Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1901 (Jahrgang 48, nr. 100-122)

1901-05-02 / nr. 100

. 1901. Mm 100, (Einzelne Nummern in Budapest 6 Heller, in der Provinz S Heller in allen Berichteskloraten.)­­ .­­ + Aus dem Reichstage. Der heutigen Lisung des Abgeordnetenhauses sah man mit Interesse entgegen, weil am Schlusse­ derselben Minister BWlaffics die Interpellation des Grafen Aladár ZihY in Angelegenheit der angeblichen Aeußerungen des Universitäts­­professors Peikler beantworten sollte. Indessen erfuhr man gier zu Beginn der Gitung, daß die Geniation , beg. Tages entfallen werde. Der Borfigende Gabriel D­á­nie­l. meldete, näm­­lich, daß der Unterrichtsminister Trank sei und die Interpellation Daher nicht beantworten werde. Die Opposition schien an dieses Un­mohlsein nicht recht glauben zu­ wollen. „Es ist eine Schulkrankheit !" til Endrey,und ein Wigbold meinte, der Minister habe „Kreuz“­­Schmerzen; in Wahrheit hat­te. Erzellen, aber nicht die geringste Ursjache, mit seiner Antwort in dieser Angelegenheit hinter dem Berge zu halten, wie er denn auch sofort nag seiner hoffentlich recht bald eintretenden Genesung dem Grafen Zichy Rede stehen wird. Auch eine andere Interpellation wurde zu Beginn der Sigung zur Sprache gebracht. Am 13. Juni 1900 hat nämlich Rät­ay den Minister des Innern in Angelegenheit des Kossuth-Denkmals interpellirt und da die Ke I­nterpellation bisher unbeantwortet blieb. urgirte O [lag ihre Beantwortung, worauf der Vorfigende versprach, den abliiesenden Minister des Innern von dem Wunsche, Clay’s ver­ständigen zu wollen. Den eigentlichen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Fortsetzung der Verhandlung über die,,Adrian- Vorlage Die Debatte kam, jedoch heute nicht, vorwärts, da Major allen durch nahezu drei Stunden, obstruirte. Einige­­ von den Irrthümern, welche ihm und seinem Kollegen Buzäth bei der Begründung ihrer zu 8­31 eingereihten Amendements unterlaufen sind, beleuchtete Graf Theodor Batthyány, der den Minister ersuchte, Mittel und Wege zu finden, um die freie Schifffahrt, nach dem Westen auch in Zukunft Groß dieses Vertrages zu unterfragen,­ wenn­­ dieselbe der „Adria“ seine direkte Konkurrenz macht. Gelbstredend mußte Major auf seine angeblich mißverstandenen Worte richtigstellen und, da außer ihm bis nach 2 Uhr noch Bifontal sprach, der die Behauptung verfocht, dob durch diesen­ Vertrag das­ Gefeg über die freie Schifffahrt nicht geändert werden könne, ko­­nte heute nicht einmal die Verhandlung über $ 31 abgeschlossen werden. Die Fort­­legung der Debatte folgt am Samstag, doc dürfte das Haus auch in dieser Ligung mit der Vorlage nicht fertig werden. Den Detailbericht tragen wir im Morgenblatte nach.­­=Gestern Nachmittags fand ein Ministerrath statt.an .F dem sämmtliche in der Hauptstadt weilenden Mitglieder des Kabinets "theilnahmen. =Allwöchentlich fliegt die Ente auf,daß Landesvertheidil »igungs-Minister Baron Fejöwsky sein Portefeuille mit irgend ·je einem militärischen Ruheposten zu vertauschen.geden­ke und wird «­"neuesten5 als solch ein Ruheposten die Würde des Kapitäns der I ungarischen Garde bezeichnet­,,M.Nemzet««hat disss bereits dementirt. ·Nun äußert sich auch die,,Bud.Korr.««in dieser Frage,indem sie vsschreibt:Was die Ministermüdigkeit des«Barons Fejerväry an­ Gelangt,so ist diese erst jüngst auf das entschiedenste dementirt worden, und in der That ift Baron Fejärväry"arbeitsfreudiger denn je.Was « kgber die Würde eines Gardekapitäns anbelangt,so wird dieser ott­­­ diesen Märchenerzählern ganz ohne Grund ausgeboten,denn der­­ jetzige­ TitularG.d.K.Graf An­dreas Pälffy denkkUUsMU jYJtcform­ationen gemäß keineswegs dakaft,,diese zu ve­rlassety und eei­n zs"einer geistigen und körperlichen Rüftigkeit dürfte"eine·Vakan­z dieses Pfostens fi­nigt 40. bald ergeben. -.