Pester Lloyd, Juli 1912 (Jahrgang 59, nr. 166-179)

1912-07-16 / nr. 166

· " bom N Kriminalrecht mit Girafe bedrohten. Bergehenő dort wegigsetsetzb wird, erfolgt sie nicht, um die Wirkung auf­­ die allgemeine Rechtsordnung zu­ sühren, sondern wegen der Rückwirkung des Vergehens auf das spezielle Pflicht­­verhältnis des Mitgliedes zum ganzen Hause. Als Dis­­ee werden aber außer der von der Ver­­ajtung allein erwähnten Austragung an Ordnungsruf, M Wortentziehung, Verweis, selbst Geld- und Freiheitsstrafen (leiete jedoch nicht über die Dauer der Eitungsperiode hinaus)­ für zulässig erachtet. J Das«.E.«11t stehen der dritten..--französi­sche 1­ Republik führte auch zu neuen Versuchen in­ den Frage den par­­lamentarischen. Disziplin. Man ging von dem alten Grundja; aus, daß seinesfalls Maßnahmen zum Chit einer ruhigen parlamentarischen­ Verhandlung das­­ Recht , der Minorität verleben ‚dürfen, die Minorität dagegen Habe nie und nimmer das Recht, die Majorität an der Erfüllung ihrer Pflicht zu hindern. Zur Rechtfertigung "der Befugnis, im Wege der parlamentarischen Disziplin einem , Kammermitglied die ihm­­ gegeblich zugebilligten Geldbezüge zur entziehen und es N Aller ward endlich speziell noch folgendes hervorgehoben: Die gegeb­­lichen­ Geldbezüge seien eine Entschädigung für die von diesem den öffentlichen Angelegenheiten gewidmete Zeit; ein Deputierter aber, der Die Ordnung , der parlamentaris­chen Beratungen störe, erfülle nicht nur nicht sein Man­­­dat, sondern Hindere auch seine Stollegen an der Erfüllung Ihrer Pflichten, und verliere darum mit Mecht die Geld­­bezüge, die ihm nur in der Vorauslesung der getreuen Ehillung seinen Mandats bewilligt seien. "Der Arrest endlich sei aber auch nichts als ein Mittel; unter Umstän­­den eine Störung der Verhandlungen durch ein ausge­­seta , Mitglied fernzuhalten. Im Tester Hinsicht be­­­tonte einst Kammerpräsident Gambetta, daß Der XUrzeit, ‚Der einen Deputierten , infolge ‚eines Kammerbesschlusses trifft, von Der doch ‘die Gerichte verhängten Freiheitsent­­ziehung durchaus verschieden sei. Er sei nicht „un peine de droit commun“, vielmehr „une , sorte de mesure de précaution". iz a Die gegenwärtig in Kraft befindlichen Disziplinar­­bestimmungen in Frankreich sind: Ordnungsruf, Ord­­­nungsruf nebst Eintragung ins Situngsprotokoll, Ber­meis und Bermeis nebst­­ zeitweiligem Ausschluf­ von dem Orte der Sibungen.­­ Der Ordnungs­­ruf wird Schon’ erteilt,­­ wenn der Medner " sich u­m Beispiel in seiner Nede Persönlichkeiten einem oflegen gegenüber erlaubt. Beim zweiten Ordnungsruf­­ steht dem Präsidenten die Eintragung des Ordnungs­­rufes in das Gitungsprotokoll­ frei. Ehre fernieres : Dis­­iplinarstrafmittel ist. der Verweis (la.censure). Die alle, für die das­ parlamentarische Disziplinarrecht­­ mit den Be­weis droht, sind bis zur Zeit­ nicht vollständig normiert. Am jedem Fall wird’ aber die Zensur gegen jenen, Volksvertreter­­ ausgesprochen, der in der Versammz­ung das Signal zu einem Q Tumult oder zur reflektiven Enthaltung von der, parlamentarischen­, Tätigkeit‘ gegeben, oder welcher, Injurien, Provokationen, Drohungen " gegen einen oder mehrere Kollegen ausgestoßen hat. Die Reihen­­folge der eigentlichen Disziplinarstrafen schließt in beiden Kammern mit dem "„WVerireis’ nebst Zeitweiligen: Mis­chlup”. Mit­ dieser Strafe wird dasjenige Mitglied der­­ Hammer bedroht, das sich Beschimpfung der Kammer, des Kam­merpräsidenten, der "Regierung "zuschulden kommen läßt. Außerdem natürlich auch im­­ Falle der Aufforderung so: Gewalttätigkeiten und zum Bürgerstieg. Z­ensur nebst zeitweiligem Ausschluß und mittelbar­ farbenbetreffender Volksvertreter die Verpflich­­­tung in siQ sofort xi aus Varus-parlamentarian Beratungs­­raum«si!