Pester Lloyd, Juli 1912 (Jahrgang 59, nr. 166-179)

1912-07-16 / nr. 166

úg . t ” 90 u Jat e . .Abou­1sement­»E­. Für Budapest: Ganzjährig 44 K., halbjährig SEK, ährig 11 K., monatlich 4K. 4K. 40 K. Mit separater Postversendung­­ des Abendblattes vierteljährig 2 K. mehr, Wien auch durch Herm. Goldschmidt. Für das Ausland mit direkter Kreuz­­bandsendung. vierteljährig : Für Deutsch­­land 18 K., für alle übrigen Staaten 21 K. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Postämtern ent­­gegengenommen. Für Amerika, England, Frankreich, Spanien und Portugal besteht die Vermittlung der Postämter nicht und das Abonnement muss direkt in unserer Administration erfolgen. Vertretung für Deutschland, Frankreich, England und Italien bei der Zeitungsfirma Saarbach, News Exchange in Mainz. 59. Jahraung­­er 68 23 MORGENBLATT 1 " . »l » » « | - s Inseratenaufnahmeg In Budapest, in der Administration des „Pester Lloyd“ V., Mária Valéria-utcza Nr. 12 und in den Annoncen-Bureaus : « «·I.Ilcoknsk,s.kokstala,cyöri—skllssy, daulus & Co., Sigm. Lenkei, Jul. Leopold, Ant. Mezei, Rud. Mosse, Jul. Tenzer, Jos. Schwarz, « In Wien: bei Bock ,Herzfeld, Ed. Braun, J. Danneberg, M. Dukes, Haasenstein , Vogler,­­ Rud. Mosse, J. Rafael, H. Sohalek. Im Auslande: Berlin : Rudolf Mosse; Dresden : Invalidendank ; Paris : John F. Jones & Co. Einzeln : Morgenblatt in Budapest 12 Hel­­ler, in der Provinz 14 Heller. Abendblatt in Budapest 6 Heller, in der Provinz 8 Heller. Redaktion und Administration : V., Mária Valéria-utcza 12. — Manuskripte werden in keinem Falle zurückgestellt. — Unfran­­kierte Briefe werden nicht angenommen. Mr. 166 Budapet, Dienstag, 16. Juli 1912 Parlamentarische Disziplin im Auslande, Bon Dr. Ludwig v. Keblonkfy-Maper. Budapest, 15. Juli. Sc­­härfer die parlamentarische Disziplinargeswalt ausgeprägt ist, Desto mehr entspricht sie nach heutiger Auf­­fassung dem Niveau, auf dem das Ansehen des Bolfs­­vertretungskörpers erhalten werden muß. Es muß bei­zeiten für genügende Reaktionsmittel gegen grobe Erbzeite gesorgt sein. Mit Recht erklärte Präsident dr. Levebomw in einer Eigung des deutschen Reichstages des Jahres 1895: „Denn man das Privilegium der Immunität konserbieren will, so muß man vor allen Dingen zur­­ rechten Zeit Vorfehrungen treffen, daß Dieses Privilegium nicht mißr braucht wird.” Im Belange der Redefreiheit werden Heute von allen Parlamenten materielle Beschränkungen aufge­stellt, und was Die Strenge der Disziplinarbefugnisse zum Beispiel des englischen Parlaments betrifft, so wurde dem Hinweis auf Dieses Beispiel nur Deshalb die Be­deutung teilweise abgesprochen, weil dem englischen Par­­lament für das öffentliche Leben in England­ ein weit größeres Ge­­icht zukommt als in anderen Staaten. Doch mit vollem Recht wurde auf diesen Einwand v­eriindert, mag das englische Parlament eben deshalb: zu seiner maßgebenden, hohen Stellung gelangt sei, weil es stets­ streng und­ eifersüchtig auf die Erhaltung seiner­ Ordnung und seiner Würde im Innern sowohl wie nach­ außen geachtet habe. R · « Ueberall steht dem Volksv­ertretungskörper über seine Mitglieder ein­e mehr oder wenigers scharfe Tisziplinar gewalt zu...Absieben von den Tiszip­linarskmtext,"könnte einstm­mige Volksvertreter zum Beispiel sehrj wohl durch direkten wag oder durch"eitke Zwang­sstrafe angehalten werden,an einer Sitzung oder an einer Abstimmung teilzunehmengen