Pester Lloyd, März 1854 (Jahrgang 1, nr. 50-76)

1854-03-26 / nr. 72

ester El 1854. — Mo. 72. Pränumeration: Für Pest-Dfen, im’8 Haus gesandt: Ganzjährig 128. Halbj. 6 fl. Biertelj. 3 A. — Mit täglicher Postversendung : Ganzjährig 15 fl. Halbj. 7 fl. 30 fl. Biertelj. A fl. Man pränummerirt: für Pet-Dfen im Expeditionsbureau des „Bester Lloyd; außerhalb Best-Ofen mittelst fransicter Briefe durch alle Beftämter. Einzelne Blätter an fr. EXk. sind zu haben bei &. Kilian und im Nedaktiond-Bureau : Dorothea Cafe Nr. 12. im 2. Stoc, Vetter Körnerpreife,­­­­ Eisenbahn und Dampfschiffe Abrah ® 8 :: »«--»--.» Mittrwod u. Samıftag u I a Prännmerations-Einladung auf den „Beiter Lloyd.“ Für Weit:Sfen mit Zusendung und Haus: Bom 4, April big Ende Juni . . s s; 3 fl. — Bon 1. April bis Ende September . x... 61. — Bon 1. April bis Ende Dezember . . 2. ..9f.— Monatline on ne rer ler Mit Poltverfendung: Bom 1. April bis Ende Sun . . . . Aflı — Ef. Bom 1. April big Ende September . . 7FfL. 30 fr. Bon 1. April bis Ende Dezember . . . 11f.15 fr. ZT Bei der großen Verbreitung des Blattes im Sinn und Auslande ist dasselbe auch für Inserate aller Art vorzüglich geeignet. Der Raum einer 5-spaltigen Petitzeile wird bei der ersten Infertion mit 3 fr., bei den folgenden Sinfertionen mit 2 Fr. berechnet. " Mieter Börsen: Kur­s 6. Wiener Börse am 22. März. Die am Schluffe der gestrigen Börse eingetretene bessere Stimmung behauptete sich heute, ungeachtet niedrigerer aus­wärtiger Notizungen. Sowohl Fonds und Ak­ien, als auch Devisen und Metalle stellten sich beinahe durchgängig etwas günstiger. Neues Ansehen 863/,—871/, melt, 26. März. Die bereits früher angebahnte Rege­lung des hiesigen Sensalenwesens — schon lange ein pium desiderium aller Freunde eines reellen Geschäftsverkehres — ist nun durch Die, laut h. Erlaffes Seiner E. Hoheit des durch­­lauchtigsten Herrn Erzherzogs, Militär- und Zivil-Gouver­­neurs des Königreiches Ungarn ddo. 16. b. M., vom T. Tt. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten unterm 15. Seber b. 3. 3. 1638-75 genehmigte pron. Baarenfensalen-Ordnung für das König­reichlingarn, welche am 1. Mai d. Z.in Wirk­samkeit tritt, erfolgt und damit auch die vollständige Regelung unserer Handelsverhältnisse überhaupt der Ver­­wirtlichung wesentlich näher gerüdt. Der Wortlaut dersel­­ben ist folgender : Provisorische Waarenfenfalen- Ordnung für vas Königreich Ungarn. I. Bon den Waarenfenfalen. 8.1. Die Waarenfenfale sind von der Regierung aufgestellte und beeidete Personen, denen die Vermittlung der Waarengeschäfte und die Dokumentirung der gemachten Geschäftsabschlüsse obliegt. II. Von der Bestellung der Waarenfenfale überhaupt. §. 2. Die Maarenfenfale werden in einer dem jeweiligen Bedürf­­nisse entsprechenden Anzahl von der Handels- und Gewerbekammer des Bezirkes mit Vorbehalt der Bestätigung des Handelsministeriums ernannt. §. 3. Wenn die Stelle eines Waarensensalen zu belegen ist , wird von der Handels- und Gewerbekammer ein Konkurs ausgeschrieben, und diese Ausschreibung im Amtsblatte der im Orte der Ausschreibung erscheinenden Regierungszeitung bekannt gemacht. §. 