Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1860 (Jahrgang 7, nr. 26-49)

1860-02-14 / nr. 36

(Die­­ einzelne Nummer Bostet 3 fr. ő. MB.) eft, 1860. Abendblatt.=Pester Lloyd, W. Dienstag, 14. Februar. Nr. 36. 7 Ge. f.T. Apostol. Majestät: hat­­ anzube­fehlen geruht, daß die Ausführung der Allerhächsten Ent­­schliegung vom 4. Oktober 1859, betreffend die Wie­­­deraufstellung der Militärkomman­­den zu Linz, Innsbruck, Krakau, Czernowig, Braz. und Triest,. vor. der. Hand auf si zu beruhen, somit das früher in Gemäßheit des Resfriptes vom 22. Mai 1853 herbeigeführte Verhältnis no weiter fortzubestehen habe. “Ueber den­ jüngst­ mitgetheilten Bericht der Sta­atsschuldenkommission soreibt der Wiener Korrespondent im Frankfurter Aktionär" . Die ih­mwebende Staatsschuld wird um ein jähr­­liches­ Zinsenerforderniß von mehr als IV. MIN, die fun. Hirte Staatsschuld um ein jährliches Zinsenerfordernis von fast 41% Mill. G. W., also in Summe die gesammte Staatsschuld um eine jährliche Zinsenlast von ungefähr 6 Mil. erleichtert, indem eine Summe von 143 Mill. fl. verschiedener Staatsschulveffetzen zur einfachen Vertil­­gung gelangt. Ferner werden die im Besitz des Tilgungs­­fonds befindlichen Eisenbahn- und Grundentlastungsobligat, im Nominalbetrage von beiläufig 421% Mil. ö. W. an die Nationalbank & Konto jener. 133 Mil. gezahlt, die sie auf das sogenannte Kriegsanleihen vorgestrebt hat, m wodurch sich dieser Borschuß auf ungefähr 100 Mill. reduziren dürfte. — Endlich kommen Domesticalobligat. und einige Privatschuld­­verschreibungen im Betrage von circa 12 Mill. fl. Wiener Währung (= 5,040,000. ö. W.) an die Finanzverwaltung, welche verpflichtet ist, für die von der Staatsschuldentilgungs­­fondskasse ausgestellten Schuldverschreibungen von 81% MI, 8. 98. und deren 21 spEtige Zinsenlast von 85,000 fl. ö. W. Sorge zu tragen. Somit wäre der seit dem 5. 1817 be­­standene „Zilgungsfond“ thatsächlich aufgelöst, und von die­­ser historischen Neminiszenz nur so viel übrig geblieben, daß die sogenannte „ältere Staatsschuld” noch einige Jahre fortbesteht , indem diese erst zum Schluffe des Jahres 1867­­ ihren legten Seufzer ausbauen wird. Unter sonstigen Verhältnissen wäre dieses finanzielle Ereigniß ganz geeignet gewesen­­ die Börse in freudigste Stimmung zu verlegen, denn die unbedingte allerhöchste Sanktion der von der Staatschuldenfommisfion gemachten Vorschläge zeigt von dem rechtlichsten Willen an maßgebender Stelle, einmal in die Finanz­wirthschaft die so wü­nschenswerthe Ordnung herbeizu­­führen. Sie zeigt ferner, daß Das unabhängige Organ „Staatsschuldenfommission" genannt wirklich eine vertrauens­­würdige Körperspart­ift, der in Sachen der Staatsfaulden­­­gebahrung eine ganz unge­wöhnliche Autorität eingeräumt wurde, und ich kann Ihnen sehen ‚Beute mittheilen, daß der swette Theil der dieser Kommission gestellten Aufgabe — nämlich der Bericht über den Standbp des­ ge­sammten Staatsschuldentressens, sobald er in die Öffentlichkeit gelangen wird, noch mehr als dieses erste Elaborat dazu beitragen dürfte, das Vertrauen und die Sicher­­heit der Staatsgläubiger zu kräftigen. Es werden in diesem zweiten Elaborate­vorschläge zur Fatferl, Verfü­gung gelangen, die, wenn sie ihrem vollen Umfange nach­verfftzen, den S­taats­­frebtt Österreichs wesentlich heben müssen. — Allerdings haben diese V­orschläge die öffentliche Kontrole für die Finanzgebahrung als conditio sine quo non, und der Erfolg ie Maßnahmen hängt eben von dem Grabe ab, in welchen diese öffentliche Theilnahme gewährt wird. Politische Rundschau, 14. Februar. Kirst Metternich hat am 10. b. Herrn v. Tshouvenel die Antwort des Grafen RNedgberg auf die französische Rote