Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1874 (Jahrgang 36, nr. 79-104)

1874-11-21 / nr. 93

Kr "XXXVI. Jahrgang 1874. h——— ——_ - EIGE 3 ET TFTERTTTTR mmm zen ner oc < <-ec --=“---“-<==<= == Erscheint jeden Mittwoch und Samstag, für Pränumeration Kaschau vierteljährig 1 fl. 25 ff., mit Postver­­sendung 1 -Pränumeration wird jeden Tag angenom­­men bei der Administration der Kaschauer Zeitung, Hauptgasse Nr. 60, bei al­­len Postanstalten u. Buch­­ minden Szerdán és Szombaton, Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. — Ir m­ en sam eis Kaschau, Samstag 2­1. November. ; & „| m ne­un Inserate, 5 kr. für eine fünfmal gespaltene Petit­­zeile oder deren Raum. — Inseratenstempel su tz. für jede Anzeige. Bei größeren Ankündigun­­gen und öfterer Einschai­ung entsprechender Nachlaß. In Wien übernehmen Inserate für uns die Her­­ren A. Appelik, Wollzeile Nr. 22, Haasenstein , Vogler, Wallfischgasse Wr. 10 und Rudolf Mosre Annoncen - Expedition. fl. 50 tr. Megjelen­handlungen. Kaschauer Zeitung Kundschaftsblatt für Karschau und Spezies. Anonyme Briefe werden nicht berü>­­sichtigt und Manuskripte nicht zurür­­gegeben. tel­ m Fokalblatt für Volks-, Haus: und Landwirthschaft, Industrie und geselliges Leben. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ.) Inseraten-Annahme in der Annoncen- Expedition von G. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M. und deren General- Agenturen. — Haasenstein & Vogler in Pest, V. Giselaplat,1.— Geb. Kora­­bek, Inseraten-Agent in Wien VII. Paris: Havas Laffitte Bullier & Co. — Kaschau, 20. November. dififation auf Grund derselben vorzuschlagen. Im Steuerausschuß geht es langsam vorwärts, er ist kaum über die ersten Paragraphen der Gefektsvorlage betreffs der Steuermanipulation gekommen, da jede Zeile lang gedehnte Debatten herbeiführt. Wie im italienischen Parlament die vielen gewesenen Minister mit ihrer Kritik alles dessen, was ihre Nachfolger besser oder schlechter zu machen gedenken, als sie selbst es gethan, ein integrirendes Element bei allen Verhandlungen sind, so erweisen sich auch die zahlreichen ungarischen Exminister häufig als Hemmschuh in den verschiedenen Ausschüssen. Da hat jeder derselben „Erfahrungen“ zum besten zu geben, jeder eine neue Mo­­jeder ein Amendement einzubringen oder mindestens was der gegen­­wärtige Minister vorschlägt, unbarmherzig zu zerzausen. Im Steuerausschuß haben sich alle gewesenen Finanzminister Ungarns Rendezvous gegeben: Lönyai, Kerkapolyi, Szlávy, Sennyei, der während des Provisoriums Ungarn verwaltet hat, Tisza muß als Führer der Linken gehört werden, Kauß als erfahrenes Mitglied aller Finanzausschüsse und volkswirthschaftlicher Schriftsteller. Ghyczy scheint über die Art und Weise, wie mit seiner Vorlage umgegangen wird, ungehalten zu sein. Hier nur ein Beispiel, was alles Finanz­­kapazitäten (sie sollten es mindestens sein, da sie Finanz­­minister gewesen) vorbringen. Kerkapolyi verlangte die zivilen Mitglieder der Steuerkommissionen, die bei der Einschußung und Repartirung fungiren, sollten auch zu den Steuerexe­­kutionen herbeigezogen werden, dies wäre nur eine patriotische Pflicht, wie etwa das aktive Dienen in der Armee. Uns dünkt es wohl klar, daß die bezahlten Beamten des Staats dazu da seien, um