Pester Lloyd, Juli 1912 (Jahrgang 59, nr. 166-179)
1912-07-16 / nr. 166
· " bom N Kriminalrecht mit Girafe bedrohten. Bergehenő dort wegigsetsetzb wird, erfolgt sie nicht, um die Wirkung auf die allgemeine Rechtsordnung zu sühren, sondern wegen der Rückwirkung des Vergehens auf das spezielle Pflichtverhältnis des Mitgliedes zum ganzen Hause. Als Disee werden aber außer der von der Verajtung allein erwähnten Austragung an Ordnungsruf, M Wortentziehung, Verweis, selbst Geld- und Freiheitsstrafen (leiete jedoch nicht über die Dauer der Eitungsperiode hinaus) für zulässig erachtet. J Das«.E.«11t stehen der dritten..--französische 1 Republik führte auch zu neuen Versuchen in den Frage den parlamentarischen. Disziplin. Man ging von dem alten Grundja; aus, daß seinesfalls Maßnahmen zum Chit einer ruhigen parlamentarischen Verhandlung das Recht , der Minorität verleben ‚dürfen, die Minorität dagegen Habe nie und nimmer das Recht, die Majorität an der Erfüllung ihrer Pflicht zu hindern. Zur Rechtfertigung "der Befugnis, im Wege der parlamentarischen Disziplin einem , Kammermitglied die ihm gegeblich zugebilligten Geldbezüge zur entziehen und es N Aller ward endlich speziell noch folgendes hervorgehoben: Die gegeblichen Geldbezüge seien eine Entschädigung für die von diesem den öffentlichen Angelegenheiten gewidmete Zeit; ein Deputierter aber, der Die Ordnung , der parlamentarischen Beratungen störe, erfülle nicht nur nicht sein Mandat, sondern Hindere auch seine Stollegen an der Erfüllung Ihrer Pflichten, und verliere darum mit Mecht die Geldbezüge, die ihm nur in der Vorauslesung der getreuen Ehillung seinen Mandats bewilligt seien. "Der Arrest endlich sei aber auch nichts als ein Mittel; unter Umständen eine Störung der Verhandlungen durch ein ausgeseta , Mitglied fernzuhalten. Im Tester Hinsicht betonte einst Kammerpräsident Gambetta, daß Der XUrzeit, ‚Der einen Deputierten , infolge ‚eines Kammerbesschlusses trifft, von Der doch ‘die Gerichte verhängten Freiheitsentziehung durchaus verschieden sei. Er sei nicht „un peine de droit commun“, vielmehr „une , sorte de mesure de précaution". iz a Die gegenwärtig in Kraft befindlichen Disziplinarbestimmungen in Frankreich sind: Ordnungsruf, Ordnungsruf nebst Eintragung ins Situngsprotokoll, Bermeis und Bermeis nebst zeitweiligem Ausschluf von dem Orte der Sibungen. Der Ordnungsruf wird Schon’ erteilt, wenn der Medner " sich um Beispiel in seiner Nede Persönlichkeiten einem oflegen gegenüber erlaubt. Beim zweiten Ordnungsruf steht dem Präsidenten die Eintragung des Ordnungsrufes in das Gitungsprotokoll frei. Ehre fernieres : Disiplinarstrafmittel ist. der Verweis (la.censure). Die alle, für die das parlamentarische Disziplinarrecht mit den Beweis droht, sind bis zur Zeit nicht vollständig normiert. Am jedem Fall wird’ aber die Zensur gegen jenen, Volksvertreter ausgesprochen, der in der Versammzung das Signal zu einem Q Tumult oder zur reflektiven Enthaltung von der, parlamentarischen, Tätigkeit‘ gegeben, oder welcher, Injurien, Provokationen, Drohungen " gegen einen oder mehrere Kollegen ausgestoßen hat. Die Reihenfolge der eigentlichen Disziplinarstrafen schließt in beiden Kammern mit dem "„WVerireis’ nebst Zeitweiligen: Mischlup”. Mit dieser Strafe wird dasjenige Mitglied der Hammer bedroht, das sich Beschimpfung der Kammer, des Kammerpräsidenten, der "Regierung "zuschulden kommen läßt. Außerdem natürlich auch im Falle der Aufforderung so: Gewalttätigkeiten und zum Bürgerstieg. Zensur nebst zeitweiligem Ausschluß und mittelbar farbenbetreffender Volksvertreter die Verpflichtung in siQ sofort xi aus Varus-parlamentarian Beratungsraum«si!