Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-06-03 / nr. 44

282 derlei Webtergriffe von der übergeordneten Behörde als solche befunden­­ würden , die besonders bestraft zu m wer­­den verdienen, so kann sie im ordentlichen Geiegeswege zur Erwirtung einer Strafe von 12-200­ fl. besonders einschreiten.” — Der 3. $. heiße also:­­„Wenn der Grundherr, ohne den geieglichen Weg einzuschlagen, woillführlich den Unterthan von seiner Session austhun oder außer den in Art. 9 festgelesten Fällen den Ver­­lauf der Nutung der Urbarialbestände 2c. hindern oder dem bereits allen in Art. 10. aufgestellten Bedingungen nachgekommenen Unterthan den Abzug erschweren sollte, so sol in allen­­ diesen Fällen die aufzustellende Urba­­rialbehörde den Unterthanen im Genisse der Vergünsti­­gungen des Gefäßes fügen und den Grundherrn aus­ßerdem mit 24, fl... strafen. ‚Der 6. $..des Operats würde­ als A. $. fo. lauten: „wenn der Grundherr sei­­nem Unterthan die, in Art. 3 $..5 und.6 zugestandenen Beneficien, oder gegen $. 9, auf anderm­ald dem dort bestimmten Wege, die Nugung der Mühle unwillführlich entzöge sn soll die­ Urbarialbehörde von Unterchan in seine vom Gefeg garantirte Gewülfe restitu­wiren, und der Grundherr, außerdem, daß derselbe zu Schaden- und Kostenerfa verhalten wird, noch mit 24 fl. gestraft werden ” — Hier. .hat nur der 10. 8. des 11. Art. seine Stelle: „wenn­­ ein mit grundherrlicher­ Gewalt vom Grundherrn nicht­ betrauter Wirthschaftsbeamte, oder wie immer sonst genannter Bevollmächtigter sich Ueber­­griffe zu Schulden­ kommen ließe, und des Vortages zu entfliehen verdächtig, im Fall er befuglos wäre, Feine Bürgschaft, leisten sole, so soll er mit Vorwillen des Grundherrn vom, Szolgabiro, oder, Dulo an. Dre, und Stelle arretirt, und ind Somitatsgefängniß geschickt wer­­den.’ — Der 7.8. ded Operatd. wäre hier, der :6.: „In allen diesen im Art, namhaft gemachten Fällen swägt alle, Prozeßforten der verlierende Theil.‘ Der 7. 8. endlich, wäre, wegen der mit den im Defeg namhaft gemachten: Heberschreitungen im Zusammenhang begange­­nen, aber nit im Urbarialmege, zu bestrafenden Berg geben soll, der Grundherr oder sein mit gründlicher Macht Bevollmächtigte. auch, in. Untersuchung­­ gestellt werden. sünnen.“ Kronstadt,..t. Suni. , Die auch, sonst zwischen unsern Bergen, nicht. seltenen und, für. Fremde Äußerst­emfindlichen Sprünge in­ der Temperatur, scheinen seit einiger Zeit viel häufiger und sogar, für uns Kronstäd­­ter in auffallendem Maße einzutreten. Beweis das von ist auch der beinahe epidemisch gewordene Schnups fen. I­m Uebrigen geht die­ Witterung, für unsere Feld­­früchte ziemlich gut, nur werden gewiß, alle Wiesenbes­siger etwas­ mehr Regen wünschen. Sonderbar sind auch die häufig eintretenden Hagelschläge, die doch der etwas vor gerad­ern Jahreszeit anzugehören pflegen. Da ist im Allgemeinen über Hageifhharden, auch hier noch nichts zu sagen. Herrlich zeigen sich unsere Kir­­schengärten, wie früher in ihrer Blüthenpracht, so jett mit ihren, sich mehr und­ mehr färbenden zahllosen Stuckbüscheln. Auf unserm Marfte, sieht­­ man fon rothe Kirchen. Ungarn: Krensker Somitat. (General: Kongregation vom 17. Mai.) Se. Hochgeb. der präsidirende Hr. Ad­­ministrator eröffnete, die