Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1879 (Jahrgang 41, nr. 113-149)

1879-11-08 / nr. 129

IG s "XII. „Jahrgang 189. 1879. kelés KÉS 8: November. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ). Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Megjelen minden kedden, csötörtökön és szom­­baton, Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht bezüsichtigt. Pränumeration 3-Bedingnisse Lanzjährig "für Kaschau : Hal jährig „ „ 2 fl. 50 tr. “Vierteljährig „ 4. 1 fl. 25 tr. auf die „Kaschauer rd allein (ohne ren gr 5 fl. — kr. mit Postversendung­­ in 60 kr . 80 tr. 7­­ a 65 I. “. Bei Inseraten wird die sechsmal gespaltene B Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. I. berechnet. — Anferatenstempel 30 kr. für jede Anzeige. " „ d. W. „ Redactions- und Hexpeditions-B­ureau Kaschau, Hauptgasse Nr. Pränumeration, Inserate und Einschal­­tungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst übernommen ; ferner nehmen auch alle Postanstal­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Dianuscripte werden in keinem Falle zuriegestellt. Preis einer einzelnen Nummer 6 kr. Inseraten-Annahme in den Annoncen-Expeditionen Pränumerations-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ und das „Illustr. Unterhaltungsblatt“ Ganzjährig Halbjährig für Kaschau: , „ Vierteljährig „ 2 7 fl. — kr. ? mit Poftversendung 4 fl. 60 fr. ő. 8. 3fl. 50 tr. „ „ 4 fl. 30 kr. „ iD) 5 a 2 fl.15 kr. , Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt. Bakbauer Rähm, Kundschaftsblatt für Kaschau und Eperies, Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthschaft, Industrie u. geselliges Leben. von Haasenstein & Bogler in West und Wien; ferner bei A. Oppelik, Rudolf Mosse und Gebr. Aoradek in Wien, sowie bi' &. L. Daube & Comp. in Frankfurt a. M. und dere General-Agenturen. =n Kaschau, 7. November 1879. Das englische Cabinet Beaconsfi­ld liegt in argen Welten. Al­ vom hinkender Bote auf Salisbury's hochtrübe Rede, in welcher deutsch-öft.-ung. Bündnisse eine so hohe Bedeutung für den Frieden Europa’s beigelegt, und in welcher betont wurde, daß insbesondere England die öster.-ung. Schildwache an den Grenzmarken der Türkei aufgestellt habe, um zu verhindern, daß Rußland die orientalische Beute einheimse,­­ folgt das neueste Zerwürfniß Englands mit der hohen Pforte. Durch die Ernennung Mahmud Neddims zum Großvezier wurde der Ein­­fluß des britischen Botschafters Layard gänzlich gebrochen, und der Sultan warf sich in die Arme Rußlands. Auf Veranlassung Beaconsfield­s drang nun Layard bei der Pforte auf Durch­­führung der Reformen in den asiatischen Provinzen, unter Ans Drohung, daß die engl. Mittelmeerflotte im Falle der Nichter­­füllung der engl. Forderung in die türkischen Gewässer zurück­kehren werde. England glaubt den Sultan Abdul Hamid durch diese Drohung einzuschüchtern und den Sturz Mahmud Neddim­ s ‘herbeiführen. Der Sultan schwankt und erwartet die Ankehr des russischen Botschafters Fürst Lobanoff, welcher nach Livadia zum Staren Alexander gereist ist, um sich weitere Verhaftungs­­befehle abzuholen. Sollte es den Bemühungen Kaiser Wilhelms von Deutsch­­land gelingen, den Czar Alexander in den Bund Deutschland- Oesterreich-Ungarns hereinzuziehen, dann stünde England in Europa isolirt da, mit seinen wunden Stellen in Asien und Africa und das Cabinet Beaconsfi­ld würde den Angriffen Glad­­stones erliegen. „Grafen Schuwaloff von London, so bedeutet selbe den Rücktritt Gortschakoffs und die Annäherung Rußlands an Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Ueber das Schicksal der gänzlich lebens­­unfähigen Türkei hätten dann in erster Reihe diese 3 Staaten zu beschließen. Eine Wiederholung der durc England ange­­zettelten Palast-Revolution und Entthronung Abdul Aziz's, dürfte wohl gegenwärtig unmöglich sein. Die Türkei stirbt an finan­­zieller Einkräftung und an der Unmöglichkeit der durchzuführenden Reformen. Der russische Thronfolger soll bei seiner Midreife von Cannes einen Besuch bei Kaiser Wilhelm in Berlin abstatten. Aus Wien verlaufen Nachrichten von bedeutenden Reductionen der Truppen in Bosnien und in der Herzegowina. Mehrere Inft.