Pester Lloyd - esti kiadás, 1920. június (67. évfolyam, 130-154. szám)

1920-06-01 / 130. szám

8. Musikinstrumente, wenn ihr Kaufpreis mehr atâ 4000 le ist, ferner ohne ,Rücksicht auf den Kaufpreis zum künstlichen Vortraq von Atnsikstückeri dieirendc Apparate ^Grammophons, -L^rchestrions, Pianolas, Phonolas usw.), weiter Spvechapparate fPhonographenj, Diktaphons wie auch ihre Bestandteile und Zupehöre fPlatten, Walzen usw-f; 9. qewerbetechnologische Zklmstwerke; lO/ Gegenstände, di« ohne l>esonderen Gebrauchszweck nur zur Dekoration der Räume dienen; 11. Zur Einrichtungvvn Wohnunpen undHaushalrmlgen dienende Gegenstände, wenn fie zrir Gänze oder zum Teil aus wertvollein ^Material sielten« HKpattungen, Leder, Leide, Lamt. Lpitzen, Brokat, Bronze ustv.) bestehen; 12. Tasten, tverrn sie nicht aus Papier angescrtigt sind; 1Z. Teppiche, Wandteppich? mitinbegrifsen, wenn ihr Kaufpreis Pro Quadratmeter, 200 Krowen übersteigt; 14. folgende Bekleidungchzegenstände und die zu ihrer Herstellung notwendigen Stosse: a) Klâer, Deckeri, Umschlagtücher, Fußsäckc, Musse und sonstige ähnliche Gegeirstände, wenn sie zur Gänze oder zuni Teil aus PelMerk, "echten Spitzen, Seide oder Samt ange­­ifcrtiqt, oder mit t^^lgwerk oder mit âide gesiittert sind, es .sei denn, daß nur die Zubehöre aus den benannten Stossen benützt wurden; Hs Seideminterkleider; es Wcißwäsche aus Seide; els Livreen des Dienstpersonals; es zu gesellschaftlicher Zerstreuung dienende Kostümez k) mit"<Schnmckf«dern, Pelzwcrk oder Smnt aufgeputzte Lackschiche und Lackstiesel, Deidenschuhe tmd mit Pelz, werk gefütterte Schuhe; Hs mit Seide oder mit PclMerk gefütterte Handschuhe; is echte Spitzen; l ks Samtstoffe; ls zur Herstellung der unter den Punkten ns und es an­­geführten Gegenstände geeignet« Fell«, gewöhnliche Schaf-, Lamm-, Ziegen-, Kaninchen- und Hamsterfelle, aus gewöhn­lichen und aus Wildfellen aiigefertlgte Decke», und aus ge­­nwhnlicl)em Wildpelzwerk oder Fell hergestcllte Gegeirstündr si nd nicht Lurusgegenständc; . 15. Fächer, Spazicrstöcke, Sonnens und Regenschirme, wenn ihr Kauspreis 200 le übersteigt; 16. Rcisekosser, Reisesäcke und Reesekörbc, wenn stc mrt . Toilettegegenständen, mit Eßzeugbestccken und nnt ähnlichen Gegenständen eingerichtet sind;' 17. optische Apparate, mick Ausnahme der Augenglaser; 18. Photo,graphische Handapparate, ihre Bestandteile und Zubehöre; zur Besichtigung von Photographien geeigitz-tc Apparate; 19. Gebrauchsgcgenftändc aus geschlifleneln Glas «Spiegel, Schüsseln, Teller, Trinkgläser, Krüge, Beleuchtungs­körper usw.s; . 20. Spiegelsensterglas; . 