Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)

1852-09-17 / nr. 148

a «­ 738 jüngere Advokaten, sich eifrig auf das Studium­ der­ österreichischen Rechte verlegen, um schon mit dem erst­en Tage des nächsten Jahres den Anforderungen der Advokatenordnung entsprechen zu können. (Wandr.) Bett, 10. Sept: Sämmtliche in dem Sprengel eines Landesge­­richtes wohnenden Advokaten, wurden amtlich aufgefordert, daß sie ihre Gerühe um Zulassung zu der mittlerweiligen Ausübung der Advokatur an das F. f. Distriktsobergericht, in dessen Gerichtsbezirke sie ihre Pras xiß fortlegen wollen, durch­ dasjenige Landesgericht in dessen Gerichts­­sprengel sie zulegt, ihre Advokatur ausgeübt haben, binnen 14 Tagen, vom Tage der Handmachung gerechnet, einzureichen haben. Den Bewerbern wird bedeutet, daß dieselben in den Gesuchen ihren Geburtsort, ihr Alter und ihre Religion anzugeben, das Advoka­­tendiplom im Original oder in authentischer Abschrift beizulegen, und über die Kenntniß der Sprachen, welcher die Bittsteller mächtig zu sein angeben, glaubwürdige Zeugnisse beizubringen haben, ferner, daß die­selben ihren sittlichen Lebenswandel und ihre gute politische Haltung mittelst amtlichen Zeugnisses Darthun, namentlich durch amtliche Zeug­­nisse den Umstand zu beweisen haben, wann, wo, und wie lange sie die legten fünf Jahre vor der Kundmachung des Alerhöchsten Spatentes südwärts gerechnet, die Advokatie ausgeübt haben, endlich ist in diesem Gefüche die Erklärung bestimmt abzugeben, an welchem Orte sie fünfs­tigbin ihren Amtssig nehmen wollen,­­oder ob sie die Wahl ihres fünfs­tigen Bestimmungsortes dem hohen Justizministerium überlassen wollen. Zugleich werden auch diejenigen Advokaten, welche die Ausübung der Advokatie blos auf Die Tabularprogesse beschränken wollen, zur Eins­peingung ihrer Gesuche,­­ welche, nebst Beischliegung des Advokatens diplomes und der Zeugnisse über das sittliche und politische Verhalten, ebenfalls die Angabe des Ortes enthalten müssen, wo sie ihren Amts­­aur nehmen gedenken; — bei­ dem betreffenden Landesgericht aufgef­ordert. Prag, 10. Sept. Der Erzbischof von Paris, Monseigneur Sibour, ist vorgestern von Wien hier angekommen und hat gestern Mittags mit dem Dresdner Bahnzuge Prag wieder verlassen. — In Benefkau hat dieser Tage der Wirth Joseph M. selbst die Anzeige gemacht, daß er der Mörder eines vor 16 Jahren auf der Budweiser Straße im Walde hinter Babig gefundenen Handwerksburs­­chen sei. Er wurde dem Bezirkskollegialgerichte zu Beneschau zur wei­­teren Amtshandlung übergeben. —Unter dem­ Hausgeflügel,namentlich den Hühnern zeigt sich seit eini­ger Zeit hier in Prag und in der Umgebung eine verheerende Seuche.Die Thiere,noch wenig.­,e Minuten vorher frisch und gesund, werden­ von einer Art Schwindel befallen,sinken zu Boden und ver­­enden.­——Au­iV in Wiener Blättern finden sich Berichte über ähnliche Erscheinungen Ausland ,­­ Berlin, 8. Sept. In den legten Tagen haben die Konfiskatio­­nen des preußischen Wochenblattes und der „neuen preuß. tg.