­«« «« « «-—f-»Mit·"Bezug auf­ die A­­ nsprache,welche der Thronfolger Erzherzo Franz Ferdinanda11"d"ie"Deputation des Katholischen­­ Schulvereins gehalten, streibt , Egyetértés", eg sei gleich im ersten Augen-­blide zweifellos gewesen, daß der Erzherzog die NMede nicht aus eigener ‚Initiative gehalten, sondern dem Einflusse kompetenter Faktoren nach. “gegeben habe. In der That wäre der Hofbischof Lore Mayer der Inspirator dieser sensationellen Kundgebung gewesen. — In der am Samstag, « , 4. Mai,­­stattfindenden Gitung des­­ Abgeordnetenhauses wird das allerhöchste Res­ript Delegationen für die den zur, Verlesung 20. Mai ein­­‚gelangen, mit welchem berufen werden. í " — Die in Angelegenheit des finanziellen Ausgleiches­­ mit Kroatien entsandte Negrilolar-Deputation wird am 3. Mai um 5 Uhr Nachmittags eine Lösung halten und die mündlichen Ver­­handlungen beginnen, zu welchen morgen auch sämmtliche Mitglieder der Kroatischen Deputation hier eintreffen. — Der zur Revision des Inkompatibilitätsgejeges entsendete Ausschuß Des Abgeordnetenhauses wird am 3. Mai um 10 Uhr Vormittags eine Litung halten. Gegenstand: Der Entwurf des Verfahrens. — Der Inkompatibilitäts-Ausschug Des Abgeord­­netenhauses wird am 9. d. M. um 11 Uhr Vormittags die gegen den Abgeordneten Farbaky erstattete Inkompatibilitäts« Anzeige verhandeln uns in der bereits verhandelten Angelegenheit Des Abgeordneten Béla 3ámor­gy einen Besclub fallen. »z­» Im Der­ Wehr-Ausschuß des Abgeordnetenhauses "hält am 3. b. M., Nachmittags ‚5 Uhr, eine Lisung, in welcher Die­­ Vorlage über die theilweife Sicherung der Bewaffnung des Land­­sturmes in Berathung gezogen werden wird. =In einer der jüngsten SitzmItgen des österreichischen Reich­­s­­rathes stellten Abgeordneter Dobernig und Genossmemen .Antragaqregelung deerrantswortlichkeit der­ gemein­­ssamen A Minister.Hiezu bemerkt­,,Egyetürtös'«:In Ungarn ist , käme die Verantwortlichkeit der gemsteinsamen Minister im G.-A. »II:1—»86,7 geregelt,doch kann dieses Gesetz nicht zur Geltung gebracht »werden,»,weil,im Sinne des G.-Ql.x11:1867,die österreichischen 1111d .Unga­rischen Delegationen blos­ im beiderseitigen Einvernehmen über­­­ die Übers­etzung der gemeinsamen Minister in den Anklagezustand­­ beschließen können.Das Recht,die gemeinsame 11 Minister zur Ver­­antwortung zu ziehen,wird nun vom österreichischen Gektzeblos­s Prinzip anerkannt;die Regelung der Ausübung dieses Rechtt­s wurde jedoch einem besonderen Gesetze vorbehalten,das indes bis heute noch nicht geschaffen wurde.Die österreichische Delegatio 1­ kann in dieser Frage gar nicht beschließen­,daher auch die ubigausche Delegation das ihr in dem Gesetze gewährleistete Recht nicht aus­­üben kann.­­ =Wie die Amtsblätter melden,sind zwischen den Regierungen der österreichisch-ungarischen Monarchie und der mexikanischen Republik Verhandlungen gepflogen worden, welche die Aufnahme diplomatischer Be­­zieh­ungen zum Gegenstande hatten.Nachdem diese Nego­­tiationen zu­ einem vollen Hinverständniß geführt, so dürfte die E­r­­nennung der beiderseitigen Gesandten in nicht ferner Zeit fundgemacht werden. ER Die Revision des Inkompatibilitäts- Geld­es. Der zur Revision des Inkompatibilitäts-Gefeges entsendete Ausichus des Abgeordnetenhauses hat gestern, Mittwoch, eine Sigung gehalten, in welcher von Seite der Regierung Minister-Präsident SzEN und die Minister PIE und Hegedüs an­wesend waren. Der Vorfigende Ludwig oft legte eine Petition der Buda­­peter Notariatskammer­­ in Angelegenheit der­­­ Kompatibilität der Abgeordnetenstellung mit der Stellung eines öffentlichen Notars vor. Im Anbetracht, daß in dieser Frage schon ein Beischluß gefaßt wur­de, b­iegt sich der Ausschuß in eine neuerliche Verhandlung dieser Frage nit ein. Präsident meldet weiter, daß das Subsomité mit der Fort­bereitung des auf das Verfahren bezüglichen sto­ertig, il Das Elaborat wird vervielfältigt und unter die Mitglieder des Ausschusses vertheilt werden. Gegenstand der heutigen Verhandlung, ist die Frage, ob die Interesssen-I­nkompatibilität auch auf die Magnatenhbaus- Mitglieder erstrebt werden sollt oder,nicht? Neferent Nohonyi verweist darauf, er habe in den vor­­bereitenden Verhandlungen ausführlich motwirt — und, er halte auch jegt daran fest­­, daß die Interessen-Inkompatibilität auch auf das Magnatenhaus auszudehnen sei. Hazmijden hat­­ aber die Majorität des Magnatenhauses in einer engeren Konferenz gegen die Ausdehnung, Stellung genommen. Dieser Umsstand mahnt uns zur Vorsicht. Wenn mir ernstlich wollen, daß dieser Gefegentwurf noch in diesem Neichätage Gefegeskraft erlange, dürfen wir nicht rissiren, daß die Ausdehnung desselben auf das Magnatenhaus eventuell, zu ‚wiederholtem Nuntienmechtel Anlaß gebe, wodurch­­ die Schaffung des Gefeges selbst in Frage gestellt werden­­ könnte. Aus diesem Grunde spricht sich Redner dafür