Banater Deutsche Zeitung, Juli 1931 (Jahrgang 13, nr. 141-167)
1931-07-01 / nr. 141
|: M »0X4 Preis ; Sei e PN / FEN en nenn BR 4 DELLI 90 Lei. — 13. Jahrgang a S Preis bei Vorauszahlung: ganzjährig 980, halbjährig 500, vierteljährig 26) Bei Zahlung im Nachhinein wird der monatliche Bezugspreis berechnet. Einzelpr.: 4. Sonntag, 5 Lei Zustellung in Temeswar 10 Lei monatlich. — Ausland Koi 150 Lei WB. ZU Wen | Simifonia-Gemermar, Schriftleitung se leere <riftleitung Fer . Nr. und Verwaltung: Temeswar, Stadt, Deutsches 14-18. Verwaltung Nr. es. Erscheint täglich 4 Uhr nachmittags mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Mittwoch, 1. Juli 1931 Nr. 141 BETT Die amerikanisch-französischen Verhandlungen zach bockt gegen die Vernunft . Vor Miellon wurden eine Reihe Schwierigkeiten pa vor dem Paris, 30. Juni. (Dp.) Die Verhandlungen zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Laval und dem amerikanischen Regierungsbetrauten Mellon, die in Frage des Hosverschen Moratoriumsprojektes Samstag begonnen haben, dauern noch immer an. Mellon hat Sonntagabendlich telephonisch neue Weisungen aus Washington eingeholt. Laut einer Meldung der Telegraphenagentur Havas konnten die Verhandlungen bisher noch zu keinem Ergebnis geführt werden. Die Franzosen halten daan fest, daß die 456 Millionen Reparationsrate nicht bloß an Deutschland, sondern auch an andere Staaten Mitteleuropas als Anleihe verteilt werden solle. Dann wollen die Franzosen, daß die Moratoriumsrate von Deutschland binnen 5 Jahren abgezahlt werden solle, während der Plan Honvers als Abzahlungsfrist 25 Jahre vorsieht. Außer diesen zwei Gegensätzen gibt es noch zahlreiche andere, die geschlichtet werden müssen. Die Verhandlungen befanden sich Montag abends in so kritischem Stadium, daß man mit einem Abbruch rechnet. ] vbr? Deutsclands großes Entgegenkommen für Rumänien 90 mes. der Mais" PER - 254- 7 59 Prozent der Weizenernte werden übernommen - Gegenwert one geringfügige Zollzüge im Ruman LC Bukarest, 30. Juni. Der Abschluß der rumänisch-deutschen Handelsverträge hat im ganzen Land große Zufriedenheit hervorgerufen. Diese Zufriedenheit ist umso mehr gerechtfertigt, da bei dem Vertrag — wie das auch von offizieller Seite zugegeben wird — Rumänien nur Ben hat. Bei den Verhandlungen hat der Einpunkt Rumäniens einen vollen und ganzen Weg errungen, weil Rumänien als Gegenleistung für die von Deutschland erhaltenen Vorteile kaum nennenswerte Zugeständnisse machen mußte. Deutschland übernimmt im Sinne des Vertrages 60 Prozent der rumänischen Maisernte und 50 Prozent der rumänischen Weizenernte, außerdem noch 10.000 Stüc Schlachtvieh, 80.000 Schweine und gestattet den Transit durch transportrumänischen Fleisches Deutschland nach Frankreich. Demgegenüber hat Rumänien die Einfuhrgebühren für deutsche Industrieartikel nicht herabgesetzt, sondern gewährte bloß bei den Porzellanwaren Zollzugeständnisse. Cäsar Popescu, der Führer der Wirtschaftsdelegation, die in Deutschland die Vertragsverhandlungen führte, erklärte, daß all jene minimalen Zollzugeständnisse, die Rumänien Deutschland machte, auch andere Länder erreichen könnten. Des weiteren erklärte Cäsar Popescu, daß zur Gültigkeit des deutsch-rumänischen Zollvertrages noch die Einwilligung Amerikas erforderlich ist (?). Rumänien gab Deutschland für die ihm gewährten Vorteile keine Rekompensationen, bloß daß es einzelne Posten des Zolltarifes herabsete, ; - "PS Bakalaureatsprüfungen am 5. Juli? Neue Bestimmungen Die schriftliche Prüfung des Bakkalaureats muß neuen Bestimmungen zufolge aus zwei Gegenständen gemacht werden. Die erste Arbeit muß aus rumänischer Sprache und Literatur gemacht doch können auch in die rumänische Geschichte werden, und Geographie, Rechts und Verwaltungskunde und allgemeine Philosophie einschlägige Themen gegeben werden. Die zweite schriftliche als Wahlgegenstand wird aus den Fremdsprachen, Französisch, Deutsch, Englisch, oder Italienisch oder aber nach Wahl aus Mathematik, Physik, Chemie oder Naturgeschichte bestehen können. Für Minderheitler ist es wichtig,daß sie als Wahlgegenstand nicht ihre Muttersprache, noch die Vortragssprache ihresnstitutes wählen können. Bei der schriftlichen Prüfung bekommt jeder Kandidat zwei Themen zur Wahl vorgelegt. Das Resultat der schriftlichen kann von der mündlichen Prüfung nicht ausschließen. Wenn aber die Kommission konstatiert, das der Schüler wegen gänzlich ungeeigneter Vorbereitung bei der schriftlichen Prüfung zuzuzuweisen ist, so kann derselbe bei der mündlichen Prüfung nicht antreten. Die mündliche Prüfung wird aus den Gegenständen rumänische Geschichte, Geographie nur in Rumänisch, rumänischer Sprache abgehalten