21. zur Körperstählung dienende Requisiten, met Aus­­nähme der Turnrequisiten; 22. Handtvasfcn, ihre Bcstandteil« und Zubehöre, Patro­­'nen mitinbegrifsen; 23. Billardtische und ihre Zubelsöre; 24. zur Personenbeförderung dienende Land-, Wasser­­und Lustfahrzeugc smnt ihren Zubehören; 25. zum Reiten und zum Spazicvensahren geeignete Pierre; , 26. Sättel und Geschirr sür die tn Punkt 25 erwähnten Pferde; r 27. Sing- lmd'Ziervögel; 28. Spielkarten; 29. Spielzeug zum Unterricht, zur Beschästrgung und zur Zerstreuuizg von .Kindern oder Erwachsenen, wenn ihr Kaufpreis 100 lè üln'rsteigt; 30. Postwertartikel; mit Ausnahme der im mländsichcn Postoerkehr gültigen Artikel, tvenn ihr Preis pro Satz sstück, Ser-ic, i^^kets 10 le übersteigt; Markenalbmns und Marken­­sainntlmtgen; 31. Blumen, wenn sie ein Un-ter>nehm«r liefert, der eine ständige Ztichtairlvge iHt, und der Kanfpreis samt der Ver­­gütung für Halter und sonstige Kibelsöve 100 ll übersteigt; 32. Parfiinieoieit und Toiletteartikel; ' 33. Konditorgclverbeerzeugirisse. 34. Speisen imd Getränk«, wenn sie «in Unternehnwn sRestvurant, Kasfeehaus, Hotel, Pettsion, Heilmrstalt ttsw.s geliefert lxrt, das die FinanzdireHtion sdcr Steuerinspektors nach Anhöreu der Gcwerbebehörd« erster Instanz als Luxits­­ulckeritehincn qualifiziert inkd ermächtigt hat, öffentlich ^sin sZnferáten, Mäneramschlägen, Anzeigen, Schildertnfeln^ isiw.s deir LriruZ. oder «inen anderen ähnlichen Cl>araktcr ersichtlich AU machen. Bei der Entscheidung der Frage, ob di« in den Punkten 2, S, 5, 6, 8, 15, 29, 30 und 31 bcheichncten Wertgrerrzen über­­stiegeir wurden oder incht, ist in der Rrgbl der für die einzel­nen Gegenstände bestimmte Kaufpreis, bei zusamurcn verkmif­­uen Gegenständeir aber, di« nach der über den Verkehr sich äußernden ollgemeineir Auffasiung «ine Einheit bilden, der vereinbarte Gesamtpreis nraßgebend. Durch 8 6 wird der Finanzminifter ermächtigt, die in § 5 angeführten Gegenstände des näheren zu bestimmerl, cm­­der« Gegenstände als LuruSgegenstände zu qualifizieren und die mrgegebenen Wertgrenzen den jeweiligen Preisgestaltun­gen entsprechend zu regeln. Gegenstände, die nur ,zu religiösen, kirchlichen, Unter­richts-, ivirtschastlichen, technischen öder medizinischen Zwecke,: verwendbar sind oder nachgewiesenernraßen für diese Zwecke ;r,der ausschließlich als -Hilfsmittel verwendet werden, sind laut § 7 von der Lurusums>chsteuer befreit. Die Steiwrpflichtigkeit tritt nach § 3 im Zeitpunkte der Aussolgung des gelieferten Gegenstandes ein, bei der Bezah­lung aber, wenn diese sniher erfolgt. Bei Tausch- oder bei anderen bilateralen Rechtsgeschäften, bei denen beide Par­teien dieser Steuer ,mtcrliegende Gegenstände zu liefern hoben, ist die Steuer nach jeder Äefernng besonders zu leisten. Der Schlüflel der Lurusumsatzstcuer betrögt laut 8 9 zehu Prozent des für die Liefermtg liehandelten Gegenwertes, wobei Bruchteile imch aufwärts abzurunden sind. Freinoe Va­luta oder iuländischc .Handelsmün^en sind auf die gesetzinLßige inländische Valuta rmch dem vom Finanzminifter zeiüveilig be­­stilnmteir Schlüsiel uinzurechnen. Bei Verträgen über verschiedene (Gegenstände ist nur lber auf Lurusgegenständc entfallende Teil des Gegentvertes als Steuerbasis anzunehnren sß 10). Ein Pauschalbetrag dient in seiner Gänze als Steuerbasis, doch kann dsr Finauzminister auch für diese Fälle eine nur teilweise Anrechnung .znlasien. Laut 8 11 hat derjenige, der