Banater Deutsche Zeitung, Dezember 1929 (Jahrgang 11, nr. 274-296)
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Seite 2 Banater Deutsche "Zeitung Sonntag, 1. Dezember 1929 Zoitschriften an Publizität, Stabilität und Verständlichkeit fehlen dann gibt es wieder Besonderheiten, Hinsichtlich der Ursprungszeugnisse oder der Emballagen; die Qualität der Waren muß unter Umständen durch kostspielige Analysen überprüft werden. Besonders geeignet für Handelserschwerungen sind Die Beterinärdberschriften und ihre Auslegung. Andere Mittel des administrativen Protektionismus hat man zu erblchten in der Erschwerung des Absatzes ausländischer Waren, soweit dies unter Mitwirkung des Staates oder öffentlicher Einrichtungen geschieht. Dazu gehört der Zwang zur Ursprungsbezeichnung, um dadurch eine Ware als ausländische schwerer verkäuflich zu machen, weitert die Boykottierung des Ausslandes bei Vergebung öffentlicher Lieferungen auch dann, wenn dasnlandsmaterial minderwertiger ist. Schließlich gehört hieher auch die Beschränkung des freien Verkehres des Kapitals, direkte und indirekte Subventionierung, Gewährung von Exportprämien aus öffentlichen Mitteln. Mit all diesem Usus, besser gesagt Adusus, soll die zweite Weltwirtschaftskonferenz aufräumen. Mit Rücksicht darauf, daß internationale Bindungen hinsichtlich der Zollpolitik für die einzelnen Staaten immerhin eine Schmälerung der Souveränität in sich schließen, hat das Komitee des Völkerbundes die Verpflichtung der Zollstabilisierung mit einer gewissen Elastizität ausgesprochen. Es werden von vorneherein gewisse Vorbehalte zugunsten bestimmter Produktionszweige zugelassen und es dürften in dieser Richtung die landwirtschaftlichen Interessen eine bedeutende Rolle spielen, einer größeren Anzahl von Staaten zutrifft, was bei Damit der Zollfriede in Kraft treten könne, wird bestimmt werden, welche Staaten zu seiner Realisierung unerläßlich ihren Beitritt vollziehen müssen. Ohne ihre Teilnahme würde die Verpflichtung auch für die anderen Staaten entfallen. Bezüglich der Dauer des Zollwaffenstillstandes wurde im Vorentwurf noch nichts vereinbart. Man denkt an zwei oder drei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit. Ein ungemein beeikles Problem bildet die Terminregung für das Inkrafttreten der Konvention. Das wirtschaftliche Komitee ist der Ansicht, daß ein Datum vor Unterschrift der Konvention gewählt werden müsse, damit der Umfang der Verpflichtungen schon am Tage der Unterschrift genau festgelegt werden kann. Man denkt hier an den 31. Dezember 1929, ja es wurde sogar rückwirkend der 1. Oktober 1929 in Vorschlag gebracht, was natürlich Staaten, welche ein verhältnismäßig niedriges Durchschnittszollniveau aufweisen, jede Möglichkeit einer zwischenweiligen Zollangleichung beraubt hätte. Immerhin dürften nur kleine zeitliche Spannungen für die Zollregelung verbleiben. Das Minderheitengeseß durc die Regelung wichtiger Fragen zu Annunften der Minderheiten sehen im vorhinein illusorisch gemacht Rede des Borsigenden der Deutschen Parlamentspartei Zr. Hans Dtto Roth zur Adreßdebatte Bufareit, 30. November (Lux) . In der gestrigen Kammersitzung ergriff Der Vorsigende Der Deutschen Parlamentspartei Dr. Hansenoth zur Adreßdebatte das Wort. Seine Rede autet: Pr. Seit mehr als zehn Jahren warten die Deutschen unseres Landes mit demwunder im gurierter Selbstbeherlichung und Geduld auf die Lösung der Minderheitenfrage. Immer wieder wurden sie damit vertröstet, daß die einheitliche Lösung des Minderheitenproblemes erst erfolgen könne, wenn die Gesehgebung zur wirtschaftlichen Konsolidierung des Landes zum Abschluß gebracht sei. Mit der Stabilisierung der Währung und Schaffung der neuen Wirtschaftsgesebe ist dieser Abschnitt der rumänischen Staatspolitik nunmehr in aller Form zu Ende gekommen. Wie die vorliegende Thronrede erkennen läßt, wendet sich das allgemeine Interesse auch schon mit ganzer Lebendigkeit den Fragen eines kulturellen und sozialpolitischen Aufbrauen zu. Damit ist aber auch der Zeitpunkt gekommen, auf den man uns seit “9 vielen Jahren immer wieder verwiesen hat. Der nationalzaranistischen Regierung bietet sich damit die glückliche Gelegenheit, an die Lösung des Minderheitenproblemes in einem Augenblick heranzugehen, in dem sich die allgemeine Aufmerksamkeit in viel höherem Maße als bisher den Fragen des