so könnte dem Volksv­ertretung­skörper sehr gut die Befugnis beig­elegt werdeny Mthiedey die nuit oder ohne TSkhuld ihrett Obliegenheiten­,zu genügen1 auferstande wären, aber nicht, freiwillig ausscheiden wollen, des Mitgliedschaftsrechtes zu entkleiden. Die Entividlima hat allerdings im allgemeinen diesen Gang noch nicht ge­nommen. Allgemein it aber die parlamentarische Diszi­­plinarstrafge­walt vorhanden, das Heißt das Recht des Volksvertretungskörpers, nach geschehenem Bruch, der parlamentarischen Ordnung vergeltend­ gegen­ das schuldige Mitglied einzuschreiten. Ueber die parlamentarische Disziplin, über ihre Ge­staltung in England, Amerika, Deutschland oder Frank­reich wurde schon mancherlei geschrieben und gesprochen. In folgenden­ möchte der­ Versuch angestellt werden: Diese parlamentarische Disziplin im Auslande ein wenig zu beleuchten und je nach den Staaten einander gegenüber­­zufteifen. . So tie die Idee einer allgemeinen Bosfsvertretung in England zuerst Wurzel schlug, so ist auch der Grund­­lab der parlamentarischen Disziplinargewalt als eines der wesentlichsten Attribute einer Parlamentsverfassung vom englischen Recht zuerst anerkannt worden. Entsprechend der­­ jahrhundertealten Verknüpfung des englischen Parlaments mit der Entwicklung des englischen National­­und Staatslebens weil die englische Rechtsanschauung dem Parlament überhaupt selbst die­ Aufgabe der Wahrung der eigenen Würde und des eigenen Ansehens zu und hat es zu diesem Behuf mit der Gewalt ausgestattet, unmittel­­bar richtend und strafend­­ einzugreifen. Diese­ Strafgewalt gilt dem englischen Rechtsbewußtsein für so natürlich, dat nach englischer Anschauung an ich überhaupt mit der Ausübung der­­ geießgebenden Gewalt das Recht, die Mitarhtung des eigenen Ansehens zu richten und zu be­­strafen, wesentlich verbunden it. Das Recht, welches daz­bei vom Parlamentshause angewendet wird, it nicht das allgemeine Recht, sondern das Parlamentsrecht, d. H. der DSnbegriff­ der besonderen Gejege und Gewohnheitsrechte, die man „lex: et consuetudo Parliamenti“ nennt. Das parlamentarische Disziplinarrecht in England gehört zu den ungeschriebenen Geiegen des Landes. Eine das Parlament zu unmittelbarer Ahndung berechtigende Bei­­legung der Würde und des Ansehens des Parlaments wird in jeder, auch außerberuflicher Handlung des Parla­­mentsmitgliedes gefunden,­­die mit der Ohrenstellung eines Parlamentsmitgliedes unvereinbar it. Die Straf­gewalt des Parlaments tritt auch gegenüber einem Parla­­mentsmitgliede wegen einer Handlung ein, die sonst nicht auf das Gebiet des Kriminalrechtes gehört. Die aber immerhin mit der­ „Ohrenstellung eines Sparlam­ents­­m­itgliedes“ unvereinbar ist, und ihe Walten ist anderer­seits ‘auch in Fällen, wo die Anwendung des allgemei­­nen Strafrechtes bereits stattgefunden hat, nicht alz geschloffen. Die parlamentarische Strafgewalt fordert im erster­ Linie, ‘daß fi das P­arlamentsmitglied in und allerhalb seiner amtlichen Tätigkeit jener Achtung wildig zeige, die seine­ Stellung erfordert, . Der formelle­ Titel, unter dem das englische Evn­ment... einschreitet,­ wenn­ ein Erzek ‚gegen seine, Wi­nde ‚and­ sein Ansehen-füh ereignete, i­: der des Bruches der Parlamentsprivilegien. Das englische Parlament ‚behandelt dis verschiedenartigsten Fälle: als „Privilegienbruch”. So zum Beispiel Ungehorsam gegen allgemeine Verordnungen des