4. Mach Ablauf des Konkurstermines nimmt die Handels- und Gewerbekammer die Prüfung der Kandidaten vor, und unterzieht die auf Grundlage der Prüfung getroffene Wahl im Wege der Statthal­­terei-Abtheilung der Bestätigung des Handelsministeriums. §. 5. Um eine Maarensensalenstelle können sich nur solche Beisor­men mit Hoffnung auf günstigen Erfolg bewerben, über deren Red­­lichkeit und Vertrauenswürdigkeit seine Bedenken obwalten, und wel­­che bei der Seniolenprüfung ihre volle Befähigung erprobt haben. §. 6. Der Bewerber hat in seinem der Handels- und Gewerbekam­­mer zu überreichenden Gesuche nachzuweisen : 1. daß er ein österreichisc­her Staatsbürger sei, 2. daß er im vollem Genusse der bürgerlichen Rechte stehe, 3. seine Moralität und Vertrauenswür­digkeit, 4. daß er wenigstens durch 3 Jahre entwweder selbstständig mit Bewilligung der Behörde und taglos ein Geschäft geführt, welches ihn für seinen künftigen Beruf fak­lich befähigt, oder daß er eben so lange bei einem solchen Geschäfte mit gutem Erfolg gedient habe. 8.7. Die Handels- und Gewerbekammer bestimmt, wenn das er fisch gehörig instruirt oder nachträglich vervollständigt worden ist, Tag und Stunde zur Vornahme der Prüfung. Wer bei zwei Prüfun­­gen nicht genügt hat, wird zu einer weiteren Prüfung aus demselben Geschäftszweige nicht mehr zugelassen. §. 8. Seder Senfal wird nach seiner Ernennung bei der Statthal­­terei-Abtheilung in Eid genommen. Seine Ernennung und Beeidi­­gung wird von der Handelskammer der Steuerbehörde zum Behufe der Steuerbemessung eröffnet, und im Amtsblatte der im Orte er­­scheinenden Regierungszeitung bekannt gemacht. $. 9. Jeder Senfat wird nach seiner V Beeidigung von der Ge­­werbsbehörde erster Instanz gegen Vergütung der Kosten mit einem paraphirten Sournale betheilt , in welches er jedes von ihm verhan­­delte zum Abschluß gekommene Geschäft einzutragen hat. Ueber die Führung dieses Sournales werden im S. 16 die besonderen Borfchrif­­ten ertheilt. III. von den Pflichten der Senfale. 8.10. Nur ein ernannter und beeideter Maarenfenfal darf Waans Senfenfalengeschäfte betreiben. Jeder Dawiderhandelnde wird je nach der Zahl und dem Umfange der von ihm unbefugt vermittelten M­aaz renfenfalengeschäfte mit einer Geldbuße von 50 bis 500 fl. Bestraft. Im Wiederholungsfalle wird die Strafe verdoppelt. Die Unterfiie Hung und Bestrafung der Winfelfenfalen steht der politischen Ge­werbsbehörde erster Instanz zu. $. 11. Jene, welche gegenwärtig das Geschäft eines Waarenfenfa­­len, ohne ernannt oder beeidet zu sein, betreiben, haben binnen 3 Mo­­naten vom Tage der Kundmachung dieses Gefeges an gerechnet, den Bestimmungen desselben gemäß die Berechtigung zur Betreibung von Waarensenfalengeschäften zu erwirken. S. 12. Die Senfalen dürfen sich zur Vermittlung ihrer Geschäfte seiner Unterhändler bedienen. Begonnene Geschäfte, an deren Voll­­endung sie gehindert sind, können nur durch einen anderen Sensa fortgefeßt werden. . §.13.Jeder Sensal ist verpflichtet,das ihm­ anvertraute Geschäft