Banater Deutsche Zeitung, Oktober 1934 (Jahrgang 16, nr. 218-243)

1934-10-02 / nr. 218

Im Spreis: ganzjährig 800 Lei, halbjährig 400 Lei, Dier ä 200 monatl v­a­ng in Fa­vara 10 Lei monatlich. ih Ausland man 120 gi = Erlen ni s Uhr wo aecerin mit YAusnahme von Sonnt- und Feiertagen, =» Audeigen na< Tarif. u EEE EEE Schriftleitung und euer "Trostfonee 7 ca 1, Str. Lonoviei (Deutsches Haus), 16. Jahrgang „Levo“ und Bari Pan­tleitung Nr. ea Areng­lehman , Nr. 66% Timișoara,­­ Dienstag, 2. Oktober 1934 Unbekanntes Schiff bei Konstanz in Flammen Rumänisches Kriegsschiff und ein Feuerwehrschiff zur Ret­­tung des Dampfers ausgefahren Bucuresti, 1. Oktober (R) von Konstantza versammelt, um das grausig schöne Im Fischerhafen von Mamaia ist ein unbekann­­t Bild des brennenden Schiffes zu bestaunen. Die: Ha­­­t es Schiff in Brand geraten. Das brennende Schiff,­­ denbehörden haben, im Einvernehmen: mit der Ad­­rian vermutet einen russischen Fischerdampfer aus­­ miralität, das Kanonenboot „Canoniera Dumitre“, Odessa oder einen Dampfer aus Sulina, warf einen­­ sowie eine Feuerlöschschaluppe ausfahren lassen, mit derart großen Flammenschein in die Nacht, daß man den Brand aus Konstantin gut beobachten­ konn­­te. Zehntausende von Menschen haben sich am Kai zu versuchen, der Weisung, die Rettung des brennenden S“?e3' Paris durch „das rätselhafte viel wilden Berlin-Warsc­hau­ V Budapest“ beunruhigt Se­re­ a­ un vermittelt zwischen Jugoslawien und­ Maren? — fen Wirtschaftsverhandl­ungen von Erfolg DIE französische Presse ist durch die bevorstehende­n stände bringen. „Reise des ungarischen habe, aufpassen. — Paris, 1. Oktober (Dp) Ministerpräsidenten Gsöm­­­ "bös nach Warschau und durch den Besuch Popen­s in Budapest beunruhigt worden. „Exzelsior“ «schreibt, ‚daß Bapens Besuch bei Gömbös jedenfalls nicht ohne Eindruck bleiben und auch auf die Verhandlungen, Gömbös’ in Warschau Einfluß haben werde. Frank­­reich müsse jedenfalls auf das rätselhafte Spiel, das­­ zwischen Berlin, Warschau und In politischen Kreisen will man wissen, daß über Ungarn zu­­r Einladung der Reichsregierung im Oktober 15 unga­­­­rische Abgeordnete eine Studienreise nach Deutsch­­land unternehmen werden. Die Deutsch-ungarischen Wirtschafts­verhandlun­­gen werden binnen einigen Tagen mit vollem Erfolg abgeschlossen werden. Deutschland wil in Budapest­­ eine Zentrale für Markzahlungen errichten und von dort aus die SER, in­ die Balkanländer - leiten Budapest begonnen | Händigung zwischen Jugoslawien und Papen soll angeblich eine Ver- | an, | Die deutsch-ungarn- Dienstag Ministerrat Slavescu berichtet über Auslandsreise Bucuresti, 1. Oktober (R) -Ministerpräsident Tatarescu ist gestern aus Re­­ginul Saresc-Sächsisch-Regen in die Hauptstadt zus­rückgeführt. Morgen Dienstag findet ein Ministerrat statt, bei welcher Gelegenheit Finanzminister Sla­­vescu über seine Verhandlungen in Genf und Pa­­er Bericht erstatten wird. : | | dens Polonia Restituta verliehen. Die Insignien des Ordens wurden dem Grafen kurz vor seinem Tode durch den Vizeminister Siedlecki überreicht. : Mihalache für den Bauernstaat Das Kapitel der Konvertierung abgeschlossen Bucuresti, 1. Oktober (R) M­ih 4.08 < e hat gestern an einer Versamm­­lung der national-zaranistischen Partei in Campu­­lung teilgenommen. Er befaßte sich mit dem Problem des Bauernstaates und trat wieder, wie schon so oft vorher, für den Gedanken ein, aus Rumä­­nien, dessen Bewohner zu 80 Prozent aus Bauern be­­stehen, einen Bauernstaat zu machen. In Frage der Bauernschulden vertrat er den Standpunkt, daß das Kapitel der Konvertierung abgeschlossen sei. Sowohl die Schuldner, wie auch die Kreditoren haben das Gesäß zu respektieren, denn nur auf diese Graf Jakob Potocki, einer der reichsten Män­­­­ner Polens, ist gestorben. Graf Potocki, der ein gro- Weise kann das Kreditleben neubelebt werden. Mm­­sich dann Donnerstag ins Ausland zu begehen, - Riesenvermögen zur Bekämpfung von Krebs und Tuberkulose vermacht Der polnische Nabod Graf Potocki gestorben Warschau, 1. Oktober Kalache kehrt Mittwoch in die Hauptstadt zurück, um ; ; a ESE in! REES Wer. Nat fein gungen. Bem­ögen, das auf einige hundert Millionen Zloty geschägt wird und das unter anderem aus 60.000 Hektar Grund, zahlreichen Palais in Polen, Häusern in Bialitz, Cannes, Juan les Pins und Paris besteht, Institutionen zur Bekämpfung von Krebs