«di'szu entfernen»ind ihm«währends der bestimmten Frist fernzubleiben..«j Zeigt sich der betreffende Deputime vor Ablauf der Ausschlußfenit im Stuungssaal oder überhaupt in den Räumlichkeiten, im Gebäude des Palais legislative, so wird er auf Anordnung der Duältoren arretiert und in einem besonderen Xotal bis zur Dauer von drei Tagen festgehalten. 314. Die Ausschlupfe ist beim Ablauf der Sesfion noch nicht verstrichen, so wird ihre Reste auf die demnächst beginnende Session übertragen,sz»Das französisfche parlamentarische Disziplinarrecht fennt auch die Nebenstrafen der einfachen und Der verschärften Zensur. Die erstere hat von Medts wegen Die Entziehung, der Hälfte der geießlichen Geldbezüge eines Deputierten für die Dauer eines Monats, die zweite den Berlust der Hälfte der gegensichen Bezüge auf die Dauer zweier Monate zur Folge. Außerdem werden auf Grund beider Disziplinarmaßnahmen auf osten des Deputierten 200 Auszüge aus dem Gelbungsprotokoll, welche die Verhängung der Sensur betreffen, gedruht und in den Gemeinden des Wahlkrefses des Deputierten zum öffenticen Anschlag gebracht. In beiden Sammern gilt gegenwärtig der Grundmaß, daß dem Präsidenten in jeder Hinsicht allein die Initiative zusteht, Disziplinarmaßregeln in Anregung zu bringen. Auch finden wir — abweichend von den anderen Staaten — in dem französischen parlamentarischen Disziplinarrechte eine Bestimmung für den Fall, da duch ein Kammermitglied ein nach dem gemeinen Rechte strafbares Vergehen in den Räumen des Palastes der B Wolfsvertretung begangen werden sollte. In diesem alle, wird die Beratung sofort eingestellt, der Präsident bringt das Vergehen zur Kenntnis der Kammer und das Barreau teilt das Geschehnis sofort , dem Gerichte zur weiteren Veranlassung mit. Die deutsche Gesehgebung enthält auch den allgemeinen Dab, Ddakı dem Präsidenten der Volksvertretung, abgesehen von der formellen Geschäftsleitung, die Handhabung der Ordnung in der parlamentarischen Eigung obliege. Was das Einschreiten der Volksvertretung oder ihres Präsidenten gegen Die einzelnen Abgeordneten, welche gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen, bez trifft, ; 30. Gerntierfiel ‚die deutsche Gejeggebung es nicht immer expressis verbis als Ausübung der parlamentglieden Disziplin, sondern auch bald als Handhabung der ipungspolzei oder allgemein als Handhabung der „Ordnung“. Das Aufkommen des Wortes „Situngspolizei“ ist auf den durch die konstitutionelle Doktrin, ver Funktionen der Polizei in den erwähnten Räumlichkeiten ausüben zu lassen. It Die Polizeigewalt im Cisungsgebäude den Präsidenten der preußischen Kammern und des Reichstages auch nicht doch fürmliches Geseh übertragen, so sind. dennoch. alle Behörden und Untertanen zur Rchtung jener Auslegung der Geschäftsordnung über das Polizeirecht verbunden, denn