“ eini­­ges Aufsehen erregt. Das „preußische Wochenblatt“ enthielt einen Art­titel „Die legten Bhasen der Kreuzzeitung“, in welchem das kürzliche op­­positionele Manöver dieses Blattes als eine reine berechnete Täuschung dargestellt wurde, für das die „Kreuzzeitung” jegt Buße thue. Der Artikel war ungemein heftig geschrieben und gegen das System Man­­teuffel-Duehl gerichtet. Die vorgestrige „neue preuß. Zeitung“ enthielt einen Artikel, in welchem sie, lediglich um einige seichte Phrasen frei hän­dlerischer Tendenz anzubringen, die Stellung­­ Preußens auf eine höchst unwürdige Weise besprach. Das Organ der Juniorpartei, in der legten Zeit voller Widersprüche, geht einer völligen­­ Bedeutungslosigkeit entgegen und darf kaum noch den Anspruch machen, Der Ausbruch einer Partei zu sein. (Off. B.) — In Königsberg macht gegenwärtig ein Prozeß viel Aufsehen, welcher am 4. September vor dem dortigen Gerichte zur Entscheidung kam. Der Profamentierer Schirrmacher, ein bekanntes Mitglied des streng Konservativen Preußenvereins und seit 1850 mit dem vollen Adlerorden befüh­rt, hatte in den Märztagen des Jahres 1848 in Ge­­genwart mehrerer Zeugen die größten Schmpfreden gegen Se. Maj. den König ausgestoßen, indessen hatte Niemannd sich veranlaßt gefunden, gegen denselben zu benunci­en, und die Sache war um so gewisser mit ewigem Stillsch­weigen bededt worden, als Sch. bereits kurze Zeit darauf überaus konservativ wurde. Im vorigen Jahre war er jedoch so uns vorsichtig, der Königsberger Schügengilde, deren Mitglied­er bis dahin gewesen, unloyale Gesinnungen zum Vorwurf zu machen. Bei dieser Gelegenheit wurde von zwei Mitgliedern der Gilde sein erwähntes struflisches Verhalten zur Sprache gebracht und er selbst von der Gesell­­schaft ausgeschlossen. Als er sich hierbei nicht beruhigte und Die ge­­dachten zwei Mitglieder wegen V­erleumdung verklagte, machten Diese den Einwand der Wahrheit geltend, und er wurde durch viele glaub­­hafte Zeugen auf’8 Bestimmteste befundet, daß Sch. Schmähungen ger­­­gen Sc. Majestät wirklich ausgestoßen habe. Nun­ sah sich die Staats­­an­waltschaft zum­­ Einschreiten genöthigt, und er wurde gegen Sch. die Anklage wegen Majestätsbeleidigung erhoben. Bei der Gerichtsver­­handlung am 4. war die Deffentlichkeit ausgeschlossen. Der Vertheidi­­ger des Angeklagten suchte vergeblich den Einwand der ‚Verjährung­seld zu machen, der Gerichtshof verurtheilte, den Angeklagten, zu monatlicher Gefängnißhaft und­­ Verlust der Rationalkosarde.. Ob­ Sch­­au den rothen Adlerorden verlieren wird, bleibt der Bestimmung des Königs anheimgestellt. A Bpfl. Ztg.) Auch in Düsseldorf sollen Retitionen nach Berlin um Rück­nahme der Verordnung vom 16 Jul. d. I. gehen, welche den Studiren«­den der Theologie den Besuch­ des Collegium germanicum, sowie des Instituts der Propaganda zu Rom untersagt, den auß diesen Konventen hervorgegangenen Geistlichen die Anfteiungsfähigkeit in Preußen aus­­pricht und den Jesuiten überhaupt die Niederlassung im Gebiet des preußischen Staats verwehrt. Die­­ Bittsteller, beziehen sich auf das durch die Berfassung gewährleistete Recht­ der freien Religionsübung. Von der Niederlassung der Jesuiten in der Nähe hiesiger Stadt ist es augen« blielich fi, das für sie unmittelbar neben der Kapelle in­ Bilk, die früher Eigenthum des Jesuitenordens war, erbaute. Haus ist fertig, aber noch unbewohnt. Auch ein Franziskanerkloster, jo hier errichtet werden; vor mehreren Wochen­ hat der Frhr. v. Loe im Auftrag­ eines religiösen­ Vereins zur Gründung Dieses Klosters ein großes Grundstück in dem Dorf P­empelfort käuflich erworben , und sol im fommenden Frühjahr der Bau begonnen werden. M­ilhelmsbad, 6. September. Gestern kam der österreichische FSIM. v. Haynau mit dem in der ersten Nachmittagsstunde von Frank­furt abgegangenen­ Eisenbahnzuge Hier an, und verweilte biß gegen Abend. Die Nachricht von seiner Ankunft hatte sich schnell in den be­­nachbarten