Pester Lloyd, Januar 1893 (Jahrgang 40, nr. 2-26)

1893-01-03 / nr. 2

·· »1893.-—xcr.·2.« Abonnement für die öfferr..ungar. Monarche en pi jeertzem memenmen arg Gűürden „Befter LIoyd” Morgen und Ab ed „Pester Lioydi‘ Dorotiyautcze Nr. 14, I. Eto: rigeint aug. am Morgen nach einem Feiertage). ferner: in den Annoncen- Göpeotsz­neki Halbxabtltch «11-Monatltch ·"M»mkms ZpgkkkkkuuugoesHund-kaum-si.t.-Itertetjäsrtktduese. JätUeScusttittestueaseiiuus--.----.»s­­" 9. Man präm­merirt für Budaper in der Administration bed , Yester Lloyd‘, kagesktuanteie Str. 14, I. Stod, auferhalb Budapest mittelst Postenweisung duch alle Postämter. — Für Bien­au bei Herrn. Holoschmids (T., Wollzeile 6), wojei oft einzelne Nummern zu haben sind. u N­ ­ ( Alleinige SInferaten , Annahme für Frankreich, England und Belgien bei der Compagnie Generale de Pub­­licité Etrangere, John F. Jones de Cie., Paris 31 rue du Faubourg Montmartre . Redaktion und Administration Snserate werden angenommen: im Auslande: In Wien: Be A. Oppolik, Stu­benbastei Nr. 2; R. Mosse, Seiler» Abonnements werden auch aufgenommen für: Belgien beim Postamte Köln 17 M, 78 Pf. RR hr Sndapeh : Kite a 4 Peer sl­ee az gen­ee By Nr. 25 From ag & u­nskbega bei = deutschen Bestämtern 13 M. 78 Bf., Be­an und m­­anzjahr 22.— Bierteljährl. enzjahrli = ‚Biertellaht · I­­s · .. ’cgsst· achgaseNr.Ios panneonx7.76 Pf.­ankrei annuanvntuatbekaoame «»s—Hachxahk11ch«1­—Monatlich..so.hasche-steig.t.nthkuek. Dvrvttyautcza Nr.14,ersten Stock. ««p»n,­ehek»,l»,,»mpfgass»;Skquhukgqu78Ps, Ichka­rer und Ägypten de Wortamie Triest 10 fl. Miederlande beim Postante Oberhausen 17M. 78 Bi, Rumänien bei den rumänischen Boltämtern 17 Frcs. 20 Ct8., fidjmeig bei den Schweizer Postämtern 13 Fred. 30­­ tl., Serbien und Minntenegro bei den dortigen Postämtern 16 Freg. 60 Etd., Gitchei bei den” dortigen Österreichisch-ungarischen Postämtern"7 fl. 88 fr., für Rukland nur aus wie kaiserl. russischen Bokämter 27 fl. 50 fl. in Gold pre anne. Unfransirte Briefe werden nit angenommen. Manuskripte werden in keinem Galle zrückgestellt, A. Niemetz, Ilfervorstadt, Sergaffe Nr. 12; Meinrich Schalek, I., Einzelne Nummern in Budapest 6 Kr, in der RES a, 14, Mi. Dukes, Bol VAJ Mr... 6—8. — . Frankfars in allen VBerfhleiglofslen. (ezis : G. L. Daube & Comp. e" Dienstag, 3. Jänner. Hierzigster Jahrgang. Abonnement für das Ausland (Morgen- und Abendblatt). Vierteljährtich bei uns mit direkter Arengbandsendung: für Meukfi Ye , Bulgarien, Montenegro, Rumänien und Serbien 9 fl., für alle übrigen Staaten 10 fl. 50 Tre . Der Schweigerisch-Französische Zollkrieg, A. K. Dur die Ablehnung der Zollproposition der Schmeiz feiteng Frankreichs it der Zollkrieg zwischen Frankreich und der Schmeiz in allernächíter Zeit in Sicht. Frankreich Tiebt es, durch erorbitante Eingangzölle vom Verfehre mit seinen Nachbarländern sich abzuschließen, und wenn es der Meinung ist, daß es die Schmelz wie einstens Italien dazu bringen werde, von ihren Genera­lltarif-Zöllen abzustehen, so dürfte diesmal die Rechnung wohl eine falsche sein.­­ Die hohen französischen Eingangszölle auf Wein aus Italien haben bekanntlich dahin geführt, daß Italien seine Weinzölle ermäßigte und dadurch die Weinzollflanfel des österreichisch-ungarisch-italienischen­­ Handels und Zollvertrages ins Leben gerufen. Die Schweiz hingegen hat seinen Wein nach Frankreich zu DET laufen, im Gegentheile, die französischen Weine werden in der Schweiz einen schweren Stand haben und dadurch unseren Weinexport dahin erleichtern. Wie es bezüglich des Weines ist, wird es auch bezüglich vieler anderer Artikel der Fall sein. Angesichts dieser Thatsache tritt an uns die besondere Pflicht her an den Schweizer Markt genau zu sonderen und insbesondere nach der Richtung hinzustudiren,für welche Waarenartikel Frankreichs die Schweiz einen ausgiebigen Markt bildete. Nahrungs-und Genußmittel,Seide,Thiere,mineralische Stoffe, Konfektions-und Modewaaren,Oele und Fette bilden dem Wert­e­­nach die Hauptimportartikel der Schweiz aus Frankreichz in der Aus­­fuhr aus der Schweiz nach Frankreich spielen die zwei erstgenannten Waarenklassen auch die Hauptrolle.Zu