Exekutionen zu führen und die erforder­­lichen Versteigerungen zu leiten. Eine Schwierigkeit, auf die man bei jedem Paragraph der Gesetzesanlage stößt, sind die Munizipalbeamten, die man bei der Steuermanipulirung nicht entbehren kann. Da sie jedoc gewählt sind und noch durch verschiedene andere Bande oft mit den Grundbesitzern ihres Bezirkes zusammenhängen, so fest man begreiflich wenig Vertrauen in ihre Amtswirksamkeit. Die gesammte Steuerausschreibung und Eintreibung in die Hände der Finanzbeamten des Staats zu legen, ist eigen Verwaltungsorganismus unmöglich, bei dem gegenwär­­tnd so Frage der künftigen Munizipalverfassung — denn spielt die die jetzige muß in kürzester Zeit total reformirt werden — eine große Rolle bei Berathung der Steuergesetze. Auf eine betreffende Anfrage antwortete Ministerpräsident Bitte, das Ministe­­rium sei über die Reform der Munizipalverfassung noch nicht vollständig schlüssig. Indessen führen die deutschen Blätter " B. Boyd" und "Ung. Lloyd" alle Gründe in den Kampf, um statt der Wahl der Munizipalbeamten ihre Ernennung von Seite der Regierung durchzufegen. "= Die Veröffentlichung der Andrássy'schen Note, welche so viel Sensation machte, und unsere Alarmpolitiker eine Woche Hindurch mit Stoff versorgte, erhält nach den neuesten Pester Meldungen soeben einen recht prosaischen und höchst unpolitischen Epilog. Wie aus der ungarischen Hauptstadt gemeldet wird, wurden zwei Beamte des ungari­­schen Handelsministeriums, nämlich Herr Alexander Ma­tl­ez­kovics, Titular - Sek­ionsrath, einer der befähigtesten Beamten des Ministeriums und Alexander MihY 6k, Direktor der Hilfsämter, welche im Verdachte der Mitschuld an jener Publikation stehen, vom Amte suspendirt. Damit erledigt sich diese ganze Angelegenheit, und mit einigem Interesse darf man abwarten, wo unsere Sensationspolitiker regt ihre publizistischen Hebel ansetzen werden, um ihren Vorrath an „pikanten“ Meldungen wieder zu ergänzen. Wo die That­­sachen fehlen, machen sich die Erfindungen breit. Das Zeitungspublikum liebt stark gesalzene Speisen, und man fegt sie ihm vor; Sensation um jeden Preis, das gehört zum Geschäft.­­ Die Wiener Blätter kündigen für eine der näch­­sten Reichsrathsitzungen die Vorlage einer Anleihe von 25 Millionen zu Eisenbahnzwecken und die Antwort des­­ Handelsministers auf die Interpellationen in Eisenbahnsachen an; die Antwort werde dessen Programm darlegen. hat am — Die Rathskammer des Berliner Stadtgerichts 14. b. die polizeiliche Bewachung des Grafen Harry v. Arnim in seiner Wohnung aufgehoben und statt­dessen Hausarrest verfügt. Das Gutachten der Gerichtsärzte er­­klärte die Ueberführung Arnims nach einem Gefängniß oder Krankenhaus für unmöglich. Gutem Vernehmen nach ist die Anklageschrift dem Grafen Harry v. Arnim bereits insinuirt und ist der Termin der mündlichen Schlußverhandlung auf den 7. Dezember festgesetzt worden. Der deutsche Reichskanzler hat dem Bundesrath einen Gesetzentwurf vorgelegt betreffend die Aufnahme einer Aus­leihe von 15.200.000 Mark für Elsaß-Lothringen, welche in Erfüllung der durch die deutsch-französische Konvention vom 11. Dezember 1871 begründeten Verpflichtungen zur Vollendung der Wasserbauten, sowie zu Beschaffung von Betriebsfonds für die Landeskassenverwaltung