-Regimenter, Jäger-Bataillone und Gebirgsbatterien treten ihren Rückmarsch in die Kronländer an. Einige Ersatzregimenter ruden an Stelle der noch als Garnisonen nothwendigen Besatzungs­­truppen in das Occupationsgebiet. Im ungarischen Abgeordnetenhause wurde über den 8­32 des Gesetzentwurfes über das ung. Staatsbürgerrec­ht heftig debattirt. Während die äußerste Linke behauptet, der 8 sei aus­­schließlich gegen Ludwig Kossuth gerichtet, beruhigte Minister­­präsident Tipa das Haus durc die Erklärung, daß jeder im Auslande weilende Ungar nach Verlauf von 10 Jahren einen Brief an den Vicegespan des Comitates oder Bürger­­meister zu richten habe, in welchem er erklärt, sein Recht als ang. Staatsbürger aufrechterhalten zu wollen. Dies sei zur Aufrechthaltung des ung. Staatsbürgerrechtes genügend. — Communal-Schulstuhlsizung vom 5. l. M. J dieser wurde außerordentlichen Sitzung unseres Communal- a ein trauriger Disciplinarfall verhandelt. Vier Schüler der hiesigen Bürgerschule hatten nämlich gegen die Moral und das Schulgeiet das große Vergehen ber­wangen, daß sie mit dem Gelde, welches einer derselben mittels im Ramen des Vaters an gute Bekannte geschriebenen Briefen sich zu verschaffen wußte, mitwissentlich in einem Wirthshause echten und den Schulbesuch längere Zeit versäumten. Nachdem dies zu Wissen des Lehrkörpers kam, hatte der­­selbe allsogleich das nöthige Disciplinarverfahren eingeleitet und nachdem die Thatsache constatirt war, wurden die jugendlichen Vergeher mit Ausnahme des Ersten, der das Geld verschaffte und, den die Eltern allsogleich nach der Entdeckung aus der Scule nahmen, umso mehr vom Schulbesuche suspendirt und von der Anstalt entfernt, weil auch ihr früheres Verhalten s­chon in mehrfacher Hinsicht gereiht war. Dies ist die Angelegenheit, welche diese außerordentliche­­ Sitzung veranlaßte. Der Sculstuhl ging von dem Principe aus, daß ein Schüler deshalb, weil er aufhört Schüler zu sein, der Dis­­ziplinar-Gewalt der Schulbehörde nicht entzogen werden kann und wegen als Schüler begangenen Vergehens ohne weiters abge­­straft werden muß und beschloß , den aus der Schule Genom­­menen, von allen öffentlichen Schulanstalten der Monarchie auszuschließen, und diesen Beschluß dem hohen Ministerium zu unterbreiten. Bezüglich der übrigen drei wurde die Entscheidung ge­­troffen, daß zwei von ihnen für die Dauer dieses Jahres aus der Anstalt ausgeschlossen und dem dritten ein Consilium abeundi gegeben wurde. Auch wurde bestimmt, daß jenen Schülern, welche eben in Folge der Theilnahme an diesem Vergehen aus dem hiesigen Gymnasium entfernt wurden, an der Bürgerschule keine Auf­­nahme zu gestatten sei. — Wiesenmeister-Schule. Das Amtsblatt veröffent­­licht „das Organisations-Statut der an der Kaschauer kön. landwirthschaftlichen Lehranstalt errichteten Wiesenmeister- Säule. Diesbzüglich gibt vorbenannte Lehranstalt bekannt, daß der Wiesenmeister-Curs, welcer in Verbindung mit diesem Institute Schon im Laufe dieses Lehrjahres zu Stande kam, folgende Hauptpunkte in seinen Statuten enthält : Der Zwe, ist tüchtige Arbeitskräfte zur kürstlichen Wie­­sencultur, Drainirung, Wasserableitung 2c. zu erziehen, um diese als Aufseher bei derartigen Arbeiten für die Zukunft verwenden zu können. Aufgenommen werden gesunde und die Normalschulen mit Erfolg absolvirte Individuen, welche das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben. Lehrgeld ist keins zu entrichten, im Gegentheil, die Frequentanten werden unent­­geltlich bequartirt, jedoch müssen sie monatlich für Beköstigung 15 fl. ö. W. entrichten. In dem Sommermonaten, wo die Frequentanten in prac­­erhalten die die ältern 1 fl. Taggeld. Vorläufig werden nur 12 Schüler