aus, daß unter den ob­­waltenden Umständen der Gejegentwurf in seiner jegigen Gestalt angenommen werde. Géza Pay: Indem mir dieses auf so strenger moralischer Grundlage stehende Geseße schaffen wollen, müssen mir beiden Häusern gegenüber mit gleichem Make, mit gleicher Gerechtigkeit messen. Redner miss sich aber nicht der Verdächtigung ausfegen, daß er die Ausdehnung auf das Magnatenhaus deshalb molle, damit das Zustandekommen des Gefeges vereitelt werde. Er begnügt sich damit, wenn "in das Gefet eine Verfügung aufgenommen wird, welche die sichere Gewähr dafür bietet, daß Dieter Gefeg entmurf gleichzeitig mit der Ausdehnung auf das Magnatenhaus in Kraft treten wird. Dem­entsprechend beantragt er die Aufnahme­ folgender Bestimmung: „Das­ Inkompatibilitätsgefeg tritt exit dann in­ Kraft, wenn auch ein mit Berücksichtigung der eigenartigen Stellung des Magnatenhauses, zu schaffendes Inkompatibilitätsgefes ins Leben treten wird.“ Minister-Präsident Sz­e«ll schickt vorau­s,er habe sich im Al­­­gemeinen über diese Frage schon geäußert.Der Vorredner erinnert sich nicht gut,wen­n er behauptet,daß der Ausschuß in dieser Frage prinzipiell schon beschlossen habe.Seines Wissens hat der Au­ssch­uß selbst prinzipiell noch nicht Stellun­g genommen,noch weniger kann er einen Beschlu­ß gefaßt haben.Prinzipiell mag es vielleicht richtig sein,daß jenes Maß vo­nkompatibilität,welches auf das eine Haus angewendet wird,auch auf das andere Haus Anwendung finde. Anders muß aber in Betracht gezogen werden,daß die Organisation des Magnatenhau­ses eine ganz andere ist.Auch­ der Rechtskreis­ des­­selben ist nicht ganz i­dentisch mit jenem des Abgeordnetenhauses. Nach unserer Verfassung besteht selbst in Betreff der Schaffung von Gesetzen keine volle Parität zwischen den beiden Häusernz auch ist nicht zu leugnen,daß das Votum des Magnatenhau­ses kein so großes politisches Gewicht hat,als dasjenige des Abgeordnetenhauses und daß­ wie man zu sagen pflegt—das Votum des Magnatenh­auses nicht die Kraft habe,eine Regier­ung zu stürzen.Auch hinsichtlich der Rechte,welche sich aus der Konzile der Regierung ergeben, sind Charakter und Natur­ des Magnaten­­hauses ganz anders geartet. Eine gleichmäßige Behandlung scheint demnach ion vermöge dieser­­ prinzipiellen Verschiedenheiten nicht gerechtfertigt. Auch die­ praktischen Gesichtspunkte sprechen dagegen. M Wirden wir ung den Konklusionen des Borredners anschließen, . 10 würde, dieser. Gesegent murf im Laufe des jegigen Neidhetages mehr schmerlich Gefegeskraft erlangen. Offiziell besigen mir seine Kenntniß von der Stimmung des Magnatenhanfes, obalch­ Nedner” bemüht mar, dieselbe­n kennen zu lernen; da­­ ergibt es ic. aus, der , Natur ver Gabe, daß indem , das Abgeordnetenhaus sich Monate lang mit Dieser Frage beschäftigt, es nicht zu verlangen it, daß das Magnatenhaus so rasch den Lösungsplan­ des Abgeordnetenhauses annehme, oder ein separates Geies schaffe in der­ kurzen Zeit, meldhe diesem Neichstage noch zur Verfügung steht. Da, aber Redner ernstlich mit, daß Dieses Betet zu Stande komme, kann er dies nicht an eine solche Bedingung knüpfen, durch melche die Schaffung des Geseßes selbst vereitelt werden würde. Im­ Prinzip billigt er, daß die Inkompatibilitäts­­frage auch für das Magnatenhaus geregelt werde . Doch würde er es nit für richtig­ erachten, daß zwischen dieser Regelung und dem gegenwärtigen Gefegentwurfe ein Stuncu­m aufgestellt werde. Seines Erachtens soll in dem Gefegentwurfe nur 10 viel ausgesprochen werden, daß die K­ompatibilität bezüglich der Mitglieder­­ des Magnatenhauses­ in einem besonderen Gesetz geregelt werden wird. Szivåk,­dankt für die Offenheit underschiedenheit,mit welcher der Minister-Präsident«den Standpunkt»der Regierung in dieser Frage erörtert h­at.Da es sich aber hier um eine interne An­­gelegenheit des Parlaments handelt,was auch der Minister-Präsident Ir­ielderbolt anerklart·nthat,so glaubt Redner,daß a11ch der Ausschuß nffen 1171d.a11frich­tig Stellung nehmen müsse.Es folgt,a1ts der poli­­tisch anrm­ancik,­daß das,was wir dem einen Hause nehmen,das andere Hau­s erhalten wird,und es ist wahrscheinlich,d­aß der Schwerpu­nkt jeiner volkswirthschaftliche N­ Tlätigkeit,welche man im Abgeordnetenk­usse einschränkt,indem man sie hier von der lekjislato­rischen Th­ätigkeit trennt,auf das Magnatenhaus übergehen