Neue Zeitung, 1971 (15. évfolyam, 1-53. szám)

1971-02-26 / 9. szám

NEUE ZEITUNG XV. JAHRGANG, NUMMER 9 Preis: 80 Fillér BUDAPEST, 26. FEBRUAR 1971 Wochenblatt des Demokratischen Verbandes der Deutschen in Ungarn Breitere Demokratie -grössere Wirksamkeit D ie Entwicklung der sozialistischen Demokratie, die Erstarkung der Zentralmacht sowie die Hebung der Selbständigkeit der örtlichen Organe ist in unserem Staatsleben ein An­spruch, der im Zuge der allgemeinen Entwicklung unserer Gesellschaft ge­stellt wurde. Im Prozess des vollstän­digen Aufbaus des Sozialismus gilt es nämlich jetzt im Interesse der Bevöl­kerung und entsprechend dem Lenin­schen Prinzip des demokratischen Zen­tralismus, die vernünftigere, wirkungs­vollere und zeitgemässere Arbeitsteil­ung zwischen den zentralen und den örtlichen Staatsorganen herauszubilden. In dieser Erkenntnis, in dieser festen Absicht spiegelt sich die fünfzehnjäh­rige anspruchvolle, auf Prinzipien be­ruhende und auf das Vertrauen bauen­de Politik der Ungarischen Sozialisti­schen Arbeiterpartei und der Revolu­tionären Arbeiter- und Bauernregierung wider. Auch das auf der letzten Parlaments­sitzung geschaffene Rätegesetz legt im Geiste dieser Politik die neueren, wirksamen Elemente der Entwicklung des Staatslebens fest. Der Grundgedan­ke des neuen Gesetzes bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass in Zu­kunft die Entscheidung jeder Frage dort zu erfolgen hat, wo die Interessen der Bevölkerung primär erscheinen und auch die Voraussetzungen für das Er­bringen eines Beschlusses die besten sind. W arum ist es wichtig, diesen Grund­gedanken besonders zu betonen? In erster Linie deshalb, weil von den 10 315 000 Staatsbürgern unserer Hei­mat 5 720 000 in den Gemeinden und 4 595 000 in den Städten wohnen. Hier melden sich die Ansprüche der Bevöl­kerung massenweise, hierher muss al­so die zur Erweiterung der zeitgemä­­ssen kommunalen, sanitären, Handels­und kulturellen Leistungen notwendige wirtschaftliche Basis bzw. der entspre­chende Wirkungskreis verlegt werden. Damit die Räte wirklich zu soziali­stischen Volksvertretungs-, Selbstver­­waltungs- und Staatsverwaltungsorga­nen werden, müssen die Rahmen des neuen Rätegesetzes mit wirkungsvol­lem Inhalt gefüllt werden. Die Aufga­be ist jetzt zweiseitig. Die erste, unver­änderte Forderung ist die weitere De­zentralisierung, die Verlegung von Wirkungskreisen aus der Kompetenz der zentralen Organe in die der Ko­­mitate, aus der des Hauptstädtischen Rates in die der Budapester Bezirke und aus der der Komitate bzw. der sich jetzt bildenden Bezirksämter in die der Stadt- und Gemeinderäte. Ande­rerseits ist für die zweckmässige Durchführung der Dezentralisierung der Aufgaben und Wirkungskreise bzwr. zu deren wirksamerer Unterstützung durch örtliche Massnahmen auch not­wendig, dass die Räte über bedeutende­re Wirtschafts- und Finanzquellen ver­fügen als bisher. Die Erweiterung der sozialistischen Selbstverwaltung und die des Wirtschaftsgebarens in eigener Kompetenz setzen einander gegenseitig voraus. D ie Regierung hat auch bisher schon zahlreiche Verfügungen zur Erhö­hung der wirtschaftlichen Selbststän­digkeit der Räte erlassen. Das neue Rätegesetz regelt jedoch mit garantiel­­lem Charakter die wichtigsten Fragen, die sich auf die Planung, den Kosten­voranschlag der Räte, im allgemeinen auf ihre wirtschaftliche Tätigkeit be­ziehen. Die Gemeinde- und Stadträte erhal­ten entsprechend den Bestimmungen des neuen Rätegesetzes die grösseren finanziellen Mittel, die sie zur Versor­gung ihrer Aufgaben im Orte benöti­gen, unmittelbar. Diese wurden ihnen bisher als staatliche Unterstützung zum grossen Teil aus dem Etat zugewieöen. Eine wichtige Garantie des neuen Rä­tegesetzes: die örtlichen Räte können ihre Ausgaben fast vollständig, die In­vestitionen dagegen — mit Ausnahme der zielbedingten — überwiegend