verwendet werden­­ soll. Bei den Wahlen in Rom wurde Garibaldi in zwei Kollegien, in den übrigen drei Kollegien wurden zwei von der Linken und einer von der Rechten gewählt. In Florenz, Mailand, Genua, Livorno und Turin wurden­­ sämmtliche Kandidaten der Rechten, in Venedig zwei von der Rechten und einer von der Linken, in Bologna zwei von der Rechten und einer von der Linken, in Neapel einer von der Rechten, sieben von der Linken und einer von un­­gewisser Parteirichtung gewählt. Garibaldi ist in Mailand, Aurelio Saffi in Lugo, Forli und Verona durchgefallen. Ricasoli, Peruzzi und Lamarmora wurden wiedergewählt.­­ Insgesammt sind von den bisher bekannt gewordenen Wah­­len 101 zu Gunsten der Rechten und 44 zu Gunsten der Linken ausgefallen. !­ er SR SCH í­ee ein Bi <-<--=--=-= - Einige Worte über das alte Zunftwesen. Mitgetheilt von Prof. Viktor Mistonszty.­ ­ Wie die meisten Städte damaliger Zeit, so hatte der Handwerkerstand auch in Bartfeld ein ausgebildetes Zunft­­wesen. Es konnte nicht fehlen, daß die Bildung solcher Vereine — Zünfte — der Zusammentritt derjenigen Hand­­­­werker, welche einem gemeinsamen Nahrungszweige nach­ gingen, zu dem Zweckk, die Interessen ihres Gewerbes zu sichern und zu fördern, viel zur Hebung des Bewußtseins der einzelnen Mitglieder beitragen mußte, und dieses geho­­bene Bewußtsein war ohne Zweifel eine Hauptursache des staunenswerthen Aufschwunges des mittelalterlichen Gewerbes. — Die Aufnahme in die Zunft war bedingt durch die er­­langte Meisterschaft, d. h. die erwiesene Fähigkeit, Andere im Handwerk unterrichten zu können. (Meister = Magister, Lehrer). An der Spitze der Zunft standen die Altmeister. — ihre Gesetze — die Zunftartikel, — mußten sie ich anfänglich von den Behörden geben lassen. — Alle ihre Schriften und Dokumente wurden in der Lade bewahrt; sie bildete gewissermaßen das Heiligthum oder Symbol der Zunft. =­ Bei den regelmäßigen Versammlungen stand sie inmitten der umhersizenden Meister oder Gesellen auf dem Tische ; ihre Eröffnung bezeichnete den Anfang der feierlichen Sitzung, ihr Verschluß den Beschluß derselben. — Der Lade mußte Ehrfurcht bezeugt werden, wie der Zunft selbst ; — war sie aufgethan, durfte man ihr nicht den Rüden zuwenden, vor ihr kein Messer entblößen, nicht fluchen oder schwören, nicht einschlafen, nicht aufstehen, ohne sich durch Hut oder Handschuh auf dem verlassenen Platz vertreten zu lassen u. s. w. Den amtlichen Sitzungen folgten in der Regel freund­­schaftliche Gelage. — Die Stelle der Lade nahm bei diesen die große Kanne ein. — Interessant sind diese großen Zunftkannen, gewaltige, zinnerne, oft mit Emblemen, Scil­­den und Inschriften ausgestattete Geräthe, deren Verwendung bei den Versammlungen nicht in Frage steht. =­ Solche Zunftkannen der Kaschauer Zunft besitzt bereits unser Mu­­seum mehrere, von welchen einige einen großen Kunstwert­ haben. Das Studiren und die Kenntniß dieser Zünfte und ihrer Verhältnisse ist sehr lehrreich, wir werden durch sie be­­kannt mit den damaligen sozialen Verhältnissen, so­wie mit der Gedankenrichtung damaliger Zeit. — Aus dieser Ur­sache ist das Sammeln solcher Daten, sowie der Reminis­­zenzen, als Zunftladen, Becher, Pokalen, Zunfttafeln und der Artikeln sehr nothwendig. — Im germanischen Museum zu