Kaschauer Zeitung, Januar-März 1873 (Jahrgang 35, nr. 1-26)

1873-03-26 / nr. 25

1 XXXV. Jahrgang 1873. Erscheint jeden Mittwo und Samstag. Pränumeration für Kaschau vierteljährig Pränumeration wird jeden Tag angenom­­men bei der Administration der Kasc­hauer Zeitung, Hauptgasse Nr. 60, bei al­­ten Postanstalten u. Buch­­handlungen. Inserate, 5 kr. für ein" fünfmal gespaltene Petit“ zeile. — Inseratenstemp 30 kr. für jede Anzeige. Bei größeren Ankündigung­­en und öfterer Einschaltung entsprechender Jachlaß. In Wien übernehmen Inserate für uns die Her­­ren A. Oppelik, WoUzeite Nr. 22, Haassenstein , Vogler, Neuer-Martz Nr. 11 und Rudolf Messe Annoncen - Expedition Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Anonyme Briefe werden nicht berü­ck­­sichtigt und Manuskripte nicht zurück­­. Inserate übernimmt für uns die Inter­­nationale Annoncen - Expedition von Lang , Schwarz Pest, Badgasse und Wien, Wollzeile 6. — In Berlin S. Kornik. In Stuttgart E. Stöck­­hardt. In Paris Havas Laffitte Bullier & Comp. 1 fl. 25 sendung fr., mit Postver­ 1 fl. 50 ff. Kaschauer Zeitung Pokalblatt für Volks-, Haus: und Landwirthscaft, Industrie und geselliges Leben. (KASSA-EPERJESI ERTESITO.) Kundschaftsblatt für Kalchau und Spezies. „Megjelen minden Szerdän &s Szombaton, gegeben. szoros Előfizetési fülhiväs, F. €. aprilh6 1-jevel egy új negyedév veszi kezdetét, mely alkalomból a t. ez. közönséget „KaSchauer Zeitung“ (Kassa-Eperjesi Értesítő) hetenkint kétszer megjelenő lapunk előfizetésére tisztelet­­tel fölhivjuk. és felette kedvező elismerés, mely mindenfelől lapunk irányára és tartalmára nézve már a mult évnek folyamában nyilatkozott, bizonyitek4ul- szol­­gál annak, hogy a jó utat választottuk, de egyszersmind kedves kötelességünké teszi azt is, hogy ez uton tovább haladjunk. ezentúl is leend, a mennyire gyönge erőnk megengedi, közvetitőül szolgálni a magyar és német irodalom közt. (Gondos for­­ditások magyar költőkből, valamint jó magyar novellák, beszélyek, regék forditäsai ezentúl is tärczänk fötartalmät képezendik ; igy mär a jövő évnegyedben: „A härom­­„A szökevény" Jókai Mórtól, „A kassai nagy napok" P. Szathmáry Károlytól stb. megjelennek. Bätorkodunk egyszersmind a t. cz. közönséget arra, is emlékeztetni, hogy szab. kir. Kassa város tek. taná­­csának már a mult hóban hozott hátározata értelmében, -/helyhatösägunk hivatalos hirdetései a „Kaschauer Zeitung“*ban közzététetni fognak, hogy továbbá vala­­mennyi a tek. kassai kir. törvényszéknél eszközlendő. ke­­reskedelmi czégek : bejegyzése, is lapnnkban hivatalosan közhirré fog tétetni. - Azon számos Lapunk szépirodalmi részének föfeladata átok", Nr. 25. ee ni Kaschau, Mittwoch 26. März. ‚Az Iglón Andreszky J. , A kiadó hivatal. Kaschau, 24. März. sten im Escomptegeschäfte fühlbar machte, mußte ungezwun­­gen zu dem Projecte führen, eine große Escomptebank in Ungarn zu errichten, und so mag es auf gekommen sein, daß unser Finanzminister wegen der Verwirklichung dieses Gedankens, nemlich wegen der Errichtung einer „ungarischen National-Es­comptebank“ mit einigen der ersten Wiener Geldinstitute in Unterhandlung trat und mit denselben ein wechselseitig bindendes Uebereinkommen in dieser Beziehung getroffen hat. Obgleich nun dieser Vorgang ganz loyal und durch­­aus