Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)

1845-09-19 / nr. 74

318 renz der Intelligenz bei den Deputirtenwahlen" gerichteten Antrag tritt nun der leitende Artikel in Nr. 72 des Siebenbürger Boten in die Schranken mit der Behauptung: „es müßte dadurch gerade das Element in­­ unsere berathenden und wählenden Körperschaften ver­­stärkt werden, was unsere Verfassung auf allen Wegen aus denselben zu entfernen trachtet, die rohe Kraft.“ Wir gestehen offen, es nit zu begreifen, wie durch Concurrenz der vollzähligen Prätoriolatscommunitä­­ten und der ‚bad dreißigste, Lebensjahr. . bereits zurückle­­genden Magistratsbeamten die „rohe Kraft“ in dem Stuhlsversammlungen vermehrt­­ werden, werden . Der Bote bringt ja selbst in einem leitenden Artikel vom 24. Jan. 1843, eine unsern Antrag unterfragende Behaup­­tung in den Worten: „daß bei den Deputirten der freien Ortsgemeinden zu den Kreisversammlungen ver­­hältnißmäßig weit weniger Intelligenz herrsche, als bei den Deputirten der Stadtgemeinden, daß folglich die leltern sich leicht Einfluß bei den erstern verschaffen und vorzüglich auf das Resultat der Wahlen entscheidend wirken könne, geben wir gerne izu.? In gleicher Weise unterfragt Herr Benigni unsere Behauptung, daß durch Concurrenz der ganzen Stadtcommunität (diese sch ‚ut gegenwärtig nur secs Deputirte zur Stuhlsver­­sam­mlung) und der Magistratsbeamten von diesen er­­scheinen gegenwärtig blos der Präses und der Notar in der Stuhlsversammlung) die Intelligenz vermehrt werde, in einem leitenden Artikel des Boten vom 44. April 1843 durch folgende Stelle: „Wir können uns zwar mit Recht rühmen, daß das Volksschulwesen in unsern Ortschaften deutscher Zunge ungleich weiter verbreitet und weit besser eingerichtet sei, als in dem Gebiete un­­serer Mitnationen, es fehlt aber dennon demselben noch Vieles zur zweckmäßigen Einrichtung, um jene Bildung des freien fächsischen Landmanns zu bewirken, welche erforderlich ist, damit er seine staatsbürgerliche Stellung richtig begreife und die ihm in Folge derselben zustehenden Rechte gehörig übe“ Dazu kommt, daß in der Sigung der Hermannstädter Stadtcommunität vom 7. August 4845 eben Herr Benigni es war, welcher den Antrag des Herrn Orators, daß bei der am 8. August statt zu findenden Deputirtenwahl nicht blos 6 Mitglie­­der der Stadtcommunität concurriren sollen, unterstütte und es gewiß nur seiner eindringlichen und überzeugen­­den Unterstüßung des eben erwähnten Antrages zuzu­­schreiben ist, daß in der That an der Deputirtenwahl zu dem gegenwärtigen Conflure nicht blos sein, sondern viermal sechs städtische Communitätsmitglieder Antheil nahmen. Gewiß ist der Antrag nicht in der Absicht gestellt, auch nicht in der Meinung unterstüßt worden und zur Ausführung gekommen, daß durch eine größere und zahlreichere Vertretung der Stadtcommunität in der Stuhlsversammlung die „rohe Kraft“ verstärkt werde. Nor in Nr. 48 des Boten vom 4. März 1844 wird im leitenden Artikel gesagt: „um an der Verwaltung eines Gemeinwesens „zweimäßig Antheil nehmen zu können, sind zwei Eigenschaften unerläßlich: Besiß und Intelligenz.“ Wenn nun die Stuhlsver­­sammlungen, —­­wie das nach den Regulatipunkten keinem Zweifel unterliegt und­­ die tägliche Erfahrung be­­stätigt — an der Verwaltung des Gemeinwesens An­­theil nehmen und wenn nun, damit selbe zweckmäßig Antheil nehmen können,“ der Antrag auf „Vermehrung der Intelligenz" gestellt wird, wie ist es möglich, einem solchen Antrage die Deutung zu geben, derselbe ver­­stärke „in unsern berathenden und wählenden Körper­­schaften — die rohe Kraft?" Wir würden der Theil­­nahme des Verfassers des leitenden Artikels in Nr. 72 des Boten an der, in der Hermannstädter Stuhlsver­­sammlung vom 3. August 1845 wirklich statt­gefundenen zahlreichern Concurrenz der Stadtcommunität nicht ge­­denken, oder nicht so lange dabei verweilen, wenn wir diese Theilnahme nicht im Prinzipe billigten und loben müßten und wenn zweitens unsere dermalige Handlungs­­weise ihre Rechtfertigung nicht auch in einem leitenden Artikel desselben Blattes fände. Es wird nämlich im leitenden Artikel des Boten vom 2. Juni 1844 Nro. 44 gesagt: „daß übrigens Oeffentlichkeit in Besprechung unserer allgemeinen Angelegenheiten obwalte, beweist eben das Beispiel unsers Gegners und so vieler anderer Mit­­arbeiter an deutschen und ungarischen Blättern, die da­­für gewiß weder von Seiten sächsischer Behörden, no< sächslscher Individuen irgend eine andere Belästigung zu erfahren haben, als eben eine Widerlegung auf eben dem Felde der Oeffentlichkeit.* Das mag uns, das zum Troste gereichen, daß wir mit unserer in Nr. 64 und 66 dieser Blätter entwickelten Ansicht über die ungenü­­gende Vertretung der Intelligenz in unsern Kreisver­­sammlungen nicht allein da stehen. Es hat nämlich der verehrte Comes der Nation Johann Wachsmann unter dem 12. Febr. 1842 auf Veranlassung eines­­ spe­­ciellen Falles folgende Ansichten in seinem diesfallsigen Erlasse niedergelegt: „In­wie weit nun aber allerdings nicht in Abrede gestellt werden kann, daß bei denen städti­­schen Communitäten überhaupt wohl­ mehr Intelligenz

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