Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1852 (Jahrgang 62, nr. 104-207)

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“ » 336 und Industrie mußten einen günstigeren Boden suchen, der Handel und Kredit erlahmen, der Geist und Bildungstrieb des Volkes stechen. Das sind die Wirfungen, welche die frühere Verfassung und Ver­waltung­­ herbeigebracht hat. "Gebrechen, duch. Jahrhunderte lang fortgeerbt;; bestanden Oesterreich, ihnen den Todesftog gens 5­2 Hermannstadt, gelegenen Höhen von Geschlecht »bid auf den Tag, wo Die ausgesprochene Einheit gab. Bald werden sie alle spurlos verschwunden sein, mur"verlange man nicht, daß das Unmögliche gelei­­stet und Hindernisse und Henmnisse des Gedeihens, welche auch Jahr­­hunderte gepflegt wurden, mit einem Tage aus dem Wege geräumt werden. 19. Oktober. Ce. Greellenz der hochwür­­digste Herr Bischof von Siebenbürgen Nikolaus Morars von EBis Tusnad ist in laufenburg­ am 15. Oktober 1.3. um 6%, Uhr Mor­­en. Se. bischöfliche Gnaden Herr. Dr.. Ludwig Haynald hat in Eine der allerhöchsten Ernennung als successor perpetuus am 16. Oktober als Bischof von Siebenbürgen die Leitung ommen. + R Kronstadt, 15. Oktober. Goestern in die in sich verzweiflungsvoll als in aller zu Geschlecht Herrn entschla­­Frühe wurde ein Mann von der früheren Garnison mit dem Strange hingerichtet. Der­­selbe war­ vor längerer Zeit der oberen Borstadt gelegene Wohnung einer rom. Käseverläuferin gedrungen und hatte diese mit den Händen erdrosselt, um sich in den Befig ihrer geringen zu fegen. Der Tod muß ihm fürchterlich gewesen sein, denn er weinte bit­­ter. und geberbete der Scharfrichter mit ihm nach dem Gefege vorgehen und der Verbrecher seine schwere That süh­­nen sollte. Das Volk war sehr zahlreich zugeströmt und hielt Die nächst­­die That ge­ahnt­­­ei einem Brand-Unglüd Scheune der unlängst verstorbenen Richters-Wittige Maria Gohn aus, und 21 Wirthe sehen ihre Wirthschaftsgebäude nebst Frucht, Heus und Strohvorräthen in Arche verwandelt, Wie das Feuer entstanden, kann nicht mit Gewißheit angegeben werden, Anordnungen die Dafige­e8 Laßt sich aber vermuthen, daß Dasselbe, Da gerade dermalen das Haus bewohnt stehet, Durch böswillige Hand das Feuer nicht wo mehr Verwüstungen nächst Gott, dem Iöbl, traf und die rühmlichste Thätigkeit Gendarmerie der Markt Zeiden von der genannten Wittwe un­­angerichtet, verdankt Zeiden Kommandanten Majoren Ritter von Bouffein, der nicht mit Stillschweigen in der ist. Daß Herrn Stations- die zweidienstlichsten auch kann übergangen werden, indem Dieselbe ebenfalls bei dem Löfchen sehr thätig sich benahm. Ebenso muß an der Nachbar-Ortschaften Weidenbach, Neustadt und Wolken­­dorf rühmend erwähnt­­ werden, welche mit F euersprigen herbeieilten und ebenfalls zur Dimpfung des wuthentbrannten Elements das Mög­­lichste beitrugen. Den Saueru­fer bei Agram­it beinahe ganz unter Wasser und fünf Loche von der Brücke selbst sind weggeschwenmt. Laibach, 14. Oktober, 2 Uhr Nachmittags. Se, Ef. Apostolische Majestät sind heute um 1% Uhr Nachmittags im besten Wohlsein in