Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1851 (Jahrgang 61, nr. 104-207)

1851-08-02 / nr. 122

& B “- N" 122. Er feint wöchentl. 4 mal, Montag, Mittwoch, Frei­­tagy. Samtag. Kostet für as halte Jahr Afl.. Das Bierteljahr 2 R., von Dio­­­nat 40fr. Mir Vohversen­­dung halbjährig 5fl. teljährig 2 fl. 40 Fr. vier­­S Hermannstadt am, 2. August. —­­Siebenbürger Bote, 1851. Inserate aller Art werden in der », Hocmeister’s cen Buckandl. angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Bet­tzeile fostet 3 fr., für einegmeite und dritte Wiederholung 2r.&.M.­ ­ _ HERTZ Amtlicher Theil. Nro. 17285 M. €. G. 1851. Zu Folge Eröffnung des hohei­ k.k.Ministeriums deannern vom 25.Juni 1851,Z.13767x 1174 haben Seine Majestät mit allerhöchst unterzeichnetem Diplome den Gubernial-und ältesten Finanzrath bei der galizischen­ Finanz-Landes-Direktion Martin Mayer bei seinem Uebers­tritte in den wohlverdienten Ruhestand in den Adelstand des österrei­­chischen Kaisexpeiches mit dem­ Prädikate»voan­ born«allergnädigst zu erheben gemhtzt Welch»»·it zur öffentlichen­ Kenntniß gebracht wird. HeJiN­ ’tan 1 24.Juli 1851. Für den Militär-und Civil-Gouverneur: Zorscoso,Fs­)2L. Nro. 17172 M. C. G. 1851. Zu Folge Eröffnung des hohen F. f. Ministeriums des Innern vom­ 20. Juni. 1851, 3. 11505/960 haben Se. Majestät mit a. h. unter­­zeichnetem Diplome den österreichischen General-Consul zu Xivorno, Joseph Tausch, als Ritter des fast. österreichischen Ordens der­­ eisers­ten Srone II. Klasse, den Statuten dieses Ordens gemäß, in den Ritterstand des österreichischen Kaiserreiches mit dem P­räpdifate­n von Klödelthurm-Roth* allergnädigst zu erheben geruht. Welches diemit zur öffentlichen Kenntniß­ gebracht wird. Hermannstadt am­ 24. Juli 1851. Für den Civil und Militär-Gouverneur: Bordolo, FME. Nro. 4701 M. D. €, 1851.­­&8 ist der Fall vorgenonmen, daß Ortsrichter ich herausgenom­­men haben, abgelieferte Waffen den Eigenthümern herauszugeben, ohne daß dieselben mit einem Waffenpaffe versehen waren, so wie auch Waf­­fenpäffe an andere Personen zu erfolgen, als an jene, auf deren Nas­men sie lauten. Ferner ereignete er sich, daß einige, welche von Verstorbenen Waff­­en geerbt, oder von Lebenden angefauft und die auf jene laufenden­­ Waffenpäffe mitgenommen haben, glaubten, die Gelegmäßigkeit ihres Waffenbefiges damit gesichert zu haben. Nachdem nun aber den Militär-Districts-Commandanten allein die Ertheilung der Bewilligung zum Waffendefige zugestanden worden ist, und die ausgefertigten Waffenpäffe nur für jene Personen Giftigkeit haben, auf deren Namen sie lauten, so wird hiemit die Vorschrift, vermöge welcher jeder Waffenbefiger sich über die Gefegmäßigkeit seines­ diesfälligen Beftges mit einem auf sei­­nen eigenen Namen lautenden und von diesem Ef. Militär-Distrikts- Kommando ausgestellten Waffenpag ausweisen können muß, mit dem Bemerfen neuerdings in Erinnerung gebracht, daß die dawider Hans beinden, nebst dem Verlust der Waffe, der kriegsrechtlichen Untersuchung und Bestrafung verfallen. Hermannstadt am 31. Juli 1851. Bom ff. Hermannstädter und Fogarafcher Militär Distek­ts-Commando. vs. Chavanne m. pp, GM. « " Nichtamtlicher Theil Hermannstadt, 1. August. Zeitbestimmung. Die Sonnenfinsterniß vom 28. Juli 1851 wurde, obgleich Die Sonne den ganzen Tag über für Hermannstadt unsichtbar war, dennoch in so ferne beobachtet, als es zur näherungsweisen Prüfung der Rict­­igkeit des Standes der Uhr erforderlich und zulässig war. " SA­SREPUIRT ERTEILEN EEE " — Das Verfahren bei der Beobachtung beruht — unter der Vorauss­toßung, daß der Durchsichtigkeitsgrad der Atmosphäre während der Beob­­achtung fi nicht­ merklich Andert — darin, daß die Mitte der Finsterz­ung nur einen Augenblick Dauert, wohin auch die Beleuchtung der Ge­­genstände, welche wir sehen, z. B. einer Schrift, Die wir lesen und eben so auch die der Atmosphäre selbst, vom Beginne der Verfinsterung an bis zu ihrer Mittex beständig abnimmt, zur Zeit der Mitte am schwäche­sten ist und hierauf auch alsbald wieder fortan zunimmt. Im vorliegenden Falle hat man die Minutenscheilstriche eines­­­olte Zifferblattes durch einen Feldstecher beobachtet, der bei 14 Fuß von der Uhr entfernt auf einem­ Stativ angebracht war, und bei 141% Li­ nien Deffnung nur viermal vergrößert, dafür aber lichtstarf it, und bes­tunden, Daß man die beregten Theilstriche kurz vor 5 Uhr 8 Minuten fortan schwächer, von 5 Uhr 7 Minuten bis 5 Uhr 9 Minuten fast gar nicht mehr, später­ aber wieder fortan besser sah, folglich auch der Stand derjenigen Uhr, an welche: man bei dieser Beobachtung sich ges­chalten­ hat, die mittlere Ortszeit, mindestens bi auf 2 Minuten vert täglich angegeben habe. Diese Beobachtung hätte zwar mit weit größerer Schärfe als es geschah vollführt werden können, doch handelte es ich hier Hauptsächlich nur darum, jenen geehrten Herren, die da­mit beobachteten, ‚Die Uebers­zeugung zu­ verschaffen, daß man den Stamm der Uhr, zuweilen in Aus­wendung von nur höchst einfachen Mitteln, bis fat auf eine Minute verläßlich prüfen und berichtigen kann. G.B. Kelling,28.Juli.Nach einem drückend heißen Tag erhob sich sWstern gegen Abend ein bis spät in die Nacht anhaltender heftiger und,welcher von allen Seite 11chv alle Wolkenmassen zusammentrieb, die mit dumpfer Donnerstimme grollend über unsere Gemeinde dahin­­rollten.Gegen 11 UhrH 11e3 das drohende Gewölk bereits anfing in einen stillen Regen sich aufzulösen,erhellte­ plötzlich ein­ Blitzstrahl die Nacht.Und fuhr mit schmetterndem Gekrach in die westliche Giebelseite unserer Kirche.Hier theilte er sich nach außen r­echts"un­d links den beidecken zuz per Hauptstrahl aber drang u­mwärts in der Mitte der Mauerwand hinab,spaltete sie gerade hinter der Oskgel von obenauf bis unten an,schleuderte schwere Steine bis zum Altar an das entge­­gengesetzte Ende der Kirche;—der größte Schade aber,welchen seine zerstörende Gewalt anrichtete,ist,daß durch die hinter ihm­ sich entwi­­ckelnde elektrische K­unft das ganze Orgelgebäude erfaßt,aufgehoberts, über die Brustlehne in das Schiff der Kirche hinuntergeworfen und zer­­trümmert wurde. Heute in der Früh­e 911hr:trübes,windiges Wetter,der Hink­­el rings mit Wolfen überzogen; Aussichten zur Beobachtung der Son­­nenfinsterniß feine. In dem verflossenen halben Jahre, vom 1. Jan. bis legten Juni ist bei und Feuer eingelegt und­ immer glücklich gelöscht worden, nur achtmal. Kronstadt Mit freudigem Danke theilen wir unseren Lesern einen wichtigen Abschluß der Konsistorialfigung vom 26. Juli ganz kurz mit.­­ Das Löbliche Konsistrium A. EB. hat nämlich fammtlichen Lehrern an den Ober- und Unterschulen, die, bei der neuen Organis­ierung derselben, fn­ternisirten und bestimmten erhöhten Gehalte bereu­gt und den Bezug derselben vom 4. November I. 3. angewiesen. Ehe und Achtung Allen, die zu Diesem Beschluß mitgewirkt. Zugleich fühlen wir, und gedrungen öffentlich auf das Rühmlichste zu­ erwähnen ‚den Konsistorialheisiger Heren B. Deder und Kommunitäts- Orator­­, Gräf,­von denen der Grftere in anerkennenswerthen patriotis­chem Sinne zu obigem­ Zwede ein Kapital von 1000. fl. EM, der Legtere von 40 fl. EM. ohne Interessen. widmete. (Fr. Ztg.)­­ SAnland. Wien, 26. Juli. Man spricht nach der 8. 3. E., daß für­ das Kronland Ungarn eine zeitweilige Erleichterung in der Direkten Besteue­­rung zu erwarten sei, nachdem sich Bedenken über die jegl­ichon einge­­tretene volle Steuerfähigkeit dieses Kronlandes erhoben haben. Die Steuernachsicht, wenn sie wirklich erfolgen sollte, dürfte seine erhebliche, »

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