Kaschauer Zeitung, Januar-März 1876 (Jahrgang 38, nr. 1-38)

1876-01-13 / nr. 6

XXXVIII. Jahrgang 1876. e auf die „Kaschauer Zeitung“ und das „Sluftr, Unterhaltungen Fan 3­i­késés für Kaschau : 5 fl. Pr fr. ; mit Postversendung 6 fl. — kr. ő. W. en BÁV nádszál ut Melt Ganzj­ährig für Kaschau : 7 fl. — kr. ; mit Postversendung . fl. = kr. ö. W. Tr DIE, " er 7 fl. EK­ke; | ff vd 1 fl. 50 b „ übernommen ; ferner nehmen auch alle Postanstal- Halbjährig M x A 1:90. kx.­­ 4 gi il­men BETEN m „ Pränumeration38-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage) : Redactions- und Sexpeditions-Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumerations8-Bedingnisse Kaschauer Zeitungs ft. 2 gt “ Room­a­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Vierteljährig­­, = IM ak £ “ 2. M0. mM Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt. Bei Inseraten wird die fünfmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. berechnet. — Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. ck Erscheint jeden Dienstag, a und Megjelen re kedden, erg a szom- Un­rankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme­­n werden nicht berücksichtigt. Kundschaftsblatt für Kaschau und Eperies, ázokalblatt für Volks-, Haus- u. Kandwiethschaft, Industrie u. geselliges Leben. (KASSA-EPEBIESI ERTESITÖ). Manuscripte werden in keinem Falle zuzugestellt. Preis einer einzelnen Nummer 10 kr. Inferasen-Annahme in den Annoncen- Expeditionen von Haasenstein - Vogler in West und­ Wien; ferner bei A. Oppeliß, Rudolf Mosse und Gebr. Korabek in Wien, sowie bei G. L. Daube & Comp. in Frankfurt a. 3X. und deren General-Agenturen,­­ 2 Kaschau, 12. Jänner. Die Debatte über den Gesetzentwurf betreffs der Ver­­waltungs-Ausschüsse hat am 10. b. M. im Abgeord­­netenhause ihren Anfang genommen. je. "age Koloman Ghyczky eröffnete die Sigung um Uhr Der Präsident meldet folgende Einläufe an: Petitio­­nen des Liptauer, des Bereger Comitats, der Städte Groß­­zardein und Miskolcz (dur Ludwig Horváth eingereicht) um Errichtung einer selbstständigen Zettelbank und eines separaten 17­ose Die Gesuche werden dem Petition8-Ausschusse zu­­gewiesen. Der Bericht des Ausschusses wird als verlesen betrachtet ; a8 Wort nimmt als erster Redner Referent Julius Gullner: Von der Nothwendigkeit der Reform unserer Verwaltung ist alle Welt durchdrungen, 4 unsere gegenwärtige Municipalverwaltung den Ansprüchen­­ modernen Staatslebens nicht genügen könne. Um die inglichkeit der gegenwärtigen, hauptsächlich auf die Ver­­erung der Verwaltung gerichteten Vorlage zu erweisen, ist kurzer Rit>bis­ auf die Entwiclungsgeschichte der ungarn­­cn Administration nothwendig. Die Municipien waren zu­­ererst Landesvert­eidigungs-Institutionen, welche nach und ab auch gewisse administrative Agenden in ihren Kreis zogen, später gewannen sie auch Jurispictionsgewalt und politische Bedeutung. Die letztere entwickelte sie namentlich während der Reichstags-Intervalle in hohem Grade, da die Municipien das einzige Forum bildeten, wo man die politischen Angelegenheiten des Landes besprach. In dieser Beziehung wird die Geschichte den ungarischen Comitaten die vollste Anerkennung nicht ent­­ziehen können. Bei dem großen Umschwunge im Jahre 1848 war leider nicht Zeit genug, auch die Municipalverfassung radical umzugestalten, so mußte man sich mit der Schaffung eines Provisoriums begnügen. Mit dem Wiedererwachen des politischen Lebens — nach langer Pause — trat die Unzuläng­­lichkeit der Municipien als Verwaltungsorgane um so deutlicher hervor, als auch­ der Uebelstand hinzukam, daß sich die Partei­­leidenschaft bis in die Comitatssäle verpflanzte. Unter diesen Verhältnissen kam das 1870er Municipalgeset zu Stande, welches