Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1851 (Jahrgang 61, nr. 104-207)
1851-10-20 / nr. 167
.« Ersä [3 4 21 "N" 167. Er feint wöchent. 4 mal, Montag, Mittwoch , Freitag, Samstag. Kofet für das halbe Jahr Afl., da Bierteljahr 2 R., den Monat 40fr. Mit Polversendung halbjährig 5 fl. vierteljährig 2 fl. 40 fl. Bermannstadt am 20. Oktober, Siebenbürger Bote. 1851. Saferate aller Art werden in der ©. Hochmeiser’schen Buchhandl. angenommen. Das einmalige Einladen einer einspaltigen Petitzeile fofgt 3 fr. für eine zweite und dritte Wiederholung 21:.M. “ SÄTZE TEL BETAUEN. EIER NERER Amtlicher Theil. Praes. Nro. 2570 M. C. G. 1851. ‚Laut Eröffnung des hohen F. f. Ministeriums des Innern, Zahl 17421/1491 und 18845/1599 vom 21. August und 6. September a. c. haben Se. Majestät mit a. h. unterzeichnetem Diplome den f. f. und erzherzoglichen Rath Dr. Paul Adolph PBernfuß, dann den Hofrath des f. E. General-Rechnungs-Direktoriums Johann Rufchin, beide als Ritter des kaiserlich österreichischen Ordens der eisernen Krone Dritter Klasse, den Ordensstatuten gemäß, in den Ritterstand des österreichischen Kaiserreiches allergnädigst zu erheben gerußt. Welches hiemit zur allgemeinen Kenntnis verlautbart wird.annstadt am 17. Oktober 1851. Für den Militär- und Zivil-Gouverneur: Bordolo ın. p., EME. * Nichtamtlicr Theil. Hermannstadt. Der Graf der fächsischen Nation — denn als solcher, und nicht als f. f. Distritt8-Ober-Kommissär hat er sich unters fehrieben — Here Franz von Salmen hat unter $&omitiaaplwi folgende Zuschrift an die löbliche Hermannstädter städtische Immunität gerichtet: „Da aus dem Gange der bisherigen Verhandlungen über die Errichtung eines städtischen Krankenhauses in Hermannstadt zu entnehmen ist, daß die löbliche Kommunität statt an eine Abhilfe des unabweislichen Bedürfnisses ernstlich Hand anzulegen, die Anforderungen der Beshörden durch Vorschläge und Versprechungen zu beschwichtigen sucht, — wie auch aus dem, im Wege des Löblichen Magistrats vorgelegten Anstrage vom tember 3. 6616/851 hervorgeht, daß die Communistät der geltung einer Urkunde über die wiederholt ausgeiping des ehemaligen städtischen Bräuhauses zur Erb uid eines Krankenhauses durch die Erklärung auszumeichen sucht, zur Erbauung eines neuen Spitals auf 80 Betten einen Bauplan ausfindig machen und einen Plan nach dem Muster des Bremer Kranfenhaufen entwerfen zu wollen. — Da er aber das hohe Gouvernement bei diesen sich bereits in’s weite Jahr erfolglos schleppenden Verhandlungen nicht länger beiwens den lassen will, indem einerseits die Errichtung eines neuen Kranienhauses unter den hier obwaltenden Umständen erst nach Jahren zu erharten ist, andererseits die Nothwendigkeit einer Heilanstalt sich in dieser Stadt immer dringender herausstellte; so ist mir aufgetragen worden , nunmehr mit allem Nachbruch daran zu wirken, daß Die hiesige Stadtgemeinde vor Allem ein zu einem Interimd- Stanfenhaufe geeignetes Gebäude ausmittele und dessen Einrichtung zu einem Spitale noch im Laufe dieses Herbstes bewersstellige, wozu es derseldben an den erforderlichen Geldmitteln, theild aus den bewilligten Vorsüßen, theild aus dem Zinderträgniß des Bräuhauses nicht fehlen kann. * Bezüglich des Umfanges dieses Interims - Krankenhauses ist zu besperfen, daß dasselbe mit Küdsicht auf das Bevölkerungsverhältnis und den Umstand, daß gegenwärtig in den Gartenhäusern neben dem Leichens Hof und in dem Siechenhause nahe an 80 Kranke zusammengedrängt HH — wenigstend einen Haflungsraum für 100 Kranke enthalten ou. — : Um ähnlichen Mißgriffen, wie diese bei der erst kürzlich stattgefundenen Bestimmung eines Glashauses und Sommer- Pavillons zu einer Heilanstalt zu begegnen, ist anbefohlen worden, bei der Ermittelung der erforderlichen Räumlichkeiten die Mitwirkung der f. F. Baudirektion in Anspruch zu nehmen. ss « » der Hinsichtlich der in