Kirchliche Blätter, 1920 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1920-02-14 / nr. 7

chliche Blatter Bezugspreis: 3­4 FEAR Verlag: m. aus Der ev. Tanderkirhhe MB. „ne in Siebenbürgen ‚Sanzj. K33 °—, halbj. K 16 ° 50 Injertionspreis: Ausland: Sanzj. ME. 33 °—, halbj. 16 ° 50 reis einer Einzelnummer 70 h Erscheint jeven Sonnabend Yummer © Ev. Wocenschrift für die Glaubensgenosen aller Stände _ Bermanntadt, 14. Sebruar 1920 Anhalt: Schul- und Unterrichtsfragen. — Was ein Pfarrer zu tun hat. Der Raum einer einspaltigen Tetitzeile fortet bei einmaligem Einladen Krone 1 °—, bei grö­­ßeren Aufträgen Nachlaß. XI. Jahrgang (Im Dienst der Jugend. Fortlegung.) — bi­­ne der ae Volkspartei in Großrumänien. — Nachrichten. — Amtliches. — Anzeigen. Schul- und is­ t. Die Regelung des Schulbesuches an den Bolfg­­schulen der evang. Landeskirche. * Der Schulbesuch ist seit Beginn des Krieges, namentlich in vielen Landschulen so unregelmäßig, daß dadurch die Arbeit des Lehrer außerordentlich erschwert und in ihrem Erfolg schwer geschädigt wird. Während des Krieges, als Frauen und Kinder in der Feldarbeit die fehlenden männlichen Kräfte erregen mußten, blieb nichts anderes übrig, als auch die Schädigung der Schularbeit durch den unregel­­mäßigen Schulbesuch) zu den vielen andern Kriegss­­cchäden hinzunehmen. Das Uebel ist aber seit dem sogenannten Friedensschluß nicht wesentlich geringer geworden. Die Ursache liegt einerseits in der allgemeinen Unordnung und Zuchtlosigkeit, die infolge des Krieges auf allen Gebieten des Wolfslebens eingerissen ist, dann in der immer mehr sich steigernden Erwerbgier, der alle geistige Arbeit und aller geistiger Besit geringwertig erscheint. Die Schule ist übrigens groß aller schönen Reden, vom „Augapfel“ und den „Höchsten Gütern“, in den breiten Schichten unseres W­or­es auch in früheren Jahren nicht nach ihrem vollen Wert geirägt worden, am allerwenigsten als Erziehungs­­anstalt, der es si­ um mehr handelt als um Bei­­bringung einiger praftiicher Fertigkeiten und einer gewissen ganz äußerlichen Zucht. Beweis deffen das Widerstreben gegen auch noch so geringe Anforder­­ungen an die Opferwilligkeit für Lehrer und Schule. Das Unverständnis für die Bedeutung der Schular­­beit in den breiten V­olksschichten, die mangelnde Unterstüßung der Lehrerarbeit dur­ das Elternhaus hat dann wieder neben der geringen Besoldung des Lehrers schädigend auf die Schularbeit zurückgewirft. Noch­ eins hat seit Jahrzehnten mit dazu beigetragen, das Ansehn­ der Schule in den Augen der urteilslosen Menge zu schädigen, die mangelhaften geweglichen Be­­stimmungen bezüglich­ des Schulzwanges. Sie reichten ein, um den Zwang zu Schulbesuch als häftige Chi­­* Vergleiche „Kirchliche Blätter” 1919 Nr. 25. Jane empfinden zu lassen, aber nicht, um wirklich Ordnung zu Schaffen. Und halbe und kraftlose Maß­­nahmen sind nie geeignet, das Ansehn einer Ein­­richtung zu heben. Da gegenwärtig die Landeskirche daran geht, ihre gesamten Einrichtungen einer Neuordnung zu unterziehen, ist vielleicht der Vorschlag nicht unange­­gebracht, es möchte auch die Schulpflicht im auto­­nomen Wirkungskreis der Landeskirche neugeordnet werden. Dabei seien zunächst zwei allgemeine Be­­merungen gestattet. 63 ist eine bekannte Tatsache, daß eine Sache, für die man wirklich Opfer bringt, schon dadurch an in der Wertschägung der meisten Menschen steigt. Auch unsere Schule wird sich wahrscheinlich in Zu­­kunft Schon dadurch einer Höheren Achtung erfreuen, weil wir — leider — h­infort wirkliche, vielleicht recht schwere Opfer zu ihrer Erhaltung werden bringen müssen. Dabei wird es sich empfehlen neben der Schulumlage die Einrichtung des Schulgeldes wieder einzuführen, da auf diese Weise der Zusammen­­hang zwischen Leistung und Gegenleistung hand­­greiflicher gemacht wird. Und nun eine andere Bemerkung, bei der ich von vornherein auf heftigen Widerspruch gefaßt bin. Die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichtes resul­­tierte in der neueren Öesebgebung aus dem Grundsat der allgemeinen Schulpflicht. Beide stehn in ursäch­­lichem Zusammenhang. Wenn das Gesch Zeven, auch den Aermsten, zwingt, seine Kinder in die Schule zu bhiden, muß er den Schulbesuch billig gestalten, die äußerste Consequenz in die Unentgeltlichkeit des Volksunterrichtes. Beide Maßnahmen aber haben auf die Wertschäbung und darum an auf die eigentliche Wirkung des Voltsschulunterrichtes schädigend einge­­wirkt. Smn wiefern dies für den allgemeinen Schul­­zwang zutrifft, darüber seien noch ein paar Bedenken erlaubt. Zu der allgemein psychologischen Tatsache, daß ein aufgezwungener Unterricht niemals in dem Maße sittlich und intellektuell bildend wirken kann als ein freiwillig gesuchter, kommt als ein weiteres hemmendes Moment Hinzu, daß die Pflichtvoltsschule

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