Hauses, Ungehorsam gegen besondere Befehle, Be­­leidigung des Parlaments und Beleidigung der Beamten des Parlaments bei­ Ausübung ihres Amtes. Die parlamentarische Disziplinargewalt in England fennt außer­dem Ordnungsruf den Verweis, die Haft und die Suspendierung von der­ Teilnahme an den Geschäften des Hauses. Ein englisches Parlamentsmitglied unterliegt der parlamentarischen Disziplin auch dann, wenn es nicht mitt während einer Parlamentsverhandlung, sondern im allgemeinen mit Bezug auf seinen Beruf in einer Un­­gebührt. schuldig hat. In Fällen grober Ungebühr oder scwwerer, mit der Ehrenstellung eines Parlamentsmitgliedes unvereinbarer Handlungen haben die Gemeinen (com­­mons) außer der Strafe des Verweises und der Freiheit­entziehung , auch auf der ganzen üt. die Ausfragung gegen­­ das schuldige Parlamentsmitglied zur Anwendung gebracht Im älterer Zeit verband man dem Beifuß der Ausjragung auch einen anderen Besschluß, der das Parlamentsmitglied für immer unfähig erklärte, einen Git im Parlament ein­­zunehmen. Späterhin wurde dieser Zufall weggelassen ud es wurde nur die Unfähigkeit, in dem tagenden Parlament weiter einen Git einnehmen , zu zeittweise Suspendierung ‚öffentlichen eines mit eines Mitgliedes von der Teilnahme an den Geschäften des Hauses wird als Straf­­mittel in Fällen einer Ungebühr, er­­scheint, um daran die Ausstehung zu knüpfen, neben dem­ Verweis und der Haft in Anwendung gebracht. Ein Ab­­geordneter, nachdemt, der Geschäfte hemmt, einigen wenigen sesten die Befugnis abgesprochen, dem ausgestoßenen Deitgliede die Wahlfähigkeit zu entziehen. Auf der Grundlage die parlamentarische Disziplin in der nordameri­­kanischen Union aufgebaut. Kongresses gegen gejeglich nicht können, ausgesprochen., Die nicht so schwer absichtlich und Hartnädig , die Erledigung ist der Mißachtung (contempt) des Hauses sHuldig und gebt sich der Strafe des Verwveises, der Suspendierung von der Teilnahme an den Geschäften des Hauses oder ist ganz in das Kongreßmitglied geübt wird, der Verhaftung aus, je welche dieser Strafen das Haus verhängt. Das Austragungsrecht des Parlaments wird von fc­reiten Linie anerkannt, nur t wird Diesenr­echte des , ein D­isfretionäre getroffen werden künnen, in ganz England englischen Parlam­entsrechtes wenn sie gegenüber einem wirklich wann Mitglied wegen „selehter Aufführung“ (disorderley, behaviour), erfolgen soll, Ermessen des­ Kon­gresses gestellt­, namentlich kann z. B. die Ausstoßung auc, wegen­­ strafbaren Vergehens, das mit der Ehrenstellung eines Kongreßmitgliedes sei. Seiner textlichen Natur nach die ist ein Bitt­­nis vereinbar ist, vorgenommen werden. Story stellt mit Rück­­sicht auf einen Fall aus weiter Vergangenheit die Ansicht auf, daß die Ausstoßung­ wegen eines Vergehens erfolgen könnte, das, wenn aug nach den Gelegen nicht trafbar, mit dem­ Chrenantt und der Pfligt eines Senators in, aber all hier die Strafgewalt des Kongresses über seine Mitglieder, mag sich auf das parlam­entarische oder außerparlamen­­tarische Verhalten beziehen, nicht eine Kriminal-, sondernt eine Disziplinarstrafgewalt. Daß des Kongresses über die Mitglieder Feine Kriminelle it, ergibt ss doch unbedingt daraus, daß auch geießlich nicht straf­­bare Vergehen eines Mitgliedes von jener Strafgewalt die andererseits aber auch dann, frevelnden verändern auch Die der auch vereinbar sie des kann. Sofern Die Frage, Strafgewalt