Laibach eingetroffen und haben so eben, 17, Uhr, nach eingenommenen Gabelfrühfuüde Allerhöcft ihre Reife, nach Wien auf der Eisenbahn mittelst Separattrain fortgefegt. «­eh Gras, 14. Oktober. Se. E. E. Apostolische Majestät sind Heute Abends um 8 Uhr 6 Minuten im erwünschten Wohlfein im­ Bahnhofe in Graz eingetroffen und haben nach einem Aufenthalte von 9 Minu­­ten Allerhöchst ihre Reise­ nac, Wien fortgefegt. Se. Majestät wurden in dem feierlich beleuchteten und deforixten Bahnhofe von Ihren E­inheiten den durchlauchhigsten Erzherzogen Johann und Heinrich­ bewilli­mmt, von den Chefs der Behörden em­­pfangen und von dem zahlreich versammelten Bublikum mit dem größten Lubel begrüßt. In dem hohen Alter von 84 Jahren Am 14. in dieses Maffen befegt. I. E. Militär selig Gegen im den der Dichefe 9 Uhr war Monats­halb 8 Uhr ist Heimgesucht worden. Das Feuer herbeigeführt namentlich dem. brach worden entwickelte, über­­Barschaft (Sat.) & Meise Sr. E. E. apostolischen Majestät. Wien, 16. Oktober. Se. Ef. Apostolische Majestät sind gestern, den 15. Oktober, um 4 Uhr Früh von Fiume nach Schönbrunn zu­­rückgekommen. Se. f. E. Apostolische Majestät Haben aus besonderer Gnade mit Allerhöchster Entschliegung vom 5. Mai d. 3. allergnädigst zu bewilli­­gen geruft, Daß den hinterlassenen Kindern des verstorbenen Gemeinde­­vorstandes der Stadt Olmng und Universitäts - Professor. Dr. Joseph Helm, das Ritterstands-Diplom, welches Diesem Lesteren als Ritter des kaiserlich Oesterreichischen Ordens der eisernen Prone III. Staffe, wenn er bei Lebzeiten darum angefucht hätte, zu Theil geworden wäre, tat frei ausgefertigt werden .Sh­eft, 13. Oktober. Nach so­eben aus Lippa eingelangter Mit­­theilung find Se. F. F. Apostolische Majestät in Begleitung Aller:­höchst ihres durchlauchtigsten Bruders des Herrn Er­zherzogs Ferdi­­nand Mar am 12. d.Mts. um 5 °, Uhr Morgens im besten Wohlfenn in­ Fiume eingetroffen. Die Nachricht von der­ geänderten Neffe Sr. Majestät wurde hier und in den einzelnen Stationen nur wenige Stun­­den dor der wirklich erfolgten Ankunft­ Sr. Majestät bekannt. Unge­­achtet dessen waren alle Ortschaften­­­ieses SPronlandes, welche Se. Majestät zur Nachszeit paffirten, festlich beleuchtet und trog des un­­günstigen Weiters und der späten Nachtfunde eilte allenthalben die­­ Bevölkerung herbei, um den geliebten Monarchen mit Jubel zu beglei­­ten. Von Seite der landesfürstlichen Autoritäten waren alle Anstalten zum gebührenden Empfange Sr. Majestät getroffen. Agcam, 14 Oktober. L Uhr Nachmittags. Die in­ Folge einger tretener Hochwäller gestörten Kommunikationen haben Se. f. £. Mypos solische Weajestät veranlagt, Die weitere Allerhöchste Bereifung dieses Königreichs aufzugeben und die Nachkreise in die Residenz anzutreten, die nach eben eingelangten Estaffetten Heute um 5 Uhr Früh Direkte von Blume über Pöltschach bereits erfolgt ist. Der Brüdentopf am Inn­­­­ Inland. Wien Nach den allerhöchsten Bestimmungen über die Einrich­­tung der Gerichtsbehörden werden nachfolgende Oberlandes - Gerichte bestehen : 1. Für das Erzherzogthum Oesterreich ob und unter der Enns und das Herzogthum Salzburg mit dem Sitz zu Wien, 2.Fü­­r das Königreich Böhmen zu Prag.» Kärnthen und Krain zu 3.Für das Marktgrafthum Mähren­ und die Herzogthumer Ober­­u­n­d Nieder-Schlesie­n Brünn. 