in diesen kommt ein parlamentarisches Gewohnheitsrecht zum Ausdruch, welches gejegesgleiche Kraft, hat. Die Kehrseite der dem Präsidenten erteilten Ermächtigung, im Sttungsgebäude die Polizei zu handhaben, it natürlich für die ordentlichen Polizeiorgane das Verbot, selbständig, ohne Requisition des Präsidenten, einzuschreiten. Und weiter kann der einzelne Abgeordnete rechtlich von der preußischen Kammer und, vom Reichstag nicht nur dann, wenn er seine Pflichten in der parlamentarischen Polenarverhandlung verleit, mit Disziplinarstrafe belegt werden, sondern auch wegen Beriebung seiner Berufspflichten überhaupt, BIS .In dem hier Ausgeführten wurde der Berjuch " unternommen, einen kurzen Ueberbiick zu gewinnen über Die parlamentarische Disziplin im Auglande. Im allgemeinen sei noch ‚bemerkt, daß — wie wir sahen — in England, Frankreich und Deutschland das parlamentarische Disziplinarstrafrecht der Gegenwart auf gewohnheitsrechtlichem Hekkommen beruht, in der nordamerikanischen Union aber unmittelbar auf der Beraffung. Und während in Frankreich und Deutschland (auch in Belgien) nur das Berhalten, der Xolfsvertreter während der parlamentarischen Berufsübung als Gegenstand der disziplinären Kognition der Volksvertretung angesehen wird, erstrebt in das parlamentarische Disziplinarstrafrecht in England und in der nordamerikanischen Union auf auf das außerparlamentarische Verhalten der Volksvertreter. Während in einigen wenigen Staaten, so zum Beispiel in Belgien, als Disziplinarfixalmittel nur Wortentziehung und Ordnungsruf vorkommen, verwendet das parlamentarische Disziplinarsirafrett in England, in den Vereinigten Staaten, in Frankreich und in Deutschland ‚noch ‚darüber hinaus — in freilich ganz verschiedener Ausprägung —: Beiireis, Geldstrafe, S Freiheitsentziehung, zeitweilige Suspension von den parlamentarischen Sehhilfen und gänzliche Aus» Hogung. « ...« ° E omwohl it Eenat ald auch; in der Deputiertenkammer schlieht die B ten — wenn man tir Ton steueren. .. .- - Was liegt daran, wo wir uns unsere Freuden holen ! Menn wir nur an Ende des Weges angelangt, ette so sagen darf — reatistischen Impera- Cammlung von Erinnerungen angelegt haben, die uns mit Genugtuung erfüllt und groß genug it, um unserem Dasein einen Sinn zu geben ! Warum sollte: eine Fabrik, die man selbst in das man aus kleinen Anfängen unter tausend Mengízeit groß‚gezogen hat, hiezu nicht genau so gut ‚geeignet sein, als ein Kunstwerk, in das wir unsere Seele gießen, als das Lächeln einer Frau oder vieler Frauen?... : Wer sich berechtigt fühlt, hier, eine schroffe Grenzlinie grziehen, ist auch nur Gößendiener, und merkt nicht, daß sein „Philister“ ‚getauftes Cidredgespenst nur eine Begeh Iheuche ist und sein Uhri vertrieje, von seiner Konstruktion beteiligt gewesen. Ein Hieb mit der Art der Toleranz genügt; und Die tönernen Beherrschet unseres Lebensweges tvie der Golen des Prager Wunderbildners. sind, zerfallen Ein Hieb, und wir erkennen, daß wir es sein müsse. Warum selbst 31 frieden sein, Der Verschiwender, der um Die Reverenz von interessierten Hohlköpfen buhlt und um die rauen, das Kiebe feiler die Erinnerung das Dachstübchen ‚feiner Not, bevölkert, ; Ding, mit der Vision danfbarer Weiber an ihn