Pester Lloyd, Februar 1909 (Jahrgang 56, nr. 27-38)

1909-02-02 / nr. 27

Gál ká ea a ee rá, ER ee 5 Se (E87 9 Bla Zi ket tab cr Sa 3927 RE eis u m ak le V MUT ERIN rn en N . Abonfeimenti Für Budapest: Ganzjährig 44 K., halbjährig 22 K., vierteljährig 11­ K., monatlich 4 K. Für das Inland: Ganzjährig 48 K., halb­­jährig 24 K., vierteljährig 12 K., monatlich 4 E. 40 K.; Mit­­ separater. Postversendung des Abendblattes­ vierteljährig 2 K. mehr, Für Wien auch. durch. Herm. Goldschmidt Für das Ausland‘ mit direkter Kreuz­­bandsendung ‚vierteljährig : Für Deutsch­­land 18.K., für, alle übrigen Staaten. 21 .K. ‘Abonnements "werden auch bei sämtlichen "ausländischen Postämtern ent­­gegengenommen. Für Amerika, England,­­Frankreich,­­Spanien und­ Portugal besteht die Vermittlung der Postämter nicht und das­ Abonnement ‚muss direkt in­ unserer Administration, erfolgen. Vertretung für Deutschland,­­Frankreich, England und Italien bei,der "Zeitungsfirma Saarbach, “ News Exchange in Mainz. 56. Jahrgang . 7 € 7. m­­ . N .] | | . MORGENBLATT Budapest, Dienstag, den 2. Februar 1909 . Inseratenaufnahme: In Budapest, in der Administration des „Pester Lloyd“ V., Maria Valeria­ utete Nr. 12 und in den Annoncen-Bureaus * 3. Blockner, B.­­Eckstein,­­J. -D. Fischer, A. W. Goldberger,­­Györi & Nagy, Jaulus & Co., Jul. Leopold, Ant. Mezei, Rud. Moss Jul. Tenzer, Jos. Schwarz. Ar In Wien: bei Eu Ara­n Da Her u. Dukes, Haasenstein oglér, Rud. Moss in Rafael & Witzek, H. Schalek­­ed Im Auslande: Berlin: Rudolf Mosse, Daube & Co, ; Paris : John F. Jones & Co, - Einzeln : Morgenblatt in Budapest 12 Hel­ler, in der Provinz 14 Heller. Abendblatt in Budapest 6 Heller, in der Provinz 8 Heller, Redaktion und Adm­inistration:: V., Mária Valeria-utera 12. — Manuskripte werden in keinem“ Falle zurückgestellt. — Unfran­kierte Briefe werden nicht angenommen. Nr. 27 Kartellbanken. Von Dr. Bela v. Jankovics,*) Dozent an der Budapester Universität, Budapest, 1. Februar. Vor einigen Tagen wurden in der­ „Neuen freier Presse“ von­­ einem hervorragenden Valutapolitiker Die Schwierigkeiten hervorgehoben, die mit der Kartellierung von zwei­­ Notenbanken­­ einhergingen. Im­­ allgemeinen wird man­ diesen streng objektiv gehaltenen , Aeußerungen eines Fachmannes beipflichten müssen.“ Insbesondere wird jedermann zugeben müssen, daß eine Kartellierung , unter den dort angegebenen Modalitäten tatsächlich ‚nicht, Durch­­führbar , ist.“ Einer Gründung von Kartellbanken muß notwendigerweise­­ die endgültige Regelung­ unserer Valuta und die gesezliche Aufnahme der Barzahlungen voran­­gehen, sonst wären bei gemeinsamem Notenumlauf „die Passiven­­­ gem­einsam, die Aktiven aber getrennt“.­­ Theopretisc könnte man zwar die Schwierigkeit durch Gründung­ einer­ zentralen Emissionsstelle­­ beheben,­­ auf ähnliche Weise, ‚wie dies in den Vereinigten Staaten mit den vielen Staatsbanken der Fall ist. Doch­ der Hinweis auf diesen Fall genügt, um jedermann von­ dessen Aus­­führung abzuschreien, da hiemit eine Clastizität des Geldumlaufes „und dessen Anpassung an tatsächliche Be­­dürfnisse überhaupt nicht zu erreichen ist.. Es wäre dann eine ‚neu­e, gemeinsame Institution vorhanden, mit allen Nachteilen,­­ die einem Mehrbankensystem anhaften, an Stelle einer­ gemeinsamen Notenbank, die uns , gege­n­­seitige Vorteile gewährleistet hat. Es ist vorauszusehen, daß ein solcher Plan auf keiner Seite Anhänger finden­ wird. Daß aber bei nicht definitiv geordneten­ Währungs­­verhältnissen ein Bestehen von zwei oder mehreren Noten­­banken nebeneinander ein äußerst gefährliches Wagnis: it, das hat­ das Beispiel Italiens zur Genüge bewiesen. Infolge­dessen­ ist die Aufnahme der Barzahlungen eine unerläßliche Vorbedingung, ohne welche an eine Grün­­­dung zweier Notenbanken mit gemeinsame­m­ Notenumlauf überhaupt ‚nicht­­ zu denken ist. Ebenso it. die ‚Entschei­­dung von „Streitigkeiten “zwischen Fantellierten Noten, banfen Dutch oberste­ Gerichtshöfe , praktisch­ nicht durch­­führbar, einerseits aus dem Grunde. ..weil. solche .Ent­­scheidungen in vielen Fällen von einem Tag auf den aderen. getroffen werden müssen, andererseits: deshalb, weil solche Fragen in allen Fällen einer­ fachmännischen Entscheidung bedürfen, wie sie obersten Gerichtshöfe nicht fällen­önnen. ; stat a Falls wir man auch allen diesen Bedenken vollinhalt­­lich "beipflichten, ist damit die Frage nicht» entschieden, ob nicht auf­ Grundlage von definitiv geordneten Währungs­­­verhältnissen eine Modalität von Kartellbanken­­ möglich ist, welche die ökonomischen Interessen beider Staaten der Monarchie besser­­ gewährleistet, als zwei völlig unabhän­­gige­ Banken. Tatsächlich sind wir auf die Aufnahme der Barzahlungen seit neun Jahren derart vorbereitet, daß­ sie in jedem Augenblick angeordnet werden kann. Wie man weiß, hat die ODesterreichisch-Ungarische Bank seit Jahren dieselbe aus eigenem Antriebe begonnen,­­ ohne daß dies eine Erhöhung des Zinsfußes oder eine Ge­­fährdung ihres Metallschaßes zur Folge gehabt, hätte. Hiemit würde ihr nur zur geseßlichen Pflicht gemacht, dasjenige auszuführen, was sie bisher aus moralischem Pflichtgefühl verwirklicht hat. Die endgültige Regelung dieser Verhältnisse ist im Interesse beider Teile gelegen. Wenn deren Verwirklichung, bisher von mancher Seite beanstandet und aufgeschoben wurde, ist dies zumeist auf politische Motive zurückzuführen, welche der weiteren Auf­rechterhaltung solcher gemeinsamen Institutionen eher schaden als außen.­­ EHE Wenn demnach­ die Anordnung der Barzahlungen unter­ den­ gegebenen Verhältnissen sehr wohl möglich, ist, so wäre es wohl das Nächhstliegende, sich auf dieser­ er­­probten Grundlage zu vereinbaren "und die Privilegien der­ gemeinsamen­­ Bank als barzahlender Bank unter Wahrung der Parität zu verlängern. Sollte dies aber ,aus politischen­­ Gründen, nicht möglich­ sein, ist eine Si­­cherung der­ Währung auch­­ bei einer, Banktrennung im Seite beider­ Staaten. gelegen. Bekanntlich haben auch die­ beiderseitigen Regierungen im ‚vorhinein­­ vereinbart, „insbesondere hintanzuhalten, daß die aus einer, eventuel­len Verschiedenheit des Geldwertes resultierenden Wirkun­­gen den Zwe des. freien Verkehrs zwischen den beiden Staaten . vereiteln oder beeinträchtigen.“ . Das­­ beste und einzige Mittel hinzu ist die Vereitelung einer derartigen Möglichkeit selbst, wie­­ im freien Verkehr andere Mittel ausfindig gemacht und „zur­ praktischen Durchführung­­ ge­­bracht werden können, ist überhaupt nicht auszudenken. Falls daher beide Staaten­ der Monarchie sich gegenseitig verpflichten, nur barzahlenden­ Banken das­­ Privilegium der Notenemission zu erteilen, ist­­ damit die übernommene­­ Verpflichtung auch vollinhaltlich eingelöst. ; DN In diesem Falle entfällt auch "jede Gefahr, daß die eine oder" die «andere Bank durch „allzu große Noten­­emission , die „gemeinsame Währung oder die Interessen“ der anderer­ Bank gefährden könnte. Ein solcher.. But gehen würde entweder­ ein stetiges Rückströmen der No­­ten im eigenen Lande zur Folge haben; oder, was und gefährlicher ist, dieselben würden bei gemeinsamem Noten­­umlauf durch die andere Bank zur Einlösung in barem präsentiert werden; in beiden Fällen­ würde die emittie­­rende Bank Gefahr laufen, ihre Noten “mit teuerer er­­kauftem Golde zurückzahlen zu müssen, als­­ es der geseß­­lichen“ Relation entspricht.