Kirchliche Blätter, 1921 (Jahrgang 13, nr. 1-49)

1921-01-22 / nr. 4

fi­r­liche Blatter 7 » + Verlag: En aus Der eu. Landeskiecht AP, u. en « anti Quarte-M in Siebenbürgen : Dei, lb«,8«25 eraub­enecha Erscheint jeden Sonnabend Hermannstadt, 22 Januar 1921 “ RIM, Jahrgang Ynhalt: Rundschreiben betr. die richtige Stempelung der stem­pelpflichtigen Quittungen. — Nundichreiben betr. den Ausfall der Ordination im Februar. — Aus dem Lutherlied von Conrad Ferdinand Mayer. — Nachrichten. — Unsere Beitschriften. — Anzeigen. — Beilage. ‚ · — ea a he Bezugspreis. _ Gangs. L 16 ° 50, halbj. L 8'25 Preis einer Einzelnummer 35 b . . Betitgeifefortet er ein paligam Ev. Wochenschrift fü­r die Glaubensgenosen aller Stände Einrüden 50 b, bei größeren Aufträgen Nadhjlaf.­ ­ 3. 333. 1921. Rundsch­reiben an alle Bezirkskonsistorien, Presbyterien (Kirchenräte), Neifepredigerämter, Mittelschul-, und Seminar­­direktionen betreffend die richtige Stempelung der stempelpflichtigen Quittungen. Alle nach den bestehenden Vorschriften Item- s s im Febru­ar­ nicht stattfindet.· pelpflichtigen Quittun­gen(vgl.dieh.a.Rnnd-j schreibm vom ioEJJHiTz1880343i1880,vouk·.l», 21.Oktober 18807.1835.1880.und 2011121 Mai 1884 3. 921. 1884; Jahrbuch II, 285, TII, 19 und IV, 54) sind mit den nach dem jeweiligen Gebührentarif vorgeschriebenen Stempelmarfen zu versehen, wozu in legter Zeit auch der Hilfsstempel (timbru de ajutor) gehört. Die Stempelmarfen sind, bei sonstiger Ungüftigkeit, an ihrem unteren Teil mit dem quittierten Betrag in Bird­­staben zu überschreiben. Da legthin vielfach Verstöße gegen diese Vor­­schriften vorgenommen sind, werden die unterstehen­­den Behörden angewiesen, fehlerhaft ausgestellte Duittungen vor ihrer Vorlage zur Nichtigstellung zurückzustellen. Mangelhaft ausgestellte und gestempelte Quit­­tungen werden u. a. und bei dem Kaffaamt nicht berücksichtigt, sondern vor der Anweisung und Auszahlung des quittierten Betrages kurzerhand zur vorschriftsmäßigen Stempelung zurückgesendet. Hermannstadt, 18. Januar 1921. Vom Landeskonsistorium der evang. Kirche A. B. in Siebenbürgen. D. Fr. Beutsch m. p., Bischof. Karl Fritsch m. p., Hauptanwalt.­­­ ­ 3. 355. 1921. Rundschhreiben an jüngliche Herren Bezirksdechanten­­ betreffend den Ausfall der Ordination im Februar. Ich ersuche die Herren Dechanten, etwaige Ordinanden zu verständigen, daß eine Ordination Hermannstadt, 20. Januar 1921. Vom Bischof der evang. Landeskirche A. B. du * — Siebenbürgen. D. Fr. Beutsch m. p. Aus dem Lutherlied von Gonrad Ferdinand Mayer. Sept tritt am Wittenberger Tor ein Mönch aus allem Bolf hervor: Die Flamme steigt auf seinen Wink, die Bulle Schmeißt hinein­er Flint, wie Paulus Schlenfert’ in den Brand den Wurm, der ihm den Arm ummwand, und über Deutschland einen Schein wie Nordlicht wirft das Feuerlein. In Worms sprach Martin Lut­er franf zum Saiser und zur Fürstenbank: „Such, Menschenherz, wo du dich Labit ! Das lehrt dich nicht Konzil noch Bapst, die Duelle strömt an tief'rem Ort: Der laute Born, das reine Wort ft­llt unserer Seelen Heilsbegier. — Hier steh’ ich, und Gott helfe mir!“­­ . a

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