den Municipien einen bedeutenden Theil ihres Wirkungs­­kreises entzog und, wenn auch nicht asiatische, so doch unbefrie­­digende Zustände schuf. Es fehlte in der Verwaltung an Ein­­heitlichkeit, die Factoren wirkten nicht zusammen, eine rasche, pünktliche Verwaltung wurde unmöglich. Der vorliegende Gesetzentwurf soll den herrschenden Ge­­brechen abhelfen. Er ertheilt den Municipien bedeutende Rechte, wahrt die Selbstverwaltung vollkommen, doc­h auch den Einfluß des Staates, da ohne Staatscontrole eine Selbstverwaltung undenkbar sei. So lange nichtungarische, so lange unverant­­liche Minister an der Spitze des Landes standen, war es natürl­ic, daß die Municipien sich jedem Staatseinflusse entziehen wollten, sehr aber, unter parlamentarischem System, muß dem Staate die Controle über die mit Selfgovernment ausgestatte­­ten Municipien zustehen. Die Hauptfrage, welche man betreffs der Vorlage auf­­werfen muß, ist die: Wird das Gesetz eine Verbesserung der Verwaltung herbeiführen? Redner antwortet entschieden Ja!­bern durch die Einführung der Verwaltungs­ Ausschüsse wird die Wirksamkeit der V­erwaltungs-Organe eine einheitliche, wer­­den die Agenden, welche bisher die Kongregation nur schwer­­fällig, ungenügend erledigen konnten, rascher und besser versehen werden, die Controle fällt innerhalb des Rahmens der Aus­­schußthätigkeit, das reorganisirte Disciplinarverfahren wird auf die Verwaltung von bestem Einflusse sein. Durch die Vorlage werden die Agenden der Central-Regierung vermindert, in Folge dessen die Staatslasten erleichtert. Gegen die in der „Presse“, wie in zahlreichen Petitionen aufgetauchten Bedenken, führt Redner an, daß das Selbstver­­waltungsrecht der Municipien nicht beschränkt werde, betont, daß den Verwaltungsausschüssen zahlreiche Agenden zugewiesen sind, welche bisher ganz außerhalb der Sphäre der Comitatsthätigkeit lagen (Post-, Telegraphen-, Eisenbahnwesen 2c.), er zählt alle Agenden der Ausschüsse auf und fragt, ob von einer Beschrän­­kung der Rechte die Rede sein könne (Madaraß ruft : Zuviel des Guten! Heiterkeit) und empfiehlt schließlich die Vorlage, den ersten organischen Reformtentwurf zur Verbesserung der Verwaltung, dem Hause zur Annahme. (Lebhafte Zustimmung im Centrum). Ministerpräsident Koloman Tim: Geehrtes Abgeord­­netenhaus . So halte es nicht für nothwendig, bei Beginn der Ge­­­neraldebatte über den Gesetzentwurf über die Verwaltungs­aus­­schüsse die Geduld des g. Hauses meinerseits mit einer länge­­ren Motivirungsrede in Anspruch zu nehmen. Welche Anschauun­­gen, welche Gesichtspunkte mich bei der Vorlage dieses Gefäß­­entwurfes geleitet haben, das habe ig in dem Motivenberichte, welcher unter die Mitglieder des g. Hauses vertheilt worden ist, ausführlich dargelegt. Sollten aber im Laufe der Verhandlung, sei es in der General- oder in der Specialdebatte Gegenargu­­mente vorgebracht werden, oder sollten sich Aufklärungen noth­­wendig erweisen, so werde ich im Verlaufe der Debatte selbst Gelegenheit haben, auf die Gegenargumente zu antworten und die nöthigen Aufklärungen zu geben. Für jetzt habe ich nur zu bemerken, daß — da die Mo­dificationen, welche der Ausschuß an dem Gesetzentwurfe bort genommen, im Einvernehmen mit dem Ministerium gemacht wurden (wie das, wenn ich mich recht erinnere, auch im Aus­­schußberichte gesagt ist), — die vom Ausschusse vorgelegte Texti­­rung allein diejenige ist, welche meiner Ansicht nach im Ver­­laufe der Debatten und bei den Abstimmungen in Betracht kommen kann. Desgleichen will ich ferner bemerken und dem 9. Hause die Versicherung geben, daß ich meinerseits mit der größten Bereitwilligkeit meiner Pflicht entsprechen werde , die etwa vorzunehmenden Modificationen mit voller