Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-08-02 / nr. 61

594 die hiesigen Landtagsdeputirten zu instruiren, diese Ans­gelegenheit bei der Nationalversammlung eheftend zur Sprache zu bringen, einer reifen Verathung, zu unters­ ziehen und nach Maßgabe dieser Berathung auf dem Landtage die Stände aufzufordern, dahin zu wirfen, daß unsere Wünsche erreicht werden künnen. — Von einem Mitgliede wurde die Vornahme des Nechenschafte­­berichtes der gewesenen Universitätsdeputirten beim­­ eß>­ten Winterconflure verlangt, aber theild wegen Mangel an Zeit und dem Vorhandensein anderer dringender Gegenstände, theild wegen Abwesenheit aber baldiger N Rückfunft des einen Deputirten mußte dieses unterblei­­ben und wurde blos beschlossen, diesen Bericht in zunächst­­fünftiger Sagung zu verhandeln, zugleich sollte aber auch der Magistrat erfuct werden in Zukunft gleich nach Einreichung des Nechenschaftsberichtes der betreffenden Deputirten immer eheitend eine Kreisversam­mlung an­zuordn­en und den Bericht im Gegenwart der Denutiis­ten vornehmen zu Tassen, indem bei dem­ bisherigen Ver­brauche die Kreisversammlung viel zu spät zur Kennt­­niß der Universitätsverhandlungen gelangt. — Die T. Universität theilt unter dem 31. August vorigen Jahres ein Gesuch der Mediather Stadtcommunität mit, worin dieselbe bittet, ihr zu gestatten, bei. Comes, Universitäts­­und Landtagsdeputirtenwahlen eben­so wie dies bei Oberbeamtenwahlen geschieht, in gleicher Anzahl mit den Dresschaftsdeputirten mitzuwirken und darüber zu berichten, welcher Gebrauch in dieser Beziehung an aus dern Orten bestehet. Die städtische Communität feßte auseinander, daß sie dieses Verlangen als ein rechtmäßi­­üges Ansehe und jeder Kommunität Diefeg Net gegeß­­mäßig zustehe,, weßhalb hier bei den erwähnten Wahlen von jeder Stadt­­ und Kreis in gleicher Anzahl concils­irren,, somit halte sie jene Gepflogenheit in Mediarch für einen Mißbrauch, Abufus, der, wo er bestände ab­­zustellen sei. Bei dieser Gelegenheit rügt aber die städ­­tische Communität, daß seit einiger Zeit in den bezügli­­ch hohen Universitätserlassen blos der Kreiscommunis­tät Erwähnung geschähe und nur deren Anhörung in Nationalangelegenheiten angeordnet werde, und bittet den Löbl. Magistrat um Verwendung bei der Löbl. Unie­versität, daß in Zukunft bei­derlei Erlässen neben der Kreiscommunität auch der städtischen Communität abs gleichberechtigter Körperschaft und eben so integrirendem Theile des Publikums Erwähnung geschähe und deren Anhörung angeordnet werden möge. Die Distriktever­­sammlung ist mit der Erklärung der Stadtcommunität in Betreff der Wahlen einverstanden und erkennt eben­so an die Richtigkeit der Rüge der Stadtcommunität an und unterfrägt die Bitte derselben durch ihren Bei­­tritt. — Der Magistrat übergibt das Steueroperat der fostematischen Landtagsdeputation fammt dem Gutachten der Nationalcommission und dem Bericht der hiesigen Kommunität über diesen Gegenstand, wornach die Com­­munität dem Gutachten der Nationalcommission bei­ fimmt und bittet diesen­ gemäß die Landtagsdeputarten zu. Instruiren. Da die Ortschafts-Abgeordneten diesen Gegenstand nicht kennen, verlangen sie denselben zu ih­rer eigenen­ Berathung hinaus, um später eine auf Ue­berzeugung gegründete Meinung darüber angeben zu können *). — Die Distriktsabgeordneten bitten im Na­­men ihrer Sender wiederholt angelegentlichft um Ver­­wendung der Diftrifteversammlung beim Löbl. Magis­tirat womit der noch vor längerer Zeit beantragte Maß­­stab einer gleichern und mehr auf den Grundlagen der Billigkeit beruhenden Vertheilung aller Arbeitskräfte im Diftrifte bei Straßenbauten baldigst entworfen und aus­­gearbeitet und wenn möglich noch vor Beginn des Vla­­­denger Straßenbaues ihnen mitgetheilt werden möge. Diesem Gefühe hessen Rilligfeit und Billigfeit die ganze Versammlung einfach, stimmte dieselbe bei und be­­schließt den Magistrat zu ersuchen, dieses Anliegen der Distriktsortschaften­ zu berücksichtigen und die Ausferti­­gung des beantragten Maßstabes zu beschleunigen. ** Hermannstadt, 28. Zul. Die hohe Ent­­scheidung in der Kommunitäts-Actuarsangelegenheit ist nun au erfolgt, und zwar, wie vorangzusehen war, zu­gunften des bein Befeßung dieser Stelle genau nach der Regulation gehandelt habenden Tödlichen Magistrats, denn belobt derselben Ernennung des M. H. zum Com­­munitäts-Actuar., ist. von unserm allerseits hochverehrten Nationsgrafen „bei Kraft erhalten worden.” Der neuernannte Kommunitäts-Actuar hat aber bei dem Umstande, daß die Wahlbürgerschaft wegen seiner Ernennung so einstimmig Klage geführt hat, seine Stell­lung: gegenüber dieser Wahlbürgerschaft für die Zukunft berücsichtigend und auch der in der hohen Entscheidung ausgesprochenen Ansicht: „Daß er den gegen sein Verwandtschafts-V­erhältniß mit einem Wahlbürger rücsichtlich der daraus entsteh­­enden Hindernisser zum Wahlbürger ge­wählt zu werden, erhobenen Anständen be­gegnen, und dem hieraus h­ervorgegangenen Wunsche der Wahlbürgerschaft freiwillig entsprechen werden — .nachkommend, seinen ihm am 12. April 1. 3. vom löbl. Magistrat übertragenen Kommunitäts­-Actuarsdienste freiwillig entsagt, und um Belastung in seinem frühern Dienste nebst Emporhatl­tung seines Ranges gebeten. Der löbl. Magistrat die­­se billige Verlangen des Bittstellers vollkommen unwür­­digend und demselben willfahrend, hat nun die neuer­­dings erledigt gewesene Kommunitäts-Actuarsstelle dem Magistratsarchivar Gustav Dietrich, die Archivars­­stele dem Erhib. Protofollisten Michael Mons, die Erhib. Protofolistenstelle dem Magistratsfanzlisten NH. Rosenthal, die erste Magistratefanzlistenstelle dem Recti­­ficationscommissaar Friedrich Schuster, die Rectifi­­cationscommissary stele dem Bollat­hher Dominalsekretär H. Kästner und diese­ Stelle dem Präftisanten W. *) Die Ortschaftsdeputirten haben nach genommener Ein­­sicht in diesen Gegenstand ebenso wie die städtische Communität zum Mationgutachten ihre Zustimmung gegeben, und so sind denn die hiesigen Landtagsdeputirten in diesem Sinne instrukrt. Der Einsender.

Next