Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1862 (Jahrgang 9, nr. 1-25)

1862-01-22 / nr. 17

. Aittwod , 22. Jönnet. Nr, 47. Ye, 1862. (Die einzelne Nummer Fortet 3 Er. ö. W.) . Abendblatt as Pester Lloyd, R. Wien, 21. Jänner. Der Finanzauslaus des Abgeordnetenhauses hat heute mit den Berathungen über das Budget des Kriegsministeriums begonnen und waren so­­wohl Graf Degenfeld als auch Graf Rechberg in der Sagung erschienen. Beide Herren bemühten sich die Notauwendigkeit zu beweisen, daß das Budget für die Armee eine Reduzirung nicht zulasse, da es ohnehin möglichst niedrig angefeßt sei. Der Ausschuß scheint jedoch durch die Erklärungen der beiden Mi­­nister nicht überzeugt worden zu sein und dürfte seinen ur­­sprünglichen Antrag, demzufolge dieses Budget um 40 Mil­­lionen zu vermindern wäre, kaum bedeutend modifiziren. Graf MNedberg hat auch in der heutigen Stzung befriedi­­gende Erklärungen über die auswärtigen Bezie­­hungen abgegeben, und die Besorgniß als grundlos er­ Härt, daß Oesterreich in neue Komplikationen vermwidelt wer­­den könnte. Was das Kapitel der Ersparungen anbelangt, so hat unter Andern der Ausschuß beantragt, alle Perso­­nalzulagen einfach aufzuheben. Die Beamtengehalte von 2000 Gulden aufwärts sollen vermindert werden. Er­­sprießlicher wäre es, wenn die Prozente, welche den höheren Beamter an ihrem Gehalte abgezogen werden, zur Aufbesse­­rung der Gehalte der Staatsdiener niederer Kategorie ver­­wendet werden würden, deren Lage in der That eine fast ver­­streifelte ist. P. K. Wien, 21. Sänner. Se. Majestät der Kaiser it heute Morgens 7 Uhr in Begleitung des Generaladjutan­­ten ML. Graf v. Brenneville in der E . Hofburg einge­­troffen. „Heute Vormittag hat Se. Majestät den Herrn Mi­­nisterpräsidenten FML. Erzherzog Rainer empfangen, welcher bereits die Dekoration des St. Stephansordens trug. Später hatte Herr 339. Graf Degenfeld Audienz, um sich für die Verleihtung des Leopoldordens zu bedanken. Im Laufe des Vormittags bat Se. Majestät auch den Herren Ministern Graf Nedberg, Ritter von Schmerling, Graf Nádasdy und Graf Moritz Esterházy Audienzen ertheilt, « K.K.Wietz,21.Jänner.Der Prin­z vonn­­les wird auf der Reise-die er demnast anzutreten gedenk­, Ende Feber in Wien eintreffen und ich erst nach mehrtä­­gigem­ Aufenthalte am Kais.«Hofe über Triest nach dem Orient begeben.——Die Frau­ Herzogin von Grammont, die Gemah­lin des hiesigen französischen Botschafters,wird si binnen Kurzem nach Venedig begeben, wo sie si Ihrer Majestät der Kaiserin vorzustellen gedenkt. — In Triest ist mit dem dalmatiner Bote ein Adjutant des Fürsten von Montenegro angenommen, der mit einer politischen Mission betraut ist — Dem „Slafonofa” wird aus dem Fron­­tischen Küstenlande mitgetheilt , daß in dem FE. F. Marine­­institute zu PB­ola eine "besondere Professur für die Fron­­tische Gyradie errichtet wird, indem der Befehl herabgelangt sei, daß jeder Beamte in der E,­ft. Marine dieser Sprache mächtig sein müsse, und daß die Kenntniß derselben maßge­­bend bei dem Avancement sein werde. Nachdem am 4. Feber das Abgeord­neten­­haus wieder zusammentritt, so ermahnt die , Drtb. 99." Das Staatsministerium, eine Reihe von Gefeb­­vorlagen nicht länger hinauszusehieben. „Ein Gefek über Ministerverantwortlichkeit, — heißt es, — ein oder zwei Gefege, welche die Netze der in den legten Jahren wieder eingeführten reaktionären Bestimmungen auf dem Gebiete der Gleichberechtigung aller Kon­­fessior­en beseitigt und­ das Prinzip in feiner Reinheit durchführt, daß das Glaubensbefenntnig in Feinem Theile des Staatslebens ein