diesen zwei Klassen treten aber noch Baumwoll etc.,die Uhren und Holz hinzu. «Im Jahre 1891 hat die Schweiz aus Frankreich ein-,be­­ziehungsweise nach der Schweiz dem Werthe nach Francs exportirt, Werthe‘ von 214 Millionen Franc und feste dahin Waaren im Werthe von 125 Millionen Francs ab, war also "mit 89 Millionen Trans’ pasfin Nach Abzug des Verkehrs in Edelmetallen per 61,185.217 Francs in der Einfuhr und per 32,904.766 Francs in der Ausfuhr bleiben für den reinen Waarenverkehr in der Einfuhr 152,966.729 Francs und in der Ausfuhr 92,074.590 Francs, somit immerhin noch ein Ueberschuß der Einfuhr über die Ausfuhr von 60892139 Franca id ergibt. “ In der Schweiz wird der Kampf zunächst auf den französischen Wein entbrennen, und zwar mie verlautet, schon mit 1. Jänner. Im Jahre 1891 hat die Schmez an Wein in Fűffern (Naturwein) aus Frankreich 302.121 a im MWerthe von 9,063. 630 Franıoiz, an Wein in Füffern (Kunstwein) 452 Hektoliter im Werthe von 7232 Franz, an Wein in Flasiden und Krü­gen (Maturwein) | 6134 g im MWerthe von 858.760 Frans und an Wein in Slaffhen und Krügen (Kunstwein) 1 g im Werthe von 140 Franc int portixt. nag dem schmelzerischen Zolltarif vom 10. April 1891­ zahlen Weine in Fäffern nur 6 Francs per 100 Kilogram­m, Meine in Slafchen (Natur­wein) 25 Francz und Schaummeine in Flaschen 40 Francs. Der 300 für Teptere soll verdoppelt werden. In Folge der bestehenden­­ Handelsverträge waren aber diese Zollräge noch viel niedriger, und zwar 3,50 Francs per 100 Kilogram­m (mit Vorbehalt des Alkoholgehaltes) für Wein in­ Fäffern­­ und 25 Francs per 100 Kilogramm für Wein in Flaschen. Das Handels­­übereinkommen zw­ischen der Schweiz und Frankreich sette bezüglich der Eingangszölle für Wein bei der Einfuhr in die Schweiz Folgendes fest: Wein. Naturmein in Flashen­aze bis zu 159 A­kohol 10 Frances, per 100 Kilogramm (bisher nach dem General­­tarif vom 10. April 1891 25 Franc und nach den Berträgen mit Deutschland, Desterreich-Ungarn und Deutschland 3.50 Francs), für Schaummein in glafben 20 Franc per 100 Kilo­gramm (bisher 40 Francs, beziehungsweise 3,50 Francs). Zollerhö­­hungen sind auch projektirt­­ für­ die Einfuhr von Ochsen, Eichen und Rindern ; davon wurden im Jahre 1891 aus Frankreich­ importirt: Ofen und Stiere, geschaufelt (Schlachtvieh) 9723 Su­ch im Werthe von 5,632.826 Srancz, Ochsen und Stiere, geschaufelt Nut­vieh) 1038 Stüd im Werthe von 548.334 F­rancz, Kühe und Kinder, geschaufelt (Schlachtvieh) 470 Stüd im Werthe von 179.446 Frans und solche als Nusvieh 5042 Stüd im Werthe von 1,885.708 Trans. Nach dem vorliegenden Brojette wird der Zoll für Kühe und Rinder von 25 auf 40 Frances erhöht, während jener für Ofen gleich bleiben sol (30 Francs per Stüd). Hiebei betrachten wir, vom Standpunkte der Konsumenten aus betrachtet, als die allerwichtigste die Frage, wie und dür­fen die Ausführung von Innen-Installationen zum Zweckk des seinerzeitigen Anschlusses an die Zentralstation erfolgen soll. Wie wir aus den Mittheilungen der­ Tagespresse ersehen, ist im Sinne der kommissionell festgestellten Bedingungen die Durchfüh­­rung solcher Arbeiten zum Gegenstande der freien Konkurrenz gemacht worden. Diese Entscheidung st ang vom kommerziellen und national­ökonomischen Standpunkte aus betrachtet eine richtige, weil auf dem Gebiete der Industrie die Monopolisierung von Arbeiten ganz gewiß nur lähmend auf die Entwicklung des betreffenden Industriezweiges einmirten man. Wenn wir jedoch diese Frage auch vom technischen Gesichtd« punkte beurtheilen, so müssen wir auch der Dualität der Ausführung solcher Arbeiten Wichtigkeit betreffen, denn insbesondere bei der Aus­­führung elektrischer Beleuchtungs-Anlagen ist die Einhaltung bestimm­­ter technischer Anforderungen eine unerläßliche Gage, deren Unter­lassung für den Besiter solcher Einrichtungen empfindliche Schäden nach 1. ziehen kann. In Erkenntniß dieser Thatsache hat man auch bereits in telen Staaten allgemeine Vorschriften für die Durchführung von elektrischen Anlagen aufgestellt. Allein es können selbstredend in solche Vorschrif­­ten nur die grundlegenden Prinzipien aufgenommen werden, während