aus eigenen und aus vom Staat endgültig ihnen überlassenen Einnahmequellen decken. Die korporative Rechtskompetenz der Räte erweiterte sich bedeutend. Die sogenannten Selbstverwaltungsbe­fugnisse (Abfassung von Verfügungen, Errichtung eigener Organe, Festsetzung des Planes und des Budgets, Bewirt­schaftung des eigenen Vermögens usw.) stehen ausschliesslich dem Rat als Körperschaft zu. Durch den Selbstverwaltungscharak­ter der Räte ergibt sich nur eine Schranke ihrer Tätigkeit, namentlich die, dass diese nicht im Widerspruch zu den Rechtsregeln stehen kann. Die Lenkung erfolgt also grundlegend auf dem Wege der Rechtsnorm. M ancherseits wird vielleicht gefragt, ob das kraftvolle Anwachsen der Selbständigkeit und der Rechtsbefug­nis der örtlichen Räte nicht die zen­tralen Interessen beeinträchtigt? Auf diese Frage können wir einhellig mit nein antworten, nachdem die grund­legenden Garantien der zentralen In­teressen im Gesetz genau festgelegt sind. Die erste und wichtigste Gewähr: die Tätigkeit, die Aufgabe und der Wirkungskreis der Ratsorgane werden von Rechtsregeln bestimmt. Die Ein­haltung dieser Rechtsregeln ist obliga­torisch. Das Parlament und der Präsi­dialrat werden auch in Zukunft das verfassungsmässige Aufsichtsrecht aus­üben. Bei den Vollzugsausschüssen der Räte auf verschiedenen Ebenen bleibt die organisatorische Unter- und Über­ordnung bestehen, was wiederum eine Gewähr der Geltendmachung des zen­tralen Willens bietet. Eine Garantie der Geltendmachung des zentralen Willens ist auch, dass der Sekretär des Vollzugsausschusses bei sämtlichen Räten auf Vorschlag des übergeordneten Vollzugsausschusses von der gewählten Körperschaft des -Rates ernannt wird. Der Ratssekretär stärkt als Verwaltungsfachmann in sei­ner neuen Rechtsstellung die Garantie der Durchführung der Staatsbeschlüsse. Diese Funktion ist an eine Qualifikation geknüpft, und mit der auf unbestimm­te Zeit erfolgenden Ernennung des Ratssekretärs bezweckt man, dass die guten Fachleute, jene, die über eine entsprechende Qualifikation und tak­tische Erfahrungen verfügen, diesen Beruf als Lebensberufung betrachten. E ine wichtige Garantie der Geltend­machung des zentralen Willens ist auch, dass über der Tätigkeit des Voll­zugsausschusses des örtlichen Rates der Vollzugsausschuss des Gebietsrates, über den des Vollzugsausschusses des Gebietsrates die Regierung die gesetzmä­­ssige Aufsicht ausübt, und in diesem Rahmen die rechtsregelverletzenden Verfügungen und Beschlüsse annulliert werden, können. Die einzelnen Verfügungen des neu­en Rätegesetzes entstanden selbstver­ständlich nicht von einem Tag zum anderen. Sie sind das Ergebnis jah­relanger, theoretischer, politischer und praktischer Arbeit, und einige dieser Verfügungen haben sich schon seit Jahren in der Praxis als richtig er­wiesen. Das neue Gesetz bietet einen Rahmen, den in den kommenden Jah­ren mit Inhalt auszufüllen unsere Be­rufung und unsere Pflicht ist. Rezső Perlai Die Bukarester Konferenz Schwere Niederlagen der Invasionstruppen in Laos Israel hält an Expansionspolitik fest Die Aussenminister der Mitgliedsstaa­ten des Warschauer Vertrages hielten in der rumänischen Hauptstadt eine zweitägige Konferenz ab, um die jüng­ste Gestaltung der Lage in Europa zu untersuchen, mit besonderem Hinblick auf die Möglichkeit der baldigen Einbe­rufung der Sicherheitskonferenz. Die Aussenminister haben festgestellt, hin­sichtlich der Milderung der internatio­nalen Spannung ist ein Fortschritt vor­handen. Der Gedanke der Einberufung der Sicherheitskonferenz wird in immer breiteren Kreisen unterstützt. Die Be­ratung in Bukarest brachte eindeutig zum Ausdruck, die sozialistischen Staa­ten wünschen ihre Bemühungen zur Schaffung der europäischen Sicherheit, im Interesse der baldmöglichen Einbe­rufung der gesamteuropäischen Konfe­renz zu intensivieren. In Bukarest