des Grekutiong- Verfahrend erzwungen würde, daß hiebei die Kenntniß der Zahlungseinstellung oder de3 überzeigten Konkurseröffnungs- Gesuches unerläßliche Bedingung ist, ist im Gefäße Tar ausgesprochen und duch den Obersten Gerichtshof betont. Ob die Kennt­­niß der­­ Zahlungseinstellung in einem oder dem andern fonfreien Falle vorhanden war, ist eine prozessuale CS AVE LOTT EGE note. mit Der prinsidiel­­len Enunziation des Oberst­en Gerichts­ befes­tigte zuthun hat Nu vorliegenden Falle fann die Frage, ob die Kenntnis der Zahl­ungseinstellung überhaupt bewiesen wire, doch welche Thatfachern und mit welchen Mitten, ohne gründliche Kenntniß des ganzen Prozeßmaterials nicht erörtert werden. Die prinzipielle­­ Enunziation betreffend man allerdings pro und contra argumentirt werden. Wir behalten uns vor, auf die diesbezüglichen Erörterungen des Artikels gelegen­­heitli­­ch merito zurückzulonmen und wollen wir diesmal nur den auffallenden Widerspruch Tonstativen, daß der Artikel das Verdikt der Kurie (und dies kann sich nur auf die prinzipielle Enunziation selbst beziehen) vorerst freudig begrüßt, um sodann gegen das Prinzip : Wir­ sehen jedenfalls den weiteren Enem­zietiorten der Ru­ine: mit Spannung entgegen und geben uns "der­ Hoffnung hin, hab­­e wenigstens bezüglich der Kenntnisnahime der Insolvenz die Strenge ihrer Anfjahjung, merge viel:;­leicht in dem gegebenen Fonkreten Falle artenmäßig­ geboten , fojien, mildern ‘werde. Dem vorstehenden Artikel Haben wie Naum gegeben, bien. * hat : "Siehe „Bester Lloyd" Morgenblatt Nr.­208 vom 8. Mor­vember. sv Das englische Weigen- mm Wechlaehhäft. (Wocenbericht.) Mark­ Lane, 29. November. Der starre Frost, welcher die Schifffahrt in den nördlichen Kontinentalhäfen unterbrach, hat etwas festere Stimmung im Weizen­­geschäfte zur Folge, die Nachfrage ist aber so beschränkt, daß sich Breisaufbesserungen nur ausnahmsweise zeigen. In Marc-Lare zeigte sie für kontinentale Rechnung Begelr nach wohlfeilem Weizen und Neuseeland’Icher wurde demzufolge von 26 bis 28 s. abgefegt. Andere Weizen sind zwar fester, haben aber feine Breisavance aufzu­weifen. Am beachtetsten waren Saronla zu 32—83, Petersburger zu 30—32, ECubanta zu 29-31, Danziger weißer zu­ 34—36 s., Bombay Nr. 1 zu 31 s. 6 d. bis 32 s. 6 d., Bombay Nr. 2 zu 31 s. bis 81 s. 6 d., Raifutta-Klub zu 31 s. bis 32 s. 6 d., amerikanischer rother­­ Winter­­weizen zu 32­ 5. 6d. 51833 s. für englischen weißen it Der, höchste Preis 56 s., für woihen 825. Der Import von Weizen und Mehl war ‚geringfügig, ni­: über­­ 168.000 Durs., in der Meder­fahrt begriffen sind 1,860.000 Ds. gegen 1,884.000 im Borjahre, während die amerikanischen Tshibaren Vorratgehnng 11­, Millionen Bushels gestiegen sind. Das Gem­äst in schwimmenden Ladungen war zeigdem animirter. Ab Küste wurde eine Ladung australischen Wei­­zens zu 34 s . d. begeben, am­erifanischer vorher Winterweizen Nor­­­vember-Dezem­ber V­erschiffung per Dam­pfer erzielte 33­5­6 d, Kali­­fornischer hoc prima" in Ueberfahrt begriffen im Eisenfaiff 83 s,­­auftealiicher 3453 d, neue­ Ernte per Jänner Feber-Berstiffung 355. — Mehrmal während der ganzen Woche sehr flau, ohne wesentliche Preisdifferenz. Für New Port kommen die Notigungen eher etwas niedriger und die V­erschiffungen haben zugenommen. Nachstehende Tabelle zeigt­ den inländischen Weizen K­onsum seit 1. September verglichen mit dem Korrespondirenden der Ssahre 1883/34 und 1382/83 (in Millionen Hundred­­weight): ee Särte- und Handelsnachrichten. Einstellung der Donau-Schifffahrt swhnfen Wien und Drfova.