es Aufgabe des betreffenden Unternehmers bleibt, in jedem einzelnen Falle die Ausführungsdetails richtig zu wählen und die allgemein gif­­tigen Grundprinzipien den jeweilig vorliegenden lokalen Verhältnissen anzupassen, weshalb derselbe auch selbstredend die genü­gende technische Befähigung hiefür besigen muß. Die­ Frage der Ausführung von Anschlüffen an elektrische Zentralstationen ist bereits sehr oft in ausländischen Fahrorganen be­­handelt worden, da mit Ab­sicht auf die im Auslande bereits bestehen­­den zahlreichen elektrischen Zentralstationen Diese Frage dort früher akut geworden ist als bei und. Es wird deshalb mehr am Plate sein, daß wir fest aus einem Artikel von dem bekannten Elektrotechnifer Arthur Wilke, den derselbe seinerzeit im „Elektrotechnischen Anzeiger“ veröffentlicht hat, folgende Süße reproduziren : „Bei dem ersten großen Elektrizitätswerte, welches in Deutsch­land errichtet w­urde, hatte sich die Gesellschaft, in welche das Wert erbaute, das ausschließliche Recht vorbehalten, auch die Hausanlagen auszuführen. Abgesehen von geschäftlichen Beiweggründen, wollte die Gesellschaft die Anlage der Hausinstallationen insbesondere deswegen in der Hand behalten, weil sie mangelhafte Ausführungen der Ans­lagen befürchtete, wenn man dieselben dem freien Mitbewerbe über­­ließe. Dieser Grund entbehrt nicht der Berechtigung. Wenn die Ans­lagen so recht ausgeführt wurden, so fiel naturgemäß ein Theil oder die ganze Schuld auf die Gesellschaft zurück. Denn das Bublitum pflegt nicht lange nach dem Schuldigen zu suchen, fann es an mangels Sachverständigkeit nicht, sondern sucht si einen Stmndenbad und dieser wäre in erster Reihe die Gesellschaft gewesen. Dies liegt so in der­ Natur des Menschen. Insbesondere mar die Entstehung von Bränden bei mangelhaft ausgeführten­ Anlagen zu fürchten, welche die­ gesanmte elektrische Beleuchtung diskreditiven konnten. Und diese Möglichkeit lag bei voll­­ständiger Freigebung des Installationsgeschäftes umso mehr vor, als­­ das Publikum fich bei Vergebung der Anlagen in erster Reihe an den billigsten Offerenzen gerendet Hätte, aud billig und schlecht sind zu, eng mit­einander verwandt, zumal in unserem­ Jade. Außerdem­ hatte die Gesellschaft slürende Nichwirtungen auf den Betrieb aus schlechten Anlagen zu befürc­hten, denn es kann ihr nicht gleichgiltig sein, wenn sich im ihrem Nebe zahlreiche Erd­elüffe befinden. Später wurde dann das Installationsgeschäft bei den Berliner Werken unter Beschränkungen freigegeben.­­ Wie weit diese Freigabe praktische Bedeutung erlangt hat, ob sie im­­ Wesentlichen nicht eine nominelle geblieben it, haben wir no­ nicht feststellen können.” Diese legtere Bemerkung verdient ganz besondere Beachtung, denn wenn auf die Schaffung eines Monopols auf industriellem Gebiete aus kommerziellen­­ und allgemeinen industriellen Nachichten nicht erwünscht sein kann, so wird doch mit Bezug auf solche spezielle Sachkenntniß erfordernde Arbeiten im eigenen­nteresse des Publikums möglich sein, mit der Ausführung derselben nur solche Unternehmer zu betrauen, welche mit diesen speziellen Arbeiten betraut und auch in der Lage sind, für die Nichtigkeit der Ausführung eine Garantie zu übernehmen. Deshalb erscheint es uns geboten, die Meffettanten auf elektrisches Licht darauf aufmerksam zu machen, daß sie bei Vergebung der Arbeiten­ fir die Ineneinrichtungen nicht in erster Reihe darauf reden sollen, welcher Unternehmer dieselben billiger ausführt, sondern lieber darauf agten sollen, von welchem Unternehmer erwartet werden waren, daß er eine, ihrem inneren Werthe nac­ unwirtlich preisunwü­rdige Arbeit liefern wird, bezüglich meldet er volle Sicherheit dafür bieten man, daß sie nach jeder Richtung Hin den Anforderungen ent­sprechen wird. Es wird vielleicht nicht fehaden, bei dieser Gelegenheit die Interessenten au noch darauf aufmerk­sam zu machen, daß bei elektrischen Installationen, wenn sie nit von vornherein richtig aus­­gefü­hrt sind, die Instandjesungsarbeiten oft viel mehr fvíten, als die von vornherein richtig ausgeführte Anlage. 