Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1927. február (74. évfolyam, 25-47. szám)

1927-02-01 / 25. szám

—. Mn, 1>a die ungarische Nation durch die Wreder­­«ln.schaltung des Zweikammersystems in die jlegiskatorische Tätigkeit einen bedeutsamen Schritt zur iveitc­­ren politischen Konsolidierunq gemacht, sei eS mir gestattet, die Auchterksamkeit des Hoheit Hauses aus einige sundanren­­tale ?^rageit zu lenken. Zunächst habe ich das Empfinden, daß chas Oberaus jetzt, da ich den Präsideiitensitz einnehme, be­­srechtigt ist, van wir gewisse Aufklärungen zu erwarten. Ich ischicke hier voraus, daß als der ^lbgesandte der Entente, Mr. ^Clark, in Budapest erschienen -war, um Vereiilbarungen hin­­isichtlich eines zur Aeußeruna des nationalen Willens gc­­'eigneten gesetzgebenden Organs zu treffen, ich mich in dtt sReihe derer befunden habe, die darauf verwiesen, daß es sich sbei uns erübrige, für ein neues solches Organ zu sorgen. Im ^Sinnc der ungarischen Verfassung sei der Reichstag das hiezu iberufene konstitutionelle Organ. Dem Vertreter der Entente ^war aber eine auf Basis des breitesten Wahlrechts gebildete 'souveräne Rationalversmnmlung als das Organ bezeichnet 'worden, das anerkannt werden könnte und allein eine Regic­­trung, hinter der sich eine solche Nationalversammlung schart, 'als eine, mit der man sich in Verhandlungen einlassen dsirftc. 'So war die Nationalversammlung entstanden. Sie >var nicht dazu berufen, als bleibende Institution in unsere i^nstitntilmelle Ordnung eingefügt zu werden, sondern als lUebergangseinrichtmig hat sie die Nation aus den chaoti­schen iZnsl'Änhen chiuauszuführen gel-abt^ Wer könnte es be­­zweifeln, daß wenn die zur Ausübung der öffentlichen Ge­walten vevsasfiMgSgenräß befugten FaKoren wegen mrüber­­windlichcr HinLernisse chre Tätigkeit nicht auÄiècn können, die cxiistenziellc Mtwendigkeit der von den Zerstörungen der Anarchie zu errettenden Nation, also das Notrccht, eine übergangsweise Organisterung der öffentlichen Gètvalten cur- Lesehlen kann, und daß dieser Organisation, so lange die EoiMtutionelle Legislative nicht andere Verfügungen trifft, auch die schuldige Achtung zukomlnen muß. Das hat der '^dationalversammtung, dieser in unserer alten Verfassung unbekMmtcn Institution, die Daseinsberechtigung verliehen -md wenn wir auch lseutc noch nicht zur völligen Verwirk­lichung der Röchtskontinuität «glanzt sind, so läßt sich doch ganz entschieden Zeststellen, daß wir mit der Wiederherstellung des Zweikauunersystinns den auf Jahrhunderte zurückgrei­­'fer^n Traditionen der ungarischen Verfassung entsprochen, mithin also deit Weg des Fortschrittes belretett ^habcn, uiiL tbaß damit die illationalverfainMlung gewiß kein Hindernis 'orrfgetürmt hat, das die völlige Wiederherstellung der Rechts­­kontitmität gefährden könnte. — Dem. Priffidemen kamt nicht die Ausgabe zufallen, die Zusammensetzung des neugebildeten Oberhauses einer ikritischen Auseinandersetzung zu unterziehen oder sich in, deut âreich der praktis^n Politik fernliegcnde, ahstrakt­­t^retische Erörterun-gen