Pester Lloyd, September 1857 (Jahrgang 4, nr. 198-222)

1857-09-11 / nr. 206

Einige Wün­sche bezüglich des Gerichtsverfahrens, Nach dem Jahresberichte der Perl­ Dfner Handels- und Gemerbekammer.) — Heft, 10. September. Wir haben jüngst einen Theil der Wünsche unseren feiern mitgetheilt, welche unsere Kammer im Bereiche des Gerichteserfahrens zum besseren Gedeihen vor ungarischen Handelsinteressen offen und­ freimüthig ausspricht ; heute sind wir in der angenehmen Lage, auch in die anderen, auf demselben Boven sich bewegenden Desiderien ver Hammer einzu­­geben. So seien wir in dem so eben unter der Pfesse befind­­lichen Jahresberichte der Kammer über die Wie­derein­führung von Marktgeric­hten: „Die Nothwendigkeit, von Marktverkehr in Kontroversen Fallen auch von Seite der Gesebgebung zu schaben, war eine so dringende, daß der ungarische Reichstag 1836 sich veranlagt fand, mit dem Art. XVIII ein eigenes Marktgefeb zu bringen. Es bedarf keiner weiteren Ausholung, um die Zweckmäßigkeit desselben erweislich zu machen, wenn man in Erwägung zieht, daß Märkte die Bestimmung haben, Käufer und Ber­äufer aus den verfehterensten Theilen eines oder mehrerer Xänver für kurze Zeit auf einem Pla zu versammeln und daß, wenn unter ihnen das Mein und Dein streitig wird, eine schnelle Rechtspflege nir­­gend mehr, wie eben auf Märkten in Ansehung des unge­­wöhnlich regen und an eine kurze Frist gebundenen Handelsver­­kehres um so nothunwendiger sei, als nach Ablauf der Marktzeit sowohl Käufer wie Waare vom Markt verschwinden, daher strei­­tige Fälle noch vor Ende verselben entschieden sein müssen, wenn der Kläger nicht gezwungen werden soll, seinem Schuldner oder ver­streitigen Waare in fremde Länder nachzuziehen und sein Recht dort austragen zu lassen. Der zitirte Artikel hat allen biesen Rücksichten volle Neh­nung getragen; das Objekt der Marktgerichtsbarkeit waren alle jene Verpflichtungen, welche aus Handelsgeschäften herrührten, deren Erfüllung auf die Zeit des Marktes festgerecht war, als Zahlungen, Reckungsleistungen, Uebergaben, Uebernahmen sc. , eben­so alle Klagen, wo aus Anlag unterlaufener Gewalt, Arglift, Betrug und Iorthum die Aufhebung des Vertrages und die Rückgabe gezahlter Beträge oder der noch vorfindigen Waare gefordert wurde. Rüdficht genommen. rifch, überaus schnell und ohne weitere Berufung —­­ fand der Partei, wie sich gefranst fühlte, nur der förmliche Prozebe weg offen. Auf das Domizil der Parteien wurte seine Diefed C S­pezialgefeß mußte bei seiner unbestreitbaren Nachr­eihfeit der Gleichmäßigkeit weichen, welche auch in die jurtinischen Verhältnisse gebracht wurde. Keiner, wer Das bürgerliche Gefes­­buch rennt, wird sich einfallen lassen, zu läugnen, was die flaren und natürlichen Bestimmungen, vorzüglich was Verträge betrifft, den materiellen Theil Des vorbestantenen Marftges­teßes vollkommen erregen ; nicht so verhält es sich aber mit dem formellen Theile des ungarischen Marktgeletes und in dieser Beziehung bieten sie ! Das Verfahren war mündlich, summas­­ gegenwärtig bestehenden Borz­schriften der Kompetenz und des Gerichtsverfahrens wurdaus seinen Erlag für dasselbe. In Ansehung der Kompetenz hefiten wir gegenwärtig feine Vorschrift, nach welcher ein frem­­der Marftbesucher während der Marftzeit vor dem im Orte be­­stehenden Gerichte zur Durchführung und gänglichen Beendigung einer Streitsache wider seinen Willen verhalten, und das Urtheil an seinem daselbst befindlichen Vermögen auch allsogleich eres­quirt werden konnte, die Sub­guistionsnorm vom 16. ober 1853 enthält wohl im §. 18 die Anordnung, daß Reisende und andere Personen bezüglich der an einem gewissen Orte übernommenen Berbinplichfeiten, auch bei dem Gerichte dieses Ortes belangt werden können ; sie fügt jedoch hinzu, was dies nur so lange ger­schehen könne, „als sie daselbst anmiefern sind”, was die Wohl­­that der Verfügung ziemlich paralysirt. Wie aber gegen Markt­­besucher bezüglich forder B Verbindlichkeiten fürzugehen sei, die nur am Orte des Marktes übernommen­­ wurden, oder ob gegen sie die Evolution dur­ alle Stadien am Marktorte geführt wer­­den können? darüber enthält die Jurispiftionsnorm nicht einmal eine annähernd anwendbare Vorschrift. Das Wesen einer Marktgerichtsbarkeit liegt aber eben in dem Grundlage, daß­ sie sich auf alle Marktbesucher und auf alle Marktgeschäfte erstrebe, ohne Festhaltung dieses Grunds