­ In Folge der zuneh­­­menden Kälte und harten Eisganges mußte die Schiff­­fahrt­ auf der Donau zwischen Wien und Drfova plöglich Sobald sich jedoch die Witterungsverhältnisse beisern werden sämmtliche " beladenen aufgegebenen Güter an ihre Be­funddichung wieder eisfrei wird, Fahrzeuge ab an den Agentien fimmunngsstation geführt werden. Die Etablirung vonä Information Bureaur für Eisenbahnnu und Rolltarife) Wir haben bereits wiederholt Veranlassung genonnten, auf die Yweikmäßigkeit der Errichtung von Tarif-Informations-Bureaus seitens der Eisenbahnen, wie solche seitens der deutschen Staats­­bahnen in Berlin und Leipzig beiteen, Hinzumeifen. Diese für das handel- und verkehrtreibende Publikum bhödít notha mwendige Institution soll nunmehr auch seitens der F.P. General der österreichigen Staats­­bahnen in Wien etablirt werden, sofern man — wie uns gemeldet wird — dort demnächst ein Sinformations-Bureau am Site der kommerziellen Direktion (Innere Stadt) ins Leben treten­­ Taffen will, welches die Aufgabe hätte, alle Auskü­nfte über Tarife, Luftendieungen 2c. der Güter, sowie die Zusammenstellung der font birk­baren Rundreife,Billet3 in verläßlicher Weite zu ertheilen, und z­war nicht nur über mündliche, sondern auch über schriftlich, aus­wärtige Anfragen. Das Bureau sol zu diesen, 3wede ganz kauf­­männisch organisirt werden, um­ seine Funktionen unter möglichster Hinweglassung jeder bureaukratischen Form raf zu vollziehen. B­ei dem fühlbaren Mangel einer solchen Einrichtung‘ bei ung wäre es­ högert winfchensmwert), daß man diesem Bei­­spiele recht bald folge In Deutschland will man in dieser Richtung no emen Gehritt w­eiter geben, denm wie aus Berlin mitgetheilt wird, hat man seitens des dortigen Handelsministeriums in jüngster Zeit die Frage reif”­licher Erörterung widterzogen, nach dem­ Vorbilde des in Eisenbahn­­angelegenheiten­­ geschaffenen, auf ein Austritts-Bureau für Zollfragen in­s Leben zu rufen. Ziwed desselben wu­rde sein, aller deutschen Export-Firmen jederzeit ü­her Zollbestim­mungen und Zolpositionen der verschiedenen Länder geschäftliche Auskunft zu er erzielbare. Drien­­­tt·teilen,tnnde­xfelben­d»ieicöthige Undortsschweiz« tkr1t11g.«­zu verschaffen.Nach der­ Lage der Dinge ist alle Aussicht­ vorhanden, daß dieses­ Projekt auch realifiet­ werden wird. Es ist erste bemerkenswerthe Erscheinung, daß­ man ‚in den Kreisen­ der­­deutschen­ Oberbehörden durch die Kreisung ,­­derlei Institutionen den Weg des Fortschrittes betreten will, und kann dieses nachahmens­­wert­e Vorgehen als eine Folge jener Maßnahmen gelten, die Deu­tschland berufs Hebung seines internen und auswärtigen Handels in jüngster Zeit mit viel Gefhhd und Glüh initiirt hat und deren regenrleiche Folgen nicht ausbleiben werden. Die österreichisch-ungarische Handels­­bilanz. Die Resultate des auswärtigen Handels pro September 1884, welche soeben publizirt worden sind, Taffen sich in ihrer Tota­­lität dahin präzisiren, daß namentlich, was den Import anbelangt, eine Zunahme ich zeigt. Die Bolleinnahmen samit Nebengebühren haben im September dieses Jahres den Betrag von 4 Millionen Gulden (ohne Unterschied der Valıta) ü­berschritten, was nur noch