Objectivi­­tät in Betracht zu nehmen; ich werde gewiß bereit sein. Alles was geeignet ist, den Gefegentwurf noch zu verbessern, ohne seine Zwecke zu gefährden, auch meinerseits anzunehmen. So empfehle den in Verhandlung stehenden Gesetzentwurf dem g. Hause zur Annahme. (Beifall im Centrum.) In nahezu anderthalbstündiger Rede sprach dann Lud­­wig Moc­sary gegen die Vorlage und reichte einen Beschluß­­antrag auf Ablehnung derselben ein. (Wir bringen diese Rede in der nächsten Nummer unseres Blattes vollinhaltlich. D. R.) Ludwig fifa erklärt ss hierauf für die Annahme des Gesetz­­entwurfes, Béla Komjáthy für den Mocsary’schen Beschluß­­antrag. Als letzter Redner in der heutigen Sitzung spricht Thomas Placy, welcher entschieden für die Vorlage eintritt. Bisher sind zur Generaldebatte nu< folgende Redner vorgemerkt: Für: Baron Gabriel Kemeny, Emerich Ba­­logh, Emerich Szivák, Ladislaus Perczel, Edmund S­ze­niczey und Gabriel Barady. — Gegen: Karl Gebbel, Alexander Bujanovics, Benjamin Källay, Edmund Källay, Ernst Hedry, Stefan Lemberg, Graf Ferdi­­nand Zichy.­­ Rafhan, Donnerstag 13. Sinner. a Ergänzung des Aich-Normativs. Das Ministerium für A>erbau, Gewerbe und Handel hat als Ergänzung seiner im Jahre 1874 unter 3. 9334 erlassenen Verordnung über die zur Aichung zulässigen Maße, Gewichte und Meßgeräthe folgendes Normativ erlassen : „Für die Messung von Branntwein, Wein, Bier und anderer werthvollerer Flüssigkeiten werden auch kannenförmige 5-, 10-, 20- und 50-Liter große Maße gemicht. Diese Maße sind aus starkem, mit feinem Blei überzogenem Blech zu ver­­fertigen, damit sie gegen einen Zusammendrug Widerstand lei­­sten. Ihr Bauch hat einen Zylinder zu bilden, dessen Durch­­messer und Höhe ungefähr gleich; daran ist ein oben engerer Theil von der Form eines gestuften Kegels einzufügen, dessen Höhe nicht kleiner sein darf als die Bauchhöhe , diesem wiederum ein ungefähr eben so hoher walzenförmiger Hals anzufügen, dessen Durchmesser 38 nicht übersteigen darf und auf dem Roden des­­ Maßes reiche ein Henkel bis zur Mitte der Halshöhe. Der Boden bilde eine ebene Fläche, sei aber nach innen und außen eingebogen und an die Seitenwand angeleitet. Der obere und der untere Rand sei durch einen Reif von Eisen oder starkem Blech verstärkt , doch sind auch von außen an anderen Orten angebrachte Ver­­stärkungen nicht ausgeschlossen. Der untere Reif hat um 10-- 20 Millimeter über den Boden hervorzustehen und unter dem Boden sind aus Eisenstäben oder aus hohl zusammengebogenem Blech verfertigte Rippen anzubringen. Diese Rippen dürfen über den untern Rand nicht hervorstehen, und müssen an ihren Enden an den Reif entweder angenagelt oder angelöthet, ihrer ganzen Länge nach aber an den Boden angelöthet sein. Bei den 5- und 10-Liter-Gefäßen ist eine, bei den 20 und 50 Liter haltenden Gefäßen sind zwei gekreuzte Rippen nothwendig. An diesen Gefäßen kann man nach Bedarf ein oder zwei Henkel, sowie einen Schnabel anbringen, der darf derselbe nicht unter die Maßlinie reichen. Die Maßgrenze ist­ an zwei einander gegenüberliegenden Punkten durch eine an den Hals des Gefäßes genagelte und geröthete 10 Mm. breite, 15 Mm. lange, 1 Mm. die Blechplatte zu bezeichnen. Dieses obere Blatt der mit dem Schnabel des Gefäßes parallel lau­­fenden Platte bezeichnet die Grenze des Maßes, ist sogleich unterhalb der Bughöhlung des hervorstehenden Thei­­les an die Seite des Gefäßes zu nageln ; der Rest ist anzu­­leihen. Auf den Kopf dieser Nägelchen ist an der Außenseite des Gefäßes je ein Bleiblättchen zu kleben, auf den der Aichungs­­stempel geschlagen wird, jedoch ist es nothwendig, daß sowohl innen als außen die Spuren der Nagelung sichtbar seien. Be­­züglich der Größe der Gefäße, der Bezeichnung der Marke oder des Namens des Verfertigers bleiben die diesbezüglichen allgemeinen Vorschriften in Geltung. Vom Kubikinhalte dieser Gefäße sind nachstehende Abweichungen zulässig. Bei den 50 Li­­ter 0.1 Liter; bei 20­­ Liter 0.05 Liter; bei 10 Litern 0,02 Li­­ter; bei 5 Liter 0,01 Liter. Die Prüfung geschieht auf folgende Weise: Das Gefäß wird auf einen horizontalen Tisch gestellt, die 5-Liter-Muster­­flasche ist bis zur mittleren Linie mit Wasser zu füllen und das Wasser wird in das erstgenannte und ausgetropfte Gefäß geleert u.