“ Ueberhaupt ist bei geordneten Währungs­verhältnissen­ eine­ Gefährdung der Valuta durch die Notenbank bei der heutigen Banktechnik kaum denk­bar. Wenn dies in der Vergangenheit doch vorgekommen ist, so ist eine Ursache hiefür beinahe in allen Fällen entweder in den ungeordneten Währungsverhältnissen oder in staatlichen Eingriffen in die Bankverwaltung zu finden. Bei obligater Barzahlung und geseßlich ge­­regelten Emissionsbedingungen wird eine verfehlte„ Bank­­leitung“ vor allen Dingen ihre eigenen Interessen ge­­fährden.­­ +4%548 Von mancher Seite wird zwar darauf hingewiesen, daß die­­ Aufrechterhaltung der Barzahlungen in Ungarn infolge seiner­ passiven Zahlungsbilanz Überhaupt nicht oder nur mit schweren Opfern durchzuführen“ ist. Es muß jedenfalls zugegeben werden, daß­ die selbständige unga­­rische­­ Notenbank­­ im Durchschnitte, besonders aber­­ im „Herbst,­­zur Zeit des­­ Erntemarktes, eine schärfere Bind­schraube wird, anwenden müssen, als­­ dies­­ mit der ge­meinsamen­­ Bank „bisher notwendig gewesen l­. Wenn wir auch hierin eine Benachteiligung der Produzenten­ zu­gunsten­­ der­­ Kapitalbesitzer erkennen, muß doch hinsichtlich­­ der Aufrechterhaltung der Barzahlungen anerkannt wer­­den, daß­ eine­­ Erhöhung des Zinsfußes Kapital heran­­zieht und mit dazu beiträgt, das Saldo­ der Zahlungs­­bilanz­ auszugleichen. Außerdem­­ bildet bekanntlich Die aktive­­ Warenbilanz Ungarns­ den tatsächlichen Gegenwert der fremden­ Zinsen und der fälligen Kapitalforderungen. Wenn Die erstere zeitweise abnimmt, so ist dies ein Zei­­chen dafür, „daß neue Anleihen gemacht­­ werden, für welche die „entsprechende Effektenausfuhr den­­ Gegenwert in der Zahlungsbilanz bildet. .Bei dem­ innigen ‚Zusam­­­menhange, der zwischen Geldwert, Preisbildung ' und Zins­­fuß besteht, ' ist kaum­­ einzusehen, warum es der unga­­rischen Bank bei richtiger­­ Leitung nicht möglich sein sollte,­­die Barzahlungen aufrechtzuerhalten, ‚nachdem so ‚viele, andere zinspflichtige Länder geordneter , Währungs­verhältnisse sich erfreuen. Eng ! Sollten, aber­­ trozdem­­ in Oesterreich diesbezüglich Befürchtungen­­ gehegt ‘werden, so sind diese “im­ Falle der Banktrennung kaum­ anders zu beheben, als nur eine tatsächliche Einflußnahme auf die Leitung der Bank, "wie sie durch ein Kartell zu erreichen ist­ en. Falls­ beide Banken bei gleicher Organisation ‚von­einander Aktien übernehmen und dafür Vertreter in den Direktionsrat entsenden, können sie gegenseitig auf­ den Gang der Geschäftsführung­ Einfluß nehmen. Die Banks­noten der einen­ Bank brauchen m­it Gebiete der­ anderen sein „geseßlich­ anerkanntes Zahlungsmittel zu­ bilden; es genügt, falls beide Banken, sich vereinbaren, ihre Noten ,gegenseitig­ anzunehmen. Dies würde zur „Folge haben, daß in beiden ‚Staaten Die­ Noten der eigenen Bank im­ Verkehr blieben; nur bei­­ außergewöhnlichen Verhältnissen würden­ auch die Noten der“ anderen Bank in­ Verkehr kommen, welche durch Ueberlassung der, entsprechenden Aktiven + verschafft'« werden­ könnten. In diesem­ Falle könnte sogar. ein einheitlicher­­ Zinssaß beibehalten­­ wer­­­den, insolange, wenngstens inf­­ eine, der Banken steuerfreie „Noten“ abzugeben hätte. : In der.. gegenseitigen Abrechnung und im­ Großverzehr , würden beide sich die weiteste gehenden­­ Erleichterungen gewähren. Nachdem aber der Natur der Sache, nach ,die Ber­treten der partellierten Bank im Direktionsrat, in der Minorität sein. würden, müßte zur Wahrung ihrer Interessen die Vereinbarung getroffen werden, Daß das Kartell nach freiem Ermessen, einer jeden Bank, binnen einer gewissen­ Frist zu kündigen ist. Falls die, gemein­­samen ökonomischen Interessen nicht genügen, um­ ein gedeihliches, Zusammenwirken zu­ ermöglichen,­ ist m­an“ Die­ Aufrechterhaltung des Kartells durch. : schiedsrichterliche der Umbildung und Entwicklung sich. befinden und,denen darum eine­­­, nicht rohe, täppische, sondern vernünftige, zartfühlende, Schuß. anbietende, aber‘ nicht. dir), Zwang zur Störrischkeit aufreizende — schüßende Fürsorge dop­­pelt not tut. 3 . EN *) Wir veröffentlichen diesen Artikel bereitwillig, obgleich der­­selbe unseren Ansichten nicht entspricht.“ Der Verfasser, der als Ex­­perte vor dem "Bankausschuß­­ ein­ interessantes Gutachten "abgegeben hat,­­befigt den­ vollen Anspruch, gehört zu werden.­ ­­­ Feuilleton. = Jugendfürsorge .­­ Von Max Burchard. Eine Reihe von Staaten hat jüngst nach dem­ Bei­­spiele, das uns Illinois und andere Glieder der Union gegeben, für die delinquierende Jugend eigene Jugend­­gerichte geschaffen: in Ungarn, Deutschland,­­ Oesterreich sind solche vor kurzem ins Leben gerufen worden. Aber, wie ich in diesem Blatte schon auszuführen ver­­sucht habe („Jugendgerichte“, 25. Dezember, 1908), die­­nit allein ist noch herzlich wenig getan, und bei unseren Vorbildern in­­ der strafrechtlichen­ Sonderbehandlung der Jugend,­ den Amerikanern, ist auch die geseßliche Re­form der Str­afrechtspflege Hinsichtlich der „Jugendlichen“ nur eine­ Dingela­tion auf dem unermeßlichen "Gebiete der­ „Jugendfürsorge“. " Schon­ um­ die Mitte des vorigen Jahrhunderts waren in Amerika große Vereine zur Hilfstätigkeit „für das Kind“.­­ entstanden. Dort und in England­ hat man viel, früher als bei uns bem­erkt, welch fürchterliche Ver­hältnisse, es sind, unter denen so viele­ Kinder auf­­wachsen, und erkannt, vom welt ungeheurer­ Wichtigkeit die Sorge um die heranreifende Jugend für die Be­­völkerung, für den Staat, für die Gesellschaft ist. Aus der­ Agitation­­ einer solchen „Children Aid Society“ "und­ des­ Frauenklubs in Chicago ist ' denn“ auch das­­ Gefeß von "Illinois hervorgegangen, und bald sind : biesent ähnliche Gefege in Pennsylvanien und­ anderen 'Unionsstaaten. gefolgt, nachdem allenthalben «Vereine der "gen­annten! Art ihnen vorgearbeitet hatten.! ! + nn Die Eltern müssen oft ihre­ ganze Kraft und ihre­­ ganze Zeit in dem Kampf um den Erwerb festlegen, ohne daß sie darum genug verdienen würden, um den­­ Kindern...Personen zur­ Aufsicht und Wartung beistellen gang vernommener Individuen dar, an denen die Heran­­wachsenden frühzeitig, alle Entartungen, alle Auswüchse der menschlichen Natur wahrzunehmen in der Lage sind, so daß diese­ Eindrücke vorbildlich­ auf sie einwirken. Und wie viele Kinder entbehren ganz einer eigenen Familie und sind von Anfang an­ oder doch gar bald der­­ Er- LIES und „Erziehung“ durch fremde Menschen über­­wiesen. In diesen lezten Fällen hat