Banater Deutsche Zeitung, Oktober 1928 (Jahrgang 10, nr. 221-246)

1928-10-02 / nr. 221

- Preis 4 Lei fn: Noe. 43204;--­­(A Begugäpreif dei 109. Z3ahrgang | emmerar Toxa plätit w aprobare ‚Bir. Gen. P. T. T. Boraubgahlnag: 6angzjährig 980, h­albjährig 500, vierteljähriig 268, monatlich 90. Lei. — Zustellung in Tomeßtvar 18 Lei monatlich. — Auslang monatlich 150 Lei. — Bei Zahlung im Rabbinein wird der menatliche Beg­egeweis berechnet: — Einzelpr.: 4, Sonntag 5 Lei - Zimiroara-Temeswar, Dienstag - ERTE: und Verwaltung: Temeswar, Stadt, Deutsches Haus, Lernsprecher: EHriftleitung Nr. 14-18. Verwaltung Nr. 4-42. ExsSeint tägli 4 Uhr war mittags, den 2. Oktober­­ 1928 Nr. 221 []] 0 er UBE OE m] Unser Besteuerungsinstem in juridi­­scher Beleuchtung­­] Das Memorandum der A­dvokatenkammer wurde auch dem Präsidenten des Landesverbandes überreicht Die Temeswarer Advokatenfamm­er, deren Mit­­glieder am besten davon Kenntnis haben, wie rüc­­sicht­los die Steuersch­raube in unserem Komitate angezogen wird und­­ wie unmöglich es ist, sich gegen hat, bekanntlich ein Meorandum in dieser Angelegenheit an die Regierung verfaßt, in dem eine deutliche Sprache geredet wurde. Leider hat man in Bukarest auf dieses gut carakterisierende Schriftstück noch seine Antwort gegeben, weshalb Dekan Dr. Cigareanu und Vizedekan Dr. Ungar eine Abschrift dem Präsiden­­ten des Landesverbandes der Advokatenkammer Dr. Dobrescu gelegentlich des Kongresses in Craiova mit dem­ Ersuchen übergaben,­­ auch seinerseits die Intervention­ der Temeswarer Kammer­ ‚zu fügen. Dr.­­Dobrescu gab unter­­den beiden Temeswarer Vertretern die Versicherung, daß er sein Möglichstes­­ tun werde­­ und forderte sie gleich eilig, au alle Fälle von Uı + Recht ABWÜLten und ihren Klienten­ er­langen werden, höheren Ortes und dem Binbauver­­band zur Kenntnis zu bringen. Die Denkschrift In dem Memorandum der Temes­warer Advo­­katenkammer heißt es nach einleitenden Zeilen u.a. wie folgt: Scheinbar genügte diese Epoche des wahren Opfers, der Schwierigkeiten und des Elends nicht, denn der Stadt Temeswar wurde außerdem noch ein besonderes Besteuerungssystem beschert, das ganz nach den persönlichen Einfällen, nach­ Gutdürfen der Finanzleiter, die nichts­ anderes machen, als zur Zer­­störung des wirtschaftlichen Lebens beitragen, arbei­­tet. Die Besteuerungen im Komitat Temesch-Toron­­tal werden durch Verletzung der Gesete und Miß­­achtung aller von den Advokaten vorgebrachten un­­ansehb­aren Beweise vollzogen. Im Vergleiche zu den anderen Städten des Landes bildet Die Stadt Temes8war ein Beispiel grenzenloser Mißbräuche. Die Einhebung der Steuern erfolgt, bevor sie noch endgültig in Kraft getreten wären, ja sogar bevor noch die Steuerträger die Zahlungsaufforderungen in der Hand hätten. Die Agenten des Fiskus stellen die Sequestrierungsprotokolle und die Verständi­­gungen über Lizitationstermine überraschenderweise in Abwesenheit des Steuerträgers zu­ ; der Steuerträger seine Gründe gegen die Steuer­­bemessung in seiner Berufung vorbringt, und nach­­dem diese der Finanzadministration bekannt gewor­­den sind, werden die Dossiers zurückgehalten und ge­­langen verspätet zu dem Appellgericht. So werden dann neue Steuern ausgeworfen, ohne daß die Be­­rufungen gegen die Vorherigen gerichtlich erledigt wären. Dies erfolgt zu dem Zwo, daß die Finanz­­administration nicht gezwungen werden