nicht dazu geeignet ist, die schwebende Zettelbankfrage zu alterb­en, so konnte derselbe gleichwohl nicht verfehlen, die österreichische Nationalbank und ihre zahlreiche Clientes zu allarmiren. Die publizistischen Anwälte dieser groß­­mächtigen Zettelbank beeilten sich auch die beabsichtigte Errichtung einer ungarischen National-Escomptebank mit der Betheili­­gung dieses Instituts mit Privilegien in Verbindung zu bringen, wodurch dasjenige der österreichischen Nationalbank in Ungarn geradezu illusorisch gemacht wird und es gelang der Pression, welche dieses Creditinstitut auf die einfluß­­reichsten Kreise der Wiener Gesellschaft auszuüben vermag, den Bankverein, an dessen Spitze der Präsident des öster­­reichischen Abgeordnetenhauses, Herr von Hopfen steht, daz­uin zu bewegen, von seiner bereits zugesagten Betheiligung an der Gründung der ungarischen National-Escomptebank zurüczutreten. Diese Zurücknahme einer bereits gemachten Zusage von Seite eines so­­ hervorragenden merkantilischen Instituts, dessen Leitung sich über die ganze Tragweite dieser ungewöhnlichen Handlung keiner Täuschung hingibt, ist jedenfalls geeignet, die Vermuthung wach zu rufen, daß hie­­bei nicht so sehr finanzielle als gründe eingewirkt­­ haben­ dürften, vielmehr­­­­ Elöfizetesi föltételek. 31-én, Lapunk évnegyedi előfizetési ideje lejár f. é. márczius alólirt illetőleg annak hivatal hozzáádással fölhivni bátorkodik : — miként az előfizetési , előfizetéseket elfogadják: Eperjesen Floegel A. Szomolnokon kiadó a t. ez. előfizétőket és az előfizetni szándékozó közönséget az előfizetés megúji­­tására, folytatására — Rozsnyón Hirsch J..N. — GC. W. Tröpel. tisztelettel díjakat, melyek évnegyedenként helyben és póstahivatalok által megrendelhető. 1 azon frt. 25 kr. postaküldetés mellett pedig 1 frt. 50 krt. tesznek, minél elöbb beküldeni sziveskedjenek; nehogy a lap szétkül­­detésében. késedelem álljon be. — Késmarkon Schmidt C. Robert. Bártfán Galle Alb. Pesten Grill udvari könyv­­kereskedő. — Bécsen Beck egyetemi könyvkereskedő urak, továbbá a , Kassai Ujság" valamennyi könyvkereskedések Die Unterhandlungen, welche schon seit vielen Mo­­­naten zwischen unserer , und der österreichischen Regierung einerseits und „der österreichischen Nationalbank anderseits behufs Regelung der Beziehungen dieses Geldinstituts zu der Volks- und Staatswirthschaft unseres Landes gepflogen werden, haben seit der­­ bekannten Omner Convention nicht nur zu keinerlei befriedigendem Ergebnisse geführt, sondern in jüngster Zeit haben sich die Gegensäte­ in dieser wichtigen Angelegenheit vielmehr noch verschärft. Da es nun nicht abzusehen ist, „wann und wie die österreichisch-ungarische Zettelbankfrage gelöst­ wird, und da ferner die österreichische Nationalbank fortfährt, ihr Escomptegeschäft auf­­ dem­ un­­garischen Geldmarkte auf das Aeußerste zu­­ beschränken, so mußte unser Finanzminister­ darauf bedacht­ sein, dem Noth­­stande unseres Handels und unserer Industrie, der theil­­weise aus dem Mangel an Geldzeichen entsprungen ist, an­­derweitig abzuhelfen. Die unzweifelhaft festgestellte That­­sache, daß sich dieser Mangel zunächst und am empfindlich­­­­Das Uebereinkommen, welches von unserem Finanz­­minister mit den vorerwähnten Geldinstituten behufs der Errichtung