wird. Da­ rmit wird aber auch der Ueber­gang des politischen Einflusses verbunden sein.Redner wünscht ernstlich eine strenge Res vision­ der 111 Kompatibilitätsbestimmungen.Es wu­rde aber eine vollkommene Störung des parlamentarischen Gleichgewichtes be­­deuten,wenn man die Nächte des Abgeordnetenhauses in strenger Weise­ einschränken,die des Magnatenhauses aber b­is berührt haffen mollte. Dies wäre viel gefährlicher, als wenn die ganze Revision in Schmelze belassen wird, bis sich die Negierung ernste Bürgschaften ‚wafür verschafft, daß für das Magnatenhaus auf Grund derselben­­ Prinzipien ebenfalls ein Sinkompatibilitätsgejes geschaffen werden kann. Daß die Negierung seine solchen Garantien zu bieten vermag, ist ein neuer Beweis dafür, daß das Magnaten­­haus auch, jest ichon ‚aufstark und das Abgeordnetenhaus auch jebt ichon ‚zu schwach ist.. Gegen die Schaffung eines besonderen Gefäßes kann Nedner seine Hinwendung erheben, doch müssen die beiden Gefege gleichzeitig­ und vereint ins Leben treten. Solange hiefür seine ernsten Garantien geboten werden künnen, ist Nedner nicht geneigt, den Gelegentwurf zu Dotiren. Damit er aber­­ nicht dem Verdacht ausgeregt sei, als ob er die strenge N­evision nicht ernstlich mitnfchen wü­rde, regt Nedner die­dee an,­­ ob er nicht motiviert wäre, vorläufig , bis Die strenge Nevision in beiden Häusern des Reichstages durchgeführt werden kan — nur so viel auszusprechen, daß das Abgeordneten­haus je Reform hinsichtlich des Verfahrens schon fest im Leben ruft. Damit wäre nichts aufgegeben und risiirt, man würde aber die Deklarierung des Abgeordnetenhauses nicht gejeglich inartifuh­ren und dem Magnatenhause nicht neue Privilegien ertheilen. Redner beantragt, in den Gelegerntwurf die folgende Bestimmung auf­­zunehmen: „Bis der materielle Theil des neuen Inkompatibilitäts­­gefäßes auch im Magnatenhause in­ Kraft gelegt wird, läßt das Abge­­ordnetenhaus nun den, das Verfahren regelnden Theil bezüglich seiner selbst ins Leben treten.“ Minister-Präsident Szel sieht sich dur die Weußerungen Szivoll’s zu einigen weiteren Bemerkungen veranlaßt. Darin, daß das Abgeordnetenhaus Für sich ein Inkompatibilitätsgeleg schafft, welches fest nicht auf Das Magnatenhaus ausgedehnt wird, erblickt Reoner seine Deklarierung des Abgeordnetenhauses und seine Hebung des Gemichtes des Magnatenhauses. Gerade das Gegentheil ist der Fall. Auch 1875 wurde­ die Abgeordneten-Inkompatibilität nur aus dem Grunde geregelt, damit das Ansehen des Hauses gehoben werde. Und wenn jett die Unabhängigkeit des Abgeordnetenhauses wieder in 10 prägnanter Meise gesteigert wird, so wird dies das Gewicht des Hauses auch nicht ih­m wären, sondern nur stärfen. Seit 1875 ist er Niemandem eingefallen, daß in dem damals geschaffenen Geieg das Abgeordnetenhaus dellaffirt war. Und al diesmal wurde, ald man noch vor dem Negierungsantritt Des Nedners durch Die Entsendung » des gegen­­wärtigen Ausschusses die Revision im Prinzip beschloß, nicht der Zweck verfolgt, das Gemischt des Hauses zu vermindern, sondern im Gegen­­theil, das Ansehen und das Gewicht des Hauses zu vergrößern. Nedner hat die Nevi­tion in sein Programm aufgenommen in dlge jener bindenden moralischen Pflicht, die ihm das Haus mit der Entsendung des Ausschusses auferlegt hat. Wenn Redner mill, daß dieses Programm in Erfüllung gehe, so muß er Dies auf solche Weise wollen, welche zum­ Ziele führt und den Erfolg filtert. Wenn man dagegen die Reform, an eine Bedingung knüpft, melde das Zu­­standekommen oder­ mindestens die Anwendung des Geseßes eine Zeit lang unmöglich macht, so gefährdet man damit das Ziel selbst und läßt leicht den Verdacht aufkommen, daß die ganze Arbeit des Aus­­schusses­ seine ernste mar. . Gyurtovics. erblicht in dieser Nebenfrage einen der stärksten Prüfsteine für­ das neue Geset. Hätte man sich auf die anfänglich beabsichtigte Revision des 1875er Gejeges und die­­ Verschärfung der Surisdiktion beschränkt, so wäre die Frage des Magnatenhauses gar nicht auf die­ Tagesordnung gelangt. Wenn man jedoch­ das Gejet auf das Magnatenhaus ausdehnen wollte, so hätten vor der ab­­schließenden Shätigkeit dieses Ausschusses einschlägige Verhandlungen stattfinden sollen, aus denen hervorgegangen märe, ie die Re­kompatibilität der Magnaten zu regeln wäre. Da aber das neue Geset ganz neue Begriffe