mit Fleiß,Vorsicht und Genauigkeit irm und redlich zu besorgen­, und sich alles dessen zu enthalten,wodurch das volle Vertrauen in seiner Unpartneilieb­eit und Redlichkeit geschwächt werden könnte.Er hat in allem den Weisungen der Behörden Folge zuleistun §­14.Ein Sensal muß bezüglich der Personen,mit denen er über Geschäfte verhand­elt und der Warten,welche Ge Eigenstand des Geschäftes sind die Vorsicht anwenden,um­ die Partei,fürtci­­cie er verhandelt,vor Nachtheil zu sichern.Will er daher mit einer ihm unbekannten Persom ein Geschäft vermitteln,so hat er sich vor­­erst ihre Identität durch seinen glaubwürdigen Zeugen bestätigten zu lassen,und die geschehene Bestätigung sowie die Namenbes Zendit in seinet Journale anzum­erken Für Personen, welchen die freie Verwaltung ihres Vermögens nicht zusteht, darf er ohne Bewilligung ihrer Vertreter, oder der somt­petenten Behörde seine Geschäfte schließen. * $. 15. Sobald der Senfat für ein zu vermittelndes Geschäft den Kontrahenten gefunden hat, ist er gehalten , dieses der Partei unver­­teilt anzuzeigen. Ebenso hat er den Kontrahenten zu verständigen, wenn eine Partei ihren Auftrag widerrufen haben sollte. (Bort. folgt.) Wirklich auf die hiesigen Handelszustände im Jahre 1853. (Bortießung.) Fettwaarem Unfälitt. Das vorjährige Geschäft in diesem Artikel war zwar nicht besonders erheblich, ann aber body als gut mittelmäßig bezeichnet werden. Da im Herbste des Jahres 1852 ziemlich bedeutende Duantitäten aller Gattungen, im Ganzen circa 16.000 Ztr. zugeführt worden waren, so bot das 1853er Jahr dem DBerfehre in Unschlitt einen genügenden Spielraum, um so mehr, als Die Borräthe im Laufe des Jahres Durch succeffine neue Kontin­­gente von ungefähr 8000 Ztr. aus der Walaei und Ser­bien, und 4—5000 3tr. aus Siebenbürgen hinlänglich kom­pletirt wurden. — Aus dem Banate und der Bacska ist schon seit mehreren Jahren nichts eingelangt. Da die Hauptzufuhren wie gewöhnlich im Frühjahre und Spätherbste ankamen, in der Zivifchenzeit Dagegen die Bor­räthe im Abnehmen und gegen den Herbst am geringsten war­­en, so stellten sich Die Preise diesem Verhältnisse analog fol­­gendermaßen : im Spfesimarkfte (März) : hiesiges Unfehlitt, ger [hudlen, in Scheiben 30—31 fl., ausl. in Wammen 27 fl. 45 fl.— 28 fl. 15 fl., in Schläuchen 28 fl. 30 fl. — 45 fl. in fonfumo 5 im Medardimarkfte (Juni) : hiefiges 29 fl. 30 fl. — 31 fl, Landwaare 28—29 fl., in Wammen und Schläuchen 28—29 fl. , im Joh. Enthauptungsmarkte Augustl : hiefiges 30—31 fl. 30 Er, Landiwaare 29—30 fl. in Wammen und Schläuchen 29—29 fl. 30 fl.; im Leopoldimarkte (November): hiesiges 32 fl. 30 Fl. — 33 fl. 30 fl., — in Wammen und Schläuchen 30 fl.