Banater Deutsche Zeitung, Juli 1931 (Jahrgang 13, nr. 141-167)

1931-07-01 / nr. 141

|: M »0X4 Preis ; Sei e PN / FEN en nenn BR 4 DELLI 90 Lei. — 13. Jahrgang a S Preis bei Vorauszahlung: ganzjährig 980, halb­jährig 500, vierteljährig 26) Bei Zahlung im Nachhinein wird­ der monatliche Bezugspreis berechnet. Einzelpr.: 4. Sonntag, 5 Lei Zustellung in Temeswar 10 Lei monatlich. — Ausland Koi 150 Lei WB. ZU Wen | Simifonia-Gemermar, Schriftleitung se leere <riftleitung Fer . Nr.­­ und Verwaltung: Temeswar, Stadt, Deutsches 14-18. Verwaltung Nr. es. Erscheint täglich 4 Uhr nachmittags mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Mittwoch, 1. Juli 1931 Nr. 141 BETT Die amerikanisch-französischen Verhandlungen zach bockt gegen die Vernunft . Vor Miellon wurden eine Reihe Schwierigkeiten pa vor dem Paris, 30. Juni. (Dp.) Die Verhandlungen zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Laval und dem amerikanischen Regierungsbetrauten Mellon, die in Frage des Hos­­verschen Moratoriumsprojektes Samstag begonnen haben, dauern noch immer an. Mellon hat Sonntag­abend­lich telephonisch neue Weisungen aus Washington eingeholt. Laut einer Meldung der Te­­legraphenagentur Havas konnten die Verhandlungen bisher noch zu kei­­nem Ergebnis geführt werden. Die Franzosen halten da­an fest, daß die 456 Millio­­nen Reparationsrate nicht bloß an Deutschland, son­­dern auch an andere Staaten Mitteleuropas als An­­leihe verteilt werden solle. Dann wollen die Franzo­­sen, daß die Moratoriumsrate von Deutschland bin­­nen 5 Jahren abgezahlt werden solle, während der Plan Honvers als Abzahlungsfrist 25 Jahre vor­­sieht. Außer diesen zwei Gegensätzen gibt es noch zahlreiche andere, die geschlichtet werden müssen. Die Verhandlungen befanden sich Montag abends in so kritischem Stadium, daß man mit einem Ab­­bruch rechnet. ] vbr? Deutsclands großes Entgegenkommen für Rumänien 90 mes. der Mais" PER - 25­4­- 7 59 Prozent der Weizenernte werden übernommen - Gegenwert one geringfügige Zollzüge im Rum­an LC­­ Bukarest, 30. Juni. Der Abschluß der rumänisch-deutschen Handels­­verträge hat im ganzen Land große Zufriedenheit hervorgerufen. Diese Zufriedenheit ist umso mehr ge­­rechtfertigt, da bei dem Vertrag — wie das auch von offizieller Seite zugegeben wird — Rumänien nur Ben hat. Bei den Verhandlungen hat der Ein­punkt Rumäniens einen vollen und ganzen Weg errungen, weil Rumänien als Gegenleistung für die von Deutschland erhaltenen Vorteile kaum nen­­nenswerte Zugeständnisse machen mußte. Deutschland übernimmt im Sinne des Ver­­trages 60 Prozent der rumänischen Maisernte und 50 Prozent der rumänischen Weizenernte, außerdem noch 10.000 Stüc Schlachtvieh,­­ 80.000 Schweine und gestattet den Transit­ durch transport­rumänischen Fleisches Deutschland nach Frankreich. Demgegenüber hat Rumänien die Einfuhrgebühren für deutsche Industrieartikel nicht herabgesetzt, son­­dern gewährte bloß bei den Porzellanwaren Zollzu­­geständnisse. Cäsar Popescu, der Führer der Wirtschafts­­delegation, die in Deutschland die Vertragsverhand­­lungen führte, erklärte, daß all jene minimalen Zoll­­zugeständnisse, die Rumänien Deutschland machte, auch andere Länder erreichen