inneren Aufbaues der Gesellschaft zuwendet. Der Herr Ministerpräsident hat uns in richtiger Erkenntnis dieses Wandels der öffentlichen Meinung, der im Laufe der Jahre immer deutlicher zutage getreten ist, im Frühjahr dieses Jahres wiederholt in Aussicht gestellt, daß er Die Minderheitenfrage in der nächsten Session ihrer endgültigen Lösung zuführen werde. Auf der Septembertagung des Völkerbundes hat auch der Herr Außenminister ähnliche Erklärungen abgegeben. Die deutsche Minderheit glaubte daran ein Recht zu haben, in der Thronrede auch die amtliche Ankündigung des Minderheitengesebes erwarten zu dürfen. Um so größer ist die Enttäuschung darüber, daß die Thronrede weder über das Minderheitengese, noch über die Minderheitenfrage an sie auch nur die leiseste Andeutung enthält. In dasselbe Schweigen hüllt sich auch die nunmehr vorliegende Antwort auf die Thronrede. Die Regierung hat es allerdings nicht unterlassen, uns privatem Wege zur Kenntnis zu bringen, auf daß sie die geistliche Regelung der Minderheitenfrage trot des Schweigens der königlichen Botschaft für die "laufende Session in Aussicht genommen habe. Wir müssen aber ehrlich bekennen, daß wir dann nicht begreifen, warum die Regierung diesen wichtigen Teil ihres Arbeitsprogrammes der Regentschaft nicht ebenfalls zur vorherigen Genehmigung vorgelegt hat, was mit jener Unzahl kleineren Gesetze geschehen ist, die in der Thronrede einzeln angeführt sind. Die Deutsche Partei hat nicht das geringste Interesse daran, ihre Beziehungen zu der gegenwärtigen Regierung unnötigerweise zu trüben. Sie wünscht viel mehr, daß der national-zaranistischen Partei Zeit gelassen werde, ihr Laufe der Jahre, ganzes Negierungsprogramm im zur Durchführung zu bringen, aber wir müssen doch nachdenklich werden, wenn die Minderheitenfrage in der Thronrede trotz der vielfachen Erklärungen der Regierung im , Sr "und AuzSlande Mtoe ; jeßt keine Erwähnung fin wa. Was uns alte größere Sorge bereitet, ist die allmähliche Vorwegnahme der geseblichen Regelung einer ganzen Reihe wichtiger Fragen, die das in Aussicht gestellte Minderheitengesetz vielfach illusorisch macht. Im Frühjahr beispielsweise wurde das von Anghelescu geschaffene Bakkalaureatgeseß, das die schwerste Beeinträchtigung der Autonomie unserer konfessionellen Mittelschulen darstellt, durch eine besondere Gesetesnovelle auch von der gegenwärtigen Regierung bestätigt. Das im Juli votierte Verwaltungsgesetz aber auferlegte der bisherigen Autonomie der Komitate eine wesentliche Beschränkung und entzog nur durch die Beeinträchtigung der freien Bürgermeisterwahl — was besonders je empfunden wird — jede gesetzliche Garantie it „die Ausübung des bestimmenden Einflusses auf die Führung derjenigen Städte des Landes, die vorwiegend deutschen Charakter haben. Die vor einigen Tagen vollzogene der Komitate aber hat uns ebenfalls um Neueinteilung eine Hoffnung gebracht, eine Hoffnung, die wir auf schriftliche Zusagen aus dem Frühjahr 1919 begründet hatten. &3 ist uns damals die ausdrücliche Zusicherung gemacht worden, daß den Komitaten unserer Siedlungen überwiegend deutsche Mehrheit gegeben werden soll. Nun hat die Regierung durch die vor Kurzem getroffene Entscheidung den nationalen Charakter der Komitate überhaupt nicht geändert, sondern den von den Liberalen im Jahre 1926 geschaffenen Zustand einfach weiter aufrechterhalten. Die Abgrenzung der Komitate nimmt aber die Regelung der Minderheitenfrage überall dort, wo wir in geringerer Anzahl siedeln wie in Kleinkokeln, Bistritz-Nasaud, Karasch, Sewerin und in den Komitaten der Bukowina und in Bessarabien, praktisch schon heute zu unseren Ungunsten vorweg. Viel bedeutungsvoller aber, als alle diese Probleme, ist für unser gesamtes Volksleben und für unsere, gesamte Zukunft die Frage,, ob der Staat es uns durch jährliche Zuwendung eines ausreichenden Betrages ermöglicht, die autonomen deutschen Kirchenschulen auch in Zukunft aufrecht zuerhalten. So möchte in die Behandlung dieser Frage das ganze Feuer meiner Seele und die ganze Wärme meines menschlichen Empfindens hineinlegen. In der Freiheit der Erziehung liegen die tiefsten Grundlagen für die sittliche und geistige Entwicklung. Raubt man einem Volk die Freiheit der Erziehung, so trifft man das Zentrum seiner Existenz. 