die Lieferung ausgeführt hat, die Steuer zu bezahlen. Besonder« Bestiiiunungen regeln die Zahllurgspflichtigkeit bei Feilbietungen und bei âtäußerimgen von Geschäften und Unternehimmgen, bei denen der Erwerber für di« tue laufende Steuer^wrivde belastenden Steuern, und zwar bis zur Uebernrchme solidarisch mit dem Uebertragenden haftet. Bei Aktiengesellschaften und lÄenossenschasren hasten der Direktor und di« Direktionsmitglisder, bei anderen Firnien di« Inhaber, bei Vereinen die Leitung solidarisch sirr die Er­füllung dieser Steuerpflichten. Bei Ausländern l)aftcn ebenso die inländischen Geschäftsftihrer oder Betrauten. In dem Verkehr ans und nach dem Auslande besteht die Stslwrpslichtigkeit nach tz 12 auch gegenüber nichtinländi­­schcn Erwerbstreibendeu. § 1-3 bestimmt bi« Anineldepflichi für all« mit der Liefe­rung von Luzusgegenständen sich beschäftigenden Erwerbs­treibenden wie auch die Zeit und di« Modalitäten der An­­nwidung. Die Anmeldun^pflichtigen, wie auch die Anmel­­dimgsfrist stellt der Finaifzminister im Berordimügstvege fest. Die Zlnmeldepflicht betrifft die in Z 5 Punkt 34 bezeichneten Unternehmungen sAusfolgung von Speisen und (létránkén) nicht. Diese können auf Airtrag oder vm, Amts tvegen Gegen­stand eines Oualisizierungsversahrens bilden, doch kann nach lechtskräftiger Bestimmung des Luxuscharakters die Auf­­hebinlg dieses Charakters innerhalb eines Jahres nur im Fälle wesentlicher Umgestaltungen beantragt rverden. Die §8 1A—17 regeln die Art, die Zeit mrd den Ort der Stencrleistuna, die Steucrveranlagungsperiade sin der Regel das kalendarische Quartal), die Sicherstellung der Steuer, die Stcuerbekcnntniffe und i^e Uelwrprüsung, ferner die Zah­lungsmandat«, das Rechtsmittelverfahrcn. Laut 8 18 hat jeder diesen Bestimmungen unterliegende Erwerüstreibend« zur Kontrolle der Steuerabzüge geeignete Bücher oder Auszeichnungen zu sülp-en, die, ebenso wie die Korrespondenz, mindestens ftinf Jahr« lang anfzubewahren sind. Der Steuerzahber und seine Angestellten halfen, wie 8 19 bestimmt, diese Bücher, wie auch ander« Schriften und Bchelfe der Fiuanzdirektioil vorzulegen. Ueber Aufforderung der Finonzdirektiou hat jeder die zur Klärung der Steiwr­­frage notwendigen, in seinem Besitze befindlichen Schriften lind Behelfe vorznlcaen und Aufklärungen .zu erteilen, wenn das Ndechtsgeschäft bezeichnet wird, dös sie betreffen. Die Organe der Finanzdirektion können zur Kontrolle der genaue,! Einhaltung der Vorschriften wann iininer in den GeschäftssBurcai»-)räumen des Steuerpflichtigen erscheinen, der ebenso tvie seine airwcsendeu Angehörigen i^cr AngeftcUten ihnen die gÄvünschten Aufklärumien nr erteilen und die erforderlichen Angak,en vorzulegen hat. Die Verletzung dieser Pflicht ist als Uebertnetuiig mit 20 bis 20.000 .Krönen zu k^strafcn. Gegen die Verurteilung ist innerhalb fünfzehn Tage die Berufung an den Finanzminister an, Pla^. 