Sigung mit einer kurzen, aber warmen und vielsagenden Anrede, welche von den ver­­sammelten Ständen mit lebhaften „Zivil“ aufgenom­­men wurde. — H Hierauf erstattete der erste Hr Bi­ege­­span v. Zidaric Bericht, über den innern Zustand des Somitats, auch welchem die HH. Stände mit großer Be­­friedigung‘ und verdienter Anerkennung de Unermürde­­ten Amtseiferd der Herren Magistratualen entnahmen, daß bereits ""­,, des diesjährigen Steuerquantums en:­gebracht sind und in allen Zweigen der inneren Admi­­nistration Ordnung, Thätigkeit und Künstlichkeit walte. Nach diesem kamen andere Objecte von genereller Bes­deutung an. die Reihe, und. von diesen zuerst­ die a­b. Ernennung Sr. E. f. Hoheit €. H. Stephan zum F. Statthalter in Ungarn, wofür eine Danfadresse an Se. Majestät votirt wurde. Ferner wurde beschlossen, an die­ durchlauchigste Wittwe des verewigten Palatinus, wie auchuan Hoehersen Sohn E. H. Stephan ein Con­­dolenzschreiben zu richten; auch ernannte der Herr Ad­­ministrator eine glänzende Deputation, deren Rührung er sich selbst vorbehielt, um Se. f. f. Hoheit €. 9. Stephan‘ als neuernannten F. Statthalter 'von Ungarn zur geeigneten Zeit von Seite des Comitatd zu begrüs­sen. — Hierauf trat der als vaterländischer Schriftstel­­ler rühmlich bekannte Oberstuhlrichter &. $.B—g mit dem hochwichtigen Borschlage auf: es solle dahin ge­­wirft werden, ‚daß Die Ablegaten dieser Königreiche, die Sufteuition erhalten, am­ nächsten Landtage C oder viel­­leicht Landescongregation?, denn diese ist das ‚eigentliche Forum für diese Frage­ die Einführung unserer­ Ratio­­nalsprache in das Gebiet des öffentlichen Geschäfts-) Lebens innerhalb dieser Königreiche zu betreiben, , Dies fer, Borschlag, fand allgemeine Würdigung und wurde mit großem Beifall angenommen *). (Agr. 3.) *) Diese­ zeitgemäße Anregung einer der ersten Lebendfras gen unseres V­aterlandes und die warme Aufnahme des patrios­tischen Vorschlages von Seite der Kreuger Herrenstände sticht greil ab gegen die auffallende Zurückegung , welche die Natio­­nalsprache neulich in­ der­ Beropith­er­­ Cogregation erfahren, wo man das heimische­ Foliom, weil ed.noc nicht das­ d­iplomatische ist, aus dem Comitatssaale verbannte und sich Niemand unter den versammelten Ständen fand, der auf heimatlichem Boden die Rechte seiner Muttersprache, die lebendige, schöne, kräftige Sprache seiner Väter und Ahnen in Schub genommen hätte! — Bann würde, si wohl die magyarische Sprache zum Diplo­­matischen Organ in Ungarn emporgeschwungen haben, wenn man ihr, so wie in DBeropitice, biß zu ihrer Diplomat. Accredi­­tirung das Debut versagt hätte? — Doch in Ungarn it Wie­­mand, felost in den flavischen Comitaten, auf den Gedanken verfallen, die noch undiplomatische magyarische Sprache, als sie das ‚morshe Joch des alten Schlendrians abzuschütteln begann, aus den­ Somitassälen zu weifen, — und würde man­c$ ver­­sucht haben, so hätte wohl der beleidigte Genius der Landes­­sprache unwärmere und nicht so flumme Freunde und Verfechter gefunden, als wie die unsere im­ Veroniti­er Comitatssaale. — Man hat den Nachbaren so manches abgelernt, — warum nicht auch das Hochherzige ? (Die Red. d. Agram. 3.) ·

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