über die Unabhängigkeit und Kompatibilität des Geseßgebers formulirt, so falle es sehr schwer, Mitglieder des Magnatenhauses als Gefeßgeber mit einer Unabhängigkeit und An­­ständigkeit zweiter Ordnung hinzustellen und sie der Berjudung auszuregen, daß sie in Hinkunft Positionen einnehmen, melde für den Abgeordneten inkompatibel sind. Daher müßte, da man mit dem neuen Gefege über das Ziel geschaffen hat, Dieses aug auf das Magnatenhaus ausgedehnt werden. Nun scheint D­ieses Haus gegen das Inkompatibilitätsgefeg front zu machen und mir stehen vor der Alternative, daß dur Abstammung und Glückkgüter aus­gezeichnete Geießgeber ,der ihre Bevollmächtigten in Baden der politischen Anständigkeit weniger­ skrupulös zu­­ sein brauchen, als die Demokraten des Unterhauses. Unter allen Umständen ist die vom Redner bereits vorhergesagte „Konspiration des­ Landes“ gegen das neue Gejet in ein neues Stadium getreten; das Magnatenhaus will von demselben nichts­­ wissen und überläßt das Abgeordneten­­haus seiner ganz besonderen Bein. CS handle es darum, ein gutes Gefet zu schaffen und da künne es nicht­­ entscheidend sein, ob das neue Gejeß einige Monate oder gar einige Jahre früher oder später zu Stande kommt. Man möge es also dem Magnatenhaufe überlassen, ein Imkompatibilitätsgejeg nach seinem Velteben zu schaffen; aber ein solches Gejeg für das Abgeordnetenhaus allein zu Schaffen, rufe einen, Zustand hervor, welcher weder dem Ansehen des, Abgeordnetenhauses, noch den Steressen des Landes entspricht. Clay glaubt, es könne seine Einmendung dagegen erhoben werden, wenn­ die­ auf der­ Interessirtheit beruhende I­nlompatibilität allc auf das Magnatenhaus ausgedehnt wird. Nedner hat immer ernstlich gewünscht, daß aus dieser Vorlage ein Gefeß werde, und er hat auch den erzeptionellen Bestimmungen, die bezüglich des Talat­­baues und der Spiritusproduktion in das Geset aufgenommen wurden, nur aus diesem Grunde zugestimmt. CS war­ ein Fehler, daß die Inkompatibilität nicht schon 1875 auf­ das Magnatenhaus erstrebt wurde. Heute wäre es noch viel gefährlicher, dies zu unterlassen. Wenn man ernstli­ will, daß die Lenislative, deren ergänzender Theil das Magnatenhaus it, wirklich unabhängig­ei, darf man dieses große Prinzip nicht fallen lassen- Nedner wűre eher bereit, sich dem Antrage Sziváls anzu­­schließen und sich­ derzeit mit der Regelung des Verfahrens zu begnügen, aber so, daß diese Regelung ernir­tet, das heißt, daß das Verfahren der Kurie oder einer unter Mitwirkung der Kurie fun­girenden gemischten Kommission übertragen würde. Wenn übrigens die Negierung wirklich ihre Pflicht that, nicht nur den Abgeordneten, sondern auch den Magnaten gegenüber, dann wird die Ausdehnung des Gefethes auf das Magnatenhaus das Zustandekommen der Mer­form nicht vereiteln. Nedner empfiehlt Folgenden Antrag zur An­­nahme: „Der Inkompatibilitäts-Gejeg entwurf it, dem­ Abgeordneten­­baute unter Ausdehnung, der Interessen­n­ompatibilität auf das Magnatenhaus einzureichen, bis diese Vorlage Gefeß wird, in der auf das Verfahren bezügliche Theil separat einzureichen.“ Stefan Nakovsky ist in der seltenen Lage, daß er sich in dem Ausschaffe,, in welchem die Negierungspartei in der Majorität ist, den Standpunkt des Minister-Präsidenten zu eigen machen kann. Sobald man den Standpunkt einnimmt, daß die Regelung der Sinfompatibilität der Abgeordneten, eine interne Angelegenheit des Abgeordnetenhauses ist, muß man mich, den Standpunkt acceptiren, daß diese Strage auch im Magnatenhause eine­ interne Angelegenheit bildet, auf welche das Abgeordnetenhaus Tem­e­ngerenz hat. Redner betrachtet jedoch diese Frage nicht als eine interne Angelegenheit des Hauses, sondern als eine sehr wichtige, das ganze Land­ betreffende Angelegenheit. Das Schickal von Vorlagen finanzieller Natur wird im Abgeordnetenhause entschieden, das Magnatenhaus hat solche ©riegentwürfe nie abgeändert. Darauz folgt, daß, selbst wenn die Magnaten die von den Abgeordneten aufgegebenen Stellen erhalten würden, hieraus sein Uebelstand entstehen könnte. E83 ist seineswegs diffamirend, wenn das Geieg nur auf das Abgeordnetenhaus ausgedehnt wird;. e3 ist blog eine Diffamirung der Mißbränche und eine solche Hält Redner aug für unwünschens­­mertb. Die Inkompatibilität bezieht sich auf die Magnaten auch heute nicht; man kann also nicht sagen, daß