könnten. Des weiteren erklärte Cäsar Popescu, daß zur Gültigkeit des deutsch-rumänischen Zollvertrages noch die Einwil­­ligung Amerikas erforderlich ist (?). Rumänien gab Deutschland für die ihm gewährten Vorteile keine Rekompensationen, bloß daß es einzelne Posten des Zolltarifes herabsete, ; - "PS Bak­alaureatsprüfungen am 5. Juli? Neue Bestimmungen Die schriftliche Prüfung des Bakkalaureats muß­­ neuen Bestimmungen zufolge aus zwei Gegenstän­­den gemacht werden. Die erste Arbeit muß aus­­ ru­­mänischer Sprache und Literatur gemacht doch können auch in die rumänische Geschichte werden, und Geographie, Rechts und Verwaltungskunde und all­­gemeine Philosophie einschlägige Themen gegeben werden. Die zweite schriftliche als Wahlgegenstand wird aus den Fremdsprachen, Französisch, Deutsch, Englisch, oder Italienisch oder aber nach Wahl aus Mathematik, Physik, Chemie oder Naturgeschichte bestehen können. Für Minderheitler ist es wichtig,­­daß sie als Wahlgegenstand nicht ihre Muttersprache, noch die Vortragssprache ihres­­­nstitutes wählen können. Bei der schriftlichen Prüfung bekommt jeder Kandidat zwei Themen zur Wahl vorgelegt. Das Resultat der schriftlichen­ kann von der mündlichen Prüfung nicht ausschließen. Wenn aber die Kommis­­sion konstatiert, das der Schüler wegen gänzlich un­­geeigneter Vorbereitung bei der schriftlichen Prü­­fung zuzuzuweisen ist, so kann derselbe bei der mündlichen Prüfung nicht antreten. Die mündliche Prüfung wird aus den Gegenständen rumänische Geschichte, Geographie nur in Rumänisch, rumäni­­scher Sprache abgehalten werden, bei den Gegenständen kann der Minderheitler seine anderen Vortragssprache als Autohilfssprache bezügen. eigene Die approbierten Kandidaten werden in drei Kategorien eingeteilt u. zw. ausgezeichnet, gut, genügend. Taxe für das Bakkalaureat, welches angeblich am Die 5. Zuli beginnen soll, beträgt noch immer 1500 Lei, mit gänzlichem oder teilweisem Befreiungsrecht. In Temeswar werden zwei Komm­issionen wirken. Eine im Deutschen Staatsrealgymnasium, in welchem der Universitätsprofe­ssor Georg Longinescu den Vorsitz haben wird, die andere im rumänischen Kna­­benlyzeum Diaconovici Lega. Vorsitzender ist Unit­­of. Georg Bratescu. Eine prinzipielle Entscheidung des Revisions­­aussc­husses. Wir haben seinerzeit darüber berichtet, daß das Komitat den Gottlover Gemeindekassier Peter Gi­e 3, anwies, die vorgeschriebene Kaution von 60.000 Lei als Gemeindekassier zu erlegen. Gie3 verfügte nicht über den Betrag, worauf der Komi­­tatsausschuß die Intabulierung des Betrages auf die Liegenschaften Gies wünschte. Der Gottlober Ge­­meinderat befaßte sich mit der Angelegenheit in einer Sitzung und nahm solidarisch Haftung für Kassier Gies. Da dem Komitatsausschuß dies jedoch nicht genügte, kam der Fall infolge Appellation vor den Revisionsausschuß, der heute dahin entschied, daß die Kaution im Sinne der bestehenden Gesetze und Verordnsungen erlegt werden muß. Die Entscheidung hat prinzipielle Bedeutung. 