fehmiegen, und er to groft und Hunger selig in ‚feiner entschwundenen Popularität zu schwelgen vermag. Warum, sollte ‚er, wenn Zufriedenheit, um gehandelt haben als jener andere, andere spielt, unzichtiger und Leichtsinn hatte wissen wollen, und von Luft nun als Greis Bufrieden auf seinen Geldläden thront, überzeugt, daß das tlingende , nur allmentbehrliches Ziel und der des lebenslänglichen Kampfollte die Frau, die nicht leben konnte, ohne eine Chat von begehrlichen Anbetern hinter ich zu striffen... zur Streu geworfen werden von der anderen, in Treue und Verzicht »«im Grunde ist jede Wahl.zwischen«.·G1:tundBöse bosch nur feines Vilanztwas««freut mich«mehr,der-Besitz oder der 2 Genusß«,,der«Rausch,·des Augenblicks oder die gleich: die emsigen Sammler, die mit altersschwacher Hand plößlich Das heilgeliebte Gold in streuen, ‘gepadt "von der späten Wut, die Falterfreuden nachzuholen, an die sie nicht geglaubt, solange die Sonne noch fchten; die Wüstlinge, die all ihre kurzen Erfolge verfluchen, aus ohnmächtiger Sehnsucht nach einen Heim und einer Kinderschar, die schluchzend Mbschied nimmt; und auch der Künstler, Der es, wie Ihsens Mubed, ext al3 er zum Tode erwacht, wehklagend erkennt, „daß er die Gebilde aus totem Ton über das Glück des Lebens und der Liebe gestellt! Wie alle hat der Ernst des Lebens erreicht, Der eitzige, fürchterliche Ernst, vor dem mr alle zittern müssen: die Neue! Was find uns die Manditeden, die professionelle Lebensbildner und Moralisten an jeden Feldweg aufpflanzen, um ein Abschtweifen von der großen Heerstraße nach Möglichkeit einzudämmen? Was sind uns, die fragenhaften Nieten, die ein mühsam fett jreuiertes Uhrwerk treibt, und die jeden Morgen von neuem aufgezogen werden müssen. Damit das leichtfertige Spaltenwoll nicht, über die Baat Der Fleißigen herfällt, und jedermann sich täglich von der Existenz des Göven, den er sich selbst geschnitt, überzeugen Tann? Die fchreden nur Kinder und Gedankenlose. Die Neue aber ist der Emit. Cie steht am Ende, mit ihrer ‚grauenhaften Fuchtel in der Hand, und lauert gierig auf die vielen, die als Banferotteure aus dem Leben taumeln. Sie überfüllt die schlechten Recner, beim Ausgang, wenn die Arme schon zu schwach geworden, um jäh zur Wehr zu gehen, und die Beine zu müde, um auf, den anderen, lange veralteten Weg hinüberzufliehen. Die geht nicht auf Federn, und ist nicht mit Sägemehl gefüllt, unser eigenes, Heißes Blut pulsiert in ihr. Sie pesticht uns über Die lebte, edbe Gtede, bis zum Grabe hin, und läuft zum Nächssten. Sie muß sich geeilen; ihr. Atem ist Eurz, , semerzhaft Eurz, wie unser Dasein auf Erden: - -«.. . . Mittel die Höhe gebracht, ein Kapital, und nichts anderes wollen, die im Großziehen ihrer dieselbe Freude fand?... er hat recht getan, die sich zärtlich Iodt, wenn weil zu wenig Hände ° all alle nur Freudensanmler ala mit , seine darbenden Lippen, und der. nichts Slinder, «| Dienstag, 16. Juli 1912 Eine Unterredung mit den cGrafqumdmssy. «T. « vaksype Möijuliz .Jn.dk:r--yiorlg.czls erscheinenden Nummer der Halbmonacksschrifst,,Ny.ugsast««veröffentlichther ein Chefreddiktettr JxxnotuskVeigelsbergjixrkeressatrttz Mitteilungen über eine politische Konversation,·dee er in den jüngsten Tagen mit dem rafen