in zwei vorausgegangenen Monaten — Mai und Zänner — der gal war. Im Allgemeinen belief sich das Bollerträgnis vom Jänner bis Ende September 1884 auf 35,3 Millionen Gulden gegen 83.5 Millio­­nen Gulden in der korrespondirenden Vorjahrsperiode , aber was wohl zu beachten ist, der Baluta nach waren die Zölle sehr vor- Die Einfuhr an Kaffee stieg im September um. Zusammen 33.5335.82—i—1.79 weiter( die Einfuhr der Molinen, der­ Feigen­er Kaffeefabrikation) der Import der Limonen, Pomeranzen und Zitronen. Der Zerealien- Import ermäßigte sie von 396.867 auf 345.261 Meterzentner, ebenso ist der Hilsenfrüchten- und Mehl-Import gefallen ; dasselbe zeigt sich auch bei Reis. Sehr beträchtlich ist gestiegen die Einfuhr von Palm­ und Kokosnupel, festem und­ vegetabilischem Talg von 4702 Meterzentner auf 14.569 Meterzentner, dann Fette und Fettges­­menge, nicht­­. Benannte und FischtHran. Die­ Bier-Einfuhr hat sich fast verdoppelt (von 961 auf 1816 Meterzentner). Gestiegen ist auch der Import von Käse (von 1691 auf 2757 Meterzentner), der Import der Häringe (von 10152 auf 17.014 Meterzentner). Der Import der Steinmiüffe 2c. erhöhte sich von 757 auf 3617 Meter­­zentner. Erheblich gestiegen sind : Baummolfsammte (von 113 auf 228 Meterzentner), Schafwollsammte (von 163 auf 230 Meterzentner), Seidensammte (von 45 auf 55 Meterzentner). Der­­ Import von Glas und Glasmaaren stieg von 3735 auf 4489 Mitr., jener von Maschi­­nen und Maschinen-Bestandtheilen von 26.000 auf 30.000 Mitr. Bezüglich der Ausfuhr sind hervorzuheben : Getreide aller rt, bei welchem eine Abnahme von 752.298 auf 682.809 Mitr. sich zeigt und namentlich Weizen trifft (von 277.743 Mitr. auf 76.325, Mitr.), Hi­lsenfrüchte fielen von 86.958 Mitr. auf­ 73.952, Mitr.,­ Mehl, von 136.800 auf 113.047 Miztr. Der­­ Export vom­ Rohruder stieg,im September von 35.815 auf 74.442 Miztr., Raffinaderuder von 54.491 auf 85.014 Miztr., Fett und Fettgemenge n. d. R. (meist: Margarin) stiegen von 8773 Mitr. auf­ 7433 Mitr. und in der neunmonatlichen Periode Yänner-September von 38.927 auf 52.463 Mitr.. Größer war auch­­ der Export von Dgoferit (rohes Erdwachs) 3414 Mitr. gegen nur 998­ Mitr. und jener der Gerbestoff-Extraste 9677 gegen nur 559 Mite. « Die Bariser nationale Liga gegen die BVerb­beiterung des Brodes und Fler 19 e3) Am 28. November wurde eine Komite­igung dieser — wie wir gemeldet — am 21. November gegründeten schugzöllmerischen Berz­bindung unter dem Präsidium Leon S­a­y8 abgehalten, in welcher die zahlreichen Anmeldungen aus Paris und der Provinz entgegengenom­­men und das Manifest, welches in wenigen Tagen veröffentlicht wer­­den sollt, festgestellt wurde. Das Komite­e beschloß die Herausgabe eines­­ Vereinsorganes in Gestalt eines periodisch erscheinenden Bulle­­tins. Die Delegirten der Marseiller Handelskammer wohnten dieser Gitung an. Subskriptionen werden bei dem Komite (rue de Richelieu, Guillaume’5 Buchhandlung), im Bureau des­­ Econoz­miste francais und beim Kaffter der Liga 3, Raoul Duval (53 rue francais) entgegengenommen. (Stand der Desterreichisch-Ungarischen Band von 30. November: Banknoten-Umlauf fl. 364,541.000 (— 551.000), Silber fl. 126,254.000 (— fl. 278.000), Gold fl. 70,566.000 (-4-f­. 26.000), Devisen fl. 8,982.000 (+ fl. 13.000), Bortefeuille fl. 145,691.000 (+ fl. 675.000), Lombard fl. 28,651.000 (-- fl. 1,030.000), Hypo­­thefar-Darlehen fl. 86,693.000 (- fl. 17.000), Brandbrief-I Umlauf . fl. 86,650.000 (-4- fl. 119.000).