«di'szu entfernen»ind ihm«währends der bestimmten Frist fernzubleiben..«j Zeigt sich der betreffende Deputime vor Ablauf der Ausschlußfenit im­ Stuungssaal oder überhaupt in den Räumlichkeiten, im Gebäude des Palais legislative,­­ so wird­­ er auf Anordnung der Duältoren arretiert und in einem besonderen Xotal bis zur Dauer von drei Tagen festgehalten. 314. Die­ Aus­­schlupfe ist beim Ablauf der Sesfion noch nicht verstrichen, so wird ihre Reste auf die demnächst beginnende Session übertragen,­­sz­­»Das französisf­che­ parlamentarische Disziplinarrecht fennt auch die Nebenstrafen der einfachen und Der ver­­schärften Zensur. Die erstere hat von Medts wegen Die Entziehung, der Hälfte der geießlichen Geldbezüge eines Deputierten für die Dauer eines Monats, die z­weite den Berlust­ der Hälfte der gegensichen Bezüge auf die Dauer zweier Monate zur Folge. Außerdem werden auf Grund beider­ Disziplinarmaßnahmen auf osten des Deputier­­ten 200 Auszüge aus dem Gelbungsprotokoll, welche die Verhängung der Sensur betreffen, gedruht und­ in den Gemeinden des Wahlkrefses des Deputierten zum öffent­­icen Anschlag gebracht. In beiden Sammern gilt gegen­­wärtig der Grundmaß, daß dem Präsidenten in jeder Hin­­sicht allein die Initiative zusteht, Disziplinarmaßregeln in Anregung zu bringen. Auch finden wir — abweichend von den anderen Staaten — in dem französischen parla­­mentarischen Disziplinarrechte eine Bestimmung für den Fall, da­ duch ein Kammermitglied ein nach dem­­ ge­meinen Rechte strafbares Vergehen in den Räumen des Palastes der B Wolfsvertretung begangen werden sollte. In diesem alle, wird die Beratung­ sofort eingestellt, der Präsident bringt das Vergehen zur Kenntnis der Kam­­mer und das Barreau teilt­ das Geschehnis sofort , dem Gerichte zur weiteren Veranlassung mit. Die deutsche Gesehgebung enthält auch den allge­­meinen Dab, Ddakı dem Präsidenten der Volksvertretung, abgesehen von der formellen Geschäftsleitung, die Hand­­habung der Ordnung­ in der parlamentarischen Eigung obliege. Was das Einschreiten der Volksvertretung oder ihres Präsidenten gegen Die einzelnen Abgeordneten, welche gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen, bez trifft, ; 30. Gerntierfiel ‚die deutsche Gejeggebung es nicht imm­er expressis verbis als Ausübung der parlamentg­­lieden Disziplin, sondern auch bald als Handhabung der ipungspolzei oder allgemein als Handhabung der „Ordnung“. Das Aufkommen des Wortes „Situngs­­polizei“ ist auf den durch die konstitutionelle Doktrin, ver­ Funk­­tionen der Polizei in den erwähnten Räumlichkeiten aus­­üben zu lassen. It Die­ Polizeigewalt im Cisungsgebäude den Präsidenten der preußischen Kammern und des Reichstages auch nicht doch­ fürmliches Geseh übertragen, so sind. dennoc­h. alle­ Behörden und Untertanen zur­ Rch­tung jener Auslegung der Geschäftsordnung über das Polizeirecht verbunden, denn in diesen kommt ein