Banater Deutsche Zeitung, Juni 1940 (Jahrgang 22, nr. 122-144)

1940-06-01 / nr. 122

€­А Arut+it Redactorsef: Robert Reiter, redactor responsabil: Timis-Torontal sub No, Telefon: 28/1938. Timisoara. Girant responsabil: Dr. Peter Geiss. Inscris Ernst Schuller. Proprietarä: Editura $väbeascä S. A. in registrul publicatiunilor periodice la Tribunalul administragia 13—60, redactia si tipografia 13—61, 22. Jahrgang Ge Ar Mn WIM, art.8 Bord mod: 24 "Marti Asociatiunea 1947 pt.Qultura si Literatung Poporului p a Roman Ve 2 20 | Administratia: Timisoara L, Strada Lonovici 2, -redactia: I., Bulevardul Tache Ionescu 7. Abonament: 70 Lei lunar, 200 Lei pentru 3 luni, inmän. in Timi­­soara 30 Lei lunar, Apara zilnic in afarä de duminici gi särbätori la ora 5 d m. Samstag, 1. Juni 1940 Timisoara, Nr. 122 Ausländer ohne Sonderbewilligung mis­­sen das Erdölgebiet bis 3. Juni verlassen Die das Erdölgebiet im Eisenbahnzug oder Kraftwagen überqueren, werden von der Gendarmerie legitimiert Erdölunternehmungen dürfen nur Wächter rumänischer Volks­zugehörig­­keit anstellen Bucuresti (Bukarest), 31. Mai Zu dem von den militärischen Behörden verfüg­­ten Verbot für Ausländer, das Erdölgebiet zu berei­­sen und die Einziehung der Waffenpässe in demselben Gebiet, erließ das Innenministerium eine Durchfüh­­rungsverordnung, die u. a. folgendes enthält: Mit dem 29. Mai wird den Ausländern das Wohnen und der Verkehr in den Erdölgebieten ver­­boten. Sie können durch das Gebiet nur­­ mit einer Sonderbewilligung von der Direktion für die allge­­meine Sicherheit des Staates fahren. Die Miphimperitssimnee von al­ler "Demen" aufstellen­ und dem­ DESG die den G­raßen überwachen. Jene Personen, deren Papiere nicht in Ordnung sind, werden in den Abfahrtsort zu­­rückgeschickt. Alle Personen, die mit Personenwagen, Auto­­bussen oder anderen Fahrzeugen fahren, werden zur Ausweisleistung aufgefordert. Der Ausweis eines einzigen genügt nicht für alle. Die rumänischen Staatsbürger haben entweder ihre Legitimation vom Populationsamt oder irgend­ein anderes Schriftstück, mit dem sie sich ausweisen können, mit sich zu nehmen. Werden in einem Touristenauto Personen angetrof­­fen, deren Papiere nicht in Ordnung sind, dann müs­­sen auch die anderen Personen, deren Papiere in Ord­­nung sind, mit dem Kraftwagen in den Abfahrtsort zurückkehren. Alle Ausländer, die in den Erdölgebieten woh­­nen, haben sich bis zum Abend des 3. Juni bei der Behörde zu melden, um sich eine Sonderbewilligung zu beschaffen. Alle­­ Ausländer, denen diese Sonder­­bewilligung nicht erteilt wird, haben das Erdölgebiet sofort zu verlassen. Wenn sie das Land nicht verlas­­sen, werden sie interniert. Jene, die nach dem 3. Juni ohne Sonderbewilligung dort angetroffen werden, kommen vor das Militärgericht. Waffen dürfen­­ nur die Wachorgane des Staa­­tes und die von den Erdölunternehmungen angestell­­ten Wächter haben. Die Zahl der Waffen, die für die Wächter bewilligt wird, wird nach der Zahl der Wach­­posten und nicht der Wächter festgelegt. Als Wächter dürfen nur rumänische Staatsbürger rumänischen Blutes verwendet werden. Nach dem 30. Mai können überall, wo der Verdacht besteht, daß sich dort Waf­­fen, Munition und Explosivstoffe befinden, Haus­­­durc­hsuchungen vorgenommen werden. Sich­erheitsmaßnahmen in der Erdölzone der Häfen Konstanza und Giurgiu Bucuresti (Bukarest), 31. Mai Das Marine- und Luftfahrtministerium verfügte, daß Ausländer, die im Dienste von Erdölunterneh­­mungen stehen, die für die Erdöltransporte bestimm­­ten Teile der Häfen von Konstant­a und Giurgiu nur mit Sonderbewilligung des Hafenkapitäns betreten dürfen. Die Besatzungen der Schiffe, die im Erdölge­­biete der Häfen von Konstanza und Giurgiu vor Anker gehen, können ohne Erlaubnis durc­h die Ha­­fenbehörde das Schiff nicht verlassen und dürfen sich den Erdölinstallationen nicht auf weniger als 50 Schritte nähern. Auf den Schiffen darf, so lange sie im Erdölgebiet sind, kein Feuer entfacht werden, selbst das Rauchen ist verboten. In der Erdölzone der Häfen dürfen Schiffe nur mit besonderer Er­­laubnis