Banater Deutsche Zeitung, Dezember 1929 (Jahrgang 11, nr. 274-296)

1929-12-01 / nr. 274

Seite 2 Banater Deutsche "Zeitung Sonntag, 1. Dezember 1929 Zoitschriften an Publizität, Stabilität und Verständlichkeit fehlen dann gibt es wieder Besonderheiten, Hinsichtlich der Ursprungs­­zeugnisse oder der Emballagen; die Qualität der Waren muß unter Umständen durch kostspielige Ana­­lysen überprüft werden. Besonders geeignet für Han­­delserschwerungen sind Die Beterinärdber­­schriften und ihre Auslegung. Andere Mittel des administrativen Protektionismus hat man zu erblch­­ten in der Erschwerung des Absatzes ausländischer Waren, soweit dies unter Mitwirkung des Staates oder öffentlicher Einrichtungen geschieht. Dazu ge­­hört der Zwang zur Ursprungsbezeichnung, um da­­durch eine Ware als ausländische schwerer verkäuf­­lich zu­ machen, weitert die Boykottierung des Ausslandes bei Vergebung öffent­­licher Lieferungen auch dann, wenn das­­­nlandsmaterial min­derwerti­­ger ist. Schließlich gehört hieher auch die Beschrän­­kung des freien Verkehres des Kapitals, direkte und indirekte Subventionierung, Gewährung von Ex­­portprämien aus öffentlichen Mitteln. Mit all diesem Usus, besser gesagt Adusus, soll die zweite Weltwirt­­schaftskonferenz aufräumen.­­ Mit Rücksicht darauf, daß internationale Bin­­dungen hinsichtlich der Zollpolitik für die einzelnen Staaten immerhin eine Schmälerung der Souveräni­­tät in sich schließen, hat das Komitee des Völkerbun­­des die Verpflichtung der Zollstabilisierung mit einer gewissen Elastizität aus­gesprochen. Es werden von­­ vorneherein gewisse Vorbehalte zugunsten bestimmter Produktionszweige zugelassen und es dürften in die­­ser Richtung die landwirtschaftlichen In­teressen eine bedeutende Rolle spielen, einer größeren Anzahl von Staaten zutrifft, was bei Damit der Zollfriede in Kraft treten könne, wird bestimmt werden, welche Staaten zu seiner Realisierung uner­­läßlich ihren Beitritt vollziehen müssen. Ohne ihre Teilnahme würde die Verpflichtung auch für die an­­deren Staaten entfallen. Bezüglich der Dauer des Zollwaffen­­stillstandes wurde im Vorentwurf noch nichts vereinbart. Man denkt an zwei oder drei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit. Ein ungemein beeikles Problem bildet die Terminregung für das Inkraft­­treten der Konvention. Das wirtschaftliche Komitee ist der Ansicht, daß ein Datum­­ vor Unterschrift der Konvention gewählt werden müsse, damit der Um­­fang der Verpflichtungen schon am Tage der Unter­­schrift genau festgelegt werden kann. Man denkt hier an den 31. Dezember 1929, ja es wurde sogar rück­­wirkend der 1. Oktober 1929 in Vorschlag gebracht, was natürlich Staaten, welche ein verhältnismäßig niedriges Durchschnitts­zollniveau aufweisen, jede Möglichkeit einer z­wischen­weiligen Zollangleichung beraubt hätte. Immerhin dürften nur kleine zeitliche Spannungen für die Zollregelung verbleiben. Das Minderheitengeseß durc die Regelung wichti­ger Fragen zu Annunften der Minder­­heiten sehen im vorhinein illusorisch gemacht Rede des Borsigenden der Deutschen Parlamentspartei Zr. Hans Dtto Roth zur Adreßdebatte Bufareit, 30. November (Lux) . In der gestrigen Kammersitzung ergriff Der Vor­­sigende Der Deutschen Parlamentspartei Dr. Hans­en­oth zur Adreßdebatte das Wort. Seine Rede autet: Pr. Seit