63 ist uns wohl bekannt, daß auch in Budapest Schon manche Inneneinm­ätungen für den Anschluß an das Rabelneß nicht mit der gehörigen Fachkenntniß ausgeführt wurden, in­folge dessen solche Installationen nicht entsprechen und zum Schaden des Konsumenten, wie auch des­ Elektrizitätsiwertes Anlaß geben werden. Nachdem diese Umstände der Anwendung de elektrischen Lichtes in unserer Haupt- und Residenzstadt nur abträglich sein können, haben mir es für geboten erachtet, das Wublikum rechtzeitig darauf aufs merk­sam zu machen, daß es sich hüten wolle, die Ausführung elektrischer Einrichtungen Stümpern zu übertragen. Zusammen 214, 035.946 124,979.356 Die­ Schmelz bezog im Jahre 1891 aus Frankreich MWaare Werth der i . Ginfuhr als Abfälle und Dungstoffe --- --- --- --- .-- 1,599.967 693 Apothekerwaaren --­­--­­--- =: --­­--­­--- 1,307.950 = ‚961 Chomtfalens-.. =... le: 23354 58,670.886 569.087 oe De ae ee 202.05­1,839.872 as---.-.....---.---......---....­ 762.106 " 51.990 Holz RE N tsa 0. 4,286.945 4,576.448 Sarbreicihschaftliche Erzeugnisse ...... 2,128.602 101.251 DER us: zu 04.841.061 600.686 Literatur- und Kunstgegenstände u 02.808180 1,429.736 IST EEE RL NO EN 6,491.864 Maschinen und Fahrzeuge NEN 8­098200 3,531.730 ee a Ba 7 RATTE 1,184.151 Ku­er­en­ne E AI: SU 405.542 Edelmetalle m­a ee 0 32,904.766 Snnere Metalle u. 22 u.a... „1,928,928 227.504 Mineralische Stoffe. --- --- --- --­­--- --- 13,838.666 380.511 Nahrungs- und Genußmittel --- --- --- 49,804.861 24,553.210 Delerumd Kette: 223-2... .. 22:2­5,218.168 148.518 Baar nl u lan 188758­1,750.333 Beunmolle 20... 2.2. 00.22.00... 32,9806206 15,713.923 "zok datt Ste­a0 ne ne­sel 2020,06 572.232 Seid d BEE DIRNIES. Vat RZ tsz 46 ALM­­SE 42,155.381 ee N­IA Be MBA ER NE FL N 178.185 513.065 Said und Guttapercha EN EEE LE­ 2,011.515 Sg und Modemwaaren --- --- --­­_6,359.004 3,909.531 ned HT SALE se ADA 340 2,850.464 Thiem­ische Stoffe. mn = 2­2-2: --- 1,085.873 2,926.353 ED­NMARTEN ae ee 26600 88.760 « Verfchtedene Waaren--..---.-.z3t72200 402.234 rő $ Die elekteifden Anlagen, r— Wie bereits einmal mitgetheilt, ist im Biudapester techno­­logischen Ge­werbemuseum ein öffentlicher Lehrkurs für die Aus­­bildung von Montemen elektrischer Anlagen file­misirt worden. Dieser Kurz gewinnt eine höchst aktuelle Bedeutung im gegenwärtigen Momente speziell fü­r Budapest, mit Nincfiht auf die zahlreichen, demnächst zu gemärtigenden Anschlüsse an die zu er­­richtenden Elostrizitätswerte. Mit Bezug auf diese Frage lesen wir in » Technologial Lapok« einen sehr interessanten Artikel, den wir im Nachfolgenden reproduziren : Bei dem gegenwärtigen Stande der­ Vertragsverhandlungen bezüglich Errichtung von Elektrizitäsmerken in Budapest kann mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit .Darauf gerechnet werden, daß mir im Laufe dieses Jahres bereit Strom für elektrisches Licht aus einer­­ Zentrale werden erhalten können. Wir erachten es deshalb fest als zeitgemäß, einzelne mit dem Konsum elektrischen Stromes zusammenhängende Fragen "zu be­­sprechen, deren öffentliche Behandlung dem stromkonsumirenden Publikum eine nägliche Aufklärung und en bieten s­ürde, g Bolkawirthschaftliche Hachrichten. Mi­nzinwesen. (Sinlösung von Silbermünzen.) Am 31. Dezember 1892 it der für die Einlösung der Konvention z-Silber­­müünzen festgefebte Termin abgelaufen. Da aber einzelne Fälle vorge­­nommen sind, daß manche Schaffen in Folge eines Mißverständnisses Silbermünzer Österreicischer Währung zurü­ckger­iesen haben, hat das ungarische Finanzministerium dringlichst verfügt, daß die Staats- und übrigen öffentlichen Kassen, insbesondere die Steuer- und Bahnkassen Weisungen erhalten, die Silbermünzen österreichischer Währung, d. h. die in Ungarn seit 1868 geprägten Cin Gulden-Stüde, sowie die in Oesterreich auf Grund des Münzpatentes vom Jahre 1857 geprägten Zmwei-, Ein- und Viertel-Gulden-Stüde auch weiterhin unbedingt anzunehmen, insofern die einzelnen Münzen laut den Kaffenstatuten verzehrsfähig sind. Auch das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß diese Silbermünzen österreichischer Währung auch im Sinne der Valutagefese vom Jahre 1892 insolange, als nach dieser Richtung Hin eine besondere