anhalten oder verfehren. Den Schiffen ist es verboten, in der Erdölzone des Hafens ihre­­ Tank­ zu waschen oder Erdölprodukte ins Ja auflesen zu fallen. Wer­gegen wird mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 2 Jahren Dar einer Beteete von, ANZ 00,900 a er D ; gen öffentliche Gespräche über militärische Probleme verboten Bucuresti (Bukarest), 31. Mai Im Einklang mit den bestehenden Gesetzen er­­ließ der Bukarester Polizeipräfekt General Rodrig Modreanu folgende Verordnung: Das Verbreiten von tendenziösen Nachrichten im Zusammenhang mit der Orientierung unser­er­ Auß­en- und Innenpolitik, sowie den fremden mili­­tärischen Operationen im Zusammenhang mit unse­­rem Land ist verboten. Gleichfalls verboten sind öffentliche Gespräche über­ militärische Probleme, über Ereignisse in den Konzentrierungs­zon­en und über Maßnahm­­en, die von den Behörden betreffs der Ordnung, Sicherheit und Verteidigung Des Panda getroffen werden. Wer dagegen verstößt, wird vor das Militärgericht gestellt und zu Zuchthaus von 1 bis 2 Jahren verurteilt. M Das Oberkommando "4 Deu­tschen Wehrmacht " meldet: Die Masse der deutschen m &b­eu­tete in Flandern für andere Aufgaben frei Angriff gegen britisches Restheer bei Dünkirchen Berlin. 31. Mai Das Oberkommando der Wehrmacht gibt be­­kannt: Außer den Massen der französischen und engli­­schen Armee, die in Nordostfrankreich aufgerieben oder gefangen sind, leisten an wenigen Stel­­len versprengte und eingeschlossene Abteilungen noch Widerstand. Angriff gegen Er wird in Kürze gebrochen sein. Der die Reste des englischen Heeres in Flandern vollzieht sich auf einem mehrere Kilome­­ter tiefen ebenen Gelände in einem Bogen zwischen der Küste bei Furnes-Berges und östlich Dünfirchen, der durch Ueberflutungen unter Wasser gesetzt wurde. Der Gegner kämpft hier Nähe und versucht mög­­lichst viel Soldaten, wenn auch ohne Gerät, auf die Schiffe zu bringen. Die bei Cassel eingeschlossenen englischen Streitkräfte versuchten einen­ Durchbruch nach Norden, wurden jedoch aufgerieben. Die Masse der deutschen Truppen im Artois und in Flandern ist für neue Aufgaben frei geworden. Die Gefangenen und Beu­tezahlen können auch über­­schläglich noch nicht ermittelt werden. Der Einsatz der deutschen Luftwaffe wurde ge­­stern durch die Wetterlage stark beeinflußt. Trotzdem konnten die Hafenanlagen von Dünkirchen erneut angegriffen werden. Die Kriegsmarine übernahm im belgischen und französischen Küstengebiet die Küstenverteidigung. Einem deutschen Schnellboot gelang es, einen feind­­lichen Zerstörer durch einen Torpedoschuß zu ver­­senken. In der Nacht zum 30. Mai griffen wieder briti­­sche Flieger in Westdeutschland offene Städte an, richteten aber seinen großen Schaden an. In Süd­­holstein wurde ein feindliches Flugzeug von einem Nachtjäger abgeschossen. In Nordfrankreich wurden 3 französische Flug­­zeuge, bei Stavanger ein britisches Flugzeug abge­­­­schossen. Zwei eigene Flugzeuge kehrten nicht zurück, Der französische Frontbericht von heute Rückzug ins befestigte Lager Dünkirchen Bewegungen in bester Ordnung durch. Paris, 31. Mai (R) Der französische Heeresbericht von gestern abends besagt: Unsere Truppen führen mit Entschlossenheit inmitten unaufhörlicher Gefechte die anbefohlenen Erfolg ver­­sprechende Kämpfe entwickeln sich am größten Teil der Somme-Front. An der Aisne und an der übrigen Front ist die Lage unverändert. Eine französische In­­fanterieabteilung hat mit einem Maschinengewehr ein Heinkel- und Sunlersflugzeug abgeschossen. in Paris, 31. Mai Die Havas Agentur gab heute bekannt, daß die alliierten Streitkräfte im schanzenbewehrten La­­ger von Dünkirchen Widerstand reiften. Ein Teil der Armee des Generals Prieur erreichte das Gebiet von Dünkirchen, der andere sucht sich den Weg dorthin zu bahnen. Die Einschiffung der Verwundeten geht weiter, wie auch jener Truppen, die bei der Vertei­­digung Dünkirchens nicht benötigt werden. An der Somme und der Nisne waren örtliche deutsche, An- 54­­griffe, die zurückgewiesen worden EN, Hi

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