fates würde das Marktgericht seinem wesentlichsten Zmede wenig entsprechen ; denn wie und wo soll ein Gläubiger seinen Schuld­­ner, wenn derselbe ein Serbe, Grieche oder Walac­he ist, belan­­gen und zur Einhaltung seiner für den Markt übernommenen Berbinplichkeit verhalten, wenn dies nicht allsogleich vor dem Marktgerichte geschehen kann ? Wie und wo soll er sich an die baufirenden Stovaten halten, die Jahre lang nicht in ihre Hei­­math zurückkehren, fortwährend herumreifen und nur am Markte, wo sie ihre Einläufe machen, anzutreffen sind ? Eine eben so fühlbare Lücke hinterläßt die Zivil-Prozeß- Dronung vom 16. September 1852 hinsichtlich der Schnel­ Tigfett und Strenge des in dem bestandenen Markt­­gefege vorgeschriebenen Verfahrens, denn jenes gestattet Erstrebungen, Inesvenzresurte, Wiedereinfegungen und überhaupt die Anwendung aller Rechtsmittel und gibt dadurch zu mannig­­fachen Verzögerungen Gelegenheit, die dem Handelsverfehre eben nicht förderlich sind. Heute bleibt dem Kläger nicht Anderes übrig, als seinen Schuldner am Orte des fernen Domizils zu belangen und den Streitfall, welcher ehedem während der Markt­­zeit in­ der kürzesten Suift geschlichtet wurde, nun auf dem langen förmlichen Nechtsmege durch ihm unbekannte Apsofaten und­ mit großen Kosten austragen zu lassen. Nach allem Diesem wird jeder Inbefangene mit uns die Meberzeugung theilen, mas die Sicherheit und der Kredit sowohl der Marktgeschäfte als des allgemeinen Handelsverkehrs, zumal Fremden gegenüber, durch die gegenwärtig bestehenden Cerebesz sorfäriften, bei allen ihren sonstigen Vorzügen, nicht ausreichend gehst, und daher die Wiedereinführung des bestandenen oder eines ähnlichen Marktgerichtestatuts ein lautsprechendes und al­leitig gefühltes Bewürfniß sei. Bei der Fünftlichen Organisation der menschlichen Gesell­­schaft kann nirgends auf alle Rechteverhältnisse dasselbe Verfah­­ren angewendet werden, wir haben darum Berggesebe, Forstges­­ee, Weihhselgefege 3e­, um dem Recht, unter welchen Umständen es auch erscheint, die gehörige Geltung zu verschaffen ; ein sol­ches und gewiß sehr eigenthüümliches Regieverhältnis entsteht aber auch aus dem Marfiverkehr, wem waher bilfigermaßen eben­­falls ein entfprechendes gerichtliches Verfahren zu Theil wer­­den sollte !" Smiteflid geben wir zu den Motiven über, mit denen die Kammer die Einbeziehung aller Streitigkei­ten aus L8ieferungsgeschäften in­­ie Kom­petenz der Handelsgerichte befürwortet. Nach dem früher hier landes­bestandenen Wechselgeseche CS. 18, Art. XV. 1840­ — sagt ver Jahresbericht — gehörte die Schlichtung aller Lieferungsstreitfälle zur Kompetenz der Wechselgerichte, heute ist diese nur auf jene Fälle beschränkt, die sich zwischen det handelsgerichtlich protokollirten Firmen ergeben, und hie­r ohne Rücksicht auf die Eigenschaft ver­streitenden Parteien­ aus Geschäften in Staatspapieren, Aktien, Losen, im Berfeht ste­­hen­den Privatschuldverschreibungen entstehen. Wir können aber der Protokollirung der Firma nicht jene Wichtigkeit beimessen, um davon die Kompetenz des Handelsgerichtes abhängig zu mac­hen ; denn so wie die Namensfertigung auf einem Wechsel als rein genügt, um den Schreiber dem Handelsgerichte zu unter­­werfen, eben­so liegt er in der Natur des Handels, dag die Unterzeichnung von Verträgen, die nur des Handels wegen ein­­gegangen werden, dasselbe Gerichteverfahren nach sich ziehe. Was aber die Geschäfte mit börsemäßigen Papieren be­­trifft, so kommen diese an Orten, wo seine Börse ist, also außer der Referenz, selten vor, während Geschäfte und insbesondere Lieferungen von Waaren und Produkten hier an der Tagesord­­nung sind; es erscheint daher viel angemessener, daß die Borz theile, welche das hanveldgerichtliche Verfahren bietet, jenen Fällen zugewendet werden, die immer, all jenen, die nie over als im s. 55 nur sehr Selten vorkommen; Died um so mehr, des fair. Patentes vom 16. Febr. 1855 b) Streitigkeiten aus Kommissionsgeschäften unbedingt in den Wirkungsfreis ver Haus­weltgerichte einbezogen wurden. Kommission und Lieferung stehen ferner nicht so weit auseinander, das es einem gewandten Av solaten nicht möglich sein sollte, Lieferungsverbindlichkeiten einen Kommissionszuschnitt zu geben , ist es aber ber heutigen Ther­mich würdig, das große Thor ihres Heiligthumd dem Nechte­­suchenden zu verschliegen, damit er sich ein Hinterpförtchen aufsuche ? Als mir Diesen Gegenstand 1855 zum Vortrag brachten, erhielten wir nur bezüglich ves Berensens, daß es dem hiesigen Geschäftsmanne nicht leicht möglich­st, den ferne­nmohnenden Produzenten zu einer Lieferungsverbindlichkeit gerichtlich bei dessen Kompetenz zu belangen, einige Beruhigung, indem die Erfüllung des Vertrags in Pest berungen werden kann, in wel­­ch Halle der Gerichtsstann des Vertrags — forum contractus — eintritt, oder der Gegentheil sich ansprüchlich dem Gerichts­­stande in Pest unterwirft. Was aber in dieser Angelegenheit am meisten Noth thut und was eben die Bitte um Zumessung solcher Streitfälle an das Handelsgericht veranlaßte, war die Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens, welche auf diesem Wege erzielt werden sollte; hierüber kam der g. g. Kammer nur die Andeu­­tung zu, daß das b. Justizministerium nicht anstehen merve, für bald sich durch eine „gegründete” Anzeige herausstellen sollte, daß Streitigkeiten über Lieferungsgeschäfte bei den Gerichten, welchen sie nach den Bestimmungen der Jurispiftionsnorm zuge­­wiesen sind, nicht mit der gehörigen Schnelligkeit behandelt wer­­den, die nöthigen Verfügungen zur Beseitigung vieses Möbelftan­ des zu treffen. Nun liegt aber ein Haupthinderniß in dem gerichtlichen Verfahren, in der Zivilprozgerordnung selbst die an festgesete Sriften gebunten, den Parteien den langen Weg der Beweisführung offen lassen muß, wo dann der Kläger erst nach Jahren, wenn sein Gegner ihn durch alle Refurm- und Appellationszüge durchgeführt hat, zu seinem Nechte gelangen kann. Wir könnten als Beispiel einen Kufuruzlieferungsprozeß anführen, wo mit den ersten Susfeschriften und dem gerichtlichen Augenschein mehrere Monate hinausgezogen wurden, so hal beide Parteien aus Besorgnis , der Kufuruz könnte inz­wischen zu Grunde gehen, es vorzogen, sich freundschaftlich auszugleichen.” Indien und Werften. “ Der einzige Trost der echten indischen Nachrichten liegt wohl darin, das die Meutereii noch nicht allenthalben um si gegriffen hat. Im der „Fort St. George Gazette” vom 17. Suli findet man eine mit mehreren 100 Unterschriften verz­iehene Loyalitätßapresse eingebourner Bür­ger von Madras, die dem Gouverneur des Forts, Lord Harris, überreicht wurde. Mohamedaner , finden, wie sie sagen, nicht Worte genug, um den Absehen auszupdrücen,­ den die furchtbaren Grausamkeiten der Rebellen ihnen eingeflößt haben. Die Verbrechen versehlen seien nicht zu beschönigen , obgleich sie durch die geheimen Borz­spiegelungen böswilliger Personen betrogen und irre geleitet wor­­den sein mögen. Aber die Unterzeichner hegen die vollständigste­­ Zuser­icht, daß der Schreden, den die neuen Patronen unter dem bengalischen Militär verbreitet haben, lediglich aus einer Täuschung entspringe, insofern die Absichten der Negierung in’s Spiel kommen, und daß die Regierung sicherlich seinen Augen- Hid daran dachte, das Kastengefeb oder das religiöse Bewußt­­sein ber­ Eingebornen zu verleten. Nach einigen Bereicherungen ähnlicher Art wünschen die Unterzeichner Sr. Lordschaft GTad zu der unerschütterten Treue der Armee von Madras, sprechen ihre Freude über die auch in der Präsidentschaft Bombay herr­­schende Ruhe und schließlich die tiefe Ueberzeugung aus, daß der Sturz der britischen Macht in Indien das größte Unheil wäre, welches die eingeborne Bevölkerung befallen künnte. Bei der Negierung der Präsidentschaft Bombay ist unlängst eine von ungefähr 1000 angesehenen Einwohnern Bombays, Hindus, Parsen und Mohamedanern, unterzeichnete Den­is Thrift eingelaufen, worin gegen die in den Erziehungsan­­stalten der Regierung für Eingeborne gebräuchlichen Lesebücher protestirt wird. Die Regierung habe seit der Gründung der „Native Education Society" im Jahre 1823 bei mehreren Ge­­legenheiten die strengste religiöse Neutralität gelobt, aber die erz­wähnten Schulbücher fiiesten von Berufungen auf das alte und neue Testament und lehrten Dogmen, wie die vom Sündenfall und der Erbsünde, der wunderbaren Empfängniß, der Kreuzi­­gung und Himmelfahrt u. s. w., kurz es durchwehe sie ein Geist, der den Anschauungen der Eingebornen und dem Glauben der einheimischen Jugend feindlich entgegentrete. Die Regierung be­­eilte si, die Beschwerde­rer Bittsteller als gegründet anzuerken­­nen und erlieg unverweilt von­ Befehl, jene Dogmatischen Jugend­­schriften dur­ die von der irischen Kommission herausgegebenen