Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-08-02 / nr. 61
594 die hiesigen Landtagsdeputirten zu instruiren, diese Ansgelegenheit bei der Nationalversammlung eheftend zur Sprache zu bringen, einer reifen Verathung, zu unters ziehen und nach Maßgabe dieser Berathung auf dem Landtage die Stände aufzufordern, dahin zu wirfen, daß unsere Wünsche erreicht werden künnen. — Von einem Mitgliede wurde die Vornahme des Nechenschafteberichtes der gewesenen Universitätsdeputirten beim eß>ten Winterconflure verlangt, aber theild wegen Mangel an Zeit und dem Vorhandensein anderer dringender Gegenstände, theild wegen Abwesenheit aber baldiger N Rückfunft des einen Deputirten mußte dieses unterbleiben und wurde blos beschlossen, diesen Bericht in zunächstfünftiger Sagung zu verhandeln, zugleich sollte aber auch der Magistrat erfuct werden in Zukunft gleich nach Einreichung des Nechenschaftsberichtes der betreffenden Deputirten immer eheitend eine Kreisversammlung anzuordnen und den Bericht im Gegenwart der Denutiisten vornehmen zu Tassen, indem bei dem bisherigen Verbrauche die Kreisversammlung viel zu spät zur Kenntniß der Universitätsverhandlungen gelangt. — Die T. Universität theilt unter dem 31. August vorigen Jahres ein Gesuch der Mediather Stadtcommunität mit, worin dieselbe bittet, ihr zu gestatten, bei. Comes, Universitätsund Landtagsdeputirtenwahlen ebenso wie dies bei Oberbeamtenwahlen geschieht, in gleicher Anzahl mit den Dresschaftsdeputirten mitzuwirken und darüber zu berichten, welcher Gebrauch in dieser Beziehung an aus dern Orten bestehet. Die städtische Communität feßte auseinander, daß sie dieses Verlangen als ein rechtmäßiüges Ansehe und jeder Kommunität Diefeg Net gegeßmäßig zustehe,, weßhalb hier bei den erwähnten Wahlen von jeder Stadt und Kreis in gleicher Anzahl concilsirren,, somit halte sie jene Gepflogenheit in Mediarch für einen Mißbrauch, Abufus, der, wo er bestände abzustellen sei. Bei dieser Gelegenheit rügt aber die städtische Communität, daß seit einiger Zeit in den bezüglich hohen Universitätserlassen blos der Kreiscommunistät Erwähnung geschähe und nur deren Anhörung in Nationalangelegenheiten angeordnet werde, und bittet den Löbl. Magistrat um Verwendung bei der Löbl. Unieversität, daß in Zukunft beiderlei Erlässen neben der Kreiscommunität auch der städtischen Communität abs gleichberechtigter Körperschaft und eben so integrirendem Theile des Publikums Erwähnung geschähe und deren Anhörung angeordnet werden möge. Die Distrikteversammlung ist mit der Erklärung der Stadtcommunität in Betreff der Wahlen einverstanden und erkennt ebenso an die Richtigkeit der Rüge der Stadtcommunität an und unterfrägt die Bitte derselben durch ihren Beitritt. — Der Magistrat übergibt das Steueroperat der fostematischen Landtagsdeputation fammt dem Gutachten der Nationalcommission und dem Bericht der hiesigen Kommunität über diesen Gegenstand, wornach die Communität dem Gutachten der Nationalcommission bei fimmt und bittet diesen gemäß die Landtagsdeputarten zu. Instruiren. Da die Ortschafts-Abgeordneten diesen Gegenstand nicht kennen, verlangen sie denselben zu ihrer eigenen Berathung hinaus, um später eine auf Ueberzeugung gegründete Meinung darüber angeben zu können *). — Die Distriktsabgeordneten bitten im Namen ihrer Sender wiederholt angelegentlichft um Verwendung der Diftrifteversammlung beim Löbl. Magistirat womit der noch vor längerer Zeit beantragte Maßstab einer gleichern und mehr auf den Grundlagen der Billigkeit beruhenden Vertheilung aller Arbeitskräfte im Diftrifte bei Straßenbauten baldigst entworfen und ausgearbeitet und wenn möglich noch vor Beginn des Vladenger Straßenbaues ihnen mitgetheilt werden möge. Diesem Gefühe hessen Rilligfeit und Billigfeit die ganze Versammlung einfach, stimmte dieselbe bei und beschließt den Magistrat zu ersuchen, dieses Anliegen der Distriktsortschaften zu berücksichtigen und die Ausfertigung des beantragten Maßstabes zu beschleunigen. ** Hermannstadt, 28. Zul. Die hohe Entscheidung in der Kommunitäts-Actuarsangelegenheit ist nun au erfolgt, und zwar, wie vorangzusehen war, zugunften des bein Befeßung dieser Stelle genau nach der Regulation gehandelt habenden Tödlichen Magistrats, denn belobt derselben Ernennung des M. H. zum Communitäts-Actuar., ist. von unserm allerseits hochverehrten Nationsgrafen „bei Kraft erhalten worden.” Der neuernannte Kommunitäts-Actuar hat aber bei dem Umstande, daß die Wahlbürgerschaft wegen seiner Ernennung so einstimmig Klage geführt hat, seine Stelllung: gegenüber dieser Wahlbürgerschaft für die Zukunft berücsichtigend und auch der in der hohen Entscheidung ausgesprochenen Ansicht: „Daß er den gegen sein Verwandtschafts-Verhältniß mit einem Wahlbürger rücsichtlich der daraus entstehenden Hindernisser zum Wahlbürger gewählt zu werden, erhobenen Anständen begegnen, und dem hieraus hervorgegangenen Wunsche der Wahlbürgerschaft freiwillig entsprechen werden — .nachkommend, seinen ihm am 12. April 1. 3. vom löbl. Magistrat übertragenen Kommunitäts-Actuarsdienste freiwillig entsagt, und um Belastung in seinem frühern Dienste nebst Emporhatltung seines Ranges gebeten. Der löbl. Magistrat diese billige Verlangen des Bittstellers vollkommen unwürdigend und demselben willfahrend, hat nun die neuerdings erledigt gewesene Kommunitäts-Actuarsstelle dem Magistratsarchivar Gustav Dietrich, die Archivarsstele dem Erhib. Protofollisten Michael Mons, die Erhib. Protofolistenstelle dem Magistratsfanzlisten NH. Rosenthal, die erste Magistratefanzlistenstelle dem Rectificationscommissaar Friedrich Schuster, die Rectificationscommissary stele dem Bollathher Dominalsekretär H. Kästner und diese Stelle dem Präftisanten W. *) Die Ortschaftsdeputirten haben nach genommener Einsicht in diesen Gegenstand ebenso wie die städtische Communität zum Mationgutachten ihre Zustimmung gegeben, und so sind denn die hiesigen Landtagsdeputirten in diesem Sinne instrukrt. Der Einsender.