Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1860 (Jahrgang 7, nr. 26-49)
1860-02-14 / nr. 36
(Die einzelne Nummer Bostet 3 fr. ő. MB.) eft, 1860. Abendblatt.=Pester Lloyd, W. Dienstag, 14. Februar. Nr. 36. 7 Ge. f.T. Apostol. Majestät: hat anzubefehlen geruht, daß die Ausführung der Allerhächsten Entschliegung vom 4. Oktober 1859, betreffend die Wiederaufstellung der Militärkommanden zu Linz, Innsbruck, Krakau, Czernowig, Braz. und Triest,. vor. der. Hand auf si zu beruhen, somit das früher in Gemäßheit des Resfriptes vom 22. Mai 1853 herbeigeführte Verhältnis no weiter fortzubestehen habe. “Ueber den jüngst mitgetheilten Bericht der Staatsschuldenkommission soreibt der Wiener Korrespondent im Frankfurter Aktionär" . Die ihmwebende Staatsschuld wird um ein jährliches Zinsenerforderniß von mehr als IV. MIN, die fun. Hirte Staatsschuld um ein jährliches Zinsenerfordernis von fast 41% Mill. G. W., also in Summe die gesammte Staatsschuld um eine jährliche Zinsenlast von ungefähr 6 Mil. erleichtert, indem eine Summe von 143 Mill. fl. verschiedener Staatsschulveffetzen zur einfachen Vertilgung gelangt. Ferner werden die im Besitz des Tilgungsfonds befindlichen Eisenbahn- und Grundentlastungsobligat, im Nominalbetrage von beiläufig 421% Mil. ö. W. an die Nationalbank & Konto jener. 133 Mil. gezahlt, die sie auf das sogenannte Kriegsanleihen vorgestrebt hat, m wodurch sich dieser Borschuß auf ungefähr 100 Mill. reduziren dürfte. — Endlich kommen Domesticalobligat. und einige Privatschuldverschreibungen im Betrage von circa 12 Mill. fl. Wiener Währung (= 5,040,000. ö. W.) an die Finanzverwaltung, welche verpflichtet ist, für die von der Staatsschuldentilgungsfondskasse ausgestellten Schuldverschreibungen von 81% MI, 8. 98. und deren 21 spEtige Zinsenlast von 85,000 fl. ö. W. Sorge zu tragen. Somit wäre der seit dem 5. 1817 bestandene „Zilgungsfond“ thatsächlich aufgelöst, und von dieser historischen Neminiszenz nur so viel übrig geblieben, daß die sogenannte „ältere Staatsschuld” noch einige Jahre fortbesteht , indem diese erst zum Schluffe des Jahres 1867 ihren legten Seufzer ausbauen wird. Unter sonstigen Verhältnissen wäre dieses finanzielle Ereigniß ganz geeignet gewesen die Börse in freudigste Stimmung zu verlegen, denn die unbedingte allerhöchste Sanktion der von der Staatschuldenfommisfion gemachten Vorschläge zeigt von dem rechtlichsten Willen an maßgebender Stelle, einmal in die Finanzwirthschaft die so wünschenswerthe Ordnung herbeizuführen. Sie zeigt ferner, daß Das unabhängige Organ „Staatsschuldenfommission" genannt wirklich eine vertrauenswürdige Körperspartift, der in Sachen der Staatsfauldengebahrung eine ganz ungewöhnliche Autorität eingeräumt wurde, und ich kann Ihnen sehen ‚Beute mittheilen, daß der swette Theil der dieser Kommission gestellten Aufgabe — nämlich der Bericht über den Standbp des gesammten Staatsschuldentressens, sobald er in die Öffentlichkeit gelangen wird, noch mehr als dieses erste Elaborat dazu beitragen dürfte, das Vertrauen und die Sicherheit der Staatsgläubiger zu kräftigen. Es werden in diesem zweiten Elaboratevorschläge zur Fatferl, Verfügung gelangen, die, wenn sie ihrem vollen Umfange nachverfftzen, den Staatsfrebtt Österreichs wesentlich heben müssen. — Allerdings haben diese Vorschläge die öffentliche Kontrole für die Finanzgebahrung als conditio sine quo non, und der Erfolg ie Maßnahmen hängt eben von dem Grabe ab, in welchen diese öffentliche Theilnahme gewährt wird. Politische Rundschau, 14. Februar. Kirst Metternich hat am 10. b. Herrn v. Tshouvenel die Antwort des Grafen RNedgberg auf die französische Rote vom 