wurde über mehr als die erneute Festlegung jener Politik, die auf die Festigung des Friedens und der Si­cherheit abgezielt ist, beraten. Es wur­de festgelegt, zur Zeit sei es bereits nö­tig, so schnell wie möglich in eine neue und aktivere Etappe der Vorbereitung der gesamteuropäischen Konferenz zu treten. Die sozialistischen Aussenmini­ster werten die diesbezüglichen Vor­schläge der finnischen Regierung günstig aus und betonen, die Möglichkeit sei vorhanden, dass im Sinne der finnischen Proposition die Botschafter oder andere Beauftragte der interessierten Staaten in Helsinki die Beratungen beginnen. Die sozialistischen Staaten haben bereits ihren Vertretern die zu solchen Bera­tungen nötige Ermächtigung erteilt und haben so erneut ein Beispiel dafür ge­geben, wie im Interesse der europäi­schen Sicherheit Anregungen ergriffen werden können. Die Teilnehmer der Bukarester Bera­tung wiesen jedoch auch darauf hin, die beabsichtigte Verzögerungstätigkeit, die von seiten jener Kreise in Erfahrung gebracht werden kann, die nicht an der Verminderung der Spannung interes­siert sind, sei ihnen bekannt. Eben des­halb sei eine weitere zielbewusste kon­sequente Tätigkeit zur Entwicklung der normalen Kontakte zwischen allen Staa­ten des Kontinents zur weiteren Ver­besserung der Atmosphäre in Europa nötig. Von besonderer Bedeutung ist von diesem Blickpunkt aus gesehen die Anerkennung der DDR. Eine grundle­gende Anforderung an die europäische und internationale Sicherheit ist, dass alle Staaten, die das bislang versäumt haben — mitinbegriffen auch die BRD —, mit der DDR auf der Basis der Gleich­berechtigung Kontakte aufnehmen. Die DDR ist auf wirtschaftlichem und kul­turellen Gebiet eines der angesehen­sten Länder Europas, ein hochgeschätz­tes Mitglied der sozialistischen Gemein­schaft. Die sozialistischen Staaten hal­ten es für ihre Pflicht, jede Unterstüt­zung zu gewähren, um aus dem inter­nationalen Leben für die DDR nachtei­lige, diskriminierende Erscheinungen auszumerzen. Die Regelung dieser Frage hat gewiss noch bedeutende Gegner in der internationalen Politik. Trotzdem zeigt nicht in letzter Linie eben im Zu­sammenhang mit der DDR die günstige Gestaltung der allgemeinen europäi-sehen Haltung, wie richtig die Feststel­lung der Beratung in Bukarest ist, laut der aufgrund der Bemühungen der so­zialistischen Staaten und des Beitrages anderer Länder in Europa auf dem Ge­biet der Milderung der Spannung ein Fortschritt erzielt wurde. Nixon droht Die Erklärungen des Präsidenten Nixon auf seiner jüngsten Pressekonfe­renz haben auf der ganzen Welt die Unruhe wegen der amerikanischen Ag­gression in Südostasien erhöht. In sei­nen Drohungen liess Nixon auch die Möglichkeit einer Aggression gegen die DRV, nach laotischem Muster organi­siert und von amerikanischer Lufttätig­keit unterstützt, offen. Die bekannten Gegner der Indochinapolitik der ame­rikanischen Regierung wie Senator Fulbright oder der bekannte Diplomat Awerell Harriman kritisieren scharf den Präsidenten. Ihr Hauptargument gegen Nixon ist, die Politik des Präsidenten könne die USA in einen unmittelbaren Konflikt mit China schleudern, demge­genüber verspricht die Politik kein Er­gebnis hinsichtlich der raschen Beendi­gung des Krieges. Über die Ausführun­gen Nixons sind in der amerikanischen Presse höhnische Kritiken erschienen. Die Kritiken werden auch dadurch nicht gemildert, dass die Sprecher des Weissen Hauses ununterbrochen beto­nen, alles werde unternommen, damit sich China durch die Kriegsoperationen in Indochina in seinen Interessen nicht gefährdet fühle. Gleichzeitig mit den kriegerischen Erklärungen des amerikanischen Präsi­denten haben sich jedoch die Operatio­nen der in Laos eingedrungenen Streit­kräfte wesentlich verlangsamt, stellen­weise wurden sie sogar gestoppt. Laut amerikanischen Meldungen sind die In­vasionstruppen