Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)
1844-08-02 / nr. 61
_asun. = EBANML TANTE Jahrgang. Drum, ein schöner Fruchtbaum wurzle Du im heim'schen Boden fest! Anastasius Grün Sang: 4 naden Nr. 61. an „zum ent Boten. KS] Hermannstadt“ den lethten Juli 1844. Die mit Allerhöchste Genehmigung in Zam Mittel der sächsischen Nation, auf Kosten des National- -Vermögens i in, Hermannstadt, errichtete juridische.. Lehranstalt tritt, mit,dem.. ersten November, dieses Jahres „unwiderruflich. in's. Leben, „4 Dies in „Beziehung, auf die Organisation dieser, Lehr- Anstalt „von „der, Oberbehörde, getroffenen, Anordnungen sind zwar „theilweise,in den. öffentlichen. Blättern. angedeutet worden, allein, da gegenwärtig. die Lehrkurse beinahe, an allen Schulen des, Landes, zu. Ende. gehen, und demnach die. «studirenden Jünglinge, mit dem Austritt aus den philosophischen Studien, zu. der Wahl eines. höhern. Fakultäts-Studiums schreiten, so scheint es. .doch nicht überflüssig, diejenigen. Jünglinge, „welche sich den Rechts-Wissenschaften widmen, wollen, „von, der innern und äußern Einrichtung jener. Lehr-Anstalt, inwie .weit, die dießfalls getroffenen Anordnungen auf amtlichem Wege bekannt geworden sind, in weiterer Ausdehnung zu belehren. „u .n..besagter Lehranstalt sind nach benannte Individuen zu, öffentlichen Professoren angestellt worden, als: L.:Doctor Juris, «Gottfried » Müller, welchem folgende Lehrfächer zugewiesen worden sind: sa im ersten :Semester: des zweijährigen Lehrkurses Encyclopäd 4?: Einleitung.Natur- - Staats- und Völkerrecht. "b im zweiten Semester: das römische Recht. € im dritten Semester: das Strafrecht. d im vierten Semester: sächsisches Privatrecht und sächsische Gerichts:Ordnung. I. Joseph Zimmermann: "soll vortragen: a im ersten Semester? "Siebenbürgische Rechts- :Geschichte und Diplomatie. im zweiten Semester: Siebenbürgisches Staats- und Kirchenrecht. ce im dritten Semester: Ungarisches Privat-Recht. . Ac im vierten Semester?" Ungarische Gerichts-Ordnung. TR En Shmihs, fois ans a im ersten Semester: Encyclopädie der Kameral- Wissenschaften. © Bergrecht...“ National-Oekonomie. 'b im weiten Semester: er öhe und Finanz: Wissenschaft. ; im' dritten ‚Semester: Politik und Polizeire:d im vierten), Semester : Statistik oder Staatenkunde. IV! Friedrich Hann, welchen der "Lehrstuhl "des ungrischen“ "Geschäftsstyls und der ungrischen' "Staats Beredsamkeit,“ dann''der' onen er anvertraut worden ist. Ferner wird Joseph Ine von Mildenberg durch drei Stunden wöchentlich außerordentliche erlesen, und zwar: “a im ersten Jahrescurs: vatrecht. b im zweiten. Jahrescurs: " über "das Oesterreichische Kriminal“ und “ Wechselrecht,. und die» Gerichts-Ordnung. Der Lehrplan, auf dessen Shing: die "Einrichtung der besagten Lehranstalt gebaut worden, enthält außer der angedeuteten Eintheilung der vorzutragenden " Lehrgegenstände, no" folgende wissenswerthe Bestimmungen, als: 4. Der Lehrcurs wird auf den Reitrauminn von zwei Jahren beschränkt. 2. Der erste Jahrescurs begiennt am 4. November des Jahres und schließt mit Tegtem’August des folgenden Jahres, ebenso auch der zweite Jahres curs, während welcher Zeit, "außer "den gebotenen Festtagen, Feine Ferien zu’ halten sind. " 5. In der zweiten Hälfte August jeden Jahres, zu welcher Zeit sich auch die National-Universität versammelt, werden die öffentlichen Prüfungen gehalten. 4. Da nach bestehenden hohen Vorschriften zum juridischen Facultäts-Studium Niemand zugelassen werden darf, der sich über die vorschriftsmäßige Vollendung des philosophischen Durses an einer autorin über das Oesterreichische Prie