1] Ein letzter Rest der überlieferten Schulfreiheit ist nach den Anghelescusschen Gesehen noch aufrecht geblieben. Was bedeutet das formale Recht der Erhaltung eigener Schulanstalten aber, wenn wir nicht in die Lage versetzt werden, diese autonomen Lehranstalten auch wirklich weiter aufrechtzuerhalten. Die Kirche hat durch harte und schonungslose Anwendung der Agrarreform gerade denjenigen Teil immobilen Vermögens verloren, der früher zur Erhaltung der konfessionellen Schule diente. Dafür wurden die politischen Gemeinden durch eine völlig ungesetzliche Verordnung verpflichtet, 14 Prozent ihrer sämtlichen Einkünfte auf die Erhaltung der Staatsschulen zur Verfügung zu stellen. Den Gläubigen unserer Kirche wurde durch diese ungesetliche Verfügung außer der Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Schulen auch noch die Last auferlegt, einen guten Teil ihrer Einkünfte zur Erhaltung der Staatsschulen herzugeben, die der deutschen Bevölkerung in keiner Weise dienen, da ihre Kinder fast ohne Ausnahme die konfessionelle Schule besuchen. Wenn man noch dazu nimmt, daß der Staat im letzten Jahr eine Steuerschraube auch seinerseits bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit angezogen hat, so ergibt sich für unser Volk eine geradezu unerträgliche Lage. Die Bürger und Bauern zum Beispiel, die für die Erhaltung der konfessionellen Schulen oft das Vielfache ihrer Staatssteuer zahlen, haben in den Jahren nach dem Kriege fast übermenschliche Leistungen vollbracht. Trotz des schreienden Unrechtes, das nun durch das Versagen der staatlichen Hilfe angetan wurde, MBE hat unser Volk im stummen Heldentum Jahr um Jahr seinen Tribut für die Erhaltung der eigenen Schulen geleistet. Der Artikel 161 des im Jahre 1925 votierten staatlichen Volksschulgesetzen verpflichtet den Staat zur Entschädigung der kirchlichen Schulerhalter überall dort, wo seine Angehörigen zur Beitragleistung für die Erhaltung der staatlichen Volksschulen herangezogen ein. Trotz dieser geietlichen Garantie hat der an die Entschädigungen, die sich in jedem Jahr auf viele Millionen belaufen, an die konfessionellen Schulerhalter „zur Auszahlung gebracht, nicht ein einzigesmal RT an uns aber, den an den Staat gerichteten Appell zur Beitragleistung für die Erhaltung unserer konfessionellen Schulen heute mit besonderer Schärfe zu erneuern. Gerade im gegenwärtigen Augenblik tritt die ungleiche Behandlung der verschiedenen Völker unseres Landes besonders kraß in Erscheinung. Darum müßte der Staat den Kirchen der Minderheiten im Budgetjahr 1930 einen Beitrag zur Verfügung stellen, dessen Zuwendung die Not wirklich zu mildern vermag. Eigene Landesgesetze und internationale Verträge legen die Verpflichtung des Staates, zur Zahlung eines ausreichenden Beitrages für die Erhaltung der konfessionellen Schulen, in unangreifbarer Form fest. Es ist heute vielleicht die lezte Stunde, wo und der Staat noch helfen kann, ohne daß schwere Konflikte entstehen müssen. Aus der äußeren Not, in die wir durch das bisherige Versagen der staatlichen Hilfe hineingekommen sind, wächst allmählich eine immer steigende Unzufriedenheit, die bei längerem Andauern leicht zu größeren politischen Spannungen führen kann. Die schönsten Bestimmungen des Minderheitengefüges über den Ausbau der Autonomie unserer Schulen wären nußlos und ohne Wert, wenn uns die Inanspruchnahme dieser Schulfreiheit durch Vorenthaltung des staatlichen Beitrages praktisch unmöglich gemacht würde. Wie ja das Staatsbudget für 1930 tatsächlich schon fest über den wesentlichen Teil des Minderheitenrechtes entscheidet: Ueber die Freiheit der Erziehung. “ Dr. Roth schloß seine Rede mit der Erklärung, die Deutsche Varlamentspartei lehne Die Antwort des Parlaments auf die Thronrede ab. Bevor Sie eine bestellen, Photographie als Weihnachtsgeschenk besichtigen Siegerl. meine in der Josefstadt, Bulv. Berthelot (Kossuthgasse), gegenüber dem Cafe „Elite“ befindliche und die grössten Ansprüche befriedigende Kunstphotographische Ausstellung , welche wöchentlich aufgefrischt wird. Photograph Fabian. * Wer hören will, was die Baugenossenschaft im ersten Wirtschaftsjahr geleistet hat und wie er selbst zu seinem Eigenheim gelangen kann, der soll unbedingt zur Versammlung am 1. Dezember (Sonntag) vormittag 10 Uhr im städtischen Rathaussaale pünktlich erscheinen 347 im Geiste der Karlsburger Beschlüsse ® 11% 7 7 rk Die allgemeine Wirtschaftskrise zwingt