rein weltlichen Chrestomathien zu erleben. Ein „Times'Korrespondent aus Kalkutta vom 20. Sult theilt eine Liste von Engländern und ihren Familien mit, die zwischen dem 14. Suni und 13. Zuli aus verschiedenen Theilen Indiensd glücklich nach Kalkutta entkommen sind. Es ist immerhin tröstlich zu sehen, daß die Aufzählung dieser Namen eine volle, enggevrudte „ZTimes"-Spalte füllt. Der Korrespon­­dent hat außerdem die Genugthuung, versichern zu dürfen, daß seine Liste sehr unvollständig is. Mancer, der in England mit ängstlichem Auge darin die Namen seiner Freunde sucht und nicht findet, braucht daher die Hoffnung nicht ganz aufzugeben. Die , A. A. 3." enthält aus Kalkutta einen abenteuer­­­nden Bericht, auf welchen die Revaftion des genannten Blattes selbst ein gute Dusend Fragezeichen verschwendet. Der Bericht, der die Ereignisse mit den ihm wärzerten Barben schildert, ist vom 20. Sult datirt und lautet : Seit legter Pot haben sich die Verhältnisse sehr verschlimmert. In den Zeitungen, welche ich Ihnen sende, werden Sie manches, aber nicht alles sehen, indem Lord Canning verboten hat, Die Wahr­­heit zu sagen; die Presse darf nicht mehr geben als ihm gefällt, selbst Privatnachrichten müssen ihm vorgelegt werden, ehe sie gebracht wer­­den können, damit die wahren Verhältnisse nicht bekannt werden , und doch werden sie bekannt, und die Eingebornen willen mehr als wir. Ich kann Sonen ganz bestimmte Nachrichten geben, wie weit die Revolution vorgefäh­rten ist, und es fleht zu fürchten, daß wenn nicht bald Hilfstruppen kommen, wir alle gemordet werden. Gest­ießter Post sind alle Nordwestprovinzen so gut wie verloren gegan­­gen, die Grausamkeiten beim Sal von Cawnyore und Ladknau (2) haben in der Geschichte nicht ihres Gleichen, die Belagerung von Deldi hat vielleicht in Sebastopol eine Parallele. Deli wurde von nicht mehr als 5000 europäischen Truppen angegriffen; in der Stadt und Festung waren gegen 50.000 () Mann mit allen nöthi­­gen V­orräthen und Munition; die englischen Truppen hatten aber nichts, und doc eroberten sie die Stadt Delhi. Die Rebellen flüch­­teten sich in die Festung; die Eroberung kostete ein Drittel der Truppen; das 75. Queen’s Regiment zählt nur noch wenig mehr als 100 Leute. Die Artillerie war schwach: die Infanterie mußte erst Kanonen erobern, und diese dann bedienen; Pulver war genug vor­­handen, aber fast feine Kugel. Zur gleichen Zeit erhielten die Rebellen Verstätkung, und be­lagerten die Engländer in der Stadt, schnitten ihnen alle Zufuhr von Lebensmitteln 3c. ab,­­wodurch sie genöthigt wurden Die Stadt aufzugeben und si durchzuschlagen, was aber nur sehr Wenigen ge­­lang, und diese Wenigen ziehen sich nach Agra zurück, so lag Delhi z wieder im vollsten Besith der Nebellen, und die ganze Armee fast vernichtet worden ft. (2) In der Zwischenzeit aber empörten sich die Eingebornen von Omak­or und die Mahratten, marschirten auf Agra, eroberten die Stadt, und machten die Truppen (1000 M.) nebst Herrn Colvin, Gouverneur der Nord­westprovinzen, zu Gefan­­genen (2), mordeten alle Christen, deren sie habhaft werden konnten, und verübten die größten Gräuel. So wie die Saden jebt stehen, und die Revolution fi ansbreitet, kann es nicht ange mehr bau­ern, oder wir müssen das Land verlassen ; alle Nordwestprovinzen sind, ich wiederhole es, verloren, und in den Händen der Rebellen; ganz (2) Audh ist dahin, in Lahore (2?) und Multan (2) empörten sich Die Truppen, im Defhan (2) ist alles im vollsten Aufruhr, und mar fehirt auf Benares 108, in der Provinz Tigittagong und in Birma (2) sind Unruhen, im Karnask­ ist Alles in Empörung. (2) Ebenso sind in der Bombaypräsidentschaft Unruhen ausgebrochen.(2) Europäische Truppen sind nur wenige in Indien, und biete so wer­ sie micht viel ausrichten können. Die Regierung hat Schiffe nach Südafrika und Australien gesdicht, um Truppen zu ho­­len, und die ganze chinesische Expedition wird hier ländlich erwar­­tet; sollten diese aber nicht kommen, so müssen­ wir für Shal­­di während des mohamedanischen Moharremfestes das Schlimmste ürchten. Die Rüstungen der Regierung nehmen mittlerweile ihren guten Fortgang. Dieser Tage langte in Woolwich Ber­fehl an, einen Belagerungstrain zur Ein­schiffung nach Importen bereit zu machen. Er wird aus 5 Kompagnien von küniglicher Artillerie, 3 Feldbatterien und 1 Kompagnie Königlicher Artillerie zu Pferde, im Ganzen