Pester Lloyd, März 1911 (Jahrgang 58, nr. 51-63)

1911-03-01 / nr. 51

We- 4 es “ zn N R.,balbjählg a a morattieh § Be. Gr das Tul Gensitirie 48 K., Wykx.­Mtd.nxs.spw »k.­cd,s­itsspmdsk« ung des Abendblattes vierteljährig 2 K. mehr. Für Wien auch. durch­­ m. Goldschmidt. Für das Ausland mit direkter Kreuz­­handsendung­ vierteljährig : Für Deutsche­land 18 K., für alle übrigen, Staaten 21 K. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Postämtern ent­­­nommen. Für Amerika, England,­­ Spanien und Portugal besteht die Vermittlung der Postämter nicht und das Abonnement muss direkt in unserer Administration erfolgen. Vertretung für Deutschland, Frankreich, England und Italien, bei der Zeitungsfirma Saarbach, News Exchange in Hainz. 58. Jahrgang Sudapest, Altttwod, 1. Als 1911 $ —­­ Inserate raten: me: In Budapest, in der Administration de „Pester lord V., Mária Valéria-utezi »Er 12 und’in den Annoncen-Bureaus : . _Blookner, Ed. Er B. Eckstein, Győri & zu & Ce Leopold, Ant, Were), Aut, Moses, Jul. a Jos. An Wien: bei Bock + Herzfeld, Ed. Braun, 4. Danneberg, M. Dukes,­­ Vogler, Rud. Masse, J. Rafael, H. Sohalek. Im Auslande: Berlin: Rudolf Mosss, Daube % Co.; Paris : John F. Jones & Co, Einzeln : Morgenblatt in Budapest 12 Hel­­ler, in der Provinz­­ 4% Heller, dblatt in Budapest 6 Heller, in der Provinz 8 Heller, Redaktion und Administration: V., Maria Valeria-utera 12. — Manuskripte werden in keinem Felle zurückgestellt, — Unfran­­nicht Ar. 51. gab­ Die Frage der Heereslieferungen. Von Fofet Szterényi, Wirtlicher Geheimer Rat und Staatssekretär.a. Di Budapest,28.Februar. Also wieder ein Konflikt!L(lsob«3vird crc11b­i·der 11icht genug hätten,daß auch noch künstlich 11cu·c·Konflikte erdlich L werden 11 fußten!·Noch dazu aus militärischem Gebiete und zu einer Zeit, effen der Monarchie Kompler erledigt in Beres Die­ vitalsten Anterz und ganze ungarische Politit beherrscht, endlich aus der Welt gerafft iwerde.ı Dieser neue Konflikt -Sriensmerinelieferungen Penn Desterreich ein werter Teit nachlam. seit einem Jahrzehnt speziell unsere eine Ursache dafür liegt gewiß nit vor. At denn etwa, eine neue Errungenschaft aufzuweisen? Weder ad eine, noch das andere. Es ist nichts anderes geschehe1t,««als«daß die­ Ver­­einbarungen vom Jahre wiidere m­it Llusitahitte eines und­ heute strittigen­ Pluthtes,namentlich tdcpinden Militärerzeugung­sstätte 11 ausgezahlten Arbeitslöhne,im Ein­n­ nehmen der beichi Regierungtzn übernommenen Verpflichtungen a, an Diese den ‚Kriegsmarine­ reichlichen Regierung eine Rolle zuerfant endlich Stärkung erhält der sein. hat Un­­endlich ist geschehen, als daß anerkennens­­daß diese „Vereinbar­un­­gen“ nach Wort und Stun derselben eingehalten werden und der Marinekommandant 1906 militärischer Genaung­ »DaJ Will ichnunt beweisen,vielleicht gelingtch "«dadurch«sszx Klärung der Angelegenheitet künsbe 1511­ tragen, Klärung, Herantrete, möchte ich ganz Fur, auf die Abmeachungen des Jahres 1904 zurückreifen, und dabei eine Behauptung i­­­artellen, Die in dem heutigen leitenden Artikel des „Pelter Lloyd“, ent­halten it und wo der Koalitionsregierung Der Vorwurf ge­­macht wird, in der Frage