Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)

1845-09-19 / nr. 74

18485, 53 Nr. 7 Jahrgang. = ANSSY DL VANIA, Beiblatt zum Siebenbürger Boten.­­ Hermannstadt am 19. September, Zest beizutragen. Motto „Nihil sub sole perfectum “ ist ein alter Spruch, dessen Wahrheit sich in allen Verhältnissen der bürgerlichen Gesellschaft immer bewährt hat und auch in Zukunft bewähren wird. — Allein kann man gleich die absolute Vollkommenheit in den Einrichtungen und Instituten des Gemeinwesens nicht erreichen so ist es doch die unerläßliche Pflicht derjenigen, welch­e mit der Bewahrung und Leitung derselben betraut sind, zu trachten, derselben so nahe als mög­­lich zu kommen, gleichwie auch jeder Staatsbürger verbunden ist, zu diesem, das allgemeine Wohl begründenden Bestreben auf seinerseits nach Möglich­­kei, Benigni in Nr. 24 des Boten v. I. 1848. Berichtigung des Satelliten. III Unsere beiden polemischen Artikel gegen die­ bekann­­ten Fragezeichen des Satelliten in Nr. 64 und 66 die­­ser Blätter stellten sich die Aufgabe zu beweisen, wie der Verfasser der Fragezeichen gar keinen Grund hatte, speziell eine Stuhlsversammlung mit namentlicher Be­­zeichnung derselben anzugreifen, weil die Zusammenseßung dieser berathenden rathlosen Versammlungen in allen­­ Kreisen sich beinahe bis auf­ ein Haar gleich sei. Das “Ergebniß unserer Vergleichung zwischen den nothwendigen Eigenschaften der Deputirten zu dem Confluxe oder dem Landtage und der Urtheilskraft und Bildung der Wähler in den sächsischen Stuhlsversammlungen war und konnte kein anderes sein, als daß die große Mehrheit dieser Wähler Bauern seien, welche zwar mit dem Pflug, den Ochsen und Pferden gut umgehen mögen, aber von einer Deputirtenwahl und dem Conflure nichts verstehen. Wir anerkannten daher die Nothwendigkeit, daß unsere Wäh­­ler geleitet werden müssen. Wir sagten, es sei eine erfreuliche Erscheinung, daß unsere Wähler ihre geistigen Kräfte nicht überschagen, nicht selbständig in die Politik der Nation eingreifen wollen, sondern vorzugsweise von einem wissenschaftlich gebildeten Präses sich leiten lassen.­­ Wir sagten, mit unsern Stuhlsversammlungen sei keine andere Renderung vorzunehmen, als Vermehrung der Intelligenz, als größere Concurrenz der Intelligenz bei den­­ Deputy-Wahlen, in diesem Falle würde auch der im Ständesaale und außerhalb desselben gemachte Vorwurf verstummen müssen, daß nämlich die Wahl unserer De­­putirten das Ergebniß einer gewissen Beamtenherrschaft sei. Gewiß finden sich viele Deputirte in die peinlichste Lage verseßt, wenn sie im Namen ihrer Wähler Dinge sagen sollen, welche dieselben kaum ahnen, geschweige denn begreifen. Wir würden daher folgendes Statut im Conflure beantragen zur vorläufigen Mittheilung an die Kreise, damit dasselbe nach Einwilligung der Mehr­­heit derselben der allerhöchsten Bestätigung unterlegt wer­­den­­ könne: .­­ ' 8. 4. Zur Stuhlsversammlung schickt jede Dorfs- Tommunität zwei Deputirte. $..2. Die Communität des Prätorialortes concur­­­rirt vollzählig. $. 3. Nimmt der ganze Magistrat — Ober- und Unter-Personal — und das ganze Stuhlsamt an den Deputirtenwahlen Antheil, jedoch unter der Bedingung, daß selbe verheirathet seien und das dreißigste Lebens­­jahr zurückgelegt haben. $. 4. In Betreff der definitiven Feststellung der Instructionen bleibt die Activität der Magistrate und Stuhlsämter ohne Abänderung ganz dieselbe, welche in den Regulativpunkten von 1805 ausgesprochen ist. — Nach diesem Vorschlage sprachen wir ferner unsere Ue­­berzeugung aus: „im übrigen blieben die Regulativpunkte, wie sie sind, höchstens genauer zu befolgen.“ Wir sag­­ten von allen Stuhlsversammlungen ohne Ausnahme: v alle diese Versammlungen bedürfen einer stärkeren Ver­­tretung der Intelligenz» und erklärten uns unmittelbar darauf für die Theorie des Ständesystems, nicht für die Theorie des Repräsentativsystems. Gegen den, dem Vorausgeschicten gemäß, auf „Ver­­mehrung der Intelligenz,“ auf „größere Concur-

Next