Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1846 (Jahrgang 7, nr. 1-104)

1846-05-28 / nr. 43

Nr. 43. Siebenter Hermannstadt am 28. Mai. 1846. TRANSSILVANIA. Sendschreiben an den Alethophilus Saxo. (Kortregung.) Dieser in die Augen fallende Unterschied zwischen Uniform und Amtstracht. ist meinem scharfsichtigen Geg­­ner in dem Satelliten gewiß um so weniger entgangen, als ich in dem unverdienterweise viel zu viel beachteten Artikel „Sächsischer Ultraismus““ die Zulässigkeit , ja selbst Zweckmäßigkeit einer Amtstracht oder von Amts­­insignien als einer Schärpe, oder Kokarde, in beschränk­­tem Umfange zugestanden habe. *) Hätte aber mein Geg­­ner auf den Unterschied, den ich zwischen Uniform und Amtstracht seßte, Rücksicht nehmen wollen, so hätte er keine Gelegenheit gehabt, gegen mich zu Felde zu ziehn und sein Müthchen an mir zu kühlen. Ich kämpfte gegen die Uniform im eigentlichen Sinne, das militäri­­sche Amtskleid, wie es aber nicht nur Militär sondern mit einigen Abänderungen auch Civilbeamte tragen, diese Uniform will nun mein Gegner auch nicht vertheidigen — er will mir aber doch etwas anhaben , — wie also großen Respekt ein, Wo Beamte derselben Stelle, oder Beamte verschiedner Stellen mit­einander zu einer amtlichen Funktion zusammentreten, ist mission in Uniform erscheinen muß. In Oesterreich sit­z bei der Rekruten-Conscription (bei dieser gemischten Commission) der Kreishauptmann nicht in Uniform, und dessen ungeachtet genießt er die ihm gebührende Achtung, das anfangen? — Sehr leicht ! — Er behauptet, ohne sie die Mühe zu geben das Ding genau anzusehn. Uni­­form und Amt­stracht ist einerlei, der alles regierende Geist , der dermalen zum Aergerniß Weniger — ich so meichle mir aber auch zum Vergnügen Anderer sein Wesen in der Transsilvania treibt, zieht gegen die Uni­­form zu Felde und sagt , daß freie Männer in einem freien Staate keine Uniformen trügen — (versteht sich das Militär immer ausgenommen) wir wollen ihm ein Tüchtiges verfegen und beweisen, daß man in England, einem anerkannt freien Staate freier Männer, auch — was hat? — Uniformen ? = Nein! — eine Amtstracht hat. — Pah! — so führen diese Herrn einen Federkrieg. Ich wende mich nun wieder zu Ihnen, mein ge­­ehrter Herr „„Mitpflüger“ “ und „„wahrheitsliebender Sachse“ und bitte Sie um Verzeihung, daß ich Sie so lange bei Seite geschoben habe, um meinem Gegner im Satelliten einige stark aufgetragene, erborgte Schminke abzuwischen, — ich wende mich wieder zu Ihnen, mein freundlicher alter Herr­­ erlauben Sie nur, daß ich zum Schluße,meinem Gegner im Satelliten nur noch ver­­trauen darf, d war solche Amtstrachten, wie sie dem Senior der Advokaten in Amsterdam (der gute Mann nennt die weiße Halsbinde des Seniors auch eine Uni­­form!) und dem Sprecher und Lord Mayor in London noch heutzutage verunstalten, noch bestehn, aber nur als Erbschaft und Ueberbleibsel einer alten, in solchen hohlen der Etiquette angehörigen Dingen sehr versessenen Zeit, die hohl in ihrem Innern in äußerem Pomp und Firle­­fanz Werth und Haltung zu finden meinte, geduldet werden und in gar kurzer Zeit zu der längst verscholle­­nen Tracht des Faschingsnarren in§8 Grad­ gelegt werden werden, und daß man einen derartigen Antragesteller, wenn er ähnliches altes, verdorbenes Zeug aus der Rum­­pelkammer feudalistischer Zeiten hervorholen wollte, in England und Holland und Nordamerika auslachen würde. Tir kann den verehrten Herrn versichern daß man in in Wien deshalb auch nicht geboten, hier eine Ausnahme, der bei­des also auch in einer gemischten Com. 2) Solche auszeichnende Amtsinsignien sind vorzüglich Polizeibes­amten zweckdienlich. Auch dies scheint nicht unumgänglich nothwendig zu sein, da in Oesterreich­ und sogar der Polizeibeamte im­ Dienste stets ein bescheidenes bürger­­liches Kleid ohne Amtsinsignien trägt Dessen ungeachtet flößt diese Polizei Jedermann sehr die Amtstrac­ht nicht nöthig und — Nur der Offizier macht der amtlichen Funktion: „X­­ ih Eu.

Next