Der Heereslieferungen der öfter­­zu haben, die sie früher­ nie hatte, während bei den Verhandlungen und Vereinbarungen vom Jahre 1904 die ungarische Regierung nur der­­ Kriegsverwaltung gegenüberstand. Abgesehen von meinem persönlichen Standpunkte, wonach auker Ephäre der Majestätsrechte gehören, Die schließliche Recht der Krone bilden, jamfeit zungen digen, möchte ich feststellen, daß­ die Natur der­ Gente int­­Negie­­Die Armee betreffen, sich verstän­­. im Sajre 1904 sowohl der damalige Kriegsminister Bitreid tote an), der damalige Marinekommandant Spaun Die damaligen Ber­­einbarungen mit der Bemerkung unter­ uns bringen werden und sollte die öster­­reichische­­ Regierung nicht zustimmen, wirbe8n achhe der beiden Regierungen sein, Die Hieraus entstehenden Verhand­­lungen auszutragen. Die unbedingte Korrektheit " Dieses Btandpunktes konn­te nicht bemängelt werden, wie es auch seinen Z­­ei­­fel unterliegen konnte, daß österreichischerseits eine, einver­­ständlice Regelung, gefordert werden wird. Das ist auch geschehen und die Regelung, Diesen seit­s jeher unerledigten stage, konnte somit nur­ gegenseitigen Einverständnisse ge­schehen, wobei aber die Vereinbarungen mit der K­riegs­­verwaltung zwar auf gleichen Grundlage als einseitige Abmachungen der ungarischen Regierung mit dem­ ge­­meinsamen Kriegsministerium­, respektive der österreichi­­schen Regierung mit demselben existeinen. Die V­erhand­­lungen bis zu den Vereinbarungen wurden einverständlic geführt, aber die Vereinbarungen Selbst sind einseitige Instrumente, das heißt Ungarn hatfein Regt sich in die Durch­­führung der Vereinbarungen der öster­­teichischen Regierung mit dem Kriegs­­ministerium einzumengen und Delter­­teih. nit in jene der ungarischen Re­­­gierung. Hierin liegt der springende Pıtufk, Die,,Ver.s.i.1lmrungen«vom Jahr­ HGB die für Ungarn und für Oefterrcipij-vollkommen glei5·iJ-laute 11dsi11d, stellt ji das Prinzzipfelfh daß beide Staatettderhlm­onarchie von den industriellen Beschaffungen,die bei der Privatiugustis sicz11c Bestelltug kom.n­e11,,die jeweilige Quote«­11 bekommen haben.Ess wird daselbst schnerbestimmt(P1mkt2·),und zwar absolutimperativ, daß.die quotennziipsiga Beschaffung in jedem scrtikelzugescjchcigbah sollte die­ Haber.etwaigen Schwierigkeiten be­­gegnenhc1t eine Kompensation in der­­selben Beschaffungsgruppe zug­es»cf«g­ehen. sthszu wurde vereinbart-wenn ausnahmsweise die volle Quote auch­ auf diese­ Weise­ ni­cht erreichbar ist,hat die Kompensation innerhalb der gesamten industriellen Besgaffungen zu erfolgen. Außer diesen allgeminen Vereinbarungen wurden ger­isse Spezialverehhbarungen vom Jahre 1604 über­­nommen . Die Österreichische­ Regierung anerkannte Diese ohne jeden Vorbehalt­­, wonach unter anderen von feiten der Marineverwaltung Un­­garn als Kompenisation an Geschäften und Patronen fünfzig Prozent des ge­­samten Bedarfes zugesichert wird. Diese Spezialvereinbarung enthält auch, Bestimmungen über die Schiffsbestellungen. Bei Beurteilung des jenigen Konfliktes können nur diese Vereinbarungen als Grundlage dienen. Diese Ver­­einbarungen, die der­sterreichischen Delegation in deren Dezembertagung des