Verfügung nicht erfolgt, auch weiterhin ein gewegliches Zahlungsmittel bilden und se­wohl bei den Staats- und übrigen öffentlichen Kassen, als im Privatverkehr dem vollen Nominal­werth nagy als Zahlung anzunehmen sind. Handel. Die Budapestter Handels und Gewerbe­ta­m­n er­­hielt heute Nachmittags unter B­au­ des Vizepräsidenten Ka Ráth eine käferordentliche Blenarren­an­sammlung, deren einziger Berathungsgegenstand die Frage bil­­dete, ob anläßlich der bevorstehenden Kammerwahlen auch jene Handels­treibenden und Gewerbetreibenden das Wahlrecht ausüben können, die in der Wählerliste ni­ch­t verzeichnet erscheinen. Bevor die Plenar­­versammlung zur meritorischen V Berathung schritt, theilte der Vorfigende mit, daß­ der Handelsminister den Beschluß der Plenarversammlung vom 13. Dezember voriges Jahr genehmigt, wonach die in Folge Ab­­lebens Moriz Wahrmann’s in Grledigung genommene Stelle eines Kammerpräsidenten erst seitens­ der neu zu Konstituirenden Kammer im Wege der Wahl befegt werden soll und die B Vizepräsidenten Karl Rath und Wolf­ WebIly mit den Präsidialagenden betraut. (Beifall.) Der Bereitende legte sodann den Stand der Frage betreffend die Kammer­wahlen dar, verwies auf das Gutachten des verewigten P­räsidenten, welches für die liberale Auffassung eintrat, ohne jedoch der Entscheidung selbst einen größeren Werth beizulegen, und ersuchte hierauf den Sekretär Peter Fri 8, die Zuschrift des Handelsministers und die Eingabe einer Reihe hervorragender Stadtrepräsentanten an den Handelsminister, in welcher dieselben für die liberalste In­­terpretation im Sachen der Kammerwahl eintreten, verlesen zu woslen. Nachdem dies geschehen, ergriff K­ammermitglied Leo Lanczyk das Wort, um­ für die liberalste Auffassung und mit Hinblick auf die bisherige Praxis dafür zu plaidiren, daß jedem Handels- und Gemerbetreibenden, wenn er auch im Wählerverzeichniß nicht figurirt, seine Wählerbereitigung aber mittelst Steuerbuches oder Gemwerbescheines wachhmeijen kann, gestattet sei, bei der Kannnermwahl sein Wahlrecht auszuüben. — Korrespondirendes Kam­mermitglied Dr. Alerx­ander Ullmann sprigt sich gleichfalls für diese Auffassung aus, minscht jedoch dieses Vorgehen nicht mit der bisher beobachteten Braris zu begründen, sondern mit der im Jahre 1868 erlassenen Regierungs­­verordnung, deren 8. 12 Folgendes bestimmt: Jenem Wähler, der aus der Zusammenschreibung wegblieb und seine Wählerberechtigung vor der Komm­ission während des Wahlaktes mit einem orts­­behördlichen­­ Zeugniß legitimirt, ist die Ausübung des Wahlrechts gleichfall zu gestatten. — Die Kammermitglieder Di­­­viacziy und Madaryp sprechen sich für die Länczy'sche Ausführung aus, worauf die Plenarversammlung mit­­ Stimmen» einhelligfeit beschloß, an den Handelsminister eine Eingabe zu richten und in derselben dafür einzutreten, daß alle jene ihr Wahlrecht aus­­üben können, Die dasselbe im Sinne­ des GCefeteg befigen ohne Rücksicht darauf, ob deren Name in der Wählerliste aufgenommen erscheint oder nicht Nachdem noch der Vorfigende, die in die Eingabe aufzunehmende Motivirung fliszirte und­ alle Kammer­­mitglieder zum Neujahr beglücktr wünschte, wurde die Plenarversammlung unter Klienrufen auf den Vorfigenden geschlossen. „8 um (DVBertehr von Triest im Jahre 1892) Aus Triest wird uns darüber berichtet: Die hiesige Handels- und ana veröffentlicht soeben .die summarischen Daten über die Verkehrsbewegung dieses Plages und betrug derselbe 00­3 1892 im Zündverzehr § Meterzentner bei der Zufuhr. -:: ------ --2 2-2. 7,390,036 bei der­ Abfuhr: --_ =... --: 28.255,53. 4347,.720 demnach­ zusammen. --- -- ++ =... 