Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)
1844-08-02 / nr. 61
R. “eo NE Pr 278 prem Lehranstalt des Landes nicht ausweisen so folgt, daß aich zum der site: 1 dieser Lehranstalt kein“ Jüngling, „er mag Nation immer sein, angenommen werden darf, ‚der nicht dem jedesmaligen Director der Lehranstalt das Austrittszeugniß aus den philosophischen » Wissenschaften vorlegen wird, welches Zeugniß, sobald dasselbe für annehmbar at und der Studierende zum Studium zugelassen wird, bis nach Beendigung des Kurses ,in den Händen oder Direction aufbewahrt, und nur nach ordentlich vollendetem Kurs dem Erhibenten zugleich mit dem, von der Direction auszustellenden ng Zeugnisse REINE werden soll. 3. "Gleichwie“ die "Gymnasien der U C." Verwandten bezüglich“ der philosophischen Studien und der Gültigkeit der Schul-Austritts-Zeugnisse mit den Lehranstalten der katholischen und reformirten Glaubens: Genossen in so weit: auf : gleichem Fuße stehen, wie weit die, mit den Schul-Austritts-Zeugnissen. versehenen. sächsischen. Jünglinge an jeder höheren ‚Lehr anstalt des: An: und Auslandes an: und aufge nommen werden, eben so ist auch: die, in Mitte der sächsischen Nation errichtete juridische Lehranstalt, den ähnlichen Anstalten der beiden, andern Confeßionen gleichgestellt, und es folgt, somit hieraus, daß die mit den, von der Direction dieser Lehranstalt ausgestellten Absolutions-Zeugnissen , versehenen Jünglinge“ zur Praxis bei der kön. Gerichtstafel und sofort bei allen Dicasterien und Aemtern des Landes zugelassen werden. "Diese Lehranstalt ist im Allgemeinen unter die Oberaufsicht des Ober-Consistoriums A. .C.. gestellt, jedoch aber besteht eine besondere Direction, dieser Lehranstalt aus dem jedesmaligen ‚Präses des Ober-Konsistoriums, als Supremus Director, aus einem zu wählenden weltlichen, und einem geistlichen Consistorial-Rathe ad latus. Die also organisirte „Direction beaufsichtiget die Leistungen der Lehrer und berichtet dem Ober-Consistorium jährlich von: dem Fortgang, der Verwendung, und den ten Absolutorien. Diesen Bestimmungen des Lehrplans wird nu< die Bemerkung beigefügt, daß an die An- und „Aufnahme an die mehrbesagte Lehranstalt zugleich. die stillschweigende Bedingung“ geknüpft wird, daß“ jeder Studirende, um von den Vorträgen des angestellten vierten.Professor8„ practischen“ Nugen ziehen, nehmlich, den ungrischen Staatsgeschäftsstyl und die parlamentarische Beredsamkeit tüchtig einüben zu können, im Lesen und Verstepr im==Schreiten" . GEuer Preis bewandert--k Aus dem Leben Gustav.Adolf's Königs. von Schweden. (Satuf.) „R stusdorf, wollte“ die Gelegenheit bewugen und durch diesen, wie es schien, so verständigen und genau unterrichteten Schweden einen Heirathsvorschlag zwischen Gusrau Adolf und der erwähnten Prinzessin "Katharina ein» leiten. x ‚Er fing damit an, weit, und ‚breit über „den König von Schweden und dessen gute Eigenschaften zu sprechen. Der Andere antwortete in allgemeinen Ausdrücken. ‚Er soll ja ganz vollkommen Deutsc und Französisch sprechen?“ — fragte Rusdorf. „Er spricht Beides an.‘ gefähr so wie ich,“ = antwortete der Andere. „Aber, — fuhr Rusdorf fort — „es ist“ sonderbar, daß die Schweden ihrem Könige erlauben, so lange unvermählt zu“ bleiben, da doch die Ruhe des Reiches auf der Thronfolge beruht. * — „Der Schweden König,” — unterbrach ihr Gustav Adolf — „wird sich nach seinen eignen, nicht nach der Stände Willen vermählen.”. — Nun ging Rusdorf gerade zur Sache über, und fing an, die Vortheile seines Vorschlages zu entwickeln, sowohl“ in" Persönlicher wie in Staats-Hinsicht. Gustav Adolf "antworte" ausweichend, wodurch das Gespräch sich endlich wieder auf allgemeine Angelegenheiten wendete. Bei beendigter Reise wünschte Rusdorf seines Begleiters Namen zu wissen. „Es würde glüklich für mich sein,“ — sagte er — „in Schweden einen Freund wie Euch zu besigen, wenn etwa mein Fürst mich bei irgend einer Veranlassung in jenes Land schien sollte.“ == „Mein Name,“ ==) antwortete der Andere : „ist Gars, Hauptmann über des Königs Leibgarde; und ich gelobe Euch nicht nur meine Freundschaft, sondern auch meines Königs besondere Gunst, wenn Euer Weg Euch jemals in mein Vaterland führen sollte." — Rusdorf ward später wirklich in "Schwedische Dienste aufgenommen. Nach der Rückkehr zu Heidelberg ward es bekannt, wer dieser Fremde war, auch der Prinzessin Katharina. Sie erhielt außerdem Kenntniß von dem Vorschlage, welcher hinsichtlich ihrer Person gemacht worden war, und es heißt, daß sie nach dieser „Nachricht sowohl ihr Betragen wie auch ihre Meinung hinsichtlich des früher so unerträglichen Schweden änderte; aber dieser eilte von des Rheinstromes blühenden Ufern und Mädchen hinweg nach seinem Vaterlande, um dort alle Einrichtungen zum Empfange seiner verlobten Braut zu treffen. - 6. Sitten der . Studirenden, . nebst. dem. mi Ausweise der ertheil SIRI | ®