aus 1350 Mann, Offiziere und Sergeanten ungerechnet, beste­­hen. Bis zum Tage der Einschiffung wird diese Artillerieab­­theilung fleißig im ener ererzirt. — In den Grafschaften Not­­tingham und Norfolk sollen die Werbungen sehr gut von Statten gehen. — Wie das irische Blatt , Cablet" anfündigt, haben sich mehrere glaubendeifrige Priester bei Kardinal Wise­­man gemeldet, mit dem Erbieten als Kaplane nach In­dien zu gehen Der Kardinal ist vom heiligen Stuhle ermächtigt, die fähigsten Priester für den Dienst in Indien so wohl, wie in China auszuwählen. Wie es mit der Verwendung der persischen Streit­­mact steht, darüber seien wir in einer „Times"-Korrespon­­denz aus Bushire vom 28. Suni : In Mohamara war Alles ruhig. seine persischen Truppen waren dahin zurückgekehrt, sondern der Ort fand unter dem Change Häuptling als Vertreter des Schah von Persin. Sir James hatte Befehl augenblicklich nach Indien zurückzukehren, und sollte außerdem so viele Truppen als möglich nach Bombay finden. Auch General Jacob sollte ohne Säumen sich nach Indien begeben, aber Sir Ja­mes wendete mit Recht ein, daß, so lange eine britische Macht auf persischem Boden stand, auch ein Befehlshaber von General Jacob’s Talent und Ruf unumgänglich noth­wendig sei, um der fortdauernden Belegung volles moralisches Gewicht zu geben. Indes konnte man die Popnahreiterei entbehren und schickte sie gestern nach Bombay ab. So ist denn in Bushire eine Mili­tärmacht von 5431 Mann mit 12 Stüden Feldgefhüs fliehen geblieben. Mit Ausnahme von 202 europäischen Artileristen besteht diese Truppenabtheilung ganz aus Eingebornen Adiens. Unter den bei Borazgaun lagernden persischen Truppen sollen böse Krankheiten graffiren, weshalb der persische General das Lager sehnlichst abzubrechen wünscht. Aber mehrere Regimenter sind dort dringend nothwendig, um den­­ Regie­­rungstribut einzutreiben, welchen die Beväsferung angeblich durchaus nicht mehr zahlen will. Den Gründ­en, daß die Perser in Bezug auf Herat mit uns falsches Spiel treiben, scheint für jeßt alle Begründung zu feie­ren, und die Perser haben bis diesen Augenblick ehrlich den Vertrag beobachtet. Es ist aber freilich schwer zu sagen, welchen Eindruck die bengalischen Meutereien auf die Hofgemüther in Teheran machen mögen, und wie weit auswärtige Einflüsse diese Stimmung bewüben werden. Und dann erhebt sich Die ernste Frage, ob es überhaupt wünfcenemerth ist, eine so ansehnliche Streitmac­ht in Bushire fliehen zu lassen, wo sie im Falle eines verfischen Treubruchs eben weiter nichts thun, als ihre gegenwärtige Stellung behaupten k­önnte. So weit ich sehe, wäre diese Stellung sehr leicht ohne die Truppen zu behaupten, und Tebtere dürfte man im Nothtal ohne Weiteres nach Indien abgehen lassen. Ein Regiment würde zur Osfupation von Sarrad ausreichen, während 1—2 Kriegspampfer Bushire bleib­en und dessen Begehung durch eine h­errische Armee verhindern können. Wenn die Zeichen der Zeit mich nicht sehr trügen, so ist ein artiger Strauß zwischen den Türfen und Persern über die Grenz­­frage im Anzuge ; seinesfalls werden die Türken erlauben, daß Per­­sien die von und zerstörten Festungen am Shatt-ul- Arab wieder aufbaut. Ihre Errichtung war von Hause aus eine Verlegung der bestehenden Verträge, da sie den türkischen Slußhandel jeden bes­­iebigen Augenblick von dem Meerbusen von Bafforah abschneiden konnten.“ Mr. Murray­s Ankunft in Teheran sieht man unge­fahr am 1. August entgegen, und wenn ihm, wie zu hoffen steht, bei seiner Ankunft die Räumung Herat’d­­ amtlich mitgetheilt wird, so kann die Nachricht davon in 14 Tagen in Bushire eintreffen, und die ganze britische Streitmacht fonnte dann am 15. August aus Persien abmarschiren. | Die Unterzeichner , theild Hindus , theils eingelt, daß RER RR LTR nn na­h­men an Der Selbstmord in Frankreich. * Ein kürzlich in Frankreich erschienenes, von der E. Alatemie­ter Medizin in Paris gefröntes Mat von Liste enthält mehrere höcst interessante Notizen über den Selbstmord in diesem Lande. In der jüngsten Zeit, erzählt der BVerfasser, zeigte sich eine merklice Zunahme der Selbstmorde bei Kindern, v. 3. ft die Zahl solcher Fälle bei Kindern unter 16 Jahren fiebermel und bei jungen Leu­ten von 16 bis 20 Jahren zwölfmal größer als vor 30 Jahren. Ein Züngling hinterläßt oft einen Brief, ehe er aus dem Leben geht, ein Ajähriges Kind erhängt sich ein Schreiben