Jahres 1906 vorlagen, zu denen sie damals Stellung nahm, die sie damals anerkennen mußte, zumal die Kriegsverwaltung erklärte, Daß Diese Ver­­­­einbarungem endgültig­­ abgeschlossen sind und Die­ militärischen Organe streng an diese Halten werden, den auf Das seither wide Diese österreichischerseits­ versucht, die Frage der Konpensationen in der Weise künnte ich sagen die zu sich FA deuten, dab zu­ Kompensationen die Zustimmung der anderen Re­­gierung notwendig ist, doc wurde dies ungarischerseits mit Berufung auf das Verhandlungsprotokoll im Kriegs­ministerium‘ entschiedenste bestritten­­ und gehandhabt. Das Kriegsm­inisterium­ befolgt either mit militärischer, fast Genauigkeit und Gewissen- Haftigkeit die Bestimmungen der Vereinbarungen, und was die Armee betrifft, wann heute Feine­lage mehr bezüglich der Heereslieferungen erhoben werdet. « Bei der Kriegsmarine ist aber die Situation­eine andere.Nicht was die Gewissenhaftigkeit und Gdnewigkeit anbelangt,diesbezüglich­ darf.kein­ Unters­chied«g·cmacht wex dem sonderandch erhältnissen.s DersBedarfch Kriegsmarine aucßer Schiffen ist eben kein entsprechender, um die industrielle Quote sichern zu können.Deshalb hat derVäiriuekvmmandantseitJahrenauseigcnerJnitiaiive bei den ungarischen Regierungen Erbauung einer für­­rgiert, was großer Schlachtschiffe damit der ungarischen Industrie die ganze Quote gegeben werden könne. Das it nun geschehen und dadurch it also bei der in. ESim­ation geschaffen worden. erste Gelegenheit, Quote zu erreichen. feine Errungenschaft sein ! „Bereinbarungen“, der. Schiffe geschehen. erzielt werden, Beschaffungsgruppe denn, Schiffe geuppe. wurde. Armierung Geiggabe an Diele Bereinberungen:­liche Handelsminister einseitig, hat und dieser an Beziehung eine neue dem­ Jahre 1867 die, in industrielle Doch für Ungarn, gewiß Soviel vom­ ungarischen Standpunkt. Und min wie gestaltet sichh Diese Frage von­ österreichischen Gesichtspunkte, respektive von jenem der einverständlich getroffenen Die,Quoten­fk in jedem­ einzelnen Ar­tik­el gi­erteilen im Falle der Flottenvermehrung also in­ ganzen Schiffen und in der Armierung. nicht ein ganzer Dreadnought wurde an Ungarn­ zugestanden. Geidüse, Banzer us. gelangen au) nach diesem­ einen den vieren die österreichische Industrie. in jedem einzelnen Artikel night so Hat diese in Derselben nichts anderes es Betreffs kann, auch­ nicht wirtschaftlichen Gründen, ebenso stehen wir bereifs der. Armierung 2. Kann die Duote Nu eine Beschaffung s und .-Ge­schofje bilden eine andere Demnad hat hin der Marinekommandant nichts anderes getan­, als ihm die Vereinbarungen imperativ vorschreiben. Er hat sic streng auch der ungar getan, als das gute Recht Ungarns zur Geltung gebracht, das im Jahre 1904 im Jahre 1906 einverständlich : festgelent Nimierungsgegenstände konnte Ungarn nicht haben, somit mußte zustan­de effektuiert rben. Nichts der ‚der Weide, Diese Frage, men, ungarische Energie " Bevor der Die gebieterisch fordern, Daß­­ sogenannten Die militärischen MArmee die Scheint mich bei Handelsminister darauf bestand, nötige Der anderes a­ber wirklich mit mit nur . der Fragen erdacht Schaden zugefügt worden, jenen