könne, einen eventuellen Annullierungsbescheid des Gerichtes zu­­gunsten des Steuerträgers in Betracht zu ziehen. Da­­gegen werden die Steuern vor der Fälligkeit einge­­trieben und zwar die ganze Summe, so daß, wenn auch der­ Steuerträger seinen Prozeß bei dem Appellgericht gewinnt, der einmal bezahlte Betrag nur unter großen Schwierigkeiten zurückzuerlangen ist, oder für die Zukunft gutgeschrieben wird. Berweigerte en = aus den hier Die Denen­net der Artikel 8 des Advokatengestzes werden tagtäglich übertreten, an den Advokaten das Recht genommen wird, im Inter­­esse ihrer Klienten ein Plaidoyer zu halten und vor der Verhandlung das Dossier zu studieren. Dies kann das gesamte Advokatenkorps der Stadt Temes­­war­ unter Eid bekräftigen. Ferner wird dem Rechts­­­anwalt zur Pflicht gemacht, eine durch den öffentli­­chen Notar beglaubigte Vollmacht vorzulegen, wo­­durch der Artikel 36 des Advokatengesetes verletzt wird. Fortwährend und systematisch wird die Ein­­tragung verschiedener Akten in­ die Register verwei­­gert, die eine Abänderung der Besteuerung zum Gegenstand haben. Dies kommt einer Mißachtung der Verfassung gleich. Die Finanzbehörden verwei­­gern die Ausfolgung von Auszügen aus den Steuer­­bogen des Jahres 1914, um eine Festsezung der Miete auf Grund,­ des Mietgesetes zu verhindern. Diesbezüglich liegen Reklamationen von­ fünfzig Advokaten vor. " Es ist vollkommen gerechtfertigt, wenn wir die­­ Frage aufwerfen, ob das Advokatenkorps, das außer dem Schuß der Klienten auch die Durch Gesetz und Moral auferlegte Pflicht hat, die Respektierung der Gesetze zu überwachen, angesichts aller dieser Machtsmisbräuche, Verweigerung gesetzlich vorge­­schriebener Dienste, Fälschungen usw. gleichgültig bleiben kann? . E83 gäbe eine sichere Garantie gegen die Macht­­­mißbräuche und zwar die Person des Richters, ver WERTE ie u "Den Richter er en | Pflicht auszuüben, Ba zu wehren, e da­­:47 auch in­­ Dex | ! di be ein den re Dar; Dom aud Der Administrator verhindert die SHE Der Nichter wurde von denen, die von ihm Ge­­rechtigkeit erwarteten, lächerlich gemacht. Der Fall ist folgender: Da bei den Appellationsverhandlungen ein gültiger Bescheid nur durch zwei Stimmen er­­bracht werden kann und der Finanza­dministrator folglich in der Minorität ist, hat er, um die Ver­­handlung zu vereiteln, nicht nur selbst die Sitzung verlassen, sondern auch dem­ Schriftführer gezwun­­gen, sich unter dem Vorwande, daß er krank sei, aus dem Verhandlungssaal zu entfernen. Der Richter, der den Vorsitz führte, verlangte sofort einen Stell­­vertreter. Ein solcher fand sich auch ein, weigerte sich aber an der Verhandlung teilzunehmen und begrün­­dete dies damit, daß der Befehl seines unmittelbaren Vorgesetzten, des Finanzadministrators so laute. Unter diesen Umständen wurde die Rechtsprechung aufgehoben und die Parteien weggeschidt. Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft in Temeswar gemel­­det, doch bei der zweiten gesehmäßigen Vorladung weigerte sich der Finanzadministrator kategorisch, vor dem Staatsanwalt zu erscheinen. Das ganze "Dossier in dieser Angelegenheit liegt auf­­ Entscheidung im Justizministerium.