4.Für die Herzogthümer Steier«m­ark, Gras. 5. Für die gefürstete Grafschaft Tirol und Vorarlberg zu Inn» brudt, 6. Für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradisfa, Istrien, Die reichsunmittelbare Stadt Triest und als zweite Instanz für die seerecht­­lichen Angelegenheiten und für die gerichtlichen Entscheidungen der öster­­reichischen Konsulate in der Türkei, mit Ausnahme der Moldau, Wal­lachei und Serbiens zu ZTriest. 7. Für den örtlichen Theil des Königreichs Galizien und Das Her­­zogt­um Bukowina zu Lemberg. 8. Für den westlichen Theil des Königreichs: Galizien und Das Großherzogthum Krakau zu Krakau. 9. Für die serbische M­oiwodschaft und das Temesscher Banat zu Temedvar. « 10.Für da­s Königreich Kroatien und Slawonien un­ter dem­­ Na­­men Banaltafel zu Agram. 44. Für das Großfürstenthum Siebenbürgen u Hermannstadt. 12. Für die Lombardei zu Mailand. 13. Für die venetianischen Provinzen zu Venedig. 14. Für das Königreich Dalmatien zu Zara. Die allerhöchsten Bestimmungen über die Gerichtseintheilung des Königreichs Ungarn stehen noch zu erwarten. Die Oberlandesgerichte werden belegt mit einem Kräsidenten und nach Erforderniß auch mit einem ‚Vizepräsidenten,, dann mit der dem Bedürfnisse angemessenen Zahl von Oberlandesgerichts-Näthen, denen Rathssekretire und Sekretärsadjunkten zur Führung der Rathsproto­­folle und zur Ausfertigung der Ratheberschlüsfe Be werden. Die Kanzlei, vd. i. Einrichtungsprotofol, Exipedit und Registratur wird in­soweit die Vereinigung ihrer Leitung ausführbar ist, unter­ einen Vor­­steher mit der Benennung Direktor der Hilfsämter gestellt. Den ein­­zelnen Abtheilungen werden Adjunkten vorstehen. Denselben werden Offiziale und Necessisten als Kanzleibeamte beigegeben. Die Diener­­schaft besteht aus Nathedienern, Kanzlei- und Amtsdienern. Für die Oberlandesgerichts-P­räsidenten sind die Gehaltsklasfen von 5000 und 6000 fl. und für die Eh­epräsidenten von 3000, 4000 und 5000­ fl. festgelegt. Für Die übrigen Beamten sind nachstehende Gehaltsklaffen­­ be­­stimmt : Für die Oberlandesgerichts-Räthe 2000, 2500 und 3000 fl.­­ Für die Nathesefretaire 1000, 1100 und 1200 fl. Für die Sekretärdadjunften 800 und 900 fl. Für die Asskultanten 300 fl. Für die Direktoren 1000, 1200 und 1400 fl. Für die Adjunften 800, 900 und 1000 fl. Für die Offiziale 500, 600 und 700 fl. Für die Acceslisten 350 bis 400 fl. Für die Dienerschaft 250 Bi 400 fl. lament Amtskleidung. Die Räthe­ jedes Oberlandesgerichtes werden einen Konfretalstatus mit dem Rechte der Gradualvorlüdung bilden. In diesem Status sind diejenigen Vorsteher der im Land­esgerichtssprengel befindlichen Kolle­­gialgerichte nicht einzubeziehen, welche mit den Oberlandesgerichte-Nä­­m­en im gleichen Range stehen. Sie sind in dem Status der einzelnen » ·

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