11,787,.756 "3 ° ergibt sie gegen das Jahr 1891 eine Gesammteilnahme um 892.825 Meterzentner, und zwar bei der Zufuhr um 456.303 Meter­zentner, bei der Abfuhr um 366.522 Meterzentner. Der Seeverkehr ergab in seiner Gesammtbewegung 7637 Schiffe mit 1.463.127 Tonnen, eingelaufen sind in den Hafen von Triest 3886 Segelschiffe mit 166.072 Tonnen, 83820 Dampfschiffe mit 1.306.142 Tonnen. “Dieses Ergebniß kann im Allgemeinen als ein befriedigendes bezeichnet werden, denn es erhellt daraus m wenigstens die Thatsache, daß in Bezug auf die Dnantität der in Verkehr gebrachten Güter troß der Auf­­hebung des Freihafens sein Rüdgang stattfand, obschon seitens der hiesigen Handelsnwelt die Behauptung aufrechterhalten wird, daß Triest als Handelshafen fs in einem relativen Rüdgang befindet, ins dem dessen Verfehrefreis, anstatt sich zu erweitern, eher einengt. Dies gilt namentlich in Bezug auf den überseeischen Handelsverkehr, der durch den anderweitigen Wettbewerb stark leidet, ohne daß für die Ab­lenkung mancher wichtiger Export- und Importgüter ein gleichmäßiger Erlaß geschaffen werden konnte. In neuester Zeit tritt auch Ftume wieder stärker hervor und hegen die hiesigen kaufmännischen Sreife be­­kanntlich die gerechtfertigte Besorgniß, daß durch das stärkere Eintreten des Nachbarhafens im Import-Zwischenhandel Triest ein weiterer Nachheil erwahhren werde­n, wird daher eine lebhaftere Agitation eingeleitet, um der drohenden Gefahr zu begegnen,­­ ob das zu einem Erfolg führen wird, ist jedenfalls zweifelhaft. Eine Abhilfe könnte für Triest nur dann herbeigeführt werden, wenn dessen intelligente­ und Tapitals kräftige Kaufmannschaft aus­ der bisherigen Raffinität heraus­­tritt und sich der Pflege der überseeiichen Handelsoperationen stärker zumeldet, denn dort ist eine eigentliche Regener­rung zu erhoffen. Börse. (Kundmachungen des Burterathes) Nachdem der am 1.­änner 1893 fällige Coupon der ungarischen Gold-M Rente mit 2035 deutschen Reichsmark eingelöst wird für fl. 10 Gold, die deutsche Reichmark aber in Budapest am 31. Dez­­ember 1892 59:15 notirte, ordnet der Sp im Sinne des §. 13 der Effektengeschäfts-Usancen an, daß bei auf Zeit lautenden oder bei börsenmäßigen B­ombardgeschäften als­o zwischen am­ Coupons der Gold-Nente und den laufenden Zinsen fl. 0'407 bei fl. 100 Nominale, bei einem Börsefchluß von TI. 5000 demnach fl. 20.35 zu berechnen i­. Eine zweite Kundmachung lautet: Nachdem der am 1. Jänner b. 3. fällig gewordene Coupon der Aktien der Oester­­reichische Ungarischen Staatseisfenbahn-G­e­­sellchaft mit 124, Frances eingelöst wird und der P­ariser M­echielfurs am 31. Dezember 1892 fl. 47.90 notigte, bestimmt :der Börserath a Nüchsicht auf den $. 13 der "Effektengeschäfts" -Usancen, daß bei auf Zeit lautenden oder bei börsemäßigen Lombardgeschäften als Differenz­­ zwoischen den Coupons der Aftien der Oesterreichisch- Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft und den laufenden Zinsen nach jeder Aftie 987 Tr., demnach nach jedem, aus 25 Aftien bes­­tehenden Börsefeplus fl. 24.67, zu berechnen ist. Industrielles. Naphttharing­ Man schreibt uns aus Bottom am Don: Auf der jüngst hier abgehaltenen Konferenz von Raphithba-Industriellen, an der fast alle Hauptvertreter der Industrie, mit Ausnahme der Firma Rothschild, theilgenommen haben, wurde­­n Naphbthbaring, dessen Spike gegen Rothichild gerichtet ist, beschlossen. Die Hauptbedingun­­gen des Dinges lauten: Die sämmtlichen Naphthaproduzenten verpfliche­ten si, ihr Produkt einzig und allen den Gebrüdern Nobel zu verlaufen; die Produzenten dürfen von nun in Betreff der Preise unter­einander nicht mehr fonfurreren und sind verpflichtet, der Firma Rothschild auf allen ruffischen und ausländischen Nappikamärkten ent­­gegenzuwirken. Mitt­eilungen der Budapester Handels- und Gewerbes­­ammer. (Konturie im Orient) Laut amtlicher Verständigung der Budapester Handels- und Gewerbesammer wurde gegen die nach Kt auswärtigen Firmen Konkurs eröffnet, und zwar in Ibien: vom Gerichte I. Instanz in Belgrad gegen Koser Gran, Handelamann, Anmeldungstermin 28., Liqwichrungs-Tag­­fahrt 31. Jänner 1893; in Kragujevasg "gegen den Belrader Handelsmann Radoje Mm Michailovics, Anmeldungstermin 20., Liquidirungs-Tagfahrt 21. Jänner, ferner gegen den Kragus jewager Schuhmacher Nadivoj Masfimovics, Anmeldungs­­termin 12., Liquidirungs-Tagfahrt 12. Jänner 1893; in Zajcesar gegen den Lenovaper Handelsmann Mileta Milojevich Anmeldungstermin­­ 11., Liquidirungs-Tagfahrt 12. Männer; in Semendria gegen die dortigen Handelsleute Arjics und. "Tortes, Anmeldungstermin 19, Liquidirungs-Tagfahrt 20. Sänner;­­ in Urficza gegen die dortigen Spanienmacher