vielerorts gezwungen, sich vor den Gegenangriffen der Volks­kräfte zurückzuziehen. Besonders schwe­re Verluste erlitten die sog. Sonder­Ranger-Einheiten des Saigoner Regimes. Laut amerikanischen Meldungen wur­de ein Ranger-Bataillon in einer Ent­fernung von 8 km von der südvietna­mesisch-laotischen Grenze völlig ver­nichtet. Laut einer UPI-Meldung konn­ten amerikanische Hubschrauber etwa die Hälfte der Mannschaft des Batail­lons gar nicht sichten. Die amerikanische Kriegsführung zieht jedoch aus den Niederlagen nicht die Lehren, sondern wirft auch weiter­hin Truppen über die Grenze auf laoti­sches Gebiet und verstärkt sogar die Aktionen. Da sich laut Zeichen die Nachschubmöglichkeiten des Saigoner Satellitenregimes erschöpfen, ist Wa­shington bestrebt, andere Kraftquellen einzuschalten. Darauf weisen Nachrich­ten hin, laut denen die thailändische Regierung entlang der laotischen Gren­ze grössere Truppenkonzentrationen durchgeführt hat, einzelne thailändische Einheiten sind sogar in laotisches Ge­biet eingedrungen. Diese Nachrichten bezeugen nicht nur die Fiaskos der Laosintervention, sondern zeigen gleich­zeitig, dass Nixon, wenn es um die wei­tere Ausdehnung des Indochinakrieges geht, vor der Verwirklichung seiner Drohungen nicht zurückschreckt. Die Nahost-Lage Nach der jüngsten Sitzung des israeli­schen Kabinetts wurde ein offizielles Kommuniqué herausgegeben, in dem er­neut festgelegt wird, dass Israel — ent­gegen der ägyptischen Forderung — nicht gewillt ist, zu den Grenzen vom 4. Juni 1967 zurückzukehren. Israel betont auch weiterhin, dass es nur bereit sei, die Besatzungstruppen hinter „im Frie­densvertrag festgelegten sicheren Gren­zen” zurückzuziehen. Wie bekannt hatte zuvor Ägypten im wesentlichen die Vorschläge des UNO­­Beauftragten Gunnar Jarring gebilligt. Die Jarring-Proposition forderte einer­seits im Sinne des bekannten Beschlus­ses des Sicherheitsrates die Räumung der besetzten arabischen Gebiete, an­dererseits wurde Ägypten vorgeschlagen, einen Friedensvertrag mit Israel abzu­­schliessen. Der grössere Teil der internationalen öffentlichen Meinung sieht im erwähn­ten Vorschlag einen Kompromiss, der für beide Seiten annehmbar ist. Nach der Kairoer Stellungnahme wurde of­fensichtlich, dass Ägypten die Vorstel­lungen Jarrings in diesem Sinne aus­wertet. Der UNO-Beauftragte hatte sei­nen Plan auch mit einer Reihe von praktisch-technischen Vorschlägen er­gänzt. Auch diese sind vom Geist des Kompromisses durchdrungen und wür­den die Möglichkeit dazu bieten, dass Aufgaben von internationalem Interesse, wie z. B. die Wiedereröffnung des Suez- Kanals gelöst werden. Ägyptischerseits wurde die Erklärung über die Sitzung des israelischen Kabi­netts mit Misstrauen aufgenommen. In Kairo wird das Kommuniqué der israe­lischen Regierung als eine offene und kategorische Zurückweisung des Jar­­ring-Vorschlages gewertet. „Die Verei­nigte Arabische Republik ist der Mei­nung — heisst es in der ägyptischen of­fiziellen Erklärung —, dass Israel an seiner Exponsionspolitik festhält, die im krassen Gegensatz zum Beschluss des Sicherheitsrates und dem Grundstatut der UNO steht.” Auf der Kabinettssit­zung am Sonntag analysierte die ägyp­tische Regierung die neuesten Ereig­nisse des Nahostkonfliktes, die militä­rische und politische Situation. Nach der Sitzung erklärte Informationsmini­ster Fajek: Für die internationale öf­fentliche Meinung ist es klar ersichtlich, dass Israel überhaupt keinen Frieden will, sondern den Arabern seine Expan­sionspolitik aufzwingen will. Georg Kertész An der Grenze Südvietnam — Laos: Amerikanische Streitkräfte unterstützen ihre Saigoner Satelliten Aus dem Inhalt: Unvergessen 2 Ergebnisse in Mány 2 Besuch in Villány 3 Dorfmuseum in Márok 5 In den Pausen wurde gesungen 6 Vorbereitung zur 7. National itätenwoche 7

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