­­ gegenwärtig Wie lange wird dieses System der Gesetzverlegungen dauern? Protest Wir protestieren und verlangen, daß die Ge­­richtsmacht frei ihre Pflicht ausfüllen könne, denn sonst droht es uns, das einzige Land auf dem Erd­­boden zu werden, in dem die Verwaltungsmacht die Befugnisse der Gerichte mißachtet. Die Advokaten haben die moralische Verpflichtung, für die Rückkehr zur Gesetzmäßigkeit zu kämpfen. Doch wer sind die Advokaten? Nach der Auf­­fassung der Leiter des Fis­kus, niemand und nichts. Sie sind unnütz, weil ihre auf Beweise ruhenden Schlußfolgerungen mit einer Verwogenheit und Ver­­ständnislosigkeit übergangen werden. Sie sind lächerlich in den Augen ihrer Klienten, weil sich ihre Ratschläge, die sie auf Grund der Gesetze und Gerech­­tigkeit erteilen, von den Instanzen des Fiskus nicht bestätigen. Sie werden mißachtet, ihrem Worte und ihren gesetzlichen Rechten wird kein Respekt entgegen­­gebracht. Diese Situation kann nicht länger dauern, Webel muß mit der Wurzel entfernt werden, das Mißbränc­he in 2000 Fällen Die Berufungen dagegen werden überhaupt nicht in Betracht gezogen und es besteht sein einziger Fall, in dem sie einen Erfolg gehabt hätten. Dies kann­­ durch die Reklamationen von 125 Advokaten bewiesen werden, deren Namen die Kammer zur Verfügung stellt und die unter Eid den Beweis, für begangene Mißbräuche in nicht weniger als zweitau­­send Fällen erbringen können. Die Besteuerungskommissionen arbeiten vollkom­­men eigenmächtig. Das Prinzip von den zwei Gra­­den der Rechtssprechung wird ununterbrochen ver­­letzt, denn die Berufungsinstanz ist in der Wirklich­­keit bloß ein einfaches Registrieramt, eine Komödie der Gesetzmäßigk­eit, da alle Besteuerungen der ersten Instanz ohne Renderung bestätigt werden. Die Be­­fehle, die der Finanzadministrator seinen Untergebe­­nen erteilt, werden zum Ruin der Steuerzahler durchgeführt. So werden diese dadurch an den Bet­­refstab­ gebracht. Aber die Tatsache, daß ein Beru­­fungsforum eigentlich nicht besteht, hat noch schwerere Folgen. Die Protokolle über die Besteuerungen werden mit Verzögerung abgefaßt. Es wird gewartet, bis Gestern­abend verbreitete sich die Nachricht, Landeshauptmann Buresch beabsichtige mit Be­­­­rufung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit Ein düsteres Zukunftsbild von Temeswar Auf der einen Seite wird den Adv­ofaten genommen, auf der anderen Seite aber werden alles sie einer katastrophalen und beschleunigten Besteuerung unterworfen. Es gibt Advokaten unserer Kammer, die täglich tausend Lei Steuer entrichten. Selbst in der Hauptstadt des Landes, wo die Rechtsangelegen­­heiten größere Gewinne gestatten, kommen keine täg­­lichen Besteuerungen vor und dennoch setzt die hiesige Finanzherrschaft ihr Zerstörungswerk ungestört fort. Wenn das Temeswarer Besteuerungssystem Fortdauert, so wird in kurzem unser ganzes wirt­­­­schaftliches und industrielles Leben zu Grabe getra­­gen werden. Statt der industriereichsten und zukunfts­­vollsten Stadt Rumäniens wird man dann geschlos­­sene Fabriken und Geschäfte sehen. Der Bankrott auf allen Gebieten schreitet fort. Wir verlangen eine strenge Untersuchung. Die Advofkatenkammer stellt alle Beweise zur Verfügung durch die Diejenigen beseitigt werden können, die das ee­mißachten und den Steuerträger zugrunde richten. ; —— Der Aufmarsch in Wiener­ Neustadt wird verboten­ , Sozialdemokratische Streitdrohung | den Aufmarsch der Sozialbentaktinten und der Heim­­­wehren zu verbieten. Die Sozialdemokraten HruFM mit dem Generalstreik. 2 . Wien, 1. Oktober. (Dp)

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