militärischen, ragen, ich aber in ‚Fragen, Die ‘oder zu ganze Die Frage mod, int Jahre Daher” gie in­ das Armee es erfordert, daß, die beiden Die aus­­· . Nachträglic wurde "zwar Auch Striegsmarine Angelegenheit peinlichster bilden bei Aus technischen Sanonen Ceit Das dürfte und auch fähigen gehalten, und so MWerfte‘ der Kriegsmarine die­nt. Dies nicht geschehen,­ und zu erfolgen % derselben Be- ««««-· = v ". - . - . | Feuilleton. Maddrun verboten. Die Saison der Wilddiebe, Bon Stefan Barjony. 8 dem­ Gegner Jagdreviere, in der­ Nähe von Bo­­ayvilo, hok ein Wildhüter einen­ Wilddieb an und der MWilderer erlag im Szefkárder Siranfenhaufe den erlittenen Berlebu­ngen. An eigene hauptstädtischen Delatte wurde dem „armen“ Wilddiebe ein rührender Nachruf gewidmet. In der Schil­­derung des Falles war: zu lesen, man habe, da­s wieder ein Opfer jener Gewwiltenlosigkeit vor sich, Die nicht dulden will, Dan auch der arme Mann hie und da einen Hasen- Braten auf seinen Tisch befonme, obgleich es so viel Hafen und allerlei Wild in der Welt gibt, daß, ein Eind mehr oder weniger für den Eigentümer oder Pächter des Jagdgebietes wirklich nicht in Betracht komme, Fälle von Wilddieberei, die in gleicher Manier und iit ähnlicher Tendenz geschildert werden, sind häufig zu seien. O Offenkundig ist die Absicht, Stimmung zu machen in der Richtung, i­elches Unrecht man dem­, bedauerns­­werten Wilderer zufügt, der, indem­ er ein Stüd. Wild stieglt, eigentlich niemanden verkürzt, der Niebe Gott leise - Das Wild frei gedeihen, folglich gehöre es aller Welt. Der­ erwähnte Gegner. Fall it mir zufällig in allen feinen ‚Einzelheiten aus der allerzuständigsten. Quelle der . fonni; schon vor Monaten habe ich von der ‚grenzenlosen Sreiftürzeit­ de5” ,‚mimen” Wilderer‘ gehört, dem es jeßt so über ergang: , it, er hatte die Wildhüter gehänselt und verhöhht., nicht selten an Leib und Leben bedroht. Das solche Drohung bedeutet, das zeigt ein Fall, der im der neuesten Nummter des ‚Badahlap“ (vom 5. Februar 1911) zu­ lesen steht. Es heißt Daselbit: „Der Forstadjunft­ort der Sohenzollernschen Domäne it Ichten Conntag , von Reib­dieben erspossen worden. Seine, in­ gesegnetem Luftende befindliche Siam brachte bei Empfang Der Schredensnachricht , eine Frühgeburt zur Welt und Die Aerzte fürchten auch für das Leben der Mutter.” Man vergleiche Diese beiden Fälle, ihre Urfaen und Begleitb­tände, und man beurteile sie jaglich und hınmaı, Aus der einen Seite haben wir verwirte Nichtsn­utzig­­keit,Arbeitsscheu mich tollkühne Entsch­lossenheit in der Person eines gar-ähnlichen Dirbesvoram­s,auf der an­­­deren Seite dasæ1­rliche.Pfli­chtbe1vutzt sei 11,da«3 unaus­­gesetzt mit Lebensgefahr verbunden,nien missischer ist vor Derk­mern dem plötzlich austauschenden oder,1­as noch schlimmer,menschlerisch angreifendem leicht verh­ängnisvoll werdenden Bestialität. Denn solcherart ist die Gefahr,mit der die Gilde der Wilddiebe die Gesellschaft im­­ allgemeinen bedroht und es irren diejenigen sehr, die da glauben, daß es sich Dodh nur um die tunberechtigte Strebung einiger Stüd armseligen Wiltes handelt und daß der Wildvieh solchen Frevel gar nicht wagt. Wenn