Triminell ihre Natur nicht z. B. eine Ausstoßung wegen eines Feuilleton. Der Exruft des Lebens. Bon A. Lakto. Es gibt eine Zeichnung, ich glaube von Felicien Hopsz; ich glaube, aber ich weiß­ es nicht sicher, denn ich bin auf der Reise und bitte für den Fall, daß sie Toulouse L­autree zum Schöpfer hätte, um die gütige Nachsicht der gestrengen Herren, die stets bereit sind, ihre Bildung mit einem­ Handgriff triumphierend vom Negal zu holen, wenn flinten Feuilletonisten mal was Menschliches bez­iet. Die Zeichnung von Felicien Rops also — dent sie it doch von ihm (oder?...) — zeigt den Teufel, wie er über die Felder jähreitet und Die Saat der Sünde in die Erde streut.. Wie eine gigantische Bogenscheuche steht Satanas im Winde; ein riesenhafter Schlapphut beschattet sein Höllenantli8 und, die Saatförner, die seiner Hand entgleiten, sind nadte Frauenleiber. — „Satan semant l’ivresse“, so lautet der Titel; und ich habe, seit ich dieses Bild gesehen,­ feinen bal paré im Münchener Deutschen Theater, fein Fashionables Rariser Nachtlofal und Feine Hafenm­eipe betreten können, ohne daß der Schatten des grinsenden Gemannes für einen Augenblick auf meine Stirne fiel. So unbarmherzig groß ist seine Hohle, mit Weibern gefüllte Hand, seine endlosen Beine scheinen feine Distanz zu fennen, und der Wind, der ihm die ver­wahrlosten Haare rart, weht ‘dem­ Beichauer Fufeldünfte und Seuchenreime ins Gesicht. Der große Erotomane Felicien NRops nannte nur dieses eine Gespenst. Sein Griffel wurde nicht müde, die Schhieden zu schildern, die hinten, fleischlichen Freuden lauern, und sein Liebensiwerf, streng verpönt im­ Streife der Gesitteten, it eigentlich eine einzige, große Bußpre­­digt,­­eine gelungene Kreuzung zwischen dem Chevalier Faublas und Fra Girolamo Savonarola. Man schwingt über den Häuptern der schamlosen Mittler, die seine une barmherzigen Phantasien der Jugend zugänglich machen, alle zur Verfügung stehenden, Paragraphen, und merkt: nicht, daß Die schaurigen Gebilde seines‘ Hexenteffels,­­ wie­­ etwa Das­ als Dirne verkleidete Zotengerippe "mit der­ Sense in der Hand­­ und dem­ rodenden Lächeln auf den fleischlosen, zersroffenen Lippen, mehr blütende Kraft in fi­bergen als die gesamte Traftätchenliteratur. Doch nicht von Felicien Nops wollte­ ich erzählen, Mir erfichren nur, da ich an dem sogenannten „Exrijt des Lebens“ dachte, für einen Augenblick fein säender Teufel, und ich fand, daß Rops unrecht hatte, aus der großen Familie der Unheilspender ruft dieses, im­ Grunde doch an, recht freigebige Exemplar herauszugreifen. Es gibt Naturgewalten, die ihre Juchtel elvig über ung schwingen werden, und es ist durchaus begreiflich, daß unsere Ahnen einst zu Blib und Donner beteten. Der Feuerstrahl, der ganz nach eigenem­ Gutdünfen aus dem­ Himmel zur Erde fährt und sengt und tötet, it immerhin eine Macht über ung, und Menschen, die demütig den Rüden trümmen und ihn um Nachtsicht bitten,­­ sind, naiv, ohne geotest zu wirfen. Zächerlich wirkt nur der Fidschuinsulaner, der sich iit vieler Mühe selbst, einen er ichnißt, vor der selbst­­verfertigten Frabe ergeben im Staube liegt, Hunger und Durst leidet und seine sehnlichsten Wünsche bezwingt, mit um seinem Geben reichlich opfern­ zu können. Auch der Satan, der die Wolluft­ jut, ist eine Macht über uns. In seinen Fußstapfen feint das Leben. Fürch­­terlich erbarmungslos und unversöhnlich sind nur