mehr als zehn Jahren warten die Deutschen unseres Landes mit demwunder im gurierter Selb­stbe­­herlichung und Geduld auf die Lösung der Minderheitenfrage. Immer wieder wurden sie damit vertröstet, daß die einheitliche Lösung des Minderheitenproblemes erst erfolgen könne, wenn die Gesehgebung zur wirt­­­­schaftlichen Konsolidierung des Landes zum Abschluß gebracht sei. Mit der Stabilisierung der Währung und Schaffung der neuen Wirtschaftsgesebe ist dieser Ab­­schnitt der rumänischen Staatspolitik nunmehr in aller Form zu Ende gekommen. Wie die vorliegende Thronrede erkennen läßt, wendet sich das allgemeine Interesse auch schon mit ganzer Lebendigkeit den Fragen eines kulturellen und sozial­­politischen Aufbrauen zu. Damit ist aber auch der Zeitpunkt gekommen, auf den man uns seit “9 vielen Jahren immer wieder verwiesen hat. Der nationalzaranistischen Regierung bietet sich damit die glückliche Gelegenheit, an die Lö­­sung des Minderheitenproblemes in einem Augenblick heranzugehen, in dem sich die allge­­meine Aufmerksamkeit in viel höherem Maße als bisher den Fragen des inneren Aufbaues der Gesellschaft zuwendet. Der Herr Ministerpräsident hat uns in richtiger Er­­kenntnis dieses Wandels der öffentlichen Meinung, der im Laufe der Jahre immer­­ deutlicher zutage ge­­treten ist, im Frühjahr dieses Jahres wiederholt in Aussicht gestellt, daß er Die Minderheitenfrage in der nächsten Session ihrer endgültigen Lösung zuführen werde. Auf der Se­ptembertagung des Völkerbundes hat auch der Herr Außenminister ähnliche Erklärungen abgegeben. Die deutsche Minderheit glaubte daran ein Recht zu haben, in der Thronrede auch die amtliche Ankündigung des Minderheitengesebes erwarten­ zu dürfen. Um so größer ist die Enttäuschung darüber, daß die Thronrede weder über das Minderheitenge­­se, noch über die Minderheitenfrage an sie auch nur die leiseste Andeutung enthält. In dasselbe Schweigen hüllt sich auch die nunmehr vorliegende Antwort auf die Thronrede. Die Regie­­rung hat es allerdings nicht unterlassen, uns privatem Wege zur Kenntnis zu bringen, auf daß sie die geistliche Regelung der Minderheitenfrage trot des Schweigens der königlichen Botschaft für die "laufende Session in Aussicht genommen habe. Wir müssen aber ehrlich bekennen, daß wir dann nicht begreifen, warum die Regierung diesen wichtigen Teil ihres Arbeitsprogrammes der Regentschaft nicht ebenfalls zur vorherigen Genehmigung vorgelegt hat, was mit jener Unzahl kleineren Gesetze geschehen ist, die in der Thronrede einzeln angeführt sind. Die Deutsche Partei hat nicht das geringste Interesse da­­ran, ihre Beziehungen zu der gegenwärtigen Regie­­rung unnötigerweise zu trüben. Sie wünscht viel­­­ mehr, daß der national-zaranistischen Partei Zeit ge­­lassen werde, ihr Laufe der Jahre, ganzes Negierungsprogramm im zur Durchführung zu bringen, aber wir müssen doch nachdenklich werden, wenn die Minderheiten­­frage in der Thronrede trotz der vielfachen Erklärun­­gen der Regierung im , Sr "und AuzSlande Mtoe ; jeßt keine Erwähnung fin wa. Was uns alte größere Sorge bereitet, ist die allmähliche Vorwegnahme der geseblichen Rege­­lung einer ganzen Reihe wichtiger Fragen, die das in Aussicht gestellte Minderheitengesetz vielfach illusorisch macht. Im Frühjahr beispielsweise wurde das von Anghelescu geschaffene