Julius Andrásiy in Dessen Zigadober Schloß; zu führen Gelegenheit.. Hatte. té . Die erste. ‚Frage, die „dem. Grafen. . Andrásiy von seinem .Gast vorgelegt wurde,. bezog sich auf Die psycho- Ipoaische Wandlung, die, den Sohn , des älteren Iulius Andrafft, in seinen, politischen Anfängen ei orthodorer ‚Anhänger des. Tieben undsechziger Ausgleichs, nachmals zum. Führer des, nationalen, Niderstandes germacht hatte. ..»Gras Julius Androissy meinte,das Auftreten seines Vaters in der Wehrgessetzdiebatte des Jahres 1889 habe ihm diextersten Anstoß«zudckefer.Ersütterunng einer Orthodoxiegiegsebse1t«.Er selbst,Mgf.’Julius An Måssy, habe in jener Debatte eine aggressive orthodopredegesi hältejit,zusteinecieherraschung aber habe sein Pater seine gegen dies Opposition gerichteten Angriffe als Finetrunk übserbegsten Schritt beurteilst.Es habe s von seinem Vater hören müssen,daß manche Forderung1,sposie»erbp kämpfttzks berechtigt sei und früher oder später vertwirklicht werden müsse. Sein Vater habe, ehe er in der Wehrgeredebatte I gegen die 88 14 und 25 der Wehrporlage im Magnatenhaufe Stellung genommen, bei Gr. Majestät um eine Audienz angefacht und dem König im. voraus mitgeteilt, dak er in seiner Mode zwar für den Ausgleich eintreten, dann des Ausgleichsgejeges E kritisieren und sein Hehl daraus machen werde, dass man in der Ausübung dieses Sefebes in nationaler Hinsicht nicht so weit gegangen sei als man gehen hätte dürfen und Können — auf im Interesse der Monarchie. Mit Willen des Königs fiel denn auch Die Rede des Vaters so aus, und da sei es denn natürlich, daß diese Offenbarung ihren Effekt, auf der Cohn nicht verfehlen konnte. Unter der Wirkung dieser Rede habe er, Graf Julius Andrasfy der Jüngere, das Ausgleichsproblem aufs neue erwogen und dei zu der Feststellung gelangt, daß, bei der Fortführung der alten Politik die neuen Lasten si, nur mit Gewalt werden der Nation ‚aufoktroyieren lassen. Im Laufe der Zeit ‚habe sich im ihm Die Ueberzeugung festgesegt, die Eihroffheit gegen die nationalen Wünsche Jei, auch aus militärischem Gesichtspunkte gänzlich unbegründet. : « »Die nächste Frage,über die Graf Julius Andrässij zur Reußer zungicrsuscht wurde,betrasf seine Stellung zur Wahlreform11. ’G«raf Andråssy erwiderte,erfähle sich heute gtzuall so»freisi 1111 ikxs wie in der Zeit der kirchenpolitischen Reformen.Gerad Weiler früher ein freisimniger Minister gewesen,habe er die Wünsche der Sozialisten in gewisser Hit 1fischt1fixhst befriedigen und gegenüber den Arbeiterorganisationen nicht in dem Maße nachfischtig sein könne, um über sp ihre Fehler und Mißxbrijukhaeins Auge zuzudrücken.Aus den Reihen dieser Organisationen seien ihm· Klagen zugekommen und er habe die Schlicht gehabt,auf dieses Klagen hineinzuschreiten.Durch eine Wahlreformvorlage habe er die intelligente Arbeiterschaftconehnsten Maßen in das Parlament hineinbringen wollen und im Vereikr mit einer entsprechenden Wahlkreiseinteilung würde sein Moralitätsprojekt dieses Ziel erreicht haben.,.Nunmehr werden die Arbeiter nicht mehr in so günstiger Lage sein — sie werden das neue Wahlrecht offenbar als ein allgemeines etikettieren, in Wahrheit aber wird dieses neue er, gleichzeitig aber auf das System der bisherigen Anmwen