Orten, namentlich in Hanau, verbreitet, und zog nicht allein viele Offiziere, sondern auch eine große Maffe Volkes herbei, das sich übrigens ganz ruhig verhielt. Aus Stuttgart, 6. Sept., schreibt man: Gestern blieb ein Zug, obschon er Borspann hatte, zwischen dem Bahnhofe und dem Zuns ner bei Ulm beinahe stehten. Als man der Sache auf­ den Grund forschte, ergab sich, daß viele Tausende von Raupen ‚auf den Schienen ich bes­tanden und nun auf diesen sich, fortbewegten und von den Rädern zers­quetscht, die Schienen ganz schlüpfrig machten. Die ähnliche Erschei­­nung zeigte sie vor einigen Tagen bei Effendorf und Winterstetten. In der Nähe des legteren Ortes waren auf die Länge von 3— 4000 Fuß die Schienen mit unzähligen Raupen ganz bedeckt, während unte Die in der Nähe­ und rechts fast feine Raupe entdeckt werden konnte, liegenden KRübenäder waren längs der­­ Bahnstrecke total abgetressen. Karlsruhde, 6. September. Morgen ‚Früh begibt sich der Res­gent in Begleitung seiner drei Flügeladjutanten ‚so‘ wie­ eines Haupte­manns vom Generalstab und eines­ R Rittmeisters vom 1. Reiterregiment nach Soest, um den daselbst sattfindenden Kavallerie Manövern beizus wohnen.­­ München, 4. September. Den Homdopathischen Aerzten in Münc­hen (es gibt Dderem daselbst nicht weniger als 17, was beinahe den achten Theil fänstlicher praktischen Aerzte in der­ bairischen Hauptstadt ausmacht) it nunmehr, wo sänstliche Apotheker eine homöopathische Gen­­tralapothese eröffnet haben, des Selbstdispensiren von Arzneien streng­ ftens verboten worden. Die h­omöopathischen Aerzte hatten zwar gegen diese Maßregel mannigfache Hinwendungen erhoben, das M­inisterium ließ dieselben jedoch nicht gelten und bestand auf der Ansicht, daß all das therapeutische Handeln der Homölopathen der Kontrolle der Physi­­catd-Behörde zu unterstellen sei. Die­ Münchner Ztg. stellt die Littheile mehrerer Blätter über die jüngste Erklärung Preußens in der Zollkonferenz vom 30 Aug. zusam­­men, und begleitet Dieselben im wesentlichen mit folgenden Bemerkungen: „Es ist sicherlich von nicht geringem Interesse für unsere Leser diese Urs theile in einer für Die ganze Zukunft Deutschlands so. Hochwichtigen Frage zu fennen, und zu sehen welchen Gundrud die Erklärung Preus­send überall hervorgebracht hat. Dieser Eindruch läßt sich kurz dahin zusammenfassen daß die allgemein gehegte Hoffnung und Erwartung, die königl. preußische Regierung werde das in so versöhnlicher Weise stattgefundene thatsächliche Entgegenkommen der durch die Darmstädter Uebereinkunft verbündeten Regierungen in gleicher Weise duch thats fädhliche Zugeständnisse erwiedern, und so den von ihnen im Einverständ­­niß mit der Faiserl. öfterreich. Regierung bereitwilligst angebahnten und betretenen Weg zur Verständigung nun gleichfalls betreten, nicht in Er­­­üllung gegangen sei. Das Dresdener Journ. hatte bekanntlich als Kapitalpunkt auf welchem die zu Darmstadt verbündeten Regierungen unter allen Umständen beharren müssen, den gleichzeitigen Abschluß des Zoll- und Handelsvertrags ‚mit Oesterreich mit dem Abschluß der neuen Zollvereinsverträge bezeichnet und nachgewiesen. Preußen aber mat in seiner neuesten Antwort nur zur Anknüpfung von Unterhandlungen mit Oesterreich, ohne Sicherheit ob, wann und wie ein Abschluß desselben und ein Vertrag zu Stande komme, zu geben, so verbindlich, und will den Darmstädter Verbündeten im voraus die Hände auf zwölf Jahre ' - »

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