der projectirten ungarischen National-Excompte­­bank getroffen wurde, ist zwar den Wiener Journalen, wie die „Neue freie Presse“ selbst eingesteht, seinem Jun hab­e nach bis heute nicht bekannt geworden, allein das hat dieselben nict abgehalten, die Behauptung zu veröffentlichen, die Einrichtung dieser­ projectirten Bank sei derart... beabsichtigt, um doch sie die ungarischen Filialen der Wiener Nationalbank entbehrlich machen und bei Eintritt günstiger Umstände ohne Schwierigkeit aus dieser ungarischen National-Encomptebank eine unabhängige ungarische­­ Zettelbank gestalten zu können. " Aus der Thatsache, daß­ es dem Einflusse der öster­­reichischen Nationalbank, gelingen konnte, ein so bedeutendes Creditinstitut, wie­ die Wiener­ Vereinsbank dahin zu bewe­­gen, eine von ihm Ihonz gegenüber­ unserem Finanzminister eingegangene Verbindlichkeit förmlich­ zu widerrufen, mag­ man auf die Machtstellung­ schließen, welches dieses privilegirte Kreditinstitut nur dadurch in Oesterreich­ erlangen­ konnte, daß der ‚Staat sein zahlungsunfähiger Schuldner und seine "No­­ten, die dasselbe nicht durch Metallgeld einzulösen vermag, zwangsweise zu den alleinigen Geldzeichen in der österrei­­cisc-ungarischen Monarchie geworden sind. Gleichzeitig mag dieser so sower­wiegende. Umstand für diejenigen in unserem Lande als Warnung dienen, welche sich so lebhaft nach einer privil­egirten ungarischen Nationalzettel­­bank sehnen, ohne die Geschichte ähnlicher Creditinstitute, den reellen Werth von Banknoten, sowie Nachtheile ihrer Einführung als Surrogat die Vorzüge und für die Edel­­metallmünzen genau zu kennen. Mit Recht verlangen jene Volkswirthe, deren Urtheil nicht durch ihre Stellung bei derartigen Creditinstituten befangen ist, daß die Banknote nur ‚wegen des durch sie erzielten Vortheils, des geringeren Verlustes bei der Abnütung und wegen ihres geringen spe­­zifischen­ Gewichts als Surrogat für das Edelmetall einge­­führt werden, sämmtliche von einer Bank in den Verkehr eingeführten Noten aber durch Edelmetall gedecht sein sollen. Die Sorge unserer Regierung muß daher vor Allem, darauf gerichtet sein, nicht Papiergeld sondern Capi­­talien in­ Form „von­ Edelmetallen herbeizuschaffen,­­ welche der­­ Creditgewährung an­ unseren­­ Aberbau, „Handel; und an unsere­m Gewerbe gewidmet­ werden , und wenn es­­ unsere volks- und staatswirthscaftlichen Verhältnisse als empfehlens­ werth­ erscheinen lassen, ‚eine Bank mit dem­ Privilegium der Ausgabe von Papiergeld (Noten) auszustatten, so wird es eine der wichtigsten, mit schwerer Verantwortlichkeit ver­­bundenen Aufgaben unseres Parlaments sein, dieses Privi­­legium in einer Weise festzustellen, welche es der jenigen und allen künftigen Regierungen unmöglich Bank zur Gläubigerin des Staates zu nöthigen unbedieuten Noten den Zwangsconus mehr zu verleihen, sich ebenso wenig wie die Liebe er­­zwingen, sondern will eben erworben werden, gegenwärtig die Beschaffenheit­ unserer Rechtspflege und Lan­­desverwaltung nicht dazu angethan Capital Vertrauen in die Sicherheit der Anlage öffentlichen Dienstes geschritten und beharrlich daran fortgearbeitet wer­­­den. Wir zweifeln allerdings nicht daran, Finanzminister auch ohne Theilnahme würde sich, wenn die ungarische für Wir legen wenig Gewicht