Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)

1844-08-02 / nr. 61

_asun. = EBANML TANTE Jahrgang. Drum, ein schöner Fruchtbaum wurzle Du im heim'schen Boden fest! Anastasius Grün Sang: 4 naden Nr. 61. an „zum ent Boten. KS]­ ­ Hermannstadt“ den lethten Juli 1844. Die mit Allerhöchste Genehmigung in Zam Mittel der sä­­chsischen­­ Nation, auf Kosten­ des National- -Vermögens i in, Hermannstadt, errichtete juridische.. Lehranstalt tritt, mit,dem.. ersten November, dieses Jahres „unwiderruflich. in's. Leben, „4 Dies in „Beziehung, auf die Organisation dieser, Lehr- Anstalt „von „der, Oberbehörde, getroffenen, Anordnungen sind zwar­ „theilweise­­,in den. öffentlichen. Blättern. angedeutet worden, allein, da gegenwärtig. die Lehrkurse beinahe, an allen Schulen des, Landes, zu. Ende. gehen, und­­ demnach die. «studirenden Jünglinge, mit dem Austritt aus den phi­­losophischen Studien, zu. der Wahl eines. höhern. Fakul­­täts-Studiums schreiten, so scheint es. .doch nicht überflüssig, diejenigen. Jünglinge, „welche sich den Rechts-Wissenschaften widmen, wollen, „von, der innern und äußern Einrichtung jener. Lehr-Anstalt, in­wie .­weit, die dießfalls getroffenen Anordnungen auf amtlichem Wege bekannt­ geworden sind, in weiterer­ Ausdehnung zu­­ belehren. „u .n..besagter Lehranstalt sind nach benannte Individuen zu, öffentlichen Professoren angestellt worden, als: L.:Doctor Juris, «Gottfried » Müller, welchem folgende Lehrfächer zugewiesen worden sind: sa im ersten :Semester: des zweijährigen Lehrkurses En­­cyclopäd 4?: Einleitung.­­Natur- - Staats- und­ Völ­­­kerrecht. "b im zweiten­ Semester: das römische­ Recht. € im dritten Semester: das Strafrecht. d im vierten Semester: sächsisches Privatrecht und säch­­sische Gerichts:Ordnung. I. Joseph Zimmermann: "soll vortragen: a im ersten Semester? "Siebenbürgische Rechts- :Ge­­schichte und Diplomatie. im zweiten Semester: Siebenbürgisches­ Staats- und Kirchenrecht. ce im dritten Semester: Ungarisches Privat-Recht. . Ac im vierten Semester?" Ungarische Gerichts-Ordnung. TR En Shmihs, fois ans a im ersten Semester: Encyclopädie der­ Kameral- Wissenschaften. © Bergrecht...“ National-Oekonomie. 'b im­­ weiten Semester: er öhe und Finanz: Wissenschaft. ; im' dritten ‚Semester: Politik und Polizeire:­d im vierten), Semester : Statistik oder­ Staatenkunde. IV! Friedrich Hann, welchen der "Lehrstuhl "des un­grischen“ "Geschäftsstyls und der ungrischen' "Staats Beredsamkeit,“ dann''der' onen er anver­­traut worden ist. Ferner wird Joseph Ine von­ Mildenberg durch drei Stunden wöchentlich außerordentliche er­lesen, und zwar: “a im ersten Jahrescurs: vatrecht. b im zweiten. Jahrescurs: " über "das Oesterreichische Kriminal“ und “ Wechselrecht,. und die­» Gerichts-Ord­­nung. Der Lehrplan, auf dessen Shing: die "Einrichtung der besagten Lehranstalt gebaut worden, enthält außer der angedeuteten Eintheilung der vorzutragenden " Lehrgegen­­stände, no" folgende wissenswerthe Bestimmungen, als: 4. Der Lehrcurs wird auf den Reitrauminn von zwei Jah­­ren beschränkt. 2. Der erste Jahrescurs begiennt am 4. November des Jahres und schließt mit Tegtem’August des fol­­genden Jahres, eben­so auch der zweite Jahres­ curs, während welcher Zeit, "außer "den gebotenen Festtagen, Feine Ferien zu’ halten sind. " 5. In der zweiten Hälfte August jeden­­ Jahres, zu welcher Zeit sich auch die National-Universität ver­­sammelt, werden die öffentlichen Prüfungen gehalten. 4. Da nach bestehenden hohen Vorschriften zum­ juri­­dischen Facultäts-Studium Niemand zugelassen wer­­den darf, der sich über die vorschriftsmäßige Vol­­lendung des­­ philosophischen Durses an einer autori­­­n über das Oesterreichische Prie­­

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