und Tu­­berkulose vermacht. Seine herrlichen Kunst- und Bü­­cersammlungen werden dem Museum und der Na­­tionalbibliothek ges­enkt. Der Präside::* der Re­­publik hat, als er von dem Testament verständigt wurde, dem Grafen Potocki das Großkreuz des Dr: | | Awerescu gegen die Zecine Bucuresti, 1. Oktober Bei einer Versammlung der Volkspartei in Gu­­lag hielt Marschall Averescu eine große politi­­sche Rede, in welcher er die Bilanz des politischen Leben seit 1922, als seine Partei von der Regierung abberufen wurde, bis zum heutigen Tag aufstellte. Am Schlusse seiner Rede wandte er sich mit heftigen Morten, gegen die Zensur. De Durchführungsverord­­nung zum Bank­ngejeg (Dr. 2.) Die im Amtsblatt Nr .222 vom 26. d. M. veröffentlichte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Organisation und Regelung des Bankgeschäftes wiederholt in üblicher Weise den ganzen Gesetzestext, der seinerzeit besprochen wurde. Es erscheint demnach lediglich notwendig, die Er­­gänzungen und genaueren Umschreibungen, die die Durchführungsverordnung bringt, zu behandeln, wobei noch Gelegenheit sein wird, später auf ein­­zelne Spezialfragen im besonderen zurückzukommen. E53 sei noch darauf hingewiesen, daß die Numme­­rierung eine andere ist, als im Gesetz und daß im Sinne einer systematischen Anordnung verschiedene Umstellungen im Wortlaut vorgenommen wurden. Bestehende Banken von Rechts wegen autorisiert Die Bankgeschäfte sind, nach­ der Durchführungs­­verordnung, in Zukunft den Bankgesellschaften­­ vor­­behalten, die im Bankenregister eingetragen sind. Vorbedingung ist die juristische­­ Form: des Handels- Jil­ie Eiie p Aeta ae en Be­sonderen­ Vel­­­gen, so: 5 Ja­ ae er Er tachtet. lid Die zweite Vorbedingung besteht newer daß jede Bank die „Autorisation“ durch den obersten Bank­­­­rat haben muß. Hat der Bankrat einer Gesellschaft einmal die Erlaubnis zum Betrieb erteilt, so muß innerhalb eines Jahres auch tatsächlich damit be­­gonnen werden. Eine Erneuerung dieser Autorisa­­tion ist nur nach nochmaliger Ueberprüfung der Vor­­bedingungen möglich. Die Durchführungsverord­­nung bringt nun für die bereits bestehenden Banken insoweit eine Erleichterung, als diese als von Rechts wegen autorisiert angesehen werden, jedoch müssen auch sie ins Bankenregister eingetragen sein und dür­­fen nur die gewöhnlichen Bankgeschäfte ausführen. Für die sogenannten besonderen Bankgeschäfte be­­dürfen auch sie einer ausdrücklichen Vollmacht. Diese besonderen Geschäfte sind: 1. Die Ausfolgung von Sparbüchlein, auf den Inhaber lautend und solche auf den Bau lautend, sofern sie an den Inhaber zahlbar sind. 2. Die Ausgabe von Kassenscheinen auf den Inhaber lautend oder auf den Namen lautend, sofern sie an den Inhaber zahlbar sind. 3. Die Aus­­gabe von Obligationen. 4. Die Uebernahme von ver­­zinglichen Depositen auf Termin oder Sicht. 5. Die­­ Ausgaben von Zirkular- und Reiseiched2. Das Gesuch um die Betriebsbeunwilligung ist an den obersten Bankrat zu richten und es sind ihm beizulegen: der Gründungsart. Die Statuten, eine Bestätigung der Spartaffa und Hinterlegung anstatt (Cassa dei Depuneri fi Eonsemnatiuni) oder der Nationalbank über die Zeichnung des Aktienka­­pitals gemäß Art. 11 und 12 des Gesetzes. Das Ge­­such hat ferner alle Aufklärungen über die Person und frühere Tätigkeit der Gesellschafter, Gründer, Verwaltungs­- und Aufsichtsratsmitglieder zu enthal­­ten und muß mittels Zeugnis nachweisen, daß diese wegen gewisser Vergehen und Verbrechen nicht vor­­bestraft sind, daß sie oder die Gesellschaften, denen sie als Verwaltungsratsmitglieder, Aufsichtsräte oder Direktoren angehört haben, nicht bank­rott waren. Auch die Staatsbürgerschaft (nationalitaten) der Gesellschafter, Gründer, Verwaltungs­- und Aufsichts­­­­räte ist anzugeben. Der oberste Bankrat überprüft diese Gesuche nach allgemein wirtschaftlichen und örtlichen Gesichtspunk­­ten, die bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer neuen Bankgesellschaft in Betracht zu ziehen sind, und weiterhin auch das Vorhandensein der gesctlichen Vorbedingungen. Es erbringt in spätestens zwei Mo­­naten die endgültige Entscheidung. Vor Durchführung der Formalitäten der Konstituierung können die Gründer den Gründungsakt und die Statuten zur­­ Begutachtung vorlegen. Keine Bankgesellscaft kann ihre Stat“ „Aus Ber |

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