dieser Stadt erforderlichen größeren Ausdehnun des nach der Absicht der Gemeinde nur austretten zu erbaue Krankenhauses habe ich die Commune darüber zu belehren,daß« hier nicht bloß um die Aufnahme einheimischer,sondern auch jener Kranken handelt,die,denn auch nicht hieher zuständig,eine Spitalsihilfe nicht entbehren ‚können, oder aus öffentlichen Gesundheits-Nachsichten aufgenommen werden müssen, daß pital andeutet,, ihr heimisches Obtacy entbehren, nicht verschlossen werden darf, daß hierartige Einwohner, wenn sie in der Fremde ertranken, in auswärtigen wohleingerichteten Epitälern besreitwillige Hilfe finden, daß diese Anstalten gehalten sind, Kranke, die eine Spitalshilfe unumgänglich benöthigen, ohne Nachsicht auf Nationalität gegen Vergütung aus öffentlichen Bonden, Gemeinde- oder Privatemitteln aufzunehmen, daß endlich Hermannstadt, Stadt so wie jede größere ihr durch einen größeren Zufluß von für Institute zu sorgen, Heerdes hinausreicht. — In Anbetracht rend bdeffen, daß es offenkundig ist, wie sich die Belasthungen der Löbligen Commuunität über Errichtung eines entsprechenden Bürgerspitals seit Jahren in erfolglosen Bergplüßen hinschleppen, bei der herannahenden rauhen Jahreszeit und dem steigenden Zuflug von Handswerfern, Dienstboten, mich gegen E Stadtgemeinde die unverzügliche Zustandebringung einer entsprechenden Kransensanstalt entschieden zurück zu weisen, ... imm weiterer Auftrag ex nöthigenfalls die Einmickuung des hohen ff. Gouvernements zur Durchführung dieses gesundheitspfligeilichen Gergenstandes anzurufen, finde ich daher den Verstehermumität, in dessen Pflicht es wenden Krausenhauses zu bewirfen, der löblichyen Comes ist, und auch bisher gewesen wäre, den Beiglüssen der Communiität endlich Geltung und Erfolge zu verschaffen, — hiema Nachbrüdlhst der Kommunität uver Den Beschluß die Errichtung eines eutipres sodann aber erwarte ip bis zum 20. d.M. den Bericht der Kommunität über den Diesfälligen Beschlag. Hermannstadt am 11. Oktober 1851. « Der Graf der sächsischen Nationalmenm.p.« Wir«haben das voranstehende Aktenstück mitgetheilt,weil es geeignet han ein spragendes Licht auf unsere werfen. so — eigenthümliche Lage zu eines Krankenhauses in Hermannstadt ein Dringendes Bedürfniß. Die Stadtkommune hat dasselbe längst ernannt, und Das gewesene städtische Brauhaus zur Gründung eines städtischen Bürgerspitals angetragen, welge derselben zur Einrichtung ded Spital diese Kommunität, daß durch den Landesfonds, Aus den Entwürfen, wurden, erfah auf ein Landesspital abgesehen sei. Sie verlangte zu dem Zwecke einen Zuschuß von 25.000 fl. EM., sei «8 aus Staatsmitteln, aus sein Geld hatte, um die Einrichtung eines solches Spitales von. Die verlangte Summe hi nicht angewiesen worden, die feit, das Brauhaus in ein Spital umzuwandeln, versehnan das weitläuftige Gebäude nicht unbenügt stehen zu lasse die FE. Binang Bezirks-Direftion vermiethet. — Sobald abe mane durcy 100,00 fl. EM. Geldkräfte in die Hand bekam, tauchte der ‚ren, Daß man es mit deren Vermögen die Revolution um das seitherige PB «nipulation in dem in Hermannstadt zu errichtenden Spitale mitgetheilt werden, sie werden gewiß genau befolgt werden, wenn fon duch Außer « jegt diefed Xeidenden, für die Vortheile, Fremden erwachsen, deren Bestimmung herden vier sovo f &a es melde die Farg so wie es schon der Name Koss sich auch herbeilasfen muß, über das h. Auftrag gedrungen: bemoffene Bedürfnis Taglöhnern fi immer jede Vorstellung vorgelegt oder des die Anzahl der hilfsbedürftigen Kranken, — aufzufordern: vor der Hand der Gemeinden des Sachsenlandes, Sr. Majestät mit dem bekannten Baupläne für die Errichtung besselben vorgeschlagen, allem Zweifel ist die Errichtung Die Concurrenz die Gnade 1 Dortehn einer Gemeinde zu thun hat, vermehrt, — auch nur da Darte eigenen sehe ich wohl vermittelt sie, selbst und de biefes Spital “