einznlassen. Ich will bloß hervor­heben, daß schmt die Mitiglied-er des Madnatenhauses die .Notroendigkeii einer Reform dieser Körperfchaist lebhaft em­­pftlnden haben. In der Denkschrift, die eine Koilferenz der Dtagnatenhausinitalieder zur Zeit, ails das Wirken dieser Körperschaft suspendiert 4var, an Se. Dnrchlailcht deir Herrrr Reichäverivefer -und au die Regierung gieleiiet, alrer auch veröfseittlicht l)at, wurde darauf verwiesen, >daß oncki die -ge­­rinMg-ige'Reform, die von der -Gesetzgebung im Jahre 1885 an detit Acayttalöichaus vorgenomtnen worden war, die Folgc­­-erscheinung einer im Jahre 1870 erfolgten Anregung'der iMaynatenhauslnitaliâr gewesen ist. Fest stand auch die Ueberzeuoimg, daß in Ungarn, einem Lande , unt tausend­­ffahri-ger Verfassung, das inhaltlich Ziureffande erner Reichs­­tagsrefvrm niä>t durch doktrinäre Theorien 'bestimmt tverden i'könne, .sondern'daß der leitende Gedanke dabei Larin bestchmt muß, daß zwar die Gebote des Fortschritts bcholgt, jedoch in vollem lKinAaiig tnit den lebensfähMN hisw­­risi^n ll.öberlieferU'NZen befont werdeir müssest. 'sLebhâ'fte.Zuistimmung.s So erscheint es als (.^vißheii, 'daß die Nationalversammlung, «ls sie mit dem Einkammer­­' system aufgeräumt und das -Zttxikaurnlcrsystem ins Leben gc­­, rufen hat, im Geiste der reâMhisto risch en Uaberlieferung vor­gegangen. ist. l'Zustimmunfl.s Die Wurzelti des Zweikaiumer­­, systelNs sind bei utis in der Versasfung unseres^ersten, heilt­­geit, gekrönten Königs verankert. Wir létben diesen -Gedanken micht der englischen Verfassung entlehnt. Unser ZuKikgminer­­' system ist kein Ergebnis wisseitschastlicher Spekulationen, fon­­> Lern die. Frucht einer historischen Entwickltmg. Der scharfsin­nige französische Versassungsstlrist Esmcin behauptet in ' seinem großzügigen Werk, daß die Noltvendigkeit einer zinei­­geteilten .Konstritktion der gesetzgebenLen Körperschaft fast ein . Axiom des. modcruelt Verfassungsrechtes. sei. Er fügt hinzu, .Laß jede Ration.Gie sich dieses System zu eigen gemacht hat, ! dabei das Vorbild Englands befolgt habe, nur ' Ungarn allein sei Los Lund, wodas.Zweikammer­­system eine Frucht der selbständigen, ehr­würdigen, hi storischen E n t w i ck l u n g war. In der Tatest es uns heute als historische Gewißheit bekannt, daß das Ztveikâmmersystem bei uns nicht mit Lern G.-U.. I vom Jahre 1608 eingcsührt wurde, sondern daß dieses -Gesetz bloß eine-Sankt-iontierung früherer Tatsachen enthalteit hat. Unzweifelhaft findet die Wiedereinführung des Zweikammer­systems in der ungarischen Gesetzgebung bei der großen Oeffentlichkeit des Landes vollste Zustimmung. — Auch darin siird wir fast alle eines. Sinnes, daß es cin verhängnisvoller Fehler gewesen wäre, wenn die Na­tionalversammlung unter Beseitigung der hiswrischen Ueber­­lieferuugen in der Rachahmuug irgendeiner Papierverfassung neuen Datums die Erfüllung ihrer Ausgabe gesucht hätte. Mr haben , dos .in der tausendjahrigeir Enttvicklung. unserer Gesetzgebung ausgestaltete System als Basis zu nehmen. Unsere historische Verfassung ist ein