Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1851 (Jahrgang 61, nr. 104-207)

1851-08-04 / nr. 123

ww © s Nr 123. Erscheint wöchentl. 4 mal, Montag, Mittwoch , Irei­­tag. Samstag. Kofter für das halbe NJahr 4 fl. das Vierteljahr 2H., von Mo­­an Adtr. Mit Vofversen­­dung halbjährig 5fl. vier­­eljährig 2 fl. 40 fl. Sermannstadt am 4. August. Siebenbürger Bote. 1851. Inserate aller Ort werden in der ©. Hochmeister’sgem Buchhandl, angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Werktzeile fostet 3 fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 21 cm. Nro. 17850 M. des Hohen E. f. Ministeriumd des Innern vom 9. Juli 1851, 3. 14017/1199 Haben Seine Majestät mit allerhöchst unterzeichnetem Diplome den f. f. Oberstlieutenant, dermalen Obersten beim ersten Feld-Artilerie-Regimente Oswald Scherpon Edien von F­ro­­nensteen, klaiserlich österreichischen militärischen Marias Theresia-Ordens, den Statuten Dieses Ordens gemäß, in den Breiheren­­stand des österreichischen Kaiserreiches allergnädigst zu erheben geruht. Welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Hermannstadt am 29. Juli 1851. Für den Militärs und Civil - Gouverneur: Bordolo, ME. Nro. 17378 M. €. G. 1851. Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 10. Juli d. 3. aus besonderer Gnade für die Witwe des Tatscher Ortonotärs Michael Bertleff eine Gnadengabe täglicher sehs (6 ff. &. M.) bis zu ihrer etwaigen Wiederverehelichung oder sonstige Verfolgung, und für deren unmündigen Sohn Johann eine Provision täglicher. vier (4 Fr. E. M.) bis zur Erreichung des Normalalters, aus dem Staatsk­lag zu bewilligen geruht, Hermannstadt am 24. Juli 1851. , Für den Civil-und­ Militär-G­ouverneur: Pordplo,FML. Am 26.Juli 1851 ist in der k.k..Hof-und Staatsdruckerei in Wien das XLVIll Stück des allgemeinen­ Reichsgesetz-und Regierungs­­blates,und zwar sowohl in der deutschen Alleinausgabe als sämmtli­­chen neun Doppelausgaben ausgegeben und versendet worden. Dasselbe enthält unter Nr.172.Den Erlaß des Finanzministers vom 15.Juli 1851, betreffend die Aufhebung der Caneeral-Dienst-Taxen für Gem­einde-Be­­dienstungen. Nr. 173. Die Verordnung des Ministers des Innern vom 19. Juli 1851, womit in Folge allerhöchster Entschließung vom 26. Juni 1851 den neu angestellten, früher nicht im Staatsdienste gestandenen Bezirks, ‚ersten u Begünstigung‘ zugestanden werden. Nr. 174. Den Erlaß der M­inisterien des Innern, des Kriegsme­­sens und der Finanzen von 20. Juli 1851, über eine Abänderung des Ausweises A der a. b. genehmigten Vorschrift vom 15. Mai 1851 über die Einquartirung des Heeres bezüglich der Gebühren an Stallungen und Wagenschupfen (Remisen). Ebenfalls heute den 26. Juli 1854 werden ebenda von nachfolgen­­den Stüben des allgemeinen Reichsgefeg: und Regierungsblattes vom Jahre 1850. Die nebenstehenden Doppelausgaben ausgegeben und vers­endet­­ sich seit der Bresse in so ferne Auge standen, als „sie die Regierungsor: Bom IX. Stüde die romanisch-deutsche, vom LI. Stüde die polnisch- und ruthenisch-deutsche, vom LV. Stüde die böhmisch-, slowenisch-, polnisch-, ruthenische,­­ roatisch- und serbisch-deutiche Doppelausgabe. ie Inhalts-Uebersicht der in diesen Stüden­ enthaltenen Exlässe und Berordnungen wurde bereits bei der Ankündigung des Erscheinens des bezüglichen Stüdes in der deutschen Alleinausgabe bekannt gegeben. C. Amtlicher Theil. G. 1851. Laut Eröffnung als Ritter des on —— — Nichtamtlicher Theil = Das „Konstitutionelle Blatt aus Böhmen“ bringt in seiner Nummer 199 vom 27. Juli folgenden Leitartikel über die Aufgabe der Presse und die Scheu der Deffentlichkeit: In dem Ministervortrage, welcher den neuesten Breverlag vom 6. Juli begleitete, wird die Naß­­gane fortan wach erhält, das Interesse an den heimischen Angelegen­­heiten fördert und allen Klassen und Interessen des Staates die Mög­­lichkeit schafft, ihre Bedürfnisse ohne Dazwischenfrift der oft selbst be­­troffenen Regierungsorgane zur Geltung zu bringen.