die Mächte, die wir uns selber schiigen, die wir selbst in unser Leben hineinstellen und wandeln lassen ü­ber die sanftergrünenden Felder unserer Jugend, bdurch Die reife Saat unserer Mannheit, Dis zu den Gräbern unserer Lieben Hin. Wohin sie treten, Dort wäc­hst seine Glücks­­möglichkeit mehr. Ihre riesige Hand ist gefüllt mit Cant­­förnern, die die Aufschrift: „Du follst“ oder: „Du darfst nicht“ tragen; und nur wer den abenteuerlichen Mut besißt, ihnen mit einem Beilhieb den Schädel zur spalten, erkennt, daß­ sie hohl sind, das das Dügemehl, das ihren Leib füllt, aus der Mühle stammt, in der unser Leben von der großen zweischneidigen Säge „Moral in Hübsch gleichmäßige Quadrate geschnitten wird. Unter diesen Uhrwerkriefen, deren Triebfedern "Die Ueberlieferung gepreßt hat, und die Neid und Mikgunst täglich von neuen aufziehen, scheint mir der eine, der den Namen „Ernst des Lebens” führt, der­ unerbittlichste und zugleich der Hoblste Patron zu sein. Ich war Fraunt, Drei­­falehoch, als er zum ersten Male in mein Leben trat, und ic bin ihm seither auf­ jeder Wegkreuzung begegnet. So wie ich mich für etwas »echauffierte, so wie ich, für irgend» eine Theorie, die mir wert war, eine Lanze brach, musika­­lische, literarische oder sonstige Genüsse bis zur Neige aus­­rotten wollte, immer war irgend jemand in der Nähe, der mit einem herablassenden Lächeln in die Lippen und mit drohend ausgestrebter Rechten auf, den Riesen hindeutete, der im Takte seines Uhrwerkes ‚durch das Leben iwatet. Lange mußte ich mich wappnen, ehe ich endlich einmal den Mut fand, dem tönernen Kolok,­ten alles so fürchtet, die­ Stirne zur bieten. Er war in Gelerina im Engadin. Ich sah mit der Tochter eines Breslauer Fabrikanten vor dem Hotel und sprayt mit der sehr gebildeten, seelisch verk­leinerten jungen Dame wohl zwei Stunden lang über Bircher, die wir beide liebten. Uns vis­ A-vis saß­ der Ba­ter in seine Geschäftsberichte vertieft und rutschte unruhig hin und her. Als ig dann endlich ging, und der Alte seine Ahnung hatte, da ich Hinter der Wand aus wildem­ Wein, die die Terrasse abschloß, noch jedes Wort Hören sonnte, da fuhr er zornig auf seine Tochter­­ 03, mit der Frage: — Wie sonntest Dir diefene Gewäsch so lange zus Hören? Was weiß denn der alberne Kerl vom Ernst des Lebens! Der hat nur Romane im Kopf... un. Und derselbe Herr tam, als ich einige Tage später dem Gespräch ganz unauffällig die geeignete Wendung gab und ihn mit der Frage überraschte, was er den eigentlich unter dem Ernst des Lebens verstände, in eine peinliche Berlegenheit. Er benahm sich wie Die meister Mensc­hen, wenn man ihnen die mnappe Definition eines Begriffes abfordert, den sie beständig gedankenlos ins Munde führen, und der Sinn, den ich seinem Gestammel entnehmen konnte, war der, daß alles, was die Höhe seines Jahreseinkommens im günstigen oder ungünstigen Sinne beeinflussen konnte, in seinen Augen den Ernst des Lebens ausmachte. Da i it nun durchaus nicht so lnderlich, als es Dem­ oberflächlichen Betrachter, der sich partheftisch einen Spdealis­­ten zu nennen liebt,­­scheinen mag. Wer sich über die Anschauung des Breslauer Fabrikanten kurzerhand motie­­ren wollte, verfiel e in seinen Fehler. Er würde gegen den Uhrwerkriesen, der­­ materialistischen Moral einen nicht weniger intoleranten­­ und ebenfalls mit Sägemehl gefüll

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