vom 31. Jänner übergeben ; her den Inhalt versellen berichtet der Pariser Korrespondent eines belgischen Blattes Folgendes : ‚Die Depetche sol eben so ausführlich, fein, wie die französische. &3 werden darin die englischen Vorschläge, Punkt für Punkt, mit großer Nähe besprocen ; es wird aus­­einandergefest, wie Piemont das Prinzip der Nichtinterven­­tion in den mittelitalienischen Staaten Tag für Tag verlege, Obrdon Desterreich den Versuchen Rechnung trage, welche die französische Regierung in den Herzogthümern zu Gunsten der entthronten Fürsten gemacht, künne es doc nicht von den zu Vilafranca übernommenen Verpflichtungen und von den zu Zürich unterzeichneten Stipulationen abweichen und dem­­gemäß seine, jenen Verpflichtungen und dem französisch-öster­­reichischen Vertrage entgegengelegten Thatsachen wechtlich an­­erkennen. Wenn der Züricher Vertrag bezüglich Benetiens geachtet werde, warum solle das nicht eben so gut in Betreff der Herzogtbü­mer geschehen ? Werden die englischen Vor­­schläge ausgeführt, so läuft das auf ein großes, in Mittel­­italien anzustellendes Experiment hinaus . Oesterreich wird fie Dieser Probe nicht mit Waffengewalt twiderlegen­, da es der Ueberzeugung gebt, daß der Verlauf der Ereignisse bald genug der Sache des Rechtes und der Gerechtigkeit das Nebel­­gewicht verleihen wird. An­sonstigen eingelaufen : Bukarejft feierte am 5. Seber (24. Jänner a. St.) das Heft der nationalen Wiedergeburt, Fürst Bouza traf erst am Abend des 5. daselbst ein; doch eilten ihm zwei telegraphische Depyesden voraus die erste, vom 23. Sänner a. St. an den Minister des Neußern, B. Alejandri, gerichtet, lautet: „Im Falle es mir unmöglich wäre, zur glorreichen und allgemeinen Feier­­lichkeit­ des 24. Sänners in ihrer Mitte zu erscheinen , so wünige ich, daß in der Hauptstadt Bukarest, welche meinem Herzen fo tbeuer­st, die Innigste Fröhlichkeit herrschen möge. Deswegen experirte auch hiermit den Befehl zur all­gemeinen Ammnestie aller vor Gericht befindlichen po­li­­tischen Prozesse (also auch des Prozesses wegen des Putschversuches vom 28. September) und aller etwaigen Delikte in Betreff von Preiß vergeben, meldhe sich etwa in gericht­­licher Untersuchung befänden. Eine ganz ähnliche Amnestie habe auch in Saffy noch vor meiner Abreise erlassen. Gott gebe, eé möge bald die Zeit kommen, wo teit Nomäne mehr einer Ber­gnadigung bedarf. Morgen hoffe in Bukarest eintreffen zu können, um bei den Vorstellungen im Staatspalaste sowohl, als im Na­­tionaltheater erscheinen zu können.““­­ Die zweite Depesche datirt von Fofidjani gegen 2 Uhr, nach Mitternacht, 24. Jänner 1860, an Hrn. $oan Ghifna, Präsidenten des hohen Ministeriolegiums, und lautet : „Mit dem besten Willen bei dem Balle zu erschei­­nen, werden die Munizipalität zu Ehren des glorreichen 24. Männer im Nationaltheater veranstaltet, so ist mir dies den­noch unmöglich. Ich beauftrage Sie demnach, Herr Mini­­ster, dieses mein Bedauern nicht nur bekannt zu geben, folle denn mich mit Ihren Hrn, Kollegen sowohl bei dem Bale als bei den Solemnitäten morgen zu vertreten, — indem die Schwierigkeiten des Fortformens auf den Landstrafen sowohl als das Steigen der Gewässer bei Rufen und Rim­­mifu immer zunehmen und so mein rechtzeitiges Erscheinen verhindern dürften.‘‘ Kogelittfäheannu hat bei dieser Belegenheit folgende Ansprüche an den Fürsten veröffentlicht: Nach 154 Jahren der Leiden, der Schmach und der Erniedrigung treten heute wieder die Fürstenthü­mer in ihre alten Rechte, welche sie sich durch ihre Verträge errungen hatten, nämlich fi ihre Regenten aus ihrer Mitte frei wählen zu dürfen. Dur die Berufung Em. Du schlaucht auf den Thron Ste- N­achbrichten sind heute -

Next