den Magnaten ein neueres P­rivilegium gemährt wird, wenn man das neue Gefet nicht auf sie ausdehnt. Als der Ausschuß entsendet wurde, dachte Niemand daran, die Inkompatibilität auf das Magnatenhaus aus­­zudehnen, man­­ wollte­ bloß die im Abgeordn­etenhause vorgefallenen Mißbräuche Tank­en. Redner hält, aus­­ diesen Gründen die Aus­dehnung des Gefeges auf die Magnaten nicht für unwünschensmerth. Lulius Ruffy sim­mt mit keinem seiner Vorredner vollkommen überein. Seiner Unsicht nach mure die Anteressen-Inkompatibilität unbedingt auf, das Magnatenhaus auszudehnen, allein dies sollte nicht in dieser Vorlage, sondern durch eine entsprechende Nenderung des Gefeges über die Organisation des Magnatenhauses geschehen. In dem fest in Verhandlung befindlichen Gefegentwurfe sollte aus­­gesprochen werden, daß die Inkompatibilität der Mitglieder des Magnatenhauses in einem besonderen Gefege geregelt wird. Allein daher darf man nicht Stehen bleiben, sonst werden­ahrzehnte ver­­fließen, ohne. ‚Daß ,diese prinzipielle Vereinbarung, effeftirt würde. Nedner,wonicht,­­ die Regierung möge ange­wiesen werden, über ‚die Interessen-Intompatibilität noch in diesem ‚Reichstage einen Geiet­­entwurf an unterbreiten. »­«.. Deanor schlage,daß da ansieben treten des vorliegenden Gelegentwurfes von der­ Schaffung jener­ Vorlage abhängig gemacht werde, kann Nedner,nicht zustimmen, denn ein solches Junctim würde nur zur Folge haben,­­ daß, auch bezüglich des ‚Abgeordn­etenhauses jene beschämenden Zustände aufrechterhalten bleiben würden,­­ welche wir Alle verurtheilt haben, daß es für das Magnatenhaus aber nach wie vor seine Inkompatibilität­­ gäbe. Während der ganzen­ Verhand­­lung hat man gesagt, das Ansehen des Abgeordnetenhauses werde zunehmen, wenn dieser Gejegentwurf angenommen wird. 63 sei also nicht stichhaltig, daß das politische Gewicht des Abgeordnetenhauses finten werde, wenn diese­ Vorlage Gefegeskraft erlangt. Nach alldem beantragt­ er, 048 Haus möge die­ Negierung anmeisen, noch während der Dauer dieses Reichstages einen Gelegentwurf, in Betreff der Ausdehnung der Interessen­nkompatibilität auf das Magnatenhaus einzureichen. N . ; . Frank Korniss weiß nichts davon,daß der Ausschuuß es bereits im 3­ach ausgesprochen hätte, daß diese Vorlage auch auf das Magnatenhaus­­ auszudehnen. sei. Eine solche Ausdehnung hätte nothwendigerweis zur Folge, daß der Ausschuß fest in zwölfter Stunde ein neues Claborat ausarbeiten müßte. Der vorliegende Gelegentwurf kann das politische Gewicht des Abgeordnetenhauses und das Vertrauen der öffentlichen Meinung zu diesem nur erhöhen. Redner mag nicht, daß aus den Neuwahlen ein­­ purifizirtes Abgeord­­netenhaus hervorgehe und deshalb flimmt er dem Antrage des Minister-Präsidenten zu, ohne daß er sich, dem Reichhsantrage Sufth’s gegenüber ablehnend, verhalten würde. Minister-Präsident SZEN­I entwickelt jene Gründe, aus welchen er dem Beschlußantrage Justh’3 nicht zustimmen kann. Diese Frage könne nict ohne Gefährdung der ganzen Sache aufgerollt werden. In dem auf das Magnatenhaus bezüglichen Inkompatibilitätsgehege sind so viele" wichtige Jagen zu lösen, daß er seinerseits sich gar nicht getrauen würde, die Aufgabe zu übernehmen, in 2—3 Wochen eine Vorlage auszuarbeiten, für welche er au die Verantwortung übernehmen könnte, daß er sie nicht blos dem­ Schein zuliebe ein­­gereicht habe, sondern daß sie mit Zustimmung beider Häuser auch Gefegeskraft erlange. Man könnte darauf noch eingehen, wenn dieser Reichstag noch einige Jahre dauern mü­rde. Wenn­ mir aber erwägen, was in der noch rücständigen kurzen Zeit, dieses Reichstages , noth­­mendigerweise zu erledigen it, so kann man mit mathematischer Gewißheit berechnen, daß eine solche Vorlage in diesem R­eichstage nicht mehr Geiegeskraft erlangen könnte. Wäre es richtig dieses anerose Erbe auf den nächsten Reichstag zu Übertragen ? Man möge auch dies bedenken und erst dann entscheiden. Nachdem Géza Brap und Emerich S­ziv Al auf die gegen ihre Anträge erhobenen Einwendungen geantwortet hatten, lehnte die Majorität des Nusshuffes den Antrag ab, daß die Interessen-Inkompatibilität in dieser Vorlage aug auf das Magnaten­haus ausgedehnt werde und stimmte dem Antragen des Minister-Präsidenten zu, laut w­elchem in d­ieser Vorlage au­sge­­sprochen werden möge: Daß Die. auf. das Magnatenh­aus bezügliche