— 31 fl. Der Umstand, daß die 1853er Herbstzufuhren bedeutend geringer als im Jahre 1852 ausfielen und kaum die Hälfte davon betrugen, in Verbindung mit der gewissen Voraus» ficht, daß weitere Zufuhren auf längere Zeit abgeschnitten seien, erhielt die Preise — ungeachtet des geringen, nur auf den Lokalbedarf beschränkten Abfabes — auch am Schluffe des Jahres Hoch, und man notirte : biesige Kernscheiben 33 fl., S­iebenbürger in Wammen 32 fl. 45 fl. — 33 fl., waladir fe in Wammen und Schläuchen 32 fl. — 321 fl., ferbir [dies 32 fl. pr. Ztr. fonfumirt. Landwaare fehlte gänzlich. Der V­orrath in allen Sorten mochte sich zu Ende des Jahres auf ungefähr 3000 Ztr. belaufen, Montag den 27. März. Insertion : Der Raum der 5-spaltigen Petitzeile wird bei der ersten Infertion mit 3 Fr., bei den folgenden Infertionen mit 2fr. berechnet. Inferate aller Art werden im Expedition g-Bureau aufgenommen; fürs Ausland übernimmt Herr Karl Seibel, Buchhändler in Leipzig, die Inferate. Egpeditiond-Burean: Dorothea-Gaffe Nr. 12. im 2. Sto. Da die Valutenverhältnisse auf diesen Artikel einen we­sentlichen Einfluß üben, und unter den obmalhenden Konjunk­­turen der Bezug nach Wien ıc, von Petersburg via Hamburg und von Odessa via Salat auf längere Zeit unmöglich ge­­worden, so war vorauszusehen, daß Unschlitt auch ferner eine feste Haltung behaupten, wenn nicht gar dauernd eine stei­­gende Tendenz annehmen werde, was auch wirklich erfolgt ist, indem gegenwärtig um 12—149/9 höhere Preise, als am Schluße des abgelaufenen Jahres, angelegt werden. Sper. Der sehr bedeutende Export von lebenden Schi­eis­­en, welcher im abgelaufenen Jahre für Norddeutschland und England stattfand, hat der Produktion dieses Artikels im Lande bedeutenden Abbruch gethan, denn da lebende Schweine stets zu vortheilhaften Preisen Abgang fanden und die Mästung derselben zur Spederzeugung verhältnismäßig weniger gute Rechnung brachte, so wurde solche auch minder allgemein als in früheren Jahren betrieben. Mit der, durch die starre Nach­­frage veranlaßten Erhöhung des Werthes der lebenden Thiere flieg auch der Preis des fertigen Speces, der sich im Laufe des verfroffenen Jahres bedeutend über das Niveau seines gewöhnlichen Standes erhob. Dessen ungeachtet war das Ge­spaft im Ganzen viel schwunghafter als im vorhergegan­ger­nen Sabre, und der Abfall erhielt sich beinahe fortwährend belebt, so daß sich selten bedeutendere Borräthe am Pape an­sanmeln konnten. Die Zufuhren zu den vier Hauptmärkten beliefen sich zwar auf nicht mehr als circa 4000 Ztr., dagegen mögen aber in der Zwischenzeit und an den Wochenmärkten circa 14.000 Ztr. aus den Hauptproduktionsgegenden des Landes, dann aus S­üdungarn und Siebenbürgen unseren Bache zugebracht worden sein. Der stärkste Berbrauch von Sped erfolgte wie seit jeher im Lande selbst. Doch nahmen auch nicht unbedeutende Sendun­­gen ihren Weg nach Galizien, Steiermark und andere Pro­­vinzen der Monarchie, sowie nicht minder nach dem Auslande. Die Preise, welche im Frühjahre 25—271/2 fl. standen, gingen später während der geringeren Konfuntionszeit etwas herab, um im Selbste wieder einen Höheren Standpunkt ein­­zunehmen und seitdem, wie alle Fettiwaaren, eine fleigende Tendenz zu verfolgen. — Am Schluffe des Jahres wurden bei reduzirten Borräthen, welche sich kaum auf 600 Ztr. belau­­fen haben mögen, 24— 26 fl., jecht bis 32 fl. pr. Ztr, be­willigt. Es mag vielleicht nicht überflüssig sein, noch zu erwähnen, daß Sped