werden, bei den Gegenständen kann der Minderheitler seine anderen Vortragssprache als Autohilfssprache bezügen. eigene Die approbierten Kandidaten werden in drei Kategorien eingeteilt u. zw. ausgezeichnet, gut, genügend. Taxe für das Bakkalaureat, welches angeblich am Die 5. Zuli beginnen soll, beträgt noch immer 1500 Lei, mit gänzlichem oder teilweisem Befreiungsrecht. In Temeswar werden zwei Kommissionen wirken. Eine im Deutschen Staatsrealgymnasium, in welchem der Universitätsprofessor Georg Longinescu den Vorsitz haben wird, die andere im rumänischen Knabenlyzeum Diaconovici Lega. Vorsitzender ist Unitof. Georg Bratescu. Eine prinzipielle Entscheidung des Revisionsausschusses. Wir haben seinerzeit darüber berichtet, daß das Komitat den Gottlover Gemeindekassier Peter Gie 3, anwies, die vorgeschriebene Kaution von 60.000 Lei als Gemeindekassier zu erlegen. Gie3 verfügte nicht über den Betrag, worauf der Komitatsausschuß die Intabulierung des Betrages auf die Liegenschaften Gies wünschte. Der Gottlober Gemeinderat befaßte sich mit der Angelegenheit in einer Sitzung und nahm solidarisch Haftung für Kassier Gies. Da dem Komitatsausschuß dies jedoch nicht genügte, kam der Fall infolge Appellation vor den Revisionsausschuß, der heute dahin entschied, daß die Kaution im Sinne der bestehenden Gesetze und Verordnsungen erlegt werden muß. Die Entscheidung hat prinzipielle Bedeutung. 46696 -... = 3 er a Haus. der neue Sothiehulgeregent Jonsf Burfareft, 30. Juni. Es war zu erwarten, daß eine der ersten Regierungstaten des Schulmannes Jorga ein neues Hochschulgesetz sein werde, das von den Nationalzaranisten in drei Regierungsjahren nicht zustande gebracht worden war. Der neue Entwurf, der kürzlich verlautbart wurde, steht im Zeichen reinster Autonomie sowohl hinsichtlich der Studienleitung als der ganzen Einrichtung und Verwaltung der Anstalten, unter denen kein Unterschied bezüglich eigentlicher Hochschulen und höherer Lehranstalten gemacht wird. Dem Ministerium werden nur geringe Aufsichtsrechte, die mehr oder weniger selbstverständlich sind, zugestanden. Besonders bemerkenswert ist der Grundmaß voller finanzieller Unabhängigkeit vom Staat, bei dem einfach die notwendigen Beträge angefordert werden. Auch wird nach dem Entwurf der Staat in die Berufungen auf Lehrstühle wenig mehr hineinzureden haben, da eine interne Dienstordnung die Ergänzung des Lehrkörpers regelt, die vom Ministerium bloß zu genehmigen ist. Für die Oeffentlichkeit sind zwei Bestimmungen von wesentlichem Interesse: Mm Erlaß des sogenannten Vorbereitungsjahres nach dem Bakkalaureat waren die jungen Hörer im ersten Jahr nur versuchsweise zum Unterricht an Hochschulen zugelassen und müssen nach Ablauf einen günstigen Bericht 143 Professor3, dessen Vorlesungen sie hauptsächlich besucht haben, erbringen, um als ordentliche Hörer zu gelten. Die Studentenheime werden von den Komitaten erhalten, die auch Stipendien verteilen. Daneben wird der Staat auch seinerseits Stipendien verleihen. Hochschulstudien müssen,, abgesehen Versuchsjahr, mindestens drei Jahre dauern, vom Schließlich wird in den Artikeln 9 und 10 ausgesprochen, daß für die Minderheitenhörer Hochschulanstalten geschaffen werden können, denen der Staat verhältnismäßige Unterstüßungen gewähren kann. Der Grundsaß hiefür lautet, daß der Staatsbeitrag nach dem Nuten solcher Anstalten für die Allgemeinbildung des Landes bemessen wird. Diesen Hochschulen gegenüber wahrt sich der Staat allerdings ausgedehntere Aufsichtsrechte. Die Hochschulen des Landes erhielten den Entwurf zur Begutachtung und haben sich fast durchwegs dagegen ausgesprochen. Der Bukarester Universität ist der Autonomusgedanke ungenügend zum Ausdruck gebracht. Die von Czernowit bemängelt vor allem die den Minderheiten eingeräumten Rechte. Jassy und Klausenburg äußern sich im gleichen Sinn. Einzig die Rechtsakademie von Großwardein lobt die Vorlage. Die Bei 5 € verlangen strenge Auswahlbestimmungen für die Professoren. Keine Hochschulen für die Minderheiten Bukarest, 30. Juni. (R.) Die Unterrichtskommission des Senates hat aus dem Gesetzentwurf über die Organisierung der Hochschulen zwei Artikel, die sich auf die Errichtung von Minderheitenhochschulen bezogen, gestrichen. Die Streichungen sind eine Folge der Angriffe, die in den rechten Tagen von cauvinistischer Seite gegen die Regierung gerichtet wurden. Objektive Bukarester Blätter stellen fest, daß die Umgebung Jorgas den Ministerpräsidenten soweit gebracht hat, daß er die Gesetzartikel, die seinem guten Willen entsprungen waren, sint. Die Blätter stellen damit im Zusammenhange fest, daß Jorga willensschwach ist und nicht fähig, sein eigenes Wollen durchzudrücen.