par­­lamentarisches Gewohnheitsrecht zum Ausdruch, welches gejegesgleiche Kraft, hat. Die Kehrseite der dem Präsiden­­ten erteilten Ermächtigung, im Sttungsgebäude die Polizei zu handhaben, it natürlich für die ordentlichen Polizei­­organe das Verbot, selbständig, ohne­ Requisition des Prä­­sidenten, einzuschreiten. Und weiter kann der einzelne Ab­­geordnete rechtlich von der preußischen Kammer und, vom Reichstag nicht nur dann, wenn er seine Pflichten in der parlamentarischen Polenarverhandlung­ verleit, mit Dis­­ziplinarstrafe belegt werden, sondern auch wegen Beriebung seiner Berufspflichten überhaupt, BIS .In dem hier Ausgeführten wurde der Berjuch " unter­­nommen, einen kurzen Ueberbiick zu gewinnen über Die parlamentarische Disziplin im Auglande. Im allgemeinen sei noch ‚bemerkt, daß — wie wir sahen — in England, Frankreich und Deutschland das parlamentarische­­ Diszi­­plinarstrafrecht der­ Gegenwart auf gewohnheitsrechtlichem Hekkommen beruht, in der nordamerikanischen Union aber unmittelbar auf der Ber­affung. Und während in Frank­reich und Deutschland (auch in Belgien) nur das­ Ber­halten, der Xolfsvertreter während der parlamentarischen Berufsübung als Gegenstand­ der disziplinären Kognition der Volksvertretung angesehen wird, erstrebt in das par­lamentarische Disziplinarstrafrecht in England und in der nordamerikanischen Union auf auf das außerparlamenta­­rische Verhalten der Volksvertreter. Während in einigen wenigen Staaten, so zum Beispiel in Belgien, als Dis­­ziplinarfixalmittel nur Wortentziehung und Ordnungsruf vorkommen, verwendet das parlamentarische Disziplinar­­sirafrett in­ England, in den Vereinigten­ Staaten,­­ in Frankreich und in Deutschland ‚noch ‚darüber hinaus — in freilich ganz­ verschiedener Ausprägung —: Beiireis, Geldstrafe, S Freiheitsentziehung,­­ zeitweilige Suspension von­ den­ parlamentarischen Sehhilfen und gänzliche Aus» Hogung. « ...­« ° E omwohl it Eenat ald auch; in der Deputiertenkam­­mer schlieht die B ten — wenn man tir Ton steu­eren. .. .- - Was liegt­ daran, wo wir uns unsere Freuden holen ! Menn wir nur­ an­ Ende des­­ Weges­ angelangt, ette so sagen darf — reatistischen Impera- Camm­lung von Erinnerungen angelegt haben, die uns­­ mit Genugtuung erfüllt und groß genug it, um unserem Dasein einen Sinn zu geben ! Warum sollte: eine Fabrik, die man selbst in das man aus kleinen Anfängen unter tausend Mengízeit groß­­‚gezogen hat, hiezu nicht genau so gut ‚geeignet sein, als ein Kunstwerk, in das wir unsere Seele gießen, als das Lächeln einer Frau oder vieler Frauen?... : Wer sich berechtigt fühlt, hier, eine schroffe Grenzlinie gr­ziehen, ist auch nur Gößendiener, und merkt nicht, daß sein „Philister“ ‚getauftes Cidredgespenst nur eine Begeh Iheuche ist und sein Uhri vertrieje, von seiner Konstruktion beteiligt gewesen. Ein Hieb mit der Art der Toleranz genügt; und Die tönernen Beherrschet unseres­­ Lebensweges tvie der Golen des Prager Wunderbildners. sind, zerfallen­­ Ein Hieb, und wir erkennen, daß wir es sein müsse. Warum selbst 31 frieden sein, Der Verschiwender, der um Die Reverenz von interessierten Hohlköpfen buhlt und um die rauen, das Kiebe feiler die­­ Erinnerung das Dachstübchen ‚feiner Not, bevölkert, ; Ding, mit der Vision danfbarer Weiber an ihn fehmiegen, und er to groft und­ Hunger selig