8 20 regelt dsn Nachtveis der Steuerfrefheit. Nach 8 2l hat derjenige, drr rimechalb der vorgeschrisbe­­üen Fvist di« Steuer nicht b^,whlt oder kein Ei-nbeksnntws !nacht, fünfzig Prozent, und nvmr auch eine befristete Auf­­fvrderung erfolglos bleibt, ,r>«iter« fünfzig Prozent als Steuer­zuschlag zu bezh.,lLN, der zu lösa,ei, ift/wenn unverschuIdctcL Ve,^mnis oder unabwendbares Hindernis nacygewiescu tv'krd. Der gsgen-über den Bestilnmuugen dieses Gesees mö^ liche TtenLrbetri'g wird in 8 22 spezifiziert. S^e Straf« wird in dein über Verbrechen und Vergehen zivk Schädigung des Fiskus zu schaffenden Gesetz bestrinini. 8 23 lwtraut den Finanz,ninister dauük, den Zeitpimkt für das JnAebentreten des Oiesetzes z.u l^vuiinsn dieses im Einvernehmen init dein Justizuünist^ zu vollshsecken. o A » TMe. ' / / Budapest, 1. Juni. / Eine TM-Feier. Vorgestern n^rdc in, .KKvin-.Kultuxpatais der Gyvrer re­­fornrierten .Kirche.« ein Poâ'äi des Grafen Stqian Tißa ent­­lstillt. Di« Festresie hiel^^r frühere Präsideni des Abgeord­netenhauses .Karliv. ä ß. Die Fesseln, di« bisher die Ge­­danken und Euipsiniâgen gebunden hielten, sind gefallen — so sagte der F,itr«dner —, und das Olefiihl der Treue bricht «ich Bahn. Seheil toir di« tÄefühle, die uns erwachsen sind ans den, vorbildliä^n Lebenswandel und heroischen Tod des (Gra­fen Stefan Tlßo, so könne,, wir sagen, daß uns ein heiliges Erbe geblieben ist und -daß ivir im Angesicht« dieses Erbes dos dssiterc Gewand der Trauer ablgièn können. In der Persönlichkeit Siefan Tißas war das Prinzip d«r Treue ver­­körpert. Ter Treue i,n nati,malen Sinne des Wemtes. Das LebenÄverk Stefan Tißas besteht in her von Ersalgen gekenn­zeichneten Bestrebung, Ungarn politisch und sittlich so gewaltig zu uwchen, d a ß cs i n W i r k l i ch kc i t ei „ e S t ü tz e d c s e u r op ä i sch« n G le i chg cw i ch te s we rde. Aus diesem Bestreben folgte sein Will«, das Abgeordnetenhaus zuin lebensfähigen Faktor der nationalen Willenskmchgebung zu machen. 'Deshalb seiu .Kanchf gegen die Obstruktion, deH,,lb fein Streit geize,r jede Politik der Phrase. So nahe liegt die Aehntichkeit seiaws Wesens zur Erscheinuiuz Nikolaus Zriutstè. des Dichters, Heerfiihrers und StaatÄncmnes, daß die Gleich­­hcit Mhenber, völkischer Si)nchatl>ie bei «wer näheren Be­trachtung sofort -hervortritt, ttzeinein hatte Stefan Tißa daun mit Stefan Széchényi die Erkenntnis der Notweu­­digkeit des kulturellen Fortschritts. Die Stunde, in der di« ihcrviscl)«. Erscheinung Stesai, Tißas vor zwei Jahren zur Seite geschoben wurde, war die Schicksals­stunde^ Ungarns. Niernals >,è Ungarn, lKtte Tißa a.isi seinen, Posten verharren kmnwn, in den Abgrund der Oktoberrevolu­tion gesmAen. So vollzog sich denn das Verhängnis und die Augen Stefan Tißas schön «s in der Geßter Gruft nicht nlchr, daß der nahe Radvanyer Wald nicht nrchr pi Ungarn gehört. Geblieben ,st der Geist, der d°rs Wirk«,, dies,s Mannes ge­­lritet hat. Umgewandel-t zur leitenden Idee steht Stefan Tißa lwuke filhrend im ungarischen politischen Geschehen. Diesem (Yei.ste Ivird bald ein getvaltigcr .Heerbann folgen. Es ist «in stzeist der