er den Wildhüter in Der Nähe wei, vielmehr bei dessen Erscheinen sich eib­aft aus Dem Staube macht oder sich auf Gmade und Mnanade ergibt. Ehe ig ein Tares Bild von Dieter Cache gebe, will ich zum besseren Verständnis derseiben einen Rückbiid auf die Antezedentien werfen. Mit dem Wandel der Zeiten und bei der Umgestal­­tung der sozialen Verhältnisse Formte gar vieles nicht 10 bleiben, wie es einst gewesen; im besonderen der­ Begriff und die Birgischaften des Eigentumsrechtes haben immer weitere­ Formen. angenommen. Noch vor einem Menschen­­alter war Die Ausübung der Jagd in­ Ungarn so wenig beschränzt, daß selbst der legitime, berechtigte Grundbeleger nur einen Teil seines Befißes für free Jäger s­chließen konnte und er dulden mußte, daß dor wo seine Ber­­botetafel aufgestellt war, fremde Leute dem Weidwerk ob­­lagen. In m­einer Kindeszeit sidm­te ich einmal mit leb­­haften­ Interesse einen Hören an, von dem man erzählte, daß er auf einer größeren Neile, als sen Reisegeld alle war, sichh Durch ganz Ru­mänien und Siebenbürgen „Dur jagte“ und sein Nachtlager twie seine Mahlzeiten überall mit seiner Jagdbeute bezahlte. Damit is’s nun allerdings vorbei und Die Wahreit des Spruches „Tempora mutan­­tur et nos mutamur in illis“ kommt auch in Jagdjacden zur Geltung. Heute — und schon seit einigen Jahrzehnten — gilt das Jagdrecht als ein besonderer Wert­ des Grund­­befißes, und der Wildstand kommt nicht nur aus dem Gesichtspunkte des Privatrechtes in Betracht, sondern an als nationalökonomischer Faktor, dessen Mestung und Verwertung die Mühe lohnt. .» Der Beginn der großen Wandlung fä­llt in die Sieb­­zigerjahre des vorizxe 1­ Jahrhunderts,in die Zeit,die der Schaffung des h­eutigen­(uuumelyv.reformbedürftigen­)· Jagdgesetzes unmittelbar voranging und in welche die Gemeinden das Jagdrecht an ihren Terrains schon ver­­pachc­ete 17,aber gegen so geringfügiges Entgelt,daß für zehn bis fünfzehn­ Gulden­,das Jagdrecht auf einige­r tausend Joch zu paschten war.­­ Allerdings befand sich damals in imferent Lande Die Infiematische Wildhege und Wildzucht noch in eiment höchst: primitiven­ Zustande, das Wild war wirklich ‚nur von Gottes Gnaden da­s 100 es zu finden war. Am Der Mus­­tottung Desselben fonnte alles und jenes , sid­. beteilhnen, angefangen bein. Sren­hüs bis hinab zi dent Schlechtestes Raubtier. Leberdies war das Wild, allen Unbilden , der Witterung schublos, ausgeliefert; in den langen, rauhe­n Wintermonaten kümmerte sich niemand um dasselbe. Da ein centsprechendes Gejeb nicht vorhanden h­at, konnte jedermann­ jederzeit dem Jagdvergnügen fröhnen; auch im geschiecht jagte man den trächtigen Hafen, das frücstige teh, das auf, jeinent. Gelege jigende Bogelwib. Der bloße­ Gedanke an diese Dinge it Dem­ heutigen, forresten Boger ein Grenel. Hingegen dachte niemand an eure snitematische Musrottung der Raubtiere. Die­ so viel Schaden anrichten konnten aß Sie wollten. . Die Auf­stellung von­­­ WildHütern war eine unbekannt Gabe; der Sluihu­ß war Der einzige, der für ein­ gutes Teint­geld ji) Herbeilich, den auf gepachtetem Gebiste"betroffe: · EN Vak iR 6 -

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