Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)

1844-01-26 / nr. 8

24 „Danz tode! er wollte nicht mehr davon reiten und nicht davon gehn.“ =­­„„Das war dumm, Muster“ — ereiferte sich der Pfarrer — „und schlecht dazu.“ — „Run, es ist geschehn! — Das ist aber nicht der dumme Streich, den ich meine. Dies war, mei­­ner Meinung, nach ein sehr verdienstliches Werk. — Der dumme Streich kommt erst.“ — „Du wirst dem nicht einen Zweiten todt geschla­­gen haben?” „Nein! ich habe statt dessen einen Lebendigen 088 m Was heißt das? — Rede deutlich und kurz.“ „Als ich heute Nacht den Läszlo — teil 0400 lich Hir Lieutenant Läszlo, dem ich eins auf den Kopf gegeben habe, — an den At, rapere, um ihn den Fischen zum Futter vorzuwerfen — fand ich einen verwundeten jungen Mann in seinem Blute ganz hilflos liegen. Den­n ud ich an die Stelle des Laszlo auf den Wagen, und brachte ihn in den Bie­­nengarten.“ — „Es! warum hast du mir das nicht gleich gesagt?“ — antwortete der Pfarrer mit Theilnahme. =, Er wird doch nicht gestorben sein ?'“ „Rein!“ nahm Johann das Wort — „ich holte heute Nacht noch aus dem Hause Balsam und nöthi­­gen Verband, und einige Erfrischungen. Seit einigen Stunden schläft der arme Mann ganz erquicklich­­­und ich meine, das wird ihm wohl thun. — „Freilich! freilich!“ — erwiderte der Pfarrer mit Eifer — „daran hast du wohl gethan, mein Sohn. — Wer ist aber der Verwundete ?” „Wir kennen ihn nicht — er ist ein Fremder.­­­­Um seinen Namen habe ich ihn nicht gefragt.’ „Das hätte sich für dich auf nice geschickt, Johann.“ — „„Jeßt wissen wir nicht, was wir mit ihm anfan­­gen sollen.­­= Lange kann er hier nicht unentdeckt bleiben, und eine Entdefung würde uns Gefahr bringen.“ — „Ihr werdet ihn doch nicht hinter den Zaun werfen, oder gar todtschlagen wollen, wie Läszlo ? — Muster! diese Bemerkung macht dir keine Ehre. — Wenn es darauf ankommt, seinem Nebenmen­­schen einen Dienst zu erweisen, muß man nicht erst an den Nußen oder an den Schaden denken, den man selbst davon haben konnte.“ „„Also war es kein dummer Streich, daß ich ihn bieher gebracht habe ?““ „„Rein! Muster! das ist lobenswerth ; um des? willen achte in dich! aber das mit dem Läszlo , das war ein dummer Streich, und ein schlechter obendrein.“ — „Au“ das nicht, mein guter Herr! — Das ist offenbare Fügung Gottes gewesen,'' — „Wie kannst du so gotteslästerlich reden ?'' „Nun hören Sie, Herr!" =­ und nun erzählte Muster das Abenteuer der vergangenen Nacht. „„Das ist eine sonderbare Begebenheit, und ein unerleuchteter Verstand, wie der deine, könnte aller­­dings darin eine Fügung Gottes finden. — Wisse aber, mein Freund, der heilige Wort fügt es niemals so, daß ein Mensch seinen Nebenmenschen todtschla­­gen soll, wie du gethan hast. So was kommt immer aus dem Tichten und Trachten eines bösen Herzens. Nur aus dem schon geschehenen Bösen weiß dann der grundgütige Gott in seiner Weisheit auch Gu­­tes keimen zu lassen. — Geht jeßt voran in den Bienengarten; ich folge Eucy sogleich, um mit dem fremden Manne zu sprechen." — (Fortsetzung folgt.) Aphorismen über Oeffentlichkeit; Fortlegung.) Y. Der vierte Grund, den die Verfechter der Oef­­fentlichkeit angeben — natürlich ist hier immer von der unbedingten die Rede, denn wie oben gezeigt, ist eine bedingte Oeffentlichkeit weder einführbar, noch gered­e in einem Volke, von welchem der Grundvert­fassung nach Bevorrechtigung und Kasteneintheilung ausgeschlossen ist — der vierte Grund des gestell­­ten Verlangens wird angegeben, daß durch die Oef­­fentlichkeit der Verhandlungen die Bekanntschaft der Bürger mit dem Werthe der Einzelnen des Beam­­tenstandes erleichtert, das verlorne Vertrauen zu dies­­em Stande neu belebt, und­ nachtheilige Beschlüsse und ungerechte Richtersprüche von vornherein würden abgewandt werden. — Allerdings ist die Bekannt­­schaft der Bürger mit dem Werthe der Einzelnen im Beamtenstande dringend nothwendig, und könnte besonders bei den Wahlen der Oberbeamten, Depu­­tirten u. dgl. von hochwichtigem, heilsamem Einfluß sein. Aber einer solchen Bekanntschaft bedürfen doch vorzugsweise die Wahlbürger, Communitätsmitglie­­der, und da diese ohnehin von allen wesentlichen Ver­­handlungen über Verwaltung aktenmäßige, also die sicher­­ste Kenntniß nehmen, und mit Einzelnen des Beam- -

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