nationalen Enchfiudmig, der höchsten Treu« zu Staat und Volk, ist gleichzeitig ein Geist des lichten kulturellen Fort­schritts. sM slesem Geiste -möge sich Ungarns Volk ziismnmen­­finden, sich vereinige,^ zu „Entstehender, „el?fchaffender Kraft. Verschobene Abgeordnekenwahl. Der Minister des Innern hat die mlf den 13. Juni l. I. anberaunlte Wahl in die Nationalversainmlwrg ii, dem Bersttyöujfaluer Bezirk, da der Bezirk mittlerweile gänzlich befreit wurde, auf den 27. Juni l. I. verlegt. Die Unterdrüâng der SiebenWrger Svchsen. Aus Bukarest wird der Budapester .Korr-ssponbenz gemeldet: Aus den von Siebenbürger Sachfen be­­wolmten .Komitaten such!« eine fünfziggliedrige AborRrung den Priäsidenten der Kolvzsvârer KiquidatimMommission S.u ci « DrâtLA, Z'. »kurü 1920 auf, um gegen die ungesetzlichen Verfüguugen des gewesenen RegierendM Rates über die Zwangsbesteuerung zwangsweise Verpachtung zu protestieren. Die aus^ gewesenen sächsischen Abgeordneten bestehende Kommission, die ausschließlich aus sächsischen Landwirten bestand, ü^rreichte Slwiu ein Memorandmn und wies darauf hin, daß die Ver­­ordnnng willkürliche Maßnalpnon enthält, die mit den bestehen­­den Gesetzen in krassen, (Gegensatz stehen und das sächsische Volk so sehr erbittern, daß ein blutiger Aus - bruch der Vokksbeidenschaft nicht a,rßerhalb der Möglichkeit liegt. In seiner Antwort anerkannte Suciu, daß viele (Pesetzwidrigkeit-S!, auf Kosten der Sachsen verübt worden sind und versprach die liebe,Prüfung der bis­herigen Zwangsfxichten. Di« Abordnung erschien auch beim Mimsler Garoflrn, der im .Kâwtt SaÄMrständiger der Agrarresor,» ist. GarosM'versprach, izz-'klWloMâr sich 'persop­­lich über di« Angelegenheit der SctzHfkn zu informieren. Dtts Lvtederrsmerk. Tie Hcimbefördötttkk^oer Kriegsgefangenen aus Sibirien. Amsterdam, 1. Ium. Di« Times melden aus Peking: Alle polnische n, ischechif ch e n, ru,n änischc,, und serbischen Trich­­pen aus Sibirien sind jetzt in Wladiwostok angekouunen und werden, salls die nötigen Transportschiffe verfügbar fein tverden, gc^n Ende Juni in di« Hein,at transportiert werden. Di« Times bemerken hiezu: Nach dem Abzug dieser Truppen wird sich Japan über die Frage der RäunMng Sibiriens zu äußern haben, die bekanntlich an den ,Abzug sämtlicher alliierten Truppen gekm'ipft wurde. Im.-^fernen Osten ist man darüber beunruhigt, daß Japans «^, cdrei Divisionen kürzlich um 10.000 ver­ stärkt hat. sUng. Tel.-K orr^Bnr.) - 'k '' Iugostaâ»./ Tic Bczichunßcn zu.Z^alien. Belgrad, 31. Mai. sSüdslâisches Pr^hureckui^ In der heutigen Sitzung­­der N a t i o n a l vv rsa IN,n I u „ g gab Muri^terpräsident Vesnics in Erwiderung auf die Ausführungen des Abge­ordneten Biankini eine neuerliche tÄ7âäruug ab, in der er betonte, die Alliierten seien für Iugoslatm«,, nicht nur die 'iewcsen-en Verbündeten, sondern auch die gegenwärtigen. In der Rcgicrungs.crklärung sei die Adriafrage nicht berührt worden, weil dies di« La^ der Regierung erschlvert hätte. Man dürfe Italien nicht als Feind betrach­ten. Normale snmndschastliche Beziehungen zwischen Italien und Ingoslawien können nur dann herrscheiz.,'wenn in dicf«, Beziehungen möglichst loenig Ursache zu Kâflikten liegt. Di­richtigste Lösung wäre die Mitt« der Wia als Grenze Mi­­schen Jugoslawien und Italien.idnzmrMwn. sU. T.