Thodor und Ilija Bukonac, Anmeldungstermin 19., Liquidirungs-Tagfahrt 23. Süänner 1893; in Rumänien, beim VE in Bukarest gegen die dortigen Firmen Weinfield u Wein­trank, Manufakturwaarenhandlung, Calea Bictoriei, De­termin 30. Dezember 1892, f Liguidirungs-Tagfahrt 20. J­änner 1893 ; dann 9. Löbel, Mierandru u. Bascu, Manufakturmaarene­handlung, Galea Victoriei 46, Anmeldungstermin 9. Jänner, Liquie dirungs-Tagfahrt 21. Jänner 1893. Verlofungen, (Urbarial-Obligationen.) Bei der am 30. De­­zember 1892 in Budapest abgehaltenen 28. Verlosung der Urbarial- Staats-Obligationen über abgelöste Remanential- und Redegründe werden die folgenden Obligationsnummern im Gesamt St­ar fl. 73.100 gezogen : Obligationen zu fl. 50 Nr. 135; zu fl. A­HMr..353 399. 018 1290 1357 1365 1380 1384 1514 1543 m 1589 ; zu fl. 500 : Nr. 47 115 183 438 443 537 621 631 659 676 688 716 743 762 763 791; zu fl. 4000, Nr. 143 531 581 616 619 817 919 922 926 945 949. Auf Namen lautende Obligationen : Nr. 37 fl. 3290, Nr. 75 fl. 16,280, Ne. 95 fl. 42.060 (Die zu fest gezogene auf Namen lautende Obligation Nr. 95 per fl. 42.060 wurde nur mit fl. 25.570 verlost.) Nr. 267 fl. 2280, Nr. 278 fl. 3850, Nr. 296 fl. 100, Nr. 319 fl. 100, Nr. 324 fl. 1380. Die verlosten Obligationen werden vom 1. Juli 1893 angefangen sammt den fälligen Zinsen unter kommissionsweiter Mitwirkung ver & ung. Steuerämter nach erfolgter Liquidirung von Geste der Tf. ung. Finanz= ministerial- Kreditbuchhaltung bei der Staats-Zentralwaffe in Budapest in vollem Stem­mwerthe eingelöst. Donauregulirungs-Lose­ Bei der heute vor­genommenen 23. Berlofung des­ operzentigen Donauregulirungs- Ansehens vom Jahre 1870 wurden nachstehende der Gewinne gezogen, und zwar, fiel der Haupttreffer mit fl. 80.000 auf Br 234713, der zweite Treffer mit fl. 25.000 auf Nr. 108974, der dritte Treffer mit fl. S$00 auf Nr. 66769, der vierte Treffer mit fl. 5000 auf Nl. 226511, der fünfte Treffer mit fl . 2000 (Ortjegung folgt.) (Kredit-L­oje.) Bei der heute vorgenommenen 127. Bras­ilien-Derlosung rm wurden nachstehende Serien gezogen, und zwar : Serie 250 286 299 617 841 1134 1531 1649 1696 2249: 2383 2821 3041 3110 3113 3432 3772 3863 und 3985. Aus diesen vorange­­bibr­en Serien fiel der Haupttreffer mit Fl. 150.009 ‚auf ©. 250 Nr. 59, der zweite Treffer mit fl. 30.009 auf ©. 299 Nr. 30, der dritte Treffer mit fl. 25.000 auf ©. 286 Nr. 6; je fl. 5000 gewannen : $ 299 Nr. 33 und ©. 3432 Nr. 23; je fl. 2000 gewannen: ©. 841 Nr. 3 und ©. 3432 Nr. 87; je fl. 1500 gewannen : © 3110 Str. 10 a. ©. 3863 Nr. 56; je fl. 1000 gewannen: ©. 286 Nr. 52 1134 Nr. 77, ©. 1649 Mr. 74 und ©. 3772 Nr. 52. zostfeging, folgt.­ Kommunal-%oje) Bei der Gekigin Ziehung wurden folgende­ Serien gezogen: 79­81 238 579 694 742 977 1632 1674 1973 2580 2698 2982. Den Haupttreffer von. fl. 200.000 gewann ©. 1632 Nr. 64; Ar 20.000 gewann: ©. 2982 Mr. 6; fl. 5000, ©. 579 Nr. 5; je fl. 1000 gewannen: ©. 238 Nr. 44, ©. 977 Nr. 89, ©. 1973 Si. 53, ©. 2580 Mr. 28 und ©. 2982 Mr. 52. — Die Yıtilel: Die Börse im Jahre 1892 und die Handels- und Kreditgefeggebung im Jahre 1892 u. ff) in der ersten Beilage. "auf Nr. 75561. +. + Geschäfteberichte, "mäßigen Winden hat die Temperatur etwas abgenommen. Budapeft,, 2. Sänner Witterung: trüb. Thermometer — 85° &. Barometer 756 Mm. Waileritand a a er tut druck it größer geworden. Das Wetter ist trüb, im Westen neuer lieb, mit Schnee. &3 al­ten­des, faltes Wetter mit Schnee zu er­warten. Stieffengeschäft Die Börse stand bei Eröffnung unter dem Eindruck der Nachrichten über die bevorstehende friedliche Austragung der wegen Goupontinzung eingeleiteten Brogeise gegen die Oesterreichisch-Ungarische Staatsbahn, welche Nachricht mit einer Kursavance der Staatsbahn-Aktien begrüßt wurde. Im Ganzen erhielt die Börse hiedurch ein freundlicheres Gepräge, unter dessen Einfluß sämmtliche internationalen Wert­e mehr minder profitirten. Die Kurse Schließen behauptet, von Lofalmerthen waren Straßenbahn-Aktien gesucht und höher bezahlt, die übrigen Werthe dieser Kategorie blieben ruhig. Daluten­­ und Devisen schließen unverändert. , Der Verkehr war in dan Ungarischen Staatsbahn-Milien zeitweise ziemlich lebhaft. An der Borde­­­tie wurden Ben Desterreichsche Kredit Ak­ien zu 8314.60 bis 314.25, ungarische Gold-Rente zu 114.35 bis­­ 114.40, NRima- Muränyer zu­­ 179.50 bis 179.75, Oesterreichisch- Ungarische Staatsbahn-Aktien zu 2937­, bis" 294 "12, Südbahn zu 89", bis 89 °,, Straßenbahn zu 400.