aufgenommen, die von fischer Verwendung bei Cultur-Ingenieuren sind, jüngern Schüler 80 kr., Der Curs fängt am 1. December an, Einschreibetermin bis zum 25. November in der Kanzlei der k. ung. Landwirth­­­schafts-Lehranstalt. haben — Militärpflicht Fremder. Zur regelmäßigen Stellung sich (laut Anordnung des gemeinsamen k. k. Reichskriegs­­ministeriums) die in den Jahren 1860,­­1859 und 1858 ge­­bornen fremden Stellungspflichtigen, und zwar Diejenigen, welche in den Ländern der ungarischen Korne heimatberechtigt sind, im Monate November und Diejenigen, welche den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern angehören im Monate December des vorangehenden Jahres beim Gemeinde-Vorstande ihres Heimats- oder Aufenthaltsortes zur Verzeichnung mündlich oder schriftlich zu melden. Unterläßt ein Stellungspflichtiger diese Meldung, ohne hievon doch ein für ihn unüberwindliches Hinderniß abgehalten worden zu sein, so wird er dafür mit einer Geldstrafe bis zu 100 Gulden oder im Falle der Zahlungs­­unfähigkeit mit Haft bis zur Dauer von zwanzig Tagen bestraft.­­ Die Central-Commission des II. ungarischen Ge­­werbetages hat an das Abgeordnetenhaus des ung. Reichs­­tages eine Petition in Angelegenheit der schweren Pflichten, welche unsere Gewerbetreibenden durch das 1872er Gewerbegesetz auferlegt wird, eingereicht. Ein Hauptgewicht wird auf die volle Gewerbefreiheit ohne Vorbedingung, auf die Gewerbesc­hulen, ferner auf die Zoll-, Finanz-, Credit-, , Communications- und Steuerwesen-Verhält­­nisse gelegt. Wir glauben, diese Petition wird von Seite des Land­­tages nicht mit Stillschweigen umgangen werden; bei Gelegen­­heit der Berathung desselben werden wir also auf diesen Gegen­­stand noch zurückkehren. * Die Noth zeigt sich nicht nur dort, wo die vor­jährigen mißgerathenen Fechtungen ihre Hungerfahne aufge­pflanzt, sie verbreitet sich langsam auf in die Kreise unserer Industriellen, als natürliche Folge der heutigen Lebensmittelpreis­­und Arbeitsverhältnisse. Ein Handwerker Namens Maurer entfernte sich vor einiger Zeit aus Kaschau, um in Ungvár Beschäftigung zu suchen. Seit damals ist selber verschollen. Nun ist seine hinter­­lassene Familie — bestehend aus einer Frau, die zugleich Mutter, von vier Kindern — in Hungersnoth, und werden alle Diejenigen, welchen unser gütiger Gott ein besseres Sisal beschieden, ersucht, dem Unglüc­ker ihre gütigen Spenden nach Möglich­­keit abzuhelfen. Spenden übernimmt die Stadthauptmannsc­haft mit Be­reitwilligkeit und wird den Empfang derselben in den hiesigen Localblättern bestätigen. * Auch ein Zeichen der eintretenden Noth. Am G. b. M. brachte die Polizei einen halbnackten und halbver­­hungerten Knaben, der, ungefähr 6 Jahre alt, herumgeirrt war ohne seinen­ Namen oder seinen Geburtsort angeben zu können. Nur so viel war aus ihm herauszubringen, daß seine Mutter in irgend einem benachbartem Orte bedienstet ist. Dieser Fall ist doppelt traurig: er bestätigt uns das factische Eintreten der großen Nahrungsnoth und liefert zu­­gleich ein Zeugniß dafür, daß die Nahrungsnoth Mittel zur Demoralisirung der Bevölkerung liefert, das größte indem sie sogar Rabenmütter zum Vorschein kommen läßt. Unglaublich klingt die Nachricht, daß der Casino- Ausstuß die Bitte um Ueberlassung des Saales auf 2 Abende, zur Abhaltung der Concerte Wilt-Efipoff, abgewiesen hat — und doch ist dieselbe leider wahr. Leider, weil in ganz Kaschau nur der eine Saal besteht, worin man an die Abhaltung eines Concertes überhaupt denken kann und auch die eine Möglichkeit, wieder einmal einen Genuß zu haben, wird durch 8 Herren vereitelt, denn mit 8 Stimmen gegen 6 wurde der Gesuchsteller abgewiesen. Wir sind nicht in der Lage, dem Ausschusse einen Vorwurf machen zu können, da leider diese Hercen das Recht für sig haben und dasselbe für ihre Mitbürger in der traurigsten Weise ausüben. Eine Hoffnung bleibt uns jedoch noch und dieß ist der löbl. Magistrat, an