auf die unbefangen­ische Leidenschaftlichkeit — kurz , auf des diese und ihren allgemeinen Ber­­ausländischen des redlichen Erwerbs einzuflößen, so muß zunächst an die Ver­­besserung dieser Mängel in diesen Zweigen daß es unserem der Wiener Credit­­institute “gelingen werde, die beabsichtigte ungarische National- Escomptebank zu­ errichten, allein zu welchem Preise­n dann das Privilegium für dieselbe beschaffen sein ? diese. Auch Willen die­ Errichtung einer­ unabhängigen ungari­­schen Nationalbank das willige­ Capital hiezu auf dem gro­­ßen europäischen Geldmarkte finden lassen, polemischen Erör­­terungen, welche gegenwärtig zwischen einigen großen Wiener und Pester Journalen über der Tagesordnung der Börsen diesseits und jenseits der Leitha stehende Frage gepflogen werden, sondern erwarten, daß unsere Regierung dieselbe unter gebührender Berücsichtigung der obwaltenden Schwierigkeiten, und unbeirrt in staatsmännischer Weise umfassen und lösen werde. Das politische Beweg­­Der Credit läßt daran fett, im ist, dem Legislative macht, und ihren Durf ; und wenn poli­­allein wie würde . Zur Gesetzgebung über Actiengesellschaften. Be (Schluß.) Kasc­hau, 24. März. Auch geringere V­ernachlässigungen, welche den Actio­­nären Schaden zu bringen geeignet wären, sollen unnach­­sichtlich gestraft werden; das Maximum einer solchen Ord­­nungsstrafe ist auf fl. 300 festgesegt.. Präsidium und Ver­­waltungsrath einer Aktiengesellschaft können künftighin von der constituirenden Versammlung nur proprio­rist. und. auf nicht länger als die Dauer eines Jahres ernannt werden. “Den definitiven "Verwal­­tungsrath.. wählt die Generalversammlung der "Actionäre und darf sich dessen Functionsdauer höchstens auf fünf Jahre erstrecen, worauf die Neuwahl zu er­folgen hat.­­­­ Eigene Actien oder­­­ndustriescheine, Promessen oder Actienantheile , darf „eine Actiengesellschaft nur in­so­­ferne erwerben oder als Pfand annehmen, als deren Acqui­­sition im Statute zur Amortisation capitals ansprüclich bestimmt ist ; eine des Stamm- Ausnahme von dieser Regel sollen nur diejenigen Fälle machen, wo es sich um den­ Betrieb eines von der Gesellschaft etablirten Wechslergescäftes oder um die Einbringung von Forderungen der Gesellschaft auf dem Wege der Exe­­cution handelt. Doch darf auch hier ein Lagern oder Anhäufen der eigenen Actien nicht stattfinden, sondern es müssen dieselben möglichst bald weiter begeben werden. Eine­ besondere Vorsicht wird die Regierung allen denjenigen Instituten gegenüber beobachten, welchen das Recht der Ausgabe von Pfandbriefen verliehen ist — "ein Recht, das, beiläufig gesagt, künftighin nur in­­ den wer nigsten Fällen und unter ersc­hwerenden Modalitäten ver­­liehen werden soll. Ueber die legteren sind die Verhand­­lungen noch­­ im Zuge, „und sind hier besonders von Seite des Finanzministeriums die­ engsten geseßlichen Grenzen m im Vorschlag , gebracht­ worden. Auf die schon mit­ der Pfandbriefausgabe „belehnten Concessionen werden j übrigens ‚die. härteren­ Bedingungen­­ des neuen, Actiengesetzs keinezüdwirkende­ Kraft äußern, obgleich. auch dieser Standpunkt, == wenngleich, , blos. einseitig ==. in der be­­treffenden Regierungs-Commission vertreten worden ist. wi

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