bürgerliches Hinderniß sein künne­ — Das sind Ansprüche, die man an ein Ministerium machen darf, das auf Liberalen Grundtäten zu fußen sich rühmt. Es sind dies Ansprüche, deren Erfüllung konsequenter Weise nicht angan­­gen werden kann, und es ist daher staatsflug, daß man, ohne sich drängen zu lassen, dem Bedürfnisse der Zeit aus eigener Initiative entgegenkommt.” — Die auch von uns im Morgenblatte zitirte Erklä­­rung des ergeblichen Organs gegen den Dualismus, noch mehr aber die Zustimmung des „Bild­” veranlagt das „Naylo” zu folgenden Zeilen : Was ihren (der Czechen) Standpunkt anbelangt , so ist es für uns schwer, von unserem Standpunkt aus darüber, etwas zu sagen. Erstens, weil Ungarn, indem es sich bei allen mächtigeren staatsrechtlichen Ereignissen die Garantie ausbedungen hatte „ne ad normam alisrum provinciarum gubernetur, sed secundum proprias leges ac constitutio­­nes”, das Prinzip der Neziprozität immer so gemissenhaft beobachtete, daß es sich nie in die Angelegenheiten der Erblän­­der mischte und daher auch in den­­ Rechtsverhältnissen dersel­­ben nicht gehörig orientirt ist; zweitens, weil auch unsere Stellung zum Reichsrath eine verschiedene ist. Der­ unga­­rische Reichstag betrat die Basis unserer vielhundertjährigen Konstitution und bezeichnete seinen Standpunkt mit Entschie­­denheit, während Andere, — so scheint es, — sowohl im Jahre 1848, als auch im Jahre 1861 mit einigen Hinterge­­danken in die „gemeinschaftliche Legislative” eintraten. Wenn mir übrigens, fügt „Napls“ hinzu, vom Dualismus sprechen, so thun wir dies nur im Sinne unserer Gesete, welche Un­­garn gegenüber den Ländern jenseits der Leitha immer als eine besondere staatsrechtliche Einheit erscheinen Lassen, ohne daß dieser Ausdruck in irgend einer Weise das Bestreben von unserer Seite in sich schlöife, die mit uns nicht auf derselben staatsrechtlichen Basis stehenden benachbarten Belfer gegen ihren Willen mit diesem oder jenem einheitlichen System zu beglüden. Demselben Blatte geht aus Paris die Nachricht zu, daß dem Grabe Franz Rassczy’s II. in Rodotto Zer­­sörung droht, indem die Stadt den betreffenden Friedhof garzellirt und verbauen lassen will. Zum Aufgraben der Gräber, respektive zur Entfernung der Asche der Berstorbenen­ wurde eine viermonatliche Frist festgestellt. CS zirkulirt bat­her unter den in Italien und in Paris befindlichen Ungarn eine Substriptionstifte, damit: Die Arche Rákoczy’s: an einen anderen pasfenden Ort, oder wenn möglich in Die Erde des von ihm 16 sehr gelichten Vaterlandes übertragen werden könne. Aus den Munizipien theilen die Blätter Fol­­gendes mit : 2 . Győrt Közl." meldet : Der Obergespan des Raaber Komitates, Cornel Balogh, Le vem Magistrat der königlichen Freistadt Raab die in Angelegenheit der Befruti­­rung erlassene Berordnung Gr. Erzellenz des Statthalters Grafen Pálffy zukommen. Der Magistrat berief sich aber auf­ seinen im November vorigen Jahres gefaßten Beschluß, die Leitung der sräntischen Angelegenheiten nur insolange fort­­zufügen, bis die ungarische Hofkanzlei für die Errichtung einer andern Behörde Sorge tragen wird, und folichte die erwähnte Verordnung dem Obergespan mit dem Bemerfen zu­­rüc, daß die konstitutionell gewählte Stadtbehörde dieselbe nicht sollstreden künne. Da jedoch­ die Unterlassung dieser Veröf­­fentlichung den betreffenden Befrutirungspflichtigen Schaden zufügen künnte, so möge der Herr Obergespan für die ander­­weitige Kundmachung dieser Verordnung Sorge tragen. Der Voistand der Stadt BE­res-Csaba hat, wie N u

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