in ‚feiner entschwundenen Popu­­­larität zu schwelgen vermag. Warum, sollte ‚er,­ wenn­­ Zu­­friedenheit, um gehandelt haben als jener andere, andere spielt, unzichtiger und Leichtsinn hatte wissen wollen, und von Luft nun als Greis Bufrieden auf seinen Geldläden thront, überzeugt, daß das tlingende , nur al­lmentbehrliches Ziel und der des lebenslänglichen Kamp­­follte die Frau, die nicht leben konnte, ohne eine Chat von begehrlichen Anbetern hinter ich­­ zu striffen... zur Streu geworfen werden von der an­­deren, in Treue und Verzicht »«im Gr­unde ist jede Wahl.zw­ischen«.·G1­:tundBöse bosch nur feines Vilanztwas««freut mich­«mehr,­der-Besitz oder der 2 Genusß«,,der«­Rausch,·des­ Augenblicks oder die gleich: die emsigen Sammler, die mit altersschwacher Hand plößlich Das heilgeliebte Gold in streuen, ‘gepadt "von der­ späten Wut, die Falterfreuden nachzuholen, an die sie nicht geglaubt, solange die Sonne noch fchten; die Wüstlinge, die all ihre kurzen Erfolge verfluchen, aus ohnmächtiger Sehnsucht nach einen Heim und einer Kinderschar, die schluchzend Mbschied nimmt; und auch der Künstler, Der es, wie Ihsens Mubed, ext al3 er zum Tode erwacht, wehklagend erkennt, „daß er die Gebilde aus totem Ton über das Glück des Lebens und der Liebe gestellt! Wie alle hat der Ernst des Lebens erreicht, Der eitz­­ige, fürchterliche Ernst, vor dem m­­r­ alle zittern müssen: die Neue! Was find uns die M­anditeden, die pro­­fessionelle Lebensbildner und Moralisten an jeden Feld­­weg aufpflanzen, um ein Abschtweifen von der großen Heerstraße nach Möglichkeit einzudämmen? Was sind uns, die fragenhaften Nieten, die ein mühsam fett jreuiertes Uhrwerk treibt, und die jeden­­ Morgen von neuem aufgezogen­­­ werden müssen. Damit das leicht­­fertige Spaltenwoll nicht, über die Baat Der Fleißigen herfällt, und jedermann sich täglich von der E­xistenz des Göven, den er sich selbst geschnitt, überzeugen Tann? Die fchreden nur Kinder und Gedankenlose. Die Neue aber ist der Emit. Cie steht am Ende, mit ihrer ‚grauenhaften Fuchtel in der Hand, und lauert gierig auf­­ die vielen, die­ als Banferotteure aus dem Leben taumeln. Sie überfüllt die schlechten Rec­ner, beim Ausgang, wenn die Arme schon zu schwach geworden, um­­ jäh zur Wehr zu gehen, und die Beine zu­ müde, um auf, den anderen, lange veralteten Weg hinüberzu­­fliehen. Die geht nicht auf Federn, und ist nicht mit Sägemehl gefüllt, unser eigenes, Heißes Blut pulsiert in ihr. Sie pesticht uns über Die lebte, edbe Gt­ede, bis zum Grabe hin, und läuft zum Nächssten. Sie muß sich geeilen; ihr. Atem ist Eurz, , semerzhaft Eurz, wie unser Dasein auf Erden: - -«.. . . Mittel die Höhe­ gebracht, ein­­ Kapital, und nichts anderes wollen, die im Großziehen ihrer dieselbe Freude fand?... er hat recht getan, die sich zärtlich Iodt, wenn weil zu wenig Hände ° all alle nur Freudensanmler ala mit , seine darbenden Lippen, und der. nichts Slinder, «­­| Dienstag, 16. Juli 1912 Eine Unterredung mit den cGrafqumdmssy. «T­­. « vaksype Möijuliz .Jn.d­k:r--yiorlg.czls erscheinenden Nummer der Halb­­monacksschrifst,,Ny.ugsast««veröffentlichther ein­ Chef­­reddiktettr JxxnotuskVeigelsbergji­xrkeressatrttz Mitteilungen üb­er eine politische Konversation,·dee er in den jüngsten Tagen mit dem rafen Julius An­­drásiy in Dessen Zigadober Schloß; zu führen Ge­legenheit.. Hatte. té . Die erste. ‚Frage, die „dem. Grafen. . Andrásiy von seinem .Gast vorgelegt wurde,. bezog sich auf Die psy­cho- Ipoaische Wandlung, die, den Sohn , des­ älteren Iulius Andrafft, in seinen, politischen Anfängen ei orthodorer ‚Anhänger des. Tieben undsechziger Ausgleichs, nachmals zum. Führer des, nationalen, N­iderstandes ger­macht hatte. ..