—. An der­ Mittagsbörse kamen in Verkehr: Inaas ri­he Rapier-Rente zu 100.57, bis. 100.60, österreichische März- Rente zu 100.675, Flumaner Kredit zu 110. 25 bis.111.—, gommers sialbant Attien zu 1050.—, , Adria"-Attien zu 159.—, "Elektrische Stadtbahn- Aktien zu 151.50 bis 153.50, Straßenbahn-Attien zur­ 405.— bis 410.—, Baierländische Spartaffe: -Aktien zu 8330.—, Borstenvieh-Maftitall zu 388.—, Ziegel- und KEL Fabrik zu 145. 35 bis 145.75, Neustifter Ziegelei zu 330.— bis 332 Aus Lieferung wurden geschlossen: I Bob­a Nente (Goupon-Abschlag von 407 Kreuzer) zu 114.021, bis 114.17%,, Ungarische Kredit-Aktien zu 362.75, Desterreichische Kredit-Aktien zu 314.20 bis 316.40, Hypothesenbank- Aktien II. Smission zu 188.— bis 188.50, Sü­dbahn- Aktien zu 89.— bis 89.25, Desterreichisch-Ungarische Staatsbahn- Aktien (Coupon-Abschlag von 98,7 Kreuzer) zu 293. 25 bis 294.—, Anna­ Murányer zu 179. 50 bis 180.—. bt tümtengeld ű­ft: Ruveftelung in Desterreichischen Kredite Ak­ten auf morgen 2.— bis 2.50, auf at Tage 5.25 bis 5.75, Cap einen Donat 10.— bis 11.— An der Rahbörse war die Tendenz auf bessere a wärtige Berichte fest und der Verkehr ziemlicch lebhaft. Dester­­reichische Kredit- Aktien wurden zu 314.25 bis 315.30, vierperzentige Gold-Rente zu 114.47, bis 114.67%,, Desterreichisch-Ungarische Staatsbahne Aktien zu 294.25 bis 294.50, Stadtbah­n-Ak­ien zu 154.—­ bis 156.25 gemacht. Desterreichische Kredite» Aktien Schluß: 8315.25; Getreidegeschäft. Termine tendirten auch Mad mittags fest und zogen bei ungewöhnlich schmacher Abgabsluft­en an. Geschlossen wurde: Weizen per Frühjahr zu fl. 7.43 bis fl. 7.45, Beizen per Herbst zu fl. 7.54 Bis Fl 756, Mais per Mai-Funi­zwfl 473 bis fl. 4.75. Abends Weizen per Herbstfl. 7.54 Ge fl.. 7.56 Waare, Weizen per Frühjahr fl. 7.44 Geld, fl. 746 Baare, Mais per Mais-Juni le Gel, h 4.75 Waare, Hafer per Frühjahr fl. 5.49 Gel . 5.51 Waare. ő Wiener Fruchtbörse, Wien, 2. Sänner,­­DOrig.­­mittagsperfekt. Termine ziemlich bee und eine zunehmende Seftigkeit. Weizen per Frühjahr zu 7.63, fl. 7.65, Weizen per u uns u fl. 7.57, fl. 7.59, us­en per Herbst zu fl. 7.5, fl. 7A, Hafer per Frühjahr au he 6.70, Mais per Tat. une u fl. 5.09, fl. 5.08 gemacht. Hafer per Früh­jahr zu fl. 5.93, 11. 5.95, Neps per Stänner-Keber zu fl. 12.55 -Telegr.­ gruchtbörse Nahe 616 11. 12.65, N­eurepe zu. fl. 12.— bis fl. 12.10. Cihekinmerit­ee Bertehr, ruhig, behauptete Tendenz. 1200 ne Meizen 77.5­1. 7.30 per Kaffe bahn­frei ab Szentes verfauft. Borstenviehmarkt. Stein­bruch, 2. Jänner. Orig-T­elegr) Berigt der Borstenviehhändler-Halle in Steinbruch. Tendenz unverändert, Borcath am 30. Dezember 103.369 Stüd, am 31. Dezember und 1. Jänner wurden 1690 Stüd aufgetrieben, 2378 Stüd ab­­getrieben, demnach verblieb am 2. Jänner ein Stand von 102.681 Stüd. Wir notizen: Mestfehweine:Ungarische prima: Alte Schwere von 42 fr. bis 43 fr., mittlere von 42 fr. bis 421% fr., hunde ihmere von 45— Fr. bis 46— fr, mittlerei von 4419 fr. bis 451 la fr., leichte von 44 fr. bis 45", fr. Ungarifolge Bauernmaare, shwere von 42 fr. bis 43 fr., mittlere von 43 fr. bis 44 fr, leichte von 40— fr. bis 421, fr., TÁRS VZNBEN tás 5 schmere von — fr. big — fr, mittlere von — fr. bis — ffr., leichte von — fr. bis — fr, Rumänische Original Stade), schwere von — fr. bis — r., leichte von — fr. bis — fr, Serbt)­ge,­­hmere von 42 fr. bis 43 fr, mittlere von 41’ fr. bis 42%, fr, leichte von 39— fr. bis 41—, (Preise per Kilogramm­­ Gewicht in Kreuzern. Usancemäßiger Abzug nur bei Mastschweinen vom Brutto-Lebendge­wicht per Baar 45 Kilogramm. Bei Mast- und mageren Schweinen Abzug vom 4% vom Kaufpreise zu Gunsten des Käufers. Bei Klasifizirung der Schweine wird deren volles [gebend- ] Gewicht als Basis angenommen.) . :

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