die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit zuerst eingelebt und allenthalben, finden wir, eine Art Vormundschaft, die sich um­ das körperliche Gedeihen und­ die sittliche und geistige­ Entwicklung, der­­jenigen Kinder kümmert oder doch zu kümmern vorgibt, denen der Vater, das Haupt der organisierten Familie, fehlt. Freilich, derselben Beachtung bedürften oft auch die Kinder, denen „nur“ die Mutter fehlt, und gar oft sind auch Kinder dringend auf sie angewiesen, denen Vater und Mutter zur Seite stehen. — könnten, wenn diese hiezu den guten Willen und die moralische Eignung hätten. Der „moderne“ Staat hat anfangs gemeint, mit der Sorge um Schulen für das Volk habe er­ seiner Pflicht gegen die heranwachsende Generation und gegen, die zu­­künftige Bevölkerung Genüge geleistet. Aber .es hat sich bald gezeigt, daß, wo ‚der Tätigkeit des Lehrers, in der Schule keine Mitwirkung im Elternhause entspricht, ja, “wo die Umgebung, in­ der das Kind zu Hause und auf der „Straße­ sich bewegt, “in allem, dem entgegenarbeitet, was die Schule für­ den Charakter zu schaffen. sucht, die Schule nicht das verwahrloste, verdorbene Kind zu bessern vermag, sondern­ das moralisch infizierte Kind nur seine Mitschüler mit der Gefahr der Anstelung bedroht.. Die Fürsorge für , das bedrohte Kind muß,­­ der Schule voranzeilen, sie muß die Aufsicht und den Unter­­richt der­ Schule begleiten — und sie muß noch Hinaus­­reichen­ über die Schule,­­ denn die Schule entläßt nicht fertige­ Charaktere, sondern zumeist Wesen, in “ denen zu können, Oder die Eltern stellen -gar eine­ Vereins­­noch nichts gefestigt ist, ja, die in­ der gefährlichsten Zeit , in ; REN So wartet das Gejet von Illinois nicht, bis­ Dent Büttel ein jugendlicher Verbrecher in die „Arme läuft, “es sucht die Kinder auf, die seiner bedürfen. Die verlassenen Kinder, die verwahrlosten Kinder, überhaupt -Die gefähr­­deten Kinder. Und wie früher die Kinderschußvereine und die Frauenklubs auf eigene Faust und auf eigene Kosten sich bemüht hatten, soll gefährdete Kinder, ihrer Um­­gebung zu entreißen, ihnen ein Heim­ oder ein neues Heim zu schaffen, das die Voraussezungen einer ge­­­deihlichen Entwirfung bietet ,und nicht schon mit­ den Elementen der Verderbnis für Körper und Charakter an­gefüllt ist, so hat jehr der Staat solche Kinder, sowie er von ihrer Existenz und Gefährdung irgendwie Kenntnis erhalten, zu „seinen­ eigenen Mündeln erklärt und die Sorge für ihre Unterbringung in irgendwelchen Heim­­­stätten übernommen. Da reiht sich dann die Behandlung von Kindern, die sich gegen das Strafgeset vergangen haben­­­ orga­­nisch“ an. Im zarteren Alter erfolgt "Die­ Ueberwachung durch vertrauens­würdige Personen oder durch­ eigene An­­stalten, die zur, Anhaltung solcher mißratener Kinder . er»­richtet­ sind, und bei vorgeschritteneren Jahren sezen dann die Jugendgerichte ein. Aber sie verfügen nicht nur über das Mittel der Abstrafung, sondern der­ erste­­ Versuch­­ ist meist die „Hinausschiebung des Urteils: der­ jugendliche “Delinquent wird „auf Probezeit“ gestellt, und wenn­ er die Probe gut besteht, so ist sein Delikt erloschen; es ist nicht nur­ gesühnt, es ist vergessen, es bleibt unbestraft. Alo nicht: eine bedingte Verurteilung, bei der eventuell der Strafvollzug entfällt, sondern ein­ bedingtes Zu­­warten, bei dem­ unter Umständen das­ Urteil gar nicht gesprochen­ wird. . . Er. OEM 2.5 SE ES 4 | |

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