46696 -... = 3 er a Haus. der neue Sothiehulgeregent Jonsf Burfareft, 30. Juni. Es war zu erwarten, daß eine der ersten Regie­­rungstaten des Schulmannes Jorga ein neues Hochschulgesetz sein werde, das von den Nationalzara­­nisten in drei Regierungsjahren nicht zustande gebracht worden war. Der neue Entwurf, der kürzlich verlaut­­bart wurde, steht im Zeichen reinster Autonomie so­­wohl hinsichtlich der Studienleitung als der ganzen Einrichtung und Verwaltung der Anstalten, unter de­­nen kein Unterschied bezüglich eigentlicher Hochschulen und höherer Lehranstalten gemacht wird. Dem­ Mini­­sterium werden nur geringe Aufsichtsrechte, die mehr oder weniger selbstverständlich sind, zugestanden. Be­­sonders bemerkenswert ist der Grundmaß voller finan­­zieller Unabhängigkeit vom Staat, bei dem einfach die notwendigen Beträge angefordert werden. Auch wird nach dem Entwurf der Staat in die Berufungen auf Lehrstühle wenig mehr hineinzureden haben, da eine interne Dienstordnung die Ergänzung des Lehrkör­­pers regelt, die vom Ministerium bloß zu genehmi­­gen ist. Für die Oeffentlichkeit sind zwei Bestimmungen von wesentlichem Interesse: Mm Erlaß des sogenann­­ten Vorbereitungsjahres nach dem Bakkalaureat war­­en die jungen Hörer im ersten Jahr nur versuchs­­weise zum Unterricht an Hochschulen zugelassen und müssen nach Ablauf einen günstigen Bericht 143 Professor3, dessen Vorlesungen sie hauptsächlich be­­sucht haben, erbringen, um als ordentliche Hörer zu gelten. Die Studentenheime werden von den Komi­­taten erhalten, die auch Stipendien verteilen. Dane­­ben wird der Staat auch seinerseits Stipendien ver­­leihen.­ Hochschulstudien müssen,, abgesehen Versuchsjahr, mindestens drei Jahre dauern,­­ vom Schließlich wird in den Artikeln 9 und 10 ausge­­sprochen,­­­­ daß für die Minderheitenhörer Hochschulanstal­­ten geschaffen werden können, denen der Staat verhältnismäßige Unterstüßungen gewähren kann. Der Grundsaß hiefür lautet, daß der Staatsbeitrag nach dem Nuten solcher Anstalten für die Allgemeinbildung des Landes bemessen wird. Die­­sen Hochschulen gegenüber wahrt sich der Staat aller­­dings ausgedehntere Aufsichtsrechte. Die Hochschulen des Landes erhielten den Ent­­wurf zur Begutachtung und haben sich fast durchwegs dagegen ausgespro­­chen. Der Bukarester Universität ist der Autonomusgedanke ungenügend zum Ausdruck gebracht. Die von Czer­­nowit bemängelt vor allem die den Minderheiten eingeräumten Rechte. Jassy und Klausenburg äußern sich im gleichen Sinn. Einzig die Rechtsakademie von Großwardein lobt die Vorlage. Die Bei 5 € verlangen strenge Auswahlbestimmungen für die Professoren. Keine Hochschulen für die Minderheiten Bukarest, 30. Juni. (R.) Die Unterrichtskommission des Senates hat aus dem Gesetzentwurf über die Organisierung der Hoch­­schulen zwei Artikel, die sich auf die Errichtung von Minderheiten­­hochschulen bezogen, gestrichen. Die Streichungen sind eine Folge der Angriffe, die in den rechten Tagen von cauvinistischer Seite gegen die Regierung gerichtet wurden. Objektive Bukare­­ster Blätter stellen fest, daß die Umgebung Jorgas den Ministerpräsidenten soweit gebracht hat, daß er die Gesetzartikel, die seinem guten Willen entsprun­­gen waren, sin­t. Die Blätter stellen damit im Zu­­sammenhange fest, daß Jorga willensschwach ist und nicht fähig, sein eigenes Wollen durchzudrücen.

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