Bakkalaureatgeseß, das die schwerste Beeinträchtigung der Autonomie unserer konfessionellen Mittelschulen darstellt, durch eine besondere Gesetesnovelle auch von der gegen­­wärtigen Regierung bestätigt. Das im Juli votierte Verwaltungs­gesetz aber auferlegte der bisherigen Autonomie der Komitate eine wesentliche Beschränkung und entzog nur durch die Beeinträchti­­gung der freien Bürgermeisterwahl — was besonders je empfunden wird — jede gesetzliche Garantie it „die Ausübung des bestimmenden Einflusses auf die Führung derjenigen Städte des Lan­­des, die vorwiegend deutschen Charakter haben. Die vor einigen­ Tagen vollzogene der Komitate aber hat uns ebenfalls um Neueinteilung eine Hoff­­nung gebracht, eine Hoffnung, die wir auf schrift­­liche Zusagen aus dem Frühjahr 1919 begrün­­det hatten. &3 ist uns damals die ausdrücliche Zu­­sicherung gemacht worden, daß den Komitaten unse­­rer Siedlungen überwiegend deutsche Mehrheit gege­­ben werden soll. Nun hat die Regierung durch die vor Kurzem getroffene Entscheidung den nationalen Charakter der Komitate überhaupt nicht geändert, sondern­­ den von den Liberalen im Jahre 1926 ge­­schaffenen Zustand einfach weiter aufrechter­­halten. Die Abgrenzung der Komitate nimmt aber die Rege­­lung der Minderheitenfrage überall dort, wo wir in geringerer Anzahl siedeln wie in Kleinkokeln, Bistritz-Nasaud, Karasch, Sewerin und in den Komi­­taten der Bukowina und in Bessarabien, praktisch schon heute zu unseren Ungunsten vorweg. Viel bedeutungsvoller aber, als alle diese Probleme, ist für unser gesamtes Volksleben und für unsere, gesamte Zukunft die Frage,, ob der Staat es uns durch jährliche Zuwendung eines ausreichenden Betrages ermöglicht, die autonomen deutschen Kirchenschulen auch in Zukunft aufrecht zu­erhalten. So möchte in die Behandlung dieser Frage das ganze Feuer meiner Seele und die ganze Wärme meines menschlichen Empfindens hineinlegen. In der Freiheit der Erz­­iehung liegen die tiefsten Grundlagen für die sitt­­liche und geistige Entwicklung. Raubt man einem Volk die Freiheit der Erziehung, so trifft man das Zentrum seiner Existenz. 1] Ein letzter Rest der überlieferten Schulfreiheit ist nach den Anghelescusschen Gesehen noch aufrecht geblieben. Was bedeutet das formale Recht der Er­­haltung eigener Schulanstalten aber, wenn wir nicht in die Lage versetzt werden, diese autonomen Lehran­­stalten auch wirklich weiter aufrechtzuerhalten. Die Kirche hat durch harte und schonungslose Anwendung der Agrarreform gerade denjenigen Teil immobilen Vermögens verloren, der früher zur Erhaltung der konfessionellen Schule diente. Dafür wurden die poli­­tischen Gemeinden durch eine völlig­ ungesetzliche Ver­­ordnung verpflichtet, 14 Prozent ihrer sämtlichen Ein­­künfte auf die Erhaltung der Staatsschulen zur Ver­­fügung zu stellen. Den Gläubigen unserer Kirche wurde durch diese ungesetliche Verfügung außer der Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Schulen auch noch die Last auferlegt, einen guten Teil ihrer Einkünfte zur Erhaltung der Staatsschu­­len herzugeben, die der deutschen Bevölkerung in keiner Weise dienen, da ihre Kinder fast ohne Ausnahme die konfessionelle Schule besuchen. Wenn man noch dazu nimmt, daß der Staat im letzten Jahr eine Steuerschraube auch seinerseits bis zur Grenze der Leistungs­fähigkeit