Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)
1845-02-21 / nr. 15
78. Beamtenanfüge" bezichtigt. Da meinte denn der Verfasser der Briefe aus und über Siebenbürgen es sei an der Zeit jene Klagen und Berüchtigungen gerade in diesem Blatt leidenschaftslos zu „besprechen und freimüchig das Wahre vom Falschen zu scheiden. Aber schon die an die Spike gestellte Erklärung konnte, und mußte jeden unbefangenen, aufmerksamen Leser über das Wien verständigen, wenn es da heißt: „Ueber einen ganzen Stand abzusprechen, ist immer eine bedenkliche Sache, und führt“leicht zu groben Versündigungen an einzelnen Individuen, wie auch.an dem allgemeinen Wohl.” Bei so unumwunden.. ausgesprochnem Princip war es kaum denkbar, daß, es. Jemanden“ bei fallen „könnte „ das in diesem Brief „Gesagte auf den sächsischen Beamtenstrand im Allgemeinen. beziehen zu wollen. ... Noch entschiedener mußte, der, dem angezogenen Salz nachfolgende ‚jeden derlei Verdacht, und jede mögliche Verdächtigung. niederschlagen ... wenn es heißt: „Ja keine sächsische Beamte, welche den schönsten Blüten zeit einer Nation zur Zierde gereichen würden, denen es weder am ausgebreiteten Kenntnissen, noc h anmrechtlichem Sinn, noh an gutem Willen, das Gemeinbeste zu erstreben fehlt; nicht einmal das: galt der Verfasser der Briefe als ausgemacht oder so: schlechtweg, entschieden zu „ob die Majorität der Mitglieder des durc eine ganze Nation verbriefteten Beamtenstandes: zu den. untauglichen. oder tauglichen gehöre; und,in:wie weit. er offenkundige Mängel bei einem ‚Theile weder wegläugnen konnte, noch wollte; machte er darauf aufmerksam, daß sie. zum Theil sin den gegebenen Verhältnissen und Umständen,“ die dem Beamten von Außen geboten wären, unvermeidlich, bedingt sein könnten. — Wie bei so offen und deutlich ausgesprochner Anerkennung des Preiswürdigen in unserm Beamtenstande „und so schonender, beinahe, rechtfertigender, Berührung, des Tadelhaften der Herr Erwiederer seinen Irthum, als sei hier ein Verdammungsurtheil über den gesammten Beamtenstand ausgesprochen worden, nicht erkannte, bleibt wahrhaft, unerklärlich. 3) Während er mit derselben Uebereilung nun wirklich das Urtheil der Uns 8) Errare humanum est! Seren, ist menschlich! Der Reds juridischen Stand ausspricht, indem er den Grund „der offenkundigen Mängel“ gesagt is. Man kann dern, eine, grössere Freude über die Errichtung der juridischen Facultät gehabt; der „Verfasser der Briefe sogenannte auch bei. der mangelhaftesten Scultbildung so weit, über dem gemeinen, Manne + steht, daß Urtheil A) Bitte höflichst um Entschuldigung. Was ich über die unzureichende Bildungsanstalten und Bildung des Juristen gesagt habe, war, wie es die Anführungszeichen in der Erwiderung beweisen, Wort für Wort aus dem daselbst genannten Gutachten genommen. Beliebt es dem Herrn Berfasser die bezeichneten. Aussprüche, des, belobten, Gutachtens, also auszulegen, wie es, in diesen Bemerkungen geschieht , — ‚eh bien! ich. darf, höchstens, entgegenlegen, ich verstehe unter Unbildung und unzureichender Bildung 5) Läßt sich meines Dafürhaltens 'keineswegs fo’ Fehlechtsweg bes haupten, bildung holt, als fegte von sehn und über dessen, über den daß ganzen im Mangel.der Buugs der Juristen“ Clausel!) neten Erwiederung steht, Fiehting bedürfe, zum des Verfassers der Briefe bisherigen (also ist zum Theil stimmt die Summe dem, was zum Lobe daß“, weder, er, noch haben kann, aus und. über dem Scooße der Gegenwart Siebenbürgen, auf die Hebung Bildungsanstalt ist das Recht zu wes gebracht hat, 5): gerügte Mangel in und. dessen innigster nährter „Wunsch damit theilweise ins. des Beamtenstandes gen, deren Berechnung, jenen Wunsch und erzeugten, ‚mit ‚aufgenommen freudigsten Anerkennung einer, seltenern Zukunft, für: Wissenschaft, was. der die ‚als. eben ohne es mit den Ausbil. der bezeich: dieser Be- Ansichten länggeFreude - welche Ausnahme und durch, diese. neue Aber: bei: der wird, bleibt findet. *) — Was sonst noch in es weitläuftiger Erwähnung in Einfluß, auf das Gemeinwohl dieser Facultät hervorgehen an: wissenschaftlicher ‚Bildung sei? Juristen, dieser sich Wissen, wirklich Literat ‚weder Theil zu weit bergeüberein; namentlich gilt den sonst: „Jemand, das der juridischen“ Facultät ‚Erwiederer verfider, segensreichen Felder, vom Herrn, Erwiederer Herrn, worden. der Leben. getreten. an, Bildung, == Leben, Volk und eine Prüfung, noch jene. Vaterland, ein ist, Annus Frage, ob denn das, um, das Zutrauen des, gemeinen Manund "Gelehrsamkeit anmaßt.)," Liegt HR da ja Der Red,