zurücklasfend, das mit den Worten beginnt : „Ich vermache meine Serle dem Rouffeau und meinen Leib der Erde." Dem SG efhlect nach ist die all­gemeine Verhältniszahl 1 Weib zu 3.35 Männern in den Städten, und eins zu 4.35 auf dem Lande; die verhängnißvollsten Perioden für das weibliche Geflecht sind die Zeit vom 14. bis zum 20., sowie vom 40. bis zum 50. Lebensjahre. Weibliche Dienstboten sind dagegen in relativem Verhältnis dem Gelbstmord mehr auchge­­recht als männliche: die absoluten Zahlen sind beinahe die gleichen ; wenn man aber das Verhältnis der beiden Gesählechter im häuslic­hen Dienst in Rechnung bringt, so erhöht sich die betontere Zahl auf eigenthümliche Weise. Unter den Urglücklichen findet man, obs­gleich diese Bolfetraffe ein sehr großes Kontingent in die Gefängs­nisse und Irrenhäuser abgibt, nur sehr wenige Selbstmörder. Die zum Selöstmord angewandten Mittel sind Erhängen in der Jugend, Feuerwaffen und Gift in den Jahren der Reife, und wiederum Gehängen im Alter. Weiter greifen selten zu Feuer­­waffen: sie ziehen das Erhängen, Ertränken, Gift und — in Brant­­rei — Erft­den zur Steinkohlentämpfe vor. Allein sonderbar ist es, wenn man­ die statistischen Tabellen lieft, und sieht, wie sich jedes Jahr das gleiche Verhältnis zwischen den Tödtungsmet­hoden zeigt , wie viele aus einer gegebenen Zahl sich erhängt, wie viele Gift genommen oder sich erschaffen haben und so fort — und wie alles dies mit eben so großer Drnauigkeit ausgerechnet ist, wie Die Höhe der Bluthen oder algebraischer Grögen. Die von Herrn Lisle nachgewiesenen Selbstmordsursachen sind eigenthümlicher Art: Geistesstörung steht in vorderster Linie; dann folgt physisches Leben, Diesem häusliche Zuwiftigkeiten, Schulten, Armuth, Trunflucht — eine Ursache, welche, fürchten wir, in England eine höhere als blos die sechste Stufe einnimmt — felechte Aufführung, Leber­süber­­druß, getöuschte Liebe. Diese Ursachen folgen ih­rer Reihe nach, und haben bei wertim den größten Einfluß bei den einzelnen Ballen. Intep gibt eS auch noch andere Infehen. So werden ech Gılift­­morde­ter „H­andelsuifersucht“ zugeschrieben; firbenuntfiehzig dem „Usberdrug an einer gewissen gesellschaftligen Stellung" ; fedeund­­zwonz’g (lauter Männer) dem ‚Kummer in Verbannung" (also dem Heimweh) ; die gleiche Anzahl, unter welcher neunzehn Männer sind, der „Eifersucht zwischen Brüdern und Schwertern“ ; achtzig dem Mü­­siggang (marunter nur vier auf Weiber kommen); firbenuntfichzig dem Kummer beim­­Verlaffen eines gewissen Plades oder Meisters; andere andern eben­so sonderbaren als gefünftelten Urfadden.. Die berportagenisten aber sind, tie sehen gesagt, Geistesstärung und Krankheit. In dem Kapitel über Geistesstörungen werden folgende auf­­fallende Beisp­iele unfreiwilligen Selbstmordes an­­geführt : Ein Mann , welcher glaubt er öffne die Thüre zu seinem Zimmer, schließt das Senfter auf, und stürzt sich auf die Straße, während er steige Die Treppe hinab. Ein anderer meint, er fiche auf dem Etubenboden, und springt­ aus seinem Senfter im fünften Stod. Ein Dritter, der einem Neide, das ihm entwischt, Gewalt anzuthun versucht, stürzt sich aus dem dritten Stod in die Halle, indem er über des Geländer der Brunnentreppe springt, um den die Stiege hinabeilenden Weibe den Weg abzufänziden. Ein Vier­­ter hört eine himmlische Stimme ihm zuflüttern : „Mein Sohn, fomm und frbe bi an meine Seite," flürzt ich geradenwegs aus dem Senfter und bricht ein Bein. Beim Aufheben äußert er das größte Erstaunen über seinen Fall, vor allem aber über den Bein­­bruch. Ein Süngling, der von einer geheimnißvollen Furt vor der Strafe wegen gewisser eingebildeter Verbrechen verfolgt wird, faßt den Entschluß Hungers zu sterben. Ins Hospital gebracht und dort als Kranker behandelt — was er in der That bald wird — durch mechanische Mittel genährt und sorgsam gepflegt, erholt er sich der gestalt, Daß er wirder arbeiten darf. Kaum eher kommt er in Marsrille an, fo­­h­ren seine Seiten zurück, und er flirbt, troß allem was zur Linderung derselben getan wird, in Gel­fttätigung befangen, nach Verlauf von wenigen Tagen dr Hungerrede. Ein Stiefelmacher in Vrnetig, Matteo Lovat, kreuzigte sich, nachdem er si zuvor gräßlich verstümmelt hatte, „gehorsam Gottes Willen, der ihm geoffenbart worden war." Im das Irrenhaus von Gon Ger­­vole gebracht, hungerte er sich zu Tode. Religiöser Wahnsinn oder Selbstmord