nationaler.schätz; nicht eine einseitige Gabe der königlichen Gnade, auch nicht das Werk eines Stubengelehrten, nicht die Ausgeburt eines feudalen oder patrimonialen Systems: — unsere Verfassung ist seit Iahrhlmderten das Gebiet des Staatsrechts, aus dem der Gedanke der Einheit der königlichen und der nationalen Gewalt in die .Höhe strebt. Wir dürfen nicht ans den radika­len Wey improvisierter Papicrvcrsasiungen abirren, sondern wir haben uns dem Rhythmus der historischen. Kontinuität einzufügen. sLebhafte Zustiinmung.s Das ist mit der heutigen Zusammensetzung des Oberhauses auch geschehen, weil ja die historischen Rechts titel, auf deren Basis sich die obere Tafel des alten Reichstages zusam­mengesetzt hat, auch in der neuen Organisatioit weiter be­stehen. In der oberen Tafel, bezw. in der .Körperschaft, die ihr als Basis gebient hat. tzn köiriglicheir. Rat, tmben die kirch­­ltchen nn> weltlichen obersteit Wnrdcnirâger Platz genommen, wie dies die Träger der entfprccheitdcn Würden -ünd Leiter der eirtjprechenden Aenrt-er auch heute tun. Auch die Ber'echti­­gmtg. dtt arfftokratischen Erbgcschlechter ist, in l^r modisizier­­ten Form einer Vertretung, auch in der -l)outsiM -Organisa. tion ousrecht-söhalten. Jndonr ich dies-es historischen Rechts­titels ^Erwähnung tue, übcrkomint'wohl uns alle der tiefste Schmerz im Bewußtsein Lesseir, daß auf den uns e n triffe­­ncn Gebieten zahlrcichc in historischen Tugenden .gläuzeuve erbberechtigte Geschlechter ver Ausübung ihres Ver­tretungsrechtes im ungarischen Oberhause — unter der zwin- Aeuden Lsst der betrübenden Triaiwner Lage — -beraubt sind, so daß in tieffter Rührmch- bloß -unsere Geidan-ken zu den zahl­reichen hervvrragen'den Söhnen. -Großungarns schweifen, -Äe Lurch geineins-crme Ziele uâ J-deale in alter Treue mit uns verknüpft sind. In weiterer Aufzählung -der -histovischen Rechtstitel kann ich evivühnen, daß auch das Wahlrecht der 'Munizipien -mid Hochschulen seiriL historischen AnteztzLenzien hat. Bereits vor 1848 war es wieder^lt geplant worden, daß die Mumzipien nicht nur die. untere Tafel mit chren Wlegaten beschicken, sondern auch die. obere Tafel in ähnlicher Weift:. ergänzen -sollen. Auch davon lüa-r wieLerholt die Rebe/ baß die -Buda-psster Universität die Berechtigung cchalten solle, einen -Abgeordneten in -den Reichstag zu dÄLgior-e-u. Wenn nun für die BertrL'tMrg der verschiedenen gesellschastli-chen Institu­tionell und Organiifätion-en auch kein ähnlicher historischer Rechtstitel ins Tressen geführt »verden kann, so k!^n-en wir doch füglich -böhaupten, daß dies ein una-bw-eisbares Gebot des zeiigemäßen Fortschritts -war, indem ja das OberhauSge-setz dadurch «den kulturellen und wirtsö^ftl'ichen Jn-t-er-sssen der ^Öffentlichkeit dient. — Nicht nur in der Theorie, sonderll auch in der praktischen Politik lvurde der Zlveck der zweiten Kammer vielfach besprochen. Mit Recht kann man von mir bei dem heutigen Anlaß eine aufrichtige Orientiermng auch darüber fordern, wie ich in diesem Punkte denke. Es gibt einzelne, die in den beiden Häusern der Gesetzgebung Boll-­­werke gegensätzlicher Prinzipien oder politischer Welt­anschauungen erblicken wollen. Dies führt dann zu obersläch­­lrchën Folgerungen. Das eine .Haus wird dem anderen gegen­über in einseitig -falscher Weise abgewogen. Der Dienst des fortschrittlichen Prinzips kann ebenso wenig ein ausschließliches Privileg des Abgeordnetenhauses sein wie das Ober­haus seine einzige Aufgabe nicht im ein­seitigen Konservativismus erblicken darf. lZustirümung.) Beide Häuser haben den souveränen Willen des Staates zu determinieren. Beide haben den wesentlichen Gesamtinhalt des Staates und der Gesellschaft zu wider­­piegeln. Aus dieser Harmonie muß der nationale Wille prießen, der als Gebot oder . Verbot Eingang in das Ge­­etzbuch des Landes findet. Nicht daran ist die Lebens­fähigkeit des Oberhauses zu messen, wie viele Konflikte es zwischen den beiden Häusern hervorruft, sondern daran, toie cs ihm gelingt, ohne überflüssige Reibungen in der Tätigkeit beider gesetzgebenden OrgaNè die allgemeiii beruhigende, weise Lösung zu finden. Eben deshalb ist es ein Irrtum, zu glauben, daß das Oberhaus seinen Beruf desto beffer erfüllt, ;e ferner es voir der Anerkennung der Notwendigkeit gewisser den beideii Häusern genzeinsamer Prinzipien steht. Ohne die Anerkenniiiig solcher geineiusamen Prinzipien wird das Ziisammenwirkeii nicines Erachtens einfach zur Unmöglich­keit.' T^s Zweikammersystem hat ja eben dariir - seine'Daseinsberechtigung, Laß cs die Aeußerüng des sich über die Geg-eiif?,tze' cr^benden soüv-cräiren Willens zu sicherit vermag. Das' OberGcâitz inu-ß m-ichin so -ge-ari-et sein, daß darin sämtliche vor Ldr -Oèfferrtlichkeit sich eitles auer­­kau-nt-en A'nsèhrns -und W-ertes èrfreu-eiidcn Glèmeute der Ge­sellschaft vertretmigs-weisc -an -der-Ausgestalt-uitg dos St-äats­­iwilscrs teilnehuleu sollen. Auf je ibrsiterer -Grundl-a-ge Las Wahlrecht für Las Akgeordiielenhaus li-cgt, desto lvichtiger arsck-eiiick mir der -geschilderte Recht-sti^tel des 'Obèrha-uies. Und ebeit deshalb ist es iiot-wcndig, daß bei vollster Berüek­­>si-chtigu-n-g der Lcbettssähiqkeit. hiistoriscks-kMsti-tutio-neller UrberlieferMgeil auch sämtÜche peivichti-gen Vertreter . der uilgavifchen Gssell-schaft itnd des oiffent-lichen Lebeiis an der AUÄirbeit-u-iig des national-en Willens teilii-ehmen sollen. Gefährlich aber wäre ' es,, wenil einzelne -Gruppe-il im Saa-le d-or Gesetzgebung sich n -n.t er deIN -Sch-lag ->ovrte de r. Intere ff en­­vcrt -rei ii -n g bl -oß -für R e prüfen t an t e -il von SonLerinteresfen halten würden. .Vi-Llm>chr hat jedes -Mitglied dieses Haufas, -gleichviel, welcher Rechts­titel ihm sein Sitz -gesickft:rt Hatz mit gleic^-r Ber-echti-gung dem großen öffetalichen Inlercsie der -natwna-len Gesanitheit zn dienen. sLobhaste ZustimuMWg.) Düs -größte Verbrechen wäre, Avischen Len Schichien der Natioii Gegensätze zuzu­spitzen, Klüfte zu erâveitern, oder siir einzel-U'e dieser Schi-chten Sonderwelteir schaffen zttz -wo-lten. Eine Welt -ha'btn wir alle' zu -bUden, und dies« soll Äe großen gemeinisani-kn Interessen der Nalion umfassen. lLebhafte Zuistimmuiig.s Es gibt auch, eiiiAelne, die nachgriibeln, ob unter der - gemischten Zusamm-ensetzuiig die Zuteresseii der Harmonie nicht leiden w-erdeu. Ich lmim auch diese Bedenken nicht teilen und fiirchtc von der genlischtcn Meihodc der Zusoinm-eiisetzung. dieses Hauses lieiirc Gefährdun-g des kor­porativen Geistes deS Oderhäuses. Ich <choul>e sogar, ^ß cs nur Mit dieser Methode möglich war, das Oberhaus zu einer treueii Ausdiucksform särntlicher hervorragende^ iknd gewichtigen Glie- Lerungen der ungarischen Gesellschaft zu mvcheil. Vergessen wir nicht, daß. nicht Orqani-sicrungssvl-melil, son-dern die Mcnscheil selbst cs sitch, die einen wirklichen korporativen Geist pflegen können. Ein großer französischer Schriftsteller hat dies gefügt: „tzes rksileme.â át rlen, le« Iiommcs sont 1on8." (Zu­­stlinMung.) Ich zweifle nicht daran, daß sich in dieseiii -Hause der wahre, erhaben-korpointive Geist ausgestalten wird; der Geist, der in der Einheit der imtionalen Gesellschaft seine .Kraftquelle sucht; der Geist, der in -der Zwietmcht, in der künstlichen Abson­­dèrmig der DcrusSpveige bloß eine Gefahr zu erblicken verurag. Ich fühle c§ als Gewißheit, daß die in -großen g cinelnsäinen Pro blem en c inv erstândli ch e Kraft der eristenziellcn Frageii unseres Va­terlandes uns zusa mmenfügen wi rd. jLebhafte Zustrmiuuiig.) — Im allgemeinen muß das politische Lebeii eiire Stütze in der größten uns zur V-erfüqung stehenden Kraft, im ge­sunden ungarischen natioimleu Einipfiiiden, in dem nationalen Ideal, in der auf den Pfeilerit der nationalen Kultur ruhen­den redlichen gösell-schaftlichen V e rstân -digung ffnden. Diese VerstäniLigung allein kenn der Herrschaft der irreleiten-­­den -Schlagwörter und der leeren Deklamationen ein Ende setzen. Die-sc Verständigung hiirdert das Ileberha-ndnchmen des Unwisscns »nd des Unverständnisses, den Umsturz von An­sehen und Disziplin, es verhütet das Durchgreisen der Ex­treme und die Revolutionen, das Attspeitschen der niedrigen Leidenschaften. Diese Verständigung allein vcrinag -das Werk einer planmäßigen, ruhigen, kulturellen, tvirtschaftlichen und sozialen Friedcnsentwicklung zu fördern. Wir inüssen erken­­n-en, deß die schreck-lichm Katastrophen — der lxrloren-e Krieg,' die Revolutionen, der Verlust von zwei Dritt-eln des La-ndes, des -Bolschelvismus, die .Heimsuchungen der frsnrüen Be­­-setzuug — ihr Gegengetvicht nur Larin fiuLeu können, wenn die ganze ungarische Nation sich in: Werke- Les Wieder­aufbaus auf die erhabene Warte der Eintracht in -den großen Zielsteckungen zu erheben vermag. sLebhafter Beifall.) Stets hören wir Wütische äußern nach der Verjüngurig der Volks­seele, nach der Erhöhung der ethischen Kräfte, leider aber er­warten gerade die, die am la-utesteit ihre Wünsche äußern, dis Jirangriffna^nre des VerjüngnngSwerkes nieinals von sich selbst, sondern i in-mer nur von an-de reu. F a n ge n >v i r a l l e b e i u n s s c lb st a ii! Verkünden wir vrbi stz urbi. Laß im Verjüngungswevke, bei der Steigerung -der echischcil Kräfte, sänitliche Fa-ktore>t -der Staatsgewalt, die Regierung, die Organe der exekutiven Gswait lliid die Ge-sel^­­gebung voraiizüschreit-sn haben. Jawohl, auch die Gesetz­­gebuirg, und gerade diese in allererster Reihe, tveil man laft^ überall das .Siüken des Niveaus Les parlcmront-arifchen Shstonrs tierkündet, mw weil sogar iricht nur dok­trinäre Literaten, sondern auch konservative Staats­männer in verantwortlicher Stellung -Len Parla­mentarismus als eine -überholte Institution mit etwas Neuenl zu vertailschen tvünischen. In diesem Wirr­­sal müssen tvir wachsam se-i-n, denn wir lmben dem größten uns verblieberren Schatz, der historischen Verf-assung, sowie dem -großen staatsrechtlichen Universum, das wir Ungarn bloß einem religiösen -Mythos vergleichon können, die Treue m bewahren. sLebhafte Zustimmung.) Innerhalb Le^ Bollwerkes -unserer Verfassung gibt es ke-i- Iren Unter schied der Nationalität, des Glan­­b e n s o d er der Partei, unlösbar und heilig s i nd die -Ba n d -e, die n ns mi -t d -cm größte ii K lcrno d Les ungar i-sch-e n -S taa t s r echte s, der -1) eiligen Krone, v e r -kn üp fe -n. Es -wird uns zu ewi­­-Mn Stolz gereichen, -daß wir -uns schon in längst -verfwssötr-ew :^Mhrhunverteil des Feudalismus und der patriarchalen Privatrechte in der Lehre vmr der heiligeir Krone auf 'das rechtliche Niveau Les -Staates zu erlMeir gewußt haben. Da) diftfen wir -nieinals vergessen, das müssen wir stets klar vor unserem Auge I)aben, wenngleich die -heutigen leideiisersüllte-n 'Zeiten sel-b.st die größten Wahrheiten -oftmals nur verdüstern und in Nebel hüllen. Wir habeii die Las Bewußtsein for­mende, deii politischeii -Sesleniiilzalt bildende ÄLaâ der großen natioiiake-n Traditionen -stets durch und durch zu be­­greifsn und zu «uipfindetr. Ver-geblich will man mit -glelchgül­­tiger Ske^is den Wert dieser großen Ueberlieserungen -in Frage stelleii, Leun heute tirenden sich bereits auch die vorMg- Uchsteii Vertreter der Wissenschaft tapfer gegen die zerstörte Tendeiiz. die unsere nat-ionalen Traditionen -in -ihrer Selbst­­ub^hebiing schon zum aftün Eisen werfen wollte. „Eine Welt miißte Z-usammenstürzsn," sagt ein hervorragender -Schrift­steller, ,chie Hisiortker mußtstr, wie einst âri-us, auf den Rmnen Änes neuen Karthagos saimnern, damit sie den wis­­'sen-schaftlichen Wert der Wrtionalen Ueberlieserungen urâ Legenden entdecken." ' — Im Zweikammersysiem besteht eme unserer Auf­­-Wbeil Larin,^den UebertreiäuNen, Leír Mifftürzlevischen uni» ^^trebungen, den zumerst mit großen Un­­gerechtlâiteil einhergehendeil, vöu- SkirirmiMnen -eingeqebe- Ämpravchonlevungen gefalleirdest aesächMi. scheu Mslchten gegenüber dre erhalt en c K r^f t ru vepimfiNitieren. Urisere Aufgabe bchcht weiter ftr der M a. ßigung^ gewisser politischer Richtunoen unÄ m der -D-rcherung der A-usgloichsmüglstchkei. " Sw^s che n den R lchtungsverfchiedenhei. to n Allenfalls aber haben wir hrnsichtilich der Ordnung uir-d^des Ernstes -unserer Berâu-gèil Men andren ^olüffchetr Körperschaften als Vorbild zu dienen. Vergessen wir niicht, dcch nicht jeder der ^.^âvas zu sagen hat. sLobhaft^r Bei­fall.) Würdigen wir den, der wirklich etwas sagt, aber nichts braân wir für den Wortschwall inhaltloser Phrasen üLmq zu haben. sLebhafte Zustimmung.) EiDsfwuMgsredè Sri Dirrchlaucht des .Lrerwrr äckMerwerers^Mi-d -aus zahlreicheli höchst bedeutandW ^ffenbar-ud Exzellenz des -Herrn MinistevprDdeWten ist-uns-bökminè, welch ernste Arbeit des Reiidtaqes harrt. Zu, drefom ernsteir Werke müssen wir die richtige Än­­^lnng, die vorterlhafic AUbeitsmethode finden. Ich^iu io á, Ihre rverie Aufnier-ksam-kelt ehrerbietigst -darauf «u lchiken, Latz wir auf die Arb ei t dcr Auss ch ü s -s e unseWZ H-auM besonders großes Gewicht legen müffon. In diesen Ansifchufsen kiNmen wir -urrsereil Beruf auf das nützlichste er­­^^'^'â!^^^Ere.M>chchnsse »Nüssen zu Stätten der -fachq-Mräßen und -dirrchgrei-feii>de-u Verbssserimg werden. Sie fftrd die statteii â wirklichen Bera-t-ung, dmn di-e Plenarsitzung unsres P-arlâents leiden eberr an dem Gebrechen, daß oder mEr nronologa-rtige Redeir erkliniMr, aber kerne wirkliche Beratung Mfflvgen -wird. -Die Plen-arsitzung iM. die Arena -fur den .Kianipf der Prinzipien- n-nd -der Politischen Mit. mifch«gM feur, iiy Mft-ielpunkt der logislator-ischeir Detailât â soll dm Tätigkeit der AuIschüsse stehM. Unsere Ai^Ichusse werden ans den -besten Fää-uten deS die -Arbeit -der Kritik wird -also in den K>ändeu á ZustchrdUNtLir ll^en. Es gibt nichts Gefähi'sicheres, als Pken-arbevakung improvisiert wer­­â Erfahr-uug bildet den besten Beweis -daKr, daß solch» Wanâwn^»» ,-nâ zum -Schaden als zum Nutzen der latorrfchLn Schöpfungen gereichen. Den Ausschüssen hat'üöri­­-gen-s auch das -Oberhcmsgsfetz em-e große Rolle r». -gewMM, denn entsteht Milchen den beiden Häusern em -Konflikt, -so treteil die Ausschüsse zu einer gemein,sE«r -^rtzii-ii»z zusiumnen, die den 'b-etref,'enden -Gesetzentwurf für die Plenarfitziing -vorbereftet ilzat'ten. ' — Die Nation erwartet voil uns reife Ueber­­legun g und ernste Beratung. Sie erwartet aber auch, daß wir unfer Wort erheben und mutig auf die Ge­­sichre!» Hinweisen, die der Station erwachsen können, wem, sie Ihre Seele in totaler Verkennung ihrer Existenzbedingungen dem Katcchisinus des Hasses der falschen Propheten öffnet. Unser Beratungssaal darf nicht zum Tummelplatz des Zornes und dech.-Haffes, des unmotivierten Persönlichen'Kainpfes und der leichtsinnigen Verdächtigung werden. Unser Beratungssaal darf nicht in eine Arena ausarten, iu dem die Gegner zu Feinden werden, denn dadurch wird nicht nur das Ansehen des Angegriffenen, son­dern auch das des Parlaments untergraben. lLebhafte Zustiinmung.) Nie dürfen wir den Welsen - Aus­spruch eines großen Staatsmailnes vergessen, der La lautet: „Zwei große Kräfte wohnen diese!» Lande inne, und diese müssen stets zusammenwirken. Jeder veniünftige Konser­vativismus wird der Vereinigung dieser Kräftü zustimmen, der Veroinigung der Achtung vor der Tradition mit den Bedingungen der gesunden Ent­ . 8 - 4)Í6WlLA, .1. !k'obru2r 1927 ^>L8rL^r^^.ovv

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