­­­­(Die Budapester Straßen-Eisenbahn-­ Gesellschaft)hat im Monate November nach 743.550 beför­­derten Personen fl.81.551.69 eingenommen,demnach eine Mehrein­­­nahme gegen den gleichen­ Monat des Vorjahres(fl.77.243.68)von" fl.4308.01 erzielt.—Die Gesam­­teinnahme vom­ 1.,Jänner bis 30 November beträgt fl.1.055.579.26ude ergibt sich so nach eine Mehr­­­einnahme gegen die gleiche Periode des Vorjahres (fl. 949.136.36) von fl. 106.442.90. i (Ver·losung«en.)In der gestrigen Ziehung der Großss berzoglich Badischen 35-Gulden-Lose wurden­­folgende Serien gezogen: Serie 41 294 657 740 789 878 933 1423 1642 1822 2452 2524 2626 2691 3727 4025 4092 4445 4478 4869 5292 5326 5847 5888­ 6107 6266 6309 6324 6345 6367 6435 6635 6649 7136 7317 7755 7761 7767 .7845 7891.7 Die Verlosung der Gewinnft-Nummern erfolgt am 31 b. M. — An der gestrigen Ziehung der Meininger 100-Thaler-Lefte wurden folgende Serien gezogen : Serie 18­85 198 213 245 487 734 852­­ 886 1054 1084 1169 . 1262 1343 1507 1557 1746 1774. 1793 1819. 1964 2028 2193 2236 : 2240 2252 2271 2437 3510 2831. 2337 2908 2920 3150 3201 3242 3301 3518 3614 3620 3717 3866. 3899 3920. Die Verlosung der Nummern erfolgt am 1. Zäns fiftivt werbeit. direktion ' Bei den Goldzöllen ergibt sich ein Mimuis von übersstillionen Gulden,bei­ den Silberzöllen ein Plus von über 7 Millielnen Gul­­den;­­der Agcozuschlaven monatlich Lib­erzent hat diese Um­­wandlu­ng in den Zuzahlungen bewirkt.Was den Waareverkehr der einzelnen Artikel betrifft,so zeigen sich Ja Monat September be­­züglich der Einfahr folgende Unterschiede:Eine Zunahme weistgutz: Cagno von 260a 11f 358 Mztr.Der Verbrauch dieses Artikels ist in Oesterreich Ungarn noch sehr gering,der Kontunm beschränkt sich per Monat auf circa SOOMztr.,während Deutschland über LWOYsztr. per Monat bezieht. 3829 Mitr. monatlich zur See (von Deutschland bezieht bedeutend mehr per Monat, 28.036 auf 831.865 Mitr), nämlich bei 80.000 bis 90.000 Mitr., aber bekanntlich von schlechterer Qualität. Der Pfeffer- Import nahm auch zu: von 1140 ar. auf en Mite.; die Zufuhr 8 zur See, dieses Geschützes erfolgt größtenshei Bugenommen hat Schteden. Männer inkl. September &3 wurden entrichtet s 1883 1884 1,000. 22. nenn 40.94 14.48. —. 5.46 1. SUber 20 ae­nn 818.41,.2060 4 720 in Bantvaluta =-- --- --- --- 0.12 0417 - -- 0.05­ ­ a Geschäftsberichte, Budapest, 2. Dezember. Witterung: heiter. Thermometer — 9.06, Barometer 763,7 Mm. Wasserstand abnehmend. Bei nördlichen und südlichen mäßigen Winden haben Temperatur und Lufterad zugenommen. Das Wetter ist im Nordwesten heiter, im­ Südosten veränderlich, stellenweise mit geringem Schneefall . Nachts war zumeist Starke, in Meusohl nahezu­ 19 Grad Kälte. — Mit gen geringen Totalen Ausnahmen an den südwestlichen Enden it im Al­gemeinen ruhiges, heiteres, frostiges Wetter zu gemärtigen. Effekterkgeschichft.Die freundliche Haltung der­ Börse machte heu­te entschieden weitere Fortschritte,besonders beliebt waren« Renten,welche bei»regem»Verkehr namhafte Avancen erzielten.­­Auch Spekulationspappekeam nurt,schließen bei mäßigen umsätzen..