im Handel gewöhnlich in ganzen und halben Sti­­chen von einem Schweine vorkommt, die in leichter Waare 50—80 und in schwerer 90—150 Pfd. und oft darüber wiegen. Bevor wir unser Referat über Hetzwanzen schließen, müssen wir noch eines Artikels Erwähnung thun, der sich hier erst seit ungefähr 11­, Jahren Geltung zu verschaffen ange­fangen hat, nämlich Kofosnußel. Dasselbe wird hier zur Geifenfabrika­­tion schon ziemlich stark verbraucht, so daß hiesige Geschäfts-­leute, welche sich vor Kurzem kaum ein­maf auf einmal zu bestellen getrauten, gegenwärtig fortwährend mehrere Hun­­derte von Zentnern am Lager halten. Bei den jenigen hohen Kursen kann Dieses Del wohl noch seine große Rolle spielen, bei einem verhältnismäßigen Rücgange Derselben aber sehr leicht einen mächtigen Einfluß auf alle Setti­aaren, und be­sonders unmittelbar auf Unsplitt, ausüben. Die Preise stan­­den im Juli des vertroffenen Jahres auf 31—32 fl. und sind seitdem sowohl in Solge des Verbrauches als auch hangt fachlich in Folge der Balutenverhältnisse auf 44—45 fl. ge­­stiegen. (Bort. folgt.) Ausladung in Raab. Sophie des 8. Falk & Komp., beladen in Baja für den Schiffe­­eigenthümer mit 8000 M.diverse Früchten. Produkterhalle (In dieser Rubrik können alle verkäuflichen Landesprodukte gratis angezeigt werden.) In Pest, in der Zuderfabrik, 30 3tr. bester Zuderrü­­bensamen und 75 Pb. M­eiden, In Bia, zwei Stunden von Ofen, 500 Pb. M. Weizen und 300 Pb. M. Hirfe. Näheres beim Graf Sándor­fchen Güter-Inspektorat daselbst, Angenommene und abgegange­ne Schiffe, Ausladung in Def. Mihály des Berendy & Komp., beladen in Apostol für £. Woll­­ner mit 600 Pb. M­. Kufuruz, 1500 M. Hirfe, und des ©. Petrovits, beladen in Hartau für M. Ullmann mit 4000 m. Weizen. Bátor des Schwarz & Ivan, beladen in Földvar für D. Bishir mit 3518 9. Gerste. Lajos des Paul Kováts, beladen in Nacz­mas für D. Berge & Sohn mit 500 M. Gerste, 1000 M. Hajer, 200 M. Hilfe. Árpád des Sig. Száty, beladen in VBerdaß für Elias Kuhner mit 65EOM. Weizen, 17OM Halbfracht. Bei dem Rester k.k. Werhhsel- und Handelsgerichte improtokollirte Firmen: Am 20. März. Franz Patits, hiesiger Geldarbeiter; Firma: 9. Patits, 3. 9. Kaffobis, hiesiger Großhändler, und dessen Sohn Ans­ton Kaffopis als Profuraführer. Firma: 3.9 Raf­foviß, vesp. P.P. 5. 9. Raffovich, Anton Raf­fosich, Julius Römer und Gustav Heckenast,hiesige Schnittwaaren, händlerz Firma:Römerå Heckenast. Am­ 23.März.Sigmund Flesch,hiesiger Lederfabriks-Inha­­ber;Firma:Sigmund Flesch. Geschä­ftsbeisicht c. sport,26.März.Bei der hierortigen k.k.Bergwerkspro­­dukten-Faktorie ist seit gestern eine Preiserhöhung des Queck­­silbers um 5 fl.,des Zinobers und sämmtlicher äear.Kupfergattungen umst.pr.Zt,r.eingetreten. Wietz,24.März.An der­ heutigen Fruchtbörse t waren die Müller­—vorzüglich in Folge des hohen Valutastandes —bemüssigt in die höheren Forderungen der Fruchteigen­­thümer einzugehen,und es wurde demnach Weizen,bei einem Umsatze Von circa 35,000 M.,Anfangs um 6,später 10——12kr.CP?.pr.M.b­ewereen 16 vorige Woche bezahlt. Kortt blieb