welchen sich der Gesuchsteller gewendet haben soll. Ein trauriges Zeichen für die Stadt ist es jedenfalls, wenn in einer Stadt, wo für derlei Zweckk nur ein einziges Locale besteht, dieses nicht reservirt, vermiethet wird, welcher sehr leicht an, sondern an einen Verein in anderen Localitäten ebenso zweimäßig untergebracht werden könnte, es ist dies ein Fehler seitens unserer städt. Verwaltung, welch­r nicht zu ent­­schuldigen ist. Den Magistrat — und in erster Linie aber unsern waeren Hrn. Bürgermeister — welcher ein in jeder Richtung tactvoller und einsichtsvoller Mann ist, ersuchen wir, von ihrem 10 Abende umfassenden Dispositionsrecht für 2 Abende Gebrauch zu machen, um uns in der Hoffnung, zwei Künstler von europäischen Rat hören zu können, nicht vereitelt zu sehen. — Selbstmord. Ein junger Mann, im Alter von 17 Jahren, der Sohn eines hier stationirten, in allgemeiner Achtung stehenden Stabsoffiziers, hat ih am 5. b. um 7 Uhr Abends, entleibt. in der elterlichen Wohnung mittels eines Pistolenschusses Das Motiv dieser beklagenswerthen That soll jugendlicher Leichtsinn gewesen sein .L.... Die 45. Nummer des „Illustrirten Unterhaltungsblattes“ liegt Beute für die bezugsberechtigten Abonnenten bei. “ Theater. Am 5. d. M. wurde im hiesigen Theater das Molterersche Lustspiel „Die Schule der Frauen“ und die allgemein beliebte Operette „Die flotten Burschen“ von Souppe mit durchschlagendem Erfolge aufgeführt. Das Publikum kam aus dem Lachen und Applaudiren nicht heraus. Um das Gelingen haben sich Verdienste erworben die Damen : Bosz, Sarolta Krecsanyi, Csatár, und die Herren: Szacsvay, Dolnoky, Csatár, Läßlössy. Frau Emma Boer gab zu ihrer Benefice-Vorstellung das Br. Coleman Jrz­ika's<e Original Drama „Märeny4"“ und erzielte die verdienstvolle Künstlerin ein ziemlich gut be­­suchtes Haus. Die Vorstellung ging ziemlich glatt und wurden die Benefinanten, Frau Lenard, Dälnoky , Dälnoky, Läßlösfy wiederholt ausgezeichnet, die Herren Szacsvay . Das Sujet des Stückes ist aus dem polnischen Frei­­heitskampfe entnommen und hat in dieser Richtung einige zündende Momente, welche auch die erwartete Wirkung hervor­­gerufen haben. Herrn Komlössy machen wir aufmerksam in Zukunft die Rolle besser zu memoriren. Lokal-Nachrichten. | |­­ 6 auf eigene, 6 auf Staatsunkosten. Bewahrheitet sich die Abberufung des russischen Botschafters | | 1 Aus Heimat und Fremde. — Eine Neun-Millionen Erbschaft. Der verstor­­bene gewesene Bischof Graf Dominik Zich­y, dessen Tod wir bereits gemeldet, hat zu seinem Universalerben den gewesenen Präsidenten der Stuhlweißenburger Ausstellung, Grafen Eugen Zichy ernannt. Das hinterlassene Vermögen, soll einer Mit­­theilung des " Egyetértés" zufolge, nicht weniger als neun Millionen betragen. — In militärischen Kreisen Sarajewo's verlautet, daß bereits im nächsten Jahre mit der Errichtung selbstständiger bosnischer Truppenkörper begonnen werden soll. Man plant die Errichtung von vier aus den Occupationsgebieten zu recrutirenden Infanterie-Regimentern und einem Cavallerie- Regimente. Im nächsten Frühjahre soll bereits, je ein Bataillon jedes der vier Infanterie-Regimenter und eine Escadron des Cavallerie-Regimentes zur Errichtung kommen. In mehreren Regimentern der Armee ist bereits eine Anzahl serbo-kroatisc­h sprechender Officiere in Vormerkung, welche für das Officiers­­corps der neu zu bildenden Truppenkörper in Aussicht ge­­­ommen sind. — Der Nothstand. Aus Szatmár wird geschrieben : Hier ist nichts gewachsen. Das Bishen Erdäpfel, das wir haben, ist jelegt und theuer. Unsere Weingärten hat die Phylloxera zerstört ; der Wein kann auf den schlechten Straßen nicht verfrachtet werden und wird darum um 40--50 Kreuzer per Eimer verschleudert. Die Reber sind wegen Mangels an Saatkorn unbebaut geblieben. Die Productenhändler können ihre Comptoirs sperren; die Handwerker gehen unbeschäftigt umher.

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