31. Jänner übergeben ; her den Inhalt versellen berichtet der Pariser Korrespondent eines belgischen Blattes Folgendes : ‚Die Depetche sol eben so ausführlich, fein, wie die französische. &3 werden darin die englischen Vorschläge, Punkt für Punkt, mit großer Nähe besprocen ; es wird auseinandergefest, wie Piemont das Prinzip der Nichtintervention in den mittelitalienischen Staaten Tag für Tag verlege, Obrdon Desterreich den Versuchen Rechnung trage, welche die französische Regierung in den Herzogthümern zu Gunsten der entthronten Fürsten gemacht, künne es doc nicht von den zu Vilafranca übernommenen Verpflichtungen und von den zu Zürich unterzeichneten Stipulationen abweichen und demgemäß seine, jenen Verpflichtungen und dem französisch-österreichischen Vertrage entgegengelegten Thatsachen wechtlich anerkennen. Wenn der Züricher Vertrag bezüglich Benetiens geachtet werde, warum solle das nicht eben so gut in Betreff der Herzogtbümer geschehen ? Werden die englischen Vorschläge ausgeführt, so läuft das auf ein großes, in Mittelitalien anzustellendes Experiment hinaus . Oesterreich wird fie Dieser Probe nicht mit Waffengewalt twiderlegen, da es der Ueberzeugung gebt, daß der Verlauf der Ereignisse bald genug der Sache des Rechtes und der Gerechtigkeit das Nebelgewicht verleihen wird. Ansonstigen eingelaufen : Bukarejft feierte am 5. Seber (24. Jänner a. St.) das Heft der nationalen Wiedergeburt, Fürst Bouza traf erst am Abend des 5. daselbst ein; doch eilten ihm zwei telegraphische Depyesden voraus die erste, vom 23. Sänner a. St. an den Minister des Neußern, B. Alejandri, gerichtet, lautet: „Im Falle es mir unmöglich wäre, zur glorreichen und allgemeinen Feierlichkeit des 24. Sänners in ihrer Mitte zu erscheinen , so wünige ich, daß in der Hauptstadt Bukarest, welche meinem Herzen fo tbeuerst, die Innigste Fröhlichkeit herrschen möge. Deswegen experirte auch hiermit den Befehl zur allgemeinen Ammnestie aller vor Gericht befindlichen politischen Prozesse (also auch des Prozesses wegen des Putschversuches vom 28. September) und aller etwaigen Delikte in Betreff von Preiß vergeben, meldhe sich etwa in gerichtlicher Untersuchung befänden. Eine ganz ähnliche Amnestie habe auch in Saffy noch vor meiner Abreise erlassen. Gott gebe, eé möge bald die Zeit kommen, wo teit Nomäne mehr einer Bergnadigung bedarf. Morgen hoffe in Bukarest eintreffen zu können, um bei den Vorstellungen im Staatspalaste sowohl, als im Nationaltheater erscheinen zu können.““ Die zweite Depesche datirt von Fofidjani gegen 2 Uhr, nach Mitternacht, 24. Jänner 1860, an Hrn. $oan Ghifna, Präsidenten des hohen Ministeriolegiums, und lautet : „Mit dem besten Willen bei dem Balle zu erscheinen, werden die Munizipalität zu Ehren des glorreichen 24. Männer im Nationaltheater veranstaltet, so ist mir dies dennoch unmöglich. Ich beauftrage Sie demnach, Herr Minister, dieses mein Bedauern nicht nur bekannt zu geben, folle denn mich mit Ihren Hrn, Kollegen sowohl bei dem Bale als bei den Solemnitäten morgen zu vertreten, — indem die Schwierigkeiten des Fortformens auf den Landstrafen sowohl als das Steigen der Gewässer bei Rufen und Rimmifu immer zunehmen und so mein rechtzeitiges Erscheinen verhindern dürften.‘‘ Kogelittfäheannu hat bei dieser Belegenheit folgende Ansprüche an den Fürsten veröffentlicht: Nach 154 Jahren der Leiden, der Schmach und der Erniedrigung treten heute wieder die Fürstenthümer in ihre alten Rechte, welche sie sich durch ihre Verträge errungen hatten, nämlich fi ihre Regenten aus ihrer Mitte frei wählen zu dürfen. Dur die Berufung Em. Du schlaucht auf den Thron Ste- Nachbrichten sind heute -