sind in Sranfreib nit so häufig als in England; eine vergleichende Liste der G Selbstmordinfecten in England „müßte in andern Dingen, insbesondere aber hierin, sehr verschiedene Re­­sultate auf­weisen. Am 11. Dezember 1847 wurde ein Arml’ch gekleideter Mann in der Nähe der Brüde von St. Cloud aus dem Flusse gezogen. In seiner Tasche fand sich folgender Brief : „Mangel an einer Hei­­math und Hunger zwingen mich einen Selbstmord zu begehen. Seit vier und einem belben Jahr, wohnte ich in der Etrofe Buerin- Boffeau, 32, mit meiner Freu und meinem Töchterchen,, welches nahezu nun Jahr alt is. Da ich in meinem Einkommen zurück­kom, so verweigerten sie mir meinen Schlüffel. Philipp Touffraint." Dieser arme Mensch war ein öffentlicher Schreiber zu melden die ganze Nachbars­aft als ehrlichen, fleißigen, pünktlichen und in sein hartes Edhiksal ergebenen Mann nannie. — Vor einigen Jahren war en, im Bicetrespital unter den Montfüctigen befindlicher, armer Knabe in dem Augenblick verhaftet worden, dba er si in Die Seine stürzen wollte. Obgleich vollkommen gesund, war er doch in einem solchen Zustand Äußerster Armuth, daß er die größte Freude und Dankbarkeit an den Tag legte über die Zufluchtsstätte selbst in einem Irrenhaufe und unter strenger Aufsicht. In jeder frühem Alter Waise geworden, wurde er einem Freunde seines Vaters zur Pflege übergeben, und von d­iesem so übel behandelt, tag er bessen Grausamkeiten nicht mehr ertragen konnte, und nach Paris davon lief. In wenigen Tagen war er geldlos, und da er seinerlei Hilfe­­quellen für seinen Lebensunterhalt besaß, so hielt man ihn für einen Landstreicher und verurtheilte ihm zu fed­emonatlicher Einsperrung. Von Kummer und Scham überwältigt, verfiel er in eine gefährliche Krankheit, die so lang und sehmer war, daß, als die Zeit seiner Befreiung kam, er nur fees Brand verdient hatte. (B­ranzösische Gefangene dürfen fr einen Sparpfennig zurücklegen, der ihnen dann bei ihrer Freilasfung eingehändigt wird.­ Da iiese Summe nur einige Tage ausreichte, so wurde P— abermals wegen Gtreune­­rei vor die Polizeibehörde gebracht. Diesmal jedoch, aus Mitleid mit seinem traurigen Schidsall, nur mit einmonatlicher Haft ber Straft. Er kam nach La Force, und sah sich hier von den alten und verhärteten Gefängnißvögeln allen Berfuchungen anegerecht, wel­­den junge und unverdorbene Menschen gewöhnlich zur Beute wer­­ben; allein obgleich unglücklich, war er doch ehrlich, und­­ ek sich nie auf böse Wege verleiten. Da bis vor wenigen Jahren weder ber Tag wo bei Nacht Trennung der Verhafteten noch sonst ire­gentwelche Mannszucht in den französischen Gefängnissen stattfand — selbst jest noch ficht es damit sehr schlimm aus — so hatte der unglückliche Knabe eine furchtbare Prüfung durchgumachen. Den ganzen Tag über ein Gegenstand des G­ottes, der Verachtung und des Hohns der rudlosen Rotte, ließ man ihm sogar bei Nacht nicht im Frieden, so daß ein dreißige oder sechzigtägiger längerer Aufent­­halt in diesem Höllenpfuhl ihn entweder ins­­rab bringen oder sitt­­lich ganz zu Grunde sichten mußte. Da er si bei seiner Freilas­­sung hilfe- und mittellos sah , seine Auesicht auf Befseiung seiner Lage vor sich erbliche, und ihm seine andere Wahl blieb als das Verbrechen oder der Hungertod, so faßte er, ams einzigen Weg sich aus seinem Elend zu retten, den Entschluß zum Selbstmord. Er wurde abermals verhaftet, und zwar gerade zur rechten Zeit um diesen Selbstmord zu verhindern. Man erklärte ihn für irrsinnig, und brachte ihn, wie wir oben gesagt, nach dem Richtrospital. Ein horgestellter, sehr vermöglicr, anscheinend vollkommen gefunden und in glücklichen häuslichen Verhältnissen lebender Arzt wurde eines Tags von eigener Hand gezüchtet in seinem Zimmer gefunden. Er hatte alle seine Vorbereitungen mit der äußerten Ruhe und Besonnenheit getroffen, kurz zuvor seinen legten Willen shrifflich abgefaßt, seine Angelegenheiten geordnet, und für seinen einzigen Sohn, den er zärtlich liebte, Sorge getragen. Sein Zei­­chen von Wahnsinn oder unbedachtsamer Uebereilung lag in seiner Handlung; sie war eine ruhige, besonnene, reif überdachte und selbstbewußte That, melde Niemand für Wahnsinn oder Geistes­­chwäche erklären konnte, und für die Niemand einen Grund anzu­­geben vermochte, bis einer seiner Heitrauten Breunde, ein Arzt, welchen er zu Rathe gezogen hatte, äußerte, der Unglückliche von einer Augentäuschung