­­. f., bis in dieses entsprechende Quantität Wassers Gefäß eine der Größe desselben gegossen ist. Wenn nun der Wasserspiegel unter dem obern Blatte der Signalisirungs-Platte bleibt, dann wird die der Größe des zulässigen Fehlers ent­­sprechende Mutterflasche bis zur mittleren Linie mit Wasser gefüllt und daraus das zu prüfende Gefäß bis zum oberen Blatte der Signalisirungs-Platte vollgefüllt. Wenn das Wasser hiezu ausreicht oder zu viel ist, dann ist das zu prüfende Ge­­fäß richtig; in dem entgegengefegten Falle darf es nicht ges­­tempelt werden, so wie auch in dem Falle nicht, wenn das obere Blatt der zweiten Signalisirungs-Platte sich über oder unter dem Wasserspiegel befindet. Wenn jedoch der Wasserspiegel im Gefäße über dem obe­­ren Blatte der Signalisirungsplatte steht, dann muß man das Wasser bis zum oberen Blatte der Platte auspumpen und es in die entsprechende Musterflasche füllen und wenn dasselbe die Flasche nicht bis zur mittleren Linie füllt oder nur eben bis dahin reicht, ist das geprüfte Maß richtig; im entgegen­­gesetzten Falle darf es nicht gestempelt werden. Auf diese Ges­­äße sind außer den kleinen Eden der Signalplatten an die Löthungs­-Linien Bleiblättchen zu kleben, insbesondere dort, wo drei oder mehr solcher Linien zusammenstoßen, ferner auf die Reifen und Löthlinien der Fässer und alle diese sind zu stem­­peln. Für Beglaubigung und Stempelung der 50-Liter-Gefäße sind 70 kr., für Prüfung ohne Stempelung 30 kr. an Gebühr einzuheben, für die sonstigen sind die Säße des allgemeinen Na­lg giftig. Diese Platte­­ bei 5 Liter großen Gefäßen 100 Millimeter " 10 " „ " 125 " " 20 " " " 160 " 50 200 & Ww.) Die­ Ausschuftigung des ungarischen z. b. M. unter dem Borfik Sr. Hochwohlgeboren Egide dv. Berzevigy abgehalten. Trotz der strengen Winterkälte und der tobenden, allen Verkehr unter­­brechenden Schneestürme, waren die Ausschußmitglieder ziemlich zahlreich erschienen und erledigten folgende Angelegenheiten. Im Jahre 1874 floßen unter dem Titel jegigen Eigenthümer in dem Karpathenvereine 270 fl. „Schmedter Curtaxen“ ein, welcher Beitrag für 1875­­ noch nicht einging, wiewohl er von der in Karpathenverein durch Anlegen von Wegen und Stegen, durch Erbauen von­ Schutzhütten und durch seine literarische Thätig­­keit vom genannten Bade Tausende von Gästen zuführt, auch aus Billigkeitsrü­sichten der Beitrag der Curtaxen dem Vereine nicht vorzuenthalten sein und der Vereinssecretär erhält den Auftrag, in diesem Sinne bei der Mühle Vorstellungen zu machen. Verlesen wurde das Dankschreiben des Präsidenten französischen Ausdru gibt der seiner Freude über das Karpathen- Album, welches ihm der Verein zukommen ließ. Unseren Majestäten werden die Prachtexemplare der Jahrbücher demnächst durch das Präsidium überreicht werden. Ueber die Vereinskarte konnte mitgetheilt werden, daß an der Ausfertigung durch Professor Kolbenheber Klimek in Bielitz rüstig gearbeitet wird und daß das vielfach erwünschte Werk schon vielleicht im März erscheinen wird, a Karpathenvereines de zu Kosmark Miskolcz, um gleichfalls in Aussicht in Schmeds, der Dampfmühle gestellt wurde. Republik. Mac Mahon, der Da der wird 4 PR

Next