Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1842 (Jahrgang 3, nr. 1-102)
1842-11-22 / nr. 92
Sort 1842. Nr. 92. Jahrgang hier liegt TRANSSLIHVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Hermannstadt, den 22. November. Sivert. Ich weiß wohl wo Paris liegt. So liegt ja England; hier, wo ich meinen Finger halte, läuft die Canaille . Bordeus , und hier ist Paris. Franz. Nein, Bruder! hier liegt jn Deutschland, und hier gleich daneben ist Frankreich, das mit Deutschland zusammenhängt; ergo kann Paris keine Seestadt sein. Holbergs politischer Kannegießer Act 2. Sc. 1. am EB SEE <= m von Bann — m <= m de << Oesterreich, Ungarn, Siebenbürgen, und die Zeitungsschreiber. Es ist sonderbar, daß die verschiedenen Zeitungsredactionen vom Umfange der österreichischen Monarchie und von dem , was zum Inland und Ausland gehört, so verschiedene Ansichten hegen. Die Allgemeine Zeitung rechnete früher die ganze österreich'sche Monarchie zu Deutschland. Nachdem aber die Ungarn dies übelnahmen und bewiesen, daß ihr Vaterland zwar ein Bestandtheil der österreichischen Monarchie sei, aber darum doch nicht zu Deutschland gehöre, so nahm die Redaction der besagten Zeitung in ihren Spalten eine Renderung vor, und während sie Oesterreich fortwährend unter der Hauptrubrik Deutschland einreiht, läßt sie dann die österreichische Monarchie unter einem besondern Titel folgen , und gibt unter demselben die Nachrichten aus Ungarn Galizien u. s. w. Dadurch aber verfällt die erwähnte Zeitung aus einem Fehler in den andern, denn diesem zufolge würde also Oesterreich selbst nicht zur österreichischen Monarchie gehören. Die Wiener Zeitung und der österreichische Beobachter haben keine Hauptrubriken, sondern es folgen unter einzelnen Titeln zuerst die Länder des Auslandes , dann die der österreichischen Monarchie. Diesem Beispiel folgen auch die beiden deutschen Zeitungen Siebenbürgens. — Von den beiden Klausenburger ungarischen Zeitungen gibt der Erdelyi hirado unter der Hauptrubrik Siebenbürgen und Ungarn (Erdelyes Magyar-Ország) zu:erst Nachrichten an unserm Vaterland , dann aus dem Schweszerland Ungarn. Wenn aber diese Reihenfolge auch ganz in der Ordnung ist, so sollte doch in dem gemeinschaftlichen Titel, wo beide Länder nebeneinander stehen , dem größern Ungarn der Vorrang gelassen werden. Noch richtiger aber wäre es , wenn abgesondert zuerst Siebenbürgen, dann "Ungarn geseßt würde, denn noch ist die Union dieser beiden Länder nicht vollzogen. — Das sonderbarste aber ist, daß die Nedactiom dieser Zeitung Oesterreich zum Auslande rechnet, und demselben unter dieser Hauptrubrik den ersten Plan einräumt. Wollte man böse sein, so könnte man daraus allerlei Folgerungen ableiten, doch stlle mit allen Verdächtigungen ! — Wenn aber auch Ungarn und Siebenbürgen vermöge ihrer Verfassung besondere, selbständige Länder sind, welche von keinem andern Lande abhängen , so bilden sie doch für sich noch keinen abgesonderten Staat, sondern gehören mit zu dem Complexe der österreichischen Monarchie, und wenn auch der Kaiser von Oesterreich nicht als solcher , sondern als König von Ungarn und als Großfürst von Siebenbürgen unser Landesherr „ist, so wird doch keinem vernünftigen Menschen einfallen , zu sagen, daß seine gewöhnliche Residenz im Auslande liege. Wenn ferner die österreichischen Länder und Provinzen mit Ungarn und Siebenbuürgen seinen andern gemeinschaftlichen Mittelpunkt haben, als den gleichen Monarchen, und durch kein anderes sichtbares Band mit demselben zusammenhängen, als durch die gemeinschaftliche Armee und Finanzen , so sind doch die ungarischen Länder mit denselben durch das gleiche Erbfolgegeseß auf ewige Pe EEE v OH