gequält gewesen, welche ihn nie ver­­lassen und sein Glück und seinen Geistesfrieden gänzlich zerstört habe. Wohin er ging — überall, auf der Straße, im Gesellfafte­­zimmer, neben seinen Patienten, vor dem Altar, sah er stets eine ungeheure schwarze Kuh, welche ihn mit ihren Hörnern bedrohte. Er nannte die Natur der Täuschung, und behandelte sich wo er einen gewöhnlichen Patienten behandelt haben würde. Lieberbies verscrieb sein Freund ihm die Azneien; allein die schwarze Kuh mit ihren drohenden Hörnern blieb ihm stets zur Seite. Außer Stande den Jammer ihrer Anwesenheit länger zu ertragen, beging er, zum Erstaunen aller, melde nur sein ruhiges, nübliches, ver­­fändiges und edles Leben kannten, einen Selbstmord. Der gleiche Mal trug sich mit einem Rechtsgelehrten zu — einem Mann, der sich durch seine besondere Auffassungsgabe und Genauigkeit der Be­­obachtung, so wie durch die seinen Standesgenossen eigenthümliche logische und kritische Schärfe im Urtheil auszeichnete. Er wurde von einer ungeheuren sch­warzen Stute verfolgt, welche ihn nie ver­­ließ; nach einiger Zeit verwandelte sich die Habe in einen Sheriffe­­beamten, in voller Amtstracht, der ihm, besonders die Stiegen hin­­auf, stets voranging , und sich, seiner Einbildung nach so benahm, als wolle er ihn, hauptsächlich wenn er einem Ball oder einer sons­­ligen Settlichkeit beizumahnen gedachte, der Gesellschaft anmelden. Dies dauerte einige Jahre so­fort, worauf eine Periode völliger Nähe eintrat. Der arme Rechtsgelehrte glaubte sich an den firbenten Himmel verfeht, und war der Meinung, er habe seinen Feind über­­wunden. Als er aber eines Morgens die Augen öffnete, sah er ein eselerregendes häßliches Skelet an der nämlichen Stelle stehen, wo sonst der Sheriffsbeamte gestanden war. Dieser lebten und schlimmsten Heimsuchung entging er nicht mehr : er starb, auf er ech eine solche Wucht von Elend lebendigen Leibes zu er­­ragen. Der Selbstmord ist unglückkicherweise in gewissem Grad erblic, Gall konnte eine Familie, von welcher die Großmutter, die Schwes­­ter und die Mutter sich tödteten, und der Sohn und die Tochter der leltern ihrem Beispiel folgten. Eine andere Familie von sieben Brüdern, alle wohlgabnd und in guten Stellungen, endeten in einem Zeitraum von vierzig Jahren insgesammt ihr Leben nacheinander durch Selbstmord: Zwei Brüder, Zwillinge, beide im Heere, beide glücklich und in gedeihligen Verhältnissen, machten wenige Tage nacheinander ihrem Leben ebenfalls durch Selbstmord ein Ende, und zwei ihrer Schwellen wurden nur durch äußere Gewalt daran gehindert. Ein reicher Kaufmann, leidenschaftlicher und tyrannischer Gr­­üthsart, hatte sechs Kinder, melche er, sodann ihre Erziehung voll­­endet war, gut ausgestattet in die Welt entließ. Der jüngste Sohn fürzte sich in seinem sechsundzwanzigsten Jahre vom Dache des Hauses herab... Der zweite Bruder farb im folgenden Jahr an hartnädiger Enthaltsamkeit von aller Nahrung; im nach­folgenden Jahr hatte ein anderer Bruder einen Anfall von Wahaften,, in welchem er indes an der Ausführung eines versuchten Selbstmords sei Zur Grundentlastung. * Met, 9. September. (9. D. 3.) Durch die kaiserliche Verordnung vom 7. Juni I. I. über die Tilgung der Schuld des ungarischen Grundentlastungsfondes, ist die großartige Operation der Grundentlastung in das rechte Stadium ihrer Abmwndelung getreten. Nach der angezogenen Allerhöchsten Verordnung sollen nämlich die Stundentlastungen Schuldverschreibungen des Königreichs Ungarn dur die regelmäßige Entrichtung eines Jahresbetrages (einer Annuität) läng­­stens innerhalb 40 Jahren vom Beginne der ersten Beruofung zu tilgen sein, so zwar, das in jedem Verwaltungsgebiete zwei Verlosun­­gen — am 30. April und 31. Oktober — stattfinden werden. Die Verlosung der den Privatgrundherren ausgefertigten Grundentlastungs-Obligationen hat­ten mit 31. Oktober I. 9. zu beginnen, so daß also spätestens (denn die Einlösung auch innerhalb eines kürzeren Zeitraumes oft ausdrüssich vorbehalten) mit dem 31. Oktober 1897 die gänzliche Tilgung beendigt sein wird, welche Be­­stmmungen auch auf jene Grundentlastungs-Schuldverschreibungen Anwendung finden, die den Befisern geistlicher Güter auf Abschlag der verfallenen Renten ausgefolgt werden. Es dürfte sowohl für unsere Grundbefiger, als auch überhaupt für solche, melde. durch

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