­­»G­ras Julius Androissy meinte,das Auftreten­ seines­ Vaters in­ der Wehrgessetzdieba­tte des­ Jahres 1889 habe ihm diextersten Ansto­ß«zudckefer.­Ersütterunng einer Orthodoxiegiegsebse1t«.Er selbst,Mgf.’Julius An Måssy, habe in jener Debatte eine aggressive orthodopredegesi hältejit,zusteinecieherraschung aber habe sein Pater seine gegen­ dies Opp­osition gerichteten Angriffe als­ Finetrunk übserbegsten S­chritt beurteilst.Es­ habe s von seinem Vater hören mü­ssen,daß­ manche Forderung1,sposie»erbp kämpfttzks berechtigt sei und früher oder später­ vertwirklicht werden müsse. Sein Vater habe, ehe er in der Wehrgeredebatte I gegen die 88 14 und 25 der Wehrporlage im Magnaten­­­­haufe Stellung genommen, bei Gr. Majestät um eine Audienz angefacht und dem König im. voraus mitgeteilt, dak er in seiner Mode zwar für den Ausgleich eintreten, dann des Ausgleichsgejeges E kritisieren und sein Hehl daraus machen werde, dass man in der Ausübung dieses Sefebes in nationaler Hinsicht nicht so weit gegangen sei als man gehen hätte dürfen und Können — auf im Interesse der Monarchie. Mit Willen des Königs fiel denn auch Die­ Rede des Vaters so aus, und da sei es denn natürlich, daß­ diese Offenbarung ihren­­ Effekt, auf der Cohn nicht verfehlen konnte. Unter der Wirkung d­ieser Rede habe er, Graf Julius Andrasfy der­ Jüngere, das Ausgleichsproblem aufs neue erwogen und dei zu der Feststellung gelangt, daß,­­ bei der Fortführung der alten Politik die neuen Lasten si, nur mit Gewalt wer­­den der Nation ‚aufoktroyieren lassen. Im Laufe der Zeit ‚habe sich im ihm Die Ueberzeugung festgesegt, die Eihroffheit gegen die nationalen Wünsche Jei, auch aus militärischem Gesichtspunkte gänzlich unbegründet. : « »Die nächste Frage,über die Graf Julius Andrässij zur Reußer zungicrsuscht w­urde,b­etrasf seine S­tellung zur Wahlreform11. ’G«raf­ Andråssy erwiderte,erfähle si­ch heute gtzuall so»freisi 1111 ikxs wie in der Zeit der kirchenpolitischen Refor­­men.Gerad­ Weiler früher ein­ freisimniger Minister ge­­wesen,habe er die Wünsche der Sozialisten in gewisser Hit­ 1fischt1fixhst befriedigen und gegen­über den­ Arbeiter­­organisationen nicht in dem Maße nachfischtig sein könne­­, um über sp ihre Fehler und Mißxbrijukhaeins­ Auge zuzu­­drücken.Aus den Reih­en dieser Organisationen seien ihm­· Klagen zugekommen und er ha­be die Schli­cht­ geha­bt,auf dieses Klagen h­ineinzuschreiten.Durch ein­e­ Wahl­reform­­vorlage habe er die intelligente Arbeiterschaftconehnsten Maßen in das Parlament h­ineinbringen wollen und im Vereikr mit einer­ entsprechenden Wahlkreiseinteilung würde sein Moralitätsprojekt dieses Ziel erreicht haben.­,.Nun­­mehr werden die Arbeiter nicht mehr in so günstiger Lage sein — sie werden das neue Wahlrecht offenbar als ein allgemeines etikettieren, in Wahrheit aber wird dieses neue er, gleichzeitig aber auf­ das System der bisherigen Anmwen­­

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