Nürnberg sind drei große Säle mit sehr interessanten Re­­liquien der alten Zunft gefüllt. Indem ich hier speziell die Artikel der Bartfelder Fleischhauer-Zunft mittheile, bemerke ich noch, daß diese Zunft auch einen funftreichen zinnernen Willkommbecher hat, an welchen das Schlachten eines Ochsen durch ziselirte Arbeit dargestellt ist. — Die Inschrift, welche zwischen Ornamenten eingefaßt ist, lautet wie folgt : FRISCH AVF WIR WOLLENS WAGEN DEN WILTEN OCHSEN NIEDERSCHLAGEN. -- ER MAG SPRINGEN ODER PRVLLEN, ER MUSS FALLEN NACH VNSERN WILLEN. Arti­kel der ehrbahren Fleischhakker Zunft in Bartfeld vom Jahre 1686. 1. Artikel. Die­weil Gott der Herr ernstlich befildt, in den dritten Gebot: Du solst den Feyertag heiligen, also soll ein jetweder Fleischhakkerknecht oder Lehrknecht flei­­szig alle Sonntag und Feiertag zur Anhörung Gottes Wordt, wie auch alle Quartal oder Viertel Jahr zum gebrauch des Heiligen Abendtmals in die christliche Kirche einstellen, bey Verlus­t seines ehrlichen Nahmens, 2. Art. Es soll sich Fleischhakker Knecht oder Lehr­­knecht, keiner in hohen Festtagen als wemblich Wei­­nachten, Ostern, Pfingsten und Trinitatis, absonderlich, da man die Passion absingen m­adt, wie auch den H. Pfarrer seiner Achtbar Ehrw. ein Wolog praesentiren soll, unterstehen auf dasz Gay*) zu gehen, bei straf eines Reichstahlers. 3. Art. Es wird ernstlich anbefohlen sein, dass sich kein Fleischhakker Knecht oder Lehrknecht unterstehen soll bei den Mertzen oder hier Zeger, oder in einen tantz­­haus, seine Vesper Predig zu verrichten, sondern nach verrichteten Gottes­dienst, hat er für sich zu erlustigen, bey straff 90 Denar. 4. Art. Welcher Knecht oder Lehrknecht wirdt erfunden werden, bey den trank, an Sontag oder Feyertag, oder in der Wochen in heimlichen winkel, auf den Kegel­­platz, bey den Bier oder Mertzenlager, oder aber landt, mit trunkenen Leuten in Würfeln und Karten Spiel sieh einzulassen, und seines Vaters, oder Meisters, oder Mutter oder Wittwe ihr geldt zu verspielen, und dar­­nach davon lauffen, welcher wird erfindig werden, der soll bey offener Ladt abgestrafft werden, bei § 40 Lop. 5. Art. Wenn ein Fleischhakker Knecht, einen theuren Hudt auf seinen Kopf hat, so soll er denselbigen nicht lassen angenagelt sein, sondern denselbigen vor­ehrli­­chen Leute abziehen und grüszen, und geben erstlich Gott die Ehre, und dem Ehre gebühredt, absonderlich in den denken, wie die Ehrfahrung zeiget vor Eltesten, oder Meister, er sei Reich oder Arm nicht wert schätzet ihm guten tag zu wünschen, der soll Lade niedergelegt werden und abgestrafft alsbaldt auf der werden nach verdienst 40 Lop. Wenn ein Knecht 6. Art. oder Lehrknecht von seinen Meister auf das Gag geschickt wirdt, so soll er das Verkaufte Vieh wohl betrachten, von Kandt oder Stel herauslassen, damit es nicht möge beim Kreehhuf oder sonst einen Mangel haben, so sol er es zufrieden lassen, wo es aber tauglich ist, und kann es nicht kaufen, so soll er es nicht anbinden, und davongehen, auf das, wen ein anders kommt, kann das Vieh kaufen. 1. Art. Kein Knecht oder Lehrknecht soll sich unterste­­hen auf der Gag eines den anderen das v­erkaufte Vieh | - | *) Aufs Land zu gehen, um Schlachtvieh einzukaufen, -

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