unverändert,und Gerste wurde zu dm alten Preisen williger abgegeben.Hafee behauptet sich im Groß­­verkehrefest auf 2 fl.48——50kr.intransito.Nach Hilfe war­ heute einec Nac­frage für baierische­­ und oberösterrei­­chischen Bedarf,da aber 4fl.48kr.pr.M.abhier gefor­­­dert wurden,so kamen nur unbedeutende Abschlüsse an Lande. Der Wasserstan­d hat sich seit einige­r Tagen wiederums günstiger gestellt und manche Landmühlen haben Mangel an Wafer, Weizen, 8086 Pfund, [tv Wiefelburg 6 fl. 16 fr.—7 fl. 32 fl.; Korn, nach Dualität, Sofo Wiefels­burg 5 fl. 26—44 fr., Toto Wien 5 fl. 42 fr.—6 fl. 4 fr., Gerste, foto Wien 4—4 fl. 43 fr., Hafer 2 fl. 44— 55 fr. pr. M. in transito, Banffy-Hunyad, 21. März. Hornvieh­. Gegen Ende des vorigen Monates kamen in diesem Jahre die erten Triebe mit der Bestimmung zur Ausmästung nach Ungarn, im Ganzen wurden etwa 1500 Stüd durchgeführt, wovon Der größte Theil einem Wiener Fleischaner gehörig von ihm selbst in Torda und auf andern Märkten des Landes zusammengetauft worden war. In diesem Monate gelangten in der Zeit vom­ 1. bis 8. 731 Stüd Ochsen siebenbürgischer Abkunft zum Durchtrieb. Aus der Moldau und Bessarabien, woher all­jährlich bedeutende Heerden nach Szolnot mit der Bestimmung zum Weitertransport­er, Eisenbahn hier Durchpaffirten, sind bis jebr noch Feine Triebe gefonmen, und dürften wohl unter den jenigen Kriegsverhältnissen gänzlich ausbleiben. Die rechte Station, wo das Triebvieh vor seinem Eintritt nach­ Ungarn hinsichtlich seines Gesundheitszustandes sifttirt wird, ist Bánffy- Hunyad. Die früher bestandene Station an der ungarischen Grenze in dem Dorfe Teretetö wurde bereits im verfloffenen Herbste aufgehoben. Bretter. Dieser in der Gegend wich­­tigste Handelszweig feierte bisher seinen Winterschlaf; eg ge­langten im verfloffenen Monate kaum 500 Stüdk zur Aus­­fuhr nach Ungarn und in die Szilágyság, weil sränmtliche Sägemühlen, im Umsreife an der Zahl über 30 , in Folge ihrer höcst mangelhaften Einrichtung, die sie zu Historischen Denkmälern der Mechanik früherer Jahrhunderte stempelt, im Winter stille stehen. Bald wird es sich aber hier zu regen beginnen, und wenn Die gefürchteten Wege in Ungarn nicht, zu abschrechende Hindernisse entgegenstellen, wird Großmwar­­dein, Nagy-Karoly und Debreczin bald mit diesem Artikel reichlich versehen werden. Bauholz. Im Thale der Gebes­­körös legen etwa 1000 Stück 5 Klafter lange Sparten vom vorigen Herbste her zur alsbaldigen B Verflößung bereit. Stär­­kere Holzgattungen sind feine vorhanden, und wurden von Unternehmern für Arab­ische Ziele zusammengetauft. Am 11. d. M. löste sich das Eis am Sches-Körösflufe in Folge eines anhaltenden Regens, und die angeschwollenen Fluthen braufen noch stürmend einher. Dieser Umstand wird bald das wegste Leben im Halzgeschäfte Hervorbringen, denn die Schneivemühlen sind nun frei vom Eife und haben Triebkraft in Fülle. Auf den Gebirgen sind, wie alljährlich, bedeutende Holzvorräthe gefällt worden, die nun sämmtlich bei günstigen Wasser herabgeschwem­mt werden. Wasserstand der Donau 7 ° 3" über Null.

Next