Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1842 (Jahrgang 3, nr. 1-102)

1842-11-22 / nr. 92

Sort 1842. Nr. 92. Jahrgang hier liegt TRANSSLIHVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Hermannstadt, den 22. November. Sivert. Ich weiß wohl wo Paris liegt. So liegt ja England; hier, wo ich meinen Finger halte, läuft die Canaille . Bordeus , und hier ist Paris. Franz. Nein, Bruder! hier liegt jn Deutschland, und hier gleich daneben ist Frankreich, das mit Deutschland zusammenhängt; ergo kann Paris keine Seestadt sein. Holbergs politischer Kannegießer Act 2. Sc. 1. am EB SEE <= m­ von Bann — m <= m de << Oesterreich, Ungarn, Siebenbürgen, und die Zeitungsschreiber. Es ist sonderbar, daß die verschiedenen Zeitungs­­redactionen vom Umfange der österreichischen Mo­­narchie und von dem , was zum Inland und Aus­­land gehört, so verschiedene Ansichten hegen. Die Allgemeine Zeitung rechnete früher die ganze österreich'sche Monarchie zu Deutschland. Nachdem aber die Ungarn dies übelnahmen und be­­wiesen, daß ihr Vaterland zwar ein Bestandtheil der österreichischen Monarchie sei, aber darum doch nicht zu Deutschland gehöre, so nahm die Reda­­ction der besagten Zeitung in ihren Spalten eine Renderung vor, und während sie Oesterreich fortwährend unter der Hauptrubrik Deutschland einreiht, läßt sie dann die österreichische Mo­­narchie unter einem besondern Titel folgen , und gibt unter demselben die Nachrichten aus Ungarn Galizien u. s. w. Dadurch aber­­ verfällt die er­­wähnte Zeitung aus einem Fehler in den andern, denn diesem zufolge würde also Oesterreich selbst nicht zur österreichischen Monarchie gehören. Die Wiener Zeitung und der österreichische Be­­obachter haben keine Hauptrubriken, sondern es folgen unter einzelnen Titeln zuerst die Länder des Auslandes , dann die der österreichischen Monarchie. Diesem Beispiel folgen auch die beiden deutschen Zeitungen Siebenbürgens. — Von den beiden Klau­­senburger ungarischen Zeitungen gibt der Erdelyi hirado unter der Hauptrubrik Siebenbürgen und Ungarn (Erdely­es Magyar-Ország) zu:­erst Nachrichten an unserm Vaterland , dann aus dem Schweszerland Ungarn. Wenn aber diese Reihenfolge auch ganz in der Ordnung ist, so sollte doch in dem gemeinschaftlichen Titel, wo beide Län­­der neben­einander stehen , dem größern Ungarn der Vorrang gelassen werden. Noch richtiger aber wäre es , wenn abgesondert zuerst Siebenbürgen, dann "Ungarn geseßt würde, denn noch ist die Union dieser beiden Länder nicht vollzogen. — Das son­­derbarste aber ist, daß die Nedactiom dieser Zeitung Oesterreich zum Auslande rechnet, und dem­­selben unter dieser Hauptrubrik den ersten Plan einräumt. Wollte man böse sein, so könnte man daraus allerlei Folgerungen ableiten, doch­­­ st­lle mit allen Verdächtigungen ! — Wenn aber auch Ungarn und Siebenbürgen vermöge ihrer Verfassung besondere, selbständige Länder sind, welche von keinem andern Lande abhängen , so bilden sie doch für sich­ noch keinen abgesonderten Staat, sondern gehören mit zu dem Complexe der österreichischen Monarchie, und wenn auch der Kaiser von Oesterreich nicht als solcher , sondern als König von Ungarn und als Großfürst von Siebenbürgen unser Landesherr „ist, so wird doch keinem vernünftigen Menschen einfallen , zu sagen, daß seine gewöhnliche Residenz im Auslande liege. Wenn ferner die österreichischen Länder und Provinzen mit Ungarn und Siebenbuür­­gen seinen andern gemeinschaftlichen Mittelpunkt haben, als den gleichen Monarchen, und durch kein anderes sichtbares Band mit demselben zusammen­­hängen, als durch die gemeinschaftliche Armee und Finanzen , so sind doch­ die ungarischen Länder mit denselben durch das gleiche Erbfolgegeseß auf ewige Pe EEE v OH

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