angezogen hat, so ergibt sich für unser Volk eine geradezu unerträg­­liche Lage. Die Bürger und Bauern zum Beispiel, die für die Erhaltung der konfessionellen Schulen oft das Vielfache ihrer Staatssteuer zahlen, haben in den Jahren nach dem Kriege fast übermenschliche Lei­­stungen vollbracht. Trotz des schreienden Unrechtes, das nun durch das Versagen der staatlichen Hilfe an­­getan wurde, MBE hat unser Volk im stummen­ Heldentum Jahr um Jahr seinen Tribut für die Erhaltung der eigenen Schulen geleistet. Der Artikel 161 des im Jahre 1925 votierten staatli­­chen Volksschulgesetzen verpflichtet den Staat zur Entschädigung der kirchlichen Schulerhalter überall dort, wo seine Angehörigen zur Beitragleistung für die Erhaltung der staatlichen Volksschulen herangezo­­gen ein. Trotz dieser geietlichen Garantie hat der an die Entschädigungen, die sich in jedem Jahr auf viele Millionen belaufen, an die konfes­­­sionellen Schulerhalter „zur Auszahlung gebracht, nicht ein einzigesmal RT a­n uns aber, den an den Staat gerichteten Appell zur Beitraglei­­stung für die Erhaltung unserer konfessionellen Schulen heute mit besonderer­­ Schärfe zu erneuern. Gerade im gegenwärtigen Augenblik tritt die un­­gleiche Behandlung der verschiedenen Völker unseres Landes besonders kraß in Erscheinung. Darum müßte der Staat den Kirchen der Minderheiten im Budgetjahr 1930 einen Beitrag zur Verfügung stel­­len, dessen Zuwendung die Not wirklich zu mildern vermag. Eigene Landesgesetze und in­­ternationale Verträge legen die Verpflichtung des Staates, zur Zahlung eines ausreichenden Beitrages für die Erhaltung der konfessionellen Schulen, in unangreifbarer Form fest. Es ist heute vielleicht die lezte Stunde, wo und der Staat noch helfen kann, ohne daß schwere Konflikte entstehen müssen. Aus der äußeren Not, in die wir durch das bisherige Versa­­gen der staatlichen Hilfe hineingekommen sind, wächst allmählich eine immer steigende Unzufriedenheit, die bei längerem Andauern leicht zu größeren politi­­schen Span­nungen führen kann. Die schönsten Be­­stimmungen des Minderheitengefüges über den Aus­­bau der Autonomie unserer Schulen wären nußlos und ohne Wert, wenn uns die Inanspruchnahme dieser Schulfreiheit durch Vorenthaltung des staatli­­chen Beitrages praktisch unmöglich gemacht würde. Wie ja das Staatsbudget für 1930 tatsächlich schon fest über den wesentlichen Teil des Minderheitenrech­­tes entscheidet: Ueber die Freiheit der Erziehung. “ Dr. Roth schloß seine Rede mit der Erklärung, die Deutsche V­arlamentspartei lehne Die Antwort des Parlaments­ auf die Thronrede ab. Bevor Sie eine bestellen, Photographie als Weihnachtsgeschenk besichti­­gen Sie­gerl. meine in der Josefstadt, Bulv. Berthelot (Kos­­suthgasse), gegenüber dem Cafe „Elite“ befindliche und die grössten Ansprüche befriedigende Kunstphotographische Ausstellung , welche wöchentlich aufgefrischt wird. Photograph Fabian. * Wer hören will, was die Baugenossen­­schaft im ersten Wirtschaftsjahr geleistet hat und wie er selbst zu seinem Eigenheim gelangen kann, der soll unbedingt zur Versammlung am 1. Dezember (Sonntag) vormittag 10 Uhr im städtischen Rathaus­­saale pünktlich erscheinen 347 im Geiste der Karlsburger Beschlüsse ® 11% 7 7 rk Die allgemeine Wirtschaftskrise zwingt

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