­­höher.Transportwert­e erhieltetn sich bei belanglosem Verkehr uns verändert fest.Der Lokalmarkt war gictdisponirt,besonders für Sparkassen,Banken,Straßenbahn,Drasche’scher und für ein­e Gattungen Mühlenpapiere.Valuteikmid Devisen schwächten sich ab An­ der Vorbörse varierten·Oesterr­eichische Kredit-Aktien zwischen«305.40·bis 306.40,Ungarische Kredit-Aktien zwischen 311.25b26311,vierperzen­tige ungarische Gold-Rente za 96.10 bis 96.30c.l fünfperzentige1 ungarische Papier-Rentezu 91.()21.1,bi591.25­ gemacht. An der Mittagsbörse verkehrten Oesterreichische Kredit- Aktien zwischen 305.60 bis 305.90, Ungarische Kredit-Aktien zwischen 310 bis 310.50, blieben exitere 305.70­­, Iebtere 310.— Geld, Ungarische Hypothesenbant zu 112.25, Bester Kommerzialbant zu 626 bis 628 gemacht, blieben 628 Geld. Vierperzentige ungarisch Gold Rente bewegte sich z­wischen 96.227/2 bis 96.30, fünfperzentige ungarische Rapier-Nente zwischen 91.07"/a bis 91.15, blieb erstere 96.25 Geld, lettere 91.10 Geld. ,­­Vott sonstigen Werthen kamen in Verkehr:Laufe-Mühle zu 314.25,Viktoria zu 416 bis 417,Straßenbahn­zu«6;7bis620, Oesterreichischh-Ungarische Staatsbahn 511301.co,Vereinnigte Haupts­­tädtische Sparkasse zu 459,Allgemeine Sparkasse zu 90,Franklin­­s Verein zu 184,bis186,­«-«Ga’nz’schezu975,«Draschekscheszeklsstiöj" s193.50-(füksl.Em.swurdefl,2421ufgeldbe­ zahlt),·.Internationale Waggon zu 101,Riikta-Muränger..zu­ 103.25bis 104,­Spqditkm»zty 214,555»ig«e«vaterländische Schuldtzerschreibungen«sz99,..·­»,j..» .Zur Erklärungszech Oesterr.Kredit-Aktien»305.70.·,s« —.PF­änd­sesn'gesch­äft­ssKursstellumgin.ö­sterreichifclisks..« Kredit-Aktien auf morgen,fl.3.——­bis­«fl.«3.50,aufs Tage fl.­9.——­, gis fl. en Ei 1 Monat fl. —— bi fl. ——, auf drei Monate . — e bi fl. ——. Im Nachmittags-P­rivatverfehr mar, die Tendenz matt. Oesterreichische Kredit-Aktien drühten fi von 305.90 bis 395, Ungarische Kredit Aktien zu 310, vierperzentige ungarische Gold-Rente bis 96.17", fünfperzentige ungarische Papier- Rente m 91.02), abgegeben. «« l An der Abendpause hat wieder’eine«feste Tendenzpirats gegriffen-Oesterrecchtsche Kredit-Aktien war-Man zwischen 305.90,30690 und 306.60,blieben 306.50,Ungarische Kredit-Aktienzungeschlossemt ungarische EskomptH bgnks Aktienbis Ssbeztht,vierperzentigeungas rcfchequdsRente variertev01196·35—96.50—96.40,fün fis perzentige ungarische Papierk Rente zu 91.10,’ 91.20—91.15­—91.12Vsz,FDrafche’schen Zi­eg­elei-Aktien zu 195.50 gehandelt, Besterungarische Kommerziale bant zu 628.75 bezahlt, Oesterreichisch-Ungarische Staatsbahn zu 307, zu Laufe, die Getreidegeschűlt. Termine: Nachmittags wurden geschlossen: Weizen pe Frübiah zu fl. 8.25 bis fl. 8.25, Mais pere Mai-Suni zu fl. und fl. 5.88. · · Vorstenvieh. Steinbruch,2.Dezember.(Orig.-Telegr.)Bericht der Borsteaviehhändler-Hglle in SteinbruI Das Geschäft ist·unverändert.­—Wirnotwen-Ungarische altefchw von46—­kr.bis47—kr.,junge u­ngarischefchwere von48—sp. bis-VII-kr.,mittlere48kr.bis49krk.,leichte von—kr.l­i-s--ks-·..v Bauernwaare,schwere46kr.bis47kr.,"mittlere45 bl- 46kr.,leichte44 bis 46kr.,Rumänische Bakonv­s schwere­»bis—,kr.,transito,mittelschwere—bis—ks. transitoleichte—bis—kr.transito,dto.Stacheln schwer­­—··kr.bis—kk.tx-­msi»to,mitter—kk.bis—kr.­transito, »Z: biiche sc­hwere — bis — fr., tranfito, mittelschwere — fr. b — fr. tranfito, leichte — Er. bis — Er. tranfito, magere­njährige­ lebend Gewicht 30 fr. bis 34 fr. Eichelfutter-Schmeine 32 fr. bis 36 fr. mit 4% von der Bahn gewogen. «­­ME

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