-K.-B.) Die Fnedtstisdcjlkäation. 1 / Belgrad, 31. Mai. sSüdslâüsches PreßbuIea^7 Die Nditglieder der jugo­slawischen Friedcnsdclegatiqjn^odovics, DrI Ribar und Dr. Zolgcr ivurden ihrer Pflicht^ enchoben. Künftighin vertreten Jugoslawien auf ider Friedenskonferenz nur Dr. Trvmbics und Pasi cs. sUng. Tel.-Korr.-Bureau.) Dettlfchlattd. Borkehrungey gsgen Putschb«su(tzL. s / W ie n, I. Jun!. l Privatmeldung des tlng. T«l.ârr..Bur.) Wie die tagsblätter aus Bcrli^ meldE erklärte Oberst Rein-' Hardt ernein Mitarbeiter de^Berliner Tageblattes, das Umsichgreifen einies ^waigcn PutscheS sei nicht zu befürchte,^ dA<versassu>igstreue Truppen in ausreichender Zahl vorhanM, feien. Aus dem Reichswehrulinisterium wird erklärt, die Re- Hieruug werde sich, wenn cin Putsch kommen tollte, diesmal von ihrem Sitz nicht entfer-' n e n, sonden,, wem, es sein müsse, den Kaust>f an Ort und Stelle aufnchinen. Ein erneuter U «b errumpelungs-i versuch gegen Berlin würd «. auf den schärf - i st c Ni Widerstand stoßen. / -, Tie 2stirren/n Jrlanii. s / Paris, 31. Mal. Heute fand in Lvii^on/ein tvichtiger Ministerrat unter Vorsitz Lloyd Gcorüc/ und in tÄcgeiuvart des Mar­­! schalls Freuch und Gp/cnWoods statt, die aus DMin­­! nach London berufen worden nmrcn. lDer Ministerrat be-­­faßte sich ,nit der irischen Frage und mit den Maß- - regeln, die die Sinnfciner-Betvegung erheischt. T^r Trans­port von Munition und Vcrpflegsgc^ständen für die Trup­pen bereitet immer größere Sckitvierigkeitei,. Auch inuß mit der tEÄeren Ausbreitung des Ausstaiwes der Eisenbahner und Hafenarbeiter in Jrlaiü) gerechnet Werden. lUna. Tcl.­­Kor-r.-Bur. / - Tagesnärgsieitett. V ' Budape st, 1: Juni. Ter Unfall des>Präsident^ Deschanel. Aus Paris ivird unter l,«ulioiem DatUA-^geineldet: DaS Befinden deS Präsi-ven,«,, der Republik ist ibefrfidigenL. Gestern IM cr' mittels Autouwbils einen Ausflug nach der Usngebuing von Paris unteriwmmen«men blfiigeren Spazierga'ng gernacht. Auf ärztlichen Rat wird der Präsident ain Donnerstag nach, Lisikw; in der Normandie reisen mtd auf S^oß Montucl­­levic inehre,'« Wo-chen ausinihen. Schnellzilgsverkehr zwischen Wien «nd de» böhinischc» Kurorte». Das Ung. Tel.-Korr.-Bur. meldet aus Wien: Wie die StaatskorrespondeiH „litteiU, werden aib 1. Juni wöchentlich drei Schnellziig« ztvischen Wien, Marien­­bad, Karlsbad ,uid Franzcnsbad verkehren. Die dtagyßombater Jesuiten in Szeged. Aus Szeged wird dem Ung. Tel.-Korr.-Bur. gemeldet: Die durch die Tschechen aus Nagyßombat vertriebeimn Jesuiten werden sich in Szeged niederlassen. Die Ankunft der 36 Patres toiid für die nächsten Tage erwartet. Sie werden iin Sankt-GerharduS­­Internat untergebracht werden.

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