Inkompatibilität Dur, sein obe\onderes­­­ GeleBßu.gertegelt werden wird Schließlich lehnte die Majo­­rität Des Ausschussses die von B­ap und Szivát beantragten Amendementd und den Beschlußantrag Julius Justhce ab. Auf Antrag des Sublomites wurde der Beschluß gefaßt. Die auf die richterliche Rechtshilfe, die Zeugenpflicht, den Eid, die Stempel- und Gebührenfreiheit bezüglichen Bestimmungen des das Verfahren betreffenden Normativs in das Gefüg selbst, die übrigen Normen des Verfahrens aber in die Hausordnung aufzunehmen. Die Verhandlung des auf die Normen des Verfahrens bezüg­­lichen Subsomit&-Entwurfes wurde für Freitag Vormittags 10 Uhr anberaumt. Damit war die Sigung zu Ende. In der allgemeinen Audienz erschienenheud vor Sr.Majestät die Geheimräthe Präsident des Abgeordnetenhauses Desider Perczel,Graf Ferdinand Zichy,die Bischöfe Sigmund Bubics,Baron Karl Hornig und Johannzabö,die Gesandten Ladislaus v..Hengelmüller und Alexander Okolicsányi,Karl Hieronymi,Albert Berzei«­viczy,Graf Emerich Hunyady,Baron Sigmund Bohus, Graf Alexander Szächenyi,Baron Feodor Nikolic­s, Freiherr Karlo Dlauc­owesky,Obergespan Josef Petuisa und die Geheimrathss Witwe Therese v.Pápay,die Kämmerer Staatssekretär Paul Kiss,Barothelius Ambrozy,Graf Richard Berchthold,Graf Fraansterházy,Graf Josef Mailath,Graf Theodor Pejnesevich,Graf Aladár Szächenyi,Baron Friedrich Waldbott,Josef Tabödy, Graf Ernst Thurn-Valsassina,Graf Stefan Wenck­­heim,Graf Stefan Wickenburg,FZM.Ritter Christian v.Kerczek,Contre-Admiral Juliu­s v.Ripper,die Generalmajore Johann Gri­­öie und Theodor Sachy, die Oberste Emil Nestor und Heinrich­ Rupprechtz Erzbischof Viktor Mihályix Bischof Julius Firczak;die Titular-Bisch­öfe Josef Csavolsky,Medard Kohl und Fran­z Wenzel;der Landeshauptmann von Oberösterreich Dr.Alfred Ebenhoch,Staatssekretär i.P.Josef­ Schmidt, Magnatenhausmitglied Dr.Moriz Jökai,Abhdmund Vajda und Titular-Athoriz Wosinsky,Legationssekretär Baron Göza Duka,der Podestà von Fiume Michael Maylender, die Reichstags-Abgeordneten Josef Agoston und Géza Maks f­alvay,kollektiv eine Deputation des Josefs Polytechnikums,be­­stehend aus dem Rektor Ludwig Jlosvay und den Dekanen Edncun­d Jonäs,August Rados,Andreas Schmidt und Béla Törössy,ferner eine Deputation des Rozsilyöer Domkapitels,bestehend aus dem Bischof Johann Jväi­kovics,dem Dmnpwpst Stefan Pod­raczky»und dem Domherrn Franz Fabian;die Sektionsräthe Ludwig Töth,Alexander Maly und Göza Zsigmondys Ministerialsekretär Dr.Wilhelm Lers;die Industriellen Andreas­ Thäk,Josef Wolfner,Eugen Csäßär,Eugen Kölber,David Kriegler,Karl Mitterbarth, Karl Ruprecht,Benediktiner Alcuin Ollinger,Pfarrer Dr. Zoff Zimmertz die Gutehefiger Ludwig Telegdy und Karl Pfeiffer; Ein. Rath" Dr. Eugen Wagner, Schulinspektor Julius Berecz Fin. Notar Nikolaus Gelle­ti d, Zentralinspektor Karl Engelbre­cht und Forstrath Johann Földy. Se. Majestät begibt sich Nachmittags zu ständigem Auferethalte nach Gödöllő und wird blos an den Audienztagen und zu einigen Feierlichkeiten nach der Haupt- und Residenzstadt zurück­­kehren. Wie uns nachträglich mitgetheilt wird, sprach der König bei dem’ Rundgange während des vorgestrigen 'Hofballes mit dem Ab­­geordneten Aurel Münn­ich über die neuen Ges­üge, mit dem Abgeordneten Julius 3­u ft­h über die Inkompatibilität; längere Zeit Tonverfirte Se. Majestät mit dem Banus Grafen Khuen- Hederpäry über Frontische Angelegenheiten. Auch zahlreiche Damen beehrte Se. Majestät mit Ansprachen, so unter Anderen die Gräfin Ilona A­ndräsfy und die Gemahlin des­­ Minister- Präsidenten Roloman © 3élI. Der Monarch fühlte sich so wohl, daß er, als man ihm meldete, der legte Tanz sei zu Ende, verwundert fragte: „So? Stt es Schon aus?“ Aus der" Liste der bei dem Hofballe anwesenden Magnatenhaus- Mitglieder ist Baron Milos B­a­k­.", aus derjenigen der Abgeord­­netenhaus-Mitglied­er, Georg Manajity, Ludwig 2&vay und Ludwig Bir 6 weggeblieben. „Beiti Naple“ berichtet über eine Szene, die sich angeblich bei dem vorgestrigen Hofballe ereignet haben sol: Auf der Herrenseite — laut Hofeti­ette befanden ich nämlich die Herren auf der einen, die Damen auf der anderen Seite — hatten in einer besonderen Gruppe ‚die Reichstags-Abgeordneten Aufstellung, genommen. Im Augenblickk, als Se. Majestät der König duchh die Saalthür eintrat und hinter ihm die ritterliche hohe Gestalt des Graherjogg Franz Ferdinand sichtbar wurde, rief Blöglich aus­ der Gruppe der Abgeordneten eine kräftige sonore Stimme in die feierliche, Stille, melche beim Einzuge­ des Hofes ein­­getreten war, hinein: Eljen a mi trönörökösünk ! (Es lebe unser Thronfolger !) Einen Augenblick trat peinliche Stille ein, es schien, als ob auch der König stehen geblieben wäre. Die Bestürzung über den noch nie gehörten, ungemahnten etiquettermidrigen Ruf dauerte indeß bloß einen Augenblick, denn im nügsten­ Moment sprengte die ‚ Begeisterung _ die Zetfeln der spanischen Gt­fette und die ungarischen Herzen machten sich in D dröhnenden m­äch­­tigen Glienrufen, von welchen, der ganze Saal widerhallte, Luft. Die fremden Diplomaten waren im ersten Augenblick frappirt, dann aber rötheten sich ihre Gesichter. Sie fühlten, daß die Sljenzufe, eine so, warme Manifestation der Vollsseele waren, melche anderswo allenthalben von der­ fairen Gtiquette unterdrückt worden wäre. Und der Thronfolger ? Er blieb einen Augenblick stehen, ließ leicht erreichend den Blick im Saale umherschmeifen und dankte mit einer tiefen­­ Verbeugung für diesen unsrägbaren Gefühlsausbruch. E 3 darf nicht unerwähnt bleiben, daß es der Reichstags-Abgeordnete Soma Bifontat war, welcher den GShrenruf intonirte, der Chorus aber, welcher einstimmte, war der Chorus der Abgeordneten des ungarischen Reichstages. Á Zu dieser Schilderung bemerkt die „Bud. Korr.“: ‚Wie­ aus dem Berichte­ über den Hofball erfihrllt ist, wurde der allerhöchste Hof in ehrerbietiger Stille durch tiefe V­erneigung begrüßt. Nach den übereinstimmenden Zeugnissen sämmtlicher Anwesenden war sein einziger Laut zu vernehmen. Die ganze Szene scheint sich nur in einer allzu lebhaften Phantasie abgespielt zu haben. + Der Hof in Budapes, Se. Majestät hat gestern den Erzherzog Josef Ferdinand in Privataudienz empfangen. Der Erzherzog war nag Budapest gekommen, um für seine Beförderung zum Major zu danken. Erzherzog Ftanz Ferdinand ist bereits gestern, Erzherzog O­tt­o heute abgereist, während Erzherzogin Maria Sof­efa heute Abends Budapest verläßt. Erzherzog Friedrich und Familie bleiben noch hier, um an verschiedenen gesellschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Se. Majestät der König hörte­ heute im Oratorium der hf. Stefanskapelle eine stille Meile und­ zog ich dann in seine Gemächer­ zurück.­­ Engeswenigkeiten. (Eh­rendoftoren.). Das Amtsblatt publiziert heute folgende allerhöchste Einschließung : »s- Auserschlag Meines ungarischen Ministers für Kultus und Unterricht gestatte Ich,daß die Budapester Universität,aus Anlaß der neunhundertsten Jahreswende des Christenthums und des König­­thums­ in Ut­gar11,den Kalocsaer Erzbischof Georg Csapka,den Szepeser Bischof Paul Szmrecsányi,den Pannonhalmaer Erzathippolyt Fehár und den Weihbischof und Kanonikus der Kalocsaer Erzdiözese Béla Mayer zu Ehrendoktoren der Theologie promovire. Budapest,23.April 1901·,,«­­Franz Joscfm·p.­­Dr.Juliuszassicsm­p. (Vom Hofe.)Durch allerhöchste Entschließung wurde der Hofarzt Dr.Jos­ef Kerzl zum Hofkathe ernannt. (Verleihung.)Durch allerhöchste Entschließung wurde dem Oberstlieutenant Johann Ljustina und s seinen gesetzlichen Nachkommen der ungarische Adel taxfrei verliehen. (Die Kämmererwürde)erhielten«taxfrei:der­ Grundbesitzer Bäla Szmrecsänyi von Szmrecsäny,­de­r Grundbesitzer und Reserve-Lieutenant Tibor Klobush­izky und der Ministerial-Hilfssekretär Dr­ Elemar Fejár von Szajol. (Justizielle Ernennungen.)Durch a.h. Entschließung wurde der Titel und Charakter eines kön.-Tafelrichters verliehen: den Bezirksrichtern Peter Nan in Kisparda und Michael Tibald in Fogaras, somie­­ den Gerichtshofrichtern Dr. Kosef Ba­p in M.­Sziget und Merms Bótfai in Szegedin. Ferner wurden ernannt: zu Bezirksrichtern die Unterrichter Zoltán Balás in Feher-Gyarmat, Aladár 9­rd­ó­b 9 in Nagy-Berezna und Adolf Turner in Breßburg; zum Gerichtshofrichter Dr. Friedrig Alfredo DollefihaLll;in Budapest;­­zum Vize­­staatsan­walt der Unterrichter Ludwig­ HE­czey in Tordday zu Unterrichtern ,die Notäre Julius Wertheim von Uspidek, Niko­­lau Rontsingfy in T.­Ranizja und Dr. Lulius..S­id­ne­­f­i in: Zenta; zu Bizenotären die Rechtspraftifanten Richard Schmwider, Lutz Andorka: und Dr. Julius Tertsgek.in: Budapest, .­­

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