“ — Ist nun au) mit Diesen Worten seineswegs der ganze Numen, den die Presse zu stif­­ten vermag, noch die volle Aufgabe, die sie zu verfolgen hat, ausges­­prochen, so sind dieselben doch immerhin in dem Munde der obersten Regierungsbehörde von nicht geringer Bedeutung. Bleibt die Wahrheit auf stets und unter allen Verhältnissen wahr, so ist doch ihre Ueber­­zeugungskraft auf Die einzelnen Gemüther verschieden, und ein und der­­selbe Ausspruch gewinnt oder verliert nicht wenig an seiner Wirksamk­­­eit je nach der Duelle, aus der er stammt. Darum fann und muß ed und auch nur lieb fein, daß sich die Regierung bewogen fand, den Eingangs erwähnten Ausspruch zu thun. Wenn die L­age der Regie­­rung ed selbst erklärt, daß die Presse die Organe der Regierung fortan wa erhalten solle, Daß Diese Organe nicht selten betroffen sind, daß die Bedürfnisse aller Klassen in der Presse zur Geltung zu kommen has­ben. Dann wird wohl manches untergeordnete Regierungsorgan zur Einsicht gelangen, dann darf die Presse auch hoffen, daß sie die volle­­ Garantie erhalten und behalten werde, jene von der Regierung selbst als ihre Aufgabe bezeichnete Wirksamkeit im vollen Maße entfalten zu­­ können. Wer darin einen Nugen der P­reffe erblich, daß sie die „Res­gierungsorgane fortan wach erhält,“ Kann nichts anderes wollen, als ‚daß die Preffe auch wirklich die verschiedenen Negierungsorgane nicht in den Schlummer des Schlendrians verfallen Taffe. Wer die P­rämis­­sen aufstellt, wird­ auch den Schluß zugeben; und wahrlich ei­­ Hut im höchsten Grade North, daß­ solches in­­ diesem Bunfte geschehe, Der Staube an die eigene Unfehlbarkeit und unantastbare Heiligkeit ist hie­r und da noch so tief gewurzelt, dag­un das Wort der obersten Regie­rungsbehörde selbst im Stande ist, ihm zu nennen, und fon fühlen erschüttern. Im Schatten der Zensur ruhte 8 sich so bequem, die am­tliche Wirksamkeit spann sich hinter den fliegenden vier Mauern ab und das Licht der Oeffentlich­­eit diente höchstens dazu, einige lobpreisende Formeln vor dem Publik­­um exscheinen zu lassen: — es war natürlich, daß der prögliche Herein­­bruch des vollen Tageslichtes Augenschmerzen, der laute Klang der öff­­entlichen Stimme Anfangs Ohrenlaufen verursachte. Aber jept sollte dies Doch bereits eine Wendung genommen haben, und das Vorurtheil, daß die P­resse nichts anders zu thum habe, an eine bloße Neuigkeits­­bude abzugeben, gewichen sein. 8 zeugt von der großen Befangenheit, die noch so Vielseitig verbreitet ist, Daß jedes Urtheil, sobald es in die Kategorie der Lobpsalmen gehört, gleich als ein neder greifen­der Presse dargestellt wird, daß der geringste Irrthum, und bes­tellte er auch nur das Pünktchen auf dem eine­ i, nicht eben als Irrthum, sondern ohne Weiteres als ein Produkt von Böswilligkeit, übler Absicht und wie al’ Die Dinge heißen mögen, Eigenschaft der Männer erscheint, felbst die Pflicht der Vresse, fortan wach zu erhalten,“ proflamirte und zu Lande in dem so darum von jegt nicht mehr als ungerechtfertiget, in den Eleinern Ortschaften Männer zu finden, die Eines „die Regierungsorgane derselben der größten eine nicht Hindernisse, mit denen die Tagespreise zu kampfen hat, ist diese weits verbreitete Empfindlichkeit, diese enorme Scheu vor aller Oeffentlichkeit. Und eben darum müssen wir es nochmals anerkennend hervorheben, daß das Ministerium wirksame Waffe gegen jene banale Empfinderei in die Hände gab. Das Minis­­terium selbst Hat sich nicht gescheut, es offen auszusprechen, Daß die Re­­gierungsorgane oft betroffen sind‘; das Urtheil der ‘Breile über sie kann unzulässig, überflüssig erscheinen. — Indessen ist jene Scheu vor jeder öffentlichen Besprechun nicht bloß in Staatsuniformen, ebenso starr, wenn nicht noch stärker und zäher bei allen übrigen Klas­­sen unserer Gesellschaft. _&8 gibt wohl seine Journalredaktion, die nicht die eigenthümlichsten Geschichten über diesen Punkt erzählen könnte. Man darf kaum den Namen eines Ortes, einer Corporation, einer Person und Handschuhmas­ter verlegt und das Redaktionsbureau überflut­et von Reklamationen, Berichtigungen, Aufklärungen, sagen. Darum ist es auch so schwierig, hier bei und verschiedenen Zweigen des Lebens und sich herbeilassen, über die heimlschen B Verhältnisse zu schreiben; wenn ihre Berichte von